Amt Neuburg Gemeinde Neuburg. P r o t o k o l l der 39. Sitzung der Gemeindevertretung Neuburg am

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1 Amt Neuburg Gemeinde Neuburg P r o t o k o l l der 39. Sitzung der Gemeindevertretung Neuburg am Beginn: Ende: Ort: anwesend: Nicht anwesend: Mitarbeiter des Amtes: Gäste: 19:00 Uhr 21:03 Uhr Gemeindezentrum Neuburg Frau Heidrun Teichmann (Bürgermeisterin) Herr Michael Brink Herr Rainer Rosenberg Frau Mandy Rühr Frau Carola Köpnick Frau Brigitte Saß Herr Burkhard Köpnick Frau Solveig Mielke Herr Sebastian Stolle Herr Roland Schröder Herr Jörg Böhncke (E) Herr Gerd Wittmiß (E) Herr Bernd Hartwig (E) keine keine Einwohner: Frank Martens, Hinrich u. Verena Alde Protokollant: Frau Juliane Lockowand Tagesordnung: 1. Öffentlicher Teil 1.1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 1.2 Änderungsanträge zur Tagesordnung 1.3 Billigung der Niederschrift der 38. Gemeindevertretersitzung und Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Gemeindevertretersitzung 1.4 Bericht der Bürgermeisterin 1.5 Einwohnerfragestunde 1.6 Beschlussvorlagen Feststellung des Jahresabschlusses der Wohnungsbaugesellschaft mbh Neuburg für das Geschäftsjahr Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 16 Solarpark Neuburg Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 17 Solarpark Nantrow Beschluss über den Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuburg Stellungnahme zur 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Kritzow der Gemeinde

2 Prot. GVS NBG Seite 2 Hornstorf (Entwurf) Stellungnahme zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet großflächiger Einzelhandel im Zusammenhang mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Kritzow im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Bauantrag Erweiterung Einfamilienhaus (Dachgeschossausbau) einer Doppelhaushälfte mit Errichtung einer Gaube Gemarkung Madsow, Flur 1, Flurstück Änderung der Hauptsatzung Führung eines Wappens 1.7 Sonstiges 2. Nichtöffentlicher Teil 2.1 Beschlussvorlagen Pachtvertragsangelegenheit Zustimmung zur Umschuldung eines Darlehens der Wohnungsbaugesellschaft mbh Neuburg Gemarkung Steinhausen, Flur 1, Flurstück 83/ Grundstücksangelegenheit Gemarkung Steinhausen, Flur 1, Flurstück 76/6 1. Wiedervorlage Auftragsvergabe - Herstellung DSH (Dünne Schicht Asphalt im Heißeinbau) "Neuer Weg" Neuburg Auftragsvergabe Sanierung Treppenanlage zum Thingplatz Neuburg Auftragsvergabe Lieferung Glascontainer Unterflur-System in Neuburg Auftragsvergabe Herstellung einer barrierefreien WC- Anlage im Gemeindezentrum Neuburg Festlegung Kaufpreis Ergänzungssatzung Nr. 6 Am Fischmarkt Steinhausen 1. Wiedervorlage Grundstücksangelegenheit Gemarkung Steinhausen, Flur 2, Flurstück Tischvorlage 1 - Personalangelegenheit TOP 1 Öffentlicher Teil TOP 1.1 Frau Teichmann eröffnet die 39. Sitzung der Gemeindevertretung Neuburg, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 10 Gemeindevertreter anwesend. TOP 1.2 Es gibt einen Änderungsantrag zur Tagesordnung. Die Tischvorlage 1 wird aufgenommen als TOP Die neue Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. TOP 1.3 Die Niederschrift der 38. Gemeindevertretersitzung wird mit 9 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt. Die Bürgermeisterin gibt die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Gemeindevertretersitzung bekannt.

3 Prot. GVS NBG Seite 3 Die Protokollabarbeitung wurde den Gemeindevertretern bereits mit der Einladung zugeschickt. TOP 1.4 Informationen der Bürgermeisterin Die Urlaubszeit ist vorüber, die Erntezeit läuft. Baugeschehen: Die Brücke über den Farpener Bach ist nach acht Monaten Bauzeit seit dem wieder für den Straßenverkehr freigegeben. Die Freigabe erfolgte durch die Landrätin Frau Weiss, in Anwesenheit der Bauverantwortlichen, der Gemeinde und des Amtes sowie vielen interessierten Bürgern und Kindern der Kita. Die Erschließungsarbeiten Hageböker Weg laufen nach Plan, Probleme mit dem Grundwasser haben die Bauleute im Griff. Die Vorarbeiten im Neuen Weg durch die Firma René Brüsewitz GmbH sind abgeschlossen, die finale Deckensanierung erfolgt ab dem durch eine andere Fachfirma. Die Planung zur Kita-Erweiterung ist abgeschlossen, bis zum wird der Förderantrag dafür gestellt. Die Deckensanierung der B 105 wird in der Zeit vom bis weitestgehend unter halbseitiger Sperrung, zeitweise jedoch auch unter Vollsperrung (nach vorheriger Information der Betroffenen) durchgeführt. Zum Breitbandausbau wurde in der Malzfabrik Grevesmühlen mit Minister, Bürgermeistern und Ämtern der Vertrag unterzeichnet. Der Zuschlag ging an die Firma WEMACOM. Es wurde über die Art, den Umfang und die Zeiten des Ausbaus informiert. Der Ausbau erfolgt mit Glasfaser. Das Infomaterial liegt im Amt für alle Bürger aus. Die Firma WEMACOM wird ihr Angebot in der GVS im September vorstellen. Das Vorhaben Solarpark Nantrow liegt heute zur Beschlussfassung vor. Nach der Informationsveranstaltung am mit den Nantrower Bürgern, soll Ihnen Bedenkzeit eingeräumt werden, um weitere Fragen und ggf. Einwände zu klären. Grundsätzlich gab es aber keine wesentlichen Probleme in der Infoveranstaltung. Das Vorhaben wurde sehr gut durch die Firma Solarfaktor präsentiert. Ordnungsangelegenheiten: Das neue Feuerwehrfahrzeug wurde von der Bürgermeisterin und 6 Kameraden in neuen T-Shirts mit dem Gemeindewappen aus Luckenwalde abgeholt. Die offizielle Inbetriebnahme erfolgt mit Gästen am um 16 Uhr an der Feuerwehr in Neuburg. Die Landrätin Frau Weiss hat bereits zugesagt. Alle ordnungsrechtlichen Belange der letzten Sitzung wurden geprüft und bearbeitet. Die Ergebnisse liegen schriftlich vor. Schulbeginn: Der Schulbeginn von 33 Erstklässlern in zwei Klassen war sehr er-

4 Prot. GVS NBG Seite 4 folgreich. Nun besuchen insgesamt 379 Schüler in 19 Klassen die Regionale Schule mit Grundschule Am Rietberg. Sie werden von insgesamt 29 Lehrern unterrichtet sieben neue Lehrkräfte und eine Referendarin zählen ab diesem Schuljahr dazu. Das ist eine großartige Entwicklung für Neuburg in Hinblick auf den landesweiten Lehrermangel an öffentlichen Schulen. Ein großes Problem, welches schnell gelöst werden muss, ist der längerfristige krankheitsbedingte Ausfall des Hausmeisters der Schule und der Kita. Hier wurden jedoch kurzfristig zwei Vertreter gefunden: Herr R. Heinrich für die Kita und Herr W. Schulz für die Schule. Kita: Die Kita ist voll ausgelastet, worüber wir uns sehr freuen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit des Erweiterungsanbaus. Kultur: Das Burgfest am verlief sehr erfolgreich, viele neue Akteure und die fleißigen Vereinsmitglieder begeisterten ca Besucher. Besonderer Dank gilt dem Thingplatzverein. Der Fördermittelantrag für das Theaterprojekt auf dem Thingplatz ist bereits abgeschickt. Die Chancen auf Bewilligung des Antrages stehen ganz gut. 800 Jahre Neuburg: Die feierliche Übergabe des Wappens am durch die Landrätin Frau Weiss und den Innenminister Herrn Caffier wurde durch die beiden Stellvertreter der Bürgermeisterin sehr gut vorbereitet und durchgeführt. Ihnen gilt der Dank der Bürgermeisterin an dieser Stelle. Derzeit beginnt der Druck des vorläufigen Veranstaltungsplanes für das Festjahr, der Kalender befindet sich bereits im Druck, der Jubiläumssekt ist geliefert und steht zum Verkauf bereit. TOP 1.5 Im Original befindet sich hier das Protokoll zur Einwohnerfragestunde. TOP 1.6 TOP Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft mbh Neuburg für das Jahr 2017 wird mit einem Jahresüberschuss von ,14 und einem Bilanzgewinn von ,19 festgestellt. Begründung: In der Gesellschafterversammlung am stellten die Gesellschafter den Jahresabschluss fest und entlasteten die Geschäftsführerin des Geschäftsjahres, Frau Block. Der Jahresabschluss wurde durch die RMS Nordrevision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Meinikestraße 27, Berlin im Auftrag des Landesrechnungshofes geprüft.

5 Prot. GVS NBG Seite 5 Der Prüfbericht zum Jahresabschluss liegt in der Wohnungsbaugesellschaft mbh zur Einsichtnahme aus. Ja-Stimmen: 10 Stimmenthaltungen:.. Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18 Frau Block verlässt um 20:05 Uhr den Sitzungsraum. TOP Dem Antrag der Solarfaktor GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich in einem 110 m breiten Streifen östlich der Bahnlinie Wismar - Rostock die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 Solarpark Neuburg gemäß 12 Absatz 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst das Flurstück 103 der Flur 1 in der Gemarkung Neuburg. 2. Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gemäß 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. 3. Die gemäß 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Begründung: Mit Antrag vom hat die Solarfaktor GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Neuburg gemäß 12 Absatz 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Der Planungsraum beschränkt sich auf einen 110m-Streifen östlich der Bahnlinie Wismar Rostock und südwestlich der Ortslage Neuburg. Die Erschließung ist ausgehend von der Hauptstraße über einen vorhandenen Wirtschaftsweg geplant.

6 Prot. GVS NBG Seite 6 Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 3 ha die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Minderung des globalen Klimawandels bei. Die Gemeinde Neuburg stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß 12 Absatz 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach 12 Absatz 1 BauGB vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden. Die nach 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Flächennutzungsplan für den Bereich Neuburg stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes wird auf das Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 Solarpark Neuburg ist gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Ja-Stimmen: 9 Stimmenthaltungen: 1 Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18

7 Prot. GVS NBG Seite 7 TOP Dem Antrag der Solarfaktor GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich in einem 110 m breiten Streifen südöstlich der Bahnlinie Wismar Rostock die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 Solarpark Nantrow gemäß 12 Absatz 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst die Flurstücke 14, 15, 16 und 17/3 der Flur 1 in der Gemarkung Nantrow. 2. Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie gemäß 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. 3. Die gemäß 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Begründung: Mit Antrag vom hat die Solarfaktor GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Neuburg gemäß 12 Absatz 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Der Planungsraum beschränkt sich auf einem 110m-Streifen südöstlich der Bahnlinie Wismar Rostock und nordwestlich der Ortslage Nantrow. Die Erschließung ist ausgehend von der Bundesstraße B105 über das Flurstück 15 der Flur 1 in der Gemarkung Nantrow geplant. Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 3,7 ha die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei. Die Gemeinde Neuburg stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten

8 Prot. GVS NBG Seite 8 sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß 12 Absatz 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach 12 Absatz 1 BauGB vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden. Die nach 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Der Flächennutzungsplan für den Bereich Nantrow stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes wird auf das Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 Solarpark Nantrow ist gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Zurückstellung des Beschlusses und Wiedervorlage in der GVS am davon anwesend:.. Ja-Stimmen:.. Stimmenthaltungen:.. Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18 TOP Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuburg wird wie folgt geändert: Der Änderungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 Solarpark Neuburg mit einer Größe von insgesamt rund 1 ha betrifft das Areal östlich der Bahnlinie Wismar - Rostock in einem 110 m Streifen. Der Planungsraum umfasst einen Teilbereich des Flurstückes 103 der Flur 1 in der Gemarkung Neuburg. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.

9 Prot. GVS NBG Seite 9 16 Solarpark Neuburg. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll jeweils in ein sonstiges Sondergebiet Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie geändert werden. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt. 2. Die gemäß 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Begründung: Mit Antrag vom hat die Solarfaktor GmbH (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Gemeinde Neuburg gemäß 12 Absatz 2 BauGB beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der Planungsraum des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschränkt sich auf einem 110m-Streifen östlich der Bahnlinie Wismar - Rostock südwestlich der Ortslage Neuburg. Die Erschließung ist ausgehend von der Hauptstraße über einen vorhandenen Wirtschaftsweg geplant. Der Vorhabenträger beabsichtigt für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 1 ha die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Nach den derzeitigen Planungen soll die maximale installierte elektrische Leistung bei 750 kw liegen. Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei. Die Gemeinde Neuburg stimmt diesem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Stadt gemäß 12 Absatz 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach 12 Absatz 1 BauGB vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Stadt damit nicht verbunden. Die nach 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,

10 Prot. GVS NBG Seite 10 sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung der Gebiete in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Begründung: Für die Änderungsbereiche sollen der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 Solarpark Neuburg und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17 Solarpark Nantrow gemäß 1 Absatz 3 und 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Planungsräume als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die geplante Nutzung als Solarpark lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für die in Anlage 1 dargestellten Änderungsbereiche gemäß 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden. Die nach 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Ja-Stimmen: 9 Stimmenthaltungen: 1 Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18 TOP Zur 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Kritzow der Gemeinde Hornstorf (Entwurf) gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken.

11 Prot. GVS NBG Seite 11 Ja-Stimmen: 10 Stimmenthaltungen:.. Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18 TOP Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet großflächiger Einzelhandel im Zusammenhang mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Kritzow im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch - gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken. Ja-Stimmen: 10 Stimmenthaltungen:.. Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18 TOP Zum Bauantrag Erweiterung eines Einfamilienhauses (Dachgeschoßausbau) einer Doppelhaushälfte mit Errichtung einer Gaube auf dem Flurstück 39 der Flur 1, Gemarkung Madsow wird das Einvernehmen erteilt. Ja-Stimmen: 10 Stimmenthaltungen:.. Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18 TOP Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuburg wird beschlossen. Begründung: Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat der Gemeinde Neuburg am genehmigt, ein Wappen zu führen. Das Wappen wurde unter der Nummer 366 in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Die Vorschrift über das Gemeindewappen ist mit der Blasonierung in die Hauptsatzung aufzunehmen.

12 Prot. GVS NBG Seite 12 Ja-Stimmen: 10 Stimmenthaltungen:.. Kommunalverf. M-V:.. BESCHLUSS-NR: /18 TOP 1.7 Sonstiges Herr Rosenberg informiert über das neue Feuerwehrfahrzeug. Frau Saß bittet um Kontrollen durch den Ordnungshüter des Amtes auf den Grünflächen neben dem Neuen Weg. Dort gibt es momentan viele Falschparker, die alles kaputt fahren. Herr Stolle möchte wissen, warum die Schächte im Neuen Weg seines Erachtens zu tief eingebaut wurden. Im Original folgt der nichtöffentliche Teil der 39. GVS.

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