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1 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Michendorf, den 18. Oktober Jahrgang Nummer 07/2018 Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen Beschlüsse aus der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am Seite 1 Bericht des Bürgermeisters aus der Gemeindevertretersitzung Seite 9 Bericht des WAZV aus der Gemeindevertretersitzung Seite 9 Niederschrift der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen vom (Sondersitzung Thematik SRS)...Seite 9 Niederschrift der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen vom Seite 25 Änderung des Straßenverzeichnisses nach Reinigungsklassen der Anlage I der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Straßenreinigung und den Winterdienst Straßenreinigungund Winterdienstsatzung...Seite 31 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 01/2018 An der Rotdornallee der Gemeinde Michendorf, OT Michendorf, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB...Seite 35 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans 03/2017 Schwalbenweg der Gemeinde Michendorf / OT Michendorf, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB...Seite 36 Allgemeinverfügung zur Festlegung von Straßennamen in der Gemeinde Michendorf Ginsterweg...Seite 37 Gefasste Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am Drs.-Nr. 186/2018 Bürgerbegehren gemäß 15 Kommunalverfassung (BbgKVerf.) Das Bürgerbegehren hat den Wortlaut Die Gemeinde Michendorf soll Eigentümerin ihrer Wohnungen einschließlich der Grundstücke bleiben und diese nicht an die Gemeindliche Wohnungsbaugesellschaft Kleinmachnow mbh (gewog) übertragen. Die Sammlung der Unterschriften fand in der Zeit vom bis zum statt. Der Einreicher des Bürgerbegehrens Herr Rose hat der Wahlleiterin am Unterschriftslisten mit 1159 Unterschriften übergeben. Nach Prüfung stellte die Wahlleiterin fest, dass 22 Personen nicht gemeldet sind (somit sind Unterschriften zu bewerten). Davon sind 993 Unterschriften gültig und 144 ungültig. Folglich ist die erforderliche Zahl von nicht erreicht worden. Am wurden 43 Unterschriften nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nachgereicht. Die Prüfung der Wahlleiterin ergab, dass 40 Unterschriften gültig wären. Sie und der Bürgermeister weisen darauf hin, dass die nachträgliche Übergabe weiterer Unterschriften unzulässig sei. Die Gemeinde Michendorf beschließt, dass die erforderlichen Unterschriften nicht zustande gekommen sind und somit das Bürgerbegehren gescheitert ist. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Herrn Heino Ebel Frau Claudia Günther Herrn Andreas Henning Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Peter Pilling Herrn Udo Reich Herrn Eckhard Reinkensmeier Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Herrn Volker-Gerd Westphal Herrn Volker Wiedersberg Herrn Christian Worm

2 2 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Drs.-Nr. 136/2018 Beitritt der Gemeinde Michendorf zur Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbh (gewog) 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt den Beitritt in die Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbh (gewog mbh). Die Gemeinde Michendorf bringt die in der Anlage 3 genannten Immobilien ein. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung bis zur Sitzung im Januar 2019 einen Entwurf für einen Kriterienkatalog für die Auswahl der zu benennenden Mieter zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem das Mieterbennungsrecht nach 4 des Ergänzungsvertrages zum Konsortialvertrag (Anlage 2 der Beschluss vorlage) umgesetzt wird und eine transparente Mieterbenennung durch die Gemeinde Michendorf ermöglicht wird des Ergänzungsvertrages zum Konsortialvertrag (Anlage 2 der Beschlussvorlage Drs. 136/2018) erhält, vorbehaltlich der Zustimmung der gewog mbh, den folgenden Wortlaut: Die Gemeinde Michendorf erhält nach Ablauf des Vetorechtes ( 1) ein schuld rechtliches Vorkaufsrecht an den von ihr eingebrachten Immobilien, und zwar in Höhe des gegebenenfalls durch einen vereidigten Sachverständigen zu bestimmenden Verkehrswertes bezogen auf den Zeitpunkt der späteren Veräußerung des Ergänzungsvertrages zum Konsortialvertrag (Anlage 2 der Beschlussvorlage Drs. 136/2018) erhält, vorbehaltlich der Zustimmung der gewog mbh, den folgenden Wortlaut: Die beteiligten Gemeinden sind sich darüber einig, dass Neubauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen gleichrangig im Bereich aller an der Gesellschaft beteiligten Gemeinden erfolgen sollen und dass bei Neubauvorhaben der soziale Wohnungsbau sowie der Neubau von Wohnungen mit sozialverträglichen Mieten in der Gemeinde Michendorf berücksichtigt wird. 5. Nach dem 3 des Ergänzungsvertrages zum Konsortialvertrag (Anlage 2 der Beschlussvorlage Drs. 136/2018) wird, vorbehaltlich der Zustimmung der gewog mbh, ein neuer 4 eingefügt, die Folgenummerierungen der ändern sich entsprechend: 4 Einschränkung von Mieterhöhungen Die gewog mbh verpflichtet sich, bei Mieterhöhungen für Wohnungen in den von der Gemeinde Michendorf eingebrachten Immobilien Mieterhöhungen auf die wirtschaftlich notwendigen Beträge zu begrenzen. 6. Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufrechts im Ergänzungsvertrag zum Konsortialvertrag (Anlage 2 der Beschlussvorlage Drs. 136/2018), vorbehaltlich der Zustimmung der gewog mbh, Bei Austritt der Gemeinde Michendorf aus der gewog erhält die Gemeinde Michendorf ein Ankaufsrecht zum Verkehrswert, der im Zweifelsfall durch einen öffentlich bestellten Gutachter ermittelt wird, für die eingebrachten Wohnungen. Zu diesem Zweck wird der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Einbringungsvertrag sowie den in Anlage 2 beigefügten Ergänzungsvertrag zum Konsortialvertrag vom abzuschließen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 0 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Herrn Heino Ebel Frau Claudia Günther Herrn Andreas Henning Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Peter Pilling Herrn Udo Reich Herrn Eckhard Reinkensmeier Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Herrn Volker-Gerd Westphal Herrn Volker Wiedersberg Herrn Christian Worm Anlage 3

3 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 3 Anlage 1

4 4 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf

5 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 5

6 6 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf

7 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 7 Aufgrund der hohen Seitenanzahl mussten wir auf den Abdruck der gesamten Anlagen verzichten. Sie können alle Anlagen wie gewohnt öffentlich unter Ratsinformationssystem einsehen.

8 8 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Drs.-Nr. 2/2018 Entscheidung über den Standort zur Aufstellung neuer Fahrradabstellanlagen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, die Aufstellung neuer Fahrradabstellanlagen im Jahr 2018 entsprechend der nachfolgenden Aufzählung: westlich der Weinschmiede am zentralen Dorfanger (OT Fresdorf); 5 nicht überdachte Stellplätze Bushaltestelle Neu-Langerwisch (OT Langerwisch); 5 nicht überdachte Stellplätze beim Heimatverein; rechte Seite FFW-Einfahrt (OT Michendorf); 5 nicht überdachte Stellplätze Friedhof; jeweils an den Eingängen (OT Michendorf); jeweils 5 nicht überdachte Stellplätze B2/Fercher Weg (OT Wildenbruch); 10 nicht überdachte Stellplätze Bushaltestelle An der Trift (OT Wilhelmshorst), 10 nicht überdachte Stellplätze Bushaltestelle Seddiner Weg/Beelitzer Straße (OT Stücken); 5 nicht überdachte Stellplätze davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2 Drs.-Nr. 132/2018 Einrichtung einer Tempo 30 Strecke in der Kähnsdorfer Straße (OT Fresdorf) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke für die Kähnsdorfer Straße (OT Fresdorf) entsprechend dem in der Anlage beigefügten Beschilderungsplan. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 Drs.-Nr. 145/2018 Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens für die Kunersdorfer Straße ab Fercher Weg Richtung Golfplatz (OT Wildenbruch) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens für die Kunersdorfer Straße ab Fercher Weg Richtung Golfplatz, mit dem Ziel, ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art zu erhalten (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, sowie Versorgungs- und Entsorgungsfahrzeuge). davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 Drs.-Nr. 153/2018 Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Caputher Chaussee (OT Michendorf) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke (innerorts) auf der Caputher Chaussee (OT Michendorf). Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll zeitlich befristet werktags zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr gelten. Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird gebeten, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 Drs.-Nr. 155/2018 Teileinziehung der Straßen Langerwischer Straße und Am Wolkenberg Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, für die Straßen Langerwischer Straße und Am Wolkenberg in dem in der Anlage dargestellten Bereich ein Teileinziehungsverfahren einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist die Beibehaltung des Verbots von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t mit Ausnahme von Lieferverkehren, Entsorgern, Einsatzfahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie Pkw. Ausschließlich der Kraftomnibusverkehr soll dort nicht mehr verkehren. davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4 Drs.-Nr. 166/2018 Freigabe von Haushaltsmitteln aus der Haushaltsstelle Wirtschaftsförderung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, aus der Haushaltsstelle Wirtschaftsförderung folgendes Projekt mit einem Zuschuss zu unterstützen: Antragsteller FUN e.v.: für das Projekt FUN Michendorf Homepage 2018 (der Anteil des gemeindlichen Zuschusses beträgt lt. vorliegendem Finanzierungsplan rund 30 % der Gesamtkosten) davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 2 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Herrn Heino Ebel Frau Claudia Günther Herrn Andreas Henning Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Peter Pilling Herrn Udo Reich Herrn Eckhard Reinkensmeier Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Herrn Volker-Gerd Westphal Herrn Volker Wiedersberg Herrn Christian Worm Drs.-Nr. 185/2018 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Straßenverzeichnisses nach Reinigungsklassen der Anlage I der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Straßen reinigung und den Winterdienst Straßenreinigung- und Winterdienstsatzung.

9 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 9 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die in der Anlage beige fügte 2. Änderung des Straßenverzeichnisses nach Reinigungsklassen der Anlage I der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Straßenreinigung und den Winterdienst Straßenreinigung- und Winterdienstsatzung in der Fassung vom September Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 2 Drs.-Nr. 164/2018 Spendeneinnahmen im HH-Jahr 2018 Beiliegend erhalten Sie die Spendeneinnahmen für den Zeitraum bis zur Information. davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Gefasste Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am Drs.-Nr. 188/2018 Beratung und Beschlussfassung über eine Personalentscheidung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt auf der Grundlage des 62 Abs. 3 BbgKVerf in Verbindung mit 11 Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf die befristete Besetzung der Stelle der Abteilungsleitung für Bürgerservice, Verwaltungsdienstleistungen und Soziales mit Frau Sargk-Sternad ab dem als Beschäftigte in Vollzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Die Befristung erfolgt als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung einschließlich der vorherigen Einarbeitung. davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Bericht des Bürgermeisters vom Verkehrsaufkommen Kreuzung L77 Wildenbrucher Straße/ Peter-Huchel-Chaussee Aufgrund der steten Zunahme des Verkehrsaufkommens hatte die Gemeinde Michendorf wiederholt beantragt, auf der L77 eine Tempo 30 Strecke sowie Ampelanlage einzurichten. Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten bilden sich auf beiden Zufahrtsstraßen der L77 Rückstaue. Dies ist unabhängig von der Stausituation auf der Autobahn, da ansonsten der Ausweichverkehr die L77 komplett blockiert. Die Ablehnung dieser Maßnahmen ist aus meiner Sicht nicht mehr nachvollziehbar. Im Rahmen der Baumaßnahme Nesselgrundbrücke wurde von der Gemeinde Michendorf zudem gefordert, wenigstens temporär eine Ampel für die Bauzeit an der Kreuzung einzurichten. Auch dies wurde jedoch abschlägig beschieden. Vermehrter Ausfall von Straßenbeleuchtung Die Gemeinde Michendorf hat in den letzten Jahren die Erneuerung der Straßenbeleuchtung kontinuierlich fortgesetzt. Dennoch kommt es in den letzten Monaten verstärkt zu Ausfällen, deren Reparaturen sich hinziehen. Hintergrund hierfür ist, dass bei den ausgefallenen Laternen die Ursache nicht durch einen einfachen Leuchtmittelwechsel zu beheben ist. Hauptgrund für die Ausfälle sind die im Boden verlegten Kabel mit entsprechenden Metallmuffen, die in den 90er Jahren verlegt wurden und mittlerweile durchrosten. Um die Lage der Muffen orten zu können, ist ein Messwagen erforderlich. Dessen Anforderung nimmt leider aufgrund der geringen Verfügbarkeit einige Zeit in Anspruch. Auch gibt es aus dieser Zeit leider keine genauen Verlegungspläne. Deutsch-russische Städtepartnerschaft Am 14. September 2018 waren im Auswärtigen Amt Städte und Gemeinden eingeladen, die sich besonders für die deutsch-russischen Beziehungen eingesetzt haben. Unter der Anwesenheit der Außenminister Minister Maas und Lawrow sowie Matthias Platzeck konnte ich gemeinsam mit meinem Amtskollegen Dimitrio Majorov einen regen Erfahrungsaustausch vornehmen. Waldbrand in Treuenbritzen und Beelitz Nochmals ein riesengroßes Dankeschön für die Feuerwehrleute aus unserer Gemeinde, die bei der Bekämpfung der Waldbrände mitgeholfen haben. In verschiedenen Veranstaltungen u. a. am vom Landkreis und am in Michendorf wurde allen Beteiligten Danke gesagt. Tag der offenen Tür Kita Potsdamer Straße 32 Die Gemeinde Michendorf lädt am zum Tag der offenen Tür in die neu errichtete Kindertagesstätte in der Potsdamer Straße 32 im OT Michendorf ein. Alle Interessierten haben in der Zeit von 11 bis 13 Uhr die Möglichkeit, den Neubau zu besichtigen. Bericht aus dem WAZV In der letzten Verbandsversammlung wurden die neu kalkulierten Preise für Trinkwasser und Gebühren für Abwasser beschlossen. Neben den neu gefassten Preisen wurde auch der Kalkulationszeitraum auf die zukünftige Abrechnung nach Kalenderjahr festgelegt. Folgende Preise, Gebühren haben sich ergeben: Trinkwasser: Grundgebühr Verbrauchspreis (Netto): Abwasser: Grundgebühr Verbrauchsgebühr 65 Euro unverändert 1,72 je cbm (bisher) 1,73 je cbm (neu) 92 Euro unverändert 3,17 Euro unverändert Niederschrift über die 36. Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am von 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr Sitzungsort: Gemeindezentrum Zum Apfelbaum, Potsdamer Straße 64 in Michendorf, großer Saal Anwesend waren: Zander, Silvia Baltzer, Marion Bellin, Manfred Besch, Hartmut Ebel, Heino Günther, Claudia Imme, Manfred Jechow, Ralf Mirbach, Reinhard Mühlbach, Gerhard Noack, Dirk FBL/UWG CDU FBL/UWG FDP CDU Bündnis für Michendorf CDU Bündnis für Michendorf AG SPD/LINKE FDP

10 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Pilling, Peter Reinkensmeier, Eckhard Sattler, Ernst Joachim Schreinicke, Jens Sommerlatte, Gerd Syring, Roland van Dorsten, Petra Westphal, Volker-Gerd Wiedersberg, Volker Worm, Christian Abwesend waren (entschuldigt): Henning, Andreas Reich, Udo AG SPD/LINKE Bündnis für Michendorf Bündnis für Michendorf CDU FBL/UWG CDU Bündnis 90/Die Grünen AG SPD/LINKE Bündnis 90/Die Grünen AG SPD/LINKE CDU FBL/UWG davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 5. Einwohnerfragestunde Frau Sommerlatte-Hennig spricht aus aktuellem Anlass die Vielzahl der Feuerwehreinsätze der Orts wehren aus Michendorf an. Sie regt an, dass den Kameradinnen und Kameraden und auch den Arbeit gebern, die ihre Mitarbeiter für Einsätze freistellen, gedankt wird. Herr Mirbach informiert, dass er sich zusätzlich zu den persönlichen Dankschreiben bei den Feuer wehrkameraden persönlich und angemessen bedanken wird, wenn sich die aktuelle akute Wald- und Großbrandeinsatzlage beruhigt hat. Er sichert zu, dass die Arbeitgeber ein Dankschreiben im Rahmen der Lohnausgleichszahlung erhalten werden. Abwesend waren (unentschuldigt): Vertreter der Gemeindeverwaltung: Gerhardt, C. M. stv. Bürgermeister, Leiter der Abteilung für Bauen/Öffentliche Ordnung Fischer, I. Leiterin der Abteilung Bürgerservice, Verwaltungsdienstleistungen und Soziales Ranz, St. Kämmerer Amelung, S. Leiterin Stabsstelle Weiß, K. Protokollantin Gäste: RA Zeutschel 8 Einwohner Pressevertreter: Schmid, E. PNN Steglich, J. MAZ Bestätigte Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bestätigung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Sachstandsdarstellung durch Rechtsanwalt Zeutschel 7. Stellungnahme vom Vorsitzenden der AG SRS 8. Beratung und Beschlussfassung 8.1 Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Auswertung und Begleitung der Ergebnisse des externen Prüfers und Zusammenfassung der Ergebnisse für die Gemeindevertretung (AG SRS) 106/2018 Gegenstand und Inhalt der Sitzung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung Frau Zander eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Gäste und stellt die Anwesenheit fest. Es sind 20 stimmberechtigte Gemeindevertreter anwesend. 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung wird festgestellt. 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. 4. Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird mehrheitlich bestätigt. 6. Sachstandsdarstellung durch Rechtsanwalt Zeutschel Herr Zeutschel hält einen Sachstandsbericht. (Anlage 1). Abschließend erklärt Herr Zeutschel, dass er weiterhin das laufende Verfahren beobachte. Er habe als Rechtsanwalt die politische Diskussion wahrgenommen. In diesem Zusammenhang hätte er mehr Anfragen seitens der Gemeindevertreter bei ihm als Rechtsanwalt der Gemeinde Michendorf zum Sachstand erwartet. Er steht hierfür weiterhin zur Verfügung. 7. Stellungnahme vom Vorsitzenden der AG SRS Bericht des Vorsitzenden der AG SRS Gerd Sommerlatte zur GV am Herr Sommerlatte führt als Leiter der AG SRS aus : Die AG SRS wurde auf Beschluss der GV 14/2017 gegründet. Die erste Sitzung fand am statt. Zweck war die Untersuchung der Missstände in der Verwaltung, der Gemeindevertretung und dem Finanzausschuss, die zu den 1,4 Mio. Verlust der Mieteinnahmen bei der SRS Hausverwaltung führten. Die Aufgabe bestand nicht darin, Staatsanwaltschaft oder LKA bei ihren Untersuchungen zu begleiten. In der ersten Sitzung wurde die ACCO GmbH beauftragt, bei entsprechenden Untersuchungen als externer Gutachter zu fungieren. Die AG hat diese Untersuchungen stets begleitet und Zwischenberichte entgegengenommen. Jeder Gemeindevertreter hatte die Möglichkeit, an den Sitzungen der AG teilzunehmen. Dank an Herrn Gerhardt, der die Sitzungen vorbereitete und die Protokolle erstellte und Herrn Herfurt, der die Untersuchungen für die ACCO GmbH führte. Die AG hat insgesamt 10 Sitzungen durchgeführt mit verschiedenen Schwerpunkten. 1. Die AG Arbeit gestaltete sich als kompliziert, da durch den Wechsel der Fraktionen in der Gemeindevertretung immer eine neue Besetzung innerhalb der AG stattfand. Leider fand eine ungenügende Mitarbeit des Vertreters der Fraktion SPD/Linke statt. Der Vertreter Herr Westphal nahm nur an 4 der 10 Sitzungen teil, leider auch nicht an der Beratung des Abschlussberichtes am Trotzdem herzlichen Dank an die Mitglieder der AG und an Herrn Wiedersberg, der an vielen Sitzungen der AG konstruktiv teilnahm. 2. Für mich völlig unverständlich, dass mit heutigem Tag die Änderungsbeschlüsse der Fraktionen SPD/ Linke, FDP und Bündnis90/Grüne eingegangen sind. Bereits am wurde der Abschlussbericht der AG an die Gemeindevertretung übergeben und sollte am dort beraten werden. Auf Antrag der genannten Fraktionen wurde die Beratung zurückgestellt, um mehr Zeit zum Durcharbeiten zu haben. Das sind fast 4 Monate und heute, 12 Stunden vor der GV laufen die Änderungsanträge ein. Für mich völlig unverständlich!!! 3. Die Aufklärung ist insgesamt nicht abgeschlossen, da noch die Ergebnisse der Untersuchung des LKA und der Staatsanwaltschaft laufen. Herr RA Zeutschel hat auf die hier vorhandenen Missstände aufmerksam gemacht und auch aufgezeigt, dass einige der durch die AG befragten Personen bei der Wahrheitsfindung nicht kooperativ waren und z. T. gelogen haben. Das zeigte sich auch aus den Ausführungen von Herrn Pilling bezüglich seines Arbeitsverhältnisses bei der SRS Hausverwaltung GmbH. 4. Aufgabe der Verwaltung, der Gemeindevertretung und insbesondere des Finanzausschusses wird es sein, aus diesem Prozess die entspre-

11 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche chenden Schlussfolgerungen zu ziehen und neue Kontrollmechanismen einzuführen. 8. Beratung und Beschlussfassung 8.1 Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Auswertung und Begleitung der Ergebnisse des externen Prüfers und Zusammenfassung der Ergebnisse für die Gemeindevertretung (AG SRS) 106/2018 Frau Zander verliest die 10 Änderungsanträge der Fraktionen AG SPD/ DIE LINKE, Bündnis 90/die Grünen und FDP zum vorliegenden Beschluss 106/2018. Diese wurden per Mail am Sitzungstag, dem um 06:47 Uhr den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung versandt. Frau Günther beantragt eine separate Abstimmung für jeden der vorgelegten Punkte der beiden Änderungsanträge. Herr Mirbach erklärt, dass er sich den vorgebrachten Änderungsanträgen anschließe. Er verliest seine Stellungnahme zu den Ergebnissen des externen Prüfers ACCO und der Arbeitsgruppe der Gemeinde vertretung (AG SRS). (Anlage 2) Herr Westphal nimmt an der Sitzung ab 20:03 Uhr teil. Mehrere Gemeindevertreter äußern ihr Unverständnis über die Zusendung der Änderungsanträge am heutigen Tag. Der Abschlussbericht der AG SRS liegt seit Mitte April allen Gemeindevertretern vor, so dass für eine Meinungsbildung sehr viel Zeit vorhanden gewesen sei. Frau Günther verlässt die Sitzung von 20:21-20:23 Uhr. Herr Westphal legt dar, dass die drei Fraktionen diese Anträge gemeinsam einreichten, da eine parteipolitische Polemisierung zu dieser Thematik vermieden werden solle. In einer intensiven Diskussion stimmen die Gemeindevertreter mehrheitlich überein, dass die verschiedenen Kontrollmechanismen versagt haben. Die Konsequenz daraus müsse sein, effektive Maßnahmen zur Wahrung von Kontrollpflichten zu ergreifen. Herr Gerhardt verlässt die Sitzung von 20:31-20:33 Uhr. Frau Zander lässt zum Antrag der Einzelabstimmung zu jedem Punkt der Beschlussvorlage abstimmen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Herr Sommerlatte stellt den Antrag, den ursprünglichen Punkt 1 der Beschlussvorlage oder alternativ nur den letzten Satz in seiner eingereichten Form zu belassen. Herr Westphal schlägt vor, diesen dann als letzten Punkt aufzuführen. Herr Schreinicke beantragt eine 10-minütige Pause zwecks Absprache in den einzelnen Fraktionen. Pause 20:43-20:55 Uhr Herr Sommerlatte unterbreitet den Vorschlag, den ursprünglichen Punkt 1 als Punkt 10 vor dem letzten Punkt 11 Entschuldigung zu positionieren. Herr Mirbach verweist darauf, dass im Änderungsantrag das Vorwort ebenfalls verändert worden sei. Frau Zander lässt nach einer kurzen Diskussion über die folgende Formulierung des Vorwortes abstimmen: Die Gemeindevertretung Michendorf nimmt die in der AG SRS einstimmig beschlossenen Fest stellungen und Empfehlungen des Abschlussberichtes zur Kenntnis. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Frau Zander eröffnet die Diskussion und Beschlussfassung zu den einzelnen Punkten der Änderungs anträge: 1. Die Dienstanweisungen des Bürgermeisters innerhalb der Verwaltung sind zu vereinheit lichen und ihre Umsetzung ist abrechenbar zu kontrollie ren und zu dokumentieren. Herr Mühlbach schlägt vor, diesen Punkt um die Formulierung sind zu überprüfen und zu aktualisieren, zu vereinheitlichen... zu ergänzen. Herr Westphal erklärt, dass er den Änderungsvorschlag von Herrn Mühlbach übernehme. Frau Zander lässt über folgende Formulierung des 1. Punktes abstimmen: Die Dienstanweisungen des Bürgermeisters innerhalb der Verwaltung sind zu überprüfen und zu aktualisieren, zu vereinheitlichen und ihre Umsetzung ist abrechenbar zu kontrollie ren und zu dokumentieren. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 2. Die Qualifizierung aller Mitarbeiter der Verwaltung in ihren entsprechenden Aufgaben gebieten ist konsequent und langfristig zu sichern. Herr Westphal ergänzt den Punkt 2 um die Erweiterung auf Mitarbeiter/ innen. Somit wird über folgen den Wortlaut abgestimmt: Die Qualifizierung aller Mitarbeiter/innen der Verwaltung in ihren entsprechenden Aufgaben gebieten ist konsequent und langfristig zu sichern. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 3. Die Abstimmungen der Abteilungsleiterinnen und -leiter untereinander zur Erfüllung der haushaltsmäßigen Aufgaben und der Soll-Ist-Vergleich der veranschlagten Mittel sind so zu gestalten, dass jederzeit Aussagen über die Erfüllung bzw. Abweichungen nachvollziehbar sind. Hierfür ist ein aussagekräftiges Controlling aufzubauen. Herr Mirbach verweist darauf, dass aktuell kein/e Mitarbeiter/in der Verwaltung die Qualifikation eines Controllers habe. Herr Westphal erläutert, dass der Begriff Controlling nicht institutionell gemeint sei. Auch eine technische Absicherung wäre vorstellbar. Herr Imme spricht sich für den Begriff Berichtswesen aus. Nach weiterer Diskussion beantragt Herr Westphal eine fünfminütige Pause. Pause 21:10-21:16 Uhr. Die Gemeindevertreter verständigen sich auf die folgende Formulierung, über die Frau Zander abstimmen lässt: Die Abstimmungen der Abteilungsleiterinnen und -leiter untereinander zur Erfüllung der haus haltsmäßigen Aufgaben und der Soll- Ist-Vergleich der veranschlagten Mittel sind so zu gestalten, dass jederzeit Aussagen über die Erfüllung bzw. Abweichungen nachvollziehbar sind. Hierfür ist ein aussagekräftiges und unabhängiges Berichtswesen zur Kontrolle aufzubauen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 4. Ein Konzept zur Korruptionsprävention ist zu entwickeln, der Gemeindevertretung zur Ent scheidung vorzulegen und umzusetzen. Die Gremien der Gemeinde sind bei der Korruptionsprävention einzubeziehen. Herr Westphal erläutert, dass in öffentlichen Verwaltungen solche Korruptionspräventionen Usus seien. Herr Mirbach erwidert, dass in der Dienstanweisung der Gemeindeverwaltung Annahme von Geschenken vom solche Regelungen bereits getroffen seien. Die Überarbeitung sei bereits im Punkt 1 beschlossen worden.

12 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Herr Wiedersberg entgegnet, dass ein Konzept zur Korruptionsprävention umfassender sei als nur die genannte Dienstanweisung. Frau Günther und Frau van Dorsten verlassen die Sitzung um 20:23 Uhr. Nach weiterer Diskussion lässt Frau Zander über folgende Formulierung des Punktes 4 abstimmen: Ein Konzept zur Korruptionsprävention ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Regelungen fortzuschreiben, der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen und umzusetzen. Die Gremien der Gemeinde sind bei der Korruptionsprävention einzubeziehen. davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Frau Günther und Frau van Dorsten nehmen ab 20:27 Uhr wieder an der Sitzung teil. 5. In jeder Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft sowie einmal pro Halbjahr in der Gemeindevertretung sind Abweichungen von den Planzahlen und die Ergebnisse des Controllings vorzustellen und zu begründen und Maßnahmen zur zukünftigen Planerfüllung vorzulegen. Das Wort Controlling wird ersetzt durch den Begriff Berichtswesen. Frau Baltzer verweist darauf, dass diese Listen bereits dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft halbjährlich vorgelegt werden. Die Gemeindeverteter stimmen diesem Punkt einschließlich der Änderung einstimmig zu. In jeder Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft sowie einmal pro Halbjahr in der Gemeindevertretung sind Abweichungen von den Planzahlen und die Ergebnisse des Berichtswesens vorzustellen und zu begründen und Maßnahmen zur zukünftigen Planerfüllung vorzu legen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 6. Die Gemeindevertretung fordert den Landkreis Potsdam-Mittelmark auf, einen ange messenen Teil des Schadens der Gemeinde zu übernehmen (z. B. 50 %). Sie sieht schwere Versäumnisse des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Dieses hätte zu einem sehr frühen Zeitpunkt Verstöße gegen die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung erkennen und ein korrektes Handeln in der Gemeindeverwaltung befördern können, was den Schaden vermieden oder zumindest gemindert hätte. Frau Baltzer erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungstisch. Herr Mirbach regt die Prüfung der Installation eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit anderen Gemeinden an. Über die folgende Formulierung wird abgestimmt: Die Gemeindevertretung fordert den Landkreis Potsdam-Mittelmark auf, einen ange messenen Teil des Schadens der Gemeinde zu übernehmen (z. B. 50 %). Sie sieht schwere Versäumnisse des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Dieses hätte zu einem sehr frühen Zeitpunkt Verstöße gegen die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung erkennen und ein korrektes Handeln in der Gemeindeverwaltung befördern können, was den Schaden vermieden oder zumindest gemindert hätte. Die Gemeindeverwaltung soll prüfen, ob ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit umliegenden Gemeinden eingerichtet werden soll. davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Befangen gem. 22 GO Frau Marion Baltzer 7. Es sind je nach Fortschritt der Verfahren gegen Herrn Schneider Haftungsansprüche gegen die Commerzbank AG zu prüfen und geltend zu machen. Herr Westphal bittet um Änderung des Satzes: und gegen die Commerzbank. Die Gemeindevertreter bestätigen einstimmig die folgende Formulierung: Es sind je nach Fortschritt der Verfahren gegen Herrn Schneider und gegen die Commerzbank AG Haftungsansprüche zu prüfen und geltend zu machen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 8. Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark wird dienstrechtlich aufgefordert zu prüfen, ob gegen den Bürgermeister ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Die Gemeindevertretung verweist in diesem Zusammenhang auf die einstimmig in der Arbeitsgruppe SRS beschlossenen Feststellungen: Die Delegierung der Kontrolle der Einhaltung der Verwaltungsverträge durch die Bürgermeister in die Fachabteilungen Kämmerei sowie später Bürgerservice nach Zuordnung des Bereiches Liegenschaften sind zwar gerechtfertigt, entbinden sie aber keineswegs, die Abrechnungsüberwachung im Sinne der Haushaltspläne durchzuführen. Schon bei der Erstellung der Haushaltspläne hätte auffallen müssen, dass die Mieteinnahmen in den letzten zehn Jahren rückläufig waren. Die durch den Bürgermeister, Herrn Mirbach, angeordnete Zuordnung des Bereiches Liegenschaften zum Fachbereich Bürgerservice stellt sich in der Nachschau als ein gravierender Fehler dar, da hiermit die direkte Kontrolle der Kämmerei zu den Mieteinnahmen verloren gegangen ist. In der Sitzung der Arbeitsgruppe SRS am 26. Juni 2017 hat Bürgermeister Mirbach laut Niederschrift in der öffentlichen Sitzung erklärt: Herr Mirbach führt aus, dass er im späten Frühjahr 2016 durch Frau Lachmann in Kenntnis gesetzt wurde, dass es massive Probleme mit der SRS-Hausverwaltungs GmbH gebe und Herr Schneider nicht auffindbar sei. Sodann regte er an, alles zu dokumentieren und die bestehenden Verträge mit der SRS Hausverwaltungs GmbH zu kündigen. Da bis zum 12. Juli 2016 weitere erhebliche Beträge, die der Gemeinde zustanden, verloren gingen, ist zu prüfen, ob Bürgermeister Mirbach seiner Kontrollaufgabe gegenüber der SRS in ausreichendem Maße nachgekommen ist, zumal die Mieteinnahmen bereits gesunken waren. Herr Mirbach erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungstisch. Frau Lachmann erläutert das Zitat aus der öffentlichen Sitzung der Arbeitsgruppe SRS am Sie führt aus, dass im Frühjahr 2016 bereits eine intensive Kommunikation zu Problemen mit der SRS stattfand, die genauen Beträge jedoch erst im Juli 2016 festgestellt werden konnten. Herr Imme pflichtet Frau Lachmann bei. So habe sich der Prozess an Hand der Unterlagen in der AG SRS dargestellt. Herr Westphal weist darauf hin, dass der Bürgermeister eine andere Funktion als ein Kämmerer habe. Er sei direkt gewählt, so dass die Prüfung der Einleitung eines Disziplinarverfahrens Aufgabe des Landrates als oberster Dienstherr sei. Herr Wiedersberg beantragt namentliche Abstimmung. Herr Sommerlatte spricht sich ebenso wie Herr Sattler für diesen Beschluss aus. Er bittet alle Fraktionen, sich in der Presse zu diesem Thema nicht zu äußern, das käme einer Vorverurteilung gleich. In diesem Zusammenhang verweist er auf die aktuelle Pressemitteilung der FDP.

13 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Frau Baltzer als Fraktionsvorsitzende der CDU und Herr Imme stimmen Herrn Sommerlatte zu. Auch Herr Besch pflichtet Herrn Sommerlatte bei. Die Gemeindevertreter der Fraktion der FDP distanzieren sich von der aktuellen Pressemitteilung des Ortsvorsitzenden der FDP Michendorf, Herrn Große-Wortmann, und werden mit diesem Thema keinen Wahlkampf betreiben. Herr Westphal ergänzt den Punkt im 1. Satz um das Wort wird dienstrechtlich aufgefordert... (bereits in Überschrift Punkt 8 eingefügt). davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Herrn Heino Ebel Frau Claudia Günther Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Peter Pilling Herrn Eckhard Reinkensmeier Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Frau Petra van Dorsten Herrn Volker-Gerd Westphal Herrn Volker Wiedersberg Herrn Christian Worm Frau Silvia Zander Befangen gem. 22 GO Herrn Reinhard Mirbach Herr Mirbach nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. 9. Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, zu prüfen und der Gemeindevertretung Anfang 2019 zu berichten, ob und welche Regressansprüche gegen aktuell und ehemals in der Gemeindeverwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen können. Dies soll auch die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Finanzausschusses sowie Bürgermeisterin Jung und Bürgermeister Mirbach einschließen. Herr Mirbach weist darauf hin, dass bisher keine Terminierung für die Prüfung von Regressansprüchen erfolgte und schlägt vor, diese Formulierung zu löschen. Herr Westphal vertritt die Meinung, dass die Festlegung eines Termins notwendig sei. Herr Mirbach unterbreitet daraufhin den Vorschlag bis Ende Des Weiteren betont er, dass für diese Überprüfung finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Herr Schreinicke ist der Ansicht, diesen Beschluss auszusetzen, bis die Kosten dieser Überprüfung bekannt seien. Er betrachte diese Forderung als eine Spaßveranstaltung. Herr Westphal und Herr Wiedersberg verurteilen diese abwertende Äußerung von Herrn Schreinicke. Dieser erklärt, dass er enttäuscht sei, wie mit dem Geld der Gemeinde umgegangen werde. Außerdem gäbe es bereits einen Prüfungsbericht zu dieser Forderung. Herr Gerhardt schlägt folgende Ergänzung für diesen Beschluss vor: Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von max ,00 für diese Prüfung durch ein externes Unternehmen. Herr Imme äußert sein Unverständnis für diesen Punkt 9. Bereits in anderen Punkten sei die Überprüfung festgelegt. Bei Schuldfeststellung sei die Konsequenz folgerichtig Regress. Herr Westphal erklärt seine Bereitschaft, die Formulierung von Herrn Gerhardt zu übernehmen. Des Weiteren verwahrt er sich gegen die Aussage, dass leichtfertig mit dem Geld der Gemeinde umgegangen werde. Herr Sattler stimmt dem zu. Er sei noch nie so oft wie zum Thema SRS von Bürgern angesprochen worden. Herr Westphal stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung. Frau Zander befragt die Gemeindevertreter auf Grund der Uhrzeit (22:00 Uhr) zu einer Verlängerung der Sitzung um 30 Minuten. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen. Frau Baltzer stellt den Antrag, die Sitzung erst nach Abarbeitung aller Punkte zum TOP 8.1 zu beenden. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sprechen sich mit 20 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme für diesen Antrag aus. Die Gemeindevertreter stimmen über folgende Formulierung des Punktes 9 ab: Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, zu prüfen und der Gemeindevertretung Ende 2018 zu berichten, ob und welche Regressansprüche gegen aktuell und ehemals in der Gemeindeverwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen können. Dies soll auch die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Finanzausschusses sowie Bürgermeisterin Jung und Bürgermeister Mirbach einschließen. 1. Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, zu prüfen und der Gemeindevertretung Ende 2018 zu berichten, ob und welche Regressansprüche gegen aktuell und ehemals in der Gemeindeverwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen können. Dies soll auch die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Finanzausschusses sowie Bürgermeisterin Jung und Bürgermeister Mirbach einschließen. 2. Die Gemeindevertretung beschliesst die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von max ,00 für diese Prüfung durch ein externes Unternehmen. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Herrn Heino Ebel Frau Claudia Günther Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Peter Pilling Herrn Eckhard Reinkensmeier Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Frau Petra van Dorsten Herrn Volker-Gerd Westphal Herrn Volker Wiedersberg

14 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Herrn Christian Worm Frau Silvia Zander 10. Der Beschluss der Gemeindevertretung, die Einbringung der kommunalen Mietobjekte an eine kommunale Wohnungsverwaltung zu prüfen und die Bedingungen zu verhandeln, ist bis Ende des Jahres 2018 umzusetzen. Herr Westphal beantragt namentliche Abstimmung. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 3 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Herrn Heino Ebel Frau Claudia Günther Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Peter Pilling Herrn Eckhard Reinkensmeier Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Frau Petra van Dorsten Herrn Volker-Gerd Westphal Herrn Volker Wiedersberg Herrn Christian Worm Frau Silvia Zander 11. Die Gemeindevertretung entschuldigt sich bei allen Michendorferinnen und Michendorfern für den eingetreten Schaden. Selbst wenn keine Möglichkeiten bestehen, den Schaden durch Schadensersatzleistungen auszugleichen oder zu reduzieren, sieht sie sich in der Mitverantwortung. Opfer kriminellen Verhaltens kann jeder werden. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SRS zeigt aber, dass leider ein Kontrollversagen auf allen Ebenen stattgefunden hat. Herr Schreinicke vertritt den Standpunkt, dass man sich nur für einen Schaden in dem Umfang entschuldigen kann, den man auch zu vertreten habe. Herr Westphal erläutert, dass es in diesem Punkt nur darum gehe, dass sich die Gemeindevertreter dazu bekennen. Herr Besch bemerkt, dass er nicht erkennen könne, welche Schuld er trage. Herr Westphal stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung. davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 4 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Herrn Heino Ebel Frau Claudia Günther Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Peter Pilling Herrn Eckhard Reinkensmeier Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Frau Petra van Dorsten Herrn Volker-Gerd Westphal Herrn Volker Wiedersberg Herrn Christian Worm Frau Silvia Zander Frau Zander schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um Uhr. Michendorf, gez. Silvia Zander Vorsitzende der Gemeindevertretung Nachtrag zur Niederschrift der Gemeindevertretung vom aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom Protokollerklärung von Herrn Wiedersberg zur Niederschrift über die 36. Sitzung der GV Michendorf am (öffentlicher Teil) zu TOP 8.1.: Hier habe ich mein Unverständnis darüber geäußert, dass Herr Mirbach eine über 8-seitige Erklärung zum Hauptgegenstand der heutigen Sitzung Abschlussbericht der AG zum SRS-Skandal verliest, ohne dass man ihr akustisch vollinhaltlich folgen kann, ohne dass diese Erklärung als Tischvorlage vorliegt, geschweige denn ausreichend frühzeitig den Gemeindevertretern zur Vorbereitung auf die Diskussion zum TOP übersandt worden ist. Weiterhin habe zum Ausdruck gebracht, dass dieses Verhalten, das als unhöflich zu bezeichnen noch milde ist, bezeichnenderweise von keiner der Personen gerügt wird, die sich darüber aufregen, dass sinnvolle und leicht verständliche Änderungsanträge die auch jederzeit mündlich gestellt werden können am selben Tag um 06:47 Uhr (also deutlich früher!) von den Fraktionen BÜNDNIS 90/GRÜNE, AG SPD/LINKE und FDP übersandt worden sind. Niederschrift Sitzung GV, , Anlage 1 Sachstandsbericht Rechtsanwalt Ingo Zeutschel Rechtsanwälte Zeutschel & Schröder, Dortustraße 27, Potsdam Gemeindevertretung Michendorf, Sitzung vom 27. August 2018 Skript 1. Gemeinde Michendorf./. SRS Die Beauftragung durch die Gemeinde Michendorf erfolgte Mitte/Ende Juli Zunächst waren rasch die vertraglichen Beziehungen mit der SRS-GmbH zu lösen. Ferner waren umgehend die Unterlagen in Besitz zu nehmen, die sich zum gemeindeeigenen Wohnungsbestand bei der SRS befanden, um die weitere geordnete Verwaltung organisieren zu können. Zunächst war nicht bekannt, in welcher Höhe Geld abhandengekommen war. Die Bank gab keine Auskunft, da sämtliche Konten von der SRS angelegt waren. Aus den Unterlagen, die bei der SRS noch abgeholt werden konnten, verifizierte sich ein Schaden in Höhe von ca ,00 Euro. Dieser Schaden wurde zunächst gegenüber der SRS geltend gemacht. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren konn-

15 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche ten weitere Unterlagen und Belege gesichtet werden, aus denen sich der dann angemeldete Gesamtschaden von ca. 1.4 Mio. Euro ergab. Die angemeldeten Forderungen sind vorläufig bestritten ohne Grund. Inzwischen liegt aber ein Protokoll vor, wonach Schneider gegenüber dem Insolvenzverwalter sämtliche Barabhebungen auf sich genommen und mit Spielsucht begründet hat. Der Insolvenzverwalter wurde gebeten, sein Bestreiten näher zu begründen. Sollte es daran liegen, dass der Grund und die Veranlassung der Barabhebungen nicht genau klar war, müsste es mit Hilfe des vom Insolvenzverwalter selbst angefertigten Protokolls gelingen, für eine nachträgliche Anerkennung der Forderungen zu sorgen, ohne den Insolvenzverwalter verklagen zu müssen. Der Insolvenzverwalter verklagt nach eigener Aussage wiederum Schneider und Schlottag. Die Masse selbst ist eher dürftig, reicht aber für diese Verfahren. Weil uns auch beschäftigte, woher die SRS überhaupt kommt und wer Schneider überhaupt ist, haben wir recherchiert, welche Rolle Herr Pilling bei der SRS zuletzt einnahm hatte die Gesellschaft 4 Gesellschafter (Pilling, Schlottag, Schneider, RA Redlow) war Pilling Mehrheitsgesellschafter. Dann übertrug er Anteile an Schneider und Schlottag und schied aus. Wenig später stand er jedoch in einem Arbeitsverhältnis zur SRS. Laut Insolvenzverwalter bestand ein Arbeitsverhältnis, welches auf dem Papier mit 12 Stunden je Woche festgehalten war. Zuletzt verdiente Pilling jedoch mehr als 1.000,00 Euro brutto monatlich, was auf eine umfangreichere als eine geringfügige Beschäftigung schließen lässt. 2. Gemeinde Michendorf./. Schneider Aus Kostengründen wurde der Gemeinde Michendorf empfohlen, einen Mahnbescheid selbst zu beantragen. Jedoch legte Schneider Widerspruch ein. Für das streitige Verfahren reichte es lange nicht, weil zu den einzelnen vorsätzlichen Handlungen substantiiert vorzutragen ist. Wir hatten noch die Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte abgewartet. Die haben wir jetzt, seit dem 21. August Damit müsste ausreichend Material vorhanden sein, um die Sache zivilrechtlich weiter vorantreiben zu können. 3. Gemeinde Michendorf./. Schlottag Mitverantwortlich dürfte auch Frau Schlottag als zweite Geschäftsführerin sein. Sie wird indes schon durch den Insolvenzverwalter verklagt. Wir schlagen vor, den Ausgang des Verfahrens zumindest erstinstanzlich abzuwarten. 4. Strafverfahren Über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erhofften wir uns, an nähere Informationen zum Täter und zum Verlauf der Tathandlungen sowie zum Verbleib der Beute zu gelangen. Am 21. August 2018 gelangte die Ermittlungsakte zur Akteneinsicht erstmals in unser Büro. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Potsdam. Die Ermittlungsarbeit erfolgt durch das Landeskriminalamt. Zuletzt hatte der Verteidiger des Schneider Akteneinsicht. Von den Geschädigten hat die Gemeinde Michendorf zuerst Akteneinsicht erhalten. Die Ermittlungen richten sich gegen Ernst-Ullrich Schneider und Dr. Alke Schlottag. Der Vorgang bestand aus 3 Bänden von ca. 696 Seiten. Anzeigen von Betroffenen, deren Sachstandsanfragen und Akteneinsichtsgesuche der jeweiligen Rechtsanwaltskanzleien dominieren die Akte vom Umfang her. Für die Gemeinde Michendorf hatten wir am 29. Juli 2016 Strafanzeige erstattet. Eine erste Anzeige stammt von einem Herrn Hornig, der als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft schleppendes Zahlverhalten der SRS festgestellt hatte und dann die Mitteilung erhielt, Herr Schneider sei im Casino Potsdam gesehen worden. Das nahm er zum Anlass, gemeinsam mit einer weiteren Person die Commerzbank aufzusuchen. Er erhielt am 7. Juli 2016 Kontoübersichten, die das Fehlen von ,00 Euro belegten. Er erstattete am 14. Juli 2016 Strafanzeige. Das LKA holte noch am 14. Juli 2016 eine Gewerbeauskunft über die SRS bei der Gemeinde Michendorf ein. Für weitere Verfügungen wurde der Vorgang zunächst zusammengefasst und der Staatsanwaltschaft Potsdam übergeben. Zeitnah gingen in erheblichem Umfang Strafanzeigen weiterer Eigentümer ein, die das LKA an die Staatsanwaltschaft weiterleitete. Unter anderem erstattete auch am 20. Juli 2016 der Gemeindevertreter Peter Pilling Strafanzeige. Er führt aus: Ich bin Wohnungseigentümer und zugleich Hausmeister der SRS-Hausverwaltungs GmbH für den Bereich Michendorf, Ich habe am Montag den 11. Juli 2016 durch Herrn Gerlach erfahren, dass der Beschuldigte in seiner Funktion Gesellschafter der SRS-Hausverwaltungs GmbH Geld der WEG Igelweg 3 unterschlagen hat. Daraufhin habe ich am Dienstag, den 12. Juli 2016 mit dem Beschuldigten Herrn Schneider gesprochen. Er hat mir den Sachverhalt bestätigt und auf Nachfrage ebenfalls bestätigt, dass auch von den Konten der WEG Falkenweg 2 und Schwalbenweg 1/3 sich Geld geholt hat. Ferner bestätigte er mir den Verdacht, dass er das Geld in der Spielbank Potsdam ausgegeben hat. Er habe angegeben, dass er bereits seit mehr als 15 Jahren spiele und krank sei. Am 19. Juli 2016 informierte Frau Dr. Alke Schlottag auf einem Briefbogen der SRS-Hausverwaltungs GmbH die Eigentümer. Am 2. August 2016 wendet sich die Staatsanwaltschaft an die Commerzbank mit einem Auskunftsersuchen. Es ging hier zunächst aber nur um ein für die WEG Igelweg 3 angelegtes Konto, wo die Antwort ergab, dass Ernst Ullrich Schneider nach dem Tod von Horst Schlottag im Oktober 2010 allein verfügungsbefugt war. Noch am 26. Juli 2016 hatte die SRS selbst über die Rechtsanwälte Streitbörger und Speckmann Strafanzeige erstattet. Anlage des Anzeigeschreibens war eine schriftliche Information der Mitarbeiterin Frau Klamke vom 3. Juni 2016, ihr würden teilweise ab 22. März 2016 keine vollständigen Kontoauszüge mehr zur Verfügung stehen und so könne sie nicht buchen. Gegenüber der SRS lässt sich Herr Schneider seit dem 11. Juli 2016 vertreten. Unter diesem Datum ließ er seinen Anwalt mitteilen, bereit zum Ausscheiden aus dem Unternehmen zu sein, möchte aber das Firmenfahrzeug bis 30. September 2016 weiterbenutzen dürfen und verlangt eine Abfindung in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern. Er sei zudem krank geschrieben. Am 28. September 2016 münden die bisherigen Anzeigen in einer Verfügung der Staatsanwaltschaft, welche die Durchsuchung der Wohn- und Nebenräume Straße des Friedens 108 in Michendorf anordnet. Den erforderlichen Durchsuchungsbeschluss verkündete das AG Potsdam am 12. Oktober Bei der Durchsuchung der Wohnung gab Schneider ungefragt an, es sei nichts mehr da, er habe alles verspielt. Im Dezember 2016 folgt dann auch die Strafanzeige des Rechtsanwälte Lux für die WEG um Herrn Pilling. Nachfolgend klärt die Staatsanwaltschaft mit den beteiligten Banken die Verhältnisse um die betroffenen Konten, insbesondere wer Eigentümer und verfügungsbefugt war. Für alle angefragten Konten bei der Commerzbank waren nicht nur Herr Schneider, sondern auch Herr Horst Schlottag und Frau Alke Schlottag verfügungsbefugt. Am 7. Juni 2017 erfolgte die Beauftragung des Wirtschaftsprüfdienstes des LKA. Dessen Feststellungen vom 1. Dezember 2017 lauten: Zwischen 2010 und 2016 sind von Treuhandkonten in bar ,00 Euro abgehoben worden. In welcher Bankfiliale das Geld abgehoben wurde, konnte nicht festgestellt werden Zweckentfremdete Überweisungen von den Treuhandkonten haben sich nicht feststellen lassen Immerhin hat man auf den Privatkonten allein 2016 Bareinzahlungen in Höhe von ,00 Euro festgestellt Herr Schneider wurde erstmals am 4. April 2018 vorgeladen. Er hat sich anwaltlich vertreten lassen und die Aussage verweigert. Der Abschlussvermerk der Staatsanwaltschaft datiert vom 28. Mai Die Höhe der Barabhebungen wird festgestellt. Nichts wurde am Automaten abgehoben. Die Akte wurde mit Anregungen für die weiteren Ermittlungen zurückgegeben. Niederschrift GV , Anlage 2 Stellungnahme zu den Ergebnissen des externen Prüfers ACCO und der Arbeitsgruppe der Gemeindevertretung (AG SRS)

16 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Bürgermeister Reinhard Mirbach Mit Schreiben vom wurde mir durch den Abteilungsleiter Bauen und Öffentliche Ordnung Herrn Gerhardt der Bericht der AG mit allen öffentlichen Protokollen sowie der Bericht der ACCO GmbH übersandt. Beide Berichte werden heute in die Sitzung der Gemeindevertretung am eingebracht und beraten. Zu den ausgearbeiteten Ergebnissen nehme ich mit diesen Ausführungen Stellung: I. Vorbemerkung Nachdem im 4. Quartal 2015 durch die neue Kämmerin Frau Lachmann Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit der SRS Hausverwaltung festgestellt wurden, stellte Frau Lachmann im Frühjahr 2016 Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen der SRS-Hausverwaltung fest. Erst durch die weiteren Recherchen von Frau Lachmann und der Verwaltung zeigte sich der wahre Umfang des Schadens für die Gemeinde Michendorf und auch private Betroffene. In akribischer Durchsicht aller gemeindlichen Gebäudeakten sowie der von der SRS zurückgeholten Akten und Kontobewegungen konnte der genaue Schaden für die Gemeinde Michendorf ermittelt werden. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass die dafür notwendigen Unterlagen der Gemeinde nur widerwillig zur Verfügung gestellt wurden bzw. selbstständig herangeholt werden mussten. Ich bin davon überzeugt, dass erst durch das Engagement von Frau Lachmann, die als neue Kämmerin und Leiterin des Bereiches Liegenschaften mit der notwendigen Akribie und Beharrlichkeit den verdeckten Ungereimtheiten nachgegangen ist, der Betrug aufgefallen ist. Mit ihren ersten Entdeckungen und der Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Kündigung der Zusammenarbeit mit der SRS ist der Betrug nicht mehr zu verbergen gewesen und hatte die bekannten Folgen. Verwaltungsintern wurden sofort nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten alle notwendigen Schritte veranlasst. Nachdem ich im späten Frühjahr 2016 informiert wurde, sind z. B. die Mietzahlungen auf das Gemeindekonto veranlasst, alle Verträge mit der SRS gekündigt, die bis dahin zuständigen Bearbeiterinnen von ihren Aufgaben mit der SRS freigestellt, eine Anwaltskanzlei mit der Ermittlung der genauen Schadenshöhe beauftragt, Strafanzeige gestellt, die Schadenssumme beim Insolvenzverwalter angemeldet worden usw. Als Bürgermeister habe ich mich für die lückenlose und gründliche Aufklärung dieser Vorgänge stets eingesetzt. Bei der anschließenden Aufarbeitung der Ursachen hatte ich den Eindruck, dass für einzelne Gemeindevertreter nicht die sachliche Aufklärung und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen an erster Stelle standen, sondern eine möglichst publikumswirksame Skandalisierung des Vorgangs. Beispielhaft sind hier sich widersprechende Vorwürfe bei der Vergabe zur externen Untersuchung, oder die Beschwerden/Rügen zu Formalien bei der Kommunalaufsicht genannt. Diese wurden immer wieder pressewirksam beklagt, haben sich aber in allen Fällen als unhaltbar erwiesen. Besonders erschreckend für mich war, dass teilweise Mitarbeiterinnen der Verwaltung persönlich diskreditiert wurden, um aus politischem Kalkül heraus Stimmung zu machen. Die nun vorliegenden Berichte des externen Gutachters sowie der AG SRS und die daraus resultierenden Ergebnisse sind von mir überwiegend nachvollziehbar und entsprechen auch meiner persönlichen Einschätzung. Teilweise sehe ich bestimmte Herleitungen und daraus resultierende Schlussfolgerungen anders. II. Stellungnahme zu einzelnen Teilergebnissen 1. Verwalterverträge mit der SRS Mit meinem Dienstantritt im Dezember 2011 habe ich als Bürgermeister alle vorhandenen Verträge der Verwaltung übernommen. Hierzu zählen auch die Verwalterverträge mit der SRS und der Beelitzer Bau- und Wohnungsgesellschaft mbh (BeBaWo). Diese Verträge wurden noch von den selbständigen Gemeinden geschlossen. Teilweise lagen, z. B. im Ortsteil Michendorf nur Vollmachten vor, die durch die damaligen Ortsbürgermeister unterzeichnet wurden (beispielhaft Anlage 1). Während meiner Einarbeitung gab es mehrere Gespräche mit dem zuständigen Abteilungsleiter Herrn Melior und den Sachbearbeiterinnen. Hierbei wurden mir u. a. das Aufgabenspektrum der Liegenschaftsverwaltung vorgestellt, die Wohnungsvergabe erläutert und die angewandte Verfahrensweise der Wohnungsverwaltung erklärt. Angesprochen wurde hierbei beispielsweise die unkomplizierte Handhabung bei Schönheits- und Kleinstreparaturen oder die Verfahrensweise bei Mieterbeschwerden. Im weiteren Zeitablauf wurden mir durch den Fachbereich Liegenschaften mehrfach Defizite über die Wohnungsverwaltung der BeBaWo mitgeteilt. Als Konsequenz wurde mir vorgeschlagen, alle Verwalterverträge mit der BeBaWo zu kündigen und der SRS-Hausverwaltung zu übertragen. Gleichzeitig wurde empfohlen, die bis dahin allgemein gehaltenen Verträge der SRS auf objektbezogene Verträge umzustellen. Ich stimmte diesem Vorschlag zu und informierte dazu in den zuständigen Fachausschüssen. Diese Verfahrensweise wurde damals von den Gemeindevertretern insgesamt begrüßt, da es sich bei der SRS-Hausverwaltung um ein in Michendorf ansässiges etabliertes Unternehmen handelte. Außerdem wurde die gute Zusammenarbeit mit der SRS-Hausverwaltung, insbesondere vom Ortsvorsteher Michendorfs sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft gelobt. Zu keinem Zeitpunkt gab es Zweifel an der Vertragsgestaltung oder der Verfahrensweise im Umgang mit der SRS-Hausverwaltung. Insoweit wurden die bestehenden Verträge mit der SRS erweitert und geringfügig angepasst. Parallel dazu wurde durch die damalige Kämmerin Frau Nowka festgestellt, dass es Unregelmäßigkeiten bei der vorgeschriebenen Mietanpassung durch die BeBaWo gegeben haben könnte. Herr Melior wurde zu diesem Sachverhalt mehrfach zur Stellungnahme aufgefordert. Die weiteren Recherchen zu diesen Vorwürfen hatten letztendlich die Kündigung von Herrn Melior als Ergebnis. 2. Fehlende Mieteinnahmen SRS-Hausverwaltung Wiederholt wurde in den Fachausschüssen die Frage gestellt, wie die sinkenden Mieteinnahmen durch die SRS-Hausverwaltung zu erklären sind. Der für Liegenschaften zuständige Abteilungsleiter Herr Melior erklärte mehrfach, dass sich die sinkenden Einnahmen durch Leerstand und erhöhte Schönheits- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen ergeben haben. Dies wurde durch die zuständige Kämmerin, Frau Nowka, den Fachausschussmitgliedern mitgeteilt. Eine Hinterfragung oder tiefergehende Prüfung dieser Einnahmesituation erfolgte nicht. Am Ende wurde empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen. Anlage 2, Auszug: 3. Mangelnde Kontrolle a) Nach der Brandenburger Kommunalverfassung ( 53, 54, 61, 62 u. a.) ist der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister) Leiter der Gemeindeverwaltung und hat die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Hierbei hat er die Aufbau- und Ablauforganisation zu regeln. Weitere Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Rundschreiben vom 11. Juni 2008 zur Erläuterung der Kommunalverfassung unter Punkt 8 ff. Somit ist die Kontrolle auf ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln eine der Aufgaben des Bürgermeisters. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben und der Breite der Zuständigkeiten gibt es in der Verwaltung der Gemeinde Michendorf zu allen Bereichen/Vorgängen Dienstanweisungen und Organisationserlasse, wodurch die Prüfungs- und Kontrolltätigkeit auf die zuständigen Abteilungsleiter bzw. die Mitarbeiter übertragen werden. So werden Einnahmen und Ausgaben von mehreren Mitarbeitern geprüft und abgezeichnet, Haushaltsüberwachungslisten geführt, Plausibilitätsprüfungen vorgenommen, bevor die endgültige Auszahlung erfolgt. In der Gemeinde Michendorf beläuft sich die Anzahl auf ca Buchun-

17 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche gen und Anordnungen im Jahr. Die hohe Anzahl an Buchungen macht es für den Bürgermeister unmöglich, jeden Buchungsvorgang kontrollieren zu können. Somit wurde bereits unter der Bürgermeisterin Frau Jung mit der Dienstanweisung zur HÜL, Erteilung und Aufträgen und Anweisungswesen vom festgelegt, dass alle wesentlichen Buchungen durch den Bürgermeister unterzeichnet werden müssen. Die Dienstanweisung legt hier als Grenze den Betrag von über Euro fest. Auszug: Als Konsequenz hieraus wurden mir als Bürgermeister die halbjährlichen Anweisungen zum Mietüberschuss zur Unterschrift vorgelegt. Auszahlungen oder weitere Buchungen sind vom zuständigen Abteilungsleiter Herrn Melior kontrolliert, geprüft und angewiesen worden. Es gab zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise von Herrn Melior, dass es Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen der SRS-Hausverwaltung gibt. b) Eine weitere Kontrollmöglichkeit durch den Bürgermeister ist die Prüfung der Jahresabschlüsse. Nach unserer Geschäftsverteilung ist für die Erstellung und Vorlage die Kämmerei zuständig. Diese arbeitet einen Entwurf aus, prüft alle vorliegenden Zahlen und leitet den Entwurf an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises weiter. So wurde mir beispielsweise der Jahresabschluss 2012 von der damaligen Kämmerin mit der Empfehlung vorgelegt, den Jahresabschluss festzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen Anlage 2. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gab es nicht. Gleiches gilt für die Aufstellung der Haushalte, die durch die Gemeindevertretung beschlossen wurden. Letztlich hat auch das Rechnungsprüfungsamt die Jahresabschlüsse nicht beanstandet. c) Weiterhin wurde die fehlende Kontrolle der Hauskonten durch die Verwaltung bemängelt. Grund für diese schwerwiegende Nachlässigkeit war die fehlerhafte Gestaltung der Verwalterverträge mit der SRS. So wurde vertraglich vereinbart, dass die SRS eigenständig Konten einrichten und Mieten vereinnahmen kann. Dies wurde aus den bisherigen Verträgen, welche durch die eigenständigen Gemeinden abgeschlossen wurden, übernommen. Darüber hinaus sollen von diesen Konten Nebenkosten bezahlt sowie Klein- und Schönheitsreparaturen bis zu einer Wertobergrenze beglichen werden. Die Gemeindeverwaltung erhielt dann eine detaillierte Abrechnung und den Überschuss überwiesen. Dieses Verfahren war den Gemeindevertretern bekannt, bei der Beratung über die neuen Verträge gewünscht und akzeptiert. Die Gemeindevertreter Herr Besch und Herr Pilling hatten zwecks Verwaltungsvereinfachung sogar noch eine Anhebung der Wertgrenze gefordert. Aus heutiger Sicht war diese Aufgaben- und Verantwortungsübertragung ein Bestandteil, der die Unterschlagungen für Herrn Schneider begünstigte. Welche Auswirkungen diese vertragliche Übertragung an die SRS-Hausverwaltung eingenommen hat, zeigten die vergeblichen Bemühungen der jetzigen Kämmerin Frau Lachmann, Einsichtnahme in die Hauskonten zu nehmen. Auszug:

18 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf d) Das Gutachten des externen Prüfers geht mit seiner Einschätzung sogar noch weiter und meldet erhebliche Bedenken bei der von der Gemeinde Michendorf praktizierten Übertragung der Wohnungsbewirtschaftung an eine Hausverwaltung an. Auszug: 4. Organisatorische Ursachen Zu Beginn meiner Wahlperiode Anfang 2012 wurden von mir verschiedene Veränderungen in der Organisation der Verwaltung vorgenommen. Hintergrund hierfür war eine Vielzahl von Beschwerden und Defiziten. Ein großer Teil der Kritik war allgemeiner Art, beispielsweise lange Warte- und Bearbeitungszeiten, unfreundlicher Umgangston, schlechte Erreichbarkeiten etc. Weitere Kritikpunkte auch von der Gemeindevertretung waren wesentlich konkreter formuliert: Fehlende Transparenz über die Arbeitsweise der Kämmerei, zu späte und nicht nachvollziehbare Haushaltsaufstellungen, keine frühzeitige Einbeziehung der Gemeindevertretung, zu wenig Informationen über den Finanzstatus. Hohe Fluktuation im Ordnungsamt, zu wenig Kontrollen, Gefühl von Willkür und fehlerhaftem Ermessen. Zu wenig Personal und Platz im Einwohnermeldeamt, sehr lange Wartezeiten für die Besucher auf dem Flur, beengte Platzverhältnisse im Büro, mangelhafter Datenschutz durch die Enge. Mangelnde Kommunikation zwischen Bauamt und Liegenschaften, oftmals wird Verantwortung hin- und hergeschoben. Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen und konkreten Kritikpunkte sind von mir personelle und bauliche sowie folgende organisatorische Veränderungen vorgenommen worden: Neue Zuständigkeiten für die Kämmerei. Neben den klassischen Aufgaben wie Kasse, Vollstreckung, Haushaltsdurchführung und -überwachung wurden der Kämmerei die Bereiche Personal und Soziales neu zugeordnet. Beide Bereiche beinhalten die größten Haushaltsvolumina in der Gemeinde. Hierdurch konnte die damalige Kämmerin Frau Nowka wurde hierfür ab 2011/2012 neu berufen unmittelbare finanzielle Veränderungen und Tendenzen frühzeitig erkennen und reagieren. Zuordnung des Ordnungsamtes in die Bauverwaltung. Durch die große Anzahl an Außenterminen in beiden Ämtern und die Vielzahl an gemeinsamen Verantwortlichkeiten war die Zusammenführung eine logische Konsequenz. Neubildung der Abteilung Bürgerservice und Verwaltungsdienstleistung, in der sämtliche Dienstleistungen mit Publikumsverkehr und Anträge für den Bürger erhältlich sind. Gegenseitige abteilungsinterne Vertretungen, so dass immer ein Ansprechpartner da ist. Neben Standesamt, Einwohnermeldeamt, Kitaverwaltung, Gewerbeamt usw. wurde auch ein neuer Fachbereich Gebäudemanagement in dieser Abteilung installiert. Idee für das Gebäudemanagement war, die komplette Verwaltung aller gemeindeeigener Wohnungen, Verwaltungsgebäude, Kita- und Schulgebäuden, Feuerwehren, Gemeindezentren und Grundstücken in einer Zuständigkeit durchführen zu können. Von der Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben, über Versicherungen, Steuern, Nebenkostenabrechnungen, Wartungsverträgen, Instandhaltung, bauliche Unterhaltung sowie Investitionen sollte alles in einer Hand bearbeitet werden. Zur Realisierung dieser organisatorischen Veränderungen stand bis auf die neu geschaffene Stelle des hauptamtlichen Baumschutzbeauftragten kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Daher musste die Neuorganisation allein durch Umsetzungen erfolgen. Als Konsequenz wurde der Bereich Personal und Soziales der Kämmerin zugeordnet und das Hauptamt aufgelöst. Allgemeine und administrative Aufgaben wurden auf die Abteilung Verwaltungsdienstleistungen bzw. in die jeweiligen Fachbereiche delegiert. Wenn ich nun aus heutiger Sicht diese organisatorischen Veränderungen in Bezug auf die Vorgänge der SRS-Hausverwaltung bilanziere, wurden die möglichen Anzeichen von Unregelmäßigkeiten durch die zuständigen Abteilungen nicht an mich und die Gemeindevertretung weitergegeben. Dies, obwohl in der neuen zuständigen Fachabteilung Gebäudemanagement unter der damaligen Leitung von Herrn Melior alle relevanten Fakten und Daten vorhanden waren: Mieteinnahmen Nebenkostenabrechnung Kleinst- und Schönheitsreparaturen Wohnungsbelegung Sanierung und bauliche Unterhaltung Verrechnung/Abrechnung mit der Hausverwaltung.

19 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Die Unregelmäßigkeiten wurden trotzdem nicht erkannt bzw. nicht weitergegeben. 5. Sonstiges Mit Beschluss der Gemeindevertretung GV 6/2014 wurde ich am als Bürgermeister beauftragt, alle Stellen in der Verwaltung durch ein externes Unternehmen untersuchen zu lassen und das Ergebnis zeitnah umzusetzen. Diese Stellenüberprüfungen haben zu massiver Unruhe und Verunsicherung geführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten ihre eigenen Stellenbeschreibungen überprüfen und ggf. anpassen sowie Gespräche mit dem externen Unternehmen führen. Nicht nur während der Stellenprüfung selbst, sondern teilweise sogar bis heute wurde hierdurch ein gestörtes Betriebsklima erzeugt. Einzelfälle konnten erst in gerichtlichen Auseinandersetzungen abgeschlossen werden. III. Schlussfolgerungen Durch kriminelles Handeln entstand für Michendorfer Wohnungseigentümer und die Gemeinde Michendorf ein Schaden von 3 Millionen Euro. Bei der Auswertung und Untersuchung der Vorgänge ist sowohl durch den externen Prüfer als auch durch die AG SRS festgestellt worden, dass durchaus Kontrollmechanismen zur Vermeidung eines derartigen Schadensfalles vorhanden waren/sind. Dennoch haben diese nicht ausgereicht bzw. nicht gegriffen, um den Schaden zu verhindern. Auch wurden teilweise fehlerhafte Verfahrensweisen aus der Vergangenheit ungeprüft übernommen, obwohl diese nicht der korrekten Rechtslage entsprachen. Folgende Schlussfolgerungen ziehe ich als Konsequenz: Hierdurch würden die Fachabteilungen von administrativen Aufgaben entlastet, eine einheitliche Überarbeitung und Überprüfung der Dienstanweisungen wäre sichergestellt. Der Verlust von 1,6 Millionen Euro für private Wohnungseigentümer und 1,4 Millionen Euro für die Gemeinde Michendorf ist sehr schmerzhaft und wahrscheinlich nicht wiedergutzumachen. Daher müssen alle notwendigen Maßnahmen intensiv diskutiert werden, um für die Zukunft derartiges kriminelles Handeln zu verhindern. Anzumerken ist, dass seit Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten der SRS-Hausverwaltung eine Vielzahl von zusätzlichen Kontrollen und Prüfungen stattfinden. Hierdurch soll frühzeitig eine Wiederholung verhindert werden. Michendorf, Reinhard Mirbach Auch wenn vorhandene Verfahren und Abläufe als bewährt und etabliert gelten, sind diese zu hinterfragen und rechtlich zu prüfen. Ein das haben wir immer so gemacht ist kein Beleg für korrektes Handeln. Die bisher durchgeführte Art der Wohnungsverwaltung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Gemeinde muss bis Jahresende die Wohnungsverwaltung neu regeln. Die in der Verwaltung vorhandenen Dienstanweisungen sind zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren und auf den korrekten rechtlichen Stand zu bringen. Es sollte überlegt werden, ob die Gemeinde Michendorf mit benachbarten Kommunen ein eigenes Rechnungsprüfungsamt bildet. Dies wird z. B. bereits jetzt zwischen der Stadt Beelitz, Seddiner See und Kloster Lehnin praktiziert. Die derzeitige Verwaltungsstruktur sollte möglicherweise abgeändert werden, dass wieder eine zentrale Zuständigkeit für alle Dienstanweisungen und rechtliche Aufgaben vorhanden ist (Rechtsamt/Controlling).

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25 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Niederschrift über die 37. Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am von 19:00 Uhr bis 22:28 Uhr Sitzungsort: Gemeindezentrum Zum Apfelbaum, Potsdamer Straße 64 in Michendorf Anwesend waren: Zander, Silvia Baltzer, Marion Bellin, Manfred Besch, Hartmut Günther, Claudia Henning, Andreas Imme, Manfred Jechow, Ralf Mirbach, Reinhard Mühlbach, Gerhard Noack, Dirk Reich, Udo Sattler, Ernst Joachim Schreinicke, Jens Sommerlatte, Gerd Syring, Roland van Dorsten, Petra Wiedersberg, Volker FBL/UWG CDU FBL/UWG FDP Bündnis für Michendorf CDU CDU Bündnis für Michendorf AG SPD/LINKE FDP FBL/UWG Bündnis für Michendorf CDU FBL/UWG CDU Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen Abwesend waren (entschuldigt): Ebel, Heino CDU Pilling, Peter AG SPD/LINKE Westphal, Volker-Gerd AG SPD/LINKE Worm, Christian AG SPD/LINKE Abwesend waren (unentschuldigt): Reinkensmeier, Eckhard Bündnis für Michendorf Vertreter der Gemeindeverwaltung: Fischer, I. Leiterin der Abteilung Bürgerservice, Verwaltungsdienstleistungen und Soziales Amelung, S. Leiterin Stabsstelle Weiß, K. Protokollantin Gäste: 27 Einwohner Scheunig, R. Personalratsvorsitzender Schüler, C. Verwaltung Ortsvorsteher Fresdorf S. Häsel Pressevertreter: Herrmann, D. Märkischer Bogen Steglich, J. MAZ Bestätigte Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bestätigung/eventuelle Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom mit der Folgesitzung am öffentlicher Teil 5. Bestätigung der Tagesordnung 6. Einwohnerfragestunde 7. Informationsvorlagen 8. Beschlusskontrolle 9. Beratung und Beschlussfassung 9.1 Beschluss Gemeinde Michendorf 2030 Unser Leitbild 94/ Aufstellung des B-Plans 06/2018 Wohnen an der alten Gärtnerei (OT Wilhelmshorst) 33/ Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02/2018 Leipziger Chaussee/ Langerwischer Weg/Karl-Marx-Straße (OT Wildenbruch) im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) 50/ Klimaschutz- und Energiekonzept der Gemeinde Michendorf 137/ Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/2017 Am Galgenberg (OT Langerwisch) im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, 13b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 80/ Errichtung eines Verkehrswarnsystems im Bereich der Potsdamer Straße (OT Michendorf) im Bereich der evangelischen Kita/ An der Kirche / Schmerberger Straße 111/ Errichtung eines Verkehrswarnsystems im Bereich der Peter-Huchel-Chaussee/An der Aue (OT Wilhelmshorst) im Bereich der zu errichtenden zeitweiligen Container-Kita 165/ Umbau und Erweiterung des Sportgebäudes Stücken 113/ Teilentwidmung des Gehweges im Bereich Potsdamer Straße/Saarmunder Straße 115/ Geprüfter Jahresabschluss / Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr / Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mehraufwendung/Mehrauszahlung im HH-Jahr / Grundsatzbeschluss zur Nichtanwendung des 13 b BauGB in der Gemeinde Michendorf 128/ Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuer wehr der Gemeinde Michendorf vom , zuletzt geändert am / Änderung des Stellenplans 2018 der Gemeinde Michendorf 135/ Billigung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 01/2018 An der Rotdornallee (Stand 09. August 2018) / Offenlegung und Trägerbeteiligung 139/ Bericht des Bürgermeisters Bericht aus der Verwaltung 10.1 Bericht des Bürgermeisters Bericht 158/ Bericht aus dem WAZV Mittelgraben 12. Beratung und Bestätigung über die Annahme von Spenden 12.1 Spendeneinnahmen im HH-Jahr 2018 Bericht 164/ Anfragen und Anregungen von Fraktionen und Gemeindevertretern sowie im Rahmen ihrer Zu ständigkeit von Ortsvorstehern/innen, den Vorsitzenden der Beiräte gemäß Hauptsatzung und den Beauftragten gemäß Hauptsatzung Gegenstand und Inhalt der Sitzung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung Frau Zander eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Gäste und stellt die Anwesenheit fest. 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung wird festgestellt. Herr Wiedersberg bemängelt, dass die Niederschrift der Sitzung vom mit der Folgesitzung am zu spät zugestellt wurde. Herr Mirbach zieht den TOP 4 zurück. 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Frau Zander informiert, dass aktuell 15 Gemeindevertreter anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. 4. Bestätigung/eventuelle Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom mit der Folgesitzung am öffentlicher Teil Dieser TOP wird zurückgezogen.

26 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Sattler schlägt vor, den TOP 9.13 vor dem TOP 9.2 zu behandeln, da dieser Beschluss Einfluss auf die Entscheidung der folgenden TOP zum Thema B-Pläne habe. Die Gemeindevertreter stimmen mit 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen gegen diesen Vorschlag. Frau Zander informiert, dass die TOP 9.10 und 9.11 von Herrn Mirbach zurückgezogen wurden. Herr Noack beantragt für Herrn Scheunig, Vorsitzender des Personalrates zum TOP 9.15 Rederecht. Die Tagesordnung wird mehrheitlich bestätigt. davon anwesend: 15 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 6. Einwohnerfragestunde Frau Zander belehrt die Einwohner zu den Richtlinien der DSGVO. Ein Einwohner aus Wildenbruch fragt nach dem Sachstand bei den Bauarbeiten in der Grundschule Wildenbruch sowie der Weiterentwicklung der Schule. Herr Mirbach erläutert, dass die Aufträge alle erteilt seien. Krankheitsbedingt gebe es einen Verzug in der Fertigstellung. Die Arbeiten werden während der Schulzeit nachmittags fortgesetzt und fertiggestellt. Was die Entwicklung der Schule anbelangt, sei momentan ein Rückgang bei den Schülerzahlen zu verzeichnen. Der Einwohner übergibt eine Unterschriftenliste mit Anfragen von Eltern zu diesem Thema. Des Weiteren bittet er um Informationen zu einem Artikel aus dem Märkischen Bogen zum Thema Gewog. Aus dem Text gehe nicht hervor, ob die von der Gewog gemachten Zusagen zum u. a. Vetorecht befristet oder an Bedingungen geknüpft seien. Herr Mirbach erklärt, dass das Vetorecht auf 5 Jahre begrenzt sei und danach in ein Vorkaufsrecht umgewandelt werde. Alle Vereinbarungen sind Bestandteile eines notariellen Vertrags. Ein Einwohner aus Wilhelmshorst fragt an, ob für die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Projekt Wohnen an der alten Gärtnerei eine rechtliche Unbedenklichkeitsüberprüfung in Bezug auf die Mülldeponie in Fresdorf seitens der Gemeinde erfolgte und mit welchem Ergebnis. Herr Mirbach erklärt, dass diese Rechtsauskunft eingeholt werde, wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Ein Einwohner beantragt Rederecht zum TOP 9.3. Eine Einwohnerin aus Wilhelmshorst fragt zum B-Plan Wohnen an der Alten Gärtnerei an, warum es keine Zurückstellung dieses Projektes bis zu einer Einigung zwischen den Anwohnern und dem Investor gebe. Herr Mirbach erläutert, dass heute der Aufstellungsbeschluss beschlossen werde müsse. Im danach startenden Prozess sei die Beteiligung der Anwohner und jede Kommunikation geregelt. Die Einwohnerin betont, dass die Anwohner eine Einigung mit dem Investor vor dem Start des formalen B-Plan-Verfahren erwarten. Herr Mirbach sichert zu, dass die Verwaltung dieses Vorhaben kritisch begleiten werde. Herr Sommerlatte betont, dass sich der Ortsbeirat Wilhelmshorst mit den Anwohnern mehrfach getroffen habe, auf die Belange eingegangen sei. Die in der Unterschriftenliste genannte ortsübliche und behutsame Bebauung sei auch im Interesse des Ortsbeirates. Trotzdem benötige der Investor Rechtssicherheit, die er mit dem Aufstellungsbeschluss erhalte. Der Investor Herr Krentz betont, dass er den Dialog mit den Anwohnern gesucht habe. Diese kennen seine Pläne und deren Weiterentwicklung sehr genau. Jedoch könne Kommunikation nicht einseitig stattfinden. Er erwarte, dass die Anwohner auch auf ihn zukommen mit ihren Belangen. Ein Einwohner aus Langerwisch begrüßt das zu beschließende Klimaschutzund Energiekonzept für die Gemeinde Michendorf. Jedoch sei die dargestellte CO2-Bilanz für ihn nicht plausibel. Ein Einwohner beantragt Rederecht zum TOP Informationsvorlagen Es liegen keine Vorlagen vor. Herr Henning nimmt an der Sitzung ab 19:20 Uhr teil. 8. Beschlusskontrolle Herr Bellin hinterfragt den Sachstand zum Beschluss 8/2015. Herr Mirbach legt dar, dass die Einleitmenge für Abwasser nicht nur bei Starkregenereignissen überschritten werde, sondern auch zeitabhängig z. B. bei gehäufter Nutzung der Duschen. Es gebe Überlegungen, Zwischendecken einzuziehen zum Sammeln des überschüssigen Abwasser zwecks späterem Einlass in das Kanalsystem. Herr Wiedersberg vermisst einen Beschluss aus Der Bürgermeister wurde mit diesem beauftragt, einen Ortstarif im öffentlichen Nahverkehr zu vereinbaren. Die Verwaltung wird dem Hinweis nachgehen. 9. Beratung und Beschlussfassung Herr Schreinicke und Herr Syring nehmen ab 19:40 Uhr an der Sitzung teil. 9.1 Beschluss Gemeinde Michendorf 2030 Unser Leitbild 94/2018 Herr Massalski aus der AG Leitbild stellt das erarbeitete Leitbild der Gemeinde Michendorf vor. Die Gemeindevertreter danken den Mitgliedern der AG Leitbild für die gute Arbeit. Dieses Konzept stelle eine gute Grundlage für ihre weitere Arbeit dar. Herr Sattler erklärt, dass sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bürgerservice für die Organisation der Umsetzung der aufgezeigten Ziele einsetzen wird. Herr Mühlbach schlägt vor, dass alle Ausschüsse, von den Zielstellungen des Leitbildes ausgehend, eine mittelfristige Planung zu den einzelnen Themen erstellen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Michendorf hat der Arbeitsgruppe Leitbild bei der Entwicklung eines Leitbildes für Michendorf ihr Vertrauen ausgesprochen und erkennt die intensive Arbeit der ehrenamtlichen Mitglieder an. Das durch die Arbeitsgruppe entwickelte Leitbild Gemeinde Michendorf 2030 Unser Leitbild (Anlage) wird durch die Gemeindevertretung Michendorf beschlossen. Die darin enthaltenen Leitbildthesen, Ziele und Maßnahmen erkennt die Gemeindevertretung als richtungsweisenden Handlungsrahmen für die zukünftige Entwicklung von Michendorf an. Der Bürgermeister wird das Leitbild nutzen und mit konkreten Maßnahmen und Projekten umsetzen. In den Gremien sind Empfehlungen und Beschlussfassungen mit den Zielsetzungen des Leitbildes abzugleichen. Das Leitbild Gemeinde Michendorf 2030 Unser Leitbild ist bei Bedarf zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die Michendorfer und Michendorferinnen werden durch regelmäßige Berichte transparent und aktiv über die Umsetzung des Leitbilds informiert. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: Aufstellung des B-Plans 06/2018 Wohnen an der alten Gärtnerei (OT Wilhelmshorst) 33/2018 Frau Baltzer fordert im Namen der Fraktion der CDU namentliche Abstimmung. Frau Günther stellt den Änderungsantrag, dass Grundstücke eine Fläche von mindestens 1000 m² aufweisen. Herr Wiedersberg verweist darauf, dass laut Baurecht erst eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen sei und dann folgend die Aufstellung eines B-Planes. Somit sei eine rechtliche Unbedenklichkeitsprüfung in Bezug auf die Deponie in Fresdorf vor dem Aufstellungsbeschluss sinnvoll. Des Weiteren ist ihm unklar, warum dieser Beschluss vor Abschluss des INSEK-Verfahrens gefasst werden solle. Er stellt aus diesem Grund einen

27 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Änderungsantrag, dass der Eröffnungsbeschluss zurückgestellt wird, bis das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) in Kraft getreten ist und dann der Flächennutzungsplan auf dessen Grundlage beraten wurde und auch die Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Kiesgrube und zur Errichtung der Deponie rechtskräftig beendet sind. Herr Sattler schlägt eine Ergänzung im 3. Absatz des Beschlussvorschlages vor: ob eine grundhafte Sanierung/ein Ausbau der Straße An der Aue und /oder Michendorfer Weg anschließend erforderlich wird ff. Herr Bellin fragt an, warum der 4. Absatz im Beschlussvorschlag enthalten sei. Herr Mirbach erläutert, dass der Anspruch auf einen Kita-Platz generell ortsbezogen und nicht ortsteilbezogen sei. Auf Grund der angespannten Situation im Bereich Kita- und Schulplätze in Wilhelmshorst wird es hier durchaus Ausweichplätze in anderen Ortsteilen geben. Deshalb wurde diese Formulierung so aufgenommen. Frau Günther verweist darauf, dass die Fläche sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Es solle darüber nachgedacht werden, welche Flächen in unserer Gemeinde als Kompensation dafür umgewandelt werden. Herr Schreinicke hinterfragt, warum diese intensive und emotionale Diskussion nach einer sehr langen Beratungsfolge seit März 2018 erst jetzt durch die Fraktion B90/Grüne geführt werde. Herr Henning ist der Auffassung, dass die Landschaftsschutzgebiete in der Gemeinde sehr restriktiv gefasst wurden. Bei Weiterentwicklung der Gemeinde sei es notwendig, diese in kleinen Teilen aufzuheben. Jedoch sei der Anteil marginal. Herr Imme vertritt den Standpunkt, dass eine Mindestgröße der Grundstücke von 1000 m² zu groß sei. In Wilhelmshorst sei die festgelegte Mindestgröße 800 m². Diese Forderung schrecke seines Erachtens junge Familien auf Grund der höheren Grundstückskosten ab. Herr Mühlbach erklärt im Namen der Fraktion der SPD, dass man diesen Aufstellungsbeschluss fassen und die noch offenen Fragen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens klären solle. Herr Wiedersberg fordert namentliche Abstimmung für seinen Änderungsantrag. Frau Zander lässt zu diesem abstimmen: davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen:10 Enthaltungen: 0 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Frau Claudia Günther Herrn Andreas Henning Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Udo Reich Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Frau Petra van Dorsten Herrn Volker Wiedersberg Frau Silvia Zander Frau Zander lässt zum Änderungsantrag von Frau Günther abstimmen: davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 5 Es wird abgestimmt zum vorliegenden Beschlussvorschlag einschließlich der Ergänzung von Herrn Sattler: davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen:10 Enthaltungen: 4 Die Gemeindevertreter stimmen namentlich zum vorliegenden ursprünglichen Beschlussvorschlag ab: Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für den in der Anlage dargestellten Geltungs bereich im OT Wilhelmshorst zur Schaffung von Wohnbebauung (Allgemeines Wohn gebiet). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. 2a BauGB erstellt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans ist zu prüfen und zu entscheiden, wie die Verkehrserschließung des neuen Wohngebiets erfolgen kann. Es ist insbesondere zu entscheiden, ob eine grundhafte Sanierung / ein Ausbau der Straße An der Aue anschließend erforderlich wird und wann dieses Vorhaben realisiert werden könnte. Es ist anlässlich der Aufstellung auch darzustellen, ob und wie die Versorgung der neuen Michendorferinnen und Michendorfer mit Kita-Plätzen und Grundschulplätzen im Ortsteil Wilhelmshorst abgesichert wird. Es ist hierbei vom Zuzug von jungen Familien mit jeweils zwei Kindern im Kita- bzw. Grundschulalter auszugehen. Darüber hinaus soll eine bauökologische Begleitung erfolgen, die darauf abzielt, den vorhandenen Baumbestand auch aus Immissionsgründen im größtmöglichen Umfang zu erhalten. Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird ermächtigt, mit dem Vorhabenträger städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Planungsabsicht zu verhandeln und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Maßnahme sowie eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Wilhelmshorst. Materielles Baurecht ist frühestens 2021 zu schaffen. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Frau Claudia Günther Herrn Andreas Henning Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Udo Reich Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Frau Petra van Dorsten Herrn Volker Wiedersberg Frau Silvia Zander

28 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 9.3 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02/2018 Leipziger Chaussee/Langerwischer Weg/Karl-Marx-Straße (OT Wildenbruch) im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) 50/2018 Frau Günther äußert Bedenken, dass das beschleunigte Verfahren im Außenbereich durchgeführt werden soll. Deshalb sollte der TOP 9.13 vorgezogen werden, um dies zu unterbinden. Herr Mirbach weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag des Bündnis 90/Die Grünen erst nach dem vorliegenden Vorhaben eingereicht wurde und diesen somit nicht betreffe. Herr Mirbach verlässt die Sitzung um 20:33 Uhr. Die Gemeindevertreter erteilen einem Einwohner das von ihm beantragte Rederecht mehrheitlich. Herr Kretschmar ist Eigentümer dieses Grundstückes. Dieses sei für seine Kinder geplant. Er stehe vor der Notwendigkeit, dieses Grundstück zu verkaufen, um den geplanten Straßenbau vor seinem Anwesen im kommenden Jahr finanzieren zu können. Herr Mirbach nimmt ab 20:35 Uhr wieder an der Sitzung teil. Herr Bellin führt aus, dass dieses Grundstück mit dem 13 BauGB nichts zu tun hat. Herr Wiedersberg betont, dass es für dieses Vorhaben keine rechtliche Auskunft in Bezug auf die Deponie gebe und erklärt, dass seinerseits nur bei Durchführung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichtes zugestimmt werde. Herr Henning vertritt die Meinung, das laufende Verfahren zu belassen (ein sogenannter Bestandschutz). Herr Schreinicke erklärt sein Unverständnis zu dieser Diskussion. Es handele sich um Kinder von Einwohnern, denen das Grundstück auch gehört. Er betrachte dieses Vorgehen als Schikane. Frau Baltzer stellt den Antrag auf Abstimmung. Frau Zander lässt über den Änderungsantrag von Frau Günther abstimmen: davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen:10 Enthaltungen: 1 Es wird über den eingereichten Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich Leipziger Chaussee/Langerwischer Weg/Karl-Marx-Straße (OT Wildenbruch). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erstellt und das Planverfahren im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt, ein Umweltbericht gem. 2a BauGB wird nicht erstellt. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. 13 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen. Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird ermächtigt, mit den Vorhabenträgern städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Planungsabsicht abzuschließen. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Maßnahme sowie eventuelle naturschutzrecht liche Ausgleichsmaßnahmen. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: Klimaschutz- und Energiekonzept der Gemeinde Michendorf 137/2018 Frau Liebe erläutert das erarbeitete Konzept. Herr Sommerlatte und Herr Noack verlassen die Sitzung von 20:47-20:51 Uhr. Die Gemeindevertreter danken für die umfangreiche, ausführliche Arbeit. Die Maßnahmen sollen nach Prioritäten behandelt werden. Frau van Dorsten schlägt vor, den Beschluss zu vertagen auf Grund weiterer Vorschläge und Anregungen der Fraktionen. Außerdem ist sie der Meinung, dass es formale Fehler im Konzept gäbe. Herr Mirbach spricht sich gegen eine Vertagung aus. Das Klimakonzept ist nicht in Beton gegossen für die nächsten 30 Jahre, sondern sei ein Konzept, dass jährlich überarbeitet werde. Herr Henning betont, dass die Fraktion der CDU die geforderte Stellungnahme zu den 52 Maßnahmen vorgelegt habe. Diese Chance hatten alle Fraktionen, so dass es unklar sei, warum eine Vertagung notwendig sei. Dieses Konzept werde benötigt und sollte beschlossen werden, um eine Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre zu haben. Frau Baltzer stellt den Antrag, diesen TOP zu beschließen. Herr Wiedersberg erklärt, dass er die Verbrauchszahl CO 2 p.a. nicht nachvollziehen kann. Er ist der Meinung, dass die Ziele für den Verkehr außerhalb der Autobahn gesondert dargestellt werden sollen. Des Weiteren stellt er in Absprache mit Frau van Dorsten den Antrag, dass das Konzept mit der Maßgabe beschlossen wird, dass im Rahmen einer zu gründenden Arbeitsgruppe von Bürger/innen Nachbesserungen formuliert werden, die der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt werden. Der Antrag von Frau van Dorsten auf Vertagung wird damit zurückgezogen. Frau Riese betont, dass dieser Katalog ein Kompromiss sei. Diese Maßnahmen seien möglichst offen formuliert wegen möglicher Fördermöglichkeiten. Frau Zander lässt über den Änderungsantrag von Herrn Wiedersberg und Frau van Dorsten abstimmen. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 12 Enthaltungen: 3 Es wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt: Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt das in der Anlage beigefügte Klimaschutz- und Energiekonzept. Die dort genannten Maßnahmen sollen entsprechend den festgelegten Prioritäten, unter Berücksichtigung der Haushaltslage und nach Prüfung und Abwägung von Wirtschaftlich keitsgesichtspunkten sukzessive umgesetzt werden. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06/2017 Am Galgenberg (OT Langerwisch) im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, 13b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 80/2018 Das von einem Einwohner beantragte Rederecht wird ihm durch die Gemeindevertreter mehrheitlich gewährt. Frau van Dorsten verlässt die Sitzung um 21:33 Uhr. Der Einwohner Herr Käthe erläutert, dass der eingereichte Antrag auf eine geordnete Eingangslösung für den Ortsteil abziele. Die nördliche Seite der Straße sei mit 3 Einfamilienhäusern bebaut. Das Gleiche plane er auf der Südseite der Straße. Der an die Grundstücke angrenzende Baumbestand bleibe erhalten. Der Abwasserzweckverband errichtete ein Pumpwerk auf dem Grundstück. Das müsse im Verfahren mit der Gemeinde reguliert werden. Der Bauausschuss forderte am , dass die restliche Fläche Wald bleibe. Dieser Forderung schließe er sich gern an. Es wurden bereits Birken gepflanzt, Eichenpflanzungen sind geplant. Frau van Dorsten nimmt ab 21:40 Uhr wieder an der Sitzung teil. Herr Wiedersberg stellt den Änderungsantrag, dass das B-Plan-Verfahren

29 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche nicht im beschleunigten Verfahren stattfindet. Herr Imme beantragt für den Gesamtbeschluss namentliche Abstimmung. Frau Zander lässt über den Änderungsantrag von Herrn Wiedersberg abstimmen: davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 11 Enthaltungen: 3 Es wird über die eingereichte Beschlussvorlage abgestimmt: Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für den in der Anlage dargestellten Geltungs bereich Am Galgenberg (OT Langerwisch). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, 13b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erstellt und das Planverfahren im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt, ein Umweltbericht gem. 2a BauGB wird nicht erstellt. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. 13 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Zielsetzung der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen im Plangebiet. Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird ermächtigt, mit dem Vorhabenträger städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Planungsabsicht abzuschließen. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Maßnahme sowie eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 6 Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth Frau Marion Baltzer Herrn Manfred Bellin Herrn Hartmut Besch Frau Claudia Günther Herrn Andreas Henning Herrn Manfred Imme Herrn Ralf Jechow Herrn Reinhard Mirbach Herrn Gerhard Mühlbach Herrn Dirk Noack Herrn Udo Reich Herrn Ernst Joachim Sattler Herrn Jens Schreinicke Herrn Gerd Sommerlatte Herrn Roland Syring Frau Petra van Dorsten Herrn Volker Wiedersberg Frau Silvia Zander Frau Günther verlässt die Sitzung um 21:45 Uhr. 9.6 Errichtung eines Verkehrswarnsystems im Bereich der Potsdamer Straße (OT Michendorf) im Bereich der evangelischen Kita/ An der Kirche / Schmerberger Straße 111/2018 Herr Noack stellt fest, dass das Abstimmungsergebnis des GBA nicht korrekt dargestellt sei, da der damalige Beschlussvorschlag ein anderer war. Frau Baltzer bestätigt, dass eine Änderung vorgenommen wurde, da ein Zebrastreifen nicht parallel neben einer Ampelanlage betrieben werden dürfe. Das Abstimmungsergebnis des GBA werde gestrichen erklärt Herr Mirbach. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, die Überprüfung der verkehrsrechtlichen Situation auf der Potsdamer Straße (OT Michendorf) im Bereich der evangelischen Kita/ An der Kirche / Schmerberger Straße mit der Maßnahme, moderne Verkehrswarnsysteme zu errichten. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2019 einzuplanen. Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird gebeten, die notwendige verkehrs rechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen. Die vorhandene Ampelanlage soll bestehen bleiben. davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Herr Noack verlässt die Sitzung um 21:50 Uhr. 9.7 Errichtung eines Verkehrswarnsystems im Bereich der Peter-Huchel-Chaussee/An der Aue (OT Wilhelmshorst) im Bereich der zu errichtenden zeitweiligen Container-Kita 165/2018 Herr Mirbach informiert, dass die Gemeindeverwaltung im Bereich der zukünftigen Kita eine Tempo-30-Zone beantragt habe. Herr Mühlbach ist der Meinung, dass bei der verkehrsrechtlichen Überprüfung festgestellt werden solle, ob dieser Abschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen werden muss. Herr Mirbach sichert diese Prüfung zu. Herr Sommerlatte verweist darauf, dass in diesem Bereich der Peter-Huchel-Chaussee ein Halteverbot eingerichtet werden müsse. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die Überprüfung der verkehrsrechtlichen Situation auf der Peter-Huchel-Chaussee/An der Aue (OT Wilhelmshorst) im Bereich der neu zu errichtenden zeitweiligen Container-Kita mit der Maßnahme, moderne Verkehrswarnsysteme zu errichten. Gleichzeitig stimmt die Gemeindevertretung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1800,00 zu. Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird gebeten, die notwendige verkehrs rechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen. Zudem wird er gebeten, mit dem Straßenbau lastträger Gespräche über eine mögliche finanzielle Beteiligung zu führen. davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Herr Noack und Frau Günther nehmen ab 21:54 Uhr wieder an der Sitzung teil. Herr Sommerlatte verlässt die Sitzung zu diesem Zeitpunkt. 9.8 Umbau und Erweiterung des Sportgebäudes Stücken 113/2018 Herr Reich schildert die aktuelle Situation des vorhandenen Sportgebäudes. Es ist für die große Anzahl der Spieler zu klein. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt einen finanziellen Zuschuss in Höhe von EUR für den Umbau und die Erweiterung des Sportgebäudes Stücken gemäß dem in der Anlage beigefügten technischen Baupro gramm an den Verein Blau-Weiß Stücken. Bei der Maßnahme ist der gesamte Kostenrahmen darzustellen. Die Mittel sind in die Haushaltsplanung für den Haushalt 2020 aufzunehmen.

30 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit beantragt Frau Zander eine Verlängerung der Sitzung bis zur Abarbeitung aller Punkte. davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 9 Enthaltungen: 0 Frau Zander beantragt eine Verlängerung der Sitzung um 30 Minuten. Die Gemeindevertreter stimmen mehrheitlich zu. Herr Sommerlatte nimmt ab 21:58 Uhr wieder an der Sitzung teil. 9.9 Teilentwidmung des Gehweges im Bereich Potsdamer Straße/ Saarmunder Straße 115/2018 Es erfolgt sofortige Abstimmung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, die Entwidmung des Gehweges auf der Potsdamer Straße auf dem Grundstück Gemarkung Michendorf Flur 1 Flurstück 556 für den in der Anlage dargestellten Bereich. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 16 Enthaltungen: Geprüfter Jahresabschluss /2018 Dieser TOP wurde zurückgezogen Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr /2018 Dieser TOP wurde zurückgezogen Zustimmung zu einer überplanmäßigen Mehraufwendung/ Mehrauszahlung im HH-Jahr /2018 Frau Zander lässt über die Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt: 1. die überplanmäßige Mehr aufwendung/mehrauszahlung im HH-Jahr 2018 in Höhe von ,97 zur Bezah lung von Tagespflegepersonen 2. die überplanmäßige Mehraufwendung/Mehrauszahlung im HH-Jahr 2018 in Höhe von ,15 zur Bezahlung der Betreuung von Kindern mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Michendorf in Kindertagesbetreuungseinrichtungen der Stadt Potsdam in den Jahren 2016 und 2017 davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: Grundsatzbeschluss zur Nichtanwendung des 13 b BauGB in der Gemeinde Michendorf 128/2018 Herr Sommerlatte schlägt folgende Ergänzung vor: Grundsatzbeschluss zur Nichtanwendung des 13b BauGB in der Gemeinde Michendorf, der gültig ist bis Gilt ab Veröffentlichung im Amtsblatt. Herr Wiedersberg übernimmt diese Ergänzung. Herr Reich informiert, dass der Ortsbeirat Stücken mit 0 Ja- Stimmen und 3 Nein-Stimmen abgestimmt habe. Frau Zander lässt über den Beschlussvorschlag einschließlich der Ergänzung abstimmen: Grundsatzbeschluss zur Nichtanwendung des 13b BauGB in der Gemeinde Michendorf, der gültig ist bis Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Einleitung eines B-Plan-Verfahrens oder auf Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes wendet die Gemeinde Michendorf den 13b BauGB nicht an. 2. Alle Anträge auf Eröffnung eines Bebauungsplanverfahrens, die sich auf 13b BauGB beziehen, sind durch die Gemeindeverwaltung abzulehnen, die Antragsteller sind darauf hinzuweisen, dass der 13b BauGB auf Grundlage dieses Beschlusses auf dem Gebiet der Gemeinde Michendorf keine Anwendung findet. 3. Diese Regelung ist ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Michendorf gültig. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom , zuletzt geändert am /2018 Es wird über den Vorschlag abgestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die beiliegende 2. Ände rung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom , zuletzt geändert am in Verbindung mit der Nachkalkulation der Gebühren für 2017 gemäß Anlage I und der Gebührenkalku lation/vorkalkulation für 2018/2019 gemäß Anlage II. Die 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom außer Kraft. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: Änderung des Stellenplans 2018 der Gemeinde Michendorf 135/2018 Die Mehrheit der Gemeindevertreter gewähren Herrn Rico Scheunig, Vorsitzenden des Personalrats, Rederecht. Herr Scheunig unterstützt als Personalratsvorsitzender die vorgebrachte Beschlussvorlage. Herr Henning lehnt eine Abstimmung im Block ab. Er schlägt Einzelabstimmung vor, um bei den verschiedenen Stellen die kritischen Punkte besser herausarbeiten zu können. Herr Schreinicke sieht die Befristung der Stellen als eine Kontrollmöglichkeit der Gemeindevertreter bezüglich der Kostenerhöhung. Herr Mirbach erklärt sich mit einer Befristung der Stellen auf 2 Jahre einverstanden. Frau Zander lässt über den Beschlussvorschlag einschließlich der Ergänzung der Befristung auf 2 Jahre abstimmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die 3. Änderung des Stellenplans der Gemeinde Michendorf für das Jahr 2018 entsprechend der Anlage (Stand ). Die Stellen sind auf 2 Jahre befristet. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 3

31 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Billigung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 01/2018 An der Rotdorn allee (Stand 09. August 2018) / Offenlegung und Trägerbeteiligung 139/2018 Herr Wiedersberg regt an, diesen Beschluss auszusetzen, bis die Entscheidung zum Eintritt in die Gewog getroffen wurde. Somit könnte man in diesem Zusammenhang eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in diesem Bereich erwägen. Herr Mirbach ist der Meinung, dass dieser Umgebungsraum keine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zulässt. Frau Zander lässt über diesen Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 01/2018 An der Rotdornallee (OT Michendorf) billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 09. August 2018 und beschließt dessen öffentliche Ausle gung gem. 3 Abs. 2 BauGB. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Die Gemeindevertretung bekräftigt die mit Beschluss 16/2018 bekundete Absicht, die gemeindlichen Flächen auch nach Schaffung von Baurecht zunächst als Waldflächen zu erhalten. davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 Herr Mirbach stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, die zwei nichtöffentlichen Beschlussvorlagen noch zu behandeln. Frau Zander lässt über diesen Vorschlag abstimmen. Die Gemeindevertreter stimmen mehrheitlich dafür. Herr Besch, Frau van Dorsten und Herr Wiedersberg verlassen die Sitzung um 22:27 Uhr. Frau Zander schließt den öffentlichen Teil dieser Sitzung um 22:28 Uhr. Michendorf, Silvia Zander Vorsitzende der Gemeindevertretung Nachtrag zur Niederschrift der Gemeindevertretung vom aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom TOP 9.7, 2. Absatz Ergänzung durch Herrn Mühlbach: Herr Mühlbach ist der Meinung, dass bei der verkehrsrechtlichen Überprüfung festgestellt werden solle, ob der Abschnitt Vogelweide von der Straße An der Aue bis zum Amselweg als Einbahnstraße ausgewiesen werden muss. TOP 6 Einwohnerfragestunde 2. Absatz Frage zur gewog mbh Herr Wiedersberg vertritt den Standpunkt, dass Herr Mirbach von einem unbefristeten Belegungsrecht sowie einer unbefristeten Sprechstunde gesprochen habe. Die Bandabhörung ergab folgenden Wortlaut: Beim Belegungsrecht gibt es keine zeitliche Befristung. Bei Freiwerden einer Wohnung habe die Gemeinde ein Vorschlagsrecht. Für diese Mieter gilt jedoch dieselbe Prüfung wie für alle anderen Mieter auch. Auf Nachfrage des Einwohners nach den Sprechstunden erklärt Herr Mirbach, dass diese auch zeitlich unbegrenzt seien. Es werde ein fester Hauswart installiert, der als Ansprechpartner für die Mieter vor Ort anwesend sei. Dies sei eine Verfahrensweise, die bereits bei vorhandenen Objekten in Nuthetal und Kleinmachnow praktiziert werde. Von den Tonbandaufnahmen abgehört: gez. Kerstin Weiß Sitzungsdienst 2. Änderung der Anlage I der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) Aufgrund der 2, 3 und 12 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg vom (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 15]) und 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf/Nuthetal in ihrer Sitzung am 08. Oktober 2018 folgende Satzung beschlossen 1 Änderung Die Anlage I der Satzung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) wird entsprechend der Anlage zu dieser Satzung geändert. 2 Inkrafttreten Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Michendorf, gez. Reinhard Mirbach Bürgermeister Straßenverzeichnis nach Reinigungsklassen (Anlage I der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Michendorf Ortsteil Reinigungsklasse I Reinigungsklasse II Reinigungsklasse III Michendorf Am Bahnhof (inkl. Parkplatz) Ahornallee Akazienallee Bahnstraße Am Dieck An den Caputher Gärten (vom Caputher Weg bis Bebauungsende) Caputher Chaussee Am Upstall Bergstraße (ab Ausbauende bei Haus-Nr. 48 A bis Luckenwalder Straße) Luckenwalder Straße Am Wolkenberg Caputher Weg Potsdamer Straße (von Caputher Chaussee An der Autobahn Damhirschstraße bis Luckenwalder Straße) Teltower Straße An der Kirche Ebereschenallee Bergstraße (von Saarmunder Straße bis einschließlich Eichenallee Hausnr. 43) Birkenallee Hubertusstraße bis 2018 Dahlienweg Jägerstraße (von Waldstraße bis einschließlich Wendeschleife)

32 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Michendorf Dianastraße Kiefernallee Drosselweg Lienewitzseeallee (von Kastanienallee bis Rotdornallee) Falkenweg Lilienweg Feldstraße Lindenallee (von Ahornallee bis Rüsternallee) Finkenweg Michendorfer Forstweg (ab Hausnr. 9 bis Ende) Flottsteller Straße Michendorfer Heideweg (von Kita Heideschlößchen bis Bebauungsende) Hasenweg Orionstraße Hubertusstraße ab 2019 nach Straßenausbau Igelweg Parkstraße Iltisweg Rotdornallee (von Ahornallee bis Schmerberger Allee) Jägerstraße (von Caputher Chaussee bis Waldstraße) Kastanienallee Rüsternallee (ab Hausnr. 55 bis einschließlich Hausnr. 36) Schmerberger Allee (von Kastanienallee bis Kiefernallee) Kiebitzweg Schmerberger Straße (von Hausnr. 58 bis Habichtweg) Ladestraße (von Bahnhof über Normaparkplatz Weißdornallee bis Poststraße) Langerwischer Straße Lerchenweg Lindenallee (von Ahornallee bis Schmerberger Allee) Meisenweg Michendorfer Forstweg (von Caputher Chaussee bis vor Haus-Nr. 9) Michendorfer Gartenstraße Michendorfer Heideweg (von Bahnstraße bis Kita Heideschlößchen) Nelkenweg Poststraße Potsdamer Straße (von Ecke Luckenwalder Str. bis An der Autobahn) Rotdornallee (von Rüsternallee bis Ahornallee) Rüsternallee (von Flottsteller Straße bis einschließlich Hausnr. 53) Saarmunder Straße (bis Ortsausgang Michendorf) Schmerberger Straße (von Potsdamer Straße bis Hausnr. 58) Schulstraße Schwalbenweg Stieglitzweg Straße am Sportplatz Tulpenweg Waldstraße Wieselweg Wilhelmshorst Goetheplatz Amselweg Ahornweg Peter-Huchel-Chaussee An den Bergen Am Fichtenberg An den Lauben Berglehne (von An den Bergen bis Ravensbergweg) An der Aue Birkenweg An der Bahn Brunnenplatz An der Trift Brunnenweg Berglehne (von Ravensbergweg bis Eichenweg) Birkenwäldchen Dr.-Albert-Schweitzer-Straße (unbefestigter Teil auf Höhe der Hausnr. 4 u. 3 B) Forstweg (von Hubertusweg bis Ende)

33 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Wilhelmshorst Dr.-Albert-Schweitzer-Straße (von Peter-Huchel-Chaussee bis einschließlich Parkplatz Friedensplatz hinter Gaststätte Forelle) Ebereschenweg Ginsterberg (von Ebereschenweg bis An der Trift) Eichenweg Grüner Weg (im Bereich von Hausnr. 3 u. 1) Eulenkamp Hasensprung Fliederhang Heideweg (von Peter-Huchel-Chaussee bis Hubertusweg) - Föhrenhang Hubertusweg (von An der Aue bis Michendorfer Weg) Forstweg (von Hubertusweg bis An den Bergen) Hügelweg Ginsterberg (von Irisgrund bis Ebereschenweg) Kirchweg Grüner Weg (von Peter-Huchel-Chaussee bis einschließlich Hausnr. 5) Konkretisierung des Abschnittes Heidereutherweg Heideweg (von Peter-Huchel-Chaussee bis An den Bergen) Hubertusweg (von An der Aue bis Friedensplatz) Michendorfer Platz (von Peter-Huchel-Chaussee bis Hubertusweg) Michendorfer Weg (von Hubertusweg bis Ende) Rosenweg (von An den Lauben bis Im Gehege) Rotdornweg Irisgrund Weg nach Caputh (von Bahnbrücke bis Am Waldrand) Wilhelm-Mühler-Platz (von Peter-Huchel-Chaussee bis Ahornweg) Ravensbergweg Rennsteig Rosenweg (von Dr.-Albert-Schweitzer-Straße bis An den Lauben) Vogelweide Langerwisch Peter-Huchel-Chaussee Am Feldgraben Am alten Vorwerk (bis einschließlich Hausnr. 11 inkl. Wendeschleife) Straße des Friedens Am Galgenberg Am Birkenwäldchen (von Caputher Weg bis einschließlich Hausnr. 5) Am Plan Am Feldrain Am Reitstall Am Hang (von Zur Nachthütung bis An der Mühle) Am Wolkenberg Am Hirschsprung An der Trift An den Caputher Gärten An der Umgehungsbahn (von der Peter-Huchel-Chaussee bis Ende Grundstück Nettomarkt) An der Mühle Beelitzer Weg (von Straße des Friedens bis Friedhof; von Krumme Straße bis Luckenwalder Straße) Bergholzer Straße (vom Ende der Straße Neu-Langerwisch bis nach der Bahnbrücke) Ebereschenweg An der Umgehungsbahn (ab Ende Grundstück Netto bis Hausnr. 2) Beelitzer Weg (von Friedhof bis Krumme Straße) Bergholzer Straße (ab Kreuzung auf Höhe der Hausnr. 13 bis einschließlich Hausnr. 2) Feuerbachstraße Bergholzer Straße (Verlängerung der Straße nach der Bahnbrücke, durch den Wald bis Ortseingang Bergholz-Rehbrücke) Kirschallee (bis Hausnr. 5) Brunnenweg Langerwischer Feldstraße (bis Ende Befestigung Caputher Straße auf Höhe Grundstück Hausnr. 10) Lenbachstraße - Straßenausbau Caputher Weg Marienallee Dürerstraße Menzelstraße (von Ebereschenweg bis Rubensstraße) Eiskellerweg Neu-Langerwisch Fichtenallee Priesterweg (von Teltower Straße bis einschließlich Hasenpfad Hausnr. 5 [Ende Befestigung]) Rembrandststraße Im Gehege

34 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Langerwisch Straße des Friedens (Seitenarm: Am Anger/ Fleischerei bis Ausfahrt Feuerwehr) Straße des Friedens (Seitenarm: Umfahrung an der Truhe bis Wildenbrucher Straße) Wildenbrucher Straße Zum Kreuzpfuhl Kirschallee (nach Hausnr. 5 bis Ende) Luchweg Marienallee Menzelstraße (von Rosenweg bis Ebereschenweg) Mühlenstraße Priesterweg (von Peter-Huchel-Chaussee bis einschließlich Hausnr. 3 [Kreuzung Am alten Vorwerk]) Rosenweg (von An den Lauben bis Im Gehege) Rubensstraße (von Am Galgenberg bis einschließlich Hausnr. 12 A) Rubensstraße (von Lenbachstraße bis einschließlich Hausnr. 11) Saarmunder Straße (von Ortsausgang bis B2) Schanzenweg (von Beelitzer Weg bis einschließlich Hausnr. 14) Siedlerstraße Tannenhof Zum Weinberg Zur Nachthütung Wildenbruch Luckenwalder Straße Am Berg Am Mirabellenbaum Am Kiefernberg Dehlinger Weg (unbefestigter Teil ab Haus- Nr. 2 A bis Hauptstraße) An den Sieben Ruten Feldweg Dehlinger Weg (befestigter Teil: von Potsdamer Gartenstraße Allee bis Luckenwalder Straße) Dorfblick Hauptstraße (von Potsdamer Allee bis Dehlinger Weg) Dorfstraße Heidestraße Grenzstraße Kirschsteig Hauptstraße (von Luckenwalder Straße bis Mühlenweg Potsdamer Allee) In der Bienenfarm Kirchblick Pappelplatz Kunersdorfer Straße Tremsdorfer Weg Potsdamer Allee Waldheimstraße (Rondell) Saarmunder Weg Wiesenweg Waldheimstraße (bis Rondell) Zur Bienenfarm Wildenbruch GT Bergheide Leipziger Chaussee (B2) Fercher Weg Ameisenweg Karl-Marx-Straße (befestigter Teil [von Fercher Weg bis Langerwischer Weg]) Dachsstraße Elsterstraße Heidekrautstraße Igelpfad Karl-Marx-Straße (unbefestigter Teil [von Langerwischer Weg bis Elsterstraße]) Langerwischer Weg Leipziger Chaussee (von B2 bis Langerwischer Weg) Wildenbruch GT Six Akazienweg Kiefernring Vogelsang Wildenbruch GT Lehnmarke Am Ansitz In der Lehnmarke (von Zur Lehnmarke bis einschließlich Hausnr. 1; inkl. davon abgehenden Stichweg In der Lehnmarke bis einschl. Hausnr. 2) Am Dornbusch Zur Lehnmarke (von In der Lehnmarke bis Ende) Am Spiegelberg

35 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Wildenbruch GT Lehnmarke Birkensteig Bussardsteig Drosselsteig Entensteig Fercher Weg Fuchsweg Käuzchensteig Kornblumenweg Kuckucksweg Margeritenweg Nußbaumweg Rehsteig Reiherweg Rotkehlchensteig Schwanensteig Starstraße Zum Weiher Zur Lehnmarke (von Fercher Weg bis In der Lehnmarke) Fresdorf Luckenwalder Straße Am Anger Fresdorfer Bergstraße Fresdorfer Bergstraße (befestigter Teil und um Buswendeplatz) Am Mühlenberg (von Tremsdorfer Straße bis einschließlich Hausnr. 1 inkl. Wendeschleife) Kähnsdorfer Straße (von Luckenwalder Str. Fresdorfer Feldstraße (bis Ende Bebauung) bis Ende befestigte Fahrbahn [einschließlich Flur 2, Flst. 89/2]) Triftweg (bis Ortseingang Tremsdorf) Kähnsdorfer Straße (von Ende befestigte Fahrbahn [ab Flur 2, Flst. 88/0] bis Gemarkungsgrenze) Kleine Gasse Tremsdorfer Straße Fresdorf Triftweg (Stichweg bis Haus-Nr. 4 A) Stücken Zauchwitzer Straße Am Weinberg Querstraße (von Beelitzer bis Seddiner Beelitzer Straße (bis Ortsausgang) Querstraße (von Zauchwitzer Straße bis Beelitzer Straße) Seddiner Straße (bis Ortsausgang) Straße nach Gut Breite (bis Gemarkungsgrenze) Stückener Dorfstraße Straße) Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 01/2018 An der Rotdornallee der Gemeinde Michendorf / OT Michendorf Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sitzung vom (Drs. 16/2018) die Aufstellung des B-Plans 01/2018 An der Rotdornallee im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, 13b BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt und ein Umweltbericht gem. 2a BauGB wird erstellt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sitzung vom (Drs. 139/2018) den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung (einschließlich Anhang A: Biotope u. Pflanzen, Anhang B: Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz, Anhang C: Anlage 1 der Satzung der Gemeinde Michendorf zum Schutz von Bäumen vom 06. September 2016) und der schalltechnischen Untersuchung zum Schallschutz gegen Außenlärm vom in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Potsdamer Straße 33 während folgender Zeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können zusätzlich unter unter Wirtschaft & Entwicklung im Unterpunkt Bebauungspläne sowie unter bauleitplanung.brandenburg.de abgerufen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Michendorf, den gez. Reinhard Mirbach Bürgermeister Siegel Karte auf Seite 36

36 Oktober 2018 Nr. 07 Woche 42 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans 03/2017 Schwalbenweg der Gemeinde Michendorf/OT Michendorf Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sitzung vom (Drs. 104/2017) die Aufstellung des B-Plans 03/2017 Schwalbenweg im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie einer Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtung im Allgemeinen Wohngebiet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Die erste öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom bis einschließlich statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf des Bebauungsplans im Anschluss an das Verfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geändert. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Zur Fortführung des Planverfahrens wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplans gem. 4a Abs. 3 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans (bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) und seine Begründung werden in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Potsdamer Straße 33 während folgender Zeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden folgende umweltrelevanten Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgehalten: Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse (vom ) und Zauneidechsenuntersuchungen (vom ) Büro für faunistische Gutachten, Götz Nessing Falkensee, Schalltechnisches Gutachten: Lärmimmissionsprognose für den Bebauungsplan 03/2017 (vom ), ergänzt mit Bericht Nr. 60/2018 (vom ), Akustik Office Gerd-Dieter Dox, Hennigsdorf,

37 Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf 18. Oktober 2018 Nr. 07 Woche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom zum B-Planentwurf März 2018, Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom zum B-Planentwurf März Die Unterlagen können zusätzlich unter unter Wirtschaft & Entwicklung im Unterpunkt Bebauungspläne sowie unter bauleitplanung.brandenburg.de abgerufen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Michendorf, den gez. Reinhard Mirbach Bürgermeister Siegel Allgemeinverfügung zur Festlegung von Straßennamen in der Gemeinde Michendorf 1. Mit Wirkung zum 12. Juni 2017 wurde für das B-Plan Gebiet 01/2/93 Heideweg-Flottsteller Straße im Ortsteil Michendorf der Straßenname Ginsterweg festgelegt. 2. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme zu 1. wird angeordnet. Begründung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in der Sitzung am 12. Juni 2017 für das B-Plan-Gebiet 01/2/93 Heideweg-Flottsteller Straße im OT Michendorf den Straßennamen Ginsterweg (Flur 1 Flurstücke 1648,1647,1657) beschlossen (Drs. 66/2017). Der Bebauungsplan 01/2/93 Heideweg-Flottsteller Straße der Gemeinde Michendorf / OT Michendorf ist seit dem rechtskräftig. Zum wurde die 1. Änderung des B-Plans 01/2/93 Heideweg-Flottsteller Straße wirksam. Die Festlegung von Straßennamen ist eine Obliegenheitspflicht der Gemeinde, deren Verletzung ernsthafte Konsequenzen haben und möglicherweise Schadensersatzansprüche Dritter auslösen kann. Der Straßenname erfüllt eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion. Er dient dem Verkehr der Bürger untereinander und mit Behörden, dem Auffinden der Straßenanlieger, der Wohngebäude sowie den Auffinden von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. So ist z. B. für die Bereiche des Rettungsdienstes und des Brand- und Katastrophenschutzes die eindeutige Straßenzuordnung von großer Bedeutung. Es liegt auf der Hand, dass jede verzögerte Hilfeleistung mit Gefahren für Eigentum und Leben verbunden ist. Die Allgemeinverfügung gilt mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf als bekannt gegeben. Die Pläne zur Lage dieser Verkehrsfläche können in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Michendorf / Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung Michendorf, Poststraße 1, Zimmer 1.08 zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung. Sie ist erforderlich, da anderenfalls eine Namensgebung gegebenenfalls mehrere Jahre verzögert werden könnte und in dieser Zeit die Gefahr besteht das z. B. Rettungsdienste bei Notfällen

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