Gemüseanbau in Hanglagen erschwert

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1 Januar 2014 Nr. 1 GmüesBlatt Inhalt Neonicotinoide 2 Agrarpolitik 2014/17 Fortsetzung von Seite 1 3 Aus der FiBL-Beratung 4 Aus dem Beratungsring Gemüse 5 Aus der GVBF 6 Herausgeber: Agrarpolitik 2014/17 Gemüseanbau in Hanglagen erschwert Guyer, Inforama Erosion bei Winterzwiebeln. Ab dem Herbst 2014 gilt ein einmaliges Auftreten von Erosion als Verstoss gegen die ÖLN- Richtlinien und führt damit unter Umständen zur Aberkennung als Suisse Garantie-Produzent. Dies schreibt die neue Direktzahlungsverordnung vor, welche am 1. Januar 2014 mit Inkrafttreten der AP gilt. Auswirkungen auf den Gemüsebau Falls wegen einer Meldung oder bei einer ÖLN-Kontrolle Erosion festgestellt wird, muss der Landwirt nachweisen, dass er auf dieser Parzelle vorbeugende Massnahmen ergriffen hat. Die Massnahmen werden mit Punkten bewertet. Eine positive Punktzahl von +4 muss erreicht werden. Der Punkt «Feldgemüse» wird je nach Fruchtfolge- Anteil mit einem oder zwei Minuspunkten bewertet, der Punkt «Kartoffeln in der Fruchtfolge» mit drei Minuspunkten. Fortsetzung auf Seite 3 Agenda Uhr Hauptversammlung Rosenkohl Rest. Stöckli, Murten Uhr HV Beratungsring Gemüse SwissGAP 2014, Inforama Ins Einsendeschluss Etiketten Sammelbestellung GVBF Uhr Start Modul «Freilandgemüse» Modulare Weiterbildung Uhr Pro Agricultura Seeland Inforama Ins Kerzerslauf HV Gemüsebörse Uhr GV GVBF Gampelen Uhr Unterblatt-Spritzung Dropleg-Technik wird vom Bund gefördert Bei vielen Reihenkulturen des Gemüse- und Feldbaus führen Droplegs zu einer deutlich verbesserten Applikation der Pflanzenschutzmittel. Konventionelle Feldspritzbalken können mit dieser Technik nachgerüstet werden. Ihre Anschaffung wird ab nächstem Jahr während sechs Jahren vom Bund unterstützt. Mit der Agrarpolitik werden im Landwirtschaftsgesetz die sogenannten «Ressourceneffizienzbeiträge» eingeführt (Art. 76). Mit diesem neuen agrarpolitischen Instrument soll die nachhaltige Nutzung von Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft gefördert und die Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln verbessert werden. In der Direktzahlungsverordnung (DZV) sind die konkret unterstützten Massnahmen aufgeführt. Dazu gehört auch die Anschaffung von Neugeräten mit «präziser Applikationstechnik» für den Pflanzenschutzmittel- Einsatz (Art. 82). Neben «driftreduzierenden Spritzgeräten in Dauerkulturen» wird auch die «Unterblattspritztechnik» mit dieser Massnahme gefördert, zu welcher die Droplegs gehören. Übersicht zur Förderung der Unterblattspritztechnik Die Förderung ist zeitlich befristet und erfolgt während 6 Jahren ab Eine letztmalige Beteiligung ist für das Jahr 2019 möglich. Beitragsberechtigt sind direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe. Die Anschaffung der Unterblattspritztechnik wird unterstützt durch die Übernahme von 75% der Anschaffungskosten, allerdings mit maximal 170 Franken pro Spritzeinheit. Deshalb muss die Anzahl der neu angeschafften Droplegs ausgewiesen werden (am besten bereits auf der Rechnung aufführen lassen). Die Anmeldung und die Einreichung des Gesuchs erfolgen bei der gleichen kantonalen Stelle wie die Anmeldung zum ÖLN bzw. wie die jährliche Betriebsstrukturdatenerhebung (Art. 97ff DZV). Das Einreichen der bezahlten Rechnung gilt als Gesuch für die Beitragszahlung. Die Flugschrift «Dropleg-Applikationstechnik für zielgerichteten Pflanzenschutz in Reihenkulturen» ist als pdf unter > Publikationen. Reto Neuweiler, Agroscope ACW

2 2 Neonicotinoide Gemüsebau am Rande betroffen Neonicotinoide und Bienensterben waren in 2013 ein intensiv diskutiertes Thema welches auch 2014 beeinflussen wird. Unter dem Begriff Neonicotinoide versammeln sich verschiedene Wirkstoffe. Deren Giftigkeit fällt für die Bienen unterschiedlich aus. Neben dem Wirkstoff als solchem trägt zur Giftigkeit bei, wie die Bienen diesen Stoff aufnehmen. Man unterscheidet drei Formen der Aufnahme: die Aufnahme über Staub (z.b. Abrieb bei gebeiztem Saatgut), über Wirkstoffrückstände im Pollen oder Nektar von Blüten, sowie über die Guttationsflüssigkeit. Letzteres bezeichnet die Abgabe von Wassertropfen über das Blatt, im Gegensatz zur sonst üblichen Abgabe als Wasserdampf über die Spaltöffnungen (Stomata). Im Gleichschritt mit der EU Entsprechend neuer Forschungsergebnisse und der Bedeutung der Biene als Bestäuber hat sich die Schweiz nach der EU ebenso entschlossen, den Einsatz von Wirkstoffen einzuschränken, von denen eine Gefährdung ausgehen kann. Dieses Vorgehen steht in der jüngeren Tradition, Wirkstoffe regelmässig oder bei Vorliegen neuer Erkenntnis, zu überprüfen. Collet, Grangeneuve Neonicotinoide können Insekten schaden. Von Einschränkungen bzw. Verboten betroffen sind die Wirkstoffe Thiamethoxam, Imidacloprid, und Clothianidin. So ist deren Einsatz im Hausgarten bzw. im nicht gewerblichen Bereich vollständig untersagt. Im gewerblichen Bereich (Feldbau, Spezialkulturen) richten sich die Einschränkungen/Verbote nach dem Risiko für die Bienen, diese Stoffe aufzunehmen. Die oben genannten drei wesentlichen Wege treffen auf den Gemüsebau eher nicht zu. Ganz im Gegensatz zum Maisanbau. Dort ist die Beizung mit Clothianidin (z.b. Poncho) oder Thiamethoxam (z.b. Cruiser) seit dem nicht mehr zugelassen. Beizung von Salaten weiterhin zugelassen Für den Gemüsebau sind nur die beiden Wirkstoffe Imidacloprid (z.b. Gaucho) und Thiamethoxam (z.b. Actara, Flagship, Cruiser 600 FS) von Bedeutung. Gemäss dataphyto.acw-online.ch ist die Beizung von Salaten (Asteraceae), Lauch, Bundzwiebeln, Zwiebeln gesät und Kohl mit Imidacloprid (z.b. Gaucho) zugelassen. Diese werden vor der Blüte geerntet. Ebenso ist die Beizung von Salaten (Asteraceae) mit Thiamethoxam (z.b. Cruiser 600 FS) zugelassen. Nicht so leicht ersichtlich sind die Einschränkungen bzw. verschärften Auflagen bei der Spritzbehandlung mit Thioamethoxam (z.b. Actara, Flagship). Für deren Anwendung ist neu zu beachten: Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.b. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind. Darf nicht angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden. Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Wer in der Saison über die Schädlingssituation in der Schweiz und Veränderungen bei den Zulassungen informiert sein möchte, bezieht das Gemüsebauinfo via Agroscope bei Cornelia Sauer Tel: ; Cornelia. Sauer@agroscope.admin.ch. Lutz Collet, Grangeneuve Editorial Rolf Matter Fachstelle Gemüse Bern Sie halten das neue «Gmüesblatt» in den Händen. Das Publikationsorgan für den Gemüsebau im Seeland erscheint ab sofort vierfarbig und in einem modernen Layout. Die inhaltlichen Schwerpunkte bleiben unverändert: aktuelle Fachinformationen vom Inforama-Gemüsebauteam, vom landw. Institut Grangeneuve, von der Gemüseproduzenten- Vereinigung Bern-Freiburg, vom Beratungsring Gemüse und vom FiBL. Als Träger und Herausgeber zeichnen weiterhin die gemüsebauliche Fach- respektive Zentralstelle der Kantone Bern und Freiburg verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass GVBF-Mitglieder das «Gmüesblatt» weiterhin kostenlos nach Hause geschickt erhalten. Zudem erfolgt der Versand an weitere Interessierte erstmals elektronisch als pdf-datei. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Namen des Redaktionsteams einen guten Start ins Anbaujahr 2014 mit vielen aufschlussreichen Beiträgen aus dem «Gmüesblatt». Ihr Partner in der Region Ihr kompetenter Partner für alle Gemüsejungpflanzen AGRO-Treuhand Seeland AG Herrenhalde INS Telefon Telefax Bahnhofstrasse LYSS Telefon Telefax TREUHANDDIENSTLEISTUNGEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNG STEUERBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG PERSONALADMINISTRATION FINANZSOFTWARE Co-Sponsor des Achten Sie auch beim Pflanzeneinkauf auf AdR

3 3 Agrarpolitik 2014/17 Fortsetzung von Seite 1 in Hanglagen wird erschwert Eine positive Punktzahl gibt es etwa für einen hohen Anteil Kunstwiese in der Fruchtfolge, Direkt- oder Streifensaat, für das Ausbringen organischer Dünger, das Anlegen von Pufferstreifen oder für Erosionsminderungsmassnahmen in Fahrgassen. Die strengere Auslegung beim Boden- und Erosionsschutz werde Auswirkungen auf den Gemüsebau haben, ist Gemüseproduzent und GVBF- Vizepräsident Lorenz Gutknecht aus Ins überzeugt. «Für die Gemüseproduzenten mit Parzellen in Hanglagen ist es schwierig, die Anforderungen zu erfüllen», so Gutknecht. Aufgrund dieser Auflagen werde der Gemüse- und Kartoffelanbau in Hanglagen eingeschränkt. Pragmatische Umsetzung gefordert Bereits heute seien die Produzenten daran interessiert, die Produktionsgrundlagen zu erhalten und Erosion zu verhindern. Gutknecht fordert deshalb vom Bund und den Kantonen ein pragmatisches und praxisorientiertes Vorgehen bei der Umsetzung und der Kontrolle. «Ansonsten verteuern die zusätzlichen Auflagen unsere Produkte». Für die Umsetzung der ÖLN- Anforderungen beim Gemüsebau im Seeland hat sich der Beratungsring Gemüse vertraut gemacht. Geschäftsführer Martin Keller ruft die Gemüseproduzenten auf, sich mit den neuen ÖLN-Richtlinien und der Beurteilungstabelle in der «Vollzugshilfe Boden» auseinanderzusetzen. «Bei der Parzellenwahl sind die neuen Bestimmungen zu berücksichtigen und wenn möglich vorbeugend bodenschonende Anbauverfahren zu wählen». Die Erosionsrisikokarte gebe Hinweise, wo die potenzielle Gefährdung der Parzellen besonders zu beachten sei. Die Karte sei zwar zumindest bis 2017 lediglich als Hilfsinstrument gedacht. Insbesondere auf den roten Flächen müssten jedoch zwingend Massnahmen zum Erosionsschutz ergriffen werden. Dabei kann das erwähnte Beurteilungsformular aus der Vollzugshilfe Bodenschutz als Hilfsinstrument dienen. Martin Keller hat an der Gemüsebau- Wintertagung vom 23. Januar am Inforama in Ins über die Änderungen informiert. Rolf Matter, Ins Zur Vollzugshilfe «Bodenschutz in der Landwirtschaft»: > Publikationen > Dokumentationen Zur Erosions-Risikokarte > Katalog Boden Paloxen Barbarie la Tuilière Oppens Tél.: +41 (0) oppens@netagco.ch Die kluge Variante Ihr Gemüse zu lagern. Kartoffel- und Gemüsetechnik Sehr robuste Grosskiste aus Eiche und Föhre mit oder ohne Druckluftsystem. Von A bis Z: Wir bieten Ihnen umfassende Beratung sowie bedürfnisorientierte Lösungen und Maschinen für den Anbau und die Verarbeitung von Kartoffeln und Gemüse. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns... Zürcherstrasse Oberlunkhofen Tel.: +41 (0) oberlunkhofen@netagco.ch Schaffhauserstrasse Frauenfeld Tel.: +41 (0) frauenfeld@netagco.ch Netagco (Schweiz) GmbH Sagi Hindelbank Tel.: +41 (0) hindelbank@netagco.ch PROFI-INFO Unser mehltauresistentes Salat Sortiment Sorten Bezeichnung: Kopfsalat Speedway früh Lobela RZ (Buttersalat) Maditta Hungarina Jolito Soliflore, rot Eissalat Batavia Tourbillon Marittima Mohican, rot Eissalat Eisberg Gustinas Diamantinas Lollo Linaro, grün Aleppo, grün Cavernet, rot Antonet, rot Eichblatt Cornouai, rot Horix, rot Kirinia, grün Kiribati, grün Salanova (Crisby Typ) Triplex, rot Duplex, rot Expression, grün Salanova (Multiblatt) Seurat, rot Descartes, grün Resistenzen: BI: 1-27, 29-30, Nr.0, LMV BI: 1-28, 30, 31, Nr. 0 BI: 1-31, Nr.0, Pb, LMV BI: 1-27, 29-31, Nr.0 BI: 1-28, Nr.0, Pb, LMV BI: 1-28, 30, 31, Nr.0, LMV BI: 1-26, 28, 31, Pb BI: 1-31, Nr.0, Pb, LMV BI: 1-31, Nr.0 BI: 1-30, Nr.0, LMV BI: 1-27, 29, 30, Nr.0, LMV BI: 1-28, 30, 31, Nr.0 BI: 1-31, Nr.0 BI: 1-29, Nr. 0, Pb BI: 1-31, Nr.0, Pb, LMV BI: 1-28, Nr.0 BI: 1-31, Nr.0 BI: 1-31, Nr.0, Pb Neue Resistenzdefinitionen: BI Bremia lactucae (Falscher Mehltau) Nr.0 Nasonovia ribisnigri (Grüne Salatlaus) Pb Pemphigus bursarius (Salatwurzellaus) LMV Lettuce Mosaic Virus (Salat Mosaik Virus) Bigler Samen AG, Postfach 150, CH-3602 Thun, Tel

4 4 Aus der FiBL-Beratung CMS-Sorten: «Einstieg in den Ausstieg» Ab treten neue BioSuisse-Züchtungsrichtlinien in Kraft. Darin sind Regelungen über die zulässigen Züchtungstechniken enthalten. Diese Richtlinien regeln die biologische Züchtung von Nutzpflanzen das heisst die Züchtung unter Biobedingungen muss gemäss diesen Vorgaben geschehen. Die Züchtungsmethode unter Einsatz von künstlicher cms (cytoplasmatische Männchensterilität) bei der Hybridisierung entspricht nach diesen Regelungen nicht den Grundsätzen des Biolandbaus. Klar aber ist auch, dass die Züchtungstechnik mit künstlicher cms nach Schweizer Gesetzgebung keine gentechnische Methode ist und somit nicht gegen das Gentechmoratorium verstösst. Damit ist aber auch gegeben, dass es eine Frage der Zeit ist, wie lange noch Sorten mit künstlicher cms im Bioanbau eingesetzt werden können der Einstieg in den Ausstieg ist mit der neuen Züchtungsregelung bereits Tatsache. Jetzt geht es darum den Fahrplan und die Spielregeln festzulegen. In Deutschland haben die Bioverbände schon früher reagiert und cms- Sorten für den Bio-Gemüsebau verboten, bevor klar war, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Auswirkungen dies bei Produzenten und Abnehmern haben wird. Diese Vorgehensweise soll in der Schweiz verhindert werden. Dazu traf sich Mitte Januar die Biogemüsebranche an einem Workshop, um das weitere Vorgehen zu diskutieren. Produzenten, Züchtungsfirmen, Detailhandel, Produzentenverbände sowie Beratung/Forschung legten dabei ihre Standpunkte dar und suchten nach einem gangbaren Weg. Klar war, dass es für eine erträgliche Umsetzung des Einstiegs in den Ausstieg eine gemeinsame Strategie braucht. Die beiden Grossverteiler als Hauptabnehmer sehen diesen Schritt positiv im Sinne einer konsequenten Bioproduktion nach dem Motto: «von Anfang an Bio». Auch wurde ihnen von Produzentenseite und Züchterfirmen klar dargestellt, dass dieser Schritt auch höhere Kosten für die betroffenen Produkte mit sich bringen wird. Besonders betroffen sind bekanntlich Kohlarten und Wurzelzichorie (Brüsseler). Die meisten Saatgutfirmen werden in Zukunft den Zuchtfortschritt nur noch mit Lichtenhahn, FiBL Nebst Broccoli werden vor allem bei Blumenkohl und Kopfkohlarten, so wie Brüsseler cms-freie Sorten in Zukunft gefordert sein. cms-sorten anbieten. Allerdings gibt es Firmen, wie Bejo, welche einen bedeutenden Umsatzanteil mit Bio vermehrtem Saatgut machen, heute nur sehr beschränkt künstliche cms einsetzen und auch in Zukunft cms-freie Zuchtlinien weiterentwickeln werden. Um den Zuchtfortschritt bei diesen Sorten auch in Zukunft sichern zu können, ist es wichtig, dass die Bioproduzenten auch wirklich Sorten dieser Firmen vermehrt einsetzen. Der Bio-Züchter Sativa züchtet bekanntlich konsequent ohne künstliche cms und startete bereits Züchtungsprogramme für einige sensible Kohlarten. Resultate für die Praxis sind allerdings erst in 5 bis 10 Jahren zu erwarten. Dementsprechend ist es eine wesentliche Forderung, dass der Einstieg in den Ausstieg entsprechend der am Markt verfügbaren Sorten ohne künstliche cms zeitlich gestaffelt wird. Somit werden Gemüsearten wie Broccoli oder Blumenkohl wohl erst in 5 bis 10 Jahren unter diese Einschränkung bei der Sortenwahl fallen, während für andere Kohlarten, wo entweder rascher geeignete Sorten zur Verfügung stehen oder die cms- Technik kaum eine Rolle spielt, cms-freie Sorten früher verbindlich sein werden. Um den Übergang für die Produktion abzusichern, werden in den kommenden Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Züchterfirmen vermehrt gezielte Sortenversuche gemacht, wo die geeigneten cms-freien Sorten identifiziert werden sollen. Bio Suisse setzt nun eine Arbeitsgruppe aus Produzenten, Züchtern, Bio Suisse, FiBL und Abnehmern ein, um die Spielregeln des Ausstieges in diesem Sinne abzuklären und konkrete Lösungen für eine praxistaugliche Regelung zu erarbeiten. Für 2014 ergeben sich keine Änderungen bei der Verwendung von cms-sorten es macht aber absolut Sinn, bereits am Markt vorhandene, praxistaugliche Sorten bei Kopfkohl, Blumenkohl und Broccoli im Anbau zu testen. Martin Lichtenhahn FiBL Beratung M+B umkehrfräse vergräbt Steine und Kluten bis 20 cm tief, verbessert Krümelstruktur und Wasserhaushalt, erleichtert die Ernte bei Kartoffeln, Karotten, Zwiebeln etc. Rohrberegnungsanlagen Pflanz- und Häckmaschinen / Erntetechnik / Verarbeitungsanlagen Gemüsebautechnik CH-3270 Spins/Aarberg Tel Evelyne Aegerter Versicherungs- und Vorsorgeberaterin Telefon evelyne.aegerter@mobi.ch Versicherungsberaterin und Erntehelferin. Kein Kohl, ich berate Sie gerne. Agentur Ins Müntschemiergasse 24, 3232 Ins Telefon , murten@mobi.ch, D04GA

5 5 Aus dem Beratungsring Gemüse Der Bleistift ist gespitzt! Die Spatzen pfeifen es vom Dach: 2014 gibt es Änderungen auf verschiedenen Ebenen. Der Bund baut mit der Agrarpolitik das Direktzahlungssystem komplett um. Die ÖLN-Anforderungen bleiben im laufenden Jahr bis auf wenige Ausnahmen aber noch unverändert (Thema Erosion siehe Seite 1 / Dokumentation der Hofdüngerflüsse in HODUFLU). Auf verschiedenen Ebenen laufen Anstrengungen, um für die Beurteilung der Massnahmen gegen Erosion auf Betrieben mit hohen Anteilen Gemüse und Kartoffeln akzeptablere Lösungen zu finden. Der Beratungsring Gemüse ist an diesen Diskussionen zwischen Produzentenorganisationen und dem Bund beteiligt und setzt sich für die Situation der spezialisierten Gemüsebaubetriebe ein. Auf privatrechtlicher Ebene bringt die überarbeitete Version von SwissGAP etliche Neuerungen und Verschärfungen. Die Zunahme von Dokumenten (z. B. verschiedene Risiko- und Gefahrenanalysen) und die Analyse des Bewässerungswassers sind nur zwei Beispiele. Auch in diesem Bereich sind wir bestrebt, Ihnen möglichst viele der administrativen Zusatzaufgaben abzunehmen und Ihnen bei der Umsetzung von SwissGAP 2014 mit einfachen und kostengünstigen Lösungen zu helfen. Neben den Themenbereichen ÖLN, SwissGAP und Label setzt der Beratungsring Gemüse besondere Akzente in der Vorbereitung Kompetent... auf die Betriebskontrolle und in die Kulturbetreuung auf dem Feld. Unsere Angebote im Überblick Als Grundpaket im Mitgliederbeitrag des Beratungsrings Gemüse inbegriffen sind: Betriebsbesuch, allgemeine Beratung zu Anforderungen ÖLN und der AP Nachführung des Fruchtfolgeplans und Datenaufnahme für die Düngungsberechnungen Berechnung Suisse Bilanz und Düngungsplan Telefonberatungen Schriftliche Mitgliederinformationen nach Bedarf (mindestens zweimal pro Jahr) Weitere Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet: Erweiterte Beratungen zur AP Natürlich Gut Versichert. LVZ Hauptsitz, Ostermundigen LVZ Emmental, Bärau LVZ Waldhof, Langenthal LVZ Schwand, Münsingen CAA Loveresse LVZ Berner Oberland, Hondrich LVZ Seeland, Ins LVZ Rütti, Zollikofen Der Bleistift ist gespitzt. in Versicherung und Landwirtschaft. Eine Dienstleistung des Schweizerischen Bauernverbandes in Zusammenarbeit mit den kantonalen Bauernverbänden : Beitragsrechner und Beratung für betriebliche Anpassungen an das neue Direktzahlungssystem, Futter-Berechnung für die Graslandbasierte Milchund Fleischproduktion, usw. Unterstützung bei der Wahl und Einrichtung überbetrieblicher Für Qualität im Gemüsebau 19.8 N 40 Ca 55 CaO Perlka Kalkstickstoff sorgt für ein gesundes Wachstum, räumt mit den Unkräutern auf, vermindert den Pilzbefall (z.b. Kohlhernie), erhöht die Bodenfruchtbarkeit, steigert die biologische Aktivität und hat eine hohe Kalkwirkung. Das Programm für moderne Pflanzenernährung AGROline AG, 4914 Roggwil Tel Beratungsring Zusammenarbeitsformen (z.b. ÖLN-Gemeinschaft) Berechnung des Nährstoffanfalls in der Pouletmast (ImpEx), Unterstützung bei der Buchung von Hofdüngerlieferungen in der Datenbank HODUFLU, usw. Unterstützung bei der Strukturdatenerhebung GELAN (Winter, Frühjahr, Herbst) Allgemeine Beratung Swiss- GAP, Durchführung der internen Selbstkontrolle, Umstellung bei Wechsel zu Vermarkter Probenahmen für Bewässerungswasser und Rückstandsanalysen Organisation von Nothelferkursen für den SwissGAP-Nachweis Beratung für weitere Programme wie Biodiversität IP-Suisse, usw. Beratung zu Unfallverhütung und Arbeitssicherheit (Umsetzung agritop/ekas auf dem Betrieb) Vorbereitung auf die Betriebskontrolle: wir überprüfen vor der Kontrolle Ihre Aufzeichnungen auf Vollständigkeit und Fehler. Wir führen Ihre Aufzeichnungen im Auftrag aus und erstellen Ihnen ein fertiges Dossier für die Betriebskontrolle. Feldkontrollen / Schädlingsüberwachung mit Fallen: Möhrenfliege, Kohldrehherzgallmücke, Lauchmotte, Tomatenminiermotte, Drosophila suzukii, usw. Kulturüberwachung und -begleitung: dazu gehören wöchentlicher Kontrollgang für Überwachung aller Schaderreger der Kultur und die Besprechung notwendiger Kultur- und Pflanzenschutzmassnahmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind gerne für Sie da unter Tel PERLKA KALKSTICKSTOFF Martin Keller Beratungsring Gemüse Zusatznutzen inklusive!

6 6 Aus der GVBF Plattformen für den Austausch An dieser Stelle informieren wir laufend über Aktuelles aus der Gemüseproduzenten-Vereinigung Bern-Freiburg (GVBF). Folgende Themen haben den Vorstand im Dezember und Januar u.a. beschäftigt: Organisation der Gemüsebau- Wintertagung vom 23. Januar 2014 am INFORAMA Seeland in Ins, in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Gemüsebau Kt. Bern. Es referierten Martin Keller, Beratungsring (gemüsebauliche Änderungen durch die AP 2014/17) und André Lustenberger, Migros Aare (Anforderungen des Marktumfeldes) Organisation einer Podiumsdiskussion zur Initiative «Masseneinwanderung» im Hotel- Restaurant Krone, Aarberg, am 24. Januar 2014, in Zusammenarbeit mit der Gemüsebörse BE-FR-SO. Es diskutierten die Nationalräte Adrian Amstutz, Albert Rösti, Markus Ritter sowie Ständerat Hans Stöckli Teilnahme am 7. Wirtschaftstreffen im Seebezirk ( ). Interessanter Blick hinter die Kulissen des regionalen Betriebes Hotel-Restaurant Bel- Air, Praz permanente Vertretung für marktgerechte Produzenten- Richtpreise an der Börse BE- FR-SO (franko Verlader) sowie national an den wöchentlichen Telefonkonferenzen des VSGP (franko Verteilzentrale) laufende Mitarbeit an der nationalen Richtpreis-Festlegung für Lagergemüse. Die Vertreter haben im November die Richtpreise franko Handelsbetrieb für die Monate Dezember und Januar festgelegt: Karotten: Fr / kg (inkl. Lagerzuschlag Fr. 0.12) Knollensellerie: Fr / kg Rot-/Weisskabis: Fr / kg Zwiebeln mittel + gross: Fr / kg Die nächste Preisbesprechung findet am 28. Januar 2014 (nach Redaktionsschluss) statt. Die Preise sind im passwortgeschützten Bereich der Website abrufbar. Bodenschutz Grosses Moos: Treffen zwischen Proagricultura, Vertretern von Landwirtschaftsamt FR und Grangeneuve. Es wird an einer Zusammenarbeit im Projekt Bodenverbesserung Grosses Moos gearbeitet. Rolf Matter Sekretär GVBF Impressum Herausgeber: Fachstellen für Gemüsebau, Ins und Grangeneuve Kontakt: Fachstelle Gemüsebau Ins, Tel Fax rolf.matter@vol.be.ch Druckauflage: 600 Exemplare Versand: ca. 100 Abonnenten Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr Druck: Murtenleu, Murten druckerei@murtenleu.ch Tel Gemüsebau Das Letzte Starke Marken! Moon Moon Bayer (Schweiz) AG CropScience 3052 Zollikofen Telefon: Moon Experience enthält Fluopyram und Tebuconazol. Moon Privilege enthält Fluopyram. Gefahren- und Sicherheitshinweise auf den Packungen beachten. Mit der neuen Agrarpolitik wird der Gemüsebau in Hanglagen erschwert.

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