STADT INGOLSTADT STADTPLANUNGSAMT / GARTENAMT

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Transkript:

STADT INGOLSTADT STADTPLANUNGSAMT / GARTENAMT BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN Nr. 803 A SPITALFELD BEGRÜNDUNG STAND: OKTOBER 2006 / AB

BEGRÜNDUNG BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 803 A SPITALFELD TEIL I PLANBEGRÜNDUNG 30.10.2006 TEIL II UMWELTBERICHT 30.10.2006 2

TEIL I - PLANBEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 803 A SPITALFELD I.1 Planungsrechtliche Voraussetzungen I.2 Anlass der Planung und Art des Vorhabens I.3 Lage, Größe und Beschaffenheit des Baugebietes I.3.1 Lage I.3.2 Größe I.3.2 Beschaffenheit I.4 Bodenordnende Maßnahmen I.5 Städtebauliche und landschaftsplanerische Leitgedanken I.6 Kosten 3

I.1 Planungsrechtliche Voraussetzungen Am 25.04.2002 wurde vom Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 803A Spitalfeld mit einem Umgriff von ca. 2,8 ha, entwickelt aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes, beschlossen. Daraufhin fand vom 04.06. bis zum 03.07.2002 die vorgezogenen Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Am 24.10.2004 wurde dem Stadtrat eine nach Westen bis zur Brunnerstraße erweiterte Planung, die darüber hinaus auch die Randbebauung des nordöstlich anschließenden Bebauungsplanes Nr. 803 ÄI mit einbezog, mit einer Größe von ca. 6,07 ha zum Aufstellungsbeschluss vorgelegt. Da dieser Bebauungsplanentwurf in einem Teilbereich nicht dem geltenden Flächennutzungsplan entsprach, war eine Flächennutzungsplanänderung nötig. Der Antrag wurde ohne Beschlussfassung zur nochmaligen Behandlung in den Ausschuss verwiesen, danach wurde das Verfahren jedoch nicht weitergeführt. Da nunmehr durch die nach Süden verschobene Straßentrasse der Spitalwald- /Brunnerstraße der Umgriff verändert wird und daher eine Umplanung nötig wurde, wird der Bebauungsplan dem Stadtrat nochmals zum erneuten Aufstellungsbeschluss vorgelegt. Für das nordöstlich anschließende Gebiet gilt der, seit dem 12.09.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 803 Ä I Spitalhof-West, der im Bereich der Spitalwaldstraße auf einer Fläche von ca. 0,8 ha vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 A überdeckt und in dem betroffenen Bereich geändert wird. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt weist den zur Überplanung anstehenden Bereich überwiegend als Wohnbaufläche aus. Die Flurnummern 74/2 und 74/3 im Südwesten werden als landwirtschaftliche Fläche, zusätzlich geeignet für die Förderung von Maßnahmen der Landschaftspflege und Erholungsvorsorge dargestellt. Da in diesem Bereich zusätzliche Bauparzellen vorgesehen sind, ist mit Rücksicht auf das planungsrechtliche Entwicklungsgebot für den Planbereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die im Rahmen eines Parallelverfahrens durchgeführt wird. Als Ausgleich zu den als Bauland ausgewiesenen Flächen im Südwesten werden im Gegenzug bisher vorgesehene Wohnbauflächen zurückgenommen und als Grün- bzw. landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. I.2 Anlass der Planung und Art des Vorhabens Anlass der Planung war und ist die nach wie vor anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im südlichen Stadtbereich. Die seinerzeit dem Aufstellungsbeschluss 25.04.2002 zugrunde liegende Planung wurde hinsichtlich Geltungsbereich und Nutzungsart aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Sie umfasste ca. 32 Parzellen, die eine kleinteilige Bebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern vorsah und die sich in der Gesamtgestaltung an der dörflichen Siedlungsform orientierte. Die Bitte einiger Grundstückseigentümer an der Brunnerstraße, hier Bauland auszuweisen, führte zu einer Überarbeitung der Planung. Die Planung im östlichen Bereich wurde beibehalten, lediglich die Randbebauung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 803 ÄI mit einbezogen, und der Umgriff nach Westen bis zur Brunnerstraße erweitert. Mit der maßvollen Baulandausweisung an der Brunnerstraße wurde zwar über die Darstellung im Flächennutzungsplan hinausgegangen, mit der Ausweisung von Ausgleichs- und Grünflächen zwischen den beiden Wohnbauflächen jedoch bestand die Möglichkeit, die Zäsur zwischen Oberbrunnenreuth und Spitalhof und die Verbindung zwischen den Biotopen und der freien Landschaft zukünftig zu sichern. 4

Die nun vorliegende Planung entspricht in ihren Grundzügen den vorangegangenen Konzepten und in ihrem Umgriff der bis zur Brunnerstraße erweiterten Planung. Jedoch macht eine notwendige Verschiebung der Trasse der Spitalwald- bzw. Brunnerstrasse nach Süden eine Umplanung der östlichen Baufläche und eine Änderung des Umgriffs nötig. Dadurch ergeben sich hier 31 Bauparzellen. I.3 Lage, Größe und Beschaffenheit des Baugebietes I.3.1 Lage Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise (*) folgende Grundstücke der Gemarkung Brunnenreuth: 64/5*, 65/2*, 66/5*, 73/2, 74, 74/2, 74/3, 75, 76, 76/1, 76/2, 77, 77/1, 77/2, 77/3, 77/4, 77/5, 78/3, 79/2*, 85*, 85/1*, 100/9 Standort Das zur Überplanung anstehende Gebiet liegt ca. 4,5 km Luftlinie südlich vom Stadtkern der Stadt Ingolstadt zwischen den Ortsteilen Spitalhof und Oberbrunnenreuth. Im Norden wird das Gebiet von der Spitalwald- bzw. Brunnerstraße und anschließenden landwirtschaftlichen Flächen begrenzt, im Westen schließt der Ortsteil Oberbrunnenreuth mit der seit dem 31.10.1996 rechtsverbindlichen Ortsabrundungssatzung Oberbrunnenreuth Nr. 800 an. Die Ortsabrundungssatzung überschneidet im Bereich der Brunnerstrasse mit ca. 0,1 ha den Bebauungsplanumgriff. Der betroffene Bereich geht aufgrund einer notwendigen Änderung in der Straßenführung in den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 803 A Spitalfeld über. Südwestlich grenzt das geplante Gebiet an das flächenhafte Naturdenkmal Altwasser am Schergweg, Bestandteil des Bebauungsplangebietes 804 Spitalhof Süd. Daran anschließend im Süden erstrecken sich landwirtschaftliche Flächen mit anschließender Wohnbebauung in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern zur Hans-Denck-Straße. Das angrenzende Wohnquartier an der Sebastian-Frank-Straße im Südosten ist geprägt durch ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung. Für das nordöstlich anschließende Gebiet gilt der, seit dem 12.09.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 803 ÄI Spitalhof-West, der im Bereich der Spitalwaldstraße mit ca. 0,8 ha den neu zu überplanenden Bebauungsplanumgriff überdeckt. Der Planbereich wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Der im geltenden Flächennutzungsplan in diesem Bereich dargestellte Bolzplatz kann gegenwärtig wegen der Nichtverfügbarkeit eines geeigneten Standortes, der die entsprechenden Immissionsrichtwerte hinsichtlich der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung einhält, nicht realisiert werden. Als Ersatz wird mittelfristig der geplante Bolzplatz südöstlich des Gartenamtes auf dem Grundstück Fl.Nr. 79, Gem. Unsernherrn, der in nächster Zeit realisiert werden soll, angeboten. Dieser bisher nicht im Flächennutzungsplan dargestellte Bolzplatz wird in Kombination mit einem neuen Streethockeyplatz gebaut, der als Ersatz für den im Bereich Westlich Saindlloh überplanten Streethockeyplatz dient. 5

Infrastruktur Die Grundschule Haunwöhr liegt ca. 1400 m nördlich, die Teilhauptschule Zuchering 1000 m südlich und die Hauptschule im Schulzentrum Ochsenschlacht ca. 2400 m nördlich des Baugebietes. Kindergärten befinden sich in ca. 300 m bzw. 1100 m Entfernung. Im Umgriff des Bebauungsplanes wird ein neuer Spielplatz geschaffen. Dieser ist sowohl vom neuen Baugebiet als auch von der Brunner- und Sebastian-Franck-Straße erreichbar. Durch Schaffung einer neuen Bushaltestelle in der Brunnerstraße ist auch die ÖPNV- Erschließung gesichert. Der Sportplatz des SV Zuchering befindet sich in ca. 900 m Entfernung in südlicher Richtung, der Sportplatz des SV Haunwöhr befindet sich ca.1500 m in nördlicher Richtung. Ca. 1200 m westlich befindet sich der Spielpark Fort Peyerl. Nächstgelegene Einkaufsmöglichkeiten: Entfernung ca. 1400 m ca. 1600 m ca. 1100 m ca. 1100 m Lage Ecke Fauststraße Schrobenhausener Straße Berliner Straße Hagauer Straße Weicheringer Straße I.3.2 Größe Bruttobauland ca. 60.700 qm 100 % Wohnbaufläche ca. 26.300 qm 43 % Verkehrsflächen ca. 10.000 qm 16 % Öffentl. Grün- und Ausgleichsflächen ca. 14.300 qm 24 % Landwirtschaftliche Flächen ca. 10.100 qm 17 % I.3.3 Bodenbeschaffenheit Geländehöhe über NN im Mittel: 368,50 m Das Baugebiet ist nahezu eben. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen zeigt der Boden schluffig-sandige Deckschichten, gefolgt von schluffigen Sand, in tieferen Schichten Kies, sandig. Der Mittelwasserstand der Grundwasserhöhe beträgt ca. 2,50 bis 3,00 m, der Höchstwasserstand ca. 1,60 bis 2,20 m. Der Bemessungswasserstand ist auf eine Höhe von 366,70 m ü. NN im Osten bis 367,30 m ü. NN im Westen anzusetzen. Bei hochwasserbedingten Grundwasseranstiegen (teilweise bis zu 1,20 m unter Gelände) kann unter Umständen eine geschlossene Wasserhaltung erforderlich werden. Laut Baugrundgutachten ist im Bebauungsplangebiet generell eine Versickerung von Niederschlagswasser gut möglich, es muss jedoch beim Bau der Versickerungsanlagen die geologische Situation sowie der Grundwasserschutz berücksichtigt werden. Die Versickerung des Niederschlagswassers der Dachflächen und der Zufahrten sollte über Rigolen oder flache Sickerschächte erfolgen, die schluffige Hochflutlehme durchörtern. 6

I.4 Bodenordnende Maßnahmen Da sich die Baugrundstücke in privatem Eigentum befinden, ist zur Realisierung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes eine öffentliche Umlegung gemäß 45 BauGB erforderlich. Innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplanes wird das Baulandmodell der Stadt Ingolstadt - 50% Modell - angewandt. I.5 Städtebauliche und landschaftsplanerische Leitgedanken Etwa 60 % der Fläche sollen zu einem allgemeinen Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger Einzel- und Doppelhausbebauung entwickelt werden. Ziel ist, wie in den vorangegangenen Planungen, eine kleinteilige Bebauung, deren Gesamtgestaltung an einer dörflichen Siedlung orientiert werden soll. Die geplante Wohnbaufläche teilt sich in zwei Baufelder. Das nordöstliche, zu Spitalhof gehörende Baufeld umfasst 31 Grundstücksparzellen und wird von der Spitalwaldstrasse im Norden mit zweimaliger Zu- und Abfahrt erschlossen. Die an der Spitalwald-/Brunnerstraße gelegene Bauzeile, die bislang über eine neue Straßentrasse von Süden erschlossen wurde, soll nun eine direkte Erschließung von Norden erhalten. Für die vier östlichen von der Spitalwaldstraße erschlossenen Grundstücke, von denen zwei bereits bebaut sind, gilt bislang Baurecht nach dem Bebauungsplan Nr 803 ÄI. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hier eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach und einer Dachneigung von 38-45 zulässig. Der Bereich geht nunmehr in den Bebauungsplan Nr. 803A über. Das südwestliche, an Oberbrunnenreuth angegliederte Baufeld umfasst nur 4 Parzellen mit direkter Erschließung von der Brunnerstrasse, welches die Ortsabrundung des Ortsteiles Oberbrunnenreuth bildet. Zwischen den Baufeldern erstrecken sich landwirtschaftliche Flächen und öffentliche Grünflächen, die eine Zäsur zwischen den beiden Ortsteilen Unterbrunnenreuth und Spitalhof bilden. In der öffentlichen Grünfläche, die der nordöstlichen Baufläche vorgelagert ist, verläuft eine fußläufige Verbindung zwischen der Brunner- und der Sebastian-Franck- Straße. Darüber hinaus ist hier eine Fläche für einen Spielplatz vorgesehen. Um das südlich an den Bebauungsplan angrenzende, flächenhafte Naturdenkmal der Lohe am Schergweg zu schützen, wird die Bebauung zu diesem Naturdenkmal einen entsprechenden Abstand einhalten. Am Rande dieser öffentlichen Grünfläche ist auch eine Trasse für eine zukünftige Fußwegverbindung zwischen der Brunner- und der Hans-Denck- Straße vorgesehen. Von den 9421 m² notwendigen Ausgleichsflächen können in den Freiflächen zwischen den beiden Baufeldern ca. 5.258 m² nachgewiesen werden. Der restliche Ausgleichsflächenbedarf von 4163 m² wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 164, Gem. Brunnenreuth, nachgewiesen. 7

I.6 Kosten Die Kosten werden im Laufe des Verfahrens ermittelt. aufgestellt am 30.10.2006 Stadt Ingolstadt Stadtplanungsamt Im Auftrag Gabriele Müller 8

TEIL II - UMWELTBERICHT BEBAUUNGSPLAN NR. 803 A SPITALFELD II.1 Einleitung II.1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans II.1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung II.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen II.2.1 Schutzgut Mensch II.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen II.2.3 Schutzgut Boden II.2.4 Schutzgut Wasser II.2.5 Schutzgut Luft und Klima II.2.6 Schutzgut Landschaft II.2.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter II.3 II.4 II.5 Wechselwirkungen Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zusätzliche Angaben II.5.1 Technische Verfahren bei Umweltprüfungen II.5.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung II.6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 9

II.1 Einleitung II.1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans Angaben zum Standort Das zur Überplanung anstehende Gebiet liegt ca. 4,5 km Luftlinie südlich vom Stadtkern der Stadt Ingolstadt zwischen den Ortsteilen Spitalhof und Oberbrunnenreuth. Im Norden wird das Gebiet von der Spitalwald- bzw. Brunnerstraße und anschließenden landwirtschaftlichen Flächen begrenzt, im Westen schließt der Ortsteil Oberbrunnenreuth mit der seit dem 31.10.1996 rechtsverbindlichen Ortsabrundungssatzung Nr. 800 an. Die Ortsabrundungssatzung überschneidet im Bereich der Brunnerstrasse mit ca. 0,1 ha den Bebauungsplanumgriff. Der betroffene Bereich geht aufgrund einer notwendigen Änderung in der Straßenführung in den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 803 A Spitalfeld über. Südwestlich grenzt das geplante Gebiet an das flächenhafte Naturdenkmal Altwasser am Schergweg, Bestandteil des Bebauungsplangebietes 804 Spitalhof Süd. Daran angrenzend im Süden erstrecken sich landwirtschaftliche Flächen mit anschließender Wohnbebauung in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern zur Hans-Denck-Straße. Das, an das zur Überplanung anstehende Gebiet angrenzende Wohnquartier an der Sebastian- Frank-Straße ist geprägt durch ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung. Für das nordöstlich anschließende Gebiet gilt der, seit dem 12.09.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 803 ÄI Spitalhof-West, der im Bereich der Spitalwaldstraße mit ca. 0,8 ha den neu zu überplanenden Bebauungsplanumgriff überdeckt. Der bestehende Bebauungsplan wird in dem betroffenen Bereich geändert und geht in den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 803 A Spitalfeld über. Die Änderung erfolgt aufgrund der neu zu gestaltenden Straßenführung im Bereich der Einmündung und aufgrund der notwendigen Einfügung der noch nicht überbauten Grundstücke. Derzeit wird der Planbereich landwirtschaftlich genutzt. Art des Vorhabens Anlass der Planung ist die nach wie vor anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im südlichen Stadtbereich und dort vor allem in attraktiver Lage am südlichen Kernstadtrand. Etwa 60 % des Bebauungsplanumgriffes soll zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA) mit maximal 2-geschossiger Einzel- und Doppelhausbebauung einwickelt werden. Ca. 25 % werden als Grün- und Ausgleichsfläche ausgewiesen, 15 % werden weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Wohnbaufläche teilt sich in zwei Baufelder. Das nördliche, zu Spitalhof gehörende Baufeld umfasst 31 Grundstücksparzellen und wird von der Spitalwaldstrasse im Nordwesten mit zweimaliger Zu- und Abfahrt erschlossen. Das südwestliche, an Oberbrunnenreuth angegliederte Baufeld umfasst nur 4 Parzellen mit direkter Erschließung von der Brunnerstrasse, welches die Ortsabrundung des Ortsteiles Oberbrunnenreuth bildet. Dazwischen erstreckt sich eine großzügige Grünschneise, die so eine Zäsur zwischen den zwei Ortsteilen sicherstellt. Ein Teil dieser Grünflächen dient als Ausgleichsfläche. Die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten so durch die Strukturierung in Form von Gehölzpflanzungen und Wiesenflächen eine nicht unerhebliche Aufwertung. Durch die fußläufige Wegeverbindung von Brunnerstraße und Sebastian- Franck-Straße wird der Grünbereich mit Einbindung des Spielplatzes für die Öffentlichkeit aktiv erlebbar gemacht. Ziel ist eine kleinteilige Bebauung, deren Gesamtgestaltung an einer dörflichen Siedlung orientiert werden soll. 10

Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von Nettobauland(WA): Verkehrsflächen: Landwirtschaftliche Flächen: Öffentliche Grünflächen: Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches ca. 6,07 ha ca. 2,63 ha ca. 1,00 ha ca. 1,01 ha ca. 0,90 ha ca. 0,53 ha ca. 0,41 ha II.1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung Weder im Landesentwicklungsprogramm noch im Regionalprogramm der Region 10 sind Aussagen bzw. Zielsetzungen für den Planungsbereich enthalten. Der nicht weit entfernte, weiter im Osten liegende Zucheringer Wald ist im Regionalplan 10, im Kapitel Natur und Landschaft sowohl als landschaftliches Vorbehaltsgebiet mit Schwerpunkt für den regionalen Biotopverbund und als regionaler Grünzug dargestellt. Fachgesetze Für das anstehende Bebauungsplanverfahren ist die Eingriffsregelung des 1 a Abs.3 BauGB (i.d.f. vom 24.06.2004) i.v.m. 21 Abs.1 des Bundesnaturschutzgesetzes (i.d.f. vom 25.03.2004 zuletzt geändert am 25.11.2003) beachtlich, auf die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung im Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen reagiert wird. Fachplanungen Im Flächennutzungsplan der Stadt Ingolstadt sind Wohnbauflächen im nordöstlichen Bereich des Plangebietes dargestellt. Der südwestliche Bereich ist als landwirtschaftliche Fläche, zusätzlich geeignet für die Förderung von Maßnahmen der Landschaftspflege und Erholungsvorsorge, gekennzeichnet. Da in diesem Bereich zusätzliche Bauparzellen vorgesehen sind, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der im geltenden Flächennutzungsplan in diesem Bereich dargestellte Bolzplatz kann aus Lärmschutzgründen und wegen der Nichtverfügbarkeit der Fläche nicht umgesetzt werden. Stattdessen wird der Bolzplatz südöstlich des Gartenamtes auf dem Grundstück Fl.Nr. 79, Gem. Unsernherrn, realisiert, in Kombination mit dem Streethockeyplatz, der hier als Ersatz für den im Bereich Westlich Saindlloh überplanten Platz vorgesehen ist. Nach dem gegenwärtigen Stand sind Aussagen weiterer Fachplanungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht bekannt. II.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Anschließend wird die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen sollen deutlich herausgestellt werden, um daraus anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich negativer Umweltauswirkungen abzuleiten. 11

Ebenso wird eine Prognose zur Entwicklung des Gebietes bei Nichtdurchführung der Planung und ihre Folgen, bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, dargestellt. c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Die Belange des Umweltschutzes sind gem. 1 Abs.6 Nr.7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in der Abwägung nach 1 Abs.7 zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. 1a Abs.3 BauGB i.v.m. 21 Abs.1 BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geplante Siedlungserweiterungen zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Die Bauleitplanung stellt zwar selbst keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Nicht unbedingt erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen soweit möglich innerhalb des Gebietes und ansonsten außerhalb des Gebietes durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. II.2.1 Schutzgut Mensch a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Planung sind die Auswirkungen auf den Menschen im Bereich des Wohnumfeldes von Bedeutung. Das Plangebiet wird gegenwärtig zum größten Teil als Ackerflächen landwirtschaftlich genutzt. Das Areal hat daher bezüglich der Faktoren Lärm und Immissionen keine hohe Bedeutung. Die flachen, agrarisch genutzten Flächen haben auch nur eine geringe Bedeutung für eine Erholungsnutzung oder visuelle Erlebbarkeit. Im Umfeld des Plangebietes besteht durch eine ansässige Baumschule an wenigen Tagen im Jahr die Möglichkeit eines erhöhten Verkehrsaufkommens durch Besucherverkehr. Der durch das Baugebiet selbst hinzukommende Anliegerverkehr wird nur zu einer unerheblichen Erhöhung der Lärm- und Abgasbelastung führen. b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Der zusätzliche Anliegerverkehr durch das neue Baugebiet hat keine wesentliche Steigerung der Abgas- und Lärmbelastung zur Folge. Die visuelle Erlebbarkeit der Landschaft und damit auch deren Erholungseignung wird durch die geplante Anlage von Feldgehölzen und Gehwegen erhöht. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Ohne Ausweisung als Baugebiet wird das Areal weiterhin als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Auswirkungen auf den Menschen gäbe es keine. c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Maßnahmen hinsichtlich der Vermeidung von Immissionen sind nicht erforderlich. Die geplanten Maßnahmen zur Gestaltung der Ausgleichs- und Grünflächenflächen erhöhen auch die Eignung des Bereiches für die Erholungsnutzung. 12

II.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Das Plangebiet wird gegenwärtig größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Nur im südlichen Bereich befindet sich eine kleine Brachfläche. Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzgesetzes sind nicht vorhanden, Auch sind keine Natura-2000-Gebiete oder kartierte Biotope betroffen. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich das flächenhafte Naturdenkmal 'Altwasser am Schergweg'. b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Landwirtschaftliche Flächen werden in Baugrundstücke umgewandelt. Unter Umständen bieten die zukünftigen Gärten Pflanzen und Tieren mehr Lebensraum als die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Keine Änderung des gegenwärtigen Zustandes. c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Der Schutz von Tieren und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt kann auf der Grundlage des Fachbeitrages zur Eingriffsregelung durch zahlreiche Festsetzungen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich, der mit dem Bebauungsplan und seiner Realisierung verbundenen Umweltauswirkungen gem. 1 Abs.3 BauGB i.v.m. 21 Abs.1 BNatschG erfolgen. Auf die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sollte die Planung reagieren mit der Festsetzung, dass sockellose Zäune verwendet werden, um Kleintieren Bewegungsfreiheit in den Gärten zu ermöglichen. Die Baugrundstücke sollen zum Naturdenkmal 'Altwasser am Schergweg' einen Mindestabstand von 20 Metern einhalten. Die Ausgleichsflächen sind als vielgestaltige Lebensräume anzulegen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Planungsumgriffes vorgesehen sind. Ausgleichsfläche A auf einem Teil des Grundstückes Fl. Nr. 75, Gemarkung Brunnenreuth mit 2932 m², Entwicklungsziel Wiese mit Gehölzgruppen. Ausgleichsfläche B auf einem Teil des Grundstückes Fl. Nr. 74/3, Gemarkung Brunnenreuth mit 2326 m²; Entwicklungsziel: Wiese mit Gehölzgruppen. Ausgleichsfläche C außerhalb des Planungsumgriffes auf einem Teil des Grundstückes Fl. Nr. 164,Gemarkung Brunnenreuth mit 4163 m², Entwicklungsziel Wiese mit Feuchtmulden und Gehölzgruppen. Der Bedarf an Ausgleichsflächen ist mit insgesamt 9.421 m² errechnet worden. Die nachfolgende Berechnung wurde auf der Basis des Bebauungsplanentwurfes erstellt: 13

Neue Bau- und Verkehrsflächen: 31.402 m² Grundflächenzahl: 0,4 Hohe Eingriffsschwere Gegenwärtige Nutzung: Ackerflächen (Kategorie I) Spanne des Kompensationsfaktors: 0,3-0,6 Vermeidungsmaßnahmen: Verwendung versickerungsfähiger Beläge Straßenbegrünung Erhalt von Freiflächen zwischen den Ortsteilen Oberbrunnenreuth und Spitalhof als kleinklimatisch wirksame Fläche und Trenngrün Oder gleichwertige Maßnahmen Begründet die Verringerung des Kompensationsfaktors auf: 0,3 Bedarf an Ausgleichsflächen: 31.402 m² x 0,3 = 9420,6 m² ~ 9.421 m² Unvermeidbare Belastungen Die Versiegelung von Böden und die damit verbundene Reduzierung von landwirtschaftlichen Flächen sowie Brachflächen ist durch die geplante Wohnbebauung unvermeidbar. II.2.3 Schutzgut Boden a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Mit Grund und Boden soll gemäß 1 Abs.2 BauGB sparsam umgegangen werden. Die landwirtschaftlichen Flächen im Bebauungsplangebiet haben mittlere bis gute Ertragsmesszahlen. Geologisch gesehen sind die Böden jüngere Auenablagerungen. Zwei Bohrprofile für das Baugrundgutachten zeigen anstehenden Kies ab einer Tiefe von 1,80 bis 1,90 Meter. Darüber befindet sich Mutterboden, sowie Schluffe und Sande. Hinsichtlich der Altlastenproblematik gibt es eine Stellungnahme des Umweltamtes vom 28.06.2002 aus einem früheren Stand des Bebauungsplanverfahrens, dessen Geltungsbereich jedoch kleiner als im gegenwärtigen Verfahren war. Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass keine Grundstücke als Altlastenverdachtsfläche im Altlastenkataster gekennzeichnet sind. Eine Stellungnahme des Umweltamtes für den jetzt gültigen Geltungsbereich liegt jedoch noch nicht vor. b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch den Bau von Straßen und Häusern findet eine Versiegelung des Bodens statt. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Eine Versiegelung des Bodens würde vermieden. 14

c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Aufgrund der mit der Bodenversiegelung verbundenen Kompensationserfordernisse wird im Bebauungsplan als Vermeidungsmaßnahme darauf hingewiesen, dass eine Versiegelung der Geländeoberfläche gemäß Bekanntmachung im MABL 10/1985 S. 279 'Erhaltung der Versickerungsfähigkeit von Flächen' soweit als möglich vermieden werden soll und dass möglichst wasserdurchlässige Bodenbeläge zu verwenden sind. Unvermeidbare Belastungen Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung der Böden ist an dieser Stelle des Stadtgebietes unvermeidbar. Nachteilige Umweltauswirkungen werden durch eine entsprechende Ausweisung von Ausgleichsflächen kompensiert. II.2.4 Schutzgut Wasser Die Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes ist mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung i.s. von 1 Abs.5 BauGB so zu entwickeln, das auch nachfolgende Generationen ohne Einschränkungen alle Optionen der Gewässernutzung offen stehen. a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Das Planungsgebiet wird bis auf eine kleine Brachfläche landwirtschaftlich genutzt. Nach einer Stellungnahme des Amtes für Stadtentwässerung vom Juni 2002 für ein früheres Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich, dass jedoch einen kleineren Geltungsbereich hatte, beträgt der Grundwasserflurabstand bei Mittelwasser ca. 2,5-3,0 Meter, beim Höchstwasserstand ca. 1,6-2,2 Meter. Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete oder sonstige wasserwirtschaftlich sensiblen Bereiche sind nicht vorhanden. Der Bemessungswasserstand ist auf eine Höhe von 366,70 m ü. NN im Osten bis 367,30 m ü. NN im Westen anzusetzen. Bei hochwasserbedingten Grundwasseranstiegen (teilweise bis zu 1,20 m unter Gelände) kann unter Umständen eine geschlossene Wasserhaltung erforderlich werden. b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch die geplante Bebauung wird das Gelände teilweise versiegelt und die Versickerung von Niederschlagswasser beeinträchtigt. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Es sind keinerlei Veränderungen zu erwarten. c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Auf die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser kann mit der Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen reagiert werden. Aus ökologischen Gründen wird empfohlen, Niederschlagswasser zu versickern. Laut Bodengutachten ist im Bebauungsplangebiet generell eine Versickerung von Niederschlagswasser gut möglich, es muss jedoch beim Bau der Versickerungsanlagen die geologische Situation sowie der Grundwasserschutz berücksichtigt werden. Die Versickerung des Niederschlagswassers der Dachflächen und der Zufahrten sollte über Rigolen oder flache Sickerschächte erfolgen, die schluffige Hochflutlehme durchörtern. 15

Unvermeidbare Belastungen Die Versiegelung von Böden und die damit verbundene Änderung des Wasserkreislaufes ist aufgrund des Entwicklungszieles Wohnbebauung unvermeidbar. II.2.5 Schutzgut Luft und Klima a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Im Falle der Bebauung von Stadt- und Landschaftsräumen sind Umweltwirkungen aus ansteigender verkehrlicher und allgemeiner Erwärmung aufgrund Überbauung und abnehmender Luftzirkulation zu erwarten. Die klimatische Funktion des Bebauungsplangebietes ergibt sich aus der Lage am Ortsrand. Wald hat im Sommer eine Temperatur ausgleichende Funktion, Wiesen sind Kaltluftentstehungsgebiete. Daher ist es aus klimatischer Sicht wünschenswert, eine Schneise zwischen dem Zucheringer Wäldchen im Osten und den landwirtschaftlichen Flächen, die auch Wiesenflächen umfassen, im Westen des Baugebietes weitgehend von Bebauung freizuhalten. Dadurch wird der Luftmassenaustausch zwischen den oben genannten Flächen zumindest nicht verschlechtert. Gleichzeitig bleiben Abstandsflächen zwischen den Ortsteilen Oberbrunnenreuth und Spitalhof erhalten (siehe auch 2.6). b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch die Bebauung entstehen vegetationslose Asphalt- und Steinflächen, die sich im Sommer stärker aufheizen als Flächen mit Vegetationsbestand. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Keine Veränderung des gegenwärtigen Zustandes. c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Begrünungsmaßnahmen innerhalb des Baugebietes, aber auch das Erhalten von Schneisen mit wenig oder ganz fehlender Bebauung zwischen Wald- und Wiesenflächen können die Tendenz zur Aufheizung von Baugebieten abmildern. II.2.6 Schutzgut Landschaft a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Das Plangebiet ist geprägt von landwirtschaftlichen Nutzflächen und liegt zwischen den Ortsteilen Oberbrunnenreuth und Spitalhof. Südlich an den Geltungsbereich angrenzend befindet sich das flächenhafte Naturdenkmal der Lohe am Schergweg. Am westlichen Rand des Baugebietes ist im Flächennutzungsplan eine Ortsrandeingrünung vorgesehen. Auch ist im Flächennutzungsplan der nordöstliche Teil des Plangebietes schon als Baugebiet dargestellt. Der südöstliche Teilbereich ist als landwirtschaftliche Fläche, zusätzlich geeignet für die Förderung von Maßnahmen der Landschaftspflege und Erholungsvorsorge, gekennzeichnet. Da in diesem Bereich auch Bauparzellen vorgesehen sind, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Um das flächenhafte Naturdenkmal südlich des Plangebietes zu schützen, werden die Bauflächen zum Naturdenkmal einen Abstand von 20 Metern einhalten. 16

b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch die Bebauung werden landwirtschaftliche Nutzflächen, die offene Landschaftsräume darstellen, verloren gehen. Die Ortsteile Oberbrunnenreuth und Spitalhof werden näher zusammenrücken, die räumliche Trennung der Ortsteile verliert sich damit zunehmend. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Keine Änderung des bestehenden Landschaftsbildes c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Um die räumliche und damit auch landschaftliche Trennung der Ortsteile Oberbrunnenreuth und Spitalhof zu erhalten, ist im Plangebiet ein Streifen von ca. 150 m Breite aus Grünflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen. An den Rändern des Baugebietes sind Begrünungsmaßnahmen geplant. II.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. a Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen Innerhalb des Bebauungsplanumgriffs befinden sich keine Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde bereits im vorangegangenen Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Laut seiner Aussage ist mit archäologischen Bodenfunden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen. Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung, die dem zukünftigen Baugebiet am nächsten liegen, sind die evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Martin an der Hans-Denck-Straße und das Mitte des 19 Jahrhunderts erbaute Anwesen Osianderstraße 5. Beide denkmalgeschützten Objekte liegen ca. 350 400 m Luftlinie, also außerhalb einer Sichtbeziehung, vom zukünftigen Baugebiet entfernt und werden somit von der geplanten Bebauung nicht tangiert. b Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch die Überbauung des Planungsgebietes können eventuell vorhandene archäologische Befunde freigelegt und zerstört werden. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich das jetzige Landschaftsbild nicht. Eventuell vorhandene Bodendenkmäler bleiben unentdeckt und unverändert. c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde bereits im vorangegangenen Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von Seiten der Bodendenkmalpflege besteht gegen die geplante Bebauung kein Einwand. Es soll lediglich auf den Art. 8 DSchG hingewiesen werden, nach dem Bodenfunde, die bei Erschließungsarbeiten und beim Fundamentaushub zu Tage treten, der gesetzlichen Meldefrist unterliegen. 17

II.3 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter Schutzgütern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushalts, die so genannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionen dieser Böden, da diese durch Bau von Straßen und Häusern versiegelt werden. Dadurch wird zunächst der oberflächliche Abfluss des Niederschlagswassers erhöht. Die Durchführung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die Eingrünung des Baugebietes, die Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle, sowie den Erhalt der landschaftlichen Trennung der Ortsteile Oberbrunnenreuth und Spitalhof lassen keine negativen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Belangen des Umweltschutzes erwarten. II.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im südlichen Stadtbereich wurden von Seiten des Stadtplanungsamtes unter Mitwirkung des Gartenamtes zusätzliche, über die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan hinausgehende, bisher meist landwirtschaftlich genutzte Flächen auf ihre Eignung als potentielle Wohnbauflächen untersucht. Auf Grund eines klar definierten stadträumlichen Leitbildes sowie den Zielvorgaben zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung im aktuellen Flächennutzungsplan, ist eine weitere Ausweisung von Wohnbauflächen in diesem Bereich jedoch mit Vorbehalten und unter weitgehender Beachtung dieser Zieldefinitionen vorzunehmen. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Voruntersuchung sieben Flächen auf ihre Eignung als mögliche Wohnbauflächenergänzungen geprüft. Die ausgewählten Bauflächen wurden anschließend anhand von Kriterien wie Zuschnitt und Erschließungsmöglichkeit der Flächen, Grundwassersituation, angrenzende Nutzungen, Nähe zu ÖPNV-Haltestellen und vorhandene Infrastruktur untersucht und einer abschließenden Bewertung unterzogen. Der Bereich des Bebauungsplanes Spitalfeld stand seinerseits bei der Untersuchung nicht zur Disposition. Werden jedoch die zu Grunde gelegten Kriterien an dieses Gebiet angelegt, kann festgehalten werden, dass eine Bebauung zugelassen werden kann. Neben der unproblematischen Erschließung des Bereiches ist auch eine gute ÖPNV- Anbindung gegeben. Auch die Grundwassersituation steht einer Bebauung nicht entgegen. II.5 Zusätzliche Angaben II.5.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Zur Klärung der Boden- und Grundwasserverhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde vom Diplom-Geologen Stanislaus Gamperl unter der Projekt Nr. 040608 am 29.09.2006 erstellt und wird bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Um die Intensität des Eingriffes in Natur und Landschaft beurteilen zu können, die das durch diesen Bebauungsplan gewährte Baurecht verursacht, ist eine Bilanzierung des Bedarfes an Ausgleichsflächen entsprechend dem Leitfaden 'Eingriffsregelung in der Bauleitplanung' des Bay. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen durchgeführt worden. 18

II.5.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung... Die Ausführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf den öffentlichen Flächen wird durch die Gemeinde erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes und erneut nach weiteren 3 Jahren durch Ortsbesichtigung überprüft. II.6 Allgemein verständliche Zusammenfassung Anlass der Planung ist die nach wie vor anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im südlichen Stadtbereich. Das zur Überplanung anstehende, ca. 6 ha große Gebiet liegt 4,5 km Luftlinie südlich vom Stadtkern der Stadt Ingolstadt zwischen den Ortsteilen Spitalhof und Oberbrunnenreuth. Etwa 60 % der Fläche soll zu einem allgemeinen Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger Einzel- und Doppelhausbebauung entwickelt werden. Ziel ist eine kleinteilige Bebauung, deren Gesamtgestaltung an einer dörflichen Siedlung orientiert werden soll. Ca. 25 % des Bebauungsplanumgriffes werden als Grün- und Ausgleichsfläche ausgewiesen, 15 % werden weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Wohnbaufläche teilt sich in zwei Baufelder. Das nördliche, zu Spitalhof gehörende Baufeld umfasst 31 Grundstücksparzellen und wird von der Spitalwaldstrasse im Nordwesten mit zweimaliger Zu- und Abfahrt erschlossen. Das südwestliche, an Oberbrunnenreuth angegliederte Baufeld umfasst nur 4 Parzellen mit direkter Erschließung von der Brunnerstrasse, welches die Ortsabrundung des Ortsteiles Oberbrunnenreuth bildet. Im zurzeit geltenden Flächennutzungsplan ist der Bereich, in dem sich das südwestliche Baufeld befindet, als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Als Ausgleich werden im Gegenzug bisher vorgesehene Wohnbauflächen zurückgenommen und als Grün- bzw. landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. So erstreckt sich zwischen den Baufeldern eine großzügig bemessene Grünschneise, die eine Zäsur zwischen den zwei Ortsteilen sicherstellt. In diesem Bereich werden auch 5300 der ca. 9400 qm notwendigen Ausgleichsflächen nachgewiesen. Die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten durch die Strukturierung in Form von Gehölzpflanzungen und Wiesenflächen eine nicht unerhebliche Aufwertung. Durch die fußläufige Wegeverbindung von Brunnerstraße und Sebastian-Franck-Straße wird der Grünbereich mit Einbindung eines neu errichteten Spielplatzes für die Öffentlichkeit aktiv erlebbar gemacht. Der im Flächennutzungsplan dargestellte Bolzplatz wird aus Lärmschutzgründen an einen Standort außerhalb des Plangebietes verlegt. Südlich an den Bebauungsplan angrenzend befindet sich das flächenhafte Naturdenkmal der Lohe am Schergweg. Um dieses Naturdenkmal zu schützen wird die Bebauung zu diesem Naturdenkmal einen Abstand von 20 m einhalten. Die Umweltauswirkungen liegen vor allem in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung sowie den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Aufgrund der derzeitigen Nutzung der Böden einerseits und der nur teilweisen Neuversiegelung bei gleichzeitig erheblicher Aufwertung durch private Grünflächen und Ausgleichsflächen sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als gering zu beurteilen. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten. 19

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht dokumentiert. Eine Konkretisierung erfolgt im Laufe des Bauleitplanverfahrens durch die Entwicklung von entsprechenden Festsetzungen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe durch die Baugebietsentwicklung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die gegen eine Ausweisung des Baugebietes sprechen würden. aufgestellt am 30.10.06 Stadtplanungsamt und Gartenamt Ingolstadt Im Auftrag Gabriele Müller Bernhard Krause 20