Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

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1 Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Steuerreform 2015/16 Dr. Markus Knasmüller

2 Reizthema

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4 Viele Registrierkassen werden beim Altstoff landen

5

6 Wer braucht eine Registrierkasse? BAO 131 b (1) 2. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (Z 1) besteht ab einem Jahresumsatz von Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses Betriebes Euro im Jahr überschreiten

7 Betriebliche Umsätze Es zählen nur betriebliche Umsätze Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (inkl. Freiberufler) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Nicht: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte Sehr wohl aber auch hier: Einzelaufzeichnung!

8 Barumsätze Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung sind Umsätze, bei denen die Gegenleistung (Entgelt) durch Barzahlung erfolgt. Als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, die Hingabe von Barschecks, sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen

9 Definition Betrieb Eigenes Personal Eigenes Bankkonto Eigenes Lager Eigener Einkauf Eigene (Teil-)bilanz Trennung bei großen Unternehmen sicherlich möglich, aber wohl kaum mehr sinnvoll angesichts der Grenzen EstRL 409ff Pro Betrieb ist eine eigene Beilage zur Steuererklärung (z.b. E1a) abzugeben

10 Wer braucht eine Registrierkasse? Jeder mit Barumsätzen von min Euro Bargeld, Bankomat, Kreditkarte, Gutscheine Nicht: Bankeinzug Sofern betrieblicher Gesamtumsatz min Euro Grenzen also sehr niedrig

11 Wer braucht eine Registrierkasse? Gesamtumsatz, davon Bar Keine Registrierkasse nötig Gesamtumsatz, alles Bar Keine Registrierkasse nötig Gesamtumsatz, davon Bar Registrierkasse nötig 1 Million Gesamtumsatz, davon Bar Registrierkasse nötig

12 Einführungszeitraum Mit Beginn des viertfolgenden Monats ab dem Grenzen überschritten sind Jänner September 2015 bereits erreicht Ab Jänner 2016 Jänner Oktober 2015 erreicht Ab Februar 2016 Jänner November 2015 erreicht Ab März 2016 Ab Mai 2016 (bei Voranmeldungszeitraum Quartal)

13 Ende Registrierkassenpflicht Umsatzgrenzen in einem Folgejahr nicht überschritten Aufgrund besonderer Umstände auch absehbar, dass diese Grenzen künftig nicht überschritten werden So entfällt die Registrierkassenpflicht Bsp erreicht, 2016 nicht, 2017 KEINE Pflicht Allerdings: Sinnhaftigkeit?

14 Einzelaufzeichnungspflicht Aber auch dann gilt Einzelaufzeichnungspflicht Auch für Vermietung und Verpachtung Und sonstige Einkünfte Belegerteilungspflicht ab dem ersten Euro Falls keine Erleichterung

15 Ausgangslage Ausnahmen 131 (4) Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nach 131b und bei der Belegerteilungsverpflichtung nach 132a, wenn die Erfüllung dieser Verpflichtungen unzumutbar wäre und die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet wird, festlegen. Solche Erleichterungen sind nur zulässig:. Geregelt in Barumsatzverordnung

16 Ausnahmen Automaten (bis max. 20 Euro Einzelumsatz) Für bereits in Betrieb genommene bis auch diese ausgenommen Ebenso Fahrausweisautomaten im Personenverkehr Online-Umsätze (keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld), allerdings Belegerteilungspflicht Kalte Hände Regelung : nicht in fest umschlossenen Räumlichkeiten, bis max Euro Jahresumsatz: vereinfachte Losungsermittlung

17 Kalte Hände Regelung Beförderung von Personen mit Fiakern oder Pferdeschlitten (nicht: Taxis) Verkäufe im Freien (bspw. Christbäume, Maroni) Verkäufe vom offenen Pickup oder Pritschenwagen Verkäufe von im Freien stehenden Verkaufstischen (bspw. Andenken, Neujahresartikel) Verkäufe aus offenen Verkaufsbuden (Jahrmärkte) Ausschank unter Schirmen und Zeltdächern im Freien (Schneebar, Schneeschirme)

18 Kalte Hände Regelung Max Euro, gilt für den Betrieb Beispiel: Kalte Hand, Geschäft Registrierkassenpflicht für Kalte Hand und Geschäft!! Belegerteilungspflicht Selbst wenn Umsatz im Geschäft nicht Barumsatz ist Evtl. Erleichterung mobile Gruppe

19 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Im Sinne des 45 Abs. 1 BAO (entbehrliche Hilfsbetriebe) Abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften Gesellige Veranstaltungen (max. 48 h Kalenderjahr) Organisation + Verpflegung durch Mitglieder (oder nahe Angehörige) Künstlerauftritte max Euro pro Stunde verrechnet

20 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Im Sinne des 45 Abs. 2 BAO (unentbehrliche Hilfsbetriebe) Abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften a) Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb muss in seiner Gesamtrichtung auf Erfüllung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke eingestellt sein. b) Die genannten Zwecke dürfen nicht anders als durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreichbar sein. c) Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf zu abgabepflichtigen Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als dies bei Erfüllung der Zwecke unvermeidbar ist. Vereinfachte Losungsermittlung

21 Erleichterungen? Außerhalb der Betriebsstätte Müssen nicht sofort erfasst werden ABER: Belegerteilungspflicht (auf Papier) Nacherfassung in Registrierkasse ohne unnötigen Aufschub Doppelter Aufwand! Einfache tragbare Kasse ev. vorzuziehen

22 Weitere Erleichterungen? Gibt es nicht! Es sind nur Kalte Hände Abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften Automaten Online-Umsätze

23 Inkassodienste Zahlungssäumigkeit des Schuldners Kein Barzahlung an den Gläubiger bzw. den leistungserbringenden Unternehmer Daher keine Registrierkassenpflicht Frage: Inkassogebühren???

24 Durchlaufende Posten Zählen nicht zum Barumsatz Beträge, die im fremden Namen und auf fremde Rechnung vereinnahmt und als solche dem Kunden gegenüber auf einer Rechnung (einem Beleg) eindeutig ausgewiesen werden Rezeptgebühr, Kur- und Ortstaxe, Gerichtsgebühren, KFZ-Zulassungsgebühren Einzelaufzeichnungspflicht, aber keine Belegerteilungspflicht!

25 Gutschein Verkauf gegen Bargeld ist kein Barumsatz Ist nicht registrierkassenpflichtig Einlösung des Gutscheins hingegen schon Kommt in die Registrierkasse So unglaublich das klingt!!

26 Wer braucht eine Registrierkasse? Zwei relevante Stichtage : Registrierkassenpflicht (BAO) : technische Sicherheitseinrichtung notwendig (RKS-V) Gleich vorweg: derzeit erfüllt KEIN Kassensystem die RKS-V!

27 RKS-V: Technische Sicherheitseinrichtung Registrierkassensicherheitsverordnung BAO 131b (2): Das elektronische Aufzeichnungssystem ist durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Diese wird in der RKS-V definiert. Gleich vorweg: derzeit erfüllt KEIN Kassensystem die RKS-V!

28 Wer braucht eine Registrierkasse? Zielgruppen Betriebe, die noch keine Kasse haben Benötigen Kasse ab Betriebe, die bereits eine Kasse haben Können sie weiter behalten bis Sofern Kassenrichtlinie erfüllt Barrechnungen häufig jetzt schon, aber nicht über Kasse! Datenerfassungsprotokoll Erklärung des Software-Herstellers ( E131 ) Tagesabschlüsse (einschließlich Warengruppenbericht, Bedienerbericht und Finanzartenbericht)

29 Belegerteilungspflicht 132a. (1) - gilt ab Unternehmer ( 2 Abs. 1 UStG 1994) haben unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften dem die Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen ( 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994) zu erteilen. Als Beleg gilt auch ein entsprechender elektronischer Beleg, welcher unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff durch den die Barzahlung Leistenden verfügbar ist

30 Belegeinhalt (BAO ab ) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung

31 Belegeinhalt (BAO ab ) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung

32 Belegeinhalt (BAO ab ) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung

33 Belegeinhalt (BAO ab ) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung

34 Belegeinhalt (BAO ab ) Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung

35 Belegeinhalt (RKS-V ab ) Kassen-Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code

36 Belegeinhalt (RKS-V ab ) Kassen-Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code

37 Belegeinhalt (RKS-V ab ) Kassen-Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code

38 Belegeinhalt (RKS-V ab ) Kassen-Identifikationsnummer Leistendes Unternehmen Fortlaufende Nummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Maschinenlesbarer Code

39 Beleginhalt Spezielle Fragen Rabatte Kassenidentifikationsnummer: eindeutige Nummer für jede Kasse in meinem Unternehmen (String), z.b. 1 Trainings- und Stornobuchungen sind speziell zu kennzeichnen Sonderregelungen für Berechtigungsausweise (Fahrkarten, Eintrittskarten): keine Durchschrift, keine Belegausstellung, keine Menge und Bezeichnung nötig, sofern vollständige Erfassung gewährleistet Beleg kann auch elektronisch ausgestellt werden (Mail, Link, )

40 Beleg vs. Rechnung Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro Darüber aber weitere Angaben: UID-Nummer, Name und Anschrift des empfangenden Unternehmers Kombination: Rechnung + Bon der auf Rechnung verweist Achtung: hier ist Bon nur Zahlungsbestätigung

41 Handelsübliche Bezeichnung Ist noch in Diskussion: Durchführungserlass Farben/Größen sollten nicht nötig sein Warengruppen zulässig wenn Umsatz in dem Bereich so gering ist, dass gesamt gesehen nicht relevant Codes sind zulässig (insbesondere Ärzte)

42 Belegannahme Pflicht auch für Konsumenten Leistungsempfänger oder an dessen Stelle entgegennehmender Dritter muss Beleg bis außerhalb des Geschäftes mitnehmen Keine Sanktionen bei Nichtmitnahme vorgesehen

43 Belegaufbewahrung Durchschrift oder sonstige Zweitschrift Zweitschrift = Speicherung auf Datenträger bei zeitgleicher Erstellung mit Geschäftsfall 7 Jahre Aufbewahrungspflicht

44 Jetzt Kasse anschaffen Schwierige Situation Derzeit gibt es noch keine Kasse die die RKS-V erfüllt Glauben Sie hier keinen Versprechungen!!! Kasse anschaffen mit Updategarantie Gutschein für Update Wartungsvertrag

45 Jetzt Kasse anschaffen 2 Passt die Kasse für Ihre Zwecke Branchenerfahrung Referenzen Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung/Steuerberater Langlebigkeit des Herstellers Preis/Leistung

46 Jetzt Kasse anschaffen Checkliste Mobile Kasse nötig? Permanente Internetleitung vorhanden? Vorhandener Platz Anzahl der Artikel Wie schnell muss Kassiervorgang ablaufen (bare Geschäftsfälle je Öffnungstag) Anzahl Eingabestationen? Anzahl Drucker? Abwägen nötig? Anbindung an Fakturenprogramm/Lager Anbindung an Buchhaltungsprogramm/Steuerberater

47 Jetzt Kasse anschaffen Funktionen Verkaufen Rabatte Gutscheine Retournahmen Abschlüsse Etikettendruck Kundenverwaltung Aktionsverwaltungen Bankomatschnittstelle

48 Komplettsysteme

49 Monitore Touch Kundenanzeige

50 Bondrucker QR-Code

51 Geldlade Schubladen Sprungdeckel

52 Barcodescanner Rasche Erfassung Reduziert Fehlermöglichkeiten

53 Bankomat-Terminals Europay PayLife FirstData Card Complete Hobex B+S Card Service Rea Card Easycash

54 Etikettendrucker

55 Anforderungen an Drucker Kann bei PC-Kassen ganz normaler Drucker sein QR-Code oder OCR-A Schrift Abhängig von Bezeichnungen ausreichende Breite Sonst keine besonderen Anforderungen

56 Internet nötig? Nein! Anmeldungen Finanz-Online geht bei Unzumutbarkeit auch über amtlichen Vordruck Bzw. über Vertreter Prüfung Start- und Jahresbeleg über Handy-App

57 Anbietermarkt WKO führt Liste mit allen Anbietern, die lt. eigener Auskunft die RKS-V unterstützen bzw. unterstützen werden. Integriert in Firmen A-Z

58 Warenwirtschaften Fakturenprogramme, ERP-Systeme Rechnungen mit Excel Wenn Barrechnungen dann gelten die als Kassensysteme Müssen ab 2017 RKS-V erfüllen Ab 2016 bereits Datenerfassungsprotokoll!

59 Andere Systeme Taxameter: gelten als Registrierkasse (sofern Anforderungen erfüllt sonst wird eigene Kasse im Taxi nötig sein) Waagen: evtl. auch Registrierkassen oder liefern Daten für Registrierkassen Orderman: Eingabegerät (evtl. auch Registrierkasse) Automaten: nur ab 20 Euro Einzelumsatz Online-Shops: fallen nicht unter Registrierkassenpflicht

60 Cloud Services Achtung: häufig als manipulationssicher gepriesen Ist nicht automatisch so Keine andere Situation lt. Verordnung Müssen RKS-V erfüllen! Hardware-Zertifikate Lokal als Signaturkarte Serverseitig als HSM

61 Einschränkungen Betriebssysteme? Windows, Linux, Android, ios Server-Verbundsysteme Web-Kassen Cloud-Kassen Alles möglich NUR: RKS-V muss ab implementiert sein!

62 Kasse umstellen Kasse muss ab RKS-V erfüllen Dafür muss sie upgedatet werden Nur Chipkarte reinschieben geht nicht Kontakt mit Lieferant aufnehmen Mit Wartungsvertrag wird es Umstellung geben Ansonsten: Upgrade oder Neukauf Falls Upgrade oder Neukauf nötig bis Zeit!

63 Umstellungszeitplan PC-Kasse (Typ 3): Softwareupgrade Hardware-Kasse (Typ 2): evtl. vorgeschaltener Bondrucker oder Austausch Upgrade hier eher unwahrscheinlich Kurzfristig wird keine Kasse die Funktionen zur Verfügung stellen können, schon gar nicht getestet, z.b. Anbindung an FON Noch immer viele offene Detailfragen (weit über 100 mir über UBIT bekannt)

64 Kostenrahmen, Implementierungsdauer Schwer zu sagen Wird von Hersteller abhängen Einrichtung sollte in einem Tag gehen Teilweise wird das aber auch nicht nötig sein Wann war die letzte Schulung Richtwert Hersteller: 35 Personentage (INSIKA)

65 Ausgangslage Manipulationssicherheit 131b (2) - gilt ab Das elektronische Aufzeichnungssystem (Abs. 1 Z 1) ist durch eine Technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Dabei ist die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen durch kryptographische Signatur jedes Barumsatzes mittels einer dem Steuerpflichtigen zugeordneten Signaturerstellungseinheit zu gewährleisten und die Nachprüfbarkeit durch Erfassung der Signatur auf den einzelnen Belegen sicherzustellen

66 Sicherheitsrichtlinie - Signatur Kassenidentifikationsnummer Fortlaufende Nummer des Barumsatzes Datum und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen Umsatzzähler (verschlüsselt) Seriennummer Signaturzertifikat Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes

67 Sicherheitsrichtlinie - Signatur Diese Daten sind zu signieren Als QR-Code (alter Drucker OCR) auf Beleg abzudrucken Qualifizierte Signatur Hardwarelösung (im Regelfall Kartenleser) Zertifizierungsdiensteanbieter EU/EWR oder Schweiz In Österreich GLOBALTRUST oder A-Trust Eindeutig dem Unternehmen zugeordnet Werden in Kürze erhältlich sein

68 Signaturzertfikat Wird vom Zertifizierungsdienstanbieter vergeben Beinhaltet folgende Angaben: Ordnungsbegriff des Unternehmers Wert des OID Österreichische Finanzverwaltung Registrierkasseninhaber Seriennummer des Signaturzertifikats Beginn und Ende der Gültigkeit Abgelaufenes Zertifikat darf weiter verwendet werden Solange es als sicher gilt

69 Signaturzertifikat - Ordnungsbegriff Steuernummer, UID-Nummer GLN: Global Location Number Von Statistik Österreich vergeben Findet sich z.b. beim Firmen A-Z

70 Signaturzertfikat - Erste Preisinfos GlobalTrust 3, 5 oder 10 Jahre Laufzeit In dieser Zeit: Ersatz bei Defekt oder Gesetzesänderung Preis: 99, 149 bzw. 199 Euro netto A-Trust Spricht von 9 Euro einmalig PIN-Wert einmalig zu erfassen, bei Verlust wieder anforderbar Bestellung und Registrierung ev. über Kassenhersteller

71 Sicherheitsrichtlinie - Verkettung Barumsatz 1: Umsatz 10 Umsatzzähler 10 Barumsatz 2: Umsatz 15 Umsatzzähler 25 Barumsatz 3: Umsatz 10 Umsatzzähler 35 Versucht jetzt jemand den Barumsatz 2 zu ändern (oder gar zu löschen), wäre der Umsatzzähler nicht mehr korrekt Eine Veränderung fällt also auf!

72 Besonderheiten Umsatzzähler Damit könnte jeder den Umsatz eines Betriebes nachvollziehen Wäre unerwünscht Daher verschlüsselt (AES 256) Barumsatz 1 wird verkettet mit Kassenidentifikationsnummer

73 Detaillierter Inhalt Code Kassenidentifikationsnummer Fortlaufende Nummer Barumsatz Datum und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt Verschlüsselter Stand des Umsatzzählers Seriennummer des Signaturzertifikats Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes Signaturwert des betroffenen Barumsatzes

74 Darstellung Code Signatur in OCR Signatur in QR Code Signatur als Link

75 Datenerfassungsprotokoll Muss jede Registrierkasse führen Jeder einzelne Barumsatz muss erfasst und abgespeichert werden Ebenso Trainings und Stornobuchungen Beinhaltet im Wesentlichen die Belegangaben Kann auch in Hauptdatenbank geführt werden Muss ab jederzeit auf externen Datenträger kopiert werden können (Funktion der Kasse nötig)

76 Datensicherung NEBEN üblicher Datensicherung Vierteljährlich auf elektronischem externen Medium (z.b. USB-Stick, DVD) Bestimmtes Format Unveränderbarkeit (indem Monatsbeleg als letzter Beleg enthalten ist) Funktion, die Kasse anbieten muss Aufruf wird wohl selbst notwendig sein

77 Datenverlust Einrichtung eines neuen Datenerfassungsprotokolls nötig Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes bzw. Des zuletzt verfügbaren Barumsatzes ist zu verwenden Sollte entsprechend dokumentiert werden (Aufzeichnungen)

78 Anmeldung Finanz Online Ab möglich Seriennummer des Signaturzertifikats Art der Signaturerstellungseinheit Kassenidentifikationsnummer Frei wählbarer Benutzerschlüssel

79 Was passiert bei Systemausfall Erfassung über andere Registrierkasse Erfassung ohne Sicherheitseinrichtung Entsprechender Andruck auf Bon Sicherheitseinrichtung ausgefallen Bei Wiederinbetriebnahme signierter Sammelbeleg zu erstellen Erfassung auf Papier Zweitschriften müssen aufbewahrt werden Müssen nacherfasst werden, wenn wieder verfügbar

80 Was passiert bei Systemausfall 2 Falls nicht nur vorübergehend (> 48 Stunden) Diebstahl oder Verlust Funktionsverlust Außerbetriebnahme (Schlussbeleg ist zu drucken) Ohne unnötigen Aufschub Meldung an Finanz Online Grund des Ausfalls oder der Außerbetriebnahme Beginn des Ausfalls oder der Außerbetriebnahme

81 Meldungen Summenspeicher Monatsende sind Zwischenstände des Umsatzzählers zu ermitteln Im Datenerfassungsprotokoll zu speichern Am Jahresende muss dieser auch geprüft werden Prüfung = Meldung an Finanz Online Nur der Umsatzzählerstand (Bar) wird übermittelt

82 Wie prüfe ich Korrektheit Startbeleg muss gedruckt werden geprüft Rückmeldung von Finanz online Handy-App wird erhältlich sein Mit gesetzeskonformer Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse (einschließlich Überprüfung des Startbeleges gemäß 6 Abs. 4) gilt die gesetzliche Vermutung des 163 Abs. 1 BAO für die Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung der Barumsätze der jeweiligen Registrierkasse

83 Kassendatenbank Auf Grund der Meldungen wird eine Kassendatenbank geführt Nummer Seriennummer des Zertifikats Inbetriebnahme, Ausfallzeiten Jährlicher Stand des Umsatzzählers

84 Spezialfall Geschlossene Systeme Ab 30 Kassen Elektronisches Aufzeichnungssystem, in welchem Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und Kassensysteme lückenlos miteinander verbunden sind Antrag, damit kein Signaturzertfikat nötig ist Sehr wohl ist aber Verknüpfung der Umsätze nötig Es muss also auch umprogrammiert werden Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nötig

85 Spezialfall Geschlossene Systeme Sinnvoll? Meiner Meinung nach nur für Filialisten, bzw. viele dezentrale Kassen Logistischer Aufwand für die Karten wäre sonst groß

86 Wie überprüft die Finanzpolizei? Nullbeleg ausdrucken Datenerfassungsprotokoll jederzeit exportieren Kein warten auf Experten Prüfprogramme Nullbeleg korrekt Vollständige Verkettung der Barumsätze Quasi auf Knopfdruck

87 Wie überprüft die Finanzpolizei? Mystery-Shopping Belege werden gesammelt Prüfprogramme Datenerfassungsprotokoll Beleg enthalten Ja/Nein Information auf Knopfdruck

88 Strafdrohungen nach BAO Zwangsstrafen nach 111 BAO Zur Durchsetzung von der Abgabenbehörde angeordneter Leistungen (Mitwirkungspflichten) Geldstrafe bis zu Schriftlicher Bescheid Ordnungsstrafen nach 112 BAO Gegen Personen, die Amtshandlung stören oder durch ungeziemendes Benehmen den Anstand verletzen Geldstrafe bis zu 700, nach vorheriger Verwarnung

89 Finanzstrafrecht keine Kasse 51/1 FinStrG Finanzordnungswidrigkeit Vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung zur Verwendung vorgeschriebener Registrierkassen ist eine Finanzordnungswidrigkeit Abs. 2: Geldstrafen bis möglich

90 Finanzstrafrecht Manipulation 51a Abs. 1 Strafen bis möglich bei: Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich abgaben- oder monopolrechtlich zu führende Bücher, Aufzeichnungen oder Aufzeichnungssysteme, die automatisationsunterstützt geführt werden, durch Gestaltung oder Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können, verfälscht

91 Finanzstrafgesetz 39 Abs. 1 Abgabenbetrug Des Abgabenbetruges macht sich schuldig, wer ausschließlich durch das Gericht zu ahndende Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung,...unter Verwendung automatisationsunterstützt erstellter, aufgrund abgaben- oder monopolrechtlicher Vorschriften zu führender Bücher oder Aufzeichnungen, welche durch Gestaltung oder Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder unterdrückt werden können, beeinflusst wurden Strafausmaß: bis zu 3 Jahre Freiheitstrafe, bis zu 1 Mio Geldstrafe

92 Prämien & Abschreibung Euro 200 pro Kassensystem Jedoch max. 30 Euro pro Erfassungseinheit Für Anschaffung oder Umrüstung Echte Prämie, gilt nicht als Betriebseinnahme steuerlich Bei Steuererklärung beantragbar Zusätzlich Kosten sofort vollständig absetzbar Zeitraum

93 Fragen??? Was tun Betriebe mit Stoßgeschäft (Schirmbar/Schihütte)? Gibt es zertifizierte Kassenanbieter? Was ist mit App-Kassen? Brauche ich noch die E131-Erklärung des SW- Herstellers

94 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Fragen XING-Gruppe: Registrierkassenpflicht Österreich

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