Amt für Kinder, Jugend und Familie. Bericht 2014

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1 Amt für Kinder, Jugend und Familie Bericht

2 Landratsam Konstanz Sozialdezernat Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendhilfeplanung Rüdiger Singer Otto-Blesch-Str Radolfzell Oktober

3 Vorwort des Landrats Die Planung bedarfsgerechter Angebote der Jugendhilfe ist ohne eine fundierte Datenlage über die Lebenslagen junger Menschen und Familien kaum möglich. Ebenso liefern bereits bestehende Hilfestrukturen und deren Inanspruchnahme wichtige Hinweise für die Sicherstellung künftiger bedarfsgerechter Angebote. Diese Daten zu erfassen, aufzubereiten und in ihren Zusammenhängen zu analysieren ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung. Der vorliegende Bericht umfasst einerseits Informationen zu sozialen Lebenslagen und sozialstrukturellen Gegebenheiten, andererseits auch Aussagen über Angebote und Leistungen der Jugendhilfe vor Ort. Er ist somit Grundlage, um mit allen Beteiligten Kindern, Jugendlichen, Eltern, aber auch Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Trägern der Jugendhilfe- Angebotsstrukturen zu entwickeln, die jungen Menschen die selbstverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne weitere staatliche Unterstützungsleistungen ermöglichen sollen. Er lehnt sich hierbei an das Konzept des Landesjugendamtes Integrierte Berichterstattung auf örtlicher Ebene an und ist somit die Weiterentwicklung der überörtlichen Berichterstattung des Landesjugendamtes, die der Öffentlichkeit im Dezember vergangenen Jahres präsentiert wurde. Konstanz, im November 2014 F. Hämmerle 3

4 Inhalt 1. Einleitung 2. Sozialstrukturelle und demografische Rahmenbedingungen im Landkreis Konstanz 2.1 Wohnbevölkerung 2009 und 2013 im Vergleich: Jugendeinwohner Vorschulkinder ausländische Bevölkerung 2.2 Ökonomische Verhältnisse Zusammenhang zwischen prekären finanziellen Lebensverhältnissen und Jugendhilfe Bezieher von SGB II im Landkreis Konstanz SGB II Bezieher unter 15 Jahren 2.3 Alleinerziehende 3. Hilfen zur Erziehung 3.1 Soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII 3.2 Erziehungsbeistandsschaften, Betreuungshelfer nach 30 SGB VIII 3.3 Sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII 3.4 Erziehung in einer Tagesgruppe nach 32 SGB VIII 3.5 Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII 3.6 Heimerziehung/betreutes Wohnen nach 34 SGB VIII 4. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII 5. Kinderschutz 5.1 ief-beratungen Anzahl ief-beratungen Verteilung der ief-beratungen 6. Meldungen nach 8a SGB VIII 6.1 Ergebnisse der Gefährdungseinschätzung 6.2 Melder von Kindeswohlgefährdungen 7. Vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung nach 42 SGB VIII, Inobhutnahmen. 8. Psychologische Beratungsstelle 9. Jugendhilfe im Strafverfahren 10. Kindertagesbetreuung 10.1 institutionelle Kindertagesbetreuung Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Gruppenarten in der Kindertagesbetreuung Betreuungszeiten Einschub: Entwicklung u3 Kinder u3 Betreuung institutionell 10.2 Kindertagespflege Tagespflegepersonen Betreuung nach Altersgruppen 4

5 11. Jugendsozialarbeit an Schulen 11.1 Entwicklung Schülerzahlen und Personalstellen Exkurs: Jugendberufshelfer im Landkreis Konstanz: 12. Jugendarbeit 12.1 Offene/Mobile Jugendarbeit 13. Frühe Hilfen 13.1 Familienbesuche im Rahmen der Frühen Hilfen 13.2 Familienhebammen im Rahmen der Frühen Hilfen 14. Schlussbetrachtungen 5

6 1. Einleitung Mit dem vorliegenden Bericht knüpft das Amt für Kinder, Jugend und Familie an die Berichterstattung der vergangenen Jahre an. Nach den ausführlichen Berichten über die Umsetzung der sozialraumorientierten Jugendhilfe im Jahr 2009, dem Bericht über Hilfen zur Erziehung aus dem Jahr 2010 und dem Bericht zur Jugendhilfeplanung 2011 liegt nun der Jugendhilfebericht 2014 mit Daten für das Jahr 2013 vor. Inhaltlich knüpft der Bericht an die Veröffentlichung aus dem Jahre 2011 an. Er fokussiert hierbei weniger auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung, sondern will den durch mehrere gesetzliche Neuerungen der vergangene Jahre notwendig gewordenen Umwälzungen in weiten Teilen der Jugendhilfelandschaft Rechnung tragen. Der Bericht versucht ein möglichst umfassendes Bild der Jugendhilfelandschaft im Kreis Konstanz zu geben. Hierbei werden zum Einen Arbeitsfelder beleuchtet, die zum Kerngeschäft des Amts für Kinder, Jugend und Familie gehören wie die Hilfen zur Erziehung oder der Schutz vor Kindeswohlgefährdung zum anderen auch Bereiche, in denen die Verantwortung bei den Städten und Gemeinden des Landkreises liegt und das Landratsamt zwar in der Gesamtverantwortung steht, jedoch vor allem beratend und vernetzend tätig ist. Vorneweg betrifft dies die Kindertagesbetreuung. Diese hat in der jüngeren Vergangenheit für die größte Bewegung in der Jugendhilfelandschaft gesorgt, maßgeblich bedingt durch den zum in Kraft getretenen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung. Schon an dieser Stelle sei gesagt: Was die Kommunen und Tagespflegeeltern hier gerade auch im Landkreis Konstanz geleistet haben, ist bemerkenswert und vorbildlich. Nach einem etwas schleppenden Beginn hat der Ausbau in der Kindertagesbetreuung eine nicht zu erwartende Dynamik erfahren, die sich nicht zuletzt auch dadurch festmacht, dass es keine Klagen von Seiten der Eltern auf Erfüllung des Betreuungsanspruchs gab. Auch wenn nicht immer alle Ansprüche und Bedürfnisse der Eltern zur vollen Zufriedenheit bedient werden konnten und können ist es doch weitestgehend gelungen, zu einer bedarfsgerechten Versorgungslage in Sachen Kinderbetreuung zu gelangen. Maßgeblich prägend für die individuellen Hilfebedarfe von Familien sind die sozioökonomischen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden spezifischen Lebenslagen von Familien. Darüber hinaus gilt es für die Kommunen, bevölkerungsstrukturelle Entwicklungen im Auge zu behalten. Dies betrifft im Wesentlichen den Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem quantitativ stärksten Sektor der Jugendhilfe. Daher werden auch einige für die Jugendhilfe wesentlichen Rahmenbedingungen im Landkreis Konstanz betrachtet wie zum Beispiel die demografische Entwicklung oder die Anzahl der Kinder bei alleinerziehenden Haushaltsvorständen Grundsätzlich werden im Bericht die Jahre 2009 und 2013 gegenüber gestellt. In diesem Zeitraum gab es maßgebliche gesetzliche Änderungen, die sich anhand der vorliegenden Zahlen nachvollziehen lassen. In einigen Bereichen, wie z.b. der Kindertagesbetreuung oder der Frühen Hilfen, kann sogar auf Daten aus dem Frühjahr 2014 zurückgegriffen werden. In anderen Bereichen kann nur auf eine aktuelle Datenlage zurückgegriffen werden, wie z. B. bei der Psychologischen Beratungsstelle oder der Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe), die in diesem Bericht erstmalig betrachtet wird. Somit soll für diese Bereiche hiermit der Grundstein für eine künftige kontinuierliche Berichterstattung gelegt werden. Sämtliche Kerndaten der Jugendhilfe entstammen eigenen statistischen Erfassungen. Die Bevölkerungsstrukturdaten wurden uns vom Rechenzentrum Freiburg bzw. von den Höri- 6

7 Gemeinden direkt übermittelt. Die Angaben zu Empfängern von Transferleistungen stammen von der Agentur für Arbeit. Auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat sich weitreichenden Veränderungen unterzogen. Nach einer intensiven Potenzialanalyse wurde das damalige Kreisjugendamt in weiten Bereichen zum neu strukturiert. Genau drei Jahre später, zum wurden Teile dieser Neustrukturierung weiterentwickelt. Im Wesentlichen betraf dies das Auflösen bzw. die Integration des Fachdienstes Clearing und Krisenintervention in die Regionalteams des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe. Die Zuständigkeitsbezirke des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe wurden in vier Regionen unterteilt, die im Folgenden auch die Planungs- bzw. Berichtseinheiten sein werden. Abbildung 1 Planungsräume der Jugendhilfe Region 1 Region 2 Region 3 / Singen Region 4 Ebenfalls neu gefasst worden sind die Abläufe in Hilfeplanverfahren und im Kinderschutz. Jedes dieser Fachverfahren für sich alleine betrachtet wäre einen Bericht wert. Eine nähere Erläuterung dieser Arbeitsabläufe würde in diesem Bericht den Rahmen sprengen. Grundsätzlich stehen in beiden Verfahren jedoch standardisierte Handlungsabläufe, fundierte sozialpädagogische Diagnostik, klare Zielformulierungen sowie kollegiale Beratung bzw. das Mehraugenprinzip im 7

8 Mittelpunkt. So können fundierte, passgenaue Hilfen erbracht werden und der Schutz von Kindern sichergestellt werden. Zum ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes sind präventive Hilfen. Hierfür schreibt das Gesetz vor allem den Aufund Ausbau von Netzwerken im Bereich Früher Hilfen vor. Schwangeren, werdenden Eltern und Eltern mit Kindern bis drei Jahren sollen frühzeitig Informationen, Beratung und Hilfe zur Verfügung gestellt werden um deren Beziehungs- und Erziehungskompetenz nachhaltig zu stärken. Im Landkreis Konstanz wurde für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Februar 2013 der Fachdienst Frühe Hilfen beim Kreisjugendamt Konstanz mit 1,5 Personalstellen eingerichtet. Darüber hinaus wurde der Auftrag zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung wie zuletzt mit Einführung des 8a ins SGB VIII im Jahr 2005 noch einmal konkretisiert und auf alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ausgeweitet. Dies betrifft nun zum Bespiel auch Lehrer, Ärzte oder Therapeuten. Ebenfalls zum ist das Land wieder in die Förderung von Schulsozialarbeit eingestiegen. Seitdem werden Schulsozialarbeiter an öffentlichen Schulen mit ca. 1/3 der Personalkosten gefördert. Dies hat noch einmal zu einem regelrechten Boom beim Ausbau von Jugendsozialarbeit an Schulen geführt. Der vorliegende Bericht verzichtet nahezu komplett auf eine vergleichende Analyse mit anderen Jugendämtern in Baden-Württemberg. Hierfür sei an dieser Stelle auf den ausführlichen Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales aus dem Jahr 2013 und die dazugehörige Informationsveranstaltung vom verwiesen. Stattdessen sieht sich dieser Bericht hierzu als Ergänzung auf örtlicher Ebene. Nach wie vor eine Besonderheit im Landkreis Konstanz ist das Bestehen zweier voneinander unabhängiger Jugendämter. Obwohl kreisangehörige Stadt nimmt Konstanz die Aufgaben der Jugendhilfe in eigener Verantwortung wahr. Der Landkreis Konstanz ist neben dem Schwarzwald- Baar Kreis mit dem Stadtjugendamt in Villingen-Schwenningen einer von zwei Landkreisen in Baden-Württemberg, der über zwei öffentliche Träger der Jugendhilfe verfügt. Die örtliche Zuständigkeit für die Jugendhilfe des Kreisjugendamtes schließt daher die Stadt Konstanz nicht mit ein. Die folgenden statistischen Daten beziehen sich demzufolge wenn nicht extra erläutert auf den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Konstanz, also das Kreisgebiet ohne die Stadt Konstanz. 8

9 2. Sozialstrukturelle und demografische Rahmenbedingungen im Landkreis Konstanz Beim Zuschneiden des Landkreises in die Planungsräume bzw. Regionalteams des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe gab es verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Maßgeblich waren die sozialräumlichen Bezüge innerhalb des Landkreises. Zeitgleich mussten jedoch auch die für die Teams gesetzten Standorte (DAS 3 in Singen und Otto-Blesch-Str in Radolfzell) und deren Räumlichkeiten in die Überlegungen mit einbezogen werden. Nicht zuletzt galt es Fahrtwege und Teamgrößen zu bedenken um beispielsweise auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten Vertretungsregelungen aufrecht erhalten zu können. Die Größe der Teams orientiert sich einerseits an der Bevölkerungszahl bzw. der Anzahl von Jugendeinwohnern (u21 Jahre), zum anderen auch an der Fallbelastung bedingt durch soziostrukturelle Rahmenbedingungen. Als größte Stadt mit besonderen Problemstellungen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie erfährt Singen immer besondere Aufmerksamkeit. Die Stad Singen bildet alleinig die Region 3. Die Regionen bzw. Planungsräume für die Jugendhilfe im Landkreis Konstanz setzen sich folgendermaßen zusammen: 2.1 Wohnbevölkerung 2009 und 2013 im Vergleich: Tabelle 1: Wohnbevölkerung Kommunen Landkreis Konstanz Stichtag : Planungsraum 1 Planungsraum 2 Planungsraum 3 Planungsraum 4 Gemeinde Einw. In % Gemeinde Einw. In % Gemeinde Einw. In % Gemeinde Einw. In % Bodman ,22 Aach ,16 Singen ,30 Büsingen ,73 Ludwigs. Eigeltingen ,93 Allensbach ,70 Gailingen ,45 Engen ,36 Gaienhofen ,68 Gottmadingen ,39 Hohenfels ,04 Moos ,67 Hilzingen ,36 Mühlh ,910 Öhningen ,86 Rielasingen ,19 Ehingen Worblingen Mühlin-gen ,21 Radolfzell ,56 Tengen ,42 Orsingen ,63 Reichenau ,67 Nenz. Stockach ,62 Steißlingen ,42 Volkertshausen ,53 gesamt , , , ,54 Landkreis gesamt

10 Hierzu im Vergleich die Wohnbevölkerung der Kommunen aus dem Jahr 2013: Tabelle 2: Wohnbevölkerung Kommunen Landkreis Konstanz Stichtag Planungsraum 1 Planungsraum 2 Planungsraum 3 Planungsraum 4 Gemeinde Einw. In % Gemeinde Einw. In % Gemeinde Einw. In % Gemeinde Einw. In % Bodman ,28 Aach ,11 Singen Büsingen ,69 Ludwigshafen Eigeltingen ,91 Allensbach ,62 Gailingen ,47 Engen ,31 Gaienhofen ,63 Gottmadingen ,31 Hohenfels ,00 Moos ,68 Hilzingen ,31 Mühlhausen ,90 Öhningen ,83 Rielasingen ,12 Ehingen Worblingen Mühlingen ,18 Radolfzell ,70 Tengen ,32 Orsingen ,69 Reichenau ,69 Nenzingen Stockach ,53 Steißlingen ,38 Volkertshausen ,54 gesamt , , , ,23 Landkreis gesamt Die Wohnbevölkerung hat im Berichtszeitraum um ca. 1,9% zugenommen. Das Gefüge innerhalb der Planungsräume der Jugendhilfe im Landkreis hat sich hierbei jedoch quasi nicht verändert. Es sind keine signifikanten Veränderungen im Gefüge der Wohnbevölkerung in Berichtszeitraum zu verzeichnen Abbildung 2: Entwicklung Wohnbevölkerung Landkreis Konstanz Wohnbevölkerung Landkreis Konstanz ,9% Wohnbevölkerung (2009) Wohnbevölkerung (2013) 10

11 Die Region 2 ist die größte Raumschaft mit Einwohnern. Die Region 3 / Singen und Region 1 sind mit bzw Einwohnern nahezu gleich groß. Die kleinste Region ist die Region 4 mit Einwohnern zum Stichtag Abbildung 3: Wohnbevölkerung im Verhältnis der Regionen 2013 Wohnbevölkerung Landkreis Konstanz auf Regionen % 24% 24% Region 1 Region 2 Region 3 / Singen Region 4 32% 11

12 2.1.1 Jugendeinwohner Eine für die Jugendhilfe interessante Zahl ist die der Jugendeinwohner. Unter Jugendeinwohner werden Kinder (0 14 Jahre) Jugendliche (14 18 Jahre) und junge Erwachsene bzw. Heranwachsende (18 21 Jahre) zusammengefasst. Tabelle 3: Jugendeinwohner Kommunen Landkreis Konstanz Stichtag Planungsraum 1 Planungsraum 2 Planungsraum 3 Planungsraum 4 Gemeinde Jugend In % Gemeinde Jugend In % Gemeinde Jugend In % Gemeinde Jugend In % Einw. Einw. Einw. Einw. Bodman ,80 Aach 522 1,25 Singen ,98 Büsingen 230 0,55 Ludwigshafen Eigeltingen 901 2,16 Allensbach ,52 Gailingen 574 1,38 Engen ,65 Gaienhofen 604 1,45 Gottmadingen ,63 Hohenfels 510 1,22 Moos 711 1,71 Hilzingen ,58 Mühlhausen ,01 Öhningen 738 1,77 Rielasingen ,81 Ehingen Worblingen Mühlingen 566 1,36 Radolfzell ,65 Tengen ,48 Orsingen ,88 Reichenau ,76 Nenzingen Stockach ,11 Steißlingen ,60 Volkertshausen 710 1,70 gesamt , , , ,42 Landkreis gesamt (21,89% der Gesamtbevölkerung) Hierzu im Vergleich die Jugendeinwohner der Kommunen im Landkreis zum Stichtag Tabelle 4: Jugendeinwohner Kommunen Landkreis Konstanz Stichtag Planungsraum 1 Planungsraum 2 Planungsraum 3 Planungsraum 4 Gemeinde Jugend In % Gemeinde Jugend In % Gemeinde Jugend In % Gemeinde Jugend In % Einw. Einw. Einw. Einw. Bodman ,88 Aach 475 1,18 Singen ,60 Büsingen 216 0,54 Ludwigshafen Eigeltingen 854 2,13 Allensbach ,38 Gailingen 614 1,53 Engen ,60 Gaienhofen 549 1,37 Gottmadingen ,62 Hohenfels 485 1,21 Moos 686 1,71 Hilzingen ,50 Mühlhausen ,08 Öhningen 686 1,71 Rielasingen ,77 Ehingen Worblingen Mühlingen 572 1,43 Radolfzell ,72 Tengen 929 2,32 Orsingen ,99 Reichenau ,68 Nenzingen Stockach ,89 Steißlingen 990 2,47 Volkertshausen 686 1,71 gesamt , , , ,27 Landkreis gesamt (20,67% der Gesamtbevölkerung) 12

13 Abbildung 4: Jugendeinwohner auf Kommunen im Landkreis Konstanz Aach Jugendeinwohner 2009 und ,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% Allensbach Bodman-Ludwigshafen Büsingen Kreisdurchschnitt 2009: 21,90% Eigeltingen Engen Gaienhofen Gailingen Gottmadingen Hilzingen Kreisdurchschnitt 2013: 20,67% Hohenfels Moos Mühlhausen-Ehingen Mühlingen Öhningen Orsingen-Nenzingen Radolfzell Reichenau Rielasingen-Worblingen Singen Steißlingen Stockach Tengen Volkertshausen Kreisdurchschnitt Jugendeinwohner 2009 Jugendeinwohner 2013 Auffällig ist, dass im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung die Zahl der Jugendeinwohner seit dem Jahr 2009 relativ stark rückläufig ist. 13

14 Abbildung 5: Entwicklung Jugendeinwohner Landkreis Konstanz Jugendeinwohner Landkreis Konstanz ,8% unter 21 Jahre (2009) 0 - unter 21 Jahre (2013) Im Jahre 2009 zählte der Landkreis 21, 90 % Einwohner unter 21 Jahren waren es nur noch 20,67 %. Im Verhältnis der Regionen gibt es dagegen nur minimale Verschiebungen zur Gesamtbevölkerung: Die Region 2 ist im Verhältnis etwas älter, Region 1 etwas jünger. Bei den Regionen 3 und 4 gibt es keine Verschiebungen: Abbildung 6: Jugendeinwohner im Verhältnis der Regionen 2013 Jugendeinwohner Landkreis Konstanz auf Regionen % 20% 25% 31% Region 1 Region 2 Region 3 / Singen Region 4 14

15 Bei der Betrachtung der Jugendeinwohner im Landkreis lohnt sich jedoch ein Blick in Form einer anderen graphischen Darstellung: Abbildung 7: Wohnorte Jugendeinwohner 2013 Rot = älter als Durchschnitt Grün = jünger als Durchschnitt Hierbei wird deutlich, dass sich mit wenigen Ausnahmen bei den älteren Kommunen fast durchweg um die Seeanrainer handelt. Familien mit Kindern bzw. junge Menschen wohnen verhältnismäßig oft im Hinterland. Dies dürfte den höheren Miet- und Grundstückspreisen rund um den See geschuldet sein. Vermutlich verfügen junge Familien nicht über die finanziellen Ressourcen um seenah zu wohnen. Die Stadt Singen ist graphisch als älter als Durchschnitt eingefärbt, liegt jedoch nur mit 20,58% Jugendeinwohner nur mit 0,09% Prozent unter dem Durchschnitt 15

16 2.1.2 Vorschulkinder Vor allem für den Bereich der Kindertagesbetreuung spielen die Kinder im Vorschulalter für die Planungen der Angebote eine wichtige Rolle. Daher sollen diese innerhalb der Jugendeinwohner noch einmal gesondert betrachtet werden. Auf die Entwicklung bei den Kindern unter drei Jahren wird im Kapitel Kindertagesbetreuung gesondert eingegangen. Tabelle 5: Vorschulkinder Kommunen Landkreis Konstanz Stichtag Planungsraum 1 Planungsraum 2 Planungsraum 3 Planungsraum 4 Engen 556 5,45 Gaienhofen 135 4,23 Gottmadingen 557 5,43 Hohenfels 130 6,58 Moos 149 4,69 Hilzingen 434 5,23 Gemeinde U6 In % Gemeinde U6 In % Gemeinde U6 In % Gemeinde U6 In % Einw. Einw. Einw. Einw. Bodman ,53 Aach 122 5,51 Singen ,53 Büsingen 57 4,11 Ludwigshafen Eigeltingen 193 5,26 Allensbach 324 4,60 Gailingen 150 5,44 Mühlhausen ,12 Öhningen 159 4,50 Rielasingen ,74 Ehingen Worblingen Mühlingen 149 6,46 Radolfzell ,26 Tengen 236 5,12 Volkertshausen 175 6,01 gesamt , , , ,98 Landkreis gesamt (5,24% der Gesamtbevölkerung)) Hierzu im Vergleich die Vorschulkinder der Kommunen im Landkreis zum Stichtag Tabelle 6: Vorschulkinder Kommunen Landkreis Konstanz Planungsraum 1 Planungsraum 2 Planungsraum 3 Planungsraum 4 Gemeinde U6 Einw. In % Gemeinde U6 Einw. In % Gemeinde U6 Einw. In % Gemeinde U6 Einw. In % Orsingen ,66 Reichenau 252 4,96 Nenzingen Stockach 817 4,98 Steißlingen 253 5,50 Bodman- Aach Singen Büsingen Ludwigshafen 177 4,00% 130 5,99% ,43% 53 3,95% Eigeltingen Allensbach Gailingen 187 5,02% 303 4,31% 158 5,52% Engen Gaienhofen Gottmadingen 533 5,17% 117 3,69% 518 5,03% Hohenfels Moos Hilzingen 111 5,67% 167 5,11% 400 4,78% Mühlhausen- Öhningen Rielasingen- Ehingen 200 5,43% 146 4,11% Worblingen 587 4,94% Mühlingen Radolfzell Tengen 151 6,54% ,93% 208 4,62% Orsingen- Reichenau Nenzingen 199 6,06% 253 4,85% Stockach Steißlingen 858 5,18% 225 4,86% Volkertshausen 191 6,36% gesamt ,48% ,73% ,28% ,50 Landkreis gesamt (5,08% der Gesamtbevölkerung) 16

17 Auch die Zahl der Kinder im Vorschulalter hat abgenommen, jedoch um lediglich einen Prozentpunkt und somit deutlich weniger als die Gesamtzahl der Jugendeinwohner. In Singen hat die Zahl der Vorschulkinder zugenommen! Der signifikante Rückgang vollzog sich folglich im Wesentlichen bei der Altersgruppe zwischen 7 und 21 Jahren in den Regionen 1, 2 und 4. Abbildung 8: Entwicklung Vorschulkinder Landkreis Konstanz Vorschulkinder Landkreis Konstanz Vorschulkinder 2009 Vorschulkinder ,0% 17

18 2.1.3 ausländische Bevölkerung Im Rahmen der vorliegenden Berichterstattung wird auch das bevölkerungsstrukturelle Merkmal ausländisch erhoben. Allerdings kann hiermit nur ein Teil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund abgebildet werden. Unter Ausländern versteht man die Wohnbevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Migration kann hierüber jedoch nur bedingt abgebildet werden. Gemäß der Definition der statistischen Landesämter sind Personen mit Migrationshintergrund alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Somit fallen zum einen auch eingebürgerte Personen oder deren Kinder, die selbst über keinerlei Migrationserfahrung verfügen, unter diese Personengruppe. Statistisch sind Personen mit Migrationshintergrund jedoch schwer zu fassen. Das statistische Landesamt greift zur Bestimmung der Menschen mit Migrationshintergrund auf die Ergebnisse des Mikrozensus zurück. Für das Jahr 2013 gibt das Statistische Landesamt eine Quote von 23,8% Einwohner mit Migrationshintergrund im Landkreis Konstanz an, allerdings inklusive der Stadt Konstanz! Diese hat einen erheblich höheren Ausländeranteil als die anderen Kreiskommunen. Er liegt mit 14,94% sogar über der Singener Quote; in der Altersgruppe der 21 27jährigen liegt die Ausländerquote in Konstanz gar bei 17,82%. Diese Zahl dürfte jedoch vor allem durch die relativ große Zahl an Studierenden in der Stadt Konstanz beeinflusst sein. Deutlich wird jedoch, dass die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund deutlich über der Zahl der Ausländer liegt. Aufgrund von Untersuchungen und Veröffentlichungen des statistischen Landesamtes wissen wir, dass Menschen mit Migrationshintergrund häufiger von Armut bedroht und beruflich schlechter qualifiziert sind. 31,1% der 25 35jährigen Migranten in Baden- Württemberg haben keinen beruflichen Abschluss, was allerdings nur auf 12,8% der Einwohner ohne Migrationshintergrund zutrifft. Dies wirkt sich auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus und führt eher zu belastenden Lebenssituationen und zur Abhängigkeit von staatlichen Leistungen. Rund ein Viertel der Menschen mit Migrationshintergrund gilt aufgrund geringen Einkommens als von Armut bedroht. 1 Um Hinweise auf die sozialen Belastungsfaktoren in den Kommunen durch Menschen mit Migrationshintergrund zu erhalten wird in Ermangelung verlässlicher kleinräumiger Zahlen über Migranten an dieser Stelle auf das Merkmal ausländisch zurückgegriffen. Eine maßgebliche Größe für die Jugendhilfe ist hierbei wiederum die Anzahl der Ausländer an den Jugendeinwohner im Landkreis. 1 Quelle: Stat. Landesamt, laut Südkurier vom 6. Sept

19 Abbildung 9: Jugendeinwohner ausländisch und Anteil Ausländer an den Jugendeinwohnern 0,00% 2,00% 4,00% 6,00% 8,00% 10,00% 12,00% 14,00% 16,00% Aach Allensbach Bodman-Ludwigshafen Büsingen Eigeltingen Engen Gaienhofen Gailingen Gottmadingen Hilzingen Hohenfels Moos Mühlhausen-Ehingen Mühlingen Öhningen Orsingen-Nenzingen Radolfzell Reichenau Rielasingen-Worblingen Singen Steißlingen Stockach Tengen Volkertshausen Kreisdurchschnitt 2009: 7,24% Kreisdurchschnitt 2013: 7,18% Der durchschnittliche Anteil von Ausländern an der Jugendbevölkerung hat sich im Berichtszeitraum quasi nicht verändert. Bemerkenswert ist jedoch, dass die allermeisten Kreisgemeinden zum Teil sehr deutlich unter dem Kreisdurchschnitt liegen. Dieser wird stark von der Stadt Singen angehoben. Wenig überraschend ist die hohe Zahl von Ausländern in der Exklave Büsingen. Insgesamt ist kein einheitliches Entwicklungsbild innerhalb der Gemeinden zu erkennen. Die Zahl der Gemeinden, die einen Zuwachs an ausländischer Jugendbevölkerung haben, hält sich 19

20 ungefähr die Waage mit denen, die ausländische Jugendbevölkerung verloren haben. Tendenziell findet sich die ausländische Jugendbevölkerung eher in den größeren Kommunen des Landkreises. Bei der Betrachtung der Entwicklung der deutschen und ausländischen Bevölkerung differenziert nach gesamter Wohnbevölkerung und Jugendeinwohnern zeichnet sich ein interessantes Bild. Im Zeitraum zwischen 2009 und 2013 ist die ausländische Bevölkerung im Landkreis deutlich gestiegen, nämlich um über Personen. Das ergibt eine Zuwachsrate von 17,23%. Die deutsche Wohnbevölkerung hat dagegen nur um 0,23% zugenommen und stagniert damit. Das heißt, der in Abbildung 2 skizzierte Entwicklung der Wohnbevölkerung im Landkreis ist maßgeblich auf den Anstieg der ausländischen Bevölkerung zurück zu führen. Abbildung 10: Entwicklung deutsche - ausländische Bevölkerung 120,00% Entwicklung deutsche-ausländische Bevölkerung 115,00% 117,23% 110,00% Jugendeinwohner ausländisch ,00% Wohnbevölkerung ausländisch 2009 Jugendeinwohner deutsch 100,00% 100,00% 100,27% Wohnbevölkerung deutsch 96,22% 95,00% 95,33% 90,00% Ein etwas gegensätzliches Bild zeichnet sich hingegen bei den Jugendeinwohnern. Sowohl die Zahl der ausländischen als auch die der deutschen Jugendeinwohner ist rückläufig, die der ausländischen Jugendeinwohner sogar minimal stärker. 20

21 2.2 Ökonomische Verhältnisse Der Bezug von Transferleistungen nach dem SGB II wird oft zur Definition von Armut mit herangezogen Zusammenhang zwischen prekären finanziellen Lebensverhältnissen und Jugendhilfe Aus Untersuchungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Landesjugendamt wissen wir, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen dem Bezug von Transferleistungen nach SGB II und dem Bedarf an Jugendhilfe gibt: Abbildung 11: Bedeutung des Aufwachsens im SGB II Bezug 2 Zur Bedeutung des Aufwachsens in spezifischen Lebenslagen für die Entstehung von Hilfebedarf am Beispiel der stationären Hilfen ( 33, 34) Zur Bedeutung des Aufwachsens in sozial benachteiligten Lebensverhältnissen für die Inanspruchnahme stationärer Erziehungshilfen 60,00 50,00 40,00 Hilfen je 1000 der 0- bis unter 18-Jährigen in der jeweiligen Konstellation 1 von 18 Kindern 55,77 Faktor 23 Empirische Basis: Alle Minderjährigen, die im Jahr 2011 in Baden- Württemberg in stationären Erziehungshilfen 33, 34 waren (N = ), unterschieden nach den materiellen Lebenslagen der Kinder in den Herkunftsfamilien 30,00 20,00 10,00 0,00 1 von 406 Kindern 2,46 ohne SGB II-Leistung mit SGB II-Leistung Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg finden sich deutlich öfter und zwar 23mal so oft (!) in einer vollstationären Jugendhilfemaßnahme nach 33 (Vollzeitpflege) und 34 (Heimerziehung) als Kinder, die nicht auf SGB II Leistungen angewiesen sind. Anders ausgedrückt befindet sich in Baden-Württemberg jedes 18. Kind, das auf Transferleistungen nach SGB II angewiesen ist, in einer vollstationären Jugendhilfemaßnahme. Bei den Kindern ohne Transferleistungen sind ist es nur jedes 406. Kind. 2 Mit freundlicher Genehmigung des KVJS - Landesjugendamt 21

22 2.2.2 Bezieher von SGB II im Landkreis Konstanz Es darf nicht vergessen werden, dass Armut bei Kinder oft einhergeht mit weiteren problematischen Faktoren wie z.b. (psychische) Erkrankung der Eltern und der damit womöglich einhergehenden Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit von Suchtmitteln, niedriges Bildungsniveau etc. Anzunehmen ist, dass das Konglomerat belastender Lebenssituationen schlussendlich zu einem höheren Bedarf an Jugendhilfeleistungen führt. Für den Landkreis Konstanz zeichnet sich für Bezieher von SGB II Leistungen folgendes Bild: Abbildung 12: Transferleistungen nach SGB II SGB II Bezieher 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% Aach Allensbach Kreisdurchschnitt 2009: 6,10% Bodman-Ludwigshafen Büsingen Eigeltingen Engen Gaienhofen Kreisdurchschnitt 2013: 5,25% Gailingen Gottmadingen Hilzingen Hohenfels Moos Mühlhausen-Ehingen SGB II Quote 2009 gesamt SGB II Quote 2013 gesamt Mühlingen Öhningen Orsingen-Nenzingen Radolfzell Reichenau Rielasingen-Worblingen Singen Steißlingen Stockach Tengen Volkertshausen 22

23 Im Vergleich zum Jahr 2009 ist die Zahl der SGB II Empfänger in den allermeisten Gemeinden des Landkreises zum Teil deutlich zurück gegangen. Hier spiegelt sich die günstige wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre wider. Zum Ranking des Landkreises Konstanz innerhalb Baden-Württembergs (das in der Bundesrepublik sozioökonomisch sehr gut dasteht) sei noch einmal auf die Ausführungen des KVJS verwiesen, aus denen deutlich wird, dass trotz der guten Entwicklung der vergangenen Jahre der Landkreis Konstanz sich im oberen Drittel der SGB II-Bezieher-Rangliste befindet. Dies trifft umso mehr zu, wenn man alleinig den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie betrachtet, also die Stadt Konstanz außen vor lässt. Dann rangiert der Landkreis diesbezüglich auf großstädtischem Niveau. Besondere Beachtung gebührt auch hier wieder der Stadt Singen. Der vergleichsweise hohe Durchschnittswert ist maßgeblich durch Singen beeinflusst. Allerdings ist die Zahl der SGB II - Empfänger in Singen stärker gesunken als im restlichen Landkreis! Die Region, die am wenigsten von Armut betroffen ist, ist die Region 4. Dort finden sich annähernd nur ein Drittel der Empfänger von Transferleistungen nach SGB II als beim Spitzenreiter Singen. Abbildung 13: Transferleistungen nach SGB II nach Regionen SGB II Bezieher 0,00% 2,00% 4,00% 6,00% 8,00% 10,00% 12,00% 14,00% Region 1 Region 2 Region 3 / Singen SGB II Quote 2009 gesamt SGB II Quote 2013 gesamt Region 4 Landkreis 23

24 2.2.3 SGB II Bezieher unter 15 Jahren Ein geradezu dramatisches Bild zeichnet sich bei der Betrachtung der Kinder, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind: Abbildung 14: Bezieher von Transferleistungen nach SGB II unter 15 Jahre SGB II Bezieher u15 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% Aach Allensbach Bodman-Ludwigshafen Büsingen Eigeltingen Engen Kreisdurchschnitt 2009: 9,75% Gaienhofen Gailingen Gottmadingen Hilzingen Hohenfels Moos Mühlhausen-Ehingen Mühlingen Öhningen Kreisdurchschnitt 2013: 9,15% SGB II Quote 2009 u15-jährige SGB II Quote 2013 u15-jährige Orsingen-Nenzingen Radolfzell Reichenau Rielasingen-Worblingen Singen Steißlingen Stockach Tengen Volkertshausen Zwar ist auch hier die Zahl gesunken, allerdings etwas weniger als bei der Gesamtzahl der Bezieher. Auch zeichnet die Entwicklung der letzten Jahre ein nicht so einheitliches Bild. Immerhin 24

25 in 5 Kreisgemeinden ist die Zahl der u15jährigen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, gestiegen. Besonders signifikant ist die Streuung innerhalb des Landkreises. Sie reicht von 1,16% (Reichenau) bis hin zu 17,77% (Singen). Zu konstatieren ist außerdem, dass die Zahl der Kinder im Leistungsbezug zwar rückläufig ist, jedoch deutlich über der der Gesamtbevölkerung liegt. Kindheit scheint sich also überproportional oft in prekären ökonomischen Verhältnissen abzuspielen. Dies könnte ein Erklärungsansatz dafür sein, dass trotz sinkender Kinderzahlen die Jugendhilfebedarfe im Landkreis nicht rückläufig sind. Ein Blick in die Regionen verdeutlicht noch einmal die herausragende Stellung der Stadt Singen: Abbildung 15: Bezieher von Transferleistungen nach SGB II nach Regionen SGB II Bezieher u15 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% Region 1 Region 2 Region 3 / Singen SGB II Quote 2009 u15-jährige SGB II Quote 2013 u15-jährige Region 4 Landkreis 25

26 2.3 Alleinerziehende Ein weiteres bedeutsames Merkmal für die Bedarfe in der Jugendhilfe ist die Zahl der Kinder, die bei nur einem Elternteil aufwachsen. Auch hierzu gibt es Untersuchungen des KVJS- Landesjugendamt, die auf den Zusammenhang zwischen dieser Familienkonstellation und Ein- Eltern-Familie verweisen: Abbildung 16: Bedeutung des Aufwachsens in Ein-Eltern und Stiefelternkonstellationen 3 Zur Bedeutung des Aufwachsens in spezifischen Lebenslagen für die Entstehung von Hilfebedarf am Beispiel der stationären Hilfen ( 33, 34) Zur Bedeutung des Aufwachsens in unterschiedlichen Familienformen für die Inanspruchnahme stationärer Erziehungshilfen 80,00 70,00 60,00 50,00 Hilfen je 1000 der 0- bis unter 18-Jährigen in der jeweiligen Konstellation 1 von 13 Kindern 77,88 Faktor 54 Empirische Basis: Alle Minderjährigen, die im Jahr 2011 in Baden- Württemberg in stationären Erziehungshilfen 33, 34 waren (N = ), unterschieden nach der Eltern-Kind-Konstellation in den Herkunftsfamilien 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 1 von 36 Kindern 27,58 1 von 690 Kindern Faktor 19 1,45 beide leibliche Eltern Alleinerziehende Stiefelternkonstellation Minderjährige, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, haben eine deutlich höhere Hilfewahrscheinlichkeit gegenüber Kindern, die bei beiden Elternteilen aufwachsen. So liegt die Wahrscheinlichkeit für Kinder aus Ein-Eltern-Familien um das 19fache höher eine vollstationäre Erziehungshilfe in Anspruch nehmen zu müssen, als für Kinder, die bei beiden Eltern aufwachsen. Dies bedeutet, 1 von 36 Kindern dieser Gruppe nimmt eine vollstationäre Erziehungshilfe in Anspruch. Noch signifikanter fällt das Verhältnis zu den Kindern aus, die in einer Stiefelternkonstellation aufwachsen. Hier ist jedes 13. Kind von einer vollstationären Hilfe betroffen. Das bedeutet für diese Kinder eine 54fach höhere Wahrscheinlichkeit für diese Hilfe. 3 Mit freundlicher Genehmigung des KVJS - Landesjugendamt 26

27 Daten über Kinder, die in einer Stiefelternkonstellation groß werden, liegen auf Ebene der einzelnen Kommunen im Landkreis nicht vor. Für das Datum Alleinerzogene wird auf die Kinder zurückgegriffen, die bei alleinstehenden Haushaltsvorständen gemeldet sind. Abbildung 17: Anteil Kinder bei alleinstehenden Haushaltsvorstand Alleinerzogene u18 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% Aach Allensbach Bodman-Ludwigshafen Büsingen Eigeltingen Engen Gaienhofen Gailingen Gottmadingen Kreisdurchschnitt 2009: 26,02% Hilzingen Hohenfels Moos Mühlhausen-Ehingen Kreisdurchschnitt 2013: 28,42% Mühlingen Öhningen Orsingen-Nenzingen Radolfzell Reichenau Rielasingen-Worblingen Singen Steißlingen Stockach Tengen Volkertshausen Quote Alleinerzogene u Quote Alleinerzogene u

28 In den meisten Gemeinden im Landkreis ist die Zahl der alleinerzogene Kinder gestiegen. Insgesamt stieg die Quote von 26,02% im Jahre 2009 um fast zweieinhalb Prozent auf 28,42% im Jahre Der Kreisdurchschnitt wird auch hier maßgeblich von Singen beeinflusst. Jedoch ist Singen nicht der Spitzenreiter unter den Kommunen mit Kindern bei Alleinerziehenden. Abbildung 18: Alleinerzogene nach Regionen Alleinerzogene nach Regionen 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% Region 1 Region 2 Region 3 / Singen Region 4 Landkreis Landkreis Region 4 Region 3 / Singen Region 2 Region 1 Quote Alleinerzogene u ,02% 25,09% 30,19% 23,64% 25,95% Quote Alleinerzogene u ,42% 26,02% 32,78% 26,52% 28,61% Ein Blick in die Planungsräume zeigt, dass die Region 4 die Region mit der geringsten Zahl an Kindern bei Alleinerziehenden ist. Außerdem hat sie die niedrigste Zuwachsrate. Nicht alle diese Kinder wachsen tatsächlich bei nur einem Elternteil auf. Kinder, die in gut funktionierenden Partnerschaften von nicht verheirateten Eltern leben, fallen statistisch auch unter das Merkmal alleinerzogen. Es handelt sich hier um ein Konstrukt um sich Lebenssituationen von Familien zu nähern. Auch darf nicht angenommen werden, dass Ein-Eltern-Familien meistens auf Hilfen durch das Jugendamt angewiesen sind. Im Gegenteil, sehr viele Eltern meistern diese besondere Lebenslage ohne jegliche staatliche Unterstützung. 28

29 Dennoch sind die Zahlen geeignet Hinweise auf Regionen und Kommunen zu geben, in denen ein besonderer Hilfebedarf wahrscheinlich ist und wo am besten mit präventiven Maßnahmen angesetzt werden kann. Und die Zahlen geben noch einen weiteren Hinweis: das klassische Familienmodell verheiratet Kind(er) trifft zwar nach wie vor für die überwiegende Mehrzahl der Familien mit Kindern zu, ist tendenziell jedoch weiter auf dem Rückzug. 29

30 3. Hilfen zur Erziehung Anders als bei vielen anderen statistischen Betrachtungen arbeitet man im Bereich der Hilfen zur Erziehung nicht mit Stichtagzahlen, sondern mit sogenannten kumulierten Fallzahlen. Dies bedeutet, dass neben den laufenden Fällen zum Ende des Jahres auch alle im Jahr beendeten Hilfen aufsummiert und in die Betrachtung mit einbezogen werden. Somit ist man von einzelnen Stichtagen unabhängig, die aufgrund von Zufälligkeiten das Gesamtbild verzerren könnten. Diese Zahlen liegen natürlich höher als die bei einer reinen Betrachtung von Stichtags- oder Durchschnittszahlen, sind aber bei der Betrachtung von Zeitreihen, mit denen bestimmte Entwicklungen in der Jugendhilfe abgebildet werden sollen, wesentlich aussagekräftiger. Im Rahmen der überregionalen Berichterstattung durch den KVJS oder die KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) wird in der Regel immer mit kumulierten Fallzahlen gearbeitet. Bei den Fallzahlen muss hervorgehoben werden, dass nicht jeder Fall einem Kind entspricht. Wenn ein Kind innerhalb eines Jahres mehrere Hilfen erhält, dann kann dies statistisch auch mehrfach zu Buche schlagen. Dies kann beispielsweise sein, wenn ein Kind zunächst in Obhut genommen werden muss, danach vollstationär untergebracht wird und in der Folgezeit in der Familie zurückgeführt wird, diese jedoch noch weitere Unterstützung durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe erhält. Statistisch betrachtet sind dies drei Hilfen (Fälle), die sich jedoch alle auf das gleiche Kind beziehen. Auch sagt die Anzahl von Hilfen nichts über deren Intensität oder über die Laufzeit der Fälle aus. Eine vollstationäre Krisenintervention, die auf Grundlage des 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) gewährt und nach beispielsweise 6 Wochen wieder beendet wird, wird hier genauso als ein Fall geführt, wie eine Heimerziehung, die im gesamten Berichtszeitraum läuft. Um dies näher zu betrachten und zu aussagekräftigen Schlussfolgerungen zu gelangen beteiligt sich das Amt für Kinder, Jugend und Familie am Vergleichsring Jugendhilfe. Dennoch sind die hier dargestellten Grundzahlen durchaus geeignet um Entwicklungen und Problemlagen im Landkreis bzw. in den Planungsräumen abzubilden. 3.1 Soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII Im Bereich der Sozialen Gruppenarbeit gab es im Berichtszeitraum einen deutlichen Anstieg. Dies ist nicht weiter verwunderlich und durchaus gewollt. Der überwiegende Teil der Plätze in Sozialer Gruppenarbeit ist mit einer Beschulung an einer Schule für Erziehungshilfe oder an einer Förderschule L verbunden. Neu ist, dass Soziale Gruppen nicht nur an diesen Sonderschulen angeboten werden, sondern auch an Regelschulen wie an der Schillerschule in Singen oder sozialraumbezogen wie in Radolfzell. So will die Jugendhilfe dazu beitragen, dass Kinder an ihren Herkunftsschulen gehalten werden können und nicht über einen entsprechenden sonderpädagogischen Förderbescheid die Schule wechseln müssen. In der letzten Berichterstattung aus dem Jahre 2011 war noch nicht klar, wie sich der Inklusionsgedanke auf den Bedarf an Sozialer Gruppenarbeit an Regelschulen im Landkreis auswirken wird. Mittlerweile gibt es bereits mehrere Angebote zur inklusiven Beschulung von Schülern einer Schule für Erziehungshilfe an Regelschulen. Hier arbeitet die Jugendhilfe eng mit 30

31 den Gemeinschaftsschulen in Hilzingen und Eigeltingen und mit der Ratoldusschule in Radolfzell zusammen. Um den individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, wird neben einer familienorientierten systemischen Hilfe auch Soziale Gruppenarbeit angeboten. Abbildung 19: Soziale Gruppenarbeit 140 Soziale Gruppenarbeit : : Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis Vor diesen konzeptionellen Entwicklungen der letzten Jahre ist der Anstieg an Hilfen in Sozialer Gruppenarbeit nachvollziehbar. Für die räumliche statistische Erfassung einer Hilfe maßgebend ist in der Regel der Wohnort der Personensorgeberechtigten. Viele Schulen, vor allem Sonderschulen und Gemeinschaftsschulen haben ein überregionales Einzugsgebiet. Der Fallzuwachs spielt sich also nicht zwingend in den Regionen, in denen das neue Angebot installiert wurde, ab. 31

32 3.2 Erziehungsbeistandsschaften, Betreuungshelfer nach 30 SGB VIII Eine im Gesamtgefüge der Jugendhilfe eher untergeordnete Rolle spielen die Erziehungsbeistandsschaften nach 30 SGB VIII. Hierbei handelt es sich um eine Hilfeart, die meist für ältere Kinder oder Jugendliche gewährt wird. Über zwei Drittel der Hilfeempfänger sind zwischen 14 und 17 Jahre alt. Dies ergibt sich in erster Linie aus dem gesetzlichen Auftrag der Hilfe, die unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie ( ) Verselbständigung fördern soll. 4 Diese Hilfe ist im gesamten Landkreis leicht rückläufig. Lediglich in der Region 2 ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: Abbildung 20: Erziehungsbeistandsschaften 70 Erziehungsbeistandschaften, Betreuungshelfer : : Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis Diese Hilfe darf im Übrigen nicht verwechselt werden mit einer Betreuungsweisung, die durch ein jugendrichterliches Urteil auf Grundlage des 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG) verhängt wird. Eine Hilfe zur Erziehung beruht auf Freiwilligkeit und kann daher nicht durch ein Gericht angeordnet werden. 4 Nach 30 SGB VIII 32

33 3.3 Sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII Bei der Entwicklung der SPFH zeigt sich ein ähnliches Bild, wie bei den Erziehungsbeistandsschaften. Insgesamt ist auch diese Hilfeart im Jahr 2013 rückläufig. Eine Ausnahme bildet auch hier wieder die Region 2, in der die Bedarfe an Sozialpädagogischer Familienhilfe gestiegen sind. Abbildung 21: Sozialpädagogische Familienhilfe 350 Sozialpädagogische Familienhilfe : : Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis 33

34 3.4 Erziehung in einer Tagesgruppe nach 32 SGB VIII Hilfen, die nach 32 SGB VIII erbracht werden, nennt man auch teilstationäre Hilfen, da sie sehr betreuungsintensiv sind und in ihrem zeitlichen Umfang einer vollstationären Unterbringung am nächsten kommen. Eine Tagesgruppe in Reinform soll nach der Konzeption des KVJS an fünf Tagen die Woche mit je fünf Stunden täglich erbracht werden. In den letzten Jahren wurden im Landkreis auch flexible Betreuungsmodelle statistisch unter einer Tagesgruppe gefasst, beispielsweise, wenn für zwei Kinder ein weniger intensiver erzieherischer Bedarf vorhanden ist und sich diese Kinder einen Platz in einer Tagesgruppe teilen (ein Kind zwei, das andere drei Tage die Woche). Künftig sollen diese zeitlich weniger intensiven Bedarfe an Gruppenangeboten jedoch nach 29 SGB VIII (Soziale Gruppenarbeit) erbracht werden. Seit 2006 bietet das Amt für Kinder, Jugend und Familie außerdem Hilfen nach 32 SGB VIII in Form von Familienpflege nach 32 Satz 2 SGB VIII an. Diese Teilzeitpflege ist einer ihrer Art nach familiennahe und familienunterstützende Hilfeform, die möglichst am Wohnort und/oder Schulort geleistet werden soll. Sie ergänzt die Erziehung im Elternhaus und soll den Verbleib dort sichern. In den statistischen Erhebungen spiegeln sich sowohl Tagesgruppen in Reinform, reduzierte Tagesgruppen als auch Teilzeitpflege wider. Abbildung 22: Tagesgruppen 160 Tagesgruppen : : Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis In sämtlichen Regionen des Landkreises ist der Bedarf an Tagesgruppenplätzen gestiegen. 34

35 Hilfe in Tagesgruppen wird mit wenigen Ausnahmen in Verbindung mit einem Feststellungsbescheid für sonderpädagogischen Förderbedarf, der vom Staatlichen Schulamt erstellt wird, gewährt. Obwohl der Landkreis Konstanz Modellstandort für inklusive Beschulung ist und es tatsächlich auch, wie unter dem Kapitel Soziale Gruppenarbeit erläutert, einige inklusive Beschulungsmodell im Rahmen der Jugendhilfe im Landkreis gibt, ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Schüler an einer Schule für Erziehungshilfe gestiegen. In diesem Zusammenhang sind auch die Tagesgruppenfälle gestiegen. Ob alle Regel- und Sonderschulen zur Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages künftig auf die Jugendhilfe angewiesen sein werden, ist noch immer nicht absehbar. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sollten sich künftig noch enger aufeinander abstimmen. 3.5 Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII Abbildung 23: Vollzeitpflege 200 Vollzeitpflege : : Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis Zur Erbringung der Hilfen nach 33 hat das Amt für Kinder, Jugend und Familien einen eigenen Fachdienst. Die Zahl der Kinder, die in Pflegefamilien untergebracht werden müssen, ist seit 2009 gesunken. Allerdings bedeutet das nicht unbedingt, dass hier die Hilfebedarfe im Landkreis 35

36 ebenfalls gesunken sind. Die Zahl der Kinder in Vollzeitpflege sollte immer in Zusammenhang mit der Zahl der Kinder, die in einer Heimerziehung sind, gesehen werden. 3.6 Heimerziehung/betreutes Wohnen nach 34 SGB VIII Abbildung 24: Heimerziehung 120 Heimerziehung, betr. Wohnen : : Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis Hier wird deutlich, dass in allen Regionen des Landkreises der Bedarf an vollstationären Hilfen in Form von Heimerziehung deutlich gestiegen ist. Besonders auffällig ist auch hier wieder die Entwicklung in der Region 2, aber auch Region 4, wo sich die Hilfeformen jeweils (nahezu) verdreifacht haben. Generell wird angestrebt, Kinder, die nicht weiter in ihren Herkunftsfamilien bleiben können, in Pflegefamilien unter zu bringen. Hierzu müssen jedoch mehrere Faktoren zueinander passen. Zum einen muss es eine ausreichende Anzahl geeigneter Pflegefamilien geben. Zum anderen müssen die Hilfebedarfe und auch das Alter der Kinder zu den Pflegefamilien passen. Viele Kinder sind zum Zeitpunkt des Beginns der vollstationären Unterbringung (noch) nicht familienfähig und würden aus verschiedenen Gründen Pflegeeltern trotz allem Engagement überfordern. Hier ist Heimerziehung die bessere und erfolgversprechendere Variante der vollstationären Unterbringung. Der Anteil der Kinder in Pflegefamilien ist seit dem Jahr 2009 deutlich gesunken. Er ist zwar im Baden-Württemberg-Vergleich noch immer recht hoch. Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist jedoch nicht zufriedenstellend. Hier sollten ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, um über Öffentlichkeitsarbeit und eine intensive Betreuung auch künftig Pflegefamilien für diese wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit gewinnen zu können. 36

37 Abbildung 25: Anteil Kinder in Vollzeitpflege an allen stationären Hilfen 90,00% Anteil 33 an allen stationären Hilfen 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% Anteil 33 an allen stationären Hilfen 2009 Anteil 33 an allen stationären Hilfen ,00% 10,00% 0,00% Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis 37

38 4. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII Eine Besonderheit im Rahmen der Hilfen zur Erziehung stellen die Hilfen nach 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche dar. In diesem Bereich ist das Jugendamt auch ein Rehabilitationsträger nach SGB IX. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Hilfe nach 35a SGB VIII besteht, wenn eine Abweichung in der seelischen Gesundheit medizinisch festgestellt wird und deshalb die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. In der Abschätzung dieser Fragestellung arbeiten Mediziner, Kinder- und Jugendpsychologen und sozialpädagogische Fachkräfte eng zusammen. Eingliederungshilfe gemäß 35a SGB VIII wird in ambulanter, teilstationärer oder vollstationärer Form gewährt. Im ambulanten und teilstationären Bereich sind die Hilfen für seelisch behinderte Kinder im Berichtszeitraum zunehmend. Ausgerechnet in der Stadt Singen, die ansonsten eher durch herausragende Hilfebedarfe und steigende Fallzahlen besticht, ist die Entwicklung entgegen dem Kreistrend rückläufig. Im vollstationären Bereich für seelisch Behinderte liegt Singen dagegen auf einer Linie mit den Regionen 1 und 2, bzw. der Entwicklung im Gesamtlandkreis. Lediglich in der Region 4 spielen die vollstationären Hilfen nach 35a SGB VIII eine untergeordnete Rolle. Insgesamt ist die Entwicklung jedoch sehr besorgniserregend. Seit dem Jahre 2009 gab es einen Anstieg von über 80%. Abbildung 26: Eingliederungshilfe für seel. Behinderte ambulant und teilstationär 70 Hilfen für seel. Behinderte, ambulant und teilstationär a ambulant / Teilstationär a ambulant / Teilstationär Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis 38

39 Abbildung 27: Hilfen für seel. Behinderte stationär 80 Hilfen für seel. Behinderte stationär a stationär a stationär Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis 39

40 5. Kinderschutz Kaum ein Thema hat die Jugendämter in Deutschland und auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie in den letzten Jahren so beschäftigt, wie das Thema Kinderschutz. Ausgehend von einigen sehr dramatischen und medial aufbereiteten Fällen von Kindstötungen hat der Gesetzgeber mit mehreren gesetzlichen Neuerungen und Ergänzungen im SGB VIII auf diese tragischen Fälle reagiert um künftig das Wohl von Kindern besser zu schützen. Zwar war der Schutz von Kindern vor Gefährdungen schon immer ureigenster und vornehmster Auftrag der Jugendämter, mit Einführung des 8a SGB VIII im Jahre 2005 wurde dieser Schutzauftrag für die Jugendämter jedoch noch einmal konkretisiert. Neu war, dass nun mit sämtlichen Trägern von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe Vereinbarungen abzuschließen waren, die sicher zu stellen hatten, dass diese den Schutzauftrag in ähnlicher Weise erfüllen wie die Jugendämter selbst. In der Folgezeit hat das Kreisjugendamt mit sämtlichen o. g. Trägern und Einrichtungen im Landkreis Konstanz Vereinbarungen zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung abgeschlossen. Dies betraf und betrifft in erster Linie Träger von Kindertageseinrichtungen, aber auch sämtliche Träger von Jugendarbeit, Schulsozialarbeit oder Anbieter von Hilfen zur Erziehung. Um die bestehenden Vereinbarungen mit Leben zu erfüllen hat das Kreisjugendamt in den folgenden Jahren mit finanzieller Unterstützung des Landesjugendamtes eine Fortbildungsreihe aufgelegt, mit welcher zahleiche Erzieherinnen, Schulsozialarbeiter, Jugendhausmitarbeiter und andere Fachkräfte der Jugendhilfe für die Umsetzung des Schutzauftrages geschult wurden. Seit mehreren Jahren kooperiert das Kreisjugendamt auch mit der Mettnauschule um Erzieherinnen bereits während der Ausbildung für die Ausübung des Schutzauftrags in der Jugendhilfe zu qualifizieren. Ein besonderes Gewicht legt der 8a SGB VIII auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ief), sofern gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden. Obwohl dieser Begriff etwas sperrig ist, drückt er dadurch doch aus, welche Voraussetzungen solch eine Beratungskraft erfüllen muss: Sie muss erfahren sein in der Thematik des Kinderschutzes und sie muss eine Fachkraft im Sinne des SGB VIII sein. Für den Landkreis Konstanz bedeutet dies, dass ausschließlich Fachkräfte diese Tätigkeit ausüben, die Erfahrung bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen haben sowie über Kenntnisse kindlicher Grundbedürfnisse verfügen und Symptome von Entwicklungsbeeinträchtigungen und Risikofaktoren für Familien erkennen können, aber auch Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Familien aufzeigen können. Gerade letzteres ist besonders wichtig, da die meisten Kindeswohlgefährdungen aus einer Überforderung der Sorgeberechtigten herrühren. In den Vereinbarungen mit den Trägern ist geregelt, wer die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft sicher zu stellen hat. In aller Regel ist dies das Kreisjugendamt durch die Fachkräfte der Psychologischen Beratungsstelle. Lediglich für die katholischen Kindergärten stellt das Kinderheim St. Peter und Paul und für die evangelischen Kindergärten das Diakonische Werk diese Beratung sicher. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum wurde der Schutzauftrag noch einmal konkretisiert. Nun werden alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für die Ausübung des Schutzauftrages und das Einhalten bestimmter Verfahrensabläufe 40

41 in die Pflicht genommen. Dies betrifft in erster Linie Lehrerinnen und Lehrer, jedoch auch Angehörige der Gesundheitsberufe oder Therapeutinnen und Therapeuten. Im Gegenzug haben auch diese Berufsgruppen das Recht, sich in Sachen Kinderschutz von einer insoweit erfahrene Fachkraft beraten zu lassen. Diese Beratung wird ausschließlich durch die Psychologische Beratungsstelle des Kreisjugendamtes sichergestellt. Das Kreisjugendamt bietet für die insoweit erfahrenen Fachkräfte im Landkreis Konstanz mindestens zweimal jährlich Vernetzungstreffen zum Erfahrungsaustausch und Infotage bzw. Fortbildungen zur fachlichen Weiterqualifizierung an. Um für alle Beteiligten mehr Sicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu schaffen, hat der Fachbeirat der Projektgruppe Kindesmisshandlung und sex. Missbrauch im Landkreis Konstanz unter Federführung der beiden Jugendämter im Landkreis eine Handreichung zur Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entwickelt und an Schulen, Beratungsstellen, Angehörige der Gesundheitsberufe und Therapeuten verschickt. Zusätzlich bietet das Kreisjugendamt Informationsveranstaltungen hierzu an. 5.1 ief-beratungen Während in den ersten Jahren nach Einführung des 8a SGB VIII die Beratung durch eine insoweit erfahren Fachkraft eine eher untergeordnete Rolle gespielt hat, wird diese nun im Zuge der Kampagne Kein Kind darf uns verloren gehen immer wichtiger. Dies gilt besonders seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und der Pflicht für die Jugendämter auch für andere Berufsgruppen eine ief-beratung sicher zu stellen Anzahl ief-beratungen Abbildung 28: Entwicklung Beratungen durch eine insoweit erfahrene Fachkraft Anzahl ief-beratungen

42 Vermutlich ist diese sprunghaft angestiegene Zahl von Beratungen im Kinderschutz auf eine Sensibilisierung von Fachkräften bezüglich der Gefährdung von Kindern zurück zu führen. Die überwiegende Zahl der Beratungen wird nach wie vor für Kindergärten und Schulsozialarbeiter, also im Rahmen des seit 2005 bestehenden 8a SGB VIII erbracht. Jedoch spielt im Jahr 2013 erstmals auch die Beratung nach 8b SGB VIII eine nennenswerte Rolle. Hier wurden 11 Fälle beraten Verteilung der ief-beratungen Da die Psychologische Beratungsstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für die Beratung aller freien und kommunalen Kindergärten, für die Jugendarbeit und die meisten Schulsozialarbeit und alle sonstigen Berufsgruppen zuständig ist, hat sie den Löwenanteil an dieser Beratungstätigkeit zu stemmen: Abbildung 29: Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft auf Träger Verteilung ief-beratung auf Träger % 3% 18% 1% St. P&P DW PB KJA SSA Si Träger HzE 61% 42

43 6. Meldungen nach 8a SGB VIII Bei weitem nicht alle Fälle, die eine ief-beratung durchlaufen, gelangen schließlich auch zu einer Meldung beim Jugendamt. Oft kann die (vermeintliche) Gefährdung durch Elterngespräche, frei zugängliche Hilfen oder Beratungsangebote abgewendet werden. Die Zahl der Meldungen einer Kindeswohlgefährdung aus dem Jahre 2013 ist dennoch bemerkenswert. Insgesamt gingen beim Kreisjugendamt 151 Meldungen ein, wobei fast die Hälfte der Meldungen aus Singen kam. Abbildung 30: Meldungen von Kindeswohlgefährdungen Meldungen nach 8a SGB VIII Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis gesamt 2013 Kommt es zu einer Meldung, sind die Jugendämter verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gemeldet werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat dann das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. 6.1 Ergebnisse der Gefährdungseinschätzung Bei den Fällen, die schließlich zur Meldung beim Jugendamt gelangen, kann man nach Angaben des KVJS landesweit grob von einer Drittelung im Ergebnis der Einschätzung der Jugendämter 43

44 sprechen. Bei ca. 1/3 der Fälle werden von Seiten der Jugendämter keine Gefährdung und auch kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Beim zweiten Drittel wird zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein anderer Unterstützungsbedarf gesehen. Beim letzten Drittel wird die Kindeswohlgefährdung durch die Jugendämter bestätigt. In den beiden letztgenannten Fällen kommt es oft in der Folge zu Leistungen nach 27ff SGB VIII (Hilfen zur Erziehung). Diese Drittelung im Ergebnis der Gefährdungseinschätzung trifft für das Amt für Kinder, Jugend und Familie so nicht zu. Weniger als ein Viertel der Meldungen wird von den zuständigen Sozialarbeitern tatsächlich als Kindeswohlgefährdung eingestuft. Dies lässt auf einen sehr sensiblen Umgang mit dem Thema Kindeswohl im Landkreis Konstanz schließen: Abbildung 31: Ergebnis Gefährdungseinschätzung durch den Sozialen Dienst Ergebnis Gefährdungseinschätzung 8% 14% keine Kindeswohlgefährdung 42% keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf latente Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung 36% Um sicherzustellen, dass auch im Kreisjugendamt eingehende Meldungen nach den gleichen Qualitätsstandards aufgenommen und bearbeitet werden, wurde eine Arbeitshilfe entwickelt, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreisjugendamtes mit einer entsprechenden Dienstanweisung ausgehändigt wurde. Damit wurden bestimmte Verfahrensabläufe standardisiert um Gefährdungssituationen frühzeitig erkennen und richtig einschätzen zu können. Innerhalb der Regionen gibt es keine großen Unterschiede im Ergebnis der Gefährdungseinschätzung. Gefährdungen werden in jeder Region bzw. in jedem Team bei 16 25% der Meldungen gesehen. Dies dürfte auf das standardisierte Verfahren und die einheitliche Sichtweise der Mitarbeiter im Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe zurückzuführen sein: 44

45 Abbildung 32: Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 1 Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 1 3% 13% keine Kindeswohlgefährdung 45% keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf latente Kindeswohlgefährdung 39% Kindeswohlgefährdung Abbildung 33; Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 2 Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 2 7% keine Kindeswohlgefährdung 18% 36% keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf latente Kindeswohlgefährdung 39% Kindeswohlgefährdung Abbildung 34: Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 3 / Singen Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 3 / Singen 6% keine Kindeswohlgefährdung 19% 28% 47% keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf latente Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung 45

46 Abbildung 35: Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 4 Ergebnis Gefährdungseinschätzung Region 4 8% keine Kindeswohlgefährdung 14% 42% keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf latente Kindeswohlgefährdung 36% Kindeswohlgefährdung 46

47 6.2 Melder von Kindeswohlgefährdungen Die folgende Grafik zeigt, woher die Meldungen zur Kindeswohlgefährdung im Jahr 2013 gekommen sind. Grundsätzlich wird jede Meldung im Amt für Kinder- und Jugend und Familie aufgenommen und entsprechend des standardisierten Verfahrens bearbeitet. Abbildung 36: Melder von Kindeswohlgefährdungen Melder von Kindeswohlgefährdungen 2013 Sozialer Dienst/Jugendamt 4% Verwandte 6% andere Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe 4% Anonyme Meldung 11% Schule 13% Bekannte/Nachbarn 15% Polizei/Gericht/Staatsa nwaltschaft 16% Minderjährige/r selbst 2% Kindertageseinrichtung /-tagespflegeperson 11% Hebamme/Arzt/Klinik/ Gesundheitsamt u.ä. Dienste 4% Beratungsstelle 2% Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe 5% Eltern(-teil), Personensorgeberechti gter 7% 47

48 7. Vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung nach 42 SGB VIII, Inobhutnahmen. Wenn der Schutz vor Kindeswohlgefährdung anderweitig nicht sicher gestellt werden kann, bleibt für das Jugendamt als Ultima Ratio nur noch, diese Kinder zu ihrem Schutz in Obhut zu nehmen. Das Kreisjugendamt verfügt über verschiedene Möglichkeiten, Kinder, die kurzfristig aus einer Notsituation heraus untergebracht werden müssen, zu versorgen. Welche dieser Möglichkeiten genutzt wird, hängt von Alter der Kinder und den jeweiligen Kapazitäten der Hilfesysteme ab. Kinder bis 12 Jahre werden in der Regel in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht, ältere Kinder und Jugendliche in vollstationären Einrichtungen. Anhand der unten stehenden Zahlen wird deutlich, dass beide Systeme aktuell an ihre Grenzen stoßen. Vor allem im Bereich der Bereitschaftspflege stellt sich verschärft ein ähnliches Problem, wie oben schon bei der Vollzeitpflege skizziert. Die Unterbringung in Bereitschaftspflegefamilien ist immer krisenhaft belastet. Diese Familien brauchen eine enge fachliche Begleitung und eine besondere Vorbereitung. Des Weiteren müssen ständig neue Familien für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewonnen werden. Dies erfordert ausreichende personelle Kapazitäten, da ansonsten dieses System bei anhaltend hohen oder gar steigenden Fallzahlen auf Dauer kaum zu halten ist. Außerdem hat die notwendige Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in jüngerer Vergangenheit eine neue Dynamik erfahren. Zur Deckung dieses Bedarfs mussten aktuell neue Angebote geschaffen werden. Die Herausforderung an die Träger der Jugendhilfe, hier vor allem an die Grenzlandkreise, ist enorm. Es gelingt kaum, in der Geschwindigkeit des Ankommens neuer Flüchtlinge in gleichem Maße Notunterkünfte zu schaffen. Im Wege der Freiwilligkeit finden sich keine anderen Landkreise, die bereit sind hier die Grenzlandkreise, also auch den Landkreis Konstanz, zu unterstützen. Stadt und Landkreis Konstanz haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Kretschmann gewandt, in welchem sie auf die Situation im Landkreis Konstanz aufmerksam gemacht haben. Die Landesregierung plant aufgrund der kritischen Situation in den Grenzlandkreisen eine Änderung der DVO zum FlüAG mit dem Ziel einer gerechten Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge auf alle Jugendämter in Baden-Württemberg. Im Jahr 2013 war der Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen noch nicht so dramatisch wie aktuell im Jahre Insgesamt gab es hier 16 junge Menschen, die in Obhut genommen werden mussten. Jedoch sollte man diese Zahl bei der Gesamtbetrachtung der Inobhutnahmen und bei der Betrachtung der vollstationären Unterbringungen, die oftmals auf Inobhutnahmen folgen - nicht unbeachtet lassen. Auch wenn hier der Landkreis als Träger der Jugendhilfe in der Pflicht ist und eine erhebliche Mehrbelastung für das Jugendhilfesystem im Landkreis und die Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie bedeutet, sagen diese Zahlen zunächst nichts über veränderte Lebenssituationen junger Menschen im Landkreis aus. Aber auch wenn man die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus unten stehender Grafik heraus rechnet, haben die Inobhutnahmen im Landkreis dennoch eine dramatische Entwicklung genommen. 48

49 Insgesamt gab es im Landkreis eine Steigerung um 121%. Besonders stechen wieder Region 1 und Region 2 hervor. Vor allem in Region 2 gab es dramatisch mehr Inobhutnahmen als im Jahre Dies könnte jedoch auch ein Erklärungsansatz für die überproportionale Steigerung vieler Hilfearten in der Region 2 sein, da oftmals die Inobhutnahme der Einstieg in eine weiterführende Hilfe zur Erziehung ist. Erstaunlich bleibt jedoch, dass die Region 2 bei den Meldungen zur Kindeswohlgefährdung und bei der Gefährdungsabschätzung nicht aus dem Rahmen fällt. 90 Inobhutnahmen +121% unter 5 Fälle in % +188% +9% Region 1 Region 2 Region 3 / Singen Region 4 Landkreis 49

50 8. Psychologische Beratungsstelle Die Psychologische Beratungsstelle steht prinzipiell allen Familien, Eltern, Kindern und Jugendlichen des Landkreises offen. Die Beratung ist kostenfrei. Obwohl die Psychologische Beratungsstelle ein Teil des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist, unterliegt sie auch innerhalb des Amtes einer besonderen Schweigepflicht. Anzahl laufender Fälle Anzahl laufender Fälle Seit dem Jahre 2010 gab es einen deutlichen Fallzuwachs in der Psychologischen Beratungsstelle. Dies liegt im Wesentlichen begründet in einer Aufgabeverschiebung der Beratungsarbeit. Das im September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur freiwilligen Gerichtsbarkeit in Familiensachen, das die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Familiengerichten und Beratungsstellen regelt, wird zunehmend im Landkreis umgesetzt. Dies zeigt sich deutlich an der Verteilung der Beratungsarten. Abbildung 37: Arten der Beratung der Psychologischen Beratungsstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2% Art der Beratung % 18% 34% Trennungs-/ Scheidungsberatung Umgangsberatung Elternkonsens Ief-Beratung/Kinderschutz Erziehungsberatung andere 3% 3% 50

51 Zwar war der größte Teil der Beratungsarbeit im Jahre 2013 noch immer die klassische Erziehungsberatung, jedoch dicht gefolgt von der Umgangsberatung, die bis ins Jahre 2010 noch im damaligen Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes angesiedelt war. Neben der Beratungsarbeit werden durch die Psychologische Beratungsstelle auch Gruppen angeboten. Im Jahre 2013 wurde am Standort Radolfzell ein Soziale Kompetenzgruppe für 6 8jährige Kinder zum Abschluss gebracht und am Standort Singen fand eine Gruppe für Trennungsund Scheidungskinder statt. Darüber hinaus wird im Rahmen des Projektes Kinder- und Familienbildung an zwei Singener Kindertageseinrichtungen eine niedrigschwellige Vor-Ort-Beratung angeboten. 51

52 9. Jugendhilfe im Strafverfahren Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JiS) ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes gemäß 52 SGB VIII und 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz), für die das Amt für Kinder, Jugend und Familie einen eigenen Fachdienst unterhält. Jugendhilfe im Strafverfahren wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Straftat begangen hat und dies polizeibekannt wird. Im daraus resultierenden Strafverfahren bringt die JiS die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte zur Sprache. Die beiden Aufgabenschwerpunkte der JiS sind zum einen die Mitwirkung in Jugendstrafverfahren, zum anderen die Begleitung und Betreuung Jugendlicher und Heranwachsender, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde und die Beratung dieser jungen Menschen und deren Eltern. Im Einzelnen bedeutet dies hauptsächlich: Beratungsgespräche für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende und deren Eltern Begleitung und Betreuung von straffällig gewordenen jungen Menschen durch das gesamte Jugendstrafverfahren ermahnende / erzieherische Gespräche im Rahmen der Diversion persönliche Gespräche mit angeklagten Jugendlichen und Heranwachsenden und deren Eltern zur Ermittlung von Informationen für die Erstellung einer schriftlichen, gutachterlichen Stellungnahme über die jungen Menschen Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, dort mündliche Stellungnahme zu: - Werdegang, Lebenssituation, familiäres Umfeld, Sozialanamnese, Prognose - strafrechtliche Verantwortlichkeit - bei Jugendlichen - anzuwendendes Recht bei Heranwachsenden (Jugend- oder Erwachsenenstraf- recht?) - geeignete erzieherische Maßnahmen (pädagogische Auflagen und Weisungen) aber auch zu Strafen (Zuchtmittel und Jugendstrafen) Einleitung und Überwachung von erzieherischen Maßnahmen (z.b. Sozialer Trainingskurs, Betreuung, Verkehrserziehungskurs, Täter-Opfer-Ausgleich, Anti-Gewalt-Training u. a.). Daneben arbeitet die JiS auch präventiv (z. B. Aufklärungsarbeit an Schulen, Gesprächsangebote an strafunmündige Straftäter und deren Eltern). Enge Kooperationspartner der JiS sind neben den anderen Fachämtern des Kreisjugendamtes die Polizei, die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Bewährungshilfe, Rechtsanwälte, Arrest- und Vollzugsanstalten, die Arbeiterwohlfahrt Jugendhilfe (Sozialer Trainingskurs, Täter-Opfer- Ausgleich, Betreuungsweisung, Verkehrserziehungskurs), Gesundheitsamt (Urinkontrollprogramm), Jobcenter, Arbeitsagentur, Suchtberatungsstellen, Arrestanstalt und Vollzugsanstalten und die vielen Einrichtungen im Kreis, wo unsere jungen Menschen gemeinnützige Arbeit leisten wie Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen, Altenhilfeeinrichtungen, Tierheime, Kommunen - vor allem Bauhöfe, technische Dienste, Friedhofsverwaltungen, Krankenhäuser, Vereine und andere Beratungsstellen und sonstige soziale, gemeinnützige und karitative Einrichtungen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist erstmals Teil der Berichterstattung. Daher muss auf die Betrachtung von Zeitreihen verzichtet werden. Es wird also bei der Betrachtung des Fallaufkommens auf das Jahr 2013 fokussiert. 52

53 Die größte Deliktgruppe bilden die sogenannten Bagatelldelikte. Hierzu gehören beispielsweise Beleidigungen, üble Nachrede, Fischwilderei, Störung des öffentlichen Friedens und Leistungserschleichung ( Schwarzfahren ), gefolgt von Diebstahlsdelikten. Abbildung 38: Deliktarten JiS 2013 Deliktarten JiS 2013 Körperverletzungen 7% gefährliche Körperverletzung 9% Bagatelldelikte 34% Diebstahl 25% Widerstand 1% Verkehrsdelikte 10% Raub 1% Betrug 6% Betäubungsmittel 7% Bei der Betrachtung der Geschlechterverteilung innerhalb der Deliktarten wird deutlich, dass jugendliches delinquentes Verhalten im Wesentlichen ein männliches Phänomen ist. Dennoch, die Mädchen holen auf. Vor einigen Jahren fielen sie statistisch quasi gar nicht ins Gewicht. Im Jahre 2013 spielen sie zumindest bei Diebstahlsdelikten und Bagatelldelikten eine nennenswerte Rolle. Genau beobachtet werden sollte die Entwicklung gefährlicher Körperverletzungen. Auch wenn sie statistisch im gesamten Fallaufkommen nur 9% ausmachen, stehen dahinter immerhin 100 Fälle, die in der großen Mehrzahl von männlichen Tätern begangen werden. 53

54 Abbildung 39: Deliktarten 2013 nach Geschlecht Fälle JiS 2013 nach Deliktarten und Geschlecht Bagatelldelikte Widerstand Verkehrsdelikte Raub Betrug Betäubungsmittel Diebstahl gefährliche Körperverletzung Körperverletzungen weiblich männlich Ein Blick in die Regionen zeigt, dass die Region 3 / Singen was die Delinquenzdichte unter Jugendlichen und Heranwachsenden angeht deutlich über dem Durchschnitt liegt. Abbildung 40: Eckwert Fälle Jugendhilfe im Strafverfahren nach Regionen 140 Fälle JiS pro 1000 der Bezugsgruppe Region 1 Region 2 Region 3/ Singen Region 4 Landkreis gesamt Jahre 56,76 48,05 90,58 51,86 60, Jahre 86,44 85,56 132,63 57,8 91,59 54

55 10. Kindertagesbetreuung Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz TAG) aus dem Jahre 2005 wurde eine Entwicklung in der Kindertagesbetreuung für Kinder eingeläutet, die aus heutiger Sicht mehr als bemerkenswert ist. Dort wurde erstmalig ein eingeschränkter Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren festgeschrieben. Unmittelbar an das TAG und den dort geforderten Ausbau knüpfte das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG) aus dem Jahr 2008 an. Schwerpunkt des KiFöG ist eine an erweiterte Kriterien geknüpfte Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege für Kleinkinder. Seit August 2013 haben Eltern gemäß dem KiFöG einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres. Kaum ein anderes Feld der Jugendhilfe hat in den vergangenen Jahren eine Aufmerksamkeit erfahren, wie die Kindertagesbetreuung institutionelle Kindertagesbetreuung Die Kommunen im Landkreis arbeiteten und arbeiten intensiv am Ausbau der institutionellen Kinder- und Kleinkindbetreuung. Die statistische Erfassung in der Kindertagesbetreuung erfolgt jährlich zum Stichtag 1. März. Die folgenden Statistiken und Abbildungen beziehen sich also sofern nicht extra erwähnt auf die Stichtage 1. März im Jahr 2009 und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Insgesamt gibt es aktuell 139 Einrichtungen in der Kindertagesbetreuung. Im Jahre 2009 waren es noch

56 Abbildung 41: Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nach Trägerschaft Einrichtungen nach Trägerschaft Einrichtungen nach Trägerschaft 2009 Einrichtungen nach Trägerschaft Mehr als die Hälfte der Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Abbildung 42: Verhältnis Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nach Trägerschaft Einrichtungen Kindertagesbetreuung nach Trägerschaft % 4% 7% 53% 27% evangelischer Träger katholischer Träger kommunaler Träger sonstiger Träger Waldorf 56

57 Gruppenarten in der Kindertagesbetreuung Die Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung lassen sich gut an der Entwicklung der verschiedenen Gruppenarten im Landkreis nachvollziehen. Im Jahre 2009 waren lediglich 6% der genehmigten Gruppen Krippengruppen, also spezielle Gruppen für die Betreuung von Kleinkindern. Das klassische Modell Regelgruppe hingegen war die häufigste Gruppenart. Abbildung 43: Gruppenarten Kindertageseinrichtungen 2009 Gruppenarten Kindertageseinrichtungen 2009 verlängerte Öffnungszeiten 21% Altersmischung u3 und ü6 21% betreute Spielgruppe 3% Ganztagsgruppe 9% Regelgruppe 35% Krippe 6% Halbtags 2% Hort 3% Die oben gezeigten Gruppenarten klassifizieren sich folgendermaßen: 1. Regelgruppe: 3-jährige bis Schuleintritt, Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am Mittag. Maximal Kinder in der Gruppe 2. Verlängerte Öffnungszeiten: 3-jährige bis Schuleintritt, durchgängige Öffnungszeiten von mindestens 6 Stunden. Maximal Kinder in der Gruppe 3. Altersmischungen: Für 1- bis 13jährige möglich. Je nach Alter der Kinder und Betreuungsdauer Kinder in der Gruppe 4. Betreute Spielgruppe 1- und 2-jährige, Stunden wöchentlich, maximal 10 Kinder in der Gruppe 5. Ganztagsgruppe: 3-jährige bis Schuleintritt, mehr als 7 Stunden durchgängige Öffnungszeiten. Maximal 20 Kinder in der Gruppe 57

58 6. Halbtagsgruppe: 3-jährige bis Schuleintritt. Vor- oder Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Stunden. Maximal Kinder in der Gruppe 7. Hort: vom Schuleintritt bis 14 Jahre, über 15 Stunden wöchentlich. Maximal 20 Kinder in der Gruppe 8. Krippe 1- und 2-jährige, über 15 Stunden wöchentlich. Maximal 10 Kinder in der Gruppe. (die u1- jährigen fließen statistisch hier mit ein) Bis ins Jahr 2014 gab es einen deutlichen Ausbau vor allem bei den Krippengruppen. Aber auch der Bereich der Altersmischung hat etwas zugelegt. Deutlich an Bedeutung verloren hat hingegen die klassische Regelbetreuung. Abbildung 44: Gruppenarten Kindertageseinrichtungen 2014 Gruppenarten Kindertageseinrichtungen 2014 verlängerte Öffnungszeiten 18% Regelgruppe 19% Altersmischung u3 und ü6 24% betreute Spielgruppe 4% Krippe 20% Hort 3% Ganztagsgruppe 10% Halbtags 2% Betreuungszeiten Bei den Betreuungszeiten der Kindergartenkinder im Landkreis sind ebenfalls interessante Entwicklungen zu verzeichnen. Sowohl die Zahl der Kinder, die halbtags bzw. weniger als 5 Stunden täglich betreut werden, als auch die durchgehende Betreuung zwischen 5 und 7 Stunden, als auch die Vor- und Nachmittagsbetreuung ohne Mittagsverpflegung ist rückläufig. Die Zahl der Kinder in Ganztagsbetreuung hat sich hingegen fast verdoppelt. Insgesamt wurden 2009 und 2014 jeweils fast genau gleich viele Kinder betreut. Hier gab es lediglich einen Rückgang von gut 1%, was ziemlich genau der demografischen Entwicklung dieser Altersgruppe entspricht. Der Rückgang bei 58

59 der Betreuung von weniger als 7 Stunden wurde also komplett durch den Ausbau an Ganztagesbetreuung kompensiert. Abbildung 45: Betreuungszeiten Kindergartenkinder institutionell 3000 Betreuungszeiten Kindergartenkinder institutionell KiGaK bis 5 Std KiGaK ueber 5 bis 7 Std KiGaK Vor/Nachmittags ohne Mittagessen KiGaK ueber 7 Std Der Fokus der Kindertagesbetreuung lag in den vergangenen Jahren jedoch in erster Linie auf dem Ausbau der Kleinkindbetreuung. Um hier bedarfsgerecht agieren zu können mussten die Gemeinden neben den individuellen Bedarfen der Eltern an Kleinkindbetreuung auch besonders die demografische Entwicklung dieser Altersgruppe im Auge behalten. Vorausrechnungen aus dem Jahre 2008 des Statistischen Landesamtes hatten damals einen Rückgang dieser Altersgruppe prognostiziert. Tatsächlich war die Zahl der Kleinkinder im Berichtszeitraum rückläufig, jedoch ebenso wie die Gesamtheit der Vorschulkinder kaum messbar und nicht signifikant um lediglich ca. 1,2%. Der demografische Wandel im Landkreis spielt sich also wie bereits eingangs erwähnt vor allem im Schulkindalter ab. Ein Blick in die Regionen offenbart noch einmal Erstaunliches. In drei der vier Regionen nahm die Zahl der Kleinkinder von 2009 bis 2013 sogar geringfügig zu. Lediglich in der Region 2, in den Seegemeinden, nahm die Zahl der Kleinkinder ab. 59

60 Kinder u3 Einschub: Entwicklung u3 Kinder Abbildung 46: Entwicklung u3 Kinder nach Regionen Entwicklung u3 Kinder ,18% Region 1 Region 2 Region 3/Singen Region 4 Landkreis gesamt

61 u3 Betreuung institutionell Abbildung 47: u3 Betreuung institutionell 1400 u3 Betreuung institutionell 2009 und Kinder bis unter 1 Jahr Kinder 1 bis unter 2 Jahre Kinder 2 bis unter 3 Jahre U3 gesamt Den größten Betreuungszuwachs hat seit 2009 die Altersgruppe der 1 2jährigen erfahren. Hier wurden zum Stichtag 1. März 2014 fast viermal so viele Kinder in Einrichtungen betreut wie Insgesamt stieg die Zahl der institutionell betreuten Kinder von 676 Kindern am 1. März 2009 auf 1194 zum Stichtag 1. März

62 Anzahl Kinder u3 Abbildung 48: u3 Betreuung institutionell 2009 und 2014 nach Altersjahren und Betreuungszeiten u3 Betreuungszeiten 2009 und 2014 nach Altersjahren und Betreuungszeiten jährig bis 7Std 0-1jährig über 7Std 1-2jährig bis 7Std 1-2jährig über 7Std 2-3jährig bis 7Std 2-3jährig über 7Std Ein Blick auf die Altersgruppen im Verhältnis zu den Betreuungszeiten zeigt, welche Entwicklung die Ganztagesbetreuung bei den 1-2jährigen genommen hat. Zwar werden kreisweit nur knapp 100 Kinder dieser Altersgruppe betreut, 2009 war die Ganztagesbetreuung für unter 2jährige jedoch quasi noch inexistent Kindertagespflege Eine weitere Form der Kindertagesbetreuung ist die Betreuung in Kindertagespflege. Tagespflege ist eine individuelle Form der Betreuung für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Sie stellt eine Ergänzung oder Alternative zur institutionellen Betreuung von Kindern dar. Tagespflege bedeutet, dass ein Kind im Haushalt einer qualifizierten Tagesmutter betreut und gefördert wird. Die allermeisten Tagesmütter im Landkreis sind im Tagesmütterverein des Landkreises Konstanz organisiert. Nach dem SGB VIII sind die institutionelle Kindertagesbetreuung und die Tagespflege gleichwertige Betreuungsformen Tagespflegepersonen Im Zuge des Ausbaus der Kleinkindbetreuung wurde auch die Weiterentwicklung der Betreuung in der Tagespflege betrieben. Dies macht sich in erster Linie an der gestiegenen Zahl der Tagesmütter fest. Diese stieg um 36 Tagesmütter (-väter) auf

63 160 Anzahl Tagesmütter/-väter Region 1 Region 2 Region 3 / Singen Region 4 Landkreis 2014 Dieser Anstieg ist regional sehr unterschiedlich. Zwanzig und damit mehr als die Hälfte der neuen Tagespflegepersonen stammen aus der vergleichsweise kleinen Region Betreuung nach Altersgruppen Abbildung 49: Betreuung in Tagespflege nach Altersgruppen und Regionen 2009 Betreuung in Tagespflege nach Altersgruppen Jahre Jahre Jahre Region 1 Region 2 Region 3 / Singen Region 4 Landkreis

64 Ein Vergleich der Altersgruppen der betreuten Kinder in Tagespflege zeigt, dass der Ausbau der Tagespflegebetreuung vor allem der Altersgruppe der Kleinkinder und den Schulkindern zu Gute kommt. Trotz des Anstiegs der in Tagespflege betreuten Kinder ist die Zahl der in Tagespflege betreuten 3 6jährigen rückläufig. Eine wichtige Rolle spielt Tagespflege auch bei der sogenannten Randzeitenbetreuung, also den Zeiten vor Öffnung oder nach Schließen einer Kindertageseinrichtung. Hier kann Tagespflege wesentlich flexibler reagieren als eine Kindertagesstätte. In der Gesamtheit der Kindertagesbetreuung spielt die Tagespflege in der Quantität eine eher untergeordnete Rolle. Abbildung 50: Betreuung in tagespflege nach Altersgruppen und Regionen 2013 Betreuung in Tagespflege nach Altersgruppen Jahre Jahre Jahre

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