ZUM VORHABENBEZOGENEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ZUM VORHABENBEZOGENEN"

Transkript

1 Gemeinde Moormerland B EGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. J 6 A (TEIL I) ORTSCHAFT JHERINGSFEHN VORENTWURF G EMEINDE M OORMERLAND Postfach Moormerland DATUM : PAPENBURG, NOVEMBER 2016 BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SON- STIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHE BELANGE GEMÄß 4 (1) BAUGB BIS ZUM

2 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A INHALT I INHALTSÜBERSICHT SEITE 1.0 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG RAHMENBEDINGUNGEN KARTENMATERIAL RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH STÄDTEBAULICHE SITUATION UND NUTZUNGSSTRUKTUR PLANERISCHE VORGABEN UND HINWEISE LANDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM (LROP) REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP) VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG VERBINDLICHE BAULEITPLANUNG STÄDTEBAULICHE ERFORDERLICHKEIT DES PLANVORHABENS ÖFFENTLICHE BELANGE BELANGE VON NATUR UND LANDSCHAFT BELANGE DES IMMISSIONSSCHUTZES BELANGE DER WASSERWIRTSCHAFT BELANGE DES DENKMALSCHUTZES ALTABLAGERUNGEN INHALT DES BEBAUUNGSPLANES ART DER BAULICHEN NUTZUNG MAß DER BAULICHEN NUTZUNG BAUWEISE, ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR VERFAHRENSGRUNDLAGEN/-ÜBERSICHT/-VERMERKE RECHTSGRUNDLAGEN PLANVERFASSER... 9 P:\PLANUNG\VEPLAN\VBB_J06A\IHV-10\BG_VBB_J06A.DOCX SEITEN 16

3 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A INHALT II ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABB. 1: ÜBERSICHTSPLAN ZUM PLANGEBIET, OHNE MAßSTAB ABB. 2: LUFTBILD MIT ERWEITERUNGSKONZEPT, FLÄCHE VON CA M² ABB. 3: REGIONALES R AUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP) ABB. 4: AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1999 EINSCHLIEßLICH RECHTSWIRKSAME ÄNDERUNGEN, MAßSTAB 1 : ABB. 5: VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN, OHNE MAßSTAB ANHANG 1 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN - IMMISSIONSPROGNOSE -, BERICHT NR. L VOM 13. MAI 2016 VOM INGENIEURBÜRO FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND IMMISSIONSSCHUTZ RICHTERS & HÜLS, AHAUS GERUCHSGUTACHTEN, G VOM 13. MAI 2016 VOM INGENIEURBÜRO FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND IMMISSIONSSCHUTZ RICHTERS & HÜLS, AHAUS 1 Sind die Anlagen nicht beigefügt, so können diese von der Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, Moormerland, Tel / oder -153 angefordert werden oder sind im Internet unter der im Anschreiben angegebenen Internetseite einzusehen! P:\PLANUNG\VEPLAN\VBB_J06A\IHV-10\BG_VBB_J06A.DOCX SEITEN 16

4 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Gem. 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Erforderlich im Sinne des 1 Abs. 3 BauGB kann auch eine bauleitplanerische Regelung sein, die es ermöglichen soll, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (Nds. OVG KN 7/04). Der Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A ergibt sich aus den Umbau- und Erweiterungsabsichten des im Plangebiet befindlichen Betriebes Eckhoff. Vorhabenträger für die vorgenannten Planungen ist die Fleischerei Diedrich Eckhoff, Inh. Hermann Eckhoff e. K., Moormerland Jheringsfehn. Der Vorhabenträger ist Eigentümer der für die Umsetzung der Planungen erforderlichen Flächen. Die Fleischerei ist ein seit über 80 Jahren bestehendes Familienunternehmen, das sich immer kontinuierlich weiterentwickelt hat und gewachsen ist. Aktuell sind rund 60 Mitarbeiter beschäftigt. Das Geschäft wird momentan in der dritten Generation vom Inhaber Hermann Eckhoff und seiner Frau Elke Eckhoff geführt. Die Firmennachfolge ist durch Patrick Eckhoff bereits gesichert. Patrick Eckhoff befindet sich momentan in einer Weiterbildung zum staatlich geprüften Lebensmitteltechniker, Fachrichtung Fleisch, am KIN Lebensmittelinstitut Neumünster. Bisherige Großhandelskunden wie z.b. Bünting und EDEKA fordern als Grundlage für das Weiterführen der Geschäftsbeziehung eine zeitnahe Zertifizierung nach dem IFS Standard. Unter Zugrundelegung des derzeitigen Betriebsablaufs ist eine Zertifizierung nicht möglich. Hier bedarf es einer weiteren räumlichen Gliederung der Produktionsprozesse und der getrennten Lagerung von Rohwaren und Fertigwaren sowie der Lagerung von verschiedenen Roh- und Hilfsstoffen. Bei einer turnusmäßigen Begehung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Umwelttechnik (LAVES) Oldenburg wurde seitens des LAVES unter anderem auch eine Optimierung der Prozessabläufe und die getrennte Lagerung von Betriebsmittel, Zutaten und der Verpackungsmaterialien gefordert. Das Gleiche gilt für die Lagerung von verpackten und unverpackten Lebensmitteln. Falls keine räumliche Erweiterung erfolgt, ist eine Weiterführung der momentanen Situation nicht mehr tragbar. Dies hätte zur Folge, dass Anfragen und Aufträge abgesagt und die Produktionskapazität heruntergefahren werden müsste, was auch eine Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter zur Folge hätte. Unter diesen Umständen ist der Betriebsnachfolger Patrick Eckhoff auch nicht mehr gewillt, das Unternehmen weiterzuführen. Eine Veräußerung der Betriebsgebäude scheint schwierig und ist fast aussichtslos. Dies hätte langfristig eine Schließung des Unternehmens zur Folge. Der Verzehr von typischen Wurstprodukten ist durch die Veränderung der Essgewohnheiten wie die Frischwurst, Leberwürste und Streichwürste in den letzten Jahren allgemein rückläufig. Hier wird als Ausgleich eine weitere Spezialisierung in Bereich Suppen und Fertiggerichten in Gläsern angestrebt. Hier liegt der Fokus auf traditionelle, regionale ostfriesische Gerichte und Zutaten. Die Nachfrage nach regionalen Produkten wie Suppen, Eintöpfen und Ostfriesischer Mettwurst ist in den letzten zwei Jahren stark gestiegen. Zudem wird sich nach aktuellen Marktforschungen dieser Trend noch verstärken. Durch die eigene Schlachtung und Herstellung kann die Regionalität garantiert werden. Zudem

5 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 2 wird seit Jahrzenten mit den lokalen landwirtschaftlichen Betrieben gearbeitet, teilweise schon in der zweiten oder dritten Generation. Die derzeitigen betrieblichen Arbeitsabläufe müssen zwingend unter wirtschaftlichen Aspekten optimiert werden. Beispielsweise muss die Verpackung komplett von den anderen Räumlichkeiten getrennt werden, um eine hygienische und möglichst keimfreie Verpackung zu gewährleisten. Ziel der vorliegenden Planungen ist es, durch planungsrechtliche Festsetzungen gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Voraussetzungen für eine betriebliche Erweiterung zu schaffen, die eine zukunftsorientierte wirtschaftliche Weiterführung des Betriebes ermöglichen. Gemäß den Vorgaben und Planungen des Vorhabenträgers ist es nicht vorgesehen, die Anzahl der genehmigten Schlachtungen zu erhöhen. Dies wurde bei der Erstellung der beigefügten Gutachten hinsichtlich der immissionsrechtlichen Auswirkungen (Lärm, Geruch) berücksichtigt. Eine Erhöhung der Schlachtzahlen ist nur mit einem gutachterlichen Nachweis, dass schützenswerte Nutzungen im Umfeld nicht nachteilig betroffen sind, möglich. Zusätzlich muss dann der vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzw. der Durchführungsvertrag mit Zustimmung der Gemeinde angepasst werden. 2.0 RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 KARTENMATERIAL Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff wurde unter Verwendung des von der Gemeinde Moormerland zur Verfügung gestellten Kartenmaterials im Maßstab 1 : (ALK) erstellt. Die vorgenannten Unterlagen werden nur im Verfahren nach 3 (1) und 4 (1) BauGB verwendet. Für das weitere Verfahren wird eine amtliche Plangrundlage, die vom Katasteramt oder einem ÖbVI erstellt wurde, verwendet. 2.2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff liegt im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes der Gemeinde Moormerland im Ortsteil Jheringsfehn. Das Plangebiet wird im Osten durch die Westerwieke mit anliegender Wohnbebauung, im Norden durch die Schmiedestraße mit anliegender Wohnbebauung, im Westen und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca m². 2.3 STÄDTEBAULICHE SITUATION UND NUTZUNGSSTRUKTUR Das Umfeld des Plangebietes ist überwiegend durch eine gemischte Nutzung aus Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt.

6 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A PLANERISCHE VORGABEN UND HINWEISE 3.1 LANDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM (LROP) Nach 1 des BauGB unterliegen Bauleitpläne, in diesem Fall der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff, einer Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Aus den Vorgaben der übergeordneten Planungen ist die kommunale Planung zu entwickeln bzw. hierauf abzustimmen. Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) wird das Plangebiet dem ländlichen Raum zugeordnet. Grundsätzlich soll die Entwicklung dieser Regionen gefördert werden, um die Auswirkungen des demographischen Wandels für die Dörfer abzuschwächen und sie als Orte mit großer Lebensqualität zu erhalten. Das Planungsziel, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ein geeignetes Umfeld zu bieten bzw. einer bedarfsgerechten Erweiterung einer Fleischerei, stimmt somit mit den landesplanerischen Zielvorgaben überein. 3.2 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP) Der Geltungsbereich liegt gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2006 (RROP 2006) für den Landkreis Leer in einem Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft auf Grund besonderer Funktion der Landwirtschaft (RROP 2006 Ziff. 4.2). Das Plangebiet wird bereits als Betriebsgelände der Fleischerei Eckhoff genutzt. Die für eine Erweiterung des Betriebes vorgesehen Flächen befinden sich auf dem Betriebsgelände und sind für die landwirtschaftliche Nutzung entbehrlich und werden zur Sicherung des landwirtschaftlichen Standortes nicht benötigt. 3.3 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG Der Geltungsbereich wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Moormerland aus dem Jahr 1999 als gemischte Baufläche dargestellt. Im Rahmen der parallel zum vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten 37. Flächennutzungsplanänderung, wird das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fleischerei dargestellt. Somit kann der im Parallelverfahren aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff gemäß 8 (2) BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. 3.4 VERBINDLICHE BAULEITPLANUNG Für den Geltungsbereich gelten derzeit die Bestimmungen des 34 BauGB -Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile-. Die geplante Aufstellung eines Bebauungsplans für einen größeren Geltungsbereich wurde nicht bis zum Satzungsbeschluss umgesetzt. 3.5 STÄDTEBAULICHE ERFORDERLICHKEIT DES PLANVORHABENS Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. J 6 A werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Fleischerei Eckhoff geschaffen. Entsprechend der derzeitigen Nutzung der Plangebietsflächen im Westen sollen hier künftig weitere, gewerblich genutzte Stellplatzflächen entsprechend den konkreten Nutzungsvorstellungen des hier bereits ansässigen Gewerbetreibenden entstehen. Hinsichtlich der städtebaulichen Erforderlichkeit des Planvorhabens gem. 1 (3) BauGB beruft sich die Gemeinde Moormerland entsprechend 1 (4) BauGB auf die Vorgaben

7 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 4 der Regionalplanung und die städtebaulichen Entwicklungsziele, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Moormerland dargestellt werden. Die mit dem vorliegenden Bebauungsplan vorgesehene kleinteilige Ausweitung der Fleischerei an der Schmiedestraße bzw. der Westerwieke zugunsten der betrieblichen Weiterentwicklung eines hier bereits ansässigen Betriebes, entspricht der dargelegten städtebaulichen Gesamtkonzeption der Gemeinde Moormerland. Ferner steht das Planvorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Zielvorstellung der Gemeinde, eine verträgliche Erweiterung bestehender gewerblicher Strukturen der Schaffung neuer Gewerbegebiete im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung vorzuziehen. Im vorliegenden Fall besteht ein konkreter Erweiterungswunsch eines Gewerbetreibenden. Die mit der Bauleitplanung vorbereitete, geringfügige gewerbliche Weiterentwicklung an diesem vorgeprägten Standort wird entsprechend der o. g. Aussagen einer kompletten Umsiedlung bzw. Neuansiedlung des Betriebes an einem bisher unbebauten Bereich vorgezogen. Die allgemeinen Ziele und Aufgaben der Bauleitplanung gem. 1 BauGB werden somit berücksichtigt. Das Planvorhaben trägt nicht alleine dem Erweiterungswunsch des ortsansässigen Gewerbetreibenden Rechnung, sondern dient vor dem Hintergrund der angeführten raumordnerischen Zielvorgaben zugleich der nachhaltigen Stärkung der lokalen Wirtschaft und somit dem Erhalt und der Sicherung von Arbeitsplätzen. 4.0 ÖFFENTLICHE BELANGE 4.1 BELANGE VON NATUR UND LANDSCHAFT In der Abwägung gem. 1 (7) BauGB sind in den Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 1 (6) Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen (vgl. 1a (3) BauGB). Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in die Natur und Landschaft gem. 14 (1) BNatSchG zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ( 1 a (3) BauGB) zu entscheiden (vgl. 18 (1) BNatSchG). Die Gemeinde Moormerland wird im noch zu erstellenden Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. J 6 A die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bewerten. Aufgabe des Umweltberichtes ist es, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege so umfassend zu berücksichtigen, dass die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbunden sind, sofern möglich vermieden, minimiert oder kompensiert werden können. Über die Entwicklung entsprechender Maßnahmen auf Grundlage der angewandten Eingriffsregelung erfolgt dies im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes. Als Teil II der Begründung wird der Umweltbericht dann verbindlicher Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. J 6 A. 4.2 BELANGE DES IMMISSIONSSCHUTZES Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die mit der Planung verbundenen, unterschiedlichen Belange untereinander und miteinander zu koordinieren, so dass Konfliktsituationen vermieden und die städtebauliche Ordnung sichergestellt wird. Im Einwirkungsbereich des Plangebietes befinden sich auch Wohngebäude. Die nachfolgend genannten Immissionsgutachten sind als Bestandteil der Begründung als Anlagen beigefügt. Zu betrachten ist zum einen der durch den Betrieb der Fleischerei hervorgerufene Gewerbelärm sowie zum anderen die Geruchsimmissionen.

8 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 5 Immissionen Gewerbe Das Schalltechnische Gutachten - Immissionsprognose - Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft des Fleischereifachgeschäftes Eckhoff, Bericht Nr. L vom 13. Mai 2016 vom Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Richters & Hüls stellt folgendes heraus: Die in Kapitel 6 dargestellten Berechnungsergebnisse zeigen auf, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Immissionsorten durch die Geräuschimmissionen des Betriebes zur Tag- und Nachtzeit unterschritten werden. Zudem wird zur Tag- und Nachtzeit an allen Immissionspunkten das Irrelevanzkriterium nach Nr Abs. 2 der TA Lärm erfüllt, da die Geräuschzusatzbelastung der zu beurteilenden Anlage die einzuhaltenden Richtwerte um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Auf eine Ermittlung der Vorbelastung durch weitere Betriebe kann daher verzichtet werden. Eine Überschreitung der gemäß TA Lärm zulässigen Höchstwerte infolge kurzzeitig auftretender Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. Im Plangebiet befinden sich drei freistehende Wohngebäude, diese befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers. Das Gebäude mit der Hausnummer 32 wird abgerissen, dies ist in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet. Die Wohngebäude mit der Hausnummer 136 und 138 werden als Betriebsleiterwohnungen im Eigentum des Vorhabenträgers genutzt. Dem Vorhabenträger ist es bewusst, dass diese Gebäude nicht veräußert oder vermietet werden dürfen und nur eine Nutzung, in Anlehnung an 8 (3) BauNVO für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zulässig ist. Geruchsimmisionen Das Geruchsgutachten für die Erweiterung und Änderung der Fleischerei Eckhoff, G vom 13. Mai 2016 vom Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Richters & Hüls stellt folgendes heraus: Die Zusatzbelastung überschreitet an keinem Wohnhaus einen Wert von 0,02 entsprechend 2 % der Jahresstunden. Damit hält die Anlage die Irrelevanz im Sinne von Punkt 3.3 der Geruchsimmissionsrichtlinie ein. Für die im Plangebiet befindlichen Betriebsleiterwohnungen sind aufgrund der spezifischen Nutzung höhere Immissionswerte zulässig. 4.3 BELANGE DER WASSERWIRTSCHAFT In der Bauleitplanung sind die Belange der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser von versiegelten Bauflächen muss ordnungsgemäß entsprechend wasserwirtschaftlicher Anforderungen abgeleitet werden. Die abschließende Regelung der Oberflächenentwässerung erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens beziehungsweise im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsantrages. Für die Ableitung des Oberflächenwassers wird in Abstimmung mit dem Landkreis Leer ein Entwässerungskonzept gemäß den Anforderungen und Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erstellt.

9 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A BELANGE DES DENKMALSCHUTZES Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß 1 (6) Nr. 5 BauGB die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Folglich wird nachrichtlich auf die Meldepflicht von ur- und frühgeschichtlichen Bodenfunden im Zuge von Bauausführungen hingewiesen. Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gem. 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig sind der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet. 4.5 ALTABLAGERUNGEN Derzeit sind für das Plangebiet keine Hinweise auf Altablagerungen bekannt. Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen zutage treten, so ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde zu benachrichtigen. 5.0 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES 5.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sonstiges Sondergebiet gem. 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung -Fleischerei- festgesetzt. 5.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG Durch die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung soll einerseits das städtebauliche Ziel vom sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden realisiert und andererseits das Sonstige Sondergebiet gestalterisch angemessen in die ländliche Umgebung und in den Ortskern von Jheringsfehn mit seiner ausgeprägten Fehnstruktur eingefügt werden. Entsprechend wird für das Plangebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Die zulässige Firsthöhe für bauliche Anlagen wird auf 11,0 m festgesetzt. 5.3 BAUWEISE, ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Die Baugrenze liegt, bis auf den Bereich entlang der Schmiedestraße, auf der Grenze des Geltungsbereichs. Entlang der Schmiedestraße wird die Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m festgesetzt. Im Zuge der südöstlich des Plangebietes verlaufenden Verkehrsfläche der Gemeindestraße Westerwieke soll die Baugrenze in einem Teilbereich der bestehenden gewerblichen Nutzung (Ladenlokal) auf 3,0 m verringert werden. Dies soll eine zukünftige flankierende Erweiterung des Ladenlokals unter Berücksichtigung der Kundenparkplätze ermöglichen.

10 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 7 Innerhalb des Sondergebiets (SO) wird entsprechend der vorhandenen Gebäudestruktur und unter Berücksichtigung der Anforderungen eine abweichende (a) Bauweise gem. 22 (4) BauNVO festgesetzt. Hierin sind Gebäude zulässig wie in der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung. Die seitlichen Grenzabstände sind einzuhalten. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) werden über die Festsetzung von Baugrenzen gem. 23 BauNVO so definiert, dass für die vorhandene und geplante Nutzung ein großer zusammenhängender und flexibler Spielraum bereitgestellt wird. 6.0 VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung der Betriebsfläche erfolgt bereits über die Schmiedestraße im Norden und der Westerwieke im Osten. Die Verkehrsführung bzgl. der Kunden und der An- und Ablieferung bleibt annähernd wie bisher beibehalten. Zukünftig besteht jedoch der Vorteil, dass der Lieferverkehr getrennt vom Kundenverkehr ausschließlich über die Zuwegung von der Schmiedestraße erfolgt. Der Zulieferverkehr ist zudem rückläufig, da bereits jetzt und zukünftig noch mehr im Allgemeinen kompaktere Lieferungen gegenüber früheren Einzeltransporten erfolgen. Da die Schlachtzahlen nicht erhöht werden sollen, finden keine zusätzlichen Viehtransporte statt. Gas- und Stromversorgung Die Gasversorgung und die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch den Anschluss an die Versorgernetze der Energieversorgung Weser-Ems (EWE). Schmutz- und Abwasserentsorgung Die Schmutz- und Abwasserentsorgung innerhalb des Plangebietes erfolgt über den Anschluss an die vorhandene Kanalisation. Wasserversorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser wird durch den Wasserversorgungsverband Moormerland-Uplengen sichergestellt. Abfallbeseitigung Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Landkreis Leer. Oberflächenentwässerung Das anstehende Oberflächenwasser wird in das vorhandene Entwässerungssystem eingeleitet und abgeführt. Die abschließende Regelung der Oberflächenentwässerung erfolgt im weiteren Verfahren bzw. im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsantrages. Für die Ableitung des Oberflächenwassers wird in Abstimmung mit dem Landkreis Leer ein Entwässerungskonzept gemäß den Anforderungen und Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erstellt.

11 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 8 Fernmeldetechnische Versorgung Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes erfolgt über die verschiedenen Telekommunikationsanbieter. Sonderabfälle Sonderabfälle sind vom Abfallerzeuger einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Brandschutz Die Löschwasserversorgung des Plangebietes wird entsprechend den jeweiligen Anforderungen sichergestellt. 7.0 VERFAHRENSGRUNDLAGEN/-ÜBERSICHT/-VERMERKE 7.1 RECHTSGRUNDLAGEN Der Bauleitplanung liegen zugrunde (in der jeweils aktuellen Fassung): BauGB (Baugesetzbuch), BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke: Baunutzungsverordnung), PlanZVO (Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes: Planzeichenverordnung), NBauO (Niedersächsische Bauordnung), NAGBNatSchG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz), NKomVG (Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz).

12 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A PLANVERFASSER Die Ausarbeitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A erfolgte im Auftrag der Gemeinde Moormerland vom Planungsbüro: Telefon: 04961/ Telefax: 04961/ mail@ing-buero-grote.de Datum: Nov Bahnhofstraße Papenburg UNTERSCHRIFT zugrunde gele- Diese Begründung hat dem Satzungsbeschluss gemäß Ratsbeschluss vom gen. M OORMERLAND, BÜRGERMEISTERIN

13 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 10 ABB. 1: ÜBERSICHTSPLAN ZUM PLANGEBIET, OHNE MAßSTAB

14 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 11 ABB. 2: LUFTBILD MIT ERWEITERUNGSKONZEPT, FLÄCHE VON CA M². ABB. 3: REGIONALES R AUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP) Planbereich

15 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 12 ABB. 4: AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1999 EINSCHLIEßLICH RECHTSWIRKSAME ÄNDERUNGEN, MAßSTAB 1 : 5.000

16 GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 13 ABB. 5: VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN, OHNE MAßSTAB P:\PLANUNG\VEPLAN\VBB_J06A\IHV-10\BG_VBB_J06A.DOCX SEITEN 16

Gemeinde Moormerland B EGRÜNDUNG ZUR 37. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES (TEIL 1) ORTSCHAFT JHERINGSFEHN VORENTWURF

Gemeinde Moormerland B EGRÜNDUNG ZUR 37. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES (TEIL 1) ORTSCHAFT JHERINGSFEHN VORENTWURF Gemeinde Moormerland B EGRÜNDUNG ZUR 37. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES (TEIL 1) ORTSCHAFT JHERINGSFEHN VORENTWURF G EMEINDE M OORMERLAND POSTFACH 1120 26793 MOORMERLAND DATUM : PAPENBURG, NOVEMBER

Mehr

31. Änderung des Flächennutzungsplanes

31. Änderung des Flächennutzungsplanes GEMEINDE WARDENBURG Landkreis Oldenburg 31. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windpark Charlottendorf West Rote Erde BEGRÜNDUNG (Grundzüge der Planung) Vorentwurf 17.10.2012 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

B EGRÜNDUNG ORTSCHAFT NEERMOOR G EMEINDE M OORMERLAND POSTFACH MOORMERLAND

B EGRÜNDUNG ORTSCHAFT NEERMOOR G EMEINDE M OORMERLAND POSTFACH MOORMERLAND Gemeinde Moormerland B EGRÜNDUNG ZUR 38. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES TEIL I ORTSCHAFT NEERMOOR VORENTWURF G EMEINDE M OORMERLAND POSTFACH 1120 26793 MOORMERLAND DATUM : RASTEDE, APRIL 2017 BETEILIGUNG

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplanes. Campingplatz Aschenbeck. BEGRÜNDUNG (Teil I)

Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplanes. Campingplatz Aschenbeck. BEGRÜNDUNG (Teil I) GEMEINDE DÖTLINGEN Landkreis Oldenburg Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplanes für den Bereich Campingplatz Aschenbeck BEGRÜNDUNG (Teil I) Vorentwurf 30.11.2016 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger

Mehr

Einfacher Bebauungsplan Nr. 131

Einfacher Bebauungsplan Nr. 131 GEMEINDE Landkreis Cloppenburg Einfacher Bebauungsplan Nr. 131 Steuerung Gemeinschaftsunterkünfte in Textform BEGRÜNDUNG ENTWURF 23.05.2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße 86-26180

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Betzendorf Landkreis Lüneburg

Bauleitplanung der Gemeinde Betzendorf Landkreis Lüneburg Bauleitplanung der Gemeinde Betzendorf Landkreis Lüneburg Bebauungsplan Nr. 6 Werk- und Gewerbehof Drögennindorf - 1. Änderung - einschl. örtlicher Bauvorschriften und Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel Stadt Achim Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth Ortsteil

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:

Mehr

Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede. - Entwurf Stand: (Proj.-Nr.

Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede. - Entwurf Stand: (Proj.-Nr. Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede - Entwurf Stand: 04.11.2013 - (Proj.-Nr. 27612-072) Seite 2 PRÄAMBEL Auf Grund des 1 Absätze 3 und 8 sowie 10 des

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Bereich der 2. Änderung

Bereich der 2. Änderung Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) 1 STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 6 (5) BauGB Die

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 "Ohlhof - Markt" Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 Ohlhof - Markt Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2. Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216 Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth

Mehr

Gemeinde Ovelgönne Bebauungsplan Nr. 47 Ortskern Oldenbrok-Mittelort. Begründung (Teil A)

Gemeinde Ovelgönne Bebauungsplan Nr. 47 Ortskern Oldenbrok-Mittelort. Begründung (Teil A) Bebauungsplan Nr. 47 Begründung (Teil A) Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen...3 2 Erfordernis - Ziel der Planung / städtebauliche Situation...3 3 Planungsgrundlagen...4 3.1 Lage des Plangebietes / Geltungsbereich...4

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

11. Änderung des Flächennutzungsplanes

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Jade Landkreis Wesermarsch 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Brandt s Weg Begründung Vorentwurf 23.02.2018 Diekmann Mosebach & Partner Oldenburger Straße 86 26180 Rastede Tel.: 04402/9116-30

Mehr

BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 36 Seehospiz, 4. Änderung

BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 36 Seehospiz, 4. Änderung STADT NORDERNEY Landkreis Aurich BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 36 Seehospiz, 4. Änderung Planverfasser: Stadt Norderney, Fachbereich III - Bauen und Umwelt, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney Verf.-Techn. Bearbeitung:

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Vorhabensbezogener Bebauungsplan. Hafenterminal

Vorhabensbezogener Bebauungsplan. Hafenterminal STADT NORDERNEY Landkreis Aurich Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 52 Hafenterminal BEGRÜNDUNG Entwurf 31.März.2015 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße 86-26180 Rastede Tel.: 04402/9116

Mehr

STADT ACHIM Landkreis Verden

STADT ACHIM Landkreis Verden Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 103A Im Bult" 3. Änderung Mit örtlichen Bauvorschriften Begründung Januar 2014 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1 Planaufstellung 3 2 Planunterlage 3 3 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4a Erweiterung Fachklinik Thomas Morus

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4a Erweiterung Fachklinik Thomas Morus STADT NORDERNEY Landkreis Aurich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4a Erweiterung Fachklinik Thomas Morus gem. 13 a BauGB BEGRÜNDUNG Entwurf 24.05.2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße

Mehr

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet:

B E G R Ü N D U N G. Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg. für den Bebauungsplanes Nr. 18. der Gemeinde Güster. Gebiet: Gemeinde Güster Kreis Herzogtum Lauenburg B E G R Ü N D U N G für den Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Güster Gebiet: nördlich der Straße Am Prüßsee, westlich Dorfstraße Grundstück alte Schule Stand:

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Stadt Meppen. Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G

Stadt Meppen. Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G Stadt Meppen Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 607, Teil I der Stadt Meppen, Ortsteil Rühle Baugebiet: Westlich der Schulstraße nebst örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße

Mehr

18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bebauungsplan Großer Garten IV, 3. Änderung Beratung Vorentwurf im BPA/Rat am

18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bebauungsplan Großer Garten IV, 3. Änderung Beratung Vorentwurf im BPA/Rat am 18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bebauungsplan Großer Garten IV, 3. Änderung Beratung Vorentwurf im BPA/Rat am 15.12.2016 ca. 0,6 ha Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157

BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157 GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157 Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Architekten & Stadtplaner Kruse Schnetter & Rathje

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung

Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A Gewerbegebiet Begründung und Abwägung - Landkreis Stade Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Einfügen

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE HÄMELHAUSEN Samtgemeinde Grafschaft Hoya LANDKREIS NIENBURG / WESER B E B A U U N G S P L A N Nr. 3 Am Hämelseeweg 2. Änderung Verfahren der Innenentwicklung gem. 13a BauGB D a t u m November

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

Begründung zum Vorentwurf

Begründung zum Vorentwurf Gemeinde Itzgrund Landkreis Coburg Begründung zum Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Itzgrund, im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Solarpark Herreth zur Errichtung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 19 Südlich der Holterfehner Straße

Bebauungsplan Nr. 19 Südlich der Holterfehner Straße GEMEINDE OSTRHAUDERFEHN Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. 19 Südlich der Holterfehner Straße BEGRÜNDUNG (Teil I) ENTWURF 16.10.2018 Diekmann Mosebach & Partner Oldenburger Straße 86-26180 Rastede Tel.:

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm"

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm adt Sendenhorst adtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm" Verfahrensstand: Satzung gemäß 10 BauGB Übersichtsplan M. 1 : 5.000 :\Cad\Projekte\Sendenhorst\Innenbereich_Teigelkamp-Südendamm\B-Plan

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

III WKA und die verbindliche Bauleitplanung

III WKA und die verbindliche Bauleitplanung III WKA und die verbindliche Bauleitplanung 40 Bebauungsplanarten Qualifizierter Bebauungsplan: Mindestens Festsetzungen zu: Art und Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksfläche und Erschließung

Mehr

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..

Mehr

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines

Mehr

Bebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen)

Bebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen) Bebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen) Einwohnerversammlung hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB 27.06.2018 Quelle: Google Maps Lage im Raum

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN

Mehr

1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Stadt Immenstadt i. Allgäu

1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Stadt Immenstadt i. Allgäu ANLAGE 2 02.08.2018 1 1. Änderung der Außenbereichssatzung Gnadenberg Übersichtskarte Stadtbauamt Immenstadt - Kirchplatz 7 87509 Immenstadt i. Allgäu STADT I M M E N S T A D T I. ALLGÄU 2 1. ÄNDERUNG

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Kruse Schnetter & Rathje Architekten

Mehr

Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd

Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd Vorentwurf Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd - 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Stand: 07.07.2015 Stadt Osterholz-Scharmbeck Landkreis Osterholz Niedersachsen

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Bebauungsplan Nr. 190 Suttfeld III Süd 2. Änderung. mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung

Bebauungsplan Nr. 190 Suttfeld III Süd 2. Änderung. mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung Bebauungsplan Nr. 190 Suttfeld III Süd 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung gemäß 13a BauGB Begründung Entwurf Stand März 2016 Stadt Georgsmarienhütte Fachbereich IV Planungsabteilung

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

Gemeinde Rhauderfehn Landkreis Leer

Gemeinde Rhauderfehn Landkreis Leer Seite 1 von 11 Gemeinde Rhauderfehn Landkreis Leer 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.26 Rhauderfehn-Mitte -Teilbereich A- (Wohnen) Verfahren gemäß 13 a BauGB Begründung Marktplatz Rajen K 49 Untenende

Mehr

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr