Naturschutzfachliche Ersteinschätzung

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1 Naturschutzfachliche Ersteinschätzung zum Bebauungsplan 3-46 an der Robert-Rössle-Straße 10, Ortsteil Buch Bezirk Pankow von Berlin Auftraggeber: GfP Gesellschaft für Planung Umwelt Stadt - Architektur Kottbusser Damm Berlin Auftragnehmer: Büro für Landschaftsplanung Dipl. Geograph Christian Wülfken Heylstraße Berlin Stand:

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Lage und Beschaffenheit der Fläche Biotopbestand / Bewertung Geschützte Biotope und Arten Potenziell betroffene geschützte Arten Naturschutzrechtliche Situation Gesamteinschätzung und Handlungsbedarf Anlass und Aufgabenstellung In einer ca. 4,4 ha großen Waldfläche südöstlich der Robert-Rössle-Straße 10 in Berlin Pankow, Ortsteil Buch, soll eine bauliche Entwicklung vorbereitet werden. Hierzu wird der Bebauungsplan 3-46 aufgestellt, der zum Ziel hat, ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wissenschaft und Forschung sowie Wald festzusetzen. Anlass für die Planaufstellung ist die Absicht des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin (MDC) auf ihrem Campusgelände Berlin-Buch ein Forschungs- und Laborgebäude zu errichten. Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudetrakts mit einer Grundfläche von ca m 2, drei Vollgeschossen und einem Technikgeschoss bei einer Gesamthöhe von ca. 20 m. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines solchen Gebäudes schaffen, die aktuell nicht gegeben sind. Mit Ausnahme des bestehenden Gebäudes nebst Erschließung, welche baurechtlich nach 34 BauGB zu beurteilen ist, liegt das Plangebiet im Außenbereich gemäß 35 BauGB (ca. 95 % Flächenanteil) Die bestehenden Biotope wurden zur Vorbereitung des Vorhabens hinsichtlich ihrer allgemeinen Wertigkeit sowie ihres Potenzials für die Besiedlung durch die Tierwelt eingeschätzt. Es war zu prüfen, ob gesetzlich geschützte Biotope oder besonders wertvolle Baumbestände existieren. Der weitere Untersuchungsbedarf bezüglich der Fauna war einzuschätzen. Die Begehung des Geländes fand am zwischen 9:00 und 13:00 Uhr bei ca Grad Lufttemperatur und trockener, wolkiger und windiger Witterung statt. 2. Lage und Beschaffenheit der Fläche Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Südosten des Ortsteils Buch unmittelbar an der Landesgrenze zu Brandenburg (Landkreis Barnim) und umfasst m 2. Er wird in wesentlichen Teilen aktuell von Wald im Sinne des 2 Landeswaldgesetztes (LWaldG) eingenommen. Entsprechend ist in Ergänzung des Bebauungsplanverfahrens eine Genehmigung zur Waldumwandlung erforderlich. Die Grenzen des Plangebietes verlaufen an der Südwestseite entlang einer Zaunanlage, die zwei Kleingartenkolonien ( Zur neuen Baumschule, Steintal ) vom MDC- Campus trennt. Die Ostseite verläuft entlang der Stadtgrenze, die hier auf der östlichen

3 3 Böschungsoberkante des Institutsgrabens verläuft, womit der Graben noch innerhalb des Geltungsbereichs liegt. Die westliche und die nördliche Grenze des Plangebietes ergibt sich in der Verlängerung der südlich bzw. östlichen Gebäudekante des Max-Delbrück-Hauses. Sie sind im Gelände im dichten Baum- und Gehölzbestand nicht eindeutig an topografischen Gegebenheiten nachzuvollziehen. Der Geltungsbereich ist nur durch eine parallel zum Max-Delbrück-Haus von Westen kommende Stichstraße verkehrlich angebunden. Sie erschließt das einzige im Geltungsbereich befindliche Gebäude, ein kleineres, eingeschossiges Verwaltungsgebäude (Haus 71). Derzeit befindet sich nördlich des Geltungsbereichs ein weiteres Gebäude in Bau (Haus 31.4), welches ebenfalls über die Stichstraße erschlossen werden soll. Die Fläche weist insgesamt kaum eine merkliche Reliefierung auf, ausgenommen sind kleiner Aufschüttungen im westlichen Bereich, die vermutlich Ergebnis von Bauschuttablagerungen sind. Der bereits erschlossene und bebaute nördlichste Bereich des Plangebietes liegt etwa 1 m höher als der restliche Geltungsbereich. Dieser Niveauunterschied wird östlich bzw. südlich über eine Böschung abgefangen, die bereits innerhalb des Waldes verläuft. Entlang der östlichen Gebietsgrenze verläuft der ca. 4 m eingetiefte Institutsgraben mit steilen Böschungen. Das Plangebiet liegt auf einer Grundmoränenplatte, die der Barnimhochfläche zuzurechnen ist. In der Karte "Bodengesellschaften" (Umweltatlas 2005, SenStadtUm FIS- Broker) werden die Böden im Plangebiet als Parabraunerde-Sandkeilbraunerde auf Grundmoränenhochfläche aus Geschiebemergel eingestuft. 3. Biotopbestand Das Plangebiet wird von einem artenreichen, in Teilen auch strukturreichen Laubmischwald eingenommen. Mit Ausnahme des am östlich Rand gelegenen Buchenbestandes geht der Wald vermutlich nicht auf eine forstliche Anpflanzung zurück. In den Forstlichen Einrichtungskarten ist er nicht enthalten (Forstbetriebskarte, SenStadtUm FIS- Broker). Die Abgrenzung der oft mosaikartig eng verzahnten Biotoptypen erfolgte auf Grundlage des Luftbildes 2010 (Digitales farbiges Orthofoto, SenStadtUm FIS-Broker), der Karte Biotoptypen: Biotopwerte (Umweltatlas 2005, SenStadtUm FIS-Broker) und einer Geländebegehung am Für die Abschätzung der Betroffenheit des Bestandes vom Vorhaben wurde der Entwurf des Bebauungsplanes, insbesondere die Baugrenzen sowie die Grenzen des Sondergebietes / Waldes über das Luftbild gelegt. Das Waldfachliche Gutachten (Gesellschaft für Planung, Stand ) wurde zudem hinzugezogen. Im Folgenden werden die kartierten Biotope im Einzelnen beschrieben Graben weitgehend naturfern, nicht oder gering verbaut, beschattet, wasserführend Am östlichen Rand des Geltungsbereichs verläuft der Institutsgraben mit Fließrichtung von Nord nach Süd. Er ist stark in das Gelände eingetieft (ca. 4 m) und führte zum Zeitpunkt der Ortsbegehung am sehr wenig Wasser, gerade so viel, dass die unbefestigte Sohle bedeckt war. Da der Sommer 2012 einen deutlichen Niederschlagsüberschuss in Berlin aufgewiesen hat und ca. sieben Tage vor der Begehung in Berlin-

4 4 Buch ein Starkniederschlagsereignis von mehr als 50 Liter/m² stattgefunden hat, muss davon ausgegangen werden, dass der Graben auch zeitweise trocken fällt. Die Böschungen weisen eine steile, gleichförmige und überwiegend vegetationsfreie (aber unbefestigte) Beschaffenheit auf. Der Graben wird beidseits überwiegend von einem dichten Kronendach von Altbäumen beschattet. Unmittelbar südlich des Plangebietes mündet der Institutsgraben in den Kappgraben, der Richtung Westen in die Panke entwässert Grünlandbrache frischer Standorte Im südlichen Teil des Geltungsbereichs ist eine offene, weitgehend gehölzfreie, artenarme Grünlandbrache ausgebildet. Neben diversen Gräsern treten Brennnessel und vereinzelt Goldrute randlich auch bestandsbildend hinzu. Gehölzaufwuchs ist nur in geringem Umfang randlich vorhanden (< 10 %), wobei eine enge räumliche Verzahnung mit der Gartenbrache (10113) besteht. Die Fläche wird der Länge nach von einem ca. 2 m breiten, frisch als Weg gemähten Streifen durchzogen Zierrasen/Parkrasen, artenarm Innerhalb des Birkenstadtwaldes (08920) sind zwei zusamenhängende Lichtungen vorhanden. Die westliche, größere der beiden ist mit zwei Holztoren als Bolzplatz ausgestattet, die kleinere, östlich gelegene mit einer Bank, mehreren Mülleimern als Aufenthaltsbereich gestaltet. Beide Flächen waren zum Kartierzeitpunkt frisch gemäht. Sie sind beide umsäumt von einem dichten Gehölzsaum aus Hartriegel. Um das Gebäude in der nördlichen Ecke des Geltungsbereichs ist artenarmer Zierrasen als Abstandsgrün mit lockerstehenden Bäumen vorhanden Baumreihe, lückig, ältere Bestände Im östlichen Teil des Plangebietes steht neben einem breiten Waldweg eine lückige Reihe alter Bäume der Art Spitz-Ahorn (siehe auch Buchenforst) Sonstiger Einzelbaum An der westlichen Grenze des Plangebietes im Bereich des Zierrasens stehen insgesamt acht Einzelbäume. Es handelt sich um drei mittelalte Birken, sowie um eine mittelalte Robinie. Daneben sind drei junge Hainbuchen und ein Spitz-Ahorn in den letzten Jahren neu angepflanzt worden. Mit Ausnahme des Spitz-Ahorn, der starke Rindenschäden (vermutlich durch Sonnenbrand nach der Pflanzung) aufweist, wirken die Bäume vital Rubus-Gestrüpp Entlang der südlichen Zaunanlage zur Kleingartenanlage besteht ein dichter Saum aus Brombeere, eingeschlossen sind kleine Gehölzinseln oder Strauchsolitäre anderer Arten. Es handelt sich v.a. um Schlehe, Pfaffenhütchen, Vogelkirsche, Obst, Traubenkirsche. Eine kleine Lichtung aus Brombeergestrüpp besteht auch innerhalb des Birkenstadtwaldes (08920).

5 Vorwald frischer Standorte aus Spitz-Ahorn In der Hochspannungsleitungstrasse steht ein junger, dichter Vorwald aus Spitz-Ahorn, der eine Bodenbedeckung aus Giersch aufweist Buchenforst Der am östlichen Rand befindliche Buchenforst besteht aus Altbäumen. Die Mehrzahl der Bäume besitzt einen Brusthöhendurchmesser (BHD) von cm, sie bilden einen dichten Bestand, Unterwuchs ist nicht vorhanden. Räumlich ist der Bestand klar durch den östlich angrenzenden, stark eingetieften Institutsgraben (vgl ) und westlich durch einen breiten Waldweg begrenzt, wobei sich entlang des Waldweges eine lückige Reihe etwa gleichaltriger Spitz-Ahornbäume ( ) befindet. Nördlich verläuft der Bestand in gleicher Form aus dem Plangebiet hinaus, südlich endet er an der Trasse der Hochspannungsleitung und wird durch einen Vorwald abgelöst Ahornstadtwald In einem Saum zwischen dem Birkenstadtwald und einer offenen Grünlandbrache hat sich eine Spitz-Ahorn dominierter Stadtwald entwickelt, der teilweise den Charakter eines dichten Stangenwaldes aufweist, teilweise - insbesondere am Rand - aber auch tiefbeastete Solitäre einschließt. Vereinzelt tritt Birke, randlich auch Weißdorn auf. Eine Strauch- oder Krautschicht fehlt weitgehend, Naturverjüngung des Spitz-Ahorn ist an etwas lichteren Stellen vorhanden Birkenstadtwald Im zentralen Plangebiet stockt ein junger, dichter Birkenbestand (Anteil Birke > 80 %), der von einzelnen Laubbaumarten durchsetzt ist; häufigste Nebenbaumart ist der Spitz- Ahorn. Eine Strauch- oder Krautschicht fehlt weitgehend, Naturverjüngung des Spitz- Ahorn ist an etwas lichteren Stellen vorhanden. Der Birkenbestand umschließt drei Lichtungen, von denen eine von einem dichten Rubus-Gestrüpp (08740) eingenommen wird und die beiden anderen von gemähtem Zierrasen (051622) Sonstige Stadtwälder, jung Im nordwestlichen Teil des Plangebietes besteht ein junger Laubmischwald, bei dem eine lückige Kraut- und Strauchschicht aus Echter Nelkenwurz, Brennnessel sowie Naturverjüngung der beteiligten Baumarten besteht. Ein beachtlicher Anteil an liegendem Totholz ist vorhanden. Es dominieren Eschen-Ahorn, Spitz-Ahorn, Birke und Gemeine Esche sowie vereinzelt Robinie Sonstige Stadtwälder, mittelalt Im südwestlichen Teil des Plangebietes besteht ein mittelalter, dichter, sehr artenreicher Mischwald, bei dem die Kraut und Strauchschicht weitgehend fehlt. Punktuell ist Naturverjüngung der Altbäume vorhanden, zudem ein beachtlicher Anteil an liegendem Totholz. Dominierende Arten sind Spitz-Ahorn, Gemeine Esche, Birke, beigemengt sind Roteiche, Fahlweide, Hybrid-Pappel, Säulen-Pappel sowie vereinzelt Roßkastanie, Robinie, Linde.

6 Gartenbrache Im nördlichen Anschluss an die bestehende Kleingartenanlage (südlich des Plangebietes) zieht sich ein mehrschichtiger sehr artenreicher Gehölzbestand entlang. In einer aufgelockerten Struktur treten neben jungen bis mittelalten Eichensolitären, auch solche des Spitz-Ahorn, des Weißdorns, Obstbäume (v.a. Apfel), Traubenkirsche (Prunus serotina und Prunus padus), Vogelbeere, Berg-Ahorn, Türkischer Baumhasel sowie häufig großwüchsige Haselsträucher auf. Gliedernd wirken dichte Bestände des Hartriegel und ausdauernde Hochstauden (Brennnessel, Goldrute). Die Bäume sind häufig bis zum Boden beastet und mit Echter Nelkenwurz bereichsweise auch mit Efeu unterwachsen. Es besteht eine enge Verzahnung zu der weiter östlich gelegenen Grünlandbrache Parkplatz, versiegelt In der nördlichen Ecke des Geltungsbereichs beginnt eine ausgedehnte, mit Betonfeldern befestigte Stellplatzanlage nebst Erschließung für das dort befindliche Gebäude Weg, unbefestigt Innerhalb des Geltungsbereiches sind unterschiedlich breite, unterhaltene Fußwege angelegt, die teilweise auf Waldboden verlaufen, teilweise auf gemähtem Rasen / Grünlandbereichen und in kleineren Teilstücken mit Split befestigt sind. Zudem sind entlang der Wege im zentralen Bereich auch Sportgeräte bzw. Reste solcher in einer Art Trimm- Dich-Parcours aufgestellt. Die Wege sind nach Nordwesten entlang der Kleingärten und nach Nordosten entlang des Institutsgrabens mit solchen außerhalb des Geltungsbereichs verbunden. Auch in der Verlängerung der verkehrlichen Erschließung besteht ein Waldweg, der derzeit durch die Baumaßnahme nördlich des Geltungsbereichs am Haus 31.4 abgesperrt und mit Bodenaushub überdeckt ist Verwaltungsgebäude In der nördlichsten Ecke des Geltungsbereichs befindet sich ein eingeschossiges, massives Verwaltungsgebäude. Bewertung der Biotope Gemäß dem Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (FROELICH & SPORBECK 2004) sind die Kriterien Hemerobie, Vorkommen gefährdeter Arten, Seltenheit/Gefährdung des Biotoptyps, Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten sowie das Risiko der Wiederherstellbarkeit und die Wiederherstellungsdauer zu berücksichtigen. Biotoptypen (nach Biotoptypenliste Berlins 2005) und Bewertung Biotopcode Bezeichnung Wertigkeit / 26a, 26b NatSchGBln Graben weitgehend naturfern, nicht oder gering verbaut, beschattet, wasserführend gering-mittel Grünlandbrachen, frischer Standorte (Gehölzde.< 10%) mittel* ( ) Zierrasen / Parkrasen, artenarm gering Baumreihe, lückige, ältere Bestände hoch

7 7 Biotopcode Bezeichnung Wertigkeit / 26a, 26b NatSchGBln Sonstiger Einzelbaum mittel**( ) Rubus-Gestrüpp mittel* ( ) Vorwälder auf frischen Standorten (aus Spitz-Ahorn) gering-mittel Buchenforst hoch Ahornstadtwald mittel Birkenstadtwald mittel Sonstige Stadtwälder, jung mittel Sonstige Stadtwälder, mittelalt mittel-hoch Gartenbrache hoch Parkplatz, versiegelt sehr gering unbefestigter Weg gering sonstige Bauwerke (Verwaltungsgebäude) sehr gering * Der Biotoptyp ist in bestimmten Ausprägungen nach 26 NatSchGBln geschützt, hier treffen diese Bedingungen nicht zu. ** geschützt gemäß Regelungen der Berliner Baumschutzverordnung 4. Geschützte Biotope und Arten Im Plangebiet konnten keine geschützten Biotope festgestellt werden. Es waren auch keine gefährdeten oder geschützten Gefäßpflanzenarten festzustellen. 5. Potenziell betroffene geschützte Arten Das Plangebiet weist gute Biotopanbindungen an den offenen Landschaftsraum auf. Dadurch sind potentiell Funktionen der Fläche im Biotopverbund und eine Vernetzung mit anderen Lebensräumen gegeben. Säugetiere Das Gelände ist auf der Süd- und Ostseite mit weitgehend intaktem Maschendrahtzaun eingefriedet, nach Norden und Westen besteht unmittelbar Anschluss an Waldbiotope, im Weiteren folgen dort allerdings Gebäude und Erschließungsflächen, die zum Campus Berlin-Buch gehören. Wildwechsel oder Baue größerer Säugerarten (z.b. Fuchs) wurden nicht festgestellt. Potentiale für Fledermaussommerquartiere sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden, weder Ruinen noch nennenswerte Baumhöhlen konnten festgestellt werden. Reptilien Das Vorkommen von Reptilien, insbesondere der nach 44 BNatSchG streng geschützten Zauneidechse, kann weitgehend ausgeschlossen werden, da sich im Geltungsbereich keine geeigneten Habitatstrukturen befinden, wie etwa offene, besonnte Flächen mit lockeren Substraten.

8 8 Amphibien Entlang der östlichen Grenze des Plangebietes verläuft der Institutsgraben, der wenig Wasser führt und vermutlich auch zeitweise trocken fällt. Die Grabensohle liegt ca. vier Meter unterhalb der Plangebietsflur. Es sind zudem keine temporären Feuchtbereiche oder floristischen Feuchtezeiger vorhanden. Das Vorkommen von Amphibien ist daher im Plangebiet nicht zu erwarten, so auch keine Verbundfunktionen für Amphibien im Bereich des Grabens. Brutvögel Geeignete Höhlenbäume (oder Nistkästen) sind im Plangebiet nicht vorhanden. Aufgrund der zahlreichen Beerensträucher im Bereich der Gartenbrache (10113) bzw. entlang der Grünlandbrache besteht hier eine hervorzuhebende Bedeutung als Vogelgehölz. Da diese Bereiche jedoch vom Vorhaben nicht betroffen sind, bzw. als Wald planungsrechtlich gesichert werden sollen, erscheint eine vertiefende Betrachtung nicht erforderlich. Insekten Aufgrund des weitgehend dichten Baum- und Gehölzbestandes und der relativen Blütenarmut der offenen Grünlandbrache ( ) ist kein hervorzuhebender Insektenbestand zu erwarten. Ergänzende Hinweise Flora und Fauna Darüber hinaus liegen keine Hinweise für das Vorkommen gemeinschaftsrechtlich besonders oder streng geschützter Arten vor. Hinsichtlich der sonstigen faunistischen und floristischen Vorkommen können seltene oder gefährdete Arten weitestgehend ausgeschlossen werden, das Vorkommen streng geschützter Arten ebenso. Im Untersuchungsgebiet sind keine Schutzgebiete nach nationalem oder internationalem Recht vorhanden und es grenzen auch keine solchen unmittelbar an. Auch ist hier kein FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) vorhanden oder grenzt unmittelbar an. 6. Naturschutzrechtliche Situation Durch die geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan wird ein Eingriff im Sinne des 14 des Berliner Naturschutzgesetztes (NatSchGBln)vorbereitet. In diesem Fall sind auf Basis eines Eingriffsgutachtens entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermitteln. Da das Plangebiet in wesentlichen Teilen aktuell von Wald im Sinne des 2 Landeswaldgesetztes (LWaldG) eingenommen wird, ist in Ergänzung des Bebauungsplanverfahrens eine Genehmigung zur Waldumwandlung erforderlich. Hierzu liegt ein Waldfachliches Gutachten (Gesellschaft für Planung, Stand ) vor, welches einen Walderhaltungsabgabe für den Waldverlust in Höhe von ermittelt hat. Es ist im weiteren Verfahren zu klären, in welchem Umfang darüber hinaus Ausgleichund Ersatz zu schaffen ist. Zumindest hinsichtlich des Schutzgutes Boden ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein erhebliche Zunahme der Bodenversiegelung gegenüber dem Bestand zu erwarten, der durch die Walderhaltungsabgabe nicht kompensiert werden kann. Geschützter Einzelbaumbestand, der nur im Bereich des bereits bestehenden und erschlossen Gebäudes in der Nordecke des Geltungsbereichs vorhanden ist, ist von dem

9 9 Vorhaben vermutlich nicht betroffen. Gegebenenfalls ist ein Fällantrag für einzelne Bäume zu stellen und es sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Unabhängig von der Einschätzung im Rahmen der Eingriffsregelung besteht hinsichtlich potentiell geschützter Arten augenscheinlich kein vertiefender Prüfbedarf. Präventiv kann durch eine frühzeitig erfolgte Bauzeitenregelung, die sich grundsätzlich auch für viele nicht geschützte Arten (z.b. Brutvögel in den Baum- und Gehölzstrukturen) empfiehlt, dem in 44 (1) Nr. 2 BNatSchG definierten Störungsverbot entsprochen werden. Bau- und Abrissmaßnahmen und insbesondere die Baufeldfreimachung, also die Beräumung der vorhandenen Vegetation, sollte nicht zwischen Anfang März und Ende September erfolgen. 7. Gesamteinschätzung und Handlungsbedarf Das Untersuchungsgebiet weist einen weitestgehend mittleren, in den südlichen und östlichen Randbereichen auch hohen ökologischen Raumwiderstand auf. Es konnten keine gefährdeten oder geschützten Gefäßpflanzenarten festgestellt werden. Ebenso sind keine gefährdeten oder geschützten Biotoptypen vorhanden. Auch mögliche andere naturschutzrechtliche Gebietsausweisungen sind nicht betroffen. Ein Ausgleichsbedarf im Zuge der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist insbesondere für das Schutzgut Boden zu erwarten, wobei der Verlust an Vegetation (hier vor allem Waldbiotope) vermutlich weitgehend bereits über die Waldumwandlungsgenehmigung ausgeglichen werden kann. Hinweise zur Vermeidung und Minimierung Auf Grundlage des Entwurfs des Bebauungsplanes vom August 2012 kann eingeschätzt werden, dass das Baufenster im Sondergebiet weitestgehend im Bereich des jungen, dichten Birkenstadtwaldes liegt, der eine mittlere Wertigkeit und keine hervorzuhebend wertigen Einzelbäume oder Gehölzstrukturen beinhaltet (einschließlich der zentralen Rasenflächen mit Bolzplatz). Das Sondergebiet außerhalb des Baufensters reicht vor allem südwestlich und auch in geringem Umfang östlich in höherwertige Baum- und Gehölzbestände hinein. Hier sollte im weiteren Verfahren geprüft werden, ob für Teilflächen oder Einzelbäume Erhaltungsbindungen zweckmäßig sein könnten. Die wertvollsten Biotopflächen im Geltungsbereich liegen weitestgehend in den für die Festsetzung als Wald vorgesehenen östlichen, südwestlichen und westlichen Plangebietsteilen.

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