Rechtsgeschäfte. Bürgerliches Vermögensrecht I. Willenserklärung. Klassische Fallkonstellationen. Entscheidungsgrundsätze
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1 Bürgerliches Vermögensrecht I einseitig Rechtsgeschäfte mehrseitig Vertrag Beschluss Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht einseitig verpflichtend zweiseitig verpflichtend Synallagma unvollkommen vollkommen Klassische Fallkonstellationen Wille Handlungswille Geschäftswille ausdrücklich explizit Erklärung konkludent Tatbestand WE Lehrbuch Trierer Weinversteigerung Leben Sparkassenfall BGHZ 91, 327 Entscheidungsgrundsätze Privatautonomie Vertrauensschutz Modell 118 BGB Modell 119 BGB als Wirksamkeitsvoraussetzung Bindung ohne Nichtigkeit Ersatz des Vertrauensschadens 122 BGB Anfechtbarkeit Lösungsmöglichkeit mit Ersatz des Vertrauensschadens Verkehrsschutz 1
2 BGH zum Weiterer Fall zum Erklärender Empfänger Lebensgefährtin Zurechenbarer Erklärungstatbestand Vertrauen in in das Erklärte Tante Vollmacht Ehefrau + Erbin Erblasser BGH NJW 1995, 953 Widerruf Inhalt der Die entscheidende Frage Privatautonomie Das Gewollte Vertrauensschutz Das Gesagte Gibt es einen Erklärungsadressaten, der in seinem durch den Erklärenden veranlassten Vertrauen geschützt werden sollte? 133 BGB 157 BGB Nicht empfangsbedürftige WE Es kommt darauf an... Empfangsbedürftige WE Schichten der Falsa demonstratio non nocet Haifisch Haakjöringsköd Walfisch Motivation irrelevant 121 Verwechslung der Flurnummer 122 Wille Erklärung inhaltsbestimmend wenn erkannt inhaltsbestimmend im im Normalfall 3 Mill. Vorsätzliche Falschbeurkundung 5 Mill. gesagt Testamentarische Einsetzung des gesetzlichen Erben Nichteheliche Tochter Mutter 2
3 Haakjöringsköd - RGZ 99, 147 Gesetzlicher Erbe - BGHZ 80, 242 Käufer 214 Fass Haakjöringsköd Verkäufer Testamentarische Einsetzung des gesetzlichen Erben Haifischfleisch Walfischfleisch Jessica Tochter gesagt?? Mutter cif Hamburg Falsa demonstratio non nocet? Wirksamwerden der 121 Verwechslung der Flurnummer 122 Nicht empfangsbedürftige WE 3 Mill. Scheingeschäft 5 Mill. gesagt Nichtigkeit des Gesagten Empfangsbedürftige WE 130 BGB Nichtigkeit des Gewollten Heilung Lösung der problematik Absendung einer fremden Erklärender Empfänger Verlag Zurechenbarer Erklärungstatbestand Vertrauen in in das Erklärte Hans Otto 3
4 Nicht autorisierte I Modell Zurechnung Modell 119 BGB Nichtigkeit Anfechtbarkeit Ersatz des Vertrauensschadens c.i.c. oder 122 BGB auf unmittelbare Kenntnisnahme gerichtet II Zeitpunkt des s Gelangen in den Herrschaftsbereich des Empfängers Aktuelle Kenntnisnahme Normale Möglichkeit der Kenntnisnahme Einschaltung von Boten svereitelung Annahmeverweigerung Verriegeln der Tür Vernageln des Posteinwurfs Erklärungsbote Empfangsbote Verhindert den nicht! Transportrisiko Rechtsgedanke 162 BGB 4
5 Verkehrstypisches Verhalten Einfahrt in ein Parkhaus und Nutzung der Parkfläche Nutzung von Wasser, Gas und Strom in einer Wohnung Regelmäßig getragen von der Absicht, einen Vertrag über die Leistungen zu schließen Konkludente Wie aber, wenn das Verhalten mit der ausdrücklichen Erklärung verbunden wird, keinen Vertrag schließen zu wollen? Hamburger Parkplatzfall - BGHZ 21, 319 Verzichtbarkeit der Annahmeerklärung durch die Lehre vom sozialtypischen Vertrag? Problem des Minderjährigenschutzes Unbeachtlichkeit des gesprochenen Wortes gegenüber der faktischen Leistungsannahme: protestatio facto contraria Lösung im außervertraglichen Schuldrecht (gesetzliche Schuldverhältnisse) Bereicherungsrecht Recht der unerlaubten Handlungen 5
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