Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen Wintersemester 2015/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen Wintersemester 2015/2016"

Transkript

1 Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen Wintersemester 2015/2016

2 Umwandlungsvorgänge finden nicht in der Hektik des Alltagsgeschäfts, sondern als von hochqualifizierten Praktikern sorgsam vorbereitete strukturändernde Vorgänge statt. Karsten Schmidt 2

3 Ansprechpartner für die Lehrveranstaltung Prof. Dr. Heiko Müller Tel / Heiko.Mueller@ruhr-uni-bochum.de Swen Kuper Tel / Swen.Kuper@ruhr-uni-bochum.de 3

4 Literaturempfehlung I Autor: Klingebiel, Jörg / Patt, Joachim / Rasche, Ralf / Krause, Torsten Titel: Umwandlungssteuerrecht Auflage: 3. überarb. Auflage, Stuttgart 2012 ISBN: Preis: 59,95 Wiwi-Bib: R 321 / 431, 3 (+2) 4

5 Literaturempfehlung II Autor: Dötsch, Ewald / Patt, Joachim / Pung, Alexandra / Möhlenbrock, Rolf Titel: Umwandlungssteuerrecht Auflage: 7. Auflage, Stuttgart 2012 ISBN: Preis: 129,95 Wiwi-Bib: R 316 / 181, 7 5

6 Literaturempfehlung III Autor: Brähler, Gernot Titel: Umwandlungssteuerrecht Auflage: 9. Auflage, Wiesbaden 2014 ISBN: (Print) (ebook) Preis: 39,99 Wiwi-Bib: R 321 / 397,9 ebook: SpringerLink 6

7 Weiterführende Literaturhinweise BMF-Schreiben vom 11. November 2011: Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i.d.f. des [ ] SEStEG Umwandlungssteuererlass ; Beck sche Textausgaben Steuererlasse, Fach 130. Blümich: EStG/KStG/GewStG, Kommentar, München (Loseblatt). Dötsch, Ewald / Eversberg, Horst / Jost, Werner / Witt, Georg: Die Körperschaftsteuer, Kommentar, Stuttgart (Loseblatt). Herrman, Carl / Heuer, Gehard / Raupach, Arndt: Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, Köln (Loseblatt). König, Rolf / Maßbaum, Alexandra / Sureth, Caren: Besteuerung und Rechtsformwahl, 6. Aufl., Herne Madl, Roland: Umwandlungssteuerrecht, 5. Aufl., Stuttgart Maiterth, Ralf / Müller, Heiko: Gründung, Umwandlung und Liquidation von Unternehmen im Steuerrecht, München

8 Müller, Heiko / Schmidt, Thomas-Patrick / Langkau, Dirk: Steuerlicher Rechtsformvergleich in einem dynamischen Modell (StuW 2010, S ). Sagasser, Bernd / Bula, Thomas / Brünger, Thomas R.: Umwandlungen, 4. Aufl., München Scheffler, Wolfram / Christ, Ramona / Mayer, Georg: Einbringung von Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft (DStR 2014, S ). Scheffler, Wolfram / Christ, Ramona / Mayer, Georg: Einbringung von Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft (DStR 2014, S ). Schmitt, Joachim / Hörtnagl, Robert / Stratz, Rolf-Christian: Umwandlungsgesetz, Umwandlungsteuergesetz, Kommentar, 6. Auflage, München Widmann, Siegfried / Mayer, Dieter: Umwandlungsrecht, Bonn/Berlin, Kommentar (Loseblatt). Winkeljohann, Norbert / Förschle, Gerhart / Deubert, Michael: Sonderbilanzen Von der Gründungsbilanz bis zur Liquidationsbilanz, 5. Aufl., München

9 Winkeljohann, Norbert / Fuhrmann, Sven: Handbuch Umwandlungssteuerrecht, Düsseldorf Zimmermann, Reimar / Hottmann, Jürgen / Kiebele, Sabrina / Schaeberle, Jürgen / Scheel, Thomas: Die Personengesellschaft im Steuerrecht, 11. Auflage, Achim

10 Empfohlene Literatur zu einzelnen Kapiteln 1 Gesellschafts- und handelsrechtliche Grundlagen 2 Einführung in das Umwandlungssteuergesetz Klingebiel et al.: Umwandlungssteuerrecht, S Dötsch et. al.: Umwandlungssteuerrecht, S Brähler: Umwandlungssteuerrecht, S Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person Klingebiel et al.: Umwandlungssteuerrecht, S Dötsch et. al.: Umwandlungssteuerrecht, S Brähler: Umwandlungssteuerrecht, S Müller, Heiko / Langkau, Dirk / Schmidt, Thomas-Patrick: Ertragsteueroptimale Alternativen zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen (zfbf 2011, S ). 10

11 Müller, Heiko / Maiterth, Ralf: Besteuerung der Umwandlung einer Körperschaft in ein Personenunternehmen nach dem zweiten Teil des UmwStG n.f.: eine ökonomische und steuersystematische Analyse (WPg 2007, S ). Desens, Marc: Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren Verschmelzungen vergessen? (FR 2008, S ). Förster, Guido / Felchner, Jan: Weite vs. enge Einlagefiktion bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen (DB 2008, S ). 4 Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft Klingebiel et al.: Umwandlungssteuerrecht, S Dötsch et. al.: Umwandlungssteuerrecht, S Brähler: Umwandlungssteuerrecht, S Müller, Heiko / Maiterth, Ralf: Die Anpassung des gesonderten steuerlichen Eigenkapitalausweises von Körperschaften bei Kapitaländerungen in Umwandlungsfällen (DStR 2002, S ). 11

12 5 Aufspaltung, Abspaltung und Vermögensübertragung Klingebiel et al.: Umwandlungssteuerrecht, S Dötsch et. al.: Umwandlungssteuerrecht, S Brähler: Umwandlungssteuerrecht, S

13 6 Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft und Anteilstausch Klingebiel et al.: Umwandlungssteuerrecht, S Dötsch et. al.: Umwandlungssteuerrecht, S Brähler: Umwandlungssteuerrecht, S Müller, Heiko / Semmler, Birk: Das Entscheidungsproblem der Wahl des steuerlichen Wertansatzes bei einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach 20 UmwStG (SteuerStud 2003, S ). Müller, Heiko / Wiese, Sebastian: Belastungs- und Preiswirkungen der Missbrauchsbesteuerung bei Anteilsveräußerung nach Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft (ZfB 2010, S ). Scheffler, Wolfram / Christ, Ramona / Mayer, Georg: Einbringung von Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft (DStR 2014, S ). 13

14 7 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft Klingebiel et al.: Umwandlungssteuerrecht, S Dötsch et. al.: Umwandlungssteuerrecht, S Brähler: Umwandlungssteuerrecht, S Scheffler, Wolfram / Christ, Ramona / Mayer, Georg: Einbringung von Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft (DStR 2014, S ). 14

15 Einleitung Wahl der Rechtsform als Entscheidungsproblem Unternehmensformen des privaten Rechts: Personenunternehmen Einzelunternehmen Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, Partnerschaft) Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) Mischformen (z.b. GmbH & Co. KG, GmbH & Still) Genossenschaft Stiftungen des privaten Rechts Vereine Rechtsformwahl bei Gründung ist keine irreversible Entscheidung, aber nachträgliche Rechtsformänderung ist mit Kosten und gegebenenfalls mit Steuerzahlungen verbunden. 15

16 Entscheidungskriterien bei der Rechtsformwahl sind u.a.: Haftung, Art und Höhe der Einlage, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, Entnahmerechte, Leitungsbefugnisse (Geschäftsführung und Vertretung), Gewinn- und Verlustbeteiligung, Finanzierungsmöglichkeiten, Übertragbarkeit der Beteiligung, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Informationsrechte, Rechnungslegung, Prüfung und Publizität sowie Steuerbelastung; wobei lt. Zieren (1989) in einer Befragung mittelständischer Unternehmen Haftung (64,6 %) und Steuerbelastung (33,6 %) am häufigsten genannt werden. 16

17 Die Steuerbelastungen sind zu unterscheiden in: periodisch wiederkehrende Ertragsteuern Gewerbe- Einkommen- und Körperschaftsteuer; aperiodische Einmalsteuern bei Gründung oder Rechtsform- bzw. Gesellschafterwechsel Ertragsteuern Verkehrsteuern: Umsatz-, Grunderwerb- sowie Erbschaft- und Schenkungssteuer. 17

18 Inhaltsübersicht (I) 1 Gesellschafts- und handelsrechtliche Grundlagen 1.1 Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz 1.2 Aufbau des Umwandlungsgesetzes 1.3 Umwandlungsarten nach dem UmwG Verschmelzung Spaltung Aufspaltung Abspaltung Ausgliederung Formwechsel 1.4 Wesentliche gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei einer Umwandlung 18

19 Inhaltsübersicht (II) 2 Einführung in das Umwandlungssteuergesetz 2.1 Aufbau des Umwandlungssteuergesetzes Steuerliche Regelungen zur Verschmelzung Steuerliche Regelungen zur Spaltung Steuerliche Regelungen zum Formwechsel Zusammenhang zwischen UmwG und UmwStG 2.2 Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ( 1 UmwStG) Steuerliche Rückwirkung ( 2 UmwStG) 19

20 1 Gesellschafts- und handelsrechtliche Grundlagen 1.1 Begriffsbestimmung Umwandlung Der Begriff der Umwandlung ist gesetzlich nicht explizit definiert. Allgemein kann unter einer Umwandlung ein Umstrukturierungsvorgang verstanden werden, bei dem entweder von einem oder von mehreren Rechtsträgern Vermögen auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übertragen wird oder bei dem sich die Rechtsform eines Rechtsträgers ohne Vermögensübertragung ändert. Bei einer Änderung des den Rechtsträgern zuzurechnenden Vermögens kann auch eine Veränderung des Kreises der Anteilseigner eintreten. Eine Umwandlung kann eine Änderung der auf den Rechtsträger anwendbaren Rechtsnormen nach sich ziehen. Im Ergebnis ändert eine Umwandlung die juristische und organisatorische Struktur von Unternehmen. 20

21 Zivilrechtlich erfolgt Vermögensübertragung grundsätzlich als Einzelrechtsnachfolge, z.b. im Wege des Asset-Deals. wird davon abweichend die (partielle) Gesamtrechtsnachfolge durch das UmwG ermöglicht. Steuerrechtlich werden bei einer Veräußerung grundsätzlich die stillen Reserven aufgedeckt. wird mithilfe des UmwStG die steuerneutrale Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Rechtsträger ermöglicht. soll durch das UmwStG die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt werden. sorgt das UmwStG für einen geordneten Wechsel der Besteuerungssystematik bei einem Übergang - vom Trennungs- zum Transparenzprinzip: Umwandlung einer KapG in ein PU. - vom Transparenz- zum Trennungsprinzip: Umwandlung eines PU in eine KapG. 21

22 Im Rahmen einer Umstrukturierung kann sich die grundsätzliche Besteuerungssystematik ändern: Kapitalgesellschaft Trennungsprinzip Änderung Personenunternehmen Transparenzprinzip Kapitalgesellschaft Trennungsprinzip keine Änderung Kapitalgesellschaft Trennungsprinzip Personenunternehmen Transparenzprinzip Änderung Kapitalgesellschaft Trennungsprinzip Personenunternehmen Transparenzprinzip keine Änderung Personenunternehmen Transparenzprinzip 22

23 1.2 Aufbau des Umwandlungsgesetzes 1. Buch Arten der Umwandlung ( 1 UmwG) 2. Buch Verschmelzung ( l) 3. Buch Spaltung ( ) 4. Buch Vermögensübertragung ( ) 5. Buch Formwechsel ( ) mit Vermögensübergang ohne Vermögensübergang 6. Buch Strafvorschriften und Zwangsgelder ( ) 7. Buch Übergangs- und Schlussvorschriften ( ) 23

24 1.3 Umwandlungsarten nach dem UmwG mit Vermögensübergang ohne Vermögensübergang auf bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger auf bestehenden Rechtsträger Verschmelzung ( l) Spaltung ( ) Vermögensübertragung ( ) Formwechsel ( ) Aufspaltung ( 123 Abs. 1) Abspaltung ( 123 Abs. 2) Ausgliederung ( 123 Abs. 3) 24

25 Quelle: o.v. in: Steuer und Studium, 2011, S

26 1.3.1 Verschmelzung Übertragung des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen, schon bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung zur Aufnahme) oder zweier oder mehrerer Rechtsträger auf einen von ihnen neu gegründeten Rechtsträger (Verschmelzung durch Neugründung) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung (Liquidation). Den Anteilsinhabern des übertragenden Rechtsträgers wird im Wege des Anteilstauschs eine Beteiligung am übernehmenden Rechtsträger als Gegenleistung gewährt. 26

27 Beispiel I vor Verschmelzung A 100% B 100% A-GmbH nach der Verschmelzung durch Neugründung A 50% B 50% B-GmbH nach der Verschmelzung zur Aufnahme A 50% B 50% AB-GmbH Vermögen A-GmbH + Vermögen B-GmbH A-GmbH Vermögen A-GmbH + Vermögen B-GmbH 27

28 Beispiel II Verschmelzungsvarianten Sidestream-Merger Upstream-Merger Downstream-Merger AE AE AE ÜN ÜT Verschmelzung Verschmelzung ÜT ÜN ÜT ÜN ÜT ÜN Verschmelzung Verschmelzung Sidestream-Merger: mit oder ohne vorherige Beteiligung am ÜN mit oder ohne Ausgabe neuer Anteile durch ÜN ( 54 UmwG) 28

29 Verschmelzung im Inland Verschmelzungsfähige Rechtsträger gem. 3 Abs. 1 UmwG Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und Partnerschaften; Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA); eingetragene Genossenschaften; eingetragene Vereine ( 21 BGB); genossenschaftliche Prüfungsverbände und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Gem. 3 Abs. 2 UmwG können ferner wirtschaftliche Vereine ( 22 BGB) als übertragende Rechtsträger und natürliche Personen, die als Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft deren Vermögen übernehmen, an einer Verschmelzung beteiligt sein. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann übertragender Rechtsträger, aufgrund des Sacheinlagenverbots ( 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG) aber nicht uneingeschränkt übernehmender Rechtsträger sein. Eine GbR kann weder übertragender noch übernehmender Rechtsträger sein. 29

30 Grenzüberschreitende Verschmelzung Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist eine Verschmelzung, bei der mindestens eine der beteiligten Gesellschaften dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über dem europäischen Wirtschaftsraum unterliegt. ( 122a Abs. 1 UmwG) Verschmelzungsfähige Rechtsträger gem. 122b Abs. 1 UmwG: Nur Kapitalgesellschaften i.s.d. Art. 2 Nr. 1 Verschmelzungsrichtlinie, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet worden sind und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. 30

31 1.3.2 Spaltung Das UmwG ermöglicht drei Formen der Spaltung: Aufspaltung; Abspaltung; Ausgliederung. Bei der Spaltung wird das Vermögen eines Rechtsträgers im Wege der Sonderrechtsnachfolge (teilweise Gesamtrechtsnachfolge) auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übertragen. Wie bei der Verschmelzung gibt es die Spaltung zur Aufnahme ( UmwG) durch einen oder mehre Rechtsträger und die Spaltung zur Neugründung ( UmwG). Spaltungsfähige Rechtsträger sind die in 3 Abs. 1 UmwG aufgeführten Rechtsträger sowie wirtschaftliche Vereine und eingeschränkt Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) als übertragender Rechtsträger. Bei einer Ausgliederung können als übertragender Rechtsträger zudem Einzelkaufleute, Stiftungen sowie Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die nicht Gebietskörperschaften sind, beteiligt sein. 31

32 Aufspaltung Die Aufspaltung erfolgt wie die Verschmelzung durch die Auflösung des übertragenden Rechtsträgers ohne Abwicklung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers wird auf mindestens zwei andere schon bestehende oder neu zu gründende Rechtsträger aufgeteilt. Die Anteilseigner des sich aufspaltenden Rechtsträger erhalten als Gegenleistung eine Beteiligung an den übernehmenden Rechtsträgern. Beispiel vor Spaltung A 50% B 50% Teilbetrieb I A-GmbH Teilbetrieb II 32

33 Fortführung Beispiel Aufspaltung - Grundfall A 50% B 50% A 50% B 50% A1-GmbH Teilbetrieb I A2-GmbH Teilbetrieb II Trennung von Gesellschafterstämmen A 100% B 100% A1-GmbH Teilbetrieb I A2-GmbH Teilbetrieb II 33

34 Abspaltung Bei der Abspaltung bleibt der übertragende, sich spaltende Rechtsträger (A-GmbH) als Rumpfunternehmen bestehen und überträgt nur einen Teil seines Vermögens auf einen oder mehrere andere, bereits bestehende oder neu gegründete Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen des bzw. der übernehmenden Rechtsträger an die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträger. Fortführung Beispiel Abspaltung A 50% B 50% A 50% B 50% A-GmbH Teilbetrieb I A1-GmbH Teilbetrieb II 34

35 Ausgliederung Wie im Fall der Abspaltung bleibt der übertragende Rechtsträger (Bsp. A-GmbH) bestehen und überträgt einen oder mehre Teile (Bsp. Teilbetrieb II) seines Vermögens auf einen oder mehrere übernehmende Rechtsträger (Bsp. A1-GmbH). Der Unterschied zur Abspaltung besteht darin, dass die Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger in das Vermögen des übertragenden Rechtsträger übergehen und nicht dessen Anteilseignern gewährt werden. 35

36 Beispiel Ausgliederung An der A-GmbH sind A und B zu je 50% beteiligt. Die A-GmbH als übertragender Rechtsträger gliedert ihren Teilbetrieb II in die A1-GmbH aus. Die Anteile an der A1- GmbH gehen vollständig in das Vermögen der A-GmbH über. vor Ausgliederung nach Ausgliederung A 50% B 50% A 50% B 50% A-GmbH Teilbetrieb I Teilbetrieb II A-GmbH Teilbetrieb I A1-GmbH Teilbetrieb II 36

37 1.3.3 Formwechsel Beim Formwechsel ändert sich lediglich die Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Identität unter Beibehaltung des bisherigen Kreises der Anteilseigner. Formwechselnde Rechtsträger gem. 191 UmwG: Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaften; Kapitalgesellschaften; eingetragene Genossenschaften; eingetragene Vereine; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Rechtsträger neuer Rechtsform können sein: Gesellschaften bürgerlichen Rechts; Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaften; Kapitalgesellschaften; eingetragene Genossenschaften. 37

38 1.4 Wesentliche gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei einer Umwandlung Bsp. Verschmelzung Abschluss eines Verschmelzungsvertrages ( 4 UmwG) mit gesetzlich festgelegten Mindestinhalten ( 5 UmwG); notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrages ( 6 UmwG); Verschmelzungsbericht der Vertretungsorgane ( 8 UmwG); ggf. Prüfung des Verschmelzungsvertrages durch unabhängige Sachverständigen ( 9 12 UmwG) z.b. Wirtschaftsprüfer; Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der beteiligten Rechtsträger mit satzungsändernder Mehrheit ( 13 UmwG); Eintragung der Verschmelzung in die zuständigen Register ( 16, 17 UmwG); Eintragung bewirkt Vermögensübergang, Löschung des übertragenden Rechtsträgers und Beteiligung der Anteilsinhaber der Überträgerin an der Übernehmerin ( 20 UmwG). 38

39 2 Einführung in das Umwandlungssteuergesetz 2.1 Aufbau des Umwandlungssteuergesetzes Steuerliche Regelungen zur Verschmelzung Verschmelzung Körperschaft auf Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder natürliche Person Verschmelzung von Körperschaften Verschmelzung Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft auf Körperschaft Verschmelzung von Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften 3 10 UmwStG (2. Teil) UmwStG (3. Teil) UmwStG (6. Teil) 24 UmwStG (7. Teil) 39

40 2.1.2 Steuerliche Regelungen zur Spaltung Auf-, Abspaltung einer Körperschaft auf Körperschaft Auf-, Abspaltung einer Körperschaft auf Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft Spaltung einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf eine Körperschaft Spaltung einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft Ausgliederung Körperschaft auf Körperschaft oder Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft 15 UmwStG (4. Teil) 16 UmwStG (4. Teil) UmwStG (6. Teil) 24 UmwStG (7. Teil) bzw. 24 UmwStG 40

41 2.1.3 Steuerliche Regelungen zum Formwechsel Formwechsel einer Körperschaft in eine Körperschaft Formwechsel einer Körperschaft in eine Personenoder Partnerschaftsgesellschaft Formwechsel einer Personenoder Partnerschaftsgesellschaft in eine Körperschaft Formwechsel einer Personenhandels- Partnerschaftsgesellschaft in eine Personenoder Partnerschaftsgesellschaft keine steuerlichen Folgen 9 UmwStG (2. Teil) 25 UmwStG (8. Teil) keine steuerlichen Folgen 41

42 2.1.4 Zusammenhang zwischen UmwG und UmwStG Umwandlungsart nach UmwG Anwendbarkeit des UmwStG von auf Teil Norm entsprechende Anwendung von Verschmelzung KapG PU 2, 5 3-8, 18 Auf- und Abspaltung KapG KapG 3, , 19 PU PU , PU KapG KapG PU 4, 5 16, , 10, 15 KapG KapG 4, 5 15, PU PU , PU KapG Ausgliederung KapG PU , KapG KapG PU PU , PU KapG Formwechsel KapG PU 2, 5 9, , 10 KapG KapG nicht relevant PU PU nicht relevant PU KapG

43 Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes Quelle: o.v. in: Steuer und Studium, 2015, S

44 2.2 Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ( 1 UmwStG) Der zweite bis fünfte Teil des UmwStG gilt u.a. nur für die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung von Körperschaften nach dem UmwG oder auf Grund vergleichbarer Vorschriften ausländischer Staaten oder der EU; den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach dem UmwG oder vergleichbare ausländische Vorgänge. Diese Teile gelten nicht für die Ausgliederung im Sinne des 123 Abs. 3 UmwG. Persönliche Voraussetzung: Überträger/Übernehmer ist Gesellschaft eines Mitgliedstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung innerhalb der EU oder dem EWR. Ist der ÜN eine natürliche Person, muss sich ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der EU oder dem EWR befinden und sie darf nicht aufgrund eines DBA in einem Drittstaat steuerlich ansässig sein. 44

45 Der sechste bis achte Teil des UmwStG gilt nur für 1. die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung von Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften nach dem UmwG oder auf Grund vergleichbarer ausländischer Vorschriften; 2. die Ausgliederung nach dem UmwG oder auf Grund vergleichbarer ausländischer Vorschriften; 3. den Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft nach dem UmwG oder vergleichbare ausländische Vorgänge; 4. die Einbringung von Betriebsvermögen durch Einzelrechtsnachfolge in eine Kapitalgesellschaft, eine Europäische Genossenschaft oder Personengesellschaft sowie 5. den Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften. 45

46 Persönliche Voraussetzung für die Anwendung des sechsten bis achten Teils des UmwStG: der Übernehmer ist EU/EWR-Gesellschaft; Überträger/Einbringender ist EU/EWR-Gesellschaft oder in EU/EWR ansässige natürliche Person; Ist der umwandelnde, übertragende oder einbringende Rechtsträger eine PersonenG, müssen die an der PersonenG unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere PersonenG beteiligten Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen oder natürlichen Personen diese Voraussetzungen erfüllen. oder für die erhaltenen Anteile ist das deutsche Besteuerungsrecht bei Veräußerung nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Für die Einbringung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils nach 24 UmwStG müssen die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sein. 46

47 2.2.2 Steuerliche Rückwirkung ( 2 UmwStG) Steuerliche Fiktion: Das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Kö wird mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags dem ÜN zugerechnet, bei PersonenG als ÜN gilt dies für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter entsprechend ( 2 Abs. 1 u. 2 UmwStG). Der steuerliche Übertragungsstichtag ist der Tag, auf den die Kö gem. 17 Abs. 2 UmwG eine handelsrechtliche Schlussbilanz zu erstellen hat. Er ist somit der Tag, der dem handelsrechtlichen Umwandlungsstichtag unmittelbar vorausgeht. Beispiel: handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag: Schlussbilanz zum: steuerlicher Übertragungsstichtag: Weicht der steuerliche Übertragungsstichtag vom Ende des Wj des ÜT ab, entsteht für diesen ein Rumpf-Wj; keine Genehmigung gem. 8b Nr. 2 S. 2 EStDV, 7 Abs. 4 S. 3 KStG notwendig. Bei abweichenden ausländischen Regeln zur Rückbeziehung soll 2 Abs. 3 UmwStG weiße Einkünfte verhindern. 47

48 Der ÜT besteht zivilrechtlich in der Zeit zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister fort. Steuerlich werden dem ÜT vorbehaltlich 2 Abs. 3 UmwStG kein Einkommen und kein Vermögen mehr zugerechnet (UmwStE 2011, Rn ). Der ÜN muss zum steuerlichen Übertragungsstichtag zivilrechtlich noch nicht bestehen. Die Steuerpflicht eines neu gegründeten ÜN beginnt unabhängig von der zivilrechtlichen Entstehung mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags (UmwStE 2011, Rn ). Steuerlicher Übertragungsstichtag Handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag Späteste Anmeldung zum Handelsregister Steuerlicher Rückwirkungszeitraum 48

49 Exkurs: Handelsrecht Die dinglichen Wirkungen einer Umwandlung treten erst mit der Eintragung in die entsprechenden Register ein. Mit Registereintragung erlischt der ÜT. Gem. 17 Abs. 2 S. 4 UmwG darf das Registergericht eine Umwandlung nur dann eintragen, wenn die Übertragungsbilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist. Die Rückbeziehung hat praktische Gründe, da der Tag der Registereintragung unbestimmt und somit nicht als Bilanzstichtag geeignet ist. I.d.R. ist der handelsrechtliche Umwandlungsstichtag der dem Bilanzstichtag folgende Tag. Der handelsrechtliche Umwandlungsstichtag ist der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des ÜT als für Rechnung des ÜN vorgenommen gelten; er ist zwingend zu vereinbaren und im Vertrag zu benennen. 49

50 Beschränkung der Verlustnutzung gem. 2 Abs. 4 S. 1 u. 2 UmwStG bei vorgelagertem schädlichen Anteilserwerb gem. 8c KStG Der Abzug von bisher nicht genutzten Verlusten und Zinsvorträgen ist gem. 8c KStG bei Anteilsübertragungen, bei denen innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals einer Körperschaft an einen Erwerber oder eine diesem nahe stehende Person übertragen werden, beschränkt. Die Vermeidung des Untergangs eines bestehenden Verlust- bzw. Zinsvortrags aufgrund von 8c KStG wäre durch den Rückbezug der Umwandlung auf einen Zeitpunkt vor dem schädlichen Anteilserwerb möglich. Der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsergebnisses mit verbleibenden Verlusten oder einem Zinsvortrag des übertragenden Rechtsträgers ist gem. 2 Abs. 4 S. 1 u. 2 UmwStG nur zulässig, wenn dem übertragenden Rechtsträger die Verlustnutzung auch ohne die steuerliche Rückwirkungsfiktion möglich gewesen wäre (UmwStE 2011, Rn ). 50

51 Eine Nutzung von Verlusten oder Zinsvorträgen des Überträgers, die ohne die rückwirkende Umwandlung aufgrund eines schädlichen Anteilserwerbs i.s.d. 8c KStG untergegangen wären, soll durch 2 Abs. 4 S. 1 UmwStG verhindert werden. 2 Abs. 4 S. 1 u. 2 UmwStG kommt zur Anwendung, wenn im Rückwirkungszeitraum ein schädlicher Beteiligungserwerb und ein Übertragungsgewinn zusammentreffen. Keine Verlustnutzung möglich ( 2 Abs. 4 S. 1 u. 2 UmwStG) Steuerlicher Übertragungsstichtag Schädlicher Beteiligungserwerb Eintragung ins Handelsregister Steuerliche Rückwirkung 2 Abs. 4 S. 1 u. 2 UmwStG gilt für laufende Verluste des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum entsprechend (UmwStE 2011, Rn ). 51

52 2 Abs. 4 S. 3 bis 6 UmwStG versagt darüber hinaus die Verrechnung von positiven laufenden Einkünften des Überträgers mit Verlusten des Übernehmers im Rückwirkungszeitraum. Beispiel zu 2 Abs. 4 S. 1 u. 2 UmwStG Die A-AG erwirbt zum alle Anteile an der X-GmbH, die Verlustvorträge aufweist. Am wird die Verschmelzung der X-GmbH auf die neu gegründete AB-OHG zum beschlossen. In der Übertragungsbilanz werden soweit stille Reserven aufgedeckt, dass dadurch die Nutzung der zum vorhandenen Verlustvorträge möglich sein soll. Durch den Anteilserwerb zum sind alle Verlustvorträge, die zum bestanden haben, aufgrund von 8c KStG untergegangen. Im Zeitpunkt der Realisation der stillen Reserven im Rahmen der Umwandlung am wäre der übertragenden Körperschaft ohne Rückwirkung keine Verlustnutzung mehr möglich gewesen, da die Verluste in diesem Zeitpunkt bereits untergegangen waren. Dementsprechend schließt 2 Abs. 4 S. 1 u. 2 UmwStG die Verlustnutzung am aus. 52

Hier kommt ein Text hin. Umwandlung von Unternehmen SS 2010 Prof. Dr. Ralf Maiterth Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Hier kommt ein Text hin. Umwandlung von Unternehmen SS 2010 Prof. Dr. Ralf Maiterth Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Hier kommt ein Text hin Umwandlung von Unternehmen Prof. Dr. Ralf Maiterth I Einführung Literaturhinweise Klingebiel/Patt/Rasche/Krause (2008): Umwandlungssteuerrecht. PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.)

Mehr

Hubert Ballreich FALLKOMMENTAM. Umwandlungs recht. Umwandlungsgesetz Umwandlungssteuergesetz. Dritte vollständig überarbeitete Auflage II LUCHTERHAND

Hubert Ballreich FALLKOMMENTAM. Umwandlungs recht. Umwandlungsgesetz Umwandlungssteuergesetz. Dritte vollständig überarbeitete Auflage II LUCHTERHAND Hubert Ballreich FALLKOMMENTAM Umwandlungs recht Umwandlungsgesetz Umwandlungssteuergesetz Dritte vollständig überarbeitete Auflage II LUCHTERHAND Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1.

Mehr

Umwandlung von Unternehmen

Umwandlung von Unternehmen INSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE LEIBNIZ UNIVERSITÄT HANNOVER Umwandlung von Unternehmen - Aufgabensammlung - Umwandlung von Unternehmen - 1 - Aufgaben zur Umwandlung einer Kapitalgesellschaft

Mehr

Gernot Brähler. Umwandlungssteuerrecht. Grundlagen für Studium. und Steuerberaterprüfung. 9., vollständig überarbeitete Auflage

Gernot Brähler. Umwandlungssteuerrecht. Grundlagen für Studium. und Steuerberaterprüfung. 9., vollständig überarbeitete Auflage Gernot Brähler Umwandlungssteuerrecht Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung 9., vollständig überarbeitete Auflage unter Mitarbeit von: Dipl.-Kfm. Markus Bensmann Dr. Andreas Krenzin, StB Springer

Mehr

Praxisfälle zum Umwandlungssteuerrecht

Praxisfälle zum Umwandlungssteuerrecht Stand: Oktober 2013 Referent: Dr. Christian Levedag, LL.M. (London) Richter am BFH ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159 Münster

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Die Aufnahme des Partners als Anwendungsfall von 24 UmwStG

Die Aufnahme des Partners als Anwendungsfall von 24 UmwStG 4 1 Die Aufnahme des Partners als Anwendungsfall von 24 UmwStG 1.1 Die Partneraufnahme als begünstigter Einbringungsvorgang (1) Der Tatbestand des 24 UmwStG ist erfüllt, wenn ein Betrieb oder Teilbetrieb

Mehr

Prof. Dr. Hans Ott. Voraussetzungen, Rechtsfolgen, steuerliche Auswirkungen. Kompaktwissen für Berater. Wege in die GmbH

Prof. Dr. Hans Ott. Voraussetzungen, Rechtsfolgen, steuerliche Auswirkungen. Kompaktwissen für Berater. Wege in die GmbH Prof. Dr. Hans Ott Wege in die GmbH Voraussetzungen, Rechtsfolgen, steuerliche Auswirkungen Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber.

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

Grunderwerbsteuer als Umstrukturierungshindernis für Unternehmen - Erleichterung durch den neuen 6a GrEStG?

Grunderwerbsteuer als Umstrukturierungshindernis für Unternehmen - Erleichterung durch den neuen 6a GrEStG? Grunderwerbsteuer als Umstrukturierungshindernis für Unternehmen - Erleichterung durch den neuen 6a GrEStG? Hermann-Ulrich Viskorf Vizepräsident des Bundesfinanzhofs 1. Inanspruchnahme einer bestimmten

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Synopse zum neuen Umwandlungssteuererlass

Synopse zum neuen Umwandlungssteuererlass Synopse zum neuen Umwandlungssteuererlass Vergleich I Nachschlagewerk* Alte Version vom 25. März 1998 Neue Version vom 11. November 2011 Schreiben betr. Umwandlungssteuergesetz 1995 (Umw- StG 1995); Zweifels-

Mehr

Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG

Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Der Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG nach dem UmwG und UmwStG Bearbeitet von Julian Lehmann 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 74 S. Paperback ISBN 978 3 95934 664 1 Format (B x L): 15,5 x 22 cm Recht

Mehr

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen

Mehr

7: Umwandlungsrecht. I. Grundlagen und Grundsätze II. Formwechsel III. Verschmelzung IV. Spaltung. Raiser/Veil, 6. Teil, S. 591-652.

7: Umwandlungsrecht. I. Grundlagen und Grundsätze II. Formwechsel III. Verschmelzung IV. Spaltung. Raiser/Veil, 6. Teil, S. 591-652. 7: Umwandlungsrecht I. Grundlagen und Grundsätze II. Formwechsel III. Verschmelzung IV. Spaltung Raiser/Veil, 6. Teil, S. 591-652 Folie 174 I. Grundlagen und Grundsätze 1. Grundgedanke 2. Typischer Tatbestand

Mehr

VORWORT VERZEICHNIS. Vorwort

VORWORT VERZEICHNIS. Vorwort Vorwort VERZEICHNIS VORWORT Mit der 3. Auflage hat Herr Professor Werner Weber freundlicherweise die Autorenschaft an diesem Werk übernommen. Dies stellte sicherlich eine große Herausforderung dar, da

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage

Inhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage XV Vorwort des Herausgebers zur. Auflage Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage Vorwort der Autoren zur 6. Auflage Inhaltsübersicht»Die Steuerberaterprüfung«Band - Abkürzungsverzeichnis VII IX XI XIV

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht

Mehr

Prof. Werner Weber Dipl.-Kfm., Steuerberater. Umwandlungsrecht und -steuerrecht

Prof. Werner Weber Dipl.-Kfm., Steuerberater. Umwandlungsrecht und -steuerrecht Prof. Werner Weber Dipl.-Kfm., Steuerberater Umwandlungsrecht und -steuerrecht 2 1 Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen 1.1 Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht Bezogen auf die rechtliche Struktur

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

Das Innenverhältnis der OHG

Das Innenverhältnis der OHG Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil Z Ausgewählte Steueränderungen ab 2007. Seite. Vorwort zur 18. Auflage Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Teil Z Ausgewählte Steueränderungen ab 2007. Seite. Vorwort zur 18. Auflage Abkürzungsverzeichnis Vorwort zur 18. Auflage Abkürzungsverzeichnis V XV Teil Z Ausgewählte Steueränderungen ab 2007 I Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

Die Unternehmensumwandlung

Die Unternehmensumwandlung Leseprobe zu Schwedhelm Die Unternehmensumwandlung Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Einbringung 7. neu bearbeitete Auflage, 2012, 518 Seiten, gebunden, 14,5 x 21cm, inkl. Datenbank ISBN 978-3-504-62314-2

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Zweites Kapitel: Steuerliche Folgen von Umwandlungen und Einbringungen nach dem UmwStG

Zweites Kapitel: Steuerliche Folgen von Umwandlungen und Einbringungen nach dem UmwStG Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)

Mehr

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften

Mehr

Prof. Dr. Hans Ott. Voraussetzungen, Rechtsfolgen, steuerliche Auswirkungen. Kompaktwissen für Berater. Wege aus der GmbH

Prof. Dr. Hans Ott. Voraussetzungen, Rechtsfolgen, steuerliche Auswirkungen. Kompaktwissen für Berater. Wege aus der GmbH Prof. Dr. Hans Ott Wege aus der GmbH Voraussetzungen, Rechtsfolgen, steuerliche Auswirkungen Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber.

Mehr

Die offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Besteuerung von Personengesellschaften

Besteuerung von Personengesellschaften Besteuerung vn Persnengesellschaften Düsseldrf, 21. Mai 2013 Prf. Dr. rer. pl. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Recht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck

Recht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck Inhalt 1. Haftung und Rechtsform 2. Steuer 3. Zusammenfassung Haftung und Rechtsform Recht, Steuern, Wirtschaft. Risiko Persönliche Haftung Mittel zur

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) HRegGebV Ausfertigungsdatum: 30.09.2004 Vollzitat: "Handelsregistergebührenverordnung

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Mehr

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

40 plus Die kleine GmbH und andere. inhabergeführte Unternehmen. Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

40 plus Die kleine GmbH und andere. inhabergeführte Unternehmen. Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater 40 plus Die kleine GmbH und andere Möglichkeiten für kleine und inhabergeführte Unternehmen Dr. Andreas Rohde Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Partner Seite 1 Die richtige Rechtsform

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1. Haftung Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte

Mehr

Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG B & P Special 05/2013 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG I. Einleitung In der Praxis stellt sich des Öfteren nach einer gewissen Zeit heraus, dass aus unterschiedlichen Gründen die ursprünglich

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Die Architekten/Ingenieur GmbH Wirksame Haftungsbeschränkung ohne Steuernachteile

Die Architekten/Ingenieur GmbH Wirksame Haftungsbeschränkung ohne Steuernachteile Die Architekten/Ingenieur GmbH Wirksame Haftungsbeschränkung ohne Steuernachteile 6. AKG-Fachtagung in Leipzig 26.09.2008 Franz Ostermayer Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater SPITZWEG September

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Versorgungszentren (MVZ) Steuern

Versorgungszentren (MVZ) Steuern Medizinisches Versorgungszentrum Medizinische(MVZ) Versorgungszentren (MVZ) & Steuern Diplomkaufmann Wilfried Bridts Wirtschaftsprüferfer Steuerberater Litz & Kollegen, Ottweiler MVZ: Zulässige Rechtsformen

Mehr

Sanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Sanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und

Mehr

6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 6: Sonderformen der GmbH I. Einmann-GmbH II. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) III. GmbH & Co. KG Folie 133 Einmann-GmbH GmbH, bei der sich alle Geschäftsanteile in der Hand einer Person befinden,

Mehr

Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht

Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaft Teil 3 (Europäische Aktiengesellschaft (SE), Gründung und Umwandlung/Formwechsel) B. Kapitalgesellschaftsrecht III. Recht der Europäischen

Mehr

Umwandlungssteuergesetz: UmwStG

Umwandlungssteuergesetz: UmwStG Beck`sche Steuerkommentare Umwandlungssteuergesetz: UmwStG Kommentar von Dr. D. Haritz, Dr. Stefan Menner, Dr. Thomas Asmus, Roman Bärwaldt, Dr. Stefan Behrens, Andrea Bilitewski, Jürgen Börst, Dr. Michael

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

Zusammenführung von Ordensprovinzen

Zusammenführung von Ordensprovinzen Berlin. Erfurt. Freiburg. Hamburg. Köln. München. Münster Ordenstag in Köln 14. März 2006 Zusammenführung von Ordensprovinzen Referenten: > Dr. Hartmut Münzel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht,

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten.

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Dr. Thomas Scheipers Partner Deloitte München 06.11.2008 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation Inländisches Unternehmen Kapital Deutschland

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w201_202_10 letzte Aktualisierung: 23.2.2011 OLG Hamm, 14.12.2010 - I-15 W 201 + 202/10 GBO 29; HGB 123; BGB 705 Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis

Mehr

Klarheit für Ihr Business

Klarheit für Ihr Business Klarheit für Ihr Business Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft 12 Berufsträger, mehr als 40 Mitarbeiter Ein Schwerpunkt unserer Beratung: Sanierung & Restrukturierung Team und Netzwerk 1 Steuerrechtliche

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Ausgliederung / Abspaltung gemeinnütziger Aktivitäten auf andere Rechtsträger. - Zivilrechtliche Grundlagen-

Ausgliederung / Abspaltung gemeinnütziger Aktivitäten auf andere Rechtsträger. - Zivilrechtliche Grundlagen- "Non-Profit-Dialog" Ausgliederung / Abspaltung gemeinnütziger Aktivitäten auf andere Rechtsträger - Zivilrechtliche Grundlagen- Aachen, den 22. September 2011 Christoph Schmitz-Schunken Rechtsanwalt Steuerberater

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von

Mehr

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab.

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab. Leitsätze: 1. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG ist auf andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als die Schweiz (hier: Liechtenstein) nicht entsprechend anwendbar. 2. Besondere

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr