GEMEINDE WASBÜTTEL, SAMTGEMEINDE ISENBÜTTEL, LANDKREIS GIFHORN BEBAUUNGSPLAN "AM HEIDKAMP" ZUGL. 4

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GEMEINDE WASBÜTTEL, SAMTGEMEINDE ISENBÜTTEL, LANDKREIS GIFHORN BEBAUUNGSPLAN "AM HEIDKAMP" ZUGL. 4"

Transkript

1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1 Landkreis Gifhorn Stellungnahme vom Zu o. g. Planverfahren erhalten Sie folgende Stellungnahmen: Ortsplanung Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ergeben sich keine Anregungen. Der Umweltbericht ist gemäß der Anlage 1 zum Baugesetzbuch abzufassen. Es ist darauf zu achten, dass im weiteren Verfahren die Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches eingehalten werden. Die Gemeinde beachtet bei der weiteren Aufstellung selbstverständlich die Verfahrens- und Formvorschriften. Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Anregungen oder besonderen Hinweise. Brandschutz Zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung gehört neben der abhängigen Löschwasserversorgung (Hydranten im Trinkwassernetz) auch eine unabhängige Löschwasserversorgung (z. B. Löschwasserbrunnen). Die Wasserversorgungsunternehmen gehen, aus trinkwasserhygienischen Gründen, zwischenzeitlich dazu über die vorhandenen Versorgungsleitungen mit geringeren Rohrdurchmessern zu versehen, um die Verkeimung des Trinkwassers so gering wie möglich zu halten. In Neubaugebieten werden daher auch Leitungsnetze mit geringen Rohrdurchmessern verbaut. Die geringen Rohrdurchmesser führen dazu, dass über das Hydrantennetz nicht die erforderliche Löschwassermenge zum Grundschutz zur Verfügung gestellt werden kann. Bemessung: Gegen den B-Plan bestehen in brandschutztechnischer Hinsicht keine Bedenken, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt bzw. Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen und bei der Bauausführung beachtet werden: 1. Zum Grundschutz hat die Löschwasserbereitstellung, entsprechend den Grundsätzen des DVGW Arbeitsblatt 405, für das geplante allgemeine Wohngebiet mit min. 48 m³/h für zwei Stunden als Löschwassergrundsicherung durch die Gemeinde zu erfolgen. Kann der Bedarf nicht durch die öffentliche Wasserversorgung (Hydrantennetz) oder unerschöpfliche Wasserquellen zur Verfügung gestellt werden, ist der Löschwasserbedarf über unabhängige Löschwasserentnahmestellen (z. B. Löschwasserbrunnen, Löschwasserteiche, etc.) sicherzustellen. Die Wasserentnahmestellen dürfen nicht weiter als 300 m vom jeweiligen Objekt entfernt sein. Der tatsächliche Löschwasserbedarf und die Lage der Löschwasserentnahmestellen sind mit dem Gemeinde- / Samtgemeinde- / Stadtbrandmeister festzulegen. 2. Werden im allgemeinen Wohngebiet größere Objekte angesiedelt (z. B. Alten- und Pflegeheime) ist zum vorhandenen Grundschutz zusätzlich Löschwasser für den Objektschutz erforderlich. Die erforderliche Löschwassermenge für den Objektschutz richtet sich nach der Art und der Größe des Objektes. 3. Liegen Gebäude mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt oder liegt die oberste Wandöffnung oder sonstige Stellen die zum Anleitern bestimmt sind mehr als 8,00 m über der Geländeoberfläche, sind befestigte Zu- und Durchfahrten erforderlich und entsprechende Wendemöglichkeiten (Wendehammer) für Feuerwehrfahrzeuge mit Seite 1

2 einer Achslast von bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu16 t vorzusehen ( 1 DVO-NBauO). Hinweis: Zu allen Grundstücken und Gebäuden sollte eine Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in einer Breite von mindestens 3,00 m vorgesehen werden ( 4 NBauO in Verbindung mit 1 und 2 DVO-NBauO und der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr). Die Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz werden zur Beachtung bei der Realisierung in die Begründung aufgenommen. Untere Denkmalschutzbehörde Nach Unterlagen und Wissen der Bezirksarchäologie sind in dem geplanten Bereich keine Bodendenkmale bekannt, sodass keine Bedenken bestehen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass bei Bodeneingriffen archäologische Denkmale auf- treten, die dann unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde gemeldet werden müssen ( 14 Abs. 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz - NDSchG -). Möglicherweise auftretende Funde und Befunde sind zu sichern, die Fundstelle unverändert zu lassen und vor Schaden zu schützen ( 14 Abs. 2 NDSchG). Die Hinweise zum Denkmalschutz werden zur Beachtung bei der Realisierung in die Begründung aufgenommen. Untere Wasserbehörde Keine Anregungen oder besonderen Hinweise. Untere Naturschutz- und Waldbehörde Keine Anregungen oder besonderen Hinweise. Untere Abfallbehörde Hinweis zur Klarstellung: Grundsätzlich keine Bedenken, wenn hinsichtlich der Entsorgung wie in der Begründung (s. Kap. 2.5) beschrieben verfahren wird. Es wird jedoch klar gestellt, dass die Müllfahrzeuge die Bereiche der öffentlichen Verkehrsfläche, an denen die Müllbehälter bereitgestellt werden, nicht nur ungehindert anfahren, sondern auch wieder abfahren können müssen, auch wenn die Formulierung "anfahren" dieses ggf. beinhalten könnte. Die Hinweise zur Ver- und Entsorgung werden zur Kenntnis genommen. Untere Boden- und Immissionsschutzbehörde Aus Sicht der unteren Boden- und Immissionsschutzbehörde ergeben sich weder Hinweise noch Anregungen, die über den beschriebenen Umfang bzw. Detaillierungsgrad hinausgehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich Hinweise oder Anregungen zur Planung nicht ergeben. 2 NLSTBV, Geschäftsbereich Wolfenbüttel keine Stellungnahme 3 Zweckverband Großraum Braunschweig keine Stellungnahme Seite 2

3 4 Wasserverband Gifhorn Stellungnahme vom Für eine gesicherte Festlegung der wasserwirtschaftlichen Belange hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung ist vorab ein Bodengutachten zu erstellen. Ohne einen gesicherten Nachweis darüber, dass eine ordnungsgemäße Versickerung erfolgen kann, ist keine Zustimmung zu den vorgesehenen Bestimmungen des Bebauungsplanes möglich. Sofern eine Versickerung nach Aussage des zu erstellenden Bodengutachtens prinzipiell möglich ist, sind die erforderlichen Versickerungsflächen für die Straßenflächen ausreichend zu bemessen und eindeutig im Plan festzusetzen. Diese Flächen sind gegen Überfahren und andere Nutzungen dauerhaft zu sichern. Die bisher vorgesehenen Straßenparzellen sind voraussichtlich zu schmal für eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserversickerung. Sofern eine zentrale Niederschlagswasserableitung und rückhaltung notwendig oder sinnvoll ist, ist eine ausreichend groß bemessene Fläche für ein Regenrückhaltebecken vorzusehen. In Abstimmung mit dem Träger der Niederschlagswasserentsorgung wurde ein Konzept erarbeitet, dieses wird hinsichtlich der öffentlichen Auslegung in die Planunterlagen aufgenommen. Es wird die Festsetzung eines Regenwasserrückhaltebeckens erforderlich, um die geregelte Ableitung des Oberflächenwassers zu gewährleisten, da nicht im gesamten Plangebiet eine Versickerung möglich ist. 5 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie keine Stellungnahme 6 NLWKN, Betriebsstelle Süd keine Stellungnahme 7 Wasser- und Schifffahrtsamt Uelzen keine Stellungnahme 8 Unterhaltungsverband Oberaller Stellungnahme vom Gegen den oben genannten Bebauungsplan bestehen seitens des Unterhaltungsverbandes keine grundsätzlichen Bedenken. Unter Punkt 2.5 der Begründung wird ausgeführt, dass für die Niederschlagswasserbewirtschaftung ein Konzept erstellt wird. Dies hat zum Ziel den Abfluss, der durch die versiegelten Flächen erhöht sein wird, zu reduzieren. Diese Vorgehensweise wird seitens des Verbandes begrüßt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 9 ArL Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig keine Stellungnahme 10 LGLN, RD Braunschweig-Wolfsburg keine Stellungnahme 11 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Stellungnahme vom Wir werden frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans "Am Heidkamp", Gemeinde Wasbüttel beteiligt. Nach Durchsicht der Planunterlagen und Rücksprache mit der örtlichen Land-wirtschaft kommen wir zu folgendem Ergebnis: Der Bebauungsplan überplant Bereiche, die bereits in rechtskräftigen verbindlichen Bauleitplänen festgesetzt sind. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Wasbüttel, hat eine Seite 3

4 Größe von 5,35 ha und wird aktuell als Acker und Wald genutzt. Nördlich und nordöstlich liegt Wald bzw. ein Wirtschaftsweg, östlich verläuft als Verlängerung des Immenwegs ein weiterer Wirtschaftsweg und weiter östlich landwirtschaftliche Nutzfläche, westlich und südlich grenzen Wohnbauflächen an. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen. Hier soll nun ein Wohngebiet (WA) für 50 Wohneinheiten entstehen. Der im Plangebiet liegende Wald wird planungsrechtlich abgesichert. Die Kompensation wird teilweise im Plangebiet durch die Anlage von Waldsaumzonen erbracht. Das verbleibende Kompensationsdefizit wird auf einer planexternen Fläche ausgeglichen, d. h. durch die Zuordnung bereits erfolgter Ausgleichsmaßnahmen (Entwicklung von Feuchtwiesen) im südlichen Bereich von Wasbüttel. Da uns Informationen zu genauer Lage und Zuschnitt der Fläche nicht vorliegen, entfällt hierzu unsere Einschätzung. Wir regen an, zwischen Plangebiet und angrenzender landwirtschaftlicher Nutzfläche die Entwicklung einer Schutzhecke festzusetzen, um die durch die Flächenbewirtschaftung entstehenden Stäube, Geräusche und Gerüche abzupuffern. Diese landwirtschaftlich verursachten Immissionen können in das Plangebiet hineinwirken und sind von den zukünftigen Bewohnern als ortsüblich zu tolerieren. Wir bitten darum diesen Hinweis mit in den Begründungstext aufzunehmen. Die angrenzenden Wirtschaftswege sind während und nach der Planumsetzung in ihrer Durchlässigkeit und Funktionsfähigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr zu erhalten und keinesfalls durch Baufahrzeuge bzw. Baumaterialien zu blockieren. Aus landwirtschaftlicher Sicht erheben wir zur Planung im Grundsatz keine Bedenken. Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anregungen und Hinweise. Die Hinweise zu den Belangen der Landwirtschaft werden in die Begründung aufgenommen. Da die geplanten Baugebiete nicht an weiterhin genutzte Landwirtschaftsflächen angrenzen, ist die Ausweisung einer entsprechenden Schutzhecke entbehrlich. Aus forstwirtschaftlicher Sicht kommt das Forstamt Südostheide der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu folgendem Ergebnis: "Das beplante Baugebiet schließt im Süden und im Nordosten Waldparzellen mit ein, die auch künftig als Wald erhalten bleiben sollen, daneben grenzt die Fläche im Norden an ein ausgedehntes Waldgebiet. Alle Waldbereiche sind hauptsächlich mit Eichen bestockt, diese weisen in der südlichen Fläche ein Alter von Jahren, in der nordöstlichen von etwa 85 Jahren und nördlich angrenzend von Jahren auf. Aus fachlicher Sicht ist in allen Fällen auf die geringe Distanz zwischen Bebauung und Wald im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen. Laut Planung hält die Baugrenze bei den eingeschlossenen Waldparzellen einen Abstand von 13 m zum Wald, bezogen auf das nördlich angrenzende Waldareal beträgt die Distanz 20 m. Gemäß der Begründung des Plans wird die Gemeinde hinsichtlich der im Süden einbezogenen Fläche die Verkehrssicherung in eigener Verantwortung regeln, wohingegen die Parzelle im Nordosten wie auch der nördlich angrenzende Waldbereich sich im Privatbesitz befindet, welcher damit eine unzumutbare Risikoerhöhung hinzunehmen hätte. Bei den dortigen Grenzbereichen ist aus unserer Sicht ein angemessener Abstand zwischen Bebauung und Wald einzuhalten, der aus naheliegenden Gründen eine Baumlänge von m beträgt. Wie bereits in ähnlich gelagerten Fällen dargestellt, neigt die Baumart Eiche im Alter zur vermehrten Trockenastbildung, was zu einem schwer kalkulierbaren Risiko hinsichtlich der benachbarten Bebauung werden kann. Dies ist insbesondere bei dem nördlich angrenzenden Bestand bereits der Fall. Damit wären andere Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherung angeraten, im Sinne des Verursacherprinzips wäre das die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht zu Lasten der Gemeinde in den im Privatbesitz befindlichen Waldflächen. Im Bebauungsplan wird des Weiteren textlich festgesetzt, dass "innerhalb der als Wald festgesetzten Flächen der vorhandene Baumbestand zu erhalten und möglichst naturnah weiter- Seite 4

5 zuentwickeln ist. Die Holzentnahme ist nur aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der an-grenzenden Bebauung zulässig." Diese Bewirtschaftungseinschränkungen müssten einvernehmlich mit dem Eigentümer der im Nordosten des Plangebiets eingeschlossenen Waldparzelle vereinbart und entsprechend entgolten werden. Bei den Bewirtschaftungseinschränkungen sollte auch eine mögliche Verjüngung der Bestände bedacht werden, insbesondere wenn die Lichtbaumart Eiche an der Verjüngung beteiligt werden soll, müssen Hiebsmaßnahmen die Voraussetzung dazu schaffen können. Dazu sollten die zulässigen Holzentnahmen in der textlichen Darstellung auf den Zweck der Verjüngung erweitert werden. Wir bitten, unsere fachlichen Hinweise entsprechend einzubinden." Die Abstände zu den Waldflächen werden beibehalten. Beide Waldparzellen, auch die nordöstliche, im Plangebiet werden sich im Besitz der Gemeinde befinden, diese wird ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nachkommen. Dies dient der Rechtssicherheit. Die gewählte Vorgehensweise bei der Entwicklung des Plans ist mit der Unteren Waldbehörde des Landkreises abgestimmt. Es handelt sich bei dem Baumbestand vor Ort um eine besondere Situation, die Gehölze sind sehr vital. Da es sich schon immer um Randbäume gehandelt hat, die eine sehr gute Seitenkrone ausgebildet haben, verfügen sie hierdurch über eine hohe Standfestigkeit und geringe Windanfälligkeit. Der Gefahrenabwehr wird nach Einschätzung der Gemeinde und der zuständigen Waldbehörde in ausreichendem Maß Rechnung getragen. Dem naturschutzfachlichen Entwicklungsziel der Waldflächen würde eine Entnahme von Gehölzen zum Zweck der Verjüngung entgegenstehen. Daher wird auf eine entsprechende Ergänzung der Festsetzungen in diese Richtung verzichtet. 12 Forstamt Südostheide der Landwirtschaftskammer Niedersachsen keine Stellungnahme 13 Deutsche Telekom Technik GmbH, Braunschweig Stellungnahme vom Die Telekom Deutschland GmbH ( nachfolgend Telekom genannt) als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.s. v. 68 Abs. 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Wir bitten daher sicherzustellen, dass für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig gewidmeten Verkehrswege möglich ist, Seite 5

6 entsprechend 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB betroffene Flächen als mit einem Leitungsrecht zu belasten festgesetzt wird und im zweiten Schritt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut eingetragen wird: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung." der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit uns im erforderlichen Umfang Flächen für die Aufstellung von oberirdischen Schaltgehäusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch kostenlos zu sichern. eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK-Infrastruktur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parzellierung der Baugebiete nicht abschließend in der Bauleitplanung vorgenommen wird. Hinterliegerbebauung, welche über private Wegefläche erschlossen wird, soll durch die Planung nicht ermöglicht werden. Die Eintragung eines Leitungsrechtes ist somit nicht notwendig. Die Hinweise auf die Eintragung von Dienstbarkeiten werden in die Begründung aufgenommen. Die Hinweise zur Ver- und Entsorgung werden in die Begründung aufgenommen. 14 Deutsche Post AG, Bonn keine Stellungnahme 15 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Nord, Hamburg Stellungnahme vom nicht berührt 16 Landesnahverkehrsgesellschaft, Hannover keine Stellungnahme 17 LEA GmbH keine Stellungnahme 18 Abwasserverband Braunschweig keine Stellungnahme 19 REMONDIS GmbH & Co. KG keine Stellungnahme 20 Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig keine Stellungnahme 21 DEA Deutsche Erdoel AG, Wietze Stellungnahme vom nicht berührt 22 Avacon AG, Abt. Gastransport, Salzgitter keine Stellungnahme Seite 6

7 23 ExxonMobil Production Deutschland GmbH Stellungnahme vom nicht betroffen 24 Gasunie Deutschland Services GmbH Stellungnahme vom nicht betroffen 25 ENGIE SUEZ E&P Deutschland GmbH Stellungnahme vom nicht betroffen 26 Vodafone Kabel Deutschland GmbH Stellungnahme vom Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie an einem Ausbau interessiert sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung: Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Neubaugebiete KMU, Südwestpark 15, Nürnberg Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei. Der Hinweis zur Ver- und Entsorgung wird zur Kenntnis genommen. 27 Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Stellungnahme vom keine Bedenken 28 Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg keine Stellungnahme 29 Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh keine Stellungnahme 30 Agentur für Arbeit Helmstedt, Dienststelle Gifhorn keine Stellungnahme 31 Staatliches Baumanagement Braunschweig keine Stellungnahme 32 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Soltau keine Stellungnahme 33 LSW Netz GmbH & Co. KG Stellungnahme vom Gegen den oben genannten Bebauungsplan bestehen aus Sicht unserer Gesellschaft keine Bedenken. Zu Ihrer Information erhalten Sie unsere zurzeit gültige Strom- und Gasversorgungsplanung. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der Planung keine Bedenken bestehen. 34 Avacon AG, Prozesse, Salzgitter Stellungnahme vom nicht berührt Seite 7

8 Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bitten wir Sie, uns an diesem Verfahren nicht weiter zu beteiligen. 35 TenneT TSO GmbH, Lehrte Stellungnahme vom nicht berührt Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bitten wir Sie, uns an diesem Verfahren nicht weiter zu beteiligen. 36 Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim Stellungnahme vom nicht berührt 37 Nds. Forstamt Unterlüß Stellungnahme vom Aus forstfachlicher Sicht kann die vorliegende Planung die in Kap. 1.1 beschriebene naturschutzfachliche Bedeutung der direkt angrenzenden Waldflächen nicht gewährleisten. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Bebauung zu nahe an den Waldrand heranrücken soll. Die Ziele der Raumordnung sehen einen Abstand von 100 m vor; aus Gründen der Gefahrenabwehr (Sturm, Brand o. ä.) werden aus forstfachlicher Sicht mind. 1 Baumlänge (= 25 m) zu fordern. Dies wurde bei den Ortsterminen auch so vorgetragen. Es ist festzuhalten, dass die die vorgesehene Baugrenze von 13 m diesen Anforderungen nicht genügt. Aus forstfachlicher Sicht sind die an den Wald angrenzenden Grundstücke an der Waldseite fest einzuzäunen (ohne Zugangsmöglichkeit zum Wald) um einer (Garten-) Abfallentsorgung vorzubeugen und die gewünschte Entwicklung zu einem naturnahen Wald zu ermöglichen. Die Abstände zu den Waldflächen werden beibehalten. Da sich die Waldflächen im Plangebiet im Besitz der Gemeinde befinden, kann die pflichtgemäße Verkehrssicherung gewährleistet werden. Die gewählte Vorgehensweise bei der Entwicklung des Plans ist mit der Unteren Waldbehörde des Landkreises abgestimmt. Es handelt sich bei dem Baumbestand vor Ort um eine besondere Situation, die Gehölze sind sehr vital. Da es sich schon immer um Randbäume gehandelt hat, die eine sehr gute Seitenkrone ausgebildet haben, verfügen sie hierdurch über eine hohe Standfestigkeit und geringe Windanfälligkeit. Der Gefahrenabwehr wird nach Einschätzung der Gemeinde und der zuständigen Waldbehörde in ausreichendem Maß Rechnung getragen. Um die naturschutzfachlichen Ziele der Planung zu erreichen, werden entsprechende Festsetzungen getroffen. Dies erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Landkreises. Es ist davon auszugehen, dass durch die naturnahe Entwicklung des Waldes und die Errichtung der Waldsaumzonen ein aus naturschutzfachlicher Sicht wertvoller Bereich entstehen wird. Es wird angestrebt, dass die Waldsaumzonen durch Umzäunungen von den privaten Grundstücken abgegrenzt werden, damit das Erreichen der Entwicklungsziele nicht durch unsachgemäße Benutzung der Anwohner gefährdet wird. 38 BAIUD Bundeswehr, Ref. Infra I 3 keine Stellungnahme 39 Bischöfliches Generalvikariat, Abt. Immobilien, Hildesheim keine Stellungnahme 40 Kirchenamt in Gifhorn keine Stellungnahme 41 Finanzamt Gifhorn keine Stellungnahme Seite 8

9 42 Polizeiinspektion Gifhorn keine Stellungnahme 43 LGLN, RD Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Gifhorn keine Stellungnahme 44 LGLN, RD Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst Stellungnahme vom Sie haben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder einer vergleichbaren Planung das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln-Hannover (Dezernat 5 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei. Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung emp-fohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind. Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten, die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig. Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung. Anlage: Es kann nicht unterstellt werden, dass keine Kampfmittelbelastung im Planungsbereich vorliegt. Der Hinweis zur Kampfmittelbelastung wird zur Beachtung bei der Realisierung in die Begründung aufgenommen. 45 Freiwillige Feuerwehr, Gemeindebrandmeister; über: SG Isenbüttel keine Stellungnahme 46 Samtgemeinde Isenbüttel, Abt. Planen u. Bauen keine Stellungnahme Sonstige Interessenverbände IV1 Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg e.v. keine Stellungnahme IV2 Dachverband der Begegnungsverbände, Gifhorn keine Stellungnahme IV3 KONU, Wittingen Stellungnahme vom Im Namen der nebenstehend genannten Verbände nehme ich zu dem beantragten Vorhaben wie folgt Stellung: Der Umweltbericht ist nicht vollständig und weist Fehler auf. So wissen wir z. B. aus gesicherter Quelle, dass die Feldlerche innerhalb des Plangebietes vorkommt. Weiter zeigen sich Auswirkungen einer Siedlung immer über das Plangeiet hinaus, hier auf den angrenzenden Wald und seine Tiere. Auch lässt die Nullvariante Wanderbewegungen von Kleinsäugern, Fledermäusen und Vögeln zwischen den Waldstücken unerwähnt. Ferner ist nicht formuliert, wer wann eine Vor-Ort-Bestandsaufnahme gemacht hat. In Hinsicht auf eine hohe Planungssicherheit des Vorhabens raten wir daher dringend zur Nachbesserung des Umweltberichtes. Seite 9

10 Dazu gehört eine textliche wie graphische Biotoptypenkartierung und die Erfassung der Brutvögel und Fledermausarten innerhalb des Plangebietes und der angrenzenden Biotope inklusive der Methoden bzw. Zeitpunkte der Erfassungen. Die Anlage 1 des BauGB listet auf, was ein Umweltbericht enthalten soll. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollte ergänzt oder geändert werden: - die Einfriedungen aller Grundstücke zu einer Waldseite hin - der Abstand von allen Waldbeständen zu baulichen hauptanlagen entsprechend der Höhe von Eichen von mindestens 25 m - in der Grünordnung weitere Beispielarten für private Grünflächen - Anleitung für die privaten Grundstücksbesitzer zum Anlegen von Waldsaumzonen - Ein wassergebundener Fußweg innerhalb des Waldes, sofern dieser geplant ist (Er ist nur auf dem Bebauungsentwurf eingezeichnet). Bitte informieren Sie uns über den Fortgang des Verfahrens. Die Anregungen zum Artenschutz werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechendes Fachgutachten wurde bereits in Auftrag gegeben. Die Erkenntnisse werden in die weitere Planung einfließen. Brutvorkommen der Feldlerche sind im Bereich der Ackerflächen aufgrund ihres Meidungsverhaltens nicht zu erwarten. Für Fledermausarten wird die landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche bestenfalls ebenso nur eine Nahrungsfläche darstellen. Nahrungsflächen, auf die diese Arten ausweichen können, sind im weiteren Umfeld des Plangebietes ausreichend vorhanden. Des Weiteren werden durch die Ausgleichsmaßnahmen höherwertige Flächen für diese Arten geschaffen. Die Waldflächen könnten wichtige Teillebensräume für Fledermaus- und Vogelarten (Baumhöhlen etc.) darstellen, diese werden aber nicht überplant. Im Gegenteil, durch die Planung wird deren naturschutzfachliche Bedeutung durch die ausbleibende Bewirtschaftung und die anzulegenden Waldsaumzonen deutlich erhöht. Durch das Heranrücken von Wohnbebauung an die Waldflächen, ist durch die steigende Nutzungsintensivität mit einer Beeinträchtigung der Arten und Lebensgemeinschaften zu rechnen, vorhabenbedingt wird diese aber nicht von erheblicher Natur sein. Die Ausführungen zu den Belangen des Naturschutzes im Umweltbericht sowie zu den verwendeten Methoden (Vor-Ort-Bestandsaufnahme, Fachgutachten etc.) werden ergänzt. Die Abstände zu den Waldflächen werden beibehalten. Da sich die Waldflächen im Plangebiet im Besitz der Gemeinde befinden, kann die pflichtgemäße Verkehrssicherung gewährleistet werden. Die gewählte Vorgehensweise bei der Entwicklung des Plans ist mit der Unteren Waldbehörde des Landkreises abgestimmt. Es handelt sich bei dem Baumbestand vor Ort um eine besondere Situation, die Gehölze sind sehr vital. Da es sich schon immer um Randbäume gehandelt hat, die eine sehr gute Seitenkrone ausgebildet haben, verfügen sie hierdurch über eine hohe Standfestigkeit und geringe Windanfälligkeit. Der Gefahrenabwehr wird nach Einschätzung der Gemeinde und der zuständigen Waldbehörde in ausreichendem Maß Rechnung getragen. Den privaten Grundstückseigentümern obliegt nicht die Pflicht, die Waldsaumzonen anzulegen. Diese werden durch die Samtgemeinde Isenbüttel hergestellt und in derart unterhalten, dass die Entwicklungsziele erreicht werden. Es wird angestrebt, dass die Waldsaumzonen durch Umzäunungen von den privaten Grundstücken abgegrenzt werden, damit das Erreichen der Entwicklungsziele nicht durch unsachgemäße Benutzung der Anwohner gefährdet wird. Die in der Waldsaumzone zu pflanzenden Arten werden mit der zuständigen Behörde des Landkreises abgestimmt. Seite 10

11 In dem südlichen Waldgebiet soll der fußläufige Weg in der Form erhalten werden, wie er bereits vorhanden ist. Die Gemeinde wird als Eigentümer außerhalb des Bauleitplanverfahrens prüfen, ob und inwieweit eine Ausbesserung des Weges notwendig sind. Vom Grundsatz her, soll die Weggestaltung einen möglichst geringen Eingriff in die natürliche Entwicklung des Waldes darstellen. Nachbargemeinden N1 Gemeinde Calberlah; über: Samtgemeinde Isenbüttel keine Stellungnahme N2 Gemeinde Isenbüttel; über: Samtgemeinde Isenbüttel keine Stellungnahme Seite 11

12 ÜBERSICHT ÜBER DIE EINGEGANGENEN STELLUNGNAHMEN / VERTEILER Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1 1 Landkreis Gifhorn Stellungnahme vom NLSTBV, Geschäftsbereich Wolfenbüttel keine Stellungnahme 2 3 Zweckverband Großraum Braunschweig keine Stellungnahme 2 4 Wasserverband Gifhorn Stellungnahme vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie keine Stellungnahme 3 6 NLWKN, Betriebsstelle Süd keine Stellungnahme 3 7 Wasser- und Schifffahrtsamt Uelzen keine Stellungnahme 3 8 Unterhaltungsverband Oberaller Stellungnahme vom ArL Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig keine Stellungnahme 3 10 LGLN, RD Braunschweig-Wolfsburg keine Stellungnahme 3 11 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Stellungnahme vom Forstamt Südostheide der Landwirtschaftskammer Nds. keine Stellungnahme 5 13 Deutsche Telekom Technik GmbH, Braunschweig Stellungnahme vom Deutsche Post AG, Bonn keine Stellungnahme 6 15 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Nord, Hamburg Stellungnahme vom Landesnahverkehrsgesellschaft, Hannover keine Stellungnahme 6 17 LEA GmbH keine Stellungnahme 6 18 Abwasserverband Braunschweig keine Stellungnahme 6 19 REMONDIS GmbH & Co. KG keine Stellungnahme 6 20 Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig keine Stellungnahme 6 21 DEA Deutsche Erdoel AG, Wietze Stellungnahme vom Avacon AG, Abt. Gastransport, Salzgitter keine Stellungnahme 6 23 ExxonMobil Production Deutschland GmbH Stellungnahme vom Gasunie Deutschland Services GmbH Stellungnahme vom ENGIE SUEZ E&P Deutschland GmbH Stellungnahme vom Vodafone Kabel Deutschland GmbH Stellungnahme vom Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Stellungnahme vom Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg keine Stellungnahme 7 29 Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh keine Stellungnahme 7 30 Agentur für Arbeit Helmstedt, Dienststelle Gifhorn keine Stellungnahme 7 31 Staatliches Baumanagement Braunschweig keine Stellungnahme 7 32 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Soltau keine Stellungnahme 7 33 LSW Netz GmbH & Co. KG Stellungnahme vom Avacon AG, Prozesse, Salzgitter Stellungnahme vom TenneT TSO GmbH, Lehrte Stellungnahme vom Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim Stellungnahme vom Nds. Forstamt Unterlüß Stellungnahme vom BAIUD Bundeswehr, Ref. Infra I 3 keine Stellungnahme 8 39 Bischöfliches Generalvikariat, Abt. Immobilien, Hildesheim keine Stellungnahme 8 40 Kirchenamt in Gifhorn keine Stellungnahme 8 41 Finanzamt Gifhorn keine Stellungnahme 8 42 Polizeiinspektion Gifhorn keine Stellungnahme 9 43 LGLN, RD Braunschweig-Wolfsburg, Katasteramt Gifhorn keine Stellungnahme 9 44 LGLN, RD Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst Stellungnahme vom Freiwillige Feuerwehr, Gemeindebrandmeister keine Stellungnahme 9 46 Samtgemeinde Isenbüttel, Abt. Planen u. Bauen keine Stellungnahme 9 Sonstige Interessenverbände 9 IV1 Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg e.v. keine Stellungnahme 9 IV2 Dachverband der Begegnungsverbände, Gifhorn keine Stellungnahme 9 IV3 KONU, Wittingen keine Stellungnahme 9 Nachbargemeinden 11 N1 Gemeinde Calberlah; über: Samtgemeinde Isenbüttel keine Stellungnahme 11 N2 Gemeinde Isenbüttel; über: Samtgemeinde Isenbüttel keine Stellungnahme 11 Seite 12

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

GEMEINDE MEINERSEN, GEMEINDETEIL MEINERSEN, LANDKREIS GIFHORN BEBAUUNGSPLAN "BAMBERGSWEG", 1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG

GEMEINDE MEINERSEN, GEMEINDETEIL MEINERSEN, LANDKREIS GIFHORN BEBAUUNGSPLAN BAMBERGSWEG, 1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG 1 Landkreis Gifhorn Stellungnahme vom 27.12.2013 Zu o.g. Planverfahren erhalten Sie folgende Stellungnahmen: Ortsplanung Gegen den o.a. Bebauungsplan bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es ist darauf

Mehr

2 NLSTBV, GB Wolfenbüttel keine Stellungnahme. 3 NLWKN keine Stellungnahme

2 NLSTBV, GB Wolfenbüttel keine Stellungnahme. 3 NLWKN keine Stellungnahme BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 21.02.2013 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o.g. Planung wie folgt Stellung: Wito GmbH: Keine Anregungen.

Mehr

Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert. 11 öffentlich X. 18 öffentlich X

Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert. 11 öffentlich X. 18 öffentlich X Vechelde, den 03.12.2015 Gemeinde Vechelde Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 3490/2015 Aktenzeichen: 60.3 Sachbearbeiter: Frau Helling Vorlage Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert. Umwelt- und Planungsausschuss

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 131 Verdener Straße 61 öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen

Mehr

Abwägung der Stellungnahmen sowie der Anregungen

Abwägung der Stellungnahmen sowie der Anregungen Anlage zur Vorlage Abwägung der Stellungnahmen sowie der Anregungen Vorhaben- und Erschließungsplan 13 Seniorenresidenz am Stadtpark -Peine- Überleitung aus dem Verfahren zum Bebauungsplan 163 Woltorfer

Mehr

1. Beschlussfassung zu den im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen:

1. Beschlussfassung zu den im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Ortsrates Rehburg vom 29.08.2016 II - Bürger- und Technische Dienste TOP 7 Bebauungsplan Rehburg Nr. 22 Vehrenheide 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen

Mehr

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede Übersicht über die eingegangenen Schreiben der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 71 Biogasanlage Schwitschen der

Mehr

Bebauungsplan "Schrotweg", 1. Änderung und teilweise Aufhebung Ortschaft Abbenrode. Beteiligungen nach 2 (2), 3 (1) und 4 (1) BauGB

Bebauungsplan Schrotweg, 1. Änderung und teilweise Aufhebung Ortschaft Abbenrode. Beteiligungen nach 2 (2), 3 (1) und 4 (1) BauGB Gemeinde Cremlingen Bebauungsplan "Schrotweg", 1. Änderung und teilweise Aufhebung Ortschaft Abbenrode n im Rahmen der Beteiligungen und Beschlussvorschläge Beteiligungen nach 2 (2), 3 (1) und 4 (1) BauGB

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

GEMEINDE VECHELDE, GEMEINDETEIL BETTMAR, LANDKREIS PEINE BEBAUUNGSPLAN "BETTMAR-SÜDWEST"

GEMEINDE VECHELDE, GEMEINDETEIL BETTMAR, LANDKREIS PEINE BEBAUUNGSPLAN BETTMAR-SÜDWEST BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 29.03.2016 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o. g. Planung wie folgt Stellung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe:

Mehr

GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 84. ÄNDERUNG

GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 84. ÄNDERUNG BEHÖRDEN UND SONSTIGE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 30.06.2014 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o.g. Planung wie folgt Stellung: Vorbeugender Brandschutz:

Mehr

Geplanter Netzausbau Ferngas Neubau ETL 178 Walle - Wolfsburg

Geplanter Netzausbau Ferngas Neubau ETL 178 Walle - Wolfsburg Geplanter Netzausbau Ferngas Neubau ETL 178 Walle - Wolfsburg Vorhaben der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover Schriftlich im Rahmen der Antragskonferenz / des Scoping-Termins am 24.04.2018

Mehr

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) 1 STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 6 (5) BauGB Die

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Stadt Bredstedt. Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung. Begründung

Stadt Bredstedt. Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung. Begründung Stadt Bredstedt Kreis Nordfriesland Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung - Stand: 04.05.2018 Aufgestellt: Inhalt 1 Plangebiet... 3 2

Mehr

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine -

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine - Anlage Abwägung zum Bebauungsplan 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine - I 1 Bebauungsplan 153B (Woltorfer Straße/UPP I) Peine-- Nrn. insg. Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung Die Frühzeitige

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und. Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und. Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs.

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Stadt Osterholz-Scharmbeck (Anlage B)

Stadt Osterholz-Scharmbeck (Anlage B) 1 Bebauungsplan Nr. 74 Kirchenstraße 2. Änderung, Verfahren nach 13 BauGB Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Auswertung der Stellungnahmen Die Stadt Osterholz-Scharmbeck hat gemäß 4a Abs. 4 BauGB

Mehr

VERTEILERLISTE der beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

VERTEILERLISTE der beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange VERTEILERLISTE der beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Samtgemeinde Gieboldehausen, Flächennutzungsplan, 39. Änderung Gemeinde Bilshausen, Bebauungsplan Nr. Im alten Felde Nord

Mehr

Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung

Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen 2. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 5. Änderung FNP 2020 VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen Seite 1 5. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2020 DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SINGEN, RIELASINGEN-WORBLINGEN,

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 102. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen 3. Bebauungsplan

Mehr

Stadt Tecklenburg. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung

Stadt Tecklenburg. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung gem. 9 Abs. 8 BauGB - frühzeitige Beteiligung - Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten:

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage

Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage Stadt Dinklage Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung Verfahren gem. 13 BauGB Stadt Dinklage Bauamt Am Markt 1 49413 Dinklage Präambel und Ausfertigung Aufgrund der 1 Abs. 3 und 10

Mehr

Abwägungstabelle Flächennutzungsplan 2000, 17. Änderung (Parallelverfahren)

Abwägungstabelle Flächennutzungsplan 2000, 17. Änderung (Parallelverfahren) 22.08.2016 Abwägungstabelle Flächennutzungsplan 2000, 17. Änderung (Parallelverfahren) Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächenutzungsplanes 2000 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger

Mehr

Abwägungstabelle vom Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Schwarzenbek

Abwägungstabelle vom Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Schwarzenbek Abwägungstabelle vom 11.12.2013 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Schwarzenbek Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 - im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 (2) BauGB

Mehr

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Kabel BW GmbH & Co. KG 02.01.2012 2 Verband Region Stuttgart 18.01.2012 3 Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung / Denkmal 25.01.2012

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

Begründung zur Ergänzungssatzung 1. Änderung, Teilbereich 4 Ortsteil Vöhrum, Stadt Peine gemäß 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB

Begründung zur Ergänzungssatzung 1. Änderung, Teilbereich 4 Ortsteil Vöhrum, Stadt Peine gemäß 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB Begründung zur Ergänzungssatzung 1. Änderung, Teilbereich 4 Ortsteil Vöhrum, Stadt Peine gemäß 34 Abs. 4, Satz 1, 3 BauGB 1. Ziele und Zwecke der Satzung In der Stadt Peine - Ortsteil Vöhrum - soll eine

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Samtgemeinde Holtriem

Samtgemeinde Holtriem Samtgemeinde Holtriem Auricher Straße 9 26556 Westerholt Zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teil B Blomberg West BCH Verfasser: Dr. Born

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau Abwägung der Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher

Mehr

ANLAGE 1 ABWÄGUNGSVORSCHLAG

ANLAGE 1 ABWÄGUNGSVORSCHLAG ANLAGE 1 ABWÄGUNGSVORSCHLAG zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vom 27.07.2015 bis 27.08.2015 (nach 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden

Mehr

Stadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen

Stadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen Kreis Freudenstadt Stadt Dornstetten B E B A U U N G S P L A N R I E D S T E I G E 2. Ä N D E R U N G Projekt-Nr. 72280.221 Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren

Mehr

Bebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung

Bebauungsplan Nr. 41  Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg 6. Änderung ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Verband Region Stuttgart

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Verband Region Stuttgart Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Verband Region Stuttgart 13.08.2013 2 Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) 14.08.2013 3 EnBW Regional AG, Abt. Strom und Gas 19.08.2013

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße TEIL C BEGRÜNDUNG in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom ++++++.. Fassung vom 28.02.2019

Mehr

GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 "Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt"

GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 "Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt" Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes

Vorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 32. Änderung, des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße" Vorbemerkung

Mehr

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung. - Vorentwurf - Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,

Mehr

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28 Erweiterung Edeka-Markt

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28 Erweiterung Edeka-Markt GEMEINDE JADE Landkreis Wesermarsch 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28 Erweiterung Edeka-Markt Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 4 (2) BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Sandhandel Neuenkrug. Gemeinde Hambergen. Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen

Bebauungsplan Gewerbegebiet Sandhandel Neuenkrug. Gemeinde Hambergen. Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen Bebauungsplan Gewerbegebiet Sandhandel Neuenkrug Gemeinde Hambergen Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen Beteiligung der Behörden ( 4 Abs. 1 BauGB / Scoping) Beteiligung

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg X öffentlich Drucksachen-Nr.: VI/936 Sitzungsdatum: 05.07.18 Beschluss-Nr.: 595/33/18 Beschlussdatum: 05.07.18 Gegenstand: Bebauungsplan Nr. 116 Brinkstraße/Tollense,

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) Bebauungsplan Nr. 75 Industriegebiet am Vielzweckhafen zwischen der SAVA und dem Kernkraftwerk" der Stadt Brunsbüttel Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

STADT NORDEN B-Plan Nr. 191 (Bahnhof Norddeich)

STADT NORDEN B-Plan Nr. 191 (Bahnhof Norddeich) 1 STADT NORDEN B-Plan Nr. 191 (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 10 (4) BauGB Die Stadt Norden hat die

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.16 Drucksachen-Nr.: VI/574 Beschluss-Nr.: 394/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: einfacher Bebauungsplan Nr. 85 Nutzungsabgrenzung

Mehr

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/ Gemeinde Oerel Weißdornweg 7 Anschriften gemäß Verteilerliste Bebauungsplan Oerel Nr. 17 Gewerbekamp Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit / Benachrichtigung 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB Gemeinde Oerel

Mehr

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden B-Plan Nr.12A

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden B-Plan Nr.12A Stadt Brunsbüttel Bebauungsplan Nr. 12A Industriegebiet an der Elbe Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden ( 4 Abs. 1 BauGB) ( nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Papenburg

Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Baugebiet Nördlich Am Rauhtopf und Baugebiet Erweiterung Habichtshorst westlich Bokeler

Mehr

Abwägung der Stellungnahmen sowie der Anregungen

Abwägung der Stellungnahmen sowie der Anregungen Anlage 1 zur Begründung Anlage 1 zur Vorlage 388/01 3. Ergänzung Abwägung der Stellungnahmen sowie der Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes 155 Hohes Feld Peine mit Örtlicher Bauvorschrift Folgende

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) hier: Öffentliche Auslegung

Mehr

1. Landkreis Harz, Schr. v Wird im B-Planverfahren beachtet.

1. Landkreis Harz, Schr. v Wird im B-Planverfahren beachtet. Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägung Seite: 1 1. Landkreis Harz, Schr. v. 28.06.2010 - Wird im B-Planverfahren beachtet. - Kenntnisnahme, kein Korrekturbedarf der Planung. -

Mehr

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08. 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die

Mehr

GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE BEBAUUNGSPLAN "KURT-SCHUMACHER-STRASSE"

GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE BEBAUUNGSPLAN KURT-SCHUMACHER-STRASSE Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange 1 Landkreis Peine Stellungnahme vom 15.01.2015 Als Träger öffentlicher Belange nehme ich zu o. g. Planung wie folgt Stellung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr