Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung. Entwurfsbegründung
|
|
- Meta Gretel Adenauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung Entwurfsbegründung zur Beteiligung gemäß gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Proj. Nr: Datum:
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsanlass / Allgemeines Verfahren / Abwägung Geltungsbereich Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Ausgangssituation Flächennutzungsplan Bebauungsplan Innenentwicklung / Klimaschutz Planungsziele / Änderungsinhalte Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung Erschließung Berücksichtigung der Umweltbelange Abschließende Erläuterungen Altlasten Denkmalschutz Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk Bearbeitung: Dipl. Ing. Matthias Desmarowitz Dipl. Ing. Moritz Richling Wallenhorst, Proj. Nr IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a W allenhorst
3 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 2 / 11 1 Planungsanlass / Allgemeines Das Plangebiet befindet sich unmittelbar nordwestlich des Ortskerns von Wettringen an der Bergstraße. Die Fläche ist vollständig erschlossen, nahezu eben und umfasst eine Größe von ca. 0,42 ha. Die Siedlungsstruktur ist - gemäß der Lage am Rand des Ortskerns - durch zweigeschossige Bebauung mit Satteldächern und eine Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben geprägt. Übersichtsplan ( OpenStreetMap-Mitwirkende) Für das Plangebiet liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße (Ursprungsplan) vor. Zur Bestandssicherung der vorhandenen gewerblichen Betriebe und um eine gewisse Nachverdichtung zu ermöglichen, sollen das Allgemeine Wohngebiet in ein Mischgebiet umgewidmet und die örtlichen Bauvorschriften angepasst werden. Es bestehen konkrete Bauabsichten zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im nordwestlichen Bereich, deren Realisierung das geltende Planungsrecht nicht zulässt.
4 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 3 / 11 2 Verfahren / Abwägung Der Rat der Gemeinde Wettringen hat in seiner Sitzung am... beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung aufzustellen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt. Das Vorhaben dient dem Ziel, die bauliche Ausnutzung einzelner Grundstücke zu optimieren und bestehende Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren. Die zulässige Grundfläche überschreitet den in 13a BauGB angegebenen Schwellenwert von m² nicht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird. Durch den Bebauungsplan Nr. 17 wird auch nicht die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens begründet. Da außerdem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes bestehen, sind alle Voraussetzungen des 13a BauGB für ein beschleunigtes Verfahren erfüllt. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Im beschleunigten Verfahren sieht die Gemeinde Wettringen hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ab. Aufgrund der Lage des Plangebiets im Nahbereich des Ortskerns mit einer Vielzahl an Anliegern im Umfeld macht die Gemeinde Wettringen hier keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Beteiligungsfristen im Verfahren gemäß 13 Abs. 2 BauGB zu verkürzen, sondern führt eine normale einmonatige öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB durch. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom... bis einschließlich... Parallel dazu haben die Fachbehörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
5 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 4 / 11 3 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung ist Teil der Gemarkung Wettringen, Flur 34 und umfasst die Flurstücke 372, 616, 771 und 672. Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen: Geltungsbereich ohne Maßstab (Plangrundlage: GeoBasis-DE / Kreis Steinfurt Vermessungs- und Katasteramt / über: Gemeinde Wettringen)
6 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 5 / 11 4 Übergeordnete Planungen / Planungsrechtliche Ausgangssituation 4.1 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wettringen ist im westlichen Bereich entlang der Straße Meiering als Wohnbaufläche (W) und im östlichen Bereich entlang der Bergstraße als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Da die Festsetzung eines Mischgebiets vorgesehen ist, wird der Flächennutzungsplan für den westlichen Bereich im Wege der Berichtigung angepasst. Wirksamer Flächennutzungsplan 4.2 Bebauungsplan Für das Plangebiet liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße (Ursprungsplan) vor, der seit 1993 rechtsverbindlich ist. Der Ursprungsplan ist im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung teilweise überplant worden, wobei für das Plangebiet dieser 1. Änderung nach wie vor die Festsetzungen der Ursprungsplanung gelten. Für den Bebauungsplan Nr. 17 liegt eine Neuzeichnung vor, die alle vorangegangenen Änderungen berücksichtigt. Der Ursprungsplan setzt für den westlichen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit den Ausnutzungsziffern 0,4 (Grundflächenzahl) und 0,6 (Geschossflächenzahl) fest. Zulässig sind bauliche Anlagen mit maximal zwei Vollgeschossen, die in offener Bauweise mit einer Dachneigung zwischen 25 und 48 errichtet werden.
7 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 6 / 11 Der östliche Bereich des Plangebiets ist als Mischgebiet mit den Ausnutzungsziffern 0,6 (Grundflächenzahl) und 1,0 (Geschossflächenzahl) festgesetzt. Zulässig sind bauliche Anlagen mit maximal zwei Vollgeschossen, die in offener Bauweise mit einer Dachneigung zwischen 35 und 48 errichtet werden. Die überbaubare Grundstücksfläche ist insgesamt großflächig zusammenhängend festgesetzt, wobei die vordere Baugrenze entlang der Bergstraße eng an der vorhandenen Bebauung abgegrenzt ist. Plangebiet Bebauungsplan Nr. 17 (Neuzeichnung 2016; einschl. 1. vereinfachte Änderung)
8 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 7 / 11 Durch die 1. Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße (Ursprungsplan) teilweise überplant. Mit Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 werden alle zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsplans für die überplanten Flächen unwirksam. 5 Innenentwicklung / Klimaschutz Nach der BauGB-Novellierung 2013 ist im 1 Abs. 5 BauGB der Planungsgrundsatz ergänzt worden, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Daneben sind bereits mit der BauGB-Novelle 2011 sind der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Anknüpfung an den Nachhaltigkeitsgrundsatz in 1 Abs. 5 BauGB sozusagen als Programmsatz in das städtebauliche Leitbild integriert worden. Den Planungsgrundsätzen des Baugesetzbuches entsprechend hat die Innenentwicklung für die Gemeinde Wettringen große Priorität. Das Plangebiet ist vollständig erschlossen, bereits bebaut und im wirksamen Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt. Dem Grundsatz der Innenentwicklung wird damit vollumfänglich Rechnung getragen. Durch die geringfügigen Veränderungen der Festsetzungen im Rahmen der Bebauungsplanänderung verändern sich die Rahmenbedingungen für die Klimaschutzziele weder im Plangebiet noch im näheren Umfeld. 6 Planungsziele / Änderungsinhalte Zur Bestandssicherung der vorhandenen gewerblichen Betriebe soll das Allgemeine Wohngebiet (WA) in ein Mischgebiet (MI) umgewidmet bzw. diesem zugeordnet werden. Ein ausgewogenes Mischungsverhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe ist sichergestellt und die grundsätzliche Zweckbestimmung eines Mischgebiets bleibt gewahrt. Um eine gewisse Nachverdichtung im westlichen Bereich zu ermöglichen (derzeit: Allgemeines Wohngebiet), werden hier die Ausnutzungsziffern aus dem Mischgebiet im östlichen Bereich übernommen (Grundflächenzahl von 0,6 und Geschossflächenzahl von 1,0). Die Zahl der Vollgeschosse wird gegenüber der Ursprungsplanung erhöht, damit die Bauherren das Dachgeschoss als Vollgeschoss ausbauen können. Damit die baulichen Anlagen nicht unverhältnismäßig aus dem Siedlungsbild hervortreten und damit das Ortsbild stören, wird ergänzend eine Begrenzung der Traufhöhe über Normalhöhennull vorgenommen. Die Geländehöhe innerhalb des Plangebiets beträgt etwa 47,5 m über Normalhöhennull (NHN).
9 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 8 / 11 Somit sind Traufhöhen bei eingeschossigen Gebäuden von höchstens 4,50 m und bei zweigeschossigen Gebäuden sowie bei dreigeschossigen Gebäuden, bei denen das dritte Vollgeschoss nur im ausgebauten Dachgeschoss zulässig ist, von höchstens 7,50 m zulässig. Um den Bauherren größere Gestaltungsspielräume zu gewähren, sind höhere Traufen unbeachtlich, wenn die zulässige Traufe auf 80 % der Trauflänge der jeweiligen Gebäudeseite eingehalten wird und sie mindestens 1,00 m vom jeweiligen Ortgang einhalten und den Hauptfrist nicht überschreiten. Auf die Festsetzung zur Höhenlage der Gebäude wird verzichtet, da aufgrund der Festsetzung zur Traufhöhe die Erhaltung des ortstypischen Erscheinungsbildes gewährleistet ist. Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsplanes werden unverändert aus der Ursprungsplanung übernommen. Aus Sicht der Gemeinde Wettringen fügt sich die Planung auch mit den geänderten Festsetzungen in den Siedlungsbestand ein. 7 Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung Für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße liegt eine Gestaltungssatzung mit Regelungen zu Drempelhöhen, Grundstückseinfriedungen, Dachneigungen und Dachgauben vor. Um ein einheitliches Siedlungsbild zu gewährleisten, werden diese Festsetzungen im Grundsatz übernommen. Der Ursprungsplan setzt hinsichtlich der Dachneigung für die verschiedenen Bereiche des Plangebiets unterschiedliche Neigungswinkel fest: für das Allgemeine Wohngebiet im Westen (25-48 ) und für das Mischgebiet im Osten (35-48 ). Für den Änderungsbereich sollen einheitliche Regelungen getroffen werden, die grundsätzlich den derzeitigen Zulässigkeitsmaßstab nicht einschränken und somit den Bauherren künftig einen ausreichenden Gestaltungsspielraum einräumen. Insofern wird der zulässige Rahmen auf einen Neigungsbereich von 25 bis 49 festgesetzt. Um die Umsetzung der konkreten Bauabsichten zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im nordwestlichen Bereich zu ermöglichen, werden folgende Festsetzungen geändert: - Da die konkreten Bauabsichten in Teilen auch Flachdächer vorsehen, werden die Vorgaben zur Ausbildung geneigter Dächer auf mindestens 50 % der Grundfläche der Gebäude begrenzt. Garagen, Nebengebäude, Wintergärten und Mansarddächer sind - unverändert gegenüber der Ursprungsplanung - von diesen Vorgaben ausgenommen sind; diese Regelung wird nunmehr um Dachgauben erweitert. - Die Drempelhöhe wird - unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse einheitlich auf max. 1,00 m festgesetzt.
10 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 9 / 11 8 Erschließung Das Plangebiet ist vollständig verkehrlich erschlossen; ein Ausbau öffentlicher Verkehrsfläche ist nicht erforderlich. Der ruhende Verkehr wird vollständig auf den Baugrundstücken untergebracht. Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Alle erforderlichen Einrichtungen der technischen Infrastruktur sind in der Erschließungsstraße bzw. den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen vorhanden. Durch die Erhöhung der Grundflächenzahl im westlichen Bereich des Plangebiets erhöht sich die Menge an Oberflächenwasser nur geringfügig. Die Menge an anfallendem Schmutzwasser wird sich gegenüber der Ursprungsplanung nicht nennenswert erhöhen. Die gesetzlichen Bestimmungen und technischen Anforderungen für einen ausreichenden Brandschutz werden beachtet und mit der zuständigen Brandschutzbehörde sowie der örtlichen Feuerwehr im Zuge der detaillierten Erschließungsplanung und Hochbauplanung abgestimmt. 9 Berücksichtigung der Umweltbelange Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die bauliche Ausnutzung einzelner Grundstücke zu optimieren und bestehende Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Damit dient der Bebauungsplan der Innenentwicklung und kann gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Auch die übrigen Voraussetzungen für ein Verfahren nach 13a BauGB sind gegeben, da mit dem Bebauungsplan nicht mehr als m² Grundfläche festgesetzt werden, kein UVPpflichtiges Vorhaben im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes bestehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist damit entbehrlich. Auch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ist nicht erforderlich, da mit dem Bebauungsplan nicht mehr als m² Grundfläche festgesetzt werden Für Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Hiernach wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht gemäß 13a Abs. 2 Nr. 4 bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als m² keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
11 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 10 / Abschließende Erläuterungen 10.1 Altlasten Nach Kenntnisstand der Gemeinde Wettringen befinden sich weder innerhalb des Plangebiets noch in der näheren Umgebung Altstandorte, Altablagerungen o.ä. Maßnahmen, bei denen Erdarbeiten notwendig sind wie z.b. das Verlegen von Leitungen oder Kanälen sind rechtzeitig der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Steinfurt zu melden bzw. mit ihr abzustimmen. Soweit sich bei Bauarbeiten, Auffälligkeiten nach Farbe, Geruch usw. im Boden oder in Baukörpern zeigen, die auf eine Kontamination des Bodens oder des Baukörpers mit umweltgefährdeten Stoffen hindeuten, ist der Kreis Steinfurt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde - unverzüglich durch den verantwortlichen Bauleiter bzw. den Bauherren zu benachrichtigen, um ggf. eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verunreinigter Bauabfälle sicherzustellen. Bei Vorhaben, die dem Baurecht unterliegen ist die Untere Bodenschutz-/Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Steinfurt zu beteiligen. Ggf. sind aus vorgenannten Gründen Untersuchungen auf schädliche Bodenveränderungen oder der vorhandenen Gebäudesubstanz notwendig Denkmalschutz Baudenkmale Im Plangebiet sind keine Baudenkmale vorhanden. Denkmalschutzbelange sind daher nicht berührt. Archäologische Denkmalpflege / Bodenfunde Der LWL- Archäologie für Westfalen / Amt für Bodendenkmalpflege oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Befunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden. Dem Amt für Bodendenkmalpflege oder seinen Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um gegebenenfalls archäologische Untersuchungen durchführen zu können. Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.
12 Gemeinde Wettringen Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung 11 / Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk Der Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich Begründung wurde im Auftrag und Einvernehmen mit der Gemeinde Wettringen ausgearbeitet. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG.. Desmarowitz Diese Begründung zum Bebauungsplan Nr. 17 Bahnhofstraße, 1. Änderung hat gemäß 3 Abs. 2 BauGB vom... bis einschließlich... öffentlich ausgelegen. Wettringen,..... Bürgermeister
Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrGEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM. Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung. Entwurfsbegründung
GEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM Bebauungsplan Nr. 85 Geerinks-Kamp, Erweiterung, 1. Änderung Entwurfsbegründung zur Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach 13a BauGB)
MehrGEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM. Bebauungsplan Nr. 13 Ortsmitte, 43. Änderung. Entwurfsbegründung
GEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM Bebauungsplan Nr. 13 Ortsmitte, 43. Änderung Entwurfsbegründung zur Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach 13a BauGB) Projektnummer:
MehrFlecken Barnstorf LANDKREIS DIEPHOLZ Bebauungsplan Nr. 40 Ortskern, 2. Änderung Entwurfsbegründung Zur Beteiligung gemäß
Flecken Barnstorf LANDKREIS DIEPHOLZ Bebauungsplan Nr. 40 Ortskern, 2. Änderung Entwurfsbegründung Zur Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach 13a BauGB) Projektnummer: 217146 Datum:
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrStadt Rahden. Kreis Minden-Lübbecke. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Krankenhaus. Begründung gemäß 13a i. V. m. 3 (2) und 4 (2) BauGB
Stadt Rahden Kreis Minden-Lübbecke 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Krankenhaus Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Begründung gemäß 13a i. V. m. 3 (2) und 4 (2) BauGB Projektnummer:
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
MehrGEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM. Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung. Entwurfsbegründung
GEMEINDE UELSEN LANDKREIS GRAFSCHAFT BENTHEIM Bebauungsplan Nr. 58 Uelsen Süd, 3. Änderung Entwurfsbegründung zur Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach 13a BauGB) Projektnummer:
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel
Stadt Löningen Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 2/S Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.5.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 12 HILDESHEIMER STRAßE SÜD, 4. ÄNDERUNG
MehrGemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB
Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrTextliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrBegründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen
zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung
Landkreis Cloppenburg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil 9. Änderung mit Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - Änderungsgebiet
MehrAmtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung
Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrBebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung
Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3
MehrGrundzüge der Planung
GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines
MehrStadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 13 Südlich der Rosenstraße 2. Änderung. Begründung. beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB
OT Leeden Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 13 Südlich der Rosenstraße 2. Änderung beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB - öffentliche Auslegung - Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB M. 1:5000 INHALTSVERZEICHNIS
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrLANDKREIS OSNABRÜCK B-Plan Nr. XLI "Verbrauchermarkt nördlich B 51" 2. vereinfachte Änderung (Verfahren gem. 13 BauGB)
LANDKREIS OSNABRÜCK B-Plan Nr. XLI "Verbrauchermarkt nördlich B 51" 2. vereinfachte Änderung (Verfahren gem. 13 BauGB) Begründung (gem. 3(2) i.v.m. 13 (2) BauGB) Projektnummer: 216403 Datum: 2016-11-30
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrBebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung
ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrBauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher
MehrBebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
(Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB
MehrBebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße Änderung Begründung
Bebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße - Begründung Verfahren gem. 13a BauGB 1 Änderungsbeschluss und Änderungsverfahren 3 Inhaltsverzeichnis 2 Räumlicher Geltungsbereich 3 3 Derzeitige Situation und
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
Mehrzum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg
1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG
MehrGemeinde Heidgraben. Auftraggeber: Gemeinde Heidgraben über Amt Moorrege Amtsstraße Moorrege. Auftragnehmer:
Gemeinde Heidgraben (Kreis Pinneberg) 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Straße Buchenweg und westlich der Dorfstraße (Verbindungsweg zum Buchenweg) Begründung
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrPlanungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung
MehrGemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung
Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 17
BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 13 SCH - IM DOPPELAND - GEMEINDE ALDENHOVEN ORTSTEIL SCHLEIDEN
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 13 SCH - IM DOPPELAND - GEMEINDE ALDENHOVEN ORTSTEIL SCHLEIDEN STAND: APRIL 2017 Inhalt
MehrGemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
MehrBebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...
MehrUtting Lkr. Landsberg a. Lech
Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts
MehrE n t w u r f. ObermöllrichV
Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN
MehrGemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe
Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);
Mehrgemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str Tarp
BEGRÜNDUNG gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Auftraggeber: Gemeinde Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str. 3 5 24963 Tarp Projektbezeichnung: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
Mehr3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"
Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrGemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB
Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan
Mehr