Stadt Mönchengladbach

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1 Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach, An die Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses der Stadt Mönchengladbach Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur 21. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Mittwoch, 19. September :00 Uhr, in den Ratssaal Abtei, Rathausplatz 1, Mönchengladbach ein. Die beigefügte Tagesordnung wurde nach Benehmen mit dem Oberbürgermeister festgesetzt. Ich bitte Sie, die Einladung im Verhinderungsfall an die von Ihrer Fraktion zu benennende Vertretung weiterzuleiten. Die Beratungsvorlagen sind beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Petra Heinen-Dauber Ausschussvorsitzende - Anlagen

2 Öffentliche Tagesordnungspunkte 1 Niederschrift über die 20. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am öffentlicher Teil 2 Vorstellung Weiterbildungskolleg Linker Niederrhein 3297/IX Berichterstattung: Beigeordneter Dr. Fischer 3 Projekt Sozialraumordner an Grundschulen 3295/IX Berichterstattung: Beigeordnete Schall 4 Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW" (KAoA) - Bericht 3299/IX Berichterstattung: Beigeordneter Dr. Fischer 5 Sachstandsbericht Förderprogramm Gute Schule /IX Berichterstattung: Beigeordneter Dr. Fischer 6 Rahmenplan Offener Ganztag und schulische Betreuung im Primarbereich hier: Maßnahmen 2019 und weiteres Vorgehen 3305/IX Berichterstattung: Beigeordneter Dr. Fischer 7 Bewerbung - Talentschulen in NRW 3351/IX Berichterstattung: Beigeordneter Dr. Fischer 8 Digitalisierung als Generationengemeinschaftsprojekt: Taschengeldbörse für Mönchengladbach 3349/IX Berichterstattung: FDP-Ratsfraktion 9 Digitalisierung als Generationengemeinschaftsprojekt: SmartCafé-Veranstaltungen für Mönchengladbach 3350/IX Berichterstattung: FDP-Ratsfraktion 10 Anfragen und Mitteilungen

3 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 40 Schule und Sport Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 3297/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss TOP: Vorstellung Weiterbildungskolleg Linker Niederrhein Zur Kenntnisnahme: Der Schulleiter - Joachim Vosen - stellt die Bildungsgänge, Abendrealschule und Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs Linker Niederrhein vor. In Vertretung Gert Fischer Beigeordneter

4 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 51 Kinder, Jugend und Familie FB 40 Schule und Sport Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 3295/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Jugendhilfeausschuss TOP: Projekt Sozialraumordner an Grundschulen Zur Kenntnisnahme: 1. Projektaufruf über das Landesprogramm Kommunale Präventionsketten NRW Die Stadt Mönchengladbach ist eine von 40 Kommunen im Landesprogramm Kommunale Präventionsketten NRW, welches 2012 unter dem Titel Kein Kind zurücklassen! Komm u- nen in NRW beugen vor aufgelegt wurde. Die beteiligten Städte eint, dass sie über den Aufbau von Präventionsketten allen Kindern und Jugendlichen von der Schwangerschaft bis hin zum Übergang Schule-Beruf ein gelingendes Aufwachsen, gesellschaftliche Teilhabe und gute Bildungschancen ermöglichen möchten. Über das Landesprogramm sind die Komm u- nen Teil eines Lernnetzwerkes und erhalten finanzielle, wissenschaftliche und praktische Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Präventionskette. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) hat im März 2018 einen zusätzlichen Projektaufruf an für am Landesprogramm beteiligte Kommunen gerichtet. Mit weiteren Landesmitteln sollen in 2018 Lücken in kommunalen Präventionsketten geschlossen werden. Gefördert werden können Maßnahmen, welche die Passgenauigkeit der Angebotsgestaltung erhöhen oder Zugangsschwellen zu Unterstützungsangeboten senken. 2. Das Projekt HOME PLUS - Bildungsförderung an Grundschulen als Teil der Mönchengladbacher Präventionskette Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie führt seit dem Schuljahr 2015/16 befristet bis zum an fünf Grundschulen das durch die gemeinnützige Wübben-Stiftung geförderte Projekt HOME-PLUS Bildungsförderung an Grundschulen durch. Beteiligt sind die Gemeinschaftsgrundschulen Eicken, Erich-Kästner, Mülfort-Dohr, Waisenhausstraße und die Katholische Grundschule Untereicken in den Stadtteilen Bonnenbroich-Geneicken, Eicken, Mülfort und Rheydt. Vier sozialpädagogische Fachkräfte beraten und begleiten dort Eltern

5 und Lehrkräfte mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler ihre Potentiale ausschöpfen und ein guter Übergang in die weiterführende Schule gelingt. Eine durch die Wissenschaft bereits seit langem erwiesene Erkenntnis wurde auch im Projektverlauf sehr deutlich: Grundschullehrkräfte haben eine hohe Bedeutung für den Bildungserfolg ihrer Schülerinnen und Schüler. Dies bezieht sich nicht nur auf ihre Kernaufgaben Bildung, Erziehung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern, sondern auch auf ihre Beziehungsqualität zu den Eltern. Besteht zwischen Eltern und Lehrkräften ein guter, vertrauensvoller Kontakt, können mögliche Problemlagen früh identifiziert und überwunden werden. 3. Vorhandenes Wissen über Angebote Eltern nehmen von Lehrkräften, welchen sie vertrauen gerne Ratschläge zu Freizeitgestaltung oder zusätzlichen Fördermöglichkeiten für ihr Kind oder Unterstützungsangeboten für sie selbst an. Lehrkräfte haben somit eine wichtige Vernetzungs- und Vermittlungsfunktion innerhalb der kommunalen Präventionskette. Um diese Rolle ausfüllen zu können, brauchen sie fundiertes Wissen über außerschulische Einrichtungen wie Anbieter von Bildungs- und Hilfsangeboten. Die Praxis zeigt aber, dass Lehrkräfte auf diese Aufgabe nur bedingt vorbereitet sind und es an den Grundschulen kein systematisches Verfahren gibt, sich Kenntnisse über solche Ressourcen zu erschließen. Auch eine im Rahmen von HOME-PLUS durchgeführte Befragung von Lehrkräften zur Bekanntheit und Nutzung außerschulischer Einrichtungen im Stadtteil ihrer Grundschule ergab, dass den Lehrkräften diese nur eingeschränkt bekannt sind und somit eine Wissenslücke hinsichtlich ihrer Vernetzungs- und Vermittlungsfunktion besteht. 4. Sozialraumordner an Grundschulen als Wissensdatenbank für Lehrkräfte Hier setzt das Projekt Sozialraumordner an Grundschulen an. Geschaffen werden soll ein anwenderfreundliches Nachschlagewerk, das in übersichtlicher Anordnung alle grundschulrelevanten außerschulischen Einrichtungen wie Beratungs-, Unterstützungs- Sprachförder-, Sport-, Musik- oder Freizeitangebote auflistet. Zum einen sollen sich diese Informationen auf Angebote im Sozialraum der Grundschulen und zum anderen auf zentralisierte Angebote im Stadtgebiet wie Schulpsychologischer Dienst, Stadttheater oder Bibliotheken beziehen. Versehen mit alphabetischen systematischen Sortierungen, Stichwort- und Suchfunktionen, verfügbar sowohl als online- wie auch als Papierversion, soll der Sozialraumordner ein passgenaues Handwerkszeug für Lehrkräfte bei ihrer Beratung von Eltern und ihrer Planung von schülerbezogenen Kooperationen mit außerschulischen Bildungseinrichtungen sein. Zudem soll das Produkt die Lehrkräfte zeitlich entlasten und mit ihrer Elternarbeit zufriedener werden lassen. Dieses Konzept wurde vom MKFFI als geeignetes Mittel, um die geschilderte Wissenslücke bei Lehrkräften der am Projekt HOME-PLUS beteiligten Grundschulen zu schließen, anerkannt. Folglich wurde das Projekt als förderfähig im Sinne einer Maßnahme, die die Pas s- genauigkeit der Angebotsgestaltung erhöht, eingestuft. Die wesentlichen Eckpunkte des Projektes lassen sich wie folgt zusammenfassen: Projektgegenstand ist die Erstellung eines Nachschlagewerkes für Lehrkräfte von fünf Grundschulen Gesamtkosten Zuwendung des MKFFI Finanzierung des Eigenanteils von durch die Wübben-Stiftung Kein Einsatz kommunaler Mittel Erstellungs- und somit Projektzeitraum: bis

6 Umsetzung durch erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte in enger Kooperation mit den beteiligten Grundschulen Veröffentlichung als Papier- wie auch online-version Fortlaufende Aktualisierung des Nachschlagewerkes durch HOME-PLUS Fachkräfte bis zum Bewerbung des Produktes durch HOME-PLUS Fachkräfte bei den anderen 30 Mönchengladbacher Grundschulen In Vertretung Dörte Schall Beigeordnete

7 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 40 Schule und Sport Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 3299/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss TOP: Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW" (KAoA) - Bericht Zur Kenntnisnahme: Die Kommunale Koordinierungsstelle des FB 40 Schule und Sport informiert über die Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW". In Vertretung Gert Fischer Beigeordneter

8 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 40 Schule und Sport Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 3298/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Planungs- und Bauausschuss TOP: Sachstandsbericht Förderprogramm Gute Schule 2020 Beschlussentwurf: Der Schul- und Bildungsausschuss / Planungs- und Bauausschuss als Betriebsausschuss Gebäudemanagement Mönchengladbach nimmt den Sachstandsbericht zum Förderprogramm Gute Schule 2020 zur Kenntnis. Bericht: Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am (Vorlage 1975/IX) ein grundlegendes Konzept für die Inanspruchnahme von Darlehen nach dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ( Gute Schule 2020 ) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, Darlehen bei der NRW.BANK in jährlicher Höhe von abzurufen, und zwar in den Jahren 2017 bis Neben der Finanzierung von Maßnahmen an Schulen durch die Aufnahme von Darlehen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Mittel aus dem allgemeinen Haushalt und sonstigen Förderprogrammen für Schulen einzusetzen. Die Stadt Mönchengladbach hat für das Jahr 2018 das Abrufverfahren bei der NRW.BANK geändert, um flexibler auf konjunkturbedingte Projektänderungen reagieren zu können. An einem bestimmten Stichtag im Oktober werden nun die Gelder gesammelt bei der NRW.BANK abgerufen, zuvor finanziert der Haushalt der Stadt Mönchengladbach die Projekte zwischen. Dies führt dazu, dass sich die Fristen verlängern und man flexibler auf unvorhergesehene Planänderungen reagieren kann. Die Maßnahmen 2018 wurden mit der Vorlage 2915/IX benannt. Restarbeiten an den Maßnahmen aus 2017 werden ebenfalls noch ausgeführt, diese wurden mit der Vorlage 2524/IX benannt. Über den aktuellen Sachstand aller noch laufenden Maßnahmen wird folgend, gemäß Gliederung der Vorlage 1975/IX, berichtet:

9 Abgeschlossene und laufende Maßnahmen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 (Stand Herbst 2018): I. Neubauten 1 Grundschule Eicken Regentenstr. 87a 2 Gesamtschule Stadtmitte Karl-Fegers-Str. 85 Die Neubauten sind Fortführungsmaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt aus den Kreditkontingenten 2017 und Die Arbeiten werden demnächst abgeschlossen. II. Ertüchtigung von Standorten (Brandschutzsanierung und Mängelbeseitigung) Planungskosten 1 Gesamtschule Espenstr. Espenstr Schulzentrum Rheindahlen Geusenstr Math. Nat. Gymnasium Rheydter Straße 65 4 Gesamtschule Volksgarten Volksgartenstr Berufskolleg Maria-Lenssen Werner Gilles Str Die Planungsmittel für die oben genannten Standorte werden aus den Kreditkontingenten 2017/2018/2019 finanziert. Es handelt sich daher ebenfalls um Fortführungsmaßnahmen. Erste Teilergebnisse der Planungen liegen vor und werden zurzeit ausgewertet. Insgesamt sind rund 1,6 Mio. Planungsmittel kalkuliert. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten soll soweit wie möglich über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Teil II (KInvFG II) realisiert werden. III. Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden (Teilsanierungen / Einzelmaßnahmen) a) Energetische Maßnahmen (Fenster) 1 Hauptschule Comenius-Schule Dohler Str Realschule an der Niers (1. BA) Giesenkirchener Str. 8 3 Grundschule Windberg Lochnerallee 33 4 Gesamtschule Volksgarten (1. BA im O-Trakt) Volksgartenstr. 75 Die Grundlagenermittlung der eigentlich geplanten Fenstersanierung an der Comenius- Schule, Dohler Str. 79 ist abgeschlossen. Es hat sich herausgestellt, dass eine komplette Fassadensanierung des Bauteils unumgänglich ist. Die ursprünglich kalkulierten Kosten werden nun für reine Planungsleistungen aufgewendet; die Ausführung soll dann durch Mittel aus dem Kreditkontingent 2019 finanziert werden. b) Energetische Maßnahmen (Heizung) 1 Gesamtschule Stadtmitte Karl-Fegers-Str Franz-Meyers-Gymnasium Asternweg 1 3 Hans-Jonas-Gesamtschule Neuwerk Nespeler Str Erich-Kästner Grundschule Dohler Str Förderzentrum Nord Myllendonker Str. 121

10 6 Realschule Geschwister Scholl Aachener Str Gesamtschule Volksgarten Volksgartenstr Förderschule Dahlener Str. Dahlener Str Gymnasium am Geroweiher Balderichstr. 8 Bei den genannten Maßnahmen wird die Heizungstechnik modernisiert. Dies hat eine positive Auswirkung auf den Energiebedarf des Gebäudes und reduziert so langfristig die Gebäudeunterhaltungskosten. c) Schulsporthallen 1 Schulzentrum Giesenkirchen Asternweg 1 2 Herman van Veen-Förderschule Voigtshofer Allee 27 3 Grundschule Zeppelinstr. Neuwerker Str Berufskolleg Volksgarten Volksgartenstr Gesamtschule Espenstr. (Auslagerung) Bäumchesweg Förderschule Dahlener Str. Dahlener Str. 172 Die Planungsleistungen der Schulsporthallen wurden über die Kreditkontingente 2017/2018 abgewickelt. Aus dem Kreditkontingent 2019/2020 soll die Ausführung für einen Teilbereich verwendet werden. Da die Schulsporthallen erhebliche Mängel aufweisen, werden die Mittel nicht zur Realisierung aller Maßnahmen ausreichend sein. Weiterhin haben die Untersuchungen gezeigt, dass eine Sanierung an zwei Standorten (3 + 4) als unwirtschaftlich gilt, hier wird nun eine Machbarkeitsstudie zum Neubau erstellt. In Abhängigkeit des Ergebnisses in Bezug auf den Kostenrahmen wird dann eine Entscheidung zu fällen sein. d) Werterhaltende Maßnahmen im Bereich des Erscheinungsbildes (Malerarbeiten, Bodenarbeiten, Schreinerarbeiten) 1 Malerarbeiten im Innenbereich von Schulen Diverse 2 Malerarbeiten an Fassaden von Schulen Diverse 3 Nebenarbeiten Diverse Nachdem die Protokolle der Schulbegehungen des Fachbereichs Schule und Sport ausgewertet wurden und eine Abstimmung mit dem Gebäudemanagement Mönchengladbach stattfand, kristallisierte sich eine Liste mit Gebäuden heraus, die einen Handlungsbedarf im Bereich des Erscheinungsbildes aufwies. Für das laufende Jahr wurden zuerst zehn Standorte priorisiert, in den Folgejahren wird man ähnlich vorgehen. Probleme bereiten jedoch die teils erheblichen Nebenarbeiten. Möchte man eine Fassade grundlegend neu gestalten, so ist dies mit vielen Gewerken verbunden, angefangen vom Dach, samt Regenrinnen und Blitzschutz, bis hin zu Putzarbeiten, Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden oder sogar Betonsanierungen. Da die Stadt Mönchengladbach den Bedarf erkennt werden die werterhaltenden Maßnahmen als Fortführungsprogramm 2019/2020 mit einem jährlichen Volumen von mindestens fortgeschrieben. e) WC-Sanierungen 1 Gesamtschule Espenstr. Espenstr Gymnasium an der Gartenstr. Gartenstr Will-Sommer-Grundschule Geusenstr Grundschule Nespeler Str. Nespeler Str. 40

11 5 Grundschule Pahlkestr. Pahlkestr. 9 6 Grundschule Nordstr. Nordstr. 59 Das WC-Sanierungsprogramm wird jährlich mit fortgeschrieben. f) Schallschutzdecken 1 Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Technik Mülgaustr Stift. Hum. Gymnasium Abteistr. 17 Die Schallschutzdecken sollen erneuert werden. Teilweise bedeutet dies das Anbringen einer grundlegend neuen Konstruktion, andererseits müssen nur vereinzelt die Deckenplatten ausgetauscht werden. g) Lüftungsanlagen 1 Gymnasium am Geroweiher Balderichstr. 8 2 Gesamtschule Hans-Jonas Neuwerk Nespeler Str. 75 Für die Erneuerung der Lüftungsanlagen sollen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 an externe Planungsbüros vergeben werden. IV. Ertüchtigung von Außengeländen a) Schulsportanlagen auf Schulgeländen 1 Gymnasium Odenkirchen Mülgaustr Grundschule Eicken Regentenstr. 87a Die Errichtung der neuen Zaunanlage an der Grundschule Eicken geht mit der Schulhofsanierung im Jahr 2019 einher. b) Schulhof- und Freiraumgestaltung 1 Gesamtschule Stadtmitte (Auslagerung) Dülkener Str Grundschule Pesch Charlottenstr Grundschule Bettrath-Hoven (Teilstandort Damm) Krahnendonk 19 Die Schulhöfe weisen Stolperstellen auf, vereinzelt ist die Entwässerung nicht mehr gegeben. Die auszuführenden Arbeiten gehen teils über die Erneuerung der Oberfläche hinaus. V. Investition in die Stärkung der individuellen Schulprofile a) Naturwissenschaftliche Fachräume 1 Gymnasium am Geroweiher NW Chemie Balderichstr. 8 2 Gymnasium am Geroweiher NW Biologie / Physik Balderichstr. 8 3 Mathematisches-Naturwissenschaftliches Gymnasium, NW Biologie / Physik Rheydter Str. 65

12 b) Essensausgabe an Schulen 1 Essensumstellung auf Cook and Chill 17 Standorte 2 Gesamtschule Espenstr. Espenstr. 21 Die Kantine an der Espenstraße ist sanierungsbedürftig und soll ebenfalls auf das Cook and Chill Verfahren umgestellt werden. Insofern soll die Planung im Zuge der unter II Ertüchtigung von Standorten genannten Maßnahmen mit betrachtet werden. Hierfür werden die notwendigen Planungsmittel bereitgestellt. c) Neubau eines Kraftraumes für die Sportschule NRW 1 Gesamtschule Hardt (Auslagerung) Vossenbäumchen 50 Die Maßnahme wird hauptsächlich aus Mitteln der NRW Sportförderung finanziert. Der Förderbetrag, der durch Gute Schule 2020 finanziert wird, stellt den Eigenanteil der Stadt Mönchengladbach in Höhe von ca ,00 dar. d) Erneuerung von Technikräumen 1 Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Technik Mülgaustr. 361 Die Maßnahme wurde teilfinanziert aus Restmitteln des Jahres Darüber hinaus benötigte Mittel wurden bereits aus dem Kreditkontingent 2018 zur Verfügung gestellt. Am Berufskolleg werden die Simulationskästen im Bereich der Kfz-Laborflächen erneuert. VI. Digitalisierung Der Medienentwicklungsplan (MEP) der bekanntlich Voraussetzung für das Gesamtförderprogramm Gute Schule 2020 ist, wurde im Schul- und Bildungsausschuss am vorgestellt. Aus dem MEP wird nun die Priorisierung der weiteren Bau- und Ausstattungsmaßnahmen abgeleitet. Die Finanzierung der Digitalisierungsmaßnahmen soll möglichst aus dem vom Bund angekündigten Förderprogramm erfolgen. a) Einbau intelligenter Schließsysteme An zwölf Standorten sollen vorhandene Schließsysteme durch ein neues, intelligentes Schließsystem ersetzt werden. Die Programmierung kann vom PC erfolgen. Eine örtliche Programmierung von Zylindern und Schlüsseln ist dann nicht mehr notwendig. VII. Flächenerweiterung für Einrichtungen der Übermittagsbetreuung bzw. OGaTa Neubau 1 Grundschule Waisenhausstr. Waisenhausstr Grundschule Untereicken Eickener Str Grundschule Meerkamp Am Sternenfeld Grundschule Astrid-Lindgren Schmidt-Bleibtreu-Str. 66

13 5 Grundschule Pahlkestr. Pahlkestr. 9 6 Grundschule Nordstr. Nordstr Grundschule Venn Höfgenweg 40 Die Maßnahmen 1-3 wurden mit der Berichtsvorlage 2708/IX im Schul- und Bildungsausschuss priorisiert. Die Umsetzung erfolgte aus Mitteln des Kreditkontingentes Der Anstoß der Maßnahmen 4-7 wurde aus dem Kreditkontingent 2018 finanziert, die Restmittel, vor allen Dingen die Ausführung wird durch das Kreditkontingent 2019 bereitgestellt. Die Flächenerweiterung für die Übermittagsbetreuung ist als Fortführungsmaßnahme mit einem jährlichen Volumen von bis zu 3,5 Millionen Euro geplant. Die Raumprogramme für zukünftige Standorte werden ermittelt. Das GMMG prüft jeweils in welcher Form dem Flächenbedarf Rechnung getragen werden kann. Dabei wird auch untersucht, ob die Flächenbedarfe ggf. im Bestand gedeckt werden können. Anschließend werden erste Kostenermittlungen vorgenommen. Die Umsetzung wird zwischen dem GMMG und dem Fachbereich Schule und Sport abgestimmt. Verwiesen wird auf den Rahmenplan Offener Ganztag und schulische Betreuung im Primarbereich. Über die Planungen des Förderprogramms Gute Schule 2020 wird für die kommenden Jahre 2019 und 2020 in der Sitzung mündlich berichtet. In Vertretung In Vertretung Dr. Gert Fischer Dipl.-Ing. Stefan Greß Dr.-Ing. Gregor Bonin Beigeordneter Betriebsleiter GMMG Stadtdirektor/Beigeordneter

14 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 40 Schule und Sport Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 3305/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss TOP: Rahmenplan "Offener Ganztag und schulische Betreuung im Primarbereich" hier: Maßnahmen 2019 und weiteres Vorgehen Beschlussentwurf: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Finanzwirksamkeit: Die Betriebskosten und die dazugehörigen Einnahmen für die zum Schuljahr 2019/20 und 2020/21 geplanten zusätzlichen Plätze sind zum Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 und zur mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre angemeldet worden. Eine konkrete Beschlussfassung soll in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen erfolgen. Auswirkung auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit: Die mit dem Rahmenplan aufgezeigten Maßnahmen zur Erweiterung der Ganztagsangebote in den städtischen Grundschulen tragen bei deren Realisierung zur Verbesserung der Betreuungssituation von Grundschulkindern und damit auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Begründung: Der Rahmenplan Offener Ganztag und schulische Betreuung im Primarbereich, der als Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in den städtischen Grundschulen dienen soll, ist durch den Rat der Stadt Mönchengladbach in seiner Sitzung am verabschiedet worden. Die im Rahmenplan aufgezeigten Maßnahmen sollen in der nachfolgend dargestellten zeitlichen Abfolge realisiert werden: Maßnahmenrealisierungen zum Beginn des Schuljahres 2018/19 ( ): Zum Beginn des Schuljahres 2018/19 stehen an den Grundschulen KGS Untereicken, KGS Meerkamp und GGS Waisenhausstraße neue Räumlichkeiten zur Verfügung, die durch Neubaumaßnahmen geschaffen wurden. Somit verfügen die KGS Untereicken und die KGS Meerkamp über jeweils einen neuen Betreuungsraum, die GGS Waisenhausstraße über

15 2 zwei neue Betreuungsräume. Die entsprechenden OGS-Gruppen mit insgesamt 75 Plätzen wurden bereits zum Beginn des Schuljahres 2017/18 (01. August 2017) eingerichtet. Ferner wird zum Beginn des Schuljahres 2018/19 an der KGS Venn eine weitere OGS- Gruppe (25 Plätze) geführt. Maßnahmenrealisierungen zum Beginn des Schuljahres 2019/20 ( ): Zum Beginn des Schuljahres 2019/20 ( ) soll dann an der KGS Venn erneut eine weitere OGS-Gruppe (25 Plätze) eingerichtet werden. Hier wird auf die Drucksache 2989/IX verwiesen. Die Neuschaffung von Räumlichkeiten (zwei Betreuungsräume und eine Ausgabeküche), die aus dem Programm Gute Schule 2020 finanziert wird, ist bereits in der Planung des GMMG, die Fertigstellung zum Beginn des Schuljahres 2019/20 beabsichtigt. Darüber hinaus sollen zum Beginn des Schuljahres 2019/20 folgende konkrete Umsetzungsmaßnahmen aus dem Rahmenplan realisiert werden: Umgestaltung der Katholischen Grundschule Nordstraße in eine Offene Ganztagsschule (50 Plätze) und Neuschaffung der Räumlichkeiten; Umgestaltung der Gemeinschaftsgrundschule Astrid- Lindgren in eine Offene Ganztagsschule (50 Plätze) und Neuschaffung der Räumlichkeiten; Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Evangelischen Grundschule Pahlkestraße (25 Plätze) und Neuschaffung der Räumlichkeiten. Auch an diesen Schulen ist die Neuschaffung der Räumlichkeiten, die aus dem Programm Gute Schule 2020 finanziert wird, bereits in der Planung des GMMG. Die Fertigstellung ist zum Beginn des Schuljahres 2019/20 beabsichtigt. Damit würden zum Beginn des Schuljahres 2019/20 weitere 150 OGS-Plätze zur Verfügung stehen. Die Beschlussvorlagen werden in den folgenden Beratungszug eingebracht. Die Haushaltsmittel für den Ausbau der OGS-Plätze zum Schuljahr 2019/20 sind zum Haushalt für das Jahr 2019 und zur mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre angemeldet worden. Maßnahmenrealisierungen zum Beginn des Schuljahres 2020/21 ( ): Zum Beginn des Schuljahres 2020/21 ist die Umgestaltung der Katholischen Grundschule Anton-Heinen in eine Offene Ganztagsschule geplant. Hier sollen 50 Plätze eingerichtet werden. Die Räumlichkeiten sollen in den Jahren 2019/2020 hergerichtet werden, hierfür müssen auch Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden, so dass das Obergeschoss im Schulgebäude wieder genutzt werden kann. Die hierzu erforderlichen Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan des GMMG überplant. Darüber hinaus soll die GGS Schulstraße zum Beginn des Schuljahres 2020/21 in eine Offene Ganztagsschule umgewandelt werden. Hier sollen 50 Plätze eingerichtet werden. Hierzu müssen zwei Betreuungsräume und eine Ausgabeküche neu geschaffen werden. Die Finanzierung soll aus dem Programm Gute Schule 2020 vorgenommen werden. Ferner sollen zum Beginn des Schuljahres 2020/21 zwei neue Betreuungsräume an der KGS Annaschule errichtet werden. Die Schule soll zu diesem Zeitpunkt in eine Offene Ganztagsschule umgewandelt werden, orientiert an der tatsächlichen Nachfrage in der Elternschaft sollen hier eine bzw. zwei OGS-Gruppen eingerichtet werden. Auch an den Grundschulen GGS Vitusschule und GGS Heyden ist die Errichtung von neunen Betreuungsräumen zum Schuljahr 2020/21 geplant. An der GGS Vitusschule sollen zwei neu Betreuungsräume, an der GGS Heyden ein neuer Betreuungsraum errichtet werden. Zu diesem Zeitpunkt soll das offene Ganztagsschulangebot an der GGS Vitusschule orientiert an der konkreten Nachfrage in der Elternschaft um ein bis zwei Gruppen, an der GGS Heyden um eine weitere Gruppe erweitert werden.

16 3 Die Haushaltsmittel für den Ausbau der OGS-Plätze zum Schuljahr 2020/21 sind zum Haushalt für das Jahr 2020 und zur mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre angemeldet worden. Die Finanzierung der Neubaumaßnahmen zur Errichtung der Räumlichkeiten erfolgt aus dem Programm Gute Schule Maßnahmenrealisierungen zum Beginn des Schuljahres 2021/22 ( ): Zum Schuljahr 2021/22 ist die Errichtung von zwei neuen Gruppenräumen für die OGS an der KGS Ohler geplant. Damit soll die 4-gruppige OGS über eine entsprechende Zahl an Betreuungsräumen verfügen können, die im Vormittagsbereich multifunktional auch für den Unterricht (Differenzierungsmöglichkeit) genutzt werden können. An den Grundschulen GGS Pesch und KGS Bell soll ebenfalls zum Schuljahr 2021/22 jeweils ein Betreuungsraum durch Neubaumaßnahmen geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann über das Programm Gute Schule 2020 nicht mehr erfolgen, insofern müssen die erforderlichen Finanzmittel zum Haushalt 2021 angemeldet werden. An der KGS Holt ist es zunächst erforderlich, dass die beiden auf dem Schulgelände befindlichen Pavillonbauwerke in Bezug auf die weitere Nutzung in den kommenden Jahren baufachlich bewertet werden. Das Gebäudemanagement Mönchengladbach -GMMG- ist gebeten worden, eine solche baufachliche Aussage abzugeben. Sobald diese Erkenntnisse vorliegen, können seitens der Verwaltung weitere Vorschläge zur Verbesserung der Ganztagssituation gemacht werden. Weiteres Vorgehen: Die im Rahmenplan aufgezeigten und in dieser Vorlage noch einmal zusammengefassten und priorisierten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie fortlaufend mit dem tatsächlich bestehenden Bedarf abgeglichen werden müssen. Dieses wird erstmals in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 27. November 2018 erfolgen. Bis dahin werden die Anmeldungen zur Einschulung in die Grundschule im Sommer 2019 vorliegen. Vor diesem Hintergrund wäre der Rahmenplan ggf. fortzuschreiben. Es muss die Nachfrageentwicklung analysiert und ggf. müssen weitere Maßnahmen definiert und zur konkreten Umsetzung in den Beratungszug eingebracht werden. Insbesondere ist auch erneut die Nachfragesituation an den Grundschulen GGS Wickrath, GGS Beckrath und Montessori zu bewerten, da diese mit ihren Stellungnahmen zum Rahmenplan im Frühjahr dieses Jahres einen Ausbau der Ganztagsplätze beantragt haben. Im vergangenen Schuljahr standen für rund 40 % der Kinder Plätze in einer Übermittagsbetreuung zur Verfügung. Diese Zahl wird durch die im Rahmenplan beschriebenen Maßnahmen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Bei der Verteilung neuer Plätze und Gruppen wird im Übrigen darauf zu achten sein, dass das dem Ausschuss bekannte starke Ungleichgewicht zwischen einzelnen Schulen (der Deckungsgrad je Schule schwankte im Schuljahr 2017/18 zwischen 66 und 13 %) in Anlehnung an die tatsächlichen Bedarfe schrittweise vereinheitlicht wird. Unabhängig von der zahlenmäßigen Entwicklung des Platzangebotes ist es dringend geboten, die Strukturen der Übermittagsbetreuung anzupassen. Das in der Vergangenheit angestrebte Ziel, möglichst für jede neue Gruppe einen gesonderten Betreuungsraum einzurichten, ist bei Deckungsgraden von jenseits 50 % nicht mehr sinnvoll. Im Extremfall würde das dazu führen, dass der Raumbedarf jeder Schule verdoppelt würde (vormittags in den Klassenräumen und nachmittags in gesonderten Betreuungsräumen). Bei hohen Deckungsgraden wird man den Weg gehen müssen, verstärkt Klassenräume für Angebote der Übermittagsbetreuung zu nutzen. Damit das möglich wird, muss der Schulträger gemeinsam mit den Schulen Einrichtungskonzepte entwickeln, die es ermöglichen,

17 4 Klassenräume in einer solchen Doppelfunktion zu nutzen. Darüber hinaus wird es einer verbesserten Kooperation zwischen den Trägern der Übermittagsbetreuungen und der Schulen benötigen, um das angestrebte Nebeneinander auch sinnvoll möglich zu machen. Schließlich werden die Träger gefordert sein, möglichst flexible Betreuungskonzepte zu entwickeln. Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Wochen auf die Träger und auf die Schulen bzw. die Schulaufsicht zugehen, um gemeinsam mit diesen Partnern zu einer Weiterentwicklung der Strukturen zu kommen. Dem Schul- und Bildungsausschuss wird regelmäßig berichtet werden. In Vertretung Dr. Gert Fischer Beigeordneter für Schule, Kultur und Sport

18 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 40 Schule und Sport Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 3351/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss TOP: Bewerbung - Talentschulen in NRW Zur Kenntnisnahme: Die Verwaltung berichtet mündlich über Sachstand der Mönchengladbacher Bewerbung im Wettbewerb für 60 Talentschulen in NRW. In Vertretung Gert Fischer Beigeordneter

19 Mönchengladbach, Fraktionsantrag Vorlagen-Nr. 3349/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Ausschuss für Soziales, Gesundh. u. Senioren Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Hauptausschuss Rat TOP: Digitalisierung als Generationengemeinschaftsprojekt: Taschengeldbörse für Mönchengladbach Fraktionsantrag siehe Anlage

20 FDP-RATSFRAKTION MÖNCHENGLADBACH Wilhelm-Strauß-Str Mönchengladbach 02166/48730 Fax Herrn Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners Rathaus Abtei Rathausplatz Mönchengladbach Mönchengladbach, den Fraktionsantrag Schul- und Bildungsausschuss: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren: Jugendhilfeausschuss: Finanzen und Beteiligung: Hauptausschuss: Rat: Beratungsgegenstand Digitalisierung als Generationengemeinschaftsprojekt: Taschengeldbörse für Mönchengladbach Beschlussentwurf: Der Schul- und Bildungsausschuss, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt. Die Verwaltung möge prüfen, ob der Aufbau einer Taschengeldbörse für Mönchengladbach und die Integration in die MG APP zu realisieren ist, um dort dann Jobs den jährigen Jugendlichen anbieten zu können. Eine entsprechende Erörterung des Vorhabens mit Jugendzentren, Ausrichtern von Seniorentreffen, der VHS, Kinderbetreuungseinrichtungen, sozialen Trägern und den Schülervertretungen sollte vorgenommen werden, um diese sofort in die Ausführung und Planung einzubeziehen. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist der Rat der Stadt Mönchengladbach zu informieren. Finanzwirksamkeit: Ja Begründung: Die Taschengeldbörse soll einerseits Portal für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen Jahren sein, die ihr Taschengeld ein wenig aufbessern wollen, andererseits soll sie Erwachsene - das können Familien, Berufstätige und Senioren sein - im häuslichen Alltag unterstützen.

21 Die Taschengeldbörse soll aber mehr sein als ein reines Arbeitsverhältnis, sie soll dazu beitragen, dass Jung und Alt zusammenfinden und lernen, miteinander umzugehen. Diese Angebote können ganz verschieden sein. Angefangen bei Einkaufshilfe über Gartenarbeit bis Schnee schieben oder Einführung in die Benutzung meines neuen Smartphones. Natürlich kann auch jeder seine Wünsche frei formulieren! Wir gehen hier noch einen Schritt weiter und wollen den Schritt über eine Webseite überspringen und wollen direkt eine APP, die in die MG APP integriert wird. Der Jobsuchende hat eine APP in der er sein Angebot macht und der Jobanbietende hat eine APP in der er sein Angebot macht. Und im Falle einer Übereinstimmung werden die beiden zusammengeführt. Viele Städte bieten eine solche Taschengeldbörse an, hier eine Übersicht: gez. Nicole Finger Fraktionsvorsitzende der FDP-Ratsfraktion gez. Sylvia Laufenberg Geschäftsführerin der FDP-Ratsfraktion

22 Mönchengladbach, Fraktionsantrag Vorlagen-Nr. 3350/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Ausschuss für Soziales, Gesundh. u. Senioren Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Hauptausschuss Rat TOP: Digitalisierung als Generationengemeinschaftsprojekt: SmartCafé-Veranstaltungen für Mönchengladbach Fraktionsantrag siehe Anlage

23 FDP-RATSFRAKTION MÖNCHENGLADBACH Wilhelm-Strauß-Str Mönchengladbach 02166/48730 Fax Herrn Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners Rathaus Abtei Rathausplatz Mönchengladbach Mönchengladbach, den Fraktionsantrag Schul- und Bildungsausschuss: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren: Jugendhilfeausschuss: Finanzen und Beteiligung: Hauptausschuss: Rat: Beratungsgegenstand Digitalisierung als Generationengemeinschaftsprojekt: SmartCafé-Veranstaltungen für Mönchengladbach Beschlussentwurf: Der Schul- und Bildungsausschuss, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt. Die Verwaltung wird beauftragt, am Beispiel der Stadt Bochum orientiert, entsprechende SmartCafé-Veranstaltungen, die darauf ausgerichtet sind, die Bedienungskompetenz älterer Menschen von modernen Mobiltelefonen und Tablets durch entsprechende Interaktion mit Jugendlichen aufzubauen, durchzuführen. Eine entsprechende Erörterung des Vorhabens mit Jugendzentren, Ausrichtern von Seniorentreffen, der VHS und den Schülervertretungen sollte vorgenommen werden, um diese sofort in die Ausführung und Planung einzubeziehen. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist der Rat der Stadt Mönchengladbach zu informieren. Finanzwirksamkeit: Ja Begründung: Der Lebensalltag der Menschen wird zunehmend durch die Nutzung hochmoderner Mobiltelefone bestimmt. Während in der Vergangenheit ein Mobiltelefon lediglich zum Telefonieren diente, sind die Möglichkeiten, das Mobiltelefon als nützliche Stütze im Alltag zu nutzen, heute nahezu unbegrenzt.

24 So genannte Smartphones können zum Einkaufen dienen, als Navigator in fremden Städten etc. verwendet werden und auch der Umgang mit sogenannten Volkskrankheiten, wie etwa Diabetes, lassen sich durch die Nutzung von spezialisierten Apps deutlich optimieren. Die Lebensqualität entsprechender Personenkreise kann erheblich gesteigert werden. Dies sind nur Beispiele, die bei weitem nicht die Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung vollständig beschreiben. Ältere Menschen sind sich der neuen Möglichkeiten durchaus bewusst, scheuen jedoch aus Unerfahrenheit häufig den Einstieg in die umfängliche Nutzung der Smartphones. Für die jüngere Generation, auch Generation Smartphone genannt, ist hingegen ein Leben ohne die technischen Möglichkeiten unvorstellbar geworden und die Nutzung von Smartphones völlig selbstverständlicher Teil ihres Lebensalltags. Die Stadt Bochum hat, in Kenntnis dieser Sachlage, entsprechende Veranstaltungen für ältere Menschen im Rahmen sogenannter Smart-Cafés organisiert. Unkompliziert haben Jugendliche den Älteren Fragen beantwortet und gezeigt, was die Mobiltelefone alles können (Vgl. z.b.: Der Erfolg der dortigen Veranstaltung spricht für sich und er lädt zum Nachahmen in Mönchengladbach ein und zeigt, dass hier Jung und Alt zusammenfinden und lernen. gez. Nicole Finger Fraktionsvorsitzende der FDP-Ratsfraktion gez. Sylvia Laufenberg Geschäftsführerin der FDP-Ratsfraktion

25 Niederschrift über die 20. Sitzung des Schul- und Bildungsausschuss der Stadt Mönchengladbach am Beginn: Ende: 17:00 Uhr 20:05 Uhr Anwesende: Vorsitzende Petra Heinen-Dauber 1. Stellv. Vorsitz Reinhold Schiffers 2. Stellv. Vorsitz Markus Heynckes Mitglied Tobias Delbeck Christoph Dohmen Johannes Frommen Stefan Heimes Ralf Hennekes Thorsten Liebert Rene Respondek Gerd Schaeben Monika Schuster Markus Spinnen Stellvertreter Dr. Axel Bieling Reiner Karl Sylvia Kaumanns Andrea Koczelnik Michael Weigand Beratendes Mitglied Barbara Junker Ina Klein Michael Meyer Rainer Pleißner Ansgar Strerath Harald Brouwers Werner Müller Larissa Kreya 1

26 Sachverständige Christoph Eich Martin König Ursula Schreurs-Dewies Verwaltung Dr. Gert Fischer Harald Weuthen Günter Bohnen Jürgen Huppertz Lars Reitze Stephan Sabel Jürgen Will Henning Wimmers Gäste Dr. Detlef Garbe Thomas Steinert Lutz Wormuth Schriftführerin Firdas Ziani Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1 Niederschrift über die 19. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am öffentlicher Teil - siehe Anlage 2 Einbringung des Medienentwicklungsplanes 3 Bericht zur Entwicklung der in 2015/16 gegründeten Förderzentren 4 Fortführung des Projektes Kommunale Schulsozialarbeit 5 Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Anpassung der mit den Betriebsträgern der Offenen Ganztagsschulen vereinbarten Pauschalbeträge 6 Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil: 7 Niederschrift über die 19. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am nicht öffentlicher Teil - Siehe Anlage 8 Anfragen und Mitteilungen 2

27 Protokollierung: Öffentlicher Teil Die Ausschussvorsitzende, Bürgermeisterin Petra Heinen-Dauber, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Sie begrüßt Herrn Meyer, der als neuer Schulformvertreter für die Gymnasien zum ersten Mal als beratendes Mitglied an der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses teilnimmt. Hiernach verpflichtet sie Herrn Meyer nach folgender Formel: Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass Einladung und Tagesordnung form- und fristgerecht zugestellt wurden. Zu Punkt 1 Niederschrift über die 19. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am öffentlicher Teil - siehe Anlage SB Hennekes fragt nach, welche Schule unter TOP 3 - Rahmenplan "Offener Ganztag und schulische Betreuung" im Primarbereich im ersten Absatz auf Seite vier mit Nord gemeint sei. Beigeordneter Dr. Fischer erklärt, dass es sich hierbei um die Katholische Grundschule Nordstraße handelt. Es gibt keine weiteren Anmerkungen zur Niederschrift. Zu Punkt 2 Einbringung des Medienentwicklungsplanes Beigeordneter Dr. Fischer führt in die Thematik ein und verweist insbesondere auf die Vorlage zum Planwerk. Er unterstreicht die in der Öffentlichkeit manchmal nicht richtig wahrgenommene aber notwendige Arbeitsteilung zwischen dem Schulträger, der die Infrastruktur zu verantworten hat, und den Schulen, die als Einrichtungen des Landes den Unterricht organisieren und die inhaltliche Nutzung der Infrastruktur bestimmen. Er betont die Abhängigkeit der Umsetzung vom Umfang und den Rahmenbedingungen der angekündigten Bundesförderung und verweist auf die Risiken, die die Kapazitätsengpässe im Bausektor insbesondere für die Verkabelung der Schulgebäude darstellen werden. Herr Dr. Garbe stellt die Medienentwicklungsplanung anhand einer Power Point Präsentation vor. Er beantwortet Fragen von Rh Dohmen, Rh Schiffers, Herrn Liebert, Rf Schuster, sb Frommen, Rh Spinnen, Frau Klein und sb Schaeben. Die Antworten für die schriftlich vorgelegten Fragen von Ratsherrn Dohmen sind in der Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Entwurf des Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Mönchengladbach (Planungszeitraum ) entgegen. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme 3

28 Zu Punkt 3 Bericht zur Entwicklung der in 2015/16 gegründeten Förderzentren Die Schulleitungen der Förderzentren, Barbara Junker und Thomas Steinert, berichten anhand von Präsentationen über die Entwicklung der in 2015/16 gegründeten Förderzentren. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung der in 2015/16 gegründeten Förderzentren zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 4 Fortführung des Projektes Kommunale Schulsozialarbeit Die Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Wimmers, Stadtjugendpfleger der Stadt Mönchengladbach. Wortbeiträge erfolgen durch Rh Schiffers und sb Schaeben. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Vorbehaltlich einer weiteren Projektförderung in unveränderter Höhe durch das Land NRW wird das derzeit bis befristete und 18 Stellen umfassende Projekt Kommunale Schulsozialarbeit bis zum bzw. der Dauer der Projektförderung fortgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 5 Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Anpassung der mit den Betriebsträgern der Offenen Ganztagsschulen vereinbarten Pauschalbeträge Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss / Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen / Der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen: Die mit den Betriebsträgern der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich vereinbarten Pauschalbeträge für den Personaleinsatz und Overheadkosten werden ab 01. August 2018 (Schuljahresbeginn 2018/19) um Euro jährlich erhöht. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 6 Anfragen und Mitteilungen Beigeordneter Dr. Fischer informiert die Ausschussmitglieder: Vor einigen Tagen hat sich ein dritter Schulverband gegründet. Ihm gehören die Hauptschule Kirschhecke, die Realschule Wickrath und das Gymnasium Odenkirchen an. Die Universität Duisburg-Essen wird im nächsten Schuljahr eine wissenschaftliche Evaluation des Schulverbandes Mönchengladbach-Rheydt vornehmen. Die Stadt und der 4

29 Schulverband beteiligen sich mit je an den Kosten werden von der Wübben-Stiftung übernommen. Den Rest übernimmt die Hochschule. Der Zweig Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs (in der Trägerschaft des Kreises Viersen) wird auf Bitten der Schule an den Hauptstandort Brunnenstraße verlegt. Damit ist das gesamte Weiterbildungskolleg ab dem Schuljahr 2018/19 jetzt am Standort Brunnenstraße untergebracht. Er stellt das Schulbuch Mönchengladbach wie geht das? kurz vor. Es wird in den nächsten Schuljahren jeweils dem 4. Schuljahr aller Mönchengladbacher Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung ist ausschließlich aus Sponsoring- Mitteln erfolgt. Die Ausschussvorsitzende, Bürgermeisterin Petra Heinen-Dauber, verabschiedet Herrn Brouwers, Vertreter der katholischen Kirche, da dies die letzte Ausschusssitzung für ihn ist. Für seine Mitwirkung im Schul- und Bildungsausschuss spricht sie ihm im Namen des Ausschusses ihren Dank aus. 5

30 Anlage 1 Fragen von Rh Dohmen und die Antworten von Herrn Dr. Garbe zu TOP 2 - Einbringung des Medienentwicklungsplanes 0. Wer definiert die IT-Welt die als Basis zugrunde gelegt wird? - Netzwerktopologie - Rechnerarchitektur - Betriebssystem bei PC/Notebook wie auch bei Tablets Muss hier der Schulträger alles kaufen, was Schule fordert? Die Netzwerkinfrastruktur wird durch den Schulträger, ggf. in Abstimmung mit dem Dienstleister ITK Rheinland sowie der zentralen It-Abteilung und dem Gebäudemanagement der Stadt definiert. Die Server-Client-Architektur wird durch den Schulträger wegen der damit verbundenen Verpflichtung zu Wartung und Betrieb festgelegt. Sollten pädagogische Oberflächen zum Einsatz kommen erfolgt eine Abstimmung mit den Schulen. Für die Endgeräte sollte der Schulträger für die verschiedenen Geräte-Klassen einen Warenkorb definieren und nach Beschaffungszyklen aktualisieren. 1. In Kapitel 'Vernetztes Arbeiten' wird deutlich, dass der Ort der Arbeit im digitalen Kontext nachrangig ist. Gehört dann nicht auch die digitale Anbindung der Lehrkräfte an die Infrastruktur der Schule mit zur Aufgabe des Trägers? Lehrer und Schüler sollten stets einen Zugang zum Schulnetz haben. Umso wichtiger wäre die Inbetriebnahme der vom Land angekündigten Cloud-Lösung. 2. Bedeutet in 3.4 (Bundesprogramm DigitalPakt Schule) die Förderfähigkeit von Infrastrukturen auf Ebene der Schulträger die Möglichkeit, Lernplattformen oder Cloudangebote über die Stadt bei der ITK-Rheinland anzusiedeln? Welche Maßnahmen eventuell durch den Digitalpakt gefördert werden, ist abhängig von den bisher nicht bekannten Förderrichtlinien. 3. Ausstattungsregeln Hardware: Unter 5.4 Peripherie wird beschrieben, welche Geräte- Klassen dazugerechnet werden. In Kapitel werden Relationen von Peripherie- Gerät und AP hergestellt OHNE die Geräte-Klasse zu benennen! Wie ist diese Angabe zu interpretieren? Welche Endgeräte und Peripheriegeräte aus dem o.g. Warenkorb beschafft werden, sollte in den empfohlenen Jahresinvestionsgesprächen zwischen Schulträger und Schule innerhalb der vom Rat der Stadt genehmigten Budgets geklärt werden. 4. Wo hört Infrastruktur auf und wo fängt Schulverantwortung an? Kabel -> Access-Point -> Steuerung v. Zugriffsrechten (Nutzer/Geräte) -> (private) Endgeräte Sind die Zugriffsrechte noch Infrastruktur? Zu unterscheiden sind die Zugriffsrechte des Schulträgers, der IT-Administratoren in den Schulen sowie wie diejenigen der Lehrer und Schüler. Letztere legt die Schule in Abstimmung mit dem Schulträger fest.

31 Anlage 1 5. Internetanbindung via VitusNet (S.33/34): (100Mbit / Schule * 68 Schulen (-10%): ~6-7GBit) vs. Internetzugang 1Gbit (S.35) / 68 Schulen -> 14,7Mbit (16MBit bei 90%). Das ist langsamer als das kostenlose Telekomangebot mit 16 Mbit. Das VitusNet selber hat 10GBit und wäre bei 100Mbit zu Prozent ausgelastet! Mit welcher Geschwindigkeit ist das VitusNet an das Internet angebunden? Der Schulträger hat bereits jetzt Bandbreiten, Ausbauphasen und weitere Ausbaustufen des VitusNet mit der ITK Rheinland geklärt und soweit notwendig beauftragt. 6. Strukturierte Gebäudeverkabelung 6.2: Welche Datenraten sind für die beiden Inhouse-Ebenen Vorgesehen? Welchen Standard sollen die Kupfer-Leitungen erfüllen? CAT Mbit/1Gbit/10Gbit/40Gbit Beim Ausbau des LAN in den Schulen berücksichtigt der Schulträger den aktuellen Stand der Technik. 7. S44: Cloud-Angebot durch ITK-R zielführend, wenn Anbindung der Schulen per VitusNet realisiert wird!? siehe Antwort zu Frage 1

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