A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

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1 AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 006 HANNOVER, 6. OKTOBER 006 NR. 4 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß des Niedersächsischen Gesetzes 78 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 4 Niedersächsisches Gesetz 78 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Landeshauptstadt Hannover Satzung zur Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum 78 Öffentliche Bekanntmachung über die Schau der Gewässer II. Ordnung 78 B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN. Stadt GARBSEN Jahresabschluss 005 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Garbsen 80 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Garbsen über die Beseitigung 80 des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagen-Satzung) vom in der Fassung vom Stadt HEMMINGEN. Satzung zur Änderung der 8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen. Satzung zur Änderung der 8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen. Stadt PATTENSEN. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Pattensen für das Haushaltsjahr Stadt SEELZE Satzung zur. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Seelze vom Gemeinde UETZE. Nachtragshaushaltssatzung C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Geänderter Annahmeschluss für das Amtsblatt Nr. 5 vom ist der , 4.00 Uhr 77

2 Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 4/006 A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER Region Hannover Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gem. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Für das Grundstück in Wedemark-Bissendorf, Flur 6, Flurstück 0/6 ist zum Zwecke der Bebauung eine Waldumwandlung gemäß 8 NWaldG erforderlich. Für das Vorhaben ist von der Unteren Waldbehörde eine Vorprüfung gemäß Abs. NUVPG erfolgt. Die Prüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Abs. NUVPG wird daher nicht durchgeführt. Az.: 6-8 BA Hannover, den..006 REGION HANNOVER Der Regionspräsident Im Auftrag Bellack Landeshauptstadt Hannover Satzung zur Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum Aufgrund der 6, 40 und Abs. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom. August 996 (Nds. GVBl. S. 8), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 5. November 005 (Nds. GVBl. S. 5), in Verbindung mit der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung - EigBetrVO) vom 5. August 989 (Nds. GVBl. S. 8, 990 S. 0), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. März 005 (Nds. GVBl. S. 79, 8), hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel Die Satzung für den Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum vom wird wie folgt geändert:. 4 Abs. Nr. a) erhält folgende Fassung:,,50.000,00 Euro bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen. Bei unbestimmter Laufzeit oder einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist zur Beurteilung der Wertgrenze der Gesamtwert des Vertrages maßgeblich.. 4 Abs. Nr. g) wird gestrichen. Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß 4 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) Die Gemeinde Isernhagen, Postfach 06, 090 Isernhagen hat bei mir die Erteilung einer Plangenehmigung gemäß 8 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Erweiterung des auf dem Grundstück Gemarkung Isernhagen, Flur, Flurstück 7/ gelegenen Regenrückhaltebeckens (Gewässer III. Ordnung) auf der benachbarten Grundstücksfläche Flurstück 7/5, entsprechend den vorgelegten Antragsunterlagen und die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Einzugsgebiet des B-Plangebietes /7 In den Grashöfen über ein Regenwasserpumpwerk bzw. eine Regenwasserdruckleitung in das o. g. erweiterte Regenrückhaltebecken (Gewässer III. Ordnung) in einer Menge bis zu m /a. beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gemäß NUVPG durchgeführt worden. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt daher nicht. Hannover, den..006 REGION HANNOVER Der Regionspräsident Im Auftrag Kappmeier. Nach 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung: Die Werksleiterin/der Werksleiter hat den Oberbürgermeister und den Werksausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. Soweit es aus Sicht der Werkleitung erforderlich wird, Verträge im Rahmen des Erfolgsplanes abzuschließen, deren Durchführung einen Verlust erwarten lässt, unterrichtet die Werksleiterin/der Werksleiter den Werksausschuss vor Vertragsabschluss hierüber gesondert. Die Entscheidungskompetenz der Werksleitung nach 5 () Ziffer bleibt unberührt. Ein Verlust im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die vertraglich erzielten Nettoerlöse nicht ausreichen, um die durch aus der Durchführung des Vertrages entstandenen Kosten zu decken (Deckungsbeitrag II). Artikel Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Öffentliche Bekanntmachung über die Schau der Gewässer II. Ordnung Gemäß beiliegendem Schauplan wird der UHV 5 auf der Grundlage des NWG seine diesjährige Gewässerschau durchführen. In der Zeit vom bis..006 werden die Mäharbeiten an den Gewässern gemäß Pflegeplan 006 ausgeführt. Die Arbeiten stehen weitgehend in der Abhängigkeit zur Fruchtfolge der einzelnen Anliegergrundstücke, so dass einige Gewässerabschnitte erst sehr spät gemäht werden, weil der Zugang wegen der Vegetation, z.b. Zuckerrüben, 78

3 Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 4/006 erst sehr spät möglich ist. Die Arbeiten werden aber bis zum abgeschlossen. Gemäß der Verordnung des früheren Landkreises Hannover vom haben Anlieger und Hinterlieger dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Gewässer des Verbandes in diesem Zeitraum von den beauftragten Firmen zum Zwecke der Unterhaltung befahren werden können und Zäune, Gatter und Durchfahrten so gehalten werden, dass eine Unterhaltung der Gewässer mit Ihren Ufern jederzeit möglich ist. Außerdem müssen die Anlieger einen möglichen Aushub wie auch die Annahme des Mähgutes auf ihren Grundstücken dulden, soweit dadurch eine dauernde Beeinträchtigung ihrer Nutzung nicht auftritt. Unrat wird von den beauftragten Unterhaltungsfirmen beseitigt und entsorgt. Gewässerschau 006 Schauplan lfd. Uhr Schau- Namen der Schau- Schau- Beteiligte Unter- Nr. Datum zeit bezirk Gewässer Treffpunkt führer beauftragte haltungsfirmen Bruchriede Parkplatz Herr Fricke Herr Knigge Fa. Gerecke Ellerngraben Gaststätte Herr Köhler Fa. Hüper-Kehrer Wehmegraben Rethen, Herr Aue Heiseder Sportpark Entwässerungsgraben Schille Gastätte Herr Fricke Herr Rowoldt Fa. Hüper-Kehrer Fuchsbach in Koldingen Herr Bötger Fa. Gerecke Koldinger an der B44 Herr Fricke Mühlgraben Gestorfer Bach Schule in Herr Fricke Herr Baumgarte Fa. Hüper-Kehrer Hüpeder Bach Hüpede Herr Bötger Herr Rowoldt Ihme Parkplatz Herr Fricke Herr Baumgarte Fa. Hüper-Kehrer Hirtenbach am Herr Haller Fa. Lambrecht Wettberger Bach Wettberger Herr Fricke Benther Sportpark Wennigser Mühlbach Parkplatz Herr Fricke Herr Wöltje Fa. Lambrecht Waldkaterbach Gaststätte Herr Fricke Fa. Hüper-Kehrer Bredenbecker Bach Möllerburg, Herr Baumgarte Holtenser Bach Wennigsen, Bönnigser Str Alte Leine Bauhof der Herr Fricke Herr Hans Möller Fa. Lambrecht Arnumer Landwehr Stadt Herr v. Campe Fa. Hüper-Kehrer Hemminger Hemmingen, Herr Rieger Maschgraben Hoher Holzweg Sennie/ Nr. 5a Bruchgraben in Arnum Bullerbach ehemaliges Herr Fricke Herr Löhr Fa. Hüper-Kehrer Lohnder Bach Gemeinde- Herr Homann Garbsener büro in Herr Zeimet Maschgraben Lohnde Herr Mevissen Ahlemer Maschgraben 79

4 Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 4/006 B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN. Stadt GARBSEN Jahresabschluss 005 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Garbsen Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09. Oktober 006 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Garbsen zum. Dezember 005 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 005 festgestellt sowie der Werksleitung die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Weiterhin wurde beschlossen aus dem Jahresergebnis 005 einen Gesamtbetrag von 7.700,59 an den Haushalt der Stadt Garbsen abzuführen und den Restbetrag von 65.58,9 in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft COMMERZIAL TREUHAND GmbH, Hannover, hat am 4. Juli 006 als Ergebnis der beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Garbsen für das Wirtschaftsjahr 005 (0. Januar bis. Dezember 005) durchgeführten Pflichtprüfung folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine ergänzenden Feststellungen für erforderlich gehalten. Nach Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 06. November bis. November 006 im Rathaus der Stadt Garbsen, 08 Garbsen, Rathausplatz, Zimmer E.0.0, öffentlich aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Garbsen über die Beseitigung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagen- Satzung) vom in der Fassung vom Aufgrund der 6 und 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit 49 des Nds. Wassergesetzes (NWG), in den zurzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Garbsen in seiner Sitzung am 09. Oktober 006 folgende Satzung beschlossen: Artikel Die Kleinkläranlagen-Satzung der Stadt Garbsen vom 6. November 998 in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert: Die Anlage zur Satzung der Stadt Garbsen über die Beseitigung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagen-Satzung) erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung. Artikel Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Garbsen, den 09. Oktober 006 STADT GARBSEN Wolfgang Galler Bürgermeister Garbsen, den. Oktober 006 STADT GARBSEN Wolfgang Galler Bürgermeister 80

5 Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 4/006 Anlage zur Satzung der Stadt Garbsen über die Beseitigung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagen-Satzung) Straßenbezeichnung Flurstück Flur Gemarkung Einleitung Einl. Einl. Einl. Flurstück Flur Gemarkung Auf dem Kampe 50 Bremer Straße 65 /4 4 Berenbostel Berenbostel / 4 Berenbostel Berenbostel Otternhägener Str. 5 5/ 44 Mühlenweg Mühlenweg 9/6 9/9 8/7 9/4 Mühlenweg 0,0A, 7/,7/ 7/ Otterhägener Str. 7 Schafbrink 8 8/ 54/ 9 8/ 56/8 9 Vor den Höfen 5 7/ 4 7/ 4 Resser Straße 9 45/9 Auter /48 Resser Straße 8 7/8 /7 Stelinger Straße 65 0/5 0/5 Eichenstraße 49/87 46/87, 87/ Vor den Höfen 40 8/ 8/5 Vor den Höfen 4 8/ 8/ Vor den Höfen 8 8/,50/ 8/ Vor den Höfen 9 Vor den Höfen 4 4/ 4/ 4/ 4/ Vor den Höfen 7 56/0 56/0 Vor den Höfen 4 Resser Straße 8 46/ 7/6,7/ Auter 46/ 48/ Zur Sägemühle 8 98/ 4 95/ 4 Resser Straße 8D 7/8 Auter 48/ Stelinger Straße 66 75/ / 4 Stelinger Straße 67 0/8 0/8 Eichenstraße 9 9/ 9/ Ahlhorststraße 6 5/ Horst 06/ Horst Bremer Straße 90 /4 Meyenfeld /4 Meyenfeld Bremer Straße 9 6 Meyenfeld 6 Meyenfeld Schwarzer Damm 4 54/6 Meyenfeld 54/6 Meyenfeld Bremer Straße 89 6/6 Meyenfeld 6/4 Meyenfeld Röntgenstraße 4 Robert-Koch-Str. 45, 47 60/5,60/4 /9 9 Meyenfeld Osterwald O.E. 60/5 55 Meyenfeld Meyenfeld Bremer Straße 5 406/,407/ Osterwald U.E 406/ Osterwald U.E Asselweg 86 8 Osterwald U.E 8 Osterwald U.E Auf der Brokel 4 60/8 Osterwald U.E 60/8 Osterwald U.E Hauptstraße 469/86 Osterwald U.E 649/86 Osterwald U.E Hauptstraße 9 85/ Osterwald U.E 85/ Osterwald U.E Hauptstraße 7/, 7/, 540/5 Osterwald U.E 55/5 Osterwald U.E An den Teichen,, 5/6 Osterwald U.E 66/ Osterwald U.E Koppelknechtsdamm 505/ Osterwald U.E 6/ Osterwald U.E Auf der Brokel 6 56/ Osterwald U.E 58 Osterwald U.E Burgstraße 45 95/8 4 Schloß Ricklingen Rickl.-Mühlengraben 95/6 4 Schloß Ricklingen Burgstraße 70 /,/6 7 Schloß Ricklingen 8/4 7 Schloß Ricklingen Burgstraße 68 8/4 7 Schloß Ricklingen 8/4 7 Schloß Ricklingen Burgstraße 66 /7 7 Schloß Ricklingen Rickl.-Mühlengraben / 7 Schloß Ricklingen Zur Hahnmühle 97 88/ 9 Heitlinger Straße 6 /,/ 54 Heitlinger Straße 8 Heitlinger Straße 49 / 6/5 / 6/5 Heitlinger Str. 5 u Lange Feldstraße 5 79/ 79/ Lange Feldstraße Osterwalder Str. 80a 5/ 8 Zur Sägemühle u. a Stöckener Straße A 5/4 66/ /6 4 Zur Sägemühle 5/ 5/ Heitlinger Straße Osterwalder Straße 80 5/ 8 8

6 Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 4/006. Stadt HEMMINGEN. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Hemmingen in seiner Sitzung am folgende. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen beschlossen: Artikel I Die Anlage zu der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen wird wie folgt ergänzt: Gutscheinheft für zehn jeweils halbstündige Betreuungen: 0 EUR Artikel II Diese Satzung tritt am in Kraft. Hemmingen, den..006 STADT HEMMINGEN Schacht-Gaida L. S. Bürgermeister. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Hemmingen in seiner Sitzung am folgende. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen beschlossen: Artikel I der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen in der Fassung vom wird wie folgt rückwirkend zum geändert: Geschwisterermäßigung Die zu zahlende Gebühr ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte im Stadtgebiet besuchen und gemeinsam im Haushalt der/des Sorgeberechtigten wohnen, für das zweitälteste Kind um 50 v.h., für das drittälteste und jedes weitere Kind wird keine Gebühr erhoben. Artikel II Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Hemmingen, den..006 STADT HEMMINGEN Schacht-Gaida L. S. Bürgermeister. Stadt PATTENSEN. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Pattensen für das Haushaltsjahr 006 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Pattensen in seiner Sitzung am folgende. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 006 beschlossen: Mit dem. Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. dieses Nachtrages erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf a) im Verwaltungshaushalt EUR EUR EUR EUR die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben

7 Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 4/006 Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um erhöht und damit auf neu festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert. Pattensen, 05. Oktober 006 STADT PATTENSEN Griebe L. S. Bürgermeister. Nachtragshaushaltssatzung 006, Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes 006 Die vorstehende. Nachtragshaushaltssatzung 006 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 9 Abs. und 94 Abs. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderliche Genehmigung ist durch die Region Hannover Der Regionspräsident am unter dem Aktenzeichen 54/ () erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 86 Abs. Satz der NGO vom 7. Oktober 006 bis einschließlich 7. November 006 zur Einsichtnahme im Rathaus (Eingangsbereich), Auf der Burg -, 098 Pattensen, während der Dienststunden öffentlich aus. Pattensen, 6. Oktober Stadt SEELZE STADT PATTENSEN Der Bürgermeister Griebe Satzung zur. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Seelze vom Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. V. m. den 48 und 49 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Seelze in seiner Sitzung am..006 folgende Satzung zur. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Seelze vom beschlossen: Artikel I Satzungsänderung dem Revisionsschacht/-kasten oder Ventil-/ Schieberschacht auf dem an eine öffentliche Straße oder eine Privatstraße mit öffentlichrechtlichem Erschließungscharakter angrenzenden Grundstück (Anliegergrundstück). Gleiches gilt, wenn das angrenzende Grundstück nur die Zufahrt oder Zuwegung zu dem oder den zu entwässernden Grundstücken bildet. Gleiches gilt schließlich auch dann, wenn das zu entwässernde Grundstück keinen unmittelbaren Zugang zur öffentlichen Straße oder zur Privatstraße mit öffentlich-rechtlichem Erschließungscharakter hat und nicht weiter als 50 m von der öffentlichen Straße oder Privatstraße mit öffentlichrechtlichem Erschließungscharakter entfernt ist. Zu den öffentlichen zentralen Abwasseranlagen gehören nicht die bei Druckentwässerung auf den Privatgrundstücken herzustellenden maschinellen Anlagen. In diesen Fällen endet die öffentliche zentrale Abwasseranlage hinter dem Schieber/Ventil im Revisionsschacht auf dem Privatgrundstück.. 9 Abs. erhält folgende Fassung: () Jedes an eine öffentliche Straße oder eine Privatstraße mit öffentlich-rechtlichem Erschließungscharakter angrenzende Grundstück soll mindestens einen eigenen, unmittelbaren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage haben. Ausnahmsweise kann die Stadt einen gemeinsamen Anschlusskanal für mehrere Grundstücke zulassen. In diesem Fall sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Verlegung, Unterhaltung und Benutzung der Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem jeweils fremden Grundstück grundbuchlich vertraglich oder durch Baulast zu sichern. Bei einem bis zu 50 m von der öffentlichen Straße oder Privatstraße mit öffentlichrechtlichem Erschließungscharakter entfernt liegenden Hinterliegergrundstück braucht der Anschlusskanal lediglich bis auf das Anliegergrundstück verlegt werden. Die vom Anschlusspunkt auf dem Anliegergrundstück über private Grundstücke bis zum Hinterliegergrundstück notwendigen Entwässerungsanlagen sind vom Eigentümer des anzuschließenden Hinterliegergrundstücks als private Grundstücksentwässerungsanlage herzustellen. Die Lage und lichte Weite des Anschlusskanals und die Anordnung des Revisionsschachtes/-kastens oder Ventil-/Schieberschachtes bestimmt die Stadt.. 9 Abs. bis 6 werden Abs. bis 5 Artikel II Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Seelze, den L.S. STADT SEELZE Fischer Bürgermeister. Abs.5 erhält folgende Fassung: (5) Die öffentlichen zentralen Abwasseranlagen für Schmutz- und Niederschlagswasser enden hinter 8

8 Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 4/006 PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, H 05 Herausgeber, Druck und Verlag Region Hannover, Hildesheimer Straße 0, 069 Hannover Telefon: (05 ) , Fax: (05 ) und Amtsblatt@region-hannover.de Internet: Gebühren für die Zeile (Schrift-/Leerzeile) 0,90 A Gebühren für / Seite 6,00 A Gebühren für Seite,00 A Bezugspreis (zuzüglich Versandkosten) 0,0 A Erscheint nach Bedarf in der Regel alle 7 Tage donnerstags Redaktionsschluss: jeweils mittwochs der Vorwoche um 4.00 Uhr 5. Gemeinde UETZE. Nachtragshaushaltssatzung 006 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Gemeinde Uetze in der Sitzung am folgende. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 006 beschlossen: Mit dem. Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. dieses Nachtrages erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. 5 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 006 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wurde hinsichtlich 4 von der Region Hannover mit Verfügung vom Az. 5 4 (7) genehmigt. Der Haushaltsplan mit allen Anlagen liegt im Anschluss an die Veröffentlichung nach 86 Abs. NGO an sieben Tagen ohne Sonn- und Feiertage sowie dienstfreie Werktage zur Einsichtnahme in der Gemeinde Uetze - Kämmerei, Marktstraße 9, Uetze, Raum 06, öffentlich aus. Uetze, den. Okt. 006 GEMEINDE UETZE Der Bürgermeister Werner Backeberg Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Uetze, den GEMEINDE UETZE Werner Backeberg Bürgermeister C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN 84

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