Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Entscheidung öffentlich

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1 Einrichtung einer Fußgängerzone in der Reutlinger Straße und in der Straße Beim Rathaus zwischen Lindenplatz und Nürtinger Straße sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung und Lenkung des Verkehrsaufkommens im Bereich zwischen Kelternplatz und Bahnhof Vorlagen-Nr.: 075/2012-ö-30 Az.: Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Entscheidung öffentlich Dezernat - Amt Abteilung: Sachbearbeiter: II Ordnungsamt Herr Dietmar Bez und Herr Albrecht Gaiser Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt folgende Vorhaben zur Verkehrsneuordnung und Verkehrsberuhigung in der Metzinger Innenstadt: 1. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 i.v.m. Satz 2 der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung einer Fußgängerzone in der Reutlinger Straße zwischen Lindenplatz und Krummestraße sowie in der Straße Beim Rathaus zwischen Hindenburgstraße und Nürtinger Straße - Anlage 1 und 2 2. Umstellung der Fahrtrichtungen auf den innerstädtischen Hauptachsen der Kernstadt zwischen Kelternplatz und Bahnhofplatz durch Einführung von Einbahnstraßenregelungen (jeweils mit Radfahrer frei ) in der Schönbeinstraße zwischen Karlstraße und Christophstraße (Kelternplatz) sowie in der Hindenburgstraße zwischen Schlossstraße und Helferstraße - Anlage 3 3. In Abhängigkeit des Baufortschritts am Standort Hotel Schwane in der Schlossstraße wird angestrebt, die Maßnahme Einrichtung einer Fußgängerzone baldmöglichst umzusetzen. Die Umsetzung der Einbahnstraßenregelung in der Schönbeinstraße und Hindenburgstraße erfolgt nach Fertigstellung der entsprechenden Markierungsarbeiten für die Parkierung. Ziel: Die genannten Vorhaben zur Verkehrsneuordnung dienen der Beruhigung und Reduzierung des Verkehrsaufkommens im innerstädtischen Bereich. Auswirkungen auf Finanzen Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen: ja (s. Anlage 0); nein Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder außerplanmäßige Ausgaben notwendig: ja, insgesamt Euro; nein Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme: ; ist Teil einer Gesamtmaßnahme: Seite 1 von 2

2 Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme belastet entlastet den städtischen Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2014 mit voraussichtlich insgesamt: Euro (falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes (Investitions-und Folgekosten) genannt (ev. Einnahmen sind berücksichtigt) Personal Umwelt und Verkehr Verkehrsberuhigung. Kinder, Familie, Senioren Gefahrloser Aufenthalt in der Innenstadt während der Straßensperrung insbesondere für Kinder. Straßenraum wird zum Aufenthaltsraum für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer. Wirtschaft und Tourismus Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich der Innenstadt. Sachverhalt: Siehe Anlage Sachverhalt Anlagen: Sachverhalt 0 Finanzvorlage 1 Fußgängerzone Reutlinger Straße und Beim Rathaus 2 Einbahnstraßenregelung i.v.m. der Erschließung der Fußgängerzone 3 Einbahnstraßenregelung Bestand und neu im Bereich Kelternplatz - Bahnhofplatz 4 a) - c) Parkierung in der Hindenburgstraße zwischen Schlossstraße und Helferstraße (Bestand, Variante 1 und 2) Seite 2 von 2

3 Sachvortrag: I. Die Veränderungen in der Metzinger Innenstadt in den letzten 20 Jahren - ein Rückblick Die Innenstadt von Metzingen hat sich in den zurückliegenden 20 Jahren nachhaltig zum Positiven verändert. Eine ganze Reihe von Vorhaben, Maßnahmen und konkreten Projekten wurden in diesem Zeitraum durchgeführt bzw. umgesetzt. Die Sanierungsmaßnahmen in den 80er und 90er Jahren in der Innenstadt (Sanierungsgebiet I und II) war der Anfang der Modernisierung und Um- und Neugestaltung der Stadtmitte. Vor allem die Umgestaltung des Kelternplatzes und des Marktplatzes sowie die Neugestaltung des öffentlichen Straßenraums in der Reutlinger-, Stuttgarter- und Pfleghofstraße, haben weiten Teilen der Innenstadt ein neues, modernes und zeitgemäßes Ambiente verliehen. Auf der gegenüberliegenden, der südlichen Seite der Erms, bilden sich gegen Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts langsam aber stetig die immer klarer werdenden Konturen der heutigen Outlet-City heraus. Zwischen Innenstadt und der entstehenden Outlet-City liegt der Lindenplatz. Er stellt das verbindende Scharnier zwischen diesen beiden innerstädtischen Räumen dar (siehe Abb.1). Bis Ende der 90er Jahre war der Lindenplatz in erster Linie ein hoch belasteter und stark frequentierter Verkehrsraum. Zum einem war der Lindenplatz Parkplatz, zum anderen vor allem ein Kreuzungsbereich zweier Hauptverkehrsstraßen, nämlich der Reutlinger Straße und der Wilhelmstraße / Ulmer Straße, mit einem durchschnittlich täglichen Verkehrsaufkommen von etwa Kraftfahrzeugeinheiten. Durch dieses hohe Verkehrsaufkommen wirkte dieser Straßenabschnitt von der Wilhelmstraße, Ulmer Straße (B 28 alt) bis zur Schlossstraße wie eine nur schwer zu überwindende Abb. 1: Lindenplatz im Jahr 2000 Barriere zwischen Outlet-City und Innenstadt. Die trennende Wirkung dieser vom Durchgangsverkehr hochbelastenden Verkehrsstraße war alltäglich erlebbar. Insofern kam der Umgestaltung des Lindenplatzes zu einem zentralen Platz in mancherlei Hinsicht eine Schlüsselfunktion zu. Im Jahre 2002 wurden die ersten Planungsskizzen zur Umgestaltung des Lindenplatzes entworfen. Mit in die Betrachtung einbezogen wurden die unmittelbar an den Lindenplatz angrenzenden Areale. Es entstand ein Rahmenplan, welcher zum einen der Innenstadt eine neue Mitte geben sollte und zum anderen die trennende Wirkung der B 28 (alt) mit städtebaulichen Mitteln mildern bzw. beseitigen sollte. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Lindenplatz wurde Ende 2002 gefasst. Der Planungsprozess zur Neu- und Umgestaltung des Lindenplatzes zog Seite 1 von 9

4 sich über mehrere Jahre hin. Im Jahre 2004 wurde die Bautätigkeit aufgenommen. Die ersten Gebäude wurden im Umfeld des Lindenplatzes bereits 1998 neu errichtet. Es waren das Joop!-Haus sowie das Gebäude, in welchem noch heute Strenesse seine Waren anbietet. Dem folgten einige Jahre später die heute den Lindenplatz prägenden Ermshäuser mit ihrer futuristischen Architektur. Ab dem Jahre 2008 begann die Holy AG zudem mit der schrittweisen Bebauung des Sauter-Areals, welches im März 2012 ihren vorläufigen Abschluss fand. Die Umsetzung des Planungskonzeptes am Lindenplatz stand wiederum in direkter Abhängigkeit zum Baufortschritt auf der B 28 Abb. 2: Lindenplatz Endstufe (etwa 2010) neu Bauabschnitt Ortsumgehung Metzingen. Nachdem im Jahr 2008 dieser Straßenabschnitt fertiggestellt und dem Verkehr übergeben wurde, konnte in den Folgejahren endlich mit der letzten, der abschließenden Umbauphase des Lindenplatzes begonnen werden. Bestandteil dieses Bauabschnittes war neben der Umgestaltung der Ulmer Straße bis zur Schlossstraße auch der Umbau des Straßenabschnittes der äußeren Reutlinger Straße zur Fußgängerzone, welcher sich von der Mühlstraße bis zur Wilhelmstraße (Haus Bethesda) erstreckt. Auf diesem Straßenabschnitt entstand ein öffentlicher Raum mit vollkommen neuen Aufenthaltsqualitäten. Regionale Obstbäume, die von ansprechenden Sitzbänken aus Holz eingefasst wurden, waren neue Gestaltungselemente, welche Ruhezonen in der OutletCity bildeten. Die Besucher nehmen diese Sitzgelegenheiten dankbar an (Abb. 3). Ein weiteres vorrangiges Ziel bei der Neugestaltung des Lindenplatzes war es, die Querung der Ulmer Straße von der Outlet-City zur Innenstadt hin so zu gestalten, dass die Outlet-Besucher eine breit angelegte Furt, Abb. 3: Fußgängerzone Reutlinger Str. in der Outlet-City eine Querungsmöglichkeit vorfinden, welche die Besucher vom Lindenplatz direkt in die Reutlinger Straße und damit in die Innenstadt lenken (siehe Abb. 2, blauer Kreis). Mit entsprechend gestalterischen Mitteln im Straßenbelag, einem sogenannten Street-Print wurde diese optische Verbindung realisiert. Die Bauarbeiten auf und um den Lindenplatz herum fanden im Jahr 2011 ihren Abschluss. Ein weiterer Bestandteil der letzten Phase der Umbaumaßnahme Lindenplatz war der Rückbau des in den 60er Jahren errichteten Gewässerbauwerkes entlang des nördlichen Uferbereiches der Erms in Höhe der Firma Seifen-Bazlen. Dem Abbruch dieses Betonbauwerkes folgte die Neugestaltung der Uferböschung auf diesem Uferabschnitt. In Anlehnung an die Gestaltung der 50er Jahre des letzten Seite 2 von 9

5 Abb.4: Bebauung des Sauter-Areals mit neu gestalteter Ulmer Straße Seite 3 von 9 Jahrhunderts wurde parallel zur Erms bzw. zur Ulmer Straße, wieder eine Kastanienallee gepflanzt (siehe Abb. 4). Der Baufortschritt bei der Umgestaltung des Lindenplatzes und entlang der Ulmer Straße ging einher mit der Fertigstellung des letzten Bauabschnittes der B 28 neu des Verkehrsknotenpunktes Maienwald. Im November 2011 fand die feierliche Verkehrsübergabe dieses für Metzingen wichtigen Verkehrsknotenpunktes statt. Damit hatte Metzingen ein leistungsfähiges Tangentenviereck, was zu einer großen und nachhaltigen Entlastung des Verkehrsaufkommens, insbesondere vom Durchgangsverkehr in der Innenstadt, führte. Dass diese Veränderungen in den vergangenen Jahren ermöglicht wurden, ist maßgeblich der Verlagerung der B 28 nach außen zu verdanken. Ohne diese große Verkehrsbaumaßnahme wären auch die Veränderungen im Rahmen der Umgestaltung des Lindenplatzes und der Ulmer Straße nicht möglich gewesen. Der baulichen Umgestaltung der Innenstadt folgt nun die funktionale Neuausrichtung, d. h. die Neuordnung der Verkehrsbeziehungen im innerstädtischen Raum. Die Lebensqualität sowohl der Einwohner als auch der Besucher der Innenstadt hängt immer stärker vom Verkehrsaufkommen und den daraus resultierenden Verkehrsbelastungen ab. Vor allem die verkehrsberuhigten Bereiche (Spielstraße), in denen die Fußgänger die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer sind, werden in erheblichem Maße vom Individualverkehr belastet. Vor allem im verkehrsberuhigten Bereich der Reutlinger Straße, zwischen Lindenplatz / Ulmer Straße und Nürtinger Straße, treffen die unterschiedlichen Nutzungsinteressen am stärksten aufeinander. Insofern besteht hier verstärkter Handlungsbedarf. Außengastronomie, Auslagen der Einzelhändler, Schilder und die Möblierung des öffentlichen Raumes engen den vorhandenen Straßenraum immer mehr ein. Zudem hat die Zahl der Besucher in der Innenstadt in den letzten Jahren erfreulicherweise stetig zugenommen. Von einer weiteren Steigerung der Zahl der Fußgänger ist in den kommenden Jahren auszugehen. Was stört und die Aufenthaltsqualität insbesondere in der Reutlinger Straße stark beeinträchtigt, ist vor allem der Durchgangs- und Abkürzungsverkehr, welcher sich durch das enge Straßennetz der Innenstadt zwängt. Gleichzeitig ist nach den Ursachen zu fragen, warum es zu diesem hohen Verkehrsaufkommen auf manchen Straßenabschnitten in der Innenstadt kommt. Hieraus ergibt sich der zweite Teil des Vorhabens, nämlich die heutige Verkehrssteuerung und -lenkung dahingehend zu optimieren, dass ein flüssiger Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsstraßen gewährleistet wird. Mit der steigenden Zahl von Besuchern in der Kernstadt braucht Metzingen ein neues und zeitgemäßes Verkehrskonzept, welches eine zentrale Verkehrssteuerung beinhaltet, um das Verkehrsaufkommen so steuern zu können, dass die Belastungen für die

6 Bevölkerung und die Umwelt am geringsten sind. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind im Haushalt 2012 hierfür rund ,- eingestellt worden. In einem ersten Schritt wird die hierfür erforderliche sehr umfangreiche Datenerhebung durchgeführt, um das Verkehrskonzept erarbeiten zu können, welches auf der Grundlage von Verkehrszellen aufgebaut sein wird. Mit Hilfe der definierten Verkehrszellen lassen sich innerhalb dieses Verkehrskonzeptes auch spezielle Verkehrssituationen modellieren. Welche große Bedeutung der Verkehr und der Verkehrsfluss bei der Metzinger Bevölkerung hat, hat das Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen der Entwicklung des G & V-Areals gezeigt. Die am intensivsten diskutierten Fragen waren die zum Verkehr. Die Hauptverkehrslast, insbesondere die des Fernverkehrs wird zukünftig über das Tangentenviereck B 28, B 312, Nordtangente und die B 313/Noyon-Allee abgewickelt werden. Der innerörtliche Verkehr soll auf die Hauptverkehrsstraßen des inneren Rings, Nürtinger Straße, Noyon-Allee, Ulmer Straße, Wilhelmstraße und Stuttgarter Straße konzentriert werden. Das nachgeordnete, innerörtliche Verkehrsnetz soll vom Abkürzungs- und Durchgangsverkehr (Schleichverkehr) entlastet werden. Seit langem wird die Diskussion geführt, ob die Reutlinger Straße zwischen Rathaus und Lindenplatz zur Fußgängerzone umgewidmet werden soll. In der Zeit von Juni bis Oktober 2010 gab es eine Versuchsphase, die im Rahmen einer Diplomarbeit wissenschaftlich begleitet wurde. Im August 2011 wurde die Diplomarbeit fertig gestellt. Eine wesentliche Grundlage stellte die Befragung der Einzelhändler und der Konsumenten dar. Die Bewertung des Einzelhandels stand im Mittelpunkt der Untersuchung. Diese Arbeit gab wichtige Hinweise für die jetzt zu entscheidende verkehrliche Neuregelung in der Reutlinger Straße. Die Reutlinger Straße zwischen Lindenplatz/Ulmer Straße und Nürtinger Straße ist im verkehrsrechtlichen Sinne ein verkehrsberuhigter Bereich also eine Mischverkehrsfläche eigener Art. Gemäß 42 Abs. 2 StVO - Anlage 3 dürfen in einer verkehrsberuhigten Zone Fußgänger die gesamte Breite der Straße nutzen, Kinderspiele sind auf der ganzen Breite erlaubt. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. Das gilt auch im umgekehrten Fall, d. h., ein Fußgänger darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Als Geschwindigkeitsbegrenzung wird für den verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit genannt. Eine klare rechtliche Definition gibt es für den Begriff der Schrittgeschwindigkeit nicht. Im Allgemeinen hat die Rechtsprechung der obersten Gerichte eine Geschwindigkeit von maximal 8 km/h festgelegt. Im Durchschnitt liegt die Schrittgeschwindigkeit eines gesunden Erwachsenen bei 3 7 km/h. Ob die Schrittgeschwindigkeit jetzt bei 4 oder 10 km/h liegt, ist bei der Betrachtung der realen Situation in der Reutlinger Straße sekundär. Seite 4 von 9

7 Täglich ist im betreffenden Abschnitt der Reutlinger Straße festzustellen, dass der mit Abstand größere Teil der Kfz-Fahrer in aller Regel schneller fährt als die in den verkehrsberuhigten Bereichen erlaubte Schrittgeschwindigkeit. Auch die absolute Zahl an Fahrzeugen, welche täglich diesen Straßenabschnitt der Reutlinger Abb.5: Abbiegen des Individualverkehrs vom Straße befahren, ist zu hoch (siehe Abb. Lindenplatz in die Reutlinger Straße 5). Einem Lindwurm gleich, wälzt sich vor allem um die Mittagszeit der Individualverkehr durch die Reutlinger Straße. Noch problematischer ist die Verkehrssituation, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer dadurch, dass nicht nur auf den 13 gekennzeichneten Stellplätzen geparkt wird, sondern auch auf allen anderen freien Flächen, die hierfür nicht vorgesehen sind. In unmittelbarer Nähe zur Reutlinger Straße wurde im Zuge der Neubebauung des Sauter-Areals im Jahre 2009 auch das Parkhaus P0 an der Ulmer Straße errichtet. Hier stehen heute weitere 362 Stellplätze zur Verfügung. Davon entfallen 31 Stellplätze auf das Kurzzeitparken, 209 Stellplätze stehen als öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Die restlichen 105 Stellplätze sind Stellplätze der Quartiersgarage. Am nördlichen Ende der Reutlinger Straße befinden sich im unmittelbaren Umfeld des Rathauses weitere 25 oberirdisch angelegte Stellplätze. Weitere 73 Stellplätze sind in der Rathaus-Tiefgarage vorhanden, welches über die Silcherstraße angefahren wird. Eine weitere räumliche Einengung des Straßenraumes kam in den letzten Jahren durch die steigende Zunahme der Zahl an Freisitzen der gastronomischen Einrichtungen sowie durch die Auslagen der Einzelhandelsgeschäfte zustande. Letztendlich stellen auch die öffentliche Möblierung (Fahrradständer, Mülleimer, Sitzbänke, Masten der Straßenbeleuchtung, Bäume, Pflanzkübel, Hinweisschilder, usw.) im Straßenraum sowie private Werbeträger, vor allem die Kundenstopper, welche man vor nahezu jedem Ladengeschäft und jedem gastronomischen Betrieb findet, weitere Hindernisse dar. Mit steigender Zahl an Abb.6: Enge der Reutlinger Straße durch die verschiedenen Nutzungen Fußgängern wird der zur Verfügung stehende Raum immer enger (siehe Abb. 6). Für die Fußgänger geht in zunehmendem Maße die Aufenthaltsqualität verloren. Ein gemütliches Bummeln Seite 5 von 9

8 findet zu manchen Tageszeiten nicht mehr statt. Vielmehr ist der Fußgänger zum einen für die Autofahrer selbst Hindernis oder er steht vor einem dieser zahlreichen Hindernisse, die im Wege stehen. Insofern war der Ansatz nachvollziehbar zu prüfen, ob auf der Reutlinger Straße zwischen Lindenplatz und Nürtinger Straße oder in deren Teilbereichen eine Fußgängerzone eingerichtet werden kann, um die Verkehrssituation, aber auch die Aufenthaltsqualität insbesondere für die Fußgänger zu verbessern. Die Reutlinger Straße hat von der Einmündung am Lindenplatz bis zur Einmündung in die Nürtinger Straße eine Länge von 320 m. Hiervon sollen auf zwei Abschnitten Fußgängerzonen eingerichtet werden. Abschnitt 1 reicht von der Einmündung Lindenplatz/Ulmer Straße bis zur Krummestraße / Metzgerstraße. Abschnitt 2 erstreckt sich von der Hindenburgstraße bis zur Einmündung in die Nürtinger Straße. In dem dazwischenliegenden Abschnitt, in welchem sich der größte Teil der Kurzzeitparkplätze befindet, ist das Anfahren mit dem Pkw weiterhin möglich. II. Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung im Jahr 2012: 1. Einführung einer zweigeteilten Fußgängerzone in der Reutlinger Straße und der Straße Beim Rathaus zwischen Lindenplatz und Nürtinger Straße Der Gemeinderat der Stadt Metzingen hat in seiner Sitzung am mehrheitlich beschlossen, die Testphase der temporären Fußgängerzone in der Reutlinger Straße und der Straße Beim Rathaus zwischen Lindenplatz und Nürtinger Straße (Dauer: ) nicht zu verlängern. In gleicher Sitzung wurde jedoch die Verwaltung beauftragt, weitere Varianten für eine Verkehrsberuhigung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Entwicklungskonzept Innenstadt zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Gemeinderatsfraktionen, dem Gewerbe-, Handels- und Verkehrsverein, der Outlet- City sowie der Stadtverwaltung kam im Frühjahr 2011 zu insgesamt 5 Sitzungen zusammen. Neben Themen der Wirtschaftsförderung und des Marketings wurde auch die Verkehrsberuhigung der Innenstadt thematisiert und zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt. Der von allen Seiten akzeptierte und goutierte Kompromiss mit einer zweigeteilten Fußgängerzone im Bereich des ehemaligen Testbereichs wird sowohl den Interessen der Fußgänger und Besucher als auch der Gewerbetreibenden in der Innenstadt gerecht. Sämtliche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs sind von der Kundschaft noch mit dem Fahrzeug erreichbar, gleichzeitig sind die südlichen und nördlichen Verbindungsbereiche zum Innenstadtring künftig den Fußgängern vorbehalten. Somit ist die Achse Lindenplatz-Reutlinger Straße-Beim Rathaus-Nürtinger Straße mit Umsetzung der Maßnahme dem Schleichverkehr entzogen. Im Übrigen bleiben die 10 Seite 6 von 9

9 ausgewiesenen Parkplätze im mittleren Teil der Reutlinger Straße auch künftig vollständig erhalten. Im nördlichen Teil der Fußgängerzone (Beim Rathaus) entfallen hingegen 3 Parkplätze. Der Behindertenparkplatz wird künftig als zusätzlicher Stellplatz auf dem Parkplatz Nürtinger Straße wieder hergestellt, sodass in Summe lediglich 2 gebührenpflichtige Parkplätze entfallen. Im Erdgeschoss des Parkhauses P0 werden seit einigen Jahren 31 ebenerdige, von der sonstigen gebührenpflichtigen Parkeinrichtung getrennte, Stellplätze für die Kunden der Innenstadt zur Verfügung gestellt. Die Bewirtschaftung erfolgt mittels Parkscheibenregelung, sodass eine Kompensation für den Verlust der beiden Stellplätze mehr als gegeben ist. In den beiden neuen Teilen der Fußgängerzone ist der Anlieferverkehr zwischen Uhr und Uhr und die Zufahrt für berechtigte Bewohner jederzeit möglich. Die Zufahrt zur inneren Reutlinger Straße erfolgt künftig von der Ulmer Straße über die Schlossstraße, Gartenstraße, Pfleghofstraße und Metzgerstraße. In umgekehrter Richtung kann entweder über die Hindenburgstraße und Friedrichstraße zur Schlossstraße gefahren werden. An der Ulmer Straße erfolgt aus beiden Richtungen der Hinweis zur Innenstadt. Im weiteren Verlauf wird eine Wegweisung eingerichtet, damit auch auswärtige Kunden die Geschäfte in der inneren Reutlinger Straße sicher auffinden können. Die Verkehrskommission der Stadt Metzingen hat der Einführung der beiden Teilabschnitte der geplanten Fußgängerzone in der Innenstadt am aus fachlicher Sicht zugestimmt. Für die Einführung der beiden Teilabschnitte der geplanten Fußgängerzone in der Reutlinger Straße und in der Straße Beim Rathaus ist nach 45 Abs. 1b, Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 Straßenverkehrsordnung das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. 2. Einführung von Einbahnstraßen in der Hindenburgstraße zwischen Schloßstraße und Helferstraße sowie in der Schönbeinstraße zwischen Karlstraße und Kelternplatz Die Einführung der beiden Einbahnstraßen stellt zwar ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und bedürfte keiner formellen Zustimmung durch Gremien, wenn verkehrsrechtliche Belange durch Fachgremien geprüft wurden. Da es sich aber um ein Gesamtkonzept zur schrittweisen Verkehrsberuhigung der Innenstadt handelt, sollte hierüber auch politischer Konsens herrschen. Die Änderungen in der Verkehrsführung werden deshalb dem Gremium zur Abstimmung vorgestellt. Das aktuelle vom Gemeinderat der Stadt Metzingen am beschlossene Verkehrskonzept sieht vor, dass die Wohngebiete außerhalb des Innenstadtrings mit Ausnahme der klassifizierten Straßen und der Gewerbegebiete allgemein durch die Einführung von Tempo-30-Zonen verkehrsberuhigt sind. Innerhalb des Rings gibt es Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Tempo-30-Zonen. Neben der Eisenbahnstraße, welche den Innenstadtbereich in östlicher Richtung zur Bahntrasse Seite 7 von 9

10 abgrenzt und zentrale Erschließungsfunktion, insbesondere für den Busverkehr hat, wird der Kernbereich in West-Ost-Richtung bzw. in umgekehrter Richtung über die Trasse Schreiberei-Hindenburgstraße-Innere Heerstraße und Schreiberei- Christophstraße-Schönbeinstraße durchtrennt. Diese beiden Querungsachsen sind jeweils in beide Fahrtrichtungen befahrbar und neben dem Ziel- und Quellverkehr hauptsächlich durch Schleichverkehr geprägt. Im Bereich der Schreiberei und der Hindenburgstraße kommt es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs vor der Einmündung der Schlossstraße zu unübersichtlichen Situationen für den Fußgänger. Da sich hier auch ein Schulweg zur 7-Keltern-Schule befindet wurde dieser Einmündungsbereich in der Vergangenheit mehrfach durch Poller und Markierungen optimiert. Die Hauptursache, das hohe Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Sichtverhältnisse durch die Parkplätze konnte nicht beseitigt werden. Mit der Einbahnstraßenregelung und der Neuordnung der Parkplätze werden diese Missstände erheblich verbessert und tragen so zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bei. Durch die Einbahnstraßenregelung in der Hindenburgstraße müssen auch die Parkplätze neu angelegt werden. Im Teilbereich zwischen Schlossstraße und Helferstraße befinden sich wechselseitig 13 Parkmöglichkeiten als Bestand. Die Neuordnung sieht entweder wechselseitiges Parken vor, wodurch 15 Parkplätze ermöglicht werden könnten. Diese Variante 1 wurde aber aus fachtechnischer Sicht durch die Verkehrsbehörde als zu gefährlich für den entgegenkommenden Radverkehr eingestuft und somit verworfen. Variante 2 sieht Parkplätze nur in Fahrtrichtung rechts vor. Hier könnten 14 Plätze realisiert werden. Die Einbahnstraßenregelung in der Schönbeinstraße zwischen Karlstraße und Christophstraße mit erlaubter Fahrtrichtung Kelternplatz löst das dortige Chaos in den Hauptverkehrszeiten auf. Da sämtliche Parkplätze baulich angelegt sind, können diese auch bei einer Einbahnstraßenregelung weiterhin genutzt werden. Die Erschließung des Kelternplatzes wurde durch Wiedereröffnung der Verbindung Am Kelternplatz-Urbanstraße verbessert, sodass der Wegfall der Durchfahrt über die Schönbeinstraße keine Wendemanöver erforderlich macht. Im Übrigen dient die Unterbindung von Verkehrsbeziehungen der Reduzierung der nicht notwendigen Fahrten durch den Kernbereich der Metzinger Innenstadt. Die Radverkehrskommission der Stadt Metzingen sieht in der Verbindung Hindenburgstraße-Innere Heerstraße-Bahnunterführung-Heerstraße eine wichtige innerstädtische Radverkehrsachse und begrüßt deshalb ausdrücklich die neue Einbahnregelung in der Hindenburgstraße zwischen Schlossstraße und Helferstraße mit der Neuordnung der dortigen Parkmöglichkeiten. Durch die Anordnung der Parkmöglichkeiten in zulässiger Fahrtrichtung rechts wird den Radfahrern, die berechtigterweise entgegen der Einbahnstraße fahren, ein Fahren ohne Hindernisse und somit mit größtmöglicher Erkennbarkeit für den Gegenverkehr angeboten. Die Seite 8 von 9

11 Überlegung, auf diesem Streckenabschnitt eine Fahrradstraße einzurichten, wurde von den Fachbehörden in diesem frühen Stadium der Neuregelung als nicht Ziel führend abgelehnt. Im betroffenen Bereich gibt es zunächst neben dem Schleichverkehr noch starken originären Ziel- und Quellverkehr. In einem späteren Schritt, wenn die Verkehrszahlen im Bereich Kelternplatz/Bahnhofplatz durch die Neuregelungen spürbar zurückgegangen sind, kann auch eine nochmalige Überprüfung des Antrags erfolgen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Evaluierung könnte auf dem Teilstück Innere Heerstraße sofort eine Fahrradstraße eingeführt werden, diese hätte jedoch aufgrund der Kürze der Strecke nur kosmetischen Charakter. Außerdem wäre der Nutzen für die dann begünstigten Radfahrer eher gering, da bereits nach der Hälfte der Strecke die für den Radverkehr weiterführende Bahnunterführung beginnt. Es sollte deshalb im zweiten Schritt eine Gesamtlösung für Radfahrer zwischen Kelternplatz und Eisenbahnstraße favorisiert werden. Die Verkehrskommission hat die Thematik ebenfalls am erörtert und gegen die Ausweisung der beiden Einbahnstraßen keine verkehrsrechtlichen Bedenken geäußert. 3. Umsetzung der Maßnahmen Bei der Realisierung der beiden Teilabschnitte der Fußgängerzone muss berücksichtigt werden, dass die Zufahrt zum mittleren Teil der inneren Reutlinger Straße zwischen Metzgerstraße und Hindenburgstraße jederzeit möglich ist. Die Alternativbeschilderung zu diesem Bereich wird künftig über die Schlossstraße erfolgen. Der Einmündungsbereich der Schlossstraße in die Ulmer Straße ist zurzeit aufgrund der Baumaßnahme am Hotel Schwane gesperrt. Die beiden Fußgängerzonen können deshalb erst mit Verkehrsfreigabe in der Schlossstraße eingerichtet werden. Die beiden neuen Einbahnstraßen in der Schönbeinstraße und Hindenburgstraße bedingen eine wechselseitige Abhängigkeit. Die Einbahnstraße in der Hindenburgstraße bedarf der Neuordnung der Parkflächen. Nach erfolgter Durchführung der notwendigen Arbeiten wird die Umsetzung zeitnah erfolgen. Seite 9 von 9

12 Finanzielle Auswirkungen im aktuellen Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2015 *) Für das Projekt/die Maßnahme können Zuschüsse in Anspruch genommen werden: ja nein Für das Projekt/die Maßnahme ist eine Kostenbeteiligung Dritter vorgesehen: ja nein Anlage 0 (Falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes genannt. Eventuelle Einnahmen sind berücksichtigt.) Zwischensumme VMH 2012 bis 2015 Zwischensumme VWH 2012 bis 2015 Vermögenshaushalt (VMH) (einmalige davon sind bereits im Hauhalts- Kosten, Zeitraum Erläuterung der Ausgaben bzw. Finanzplan berücksichtigt Investitionskosten; etc.) Planansatz Haushaltsstelle(n) 2012 Erneuerung innerörtliche Wegweisung (HAR 2011) xxx xxxx.9xxx.000-xxxx 2014 xxx xxxx.9xxx.000-xxxx 2015 xxx xxxx.9xxx.000-xxxx Verwaltungshaushalt (VWH) (laufende davon sind bereits im Hauhalts- Kosten, Zeitraum Erläuterung der Ausgaben bzw. Finanzplan berücksichtigt Folgekosten, etc.) Planansatz Haushaltsstelle(n) 2012 Markierungsarbeiten und Austausch von Verkehrszeichen xxx xxxx.xxxx xxx xxxx.xxxx xxx xxxx.xxxx.000 Gesamtsumme VMH und VWH 2012 bis Die Umsetzung der Maßnahme führt in den Jahren 2012 bis 2015 zu einer insgesamten finanziellen BELASTUNG des Stadthaushaltes in Höhe von: Davon ist über den aktuellen Haushalts- und Finanzplan für 2012 bis 2015 bereits berücksichtigt: Das bedeutet eine UNTERDECKUNG gegenüber Haushalts- und Finanzplanung 2012 bis 2015 in Höhe von: 0 *) In dieser Übersicht sind keine Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt. Bei Folgekosten wie z.b. Wartungs-/Unterhaltungs- und Betriebskosten sind Durchschnittswerte angesetzt. (Bei größeren Vorhaben wird vor Baubeschluss eine vollständige Investitons- und Folgekostenberechnung erstellt.)

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