3. Sitzung Lokale Partnerschaft Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Leitbilder, Handlungsfelder und Maßnahmen

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1 3. Sitzung Lokale Partnerschaft Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Leitbilder, Handlungsfelder und

2 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Ablauf Abschlussveranstaltung ISEK TOP 1 TOP 2 Begrüßung Herr Erster Stadtrat Fladung Zwischenstand Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Brentanopark/Rheinufer/Bahnhof Herr Foißner Rückblick auf die ersten beiden Sitzungen Vorstellung Leitbilder und Handlungsfelder Vorstellung der konzipierten mit Priorisierung Gebietsfestlegung: Erhaltungssatzung oder Sanierungsgebiet? Exkurs: Förderung privater Wie geht es weiter? TOP 3 Ausblick und Schlusswort Herr Erster Stadtrat Fladung, Herr Foißner 2 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

3 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Rückblick: die ersten beiden LoPa-Sitzungen 1. Sitzung der LoPa am 6. Juni 2018 Inhalte: Städtebauförderung und Städtebaulicher Denkmalschutz Vorläufiges Fördergebiet Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Lokale Partnerschaft (LoPa) Erwartungen der LoPa an das Förderprogramm Städteb. Denkmalschutz 2. Sitzung der LoPa am 18. Juli 2018 Inhalte: Bestandsaufnahme und Analyse - Gesamtstadt - Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen - Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim - Teilgebiet 3: Umfeld Basilika - Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus - Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentanohaus, Brentanopark, Brentanoscheune Ergebnisse Workshop Öffentlicher Raum und Stadtgrün Diskussion der Ergebnisse 3 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

4 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Leitbilder, Handlungsfelder Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Leitbild: Die Oestricher Altstadt ist ein lebendiger Ort mit gut erhaltener historischer Bausubstanz, geschwungenen Straßen und Gassen sowie einer Abfolge attraktiver Plätze. Sie verfügt über gute Einkaufsmöglichkeiten und eine vielfältige Gastronomie. Die Rheinanlagen ergänzen das historische Stadtbild als attraktiver Freiraum. Veranstaltungen in der Altstadt und den Rheinanlagen werden von Einwohnern und Touristen gerne besucht. Handlungsfelder: Denkmalschutz, Verkehr und Mobilität, Öffentlicher Raum und Begegnung, Tourismus und Stadtmarketing, Klimaschutz und Stadtgrün. 4 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

5 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Leitbilder, Handlungsfelder Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim Leitbild: Der Bahnhof ist ein attraktiver Ankunftsort, der für Besucher Informationen zu Oestrich-Winkel bereit hält. Für Pendler aus Oestrich-Winkel ist er ein attraktiver, gut vernetzter Umsteigeort auf Busse (ÖPNV) und PKW, der zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) beiträgt. Handlungsfelder: Verkehr und Mobilität, Denkmalschutz, Tourismus und Stadtmarketing, Klimaschutz 5 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

6 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Leitbilder, Handlungsfelder Teilgebiet 3: Umfeld Basilika Leitbild: Die Basilika als älteste Kirche im Rheingau verfügt über ein attraktives Umfeld für Besucher und hält Informationen zur Kirche bereit. Handlungsfelder: Denkmalschutz, Klimaschutz, Tourismus und Stadtmarketing. 6 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

7 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Leitbilder, Handlungsfelder Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus Leitbild: Das Graue Haus als eines der ältesten Wohnhäuser Deutschlands ist zu bestimmten Anlässen öffentlich zugänglich. Vor Ort können sich Besucher über das Gebäude informieren. Das Graue Haus verfügt über ein attraktives Umfeld. Handlungsfelder: Denkmalschutz, Klimaschutz, Tourismus und Stadtmarketing. 7 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

8 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Leitbilder, Handlungsfelder Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentano Leitbild: Das sanierte Brentanohaus, die Brentanoscheune und der rekonstruierte historische Brentanopark sind Bestandteil der national bedeutsamen Romantikachse und bilden gemeinsam einen attraktiven Ort für Erholung, Freizeit und kulturelle Veranstaltungen. Handlungsfelder: Denkmalschutz, Verkehr und Mobilität, Öffentlicher Raum und Begegnung, Tourismus und Stadtmarketing, Klimaschutz und Stadtgrün. 8 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

9 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen 9 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

10 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Ganzheitliches Tourismuskonzept inhalte: Durchführung IST-Analyse, Potenzialanalyse zur Identifikation künftiger Märkte und Zielgruppen Definition von Handlungsfeldern Entwicklung von touristischen Angeboten und Projekten Handlungsempfehlungen & vorschläge Ziele: Steigerung der Zahl der Übernachtungen Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen Verbesserung der touristischen Angebote und Dienstleistungen Schaffung touristischer Infrastruktur Anvisiertes Förderprogramm: Förderung der ländlichen Entwicklung 10 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

11 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Umgestaltung Molsberger Parkplatz 1 Begrüßungs- und Leitsystem ergänzen Umgestaltung B 42 (Zuständigkeit Hessen mobil) inhalte/ziele: Aufwertung des Parkplatzes als Ankunftsort Verbesserung Mikroklima Orientierung für Besucher bauliche zur Minderung der Barrierewirkung der B42 und Gefahrenpotenziale eindämmen Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz Weitere Finanzierungsmittel: Haushalt 11 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

12 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Umgestaltung Friedensplatz Umgestaltung Scharfes Eck Umgestaltung Marktplatz inhalte/ziele: Aufwertung des jeweiligen Platzes Vernetzung der Plätze Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung Mögliche Gestaltungselemente: Einheitliche Beleuchtung, Begrünung & Einbindung Wasser, Pflasterung Bänke, Pergola, Radabstellanlagen Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 12 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

13 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Kapellenplatz 1 Rheinstraße von Marktstraße bis Hotel Schwan Markt von Kirche bis Rheinstraße 3 Rheinstraße bis Kranenstraße Zehnthofstraße 5 2 Marktstraße von Zehnthofstraße bis Burgstraße 6 Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung 4 13 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

14 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Rheinanlagen Platz um den Weinprobierstand inhalte/ziele: Erhöhung Aufenthaltsqualität Attraktivierung als Ort für Freizeit und Erholung Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung Mögliche Gestaltungselemente: Radabstellanlagen, Sitzmöglichkeiten Begrünung, Wegweiser Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 14 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

15 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude inhalte/ziele: Energetische Sanierung Modernisierung Instandsetzung Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 15 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

16 - Priorisierung Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Begrüßungs- und Leitsystem Umgestaltung Molsberger Parkplatz Umgestaltung Scharfes Eck Ganzheitliches Tourismuskonzept Umgestaltung Friedensplatz Umgestaltung Marktplatz Kapellenplatz Straßenausbau Rheinstraße von Marktstraße bis Hotel Schwan Platz um den Weinprobierstand Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude Umgestaltung B 42 Straßenausbau Rheinstraße bis Kranenstraße Straßenausbau Zehnthofstraße Straßenausbau Marktstraße von Zehnthofstraße bis Burgstraße Rheinanlagen 16 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

17 Teilgebiet 1: Altstadt Oestrich und Rheinanlagen Gesamtsumme: ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

18 Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim 18 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

19 Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim Grunderwerb Nebengebäude inhalte/ziele: Gestaltung der Fläche Park&Ride Stellplätze Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung 19 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

20 Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim Abbruch Lagerhalle inhalte/ziele: Gestaltung der Fläche Park&Ride Stellplätze Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 20 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

21 Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim Umgestaltung Bahnhofsumfeld inhalte/ziele: Aufwertung des Areals als Ankunftsort Steigerung der Funktions-, Gestaltungsund Aufenthaltsqualität Geordnete Parkverhältnisse herstellen Mögliche Gestaltungselemente: Beleuchtung, Radabstellanlagen, überdachte Sitzmöglichkeiten Anvisiertes Förderprogramm: Verkehrsinfrastrukturförderung (VIF) Hessen Mobil DB KIP Städtebaulicher Denkmalschutz 21 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

22 Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim Modernisierung Empfangsgebäude inhalte/ziele: Aufwertung des Areals als Ankunftsort Beseitigung baulicher Mängel energetische Sanierung Anvisiertes Förderprogramm: DB Eigentümer Städtebaulicher Denkmalschutz 22 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

23 - Priorisierung Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim Priorität Priorität 2 Priorität 3 Grunderwerb Nebengebäude Umgestaltung Bahnhofsumfeld Modernisierung Empfangsgebäude Abbruch Lagerhalle - 23 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

24 Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim Gesamtsumme Bahnhof: ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

25 Teilgebiet 3: Umfeld Basilika 25 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

26 Teilgebiet 3: Umfeld Basilika An der Basilika von der Rheingaustraße zum Parkplatz An der Basilika (Ost-West) Roppelsgasse 3 3 Aufwertung des Parkplatzes 4 4 Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung inhalte/ziele: altstadtgerechte Gestaltung/Pflasterung Steigerung der Funktions-, Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität des Parkplatzes Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 26 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

27 Teilgebiet 3: Umfeld Basilika Aufwertung Umfeld Basilika inhalte/ziele: Steigerung der Aufenthaltsqualität für Besucher Sitzmöglichkeiten Radabstellanlagen qualitätsvolles Grün Infotafel und Hinweisschilder Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz Weitere Finanzierungsmittel: Kirche 27 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

28 Teilgebiet 3: Umfeld Basilika Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude inhalte/ziele: Beseitigung baulicher Mängel energetische Sanierung Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 28 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

29 - Priorisierung Teilgebiet 3: Umfeld Basilika Priorität Priorität 2 Priorität 3 Aufwertung Umfeld Basilika Aufwertung des Parkplatzes Straßenausbau An der Basilika von der Rheingaustraße zum Parkplatz Straßenausbau An der Basilika (Ost-West) Straßenausbau Roppelsgasse Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude 29 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

30 Teilgebiet 3: Umfeld Basilika Gesamtsumme: ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

31 Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus 31 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

32 Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus Aufwertung des Parkplatzes und Grünstreifen vor Grauem Haus Fußweg/Laubengang Kerbeplatz Rheinweg zwischen Kerbeplatz und Graugasse 3 Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung inhalte/ziele: Erneuerung des Straßenbelags Erneuerung Laubengang Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 32 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

33 Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus Fassung Wasserentnahmestelle inhalte/ziele: Aufwertung eines städtebaulichen Details Fassung und Gestaltung als Brunnen Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 33 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

34 Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude inhalte/ziele: Beseitigung baulicher Mängel energetische Sanierung Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 34 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

35 - Priorisierung Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus Priorität 1 - Priorität 2 Priorität 3 - Aufwertung des Parkplatzes und Grünstreifen vor Grauem Haus Fußweg/Laubengang Kerbeplatz Straßenausbau Rheinweg zwischen Kerbeplatz und Graugasse Fassung Wasserentnahmestelle Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude 35 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

36 Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus Gesamtsumme: ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

37 Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentano 37 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

38 Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentano Grundinstandsetzung Gesindehaus Grundinstandsetzung Remise Grundinstandsetzung Hühnerstall Grundinstandsetzung Scheune Ausbau Obergeschoss Brentanoscheune inhalte/ziele: Erhaltung stadtgeschichtlich bedeutsamer Gebäude Instandsetzung der Gebäude Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 38 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

39 Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentano Verkehrliche Neuordnung Kreuzungsbereich Hauptstraße, Schillerstraße, Am Lindenplatz 1 1 Gestaltung der Unterführung Rheinpromenade Aufwertung Parkplatz 3 Am Lindenplatz 4 Quelle Abb.: OpenStreetMap, eigene Darstellung Arndtstraße 5 Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 39 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

40 Teilgebiet 5:Kulturdreieck Brentano Konzept Brentanopark Aufwertung Brentanopark Verbesserung Freianlage Brentanoscheune Gestaltung Bahnunterführung Schillerstraße inhalte/ziele: Steigerung der Aufenthaltsqualität & Zugänglichkeit Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 40 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

41 Teilgebiet 5:Kulturdreieck Brentano Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude Am Lindenplatz, Hauptstraße inhalte/ziele: Beseitigung baulicher Mängel energetische Sanierung Anvisiertes Förderprogramm: Städtebaulicher Denkmalschutz 41 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

42 - Priorisierung Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentano Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Konzept Brentanopark Aufwertung Brentanopark Grundinstandsetzung Gesindehaus Grundinstandsetzung Remise Grundinstandsetzung Hühnerstall Grundinstandsetzung Scheune Ausbau Obergeschoss Brentanoscheune Verbesserung Freianlage Brentanoscheune Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude Am Lindenplatz, Hauptstraße Kreuzungsbereich Hauptstraße, Schillerstraße, Am Lindenplatz Sanierung der Unterführung Rheinpromenade Straßenausbau Am Lindenplatz Straßenausbau Arndtstraße Gestaltung Bahnunterführung Schillerstraße Aufwertung Parkplatz 42 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

43 Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentano Gesamtsumme: ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

44 Begleitung und Beratung ISEK Programmmanagement Städtebaulicher Denkmalschutz Öffentlichkeitsarbeit Gesamtsumme: ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

45 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Gesamtsumme: ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

46 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Vorschlag zur Verfahrenswahl Erhaltungssatzung oder Sanierungsgebiet Das Programmgebiet für den städtebaulichen Denkmalschutz ist als Erhaltungs- oder Sanierungsgebiet festzulegen. Erhaltungssatzung BauGB oder Sanierungsgebiet BauGB 46 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

47 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Verfahrenswahl: Erhaltungssatzung oder Sanierungsgebiet? Erhaltungssatzung Erhaltungssatzung ( BauGB): Ziel: Erhalt von Gebäuden und städtebaulichen Gebieten Instrumente: Erhaltungssatzung, Genehmigungsverfahren für bauliche und Rückbaumaßnahmen steuerliche Förderung: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen über Denkmalbehörden: 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen; 10f EStG: Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale Beitragsrecht: Erhaltungssatzung hat keinen Einfluss auf das Beitragsrecht Aufwand für Erarbeitung der Erhaltungssatzung: Begründung nicht erforderlich, aber empfehlenswert; grundlegende Informationen über das Erhaltungsgebiet, Satzungstext und Gebietsabgrenzung Grundsätzliche Bewertung gegenüber Sanierungsgebiet: Steuerungsansatz geringer, Erhaltungssatzung schneller in Kraft gesetzt 47 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

48 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Verfahrenswahl: Erhaltungssatzung oder Sanierungsgebiet? Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet (klassisches Verfahren 142 Abs. 1 BauGB): Ziel: Beseitigung von baulichen und funktionalen Mängeln und Missständen Instrumente: Sanierungssatzung, besondere bodenrechtliche Vorschriften nach BauGB (Kaufpreisprüfung, Erwerb zum sanierungsunbeeinflussten Grundstückswert, Ausgleichsbeträge), günstigere Voraussetzungen für Vorkaufsrecht und Enteignung, Genehmigungsverfahren für bauliche und für grundstücksbezogene Rechtsvorgänge (Grunderwerb, grundbuchliche Belastungen, Mieten, Pachten) steuerliche Förderung: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen über Stadt: 7h EStG Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten; 10f EStG: Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude in Sanierungsgebieten; 11a Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten. Beitragsrecht: keine Straßenbeiträge, dafür Ausgleichsbeträge (Höhe der Bodenwertsteigerung) Aufwand für Erarbeitung der Sanierungssatzung: Vorbereitende Untersuchung nach 141 BauGB; umfangreiche Bestandsaufnahme, intensive Betroffenenbeteiligung und Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft, Satzungstext und Gebietsabgrenzung Grundsätzliche Bewertung gegenüber Erhaltungsgebiet: Steuerungsansatz hoch, hoher Aufwand 48 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

49 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Verfahrenswahl: Erhaltungssatzung oder Sanierungsgebiet? Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet (vereinfachtes Verfahren 142 Abs. 4 BauGB): Ziele: wie im klassischen Sanierungsverfahren Unterschiede zum klassischen Verfahren: - keine Anwendung der besonderen bodenrechtlichen Vorschriften ( BauGB) - Wahl zwischen Anwendung und Ausschluss von Genehmigungsverfahren für bauliche und grundstücksbezogene Rechtsvorgänge Beitragsrecht: keine Ausgleichsbeträge, Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren hat keinen Einfluss auf das Beitragsrecht Grundsätzliche Bewertung gegenüber Erhaltungsgebiet: Steuerungsansatz hinsichtlich baulicher gleich Erhaltungsgebiet, wenn 144 Abs. 1 BauGB (Genehmigung baulicher ) beibehalten wird. Ansonsten hoher Aufwand aufgrund Vorbereitender Untersuchungen. 49 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

50 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Vorschlag zur Verfahrenswahl Teilgebiet 1: Südwestliche Altstadt Oestrich und Rheinanlagen : Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, einzelne private Modernisierungsmaßnahmen kein Sanierungsrecht erforderlich, Erhaltungssatzung vorläufig ausreichend. Teilgebiet 2: Bahnhof Mittelheim : Abbruch Nebengebäude, Grunderwerb, Modernisierung und Instandsetzung, P&R-Anlage kein Sanierungsrecht zwingend erforderlich, aber ggf. hilfreich, wenn Grunderwerb scheitert. Erhaltungssatzung vorläufig ausreichend. Teilgebiet 3: Umfeld Basilika : Öffentliche Straßen, privater Kirchenvorplatz, Parkplatz, ggf. private Modernisierungsmaßnahmen kein Sanierungsrecht erforderlich, Erhaltungssatzung ausreichend. 50 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

51 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Vorschlag zur Verfahrenswahl Teilgebiet 4: Umfeld Graues Haus : Öffentliche Straßen, Parkplatz, ggf. private Modernisierungsmaßnahmen kein Sanierungsrecht erforderlich, Erhaltungssatzung ausreichend. Teilgebiet 5: Kulturdreieck Brentano : Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, einzelne private Modernisierungsmaßnahmen kein Sanierungsrecht erforderlich, Erhaltungssatzung ausreichend. 51 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

52 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Vorschlag zur Verfahrenswahl Da sowohl in Oestrich als auch in Winkel und Mittelheim Erhaltungssatzungen existieren, sind die Oestricher Altstadt, das Umfeld Basilika, das Umfeld Graues Haus und das Kulturdreieck Brentano von diesen Satzungen erfasst. Nicht von der Satzung erfasst sind die Rheinanlagen in Oestrich. Hier wird empfohlen, die bestehende Erhaltungssatzung Oestrich zu erweitern. Ebenfalls nicht von den bestehenden Erhaltungssatzungen erfasst ist der Bahnhof in Mittelheim. Hier wird empfohlen für den Bereich eine Erhaltungssatzung zu beschließen. 52 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

53 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Exkurs: Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen - Grundlagen Die Sanierung von privaten Gebäuden ist förderfähig. Man spricht dann von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Anlass: Bauliche Mängel und Missstände am oder im Gebäude Voraussetzungen: Erhaltenswertbescheinigung der Denkmalpflege, Genehmigung der Maßnahme (Bauaufsichtsbehörde, Stadt), Genehmigung des Förderantrages durch die WIBank, Beschluss der Stadt über Förderung der Maßnahme Gegenstand der Förderung: Die unrentierlichen Kosten der Maßnahme sind förderfähig. Die rentierlichen Kosten werden über Eigen- oder Fremdkapital des Eigentümers getragen. Höhe der Förderung: bestimmt sich aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (Gesamtertragsberechnung oder Mehrertragsberechnung) Zusammensetzung der Fördermittel: Es handelt sich um eine Drittelförderung Bund/Land/Stadt Rechtliche Grundlage: Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt, in seltenen Fällen Gebot. Ein Anspruch auf Förderung des Eigentümers gegenüber der Stadt besteht nicht. 53 ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

54 Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel Die nächsten Schritte ISEK: - Beschluss des ISEK durch die städtischen Gremien - Einreichung des ISEK beim Land - Genehmigung durch das Land - Nach der Genehmigung ist das ISEK Handlungsgrundlage für den Städtebaulichen Denkmalschutz - Es ist aber nicht in Stein gemeißelt, sondern kann fortgeschrieben werden. Neue Inhalte und können somit eingebracht werden. Nach Genehmigung des ISEK: - Beschluss der Stadt über die Gebietsfestlegung (Vorschlag: Erhaltungssatzung) 54 Und darüber hinaus: - Auswahl eines Programmmanagements zur weiteren Durchführung des Programmes Städtebaulicher Denkmalschutz durch die Stadt - Zustellung des Förderbescheides Umsetzung erster in Erarbeitung des Förderantrages 2019, voraussichtlich im 1. Quartal Empfehlung: Spätestens zur nächsten Antragsbearbeitung sollte die nächste LoPa- Sitzung erfolgen ProjektStadt Städtebaulicher Denkmalschutz in Oestrich-Winkel

55 KONTAKT für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Foißner Projektleiter Stadtentwicklung Tel +49 (0) Mobil +49 (0) 178/ Wir sind für Sie da! Jenny Nußbaum Projektmitarbeiterin Stadtentwicklung Tel +49 (0) NH ProjektStadt Stadtumbau in Heusenstamm

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