2. Interdisziplinäres Fachsymposium Raum Planung Geoinformation 29. September 2006; Orangerie, Schloss Weikersheim

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1 2. Interdisziplinäres Fachsymposium Raum Planung Geoinformation 29. September 2006; Orangerie, Schloss Weikersheim Thema Umweltbericht Strategische Umweltprüfung (SUP) Eingriffsregelung Landschaftsplanung Überregulierung oder Notwendigkeit für die Kommunen und Landkreise? Prof. Hubertus von Dressler Professur für Landschaftsplanung an der Fachhochschule Osnabrück Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), Vertreter im AK Landschaftsplanung des BDLA für Nds./ HB Das Zusammenspiel der verschiedenen Planungs- und Prüfinstrumente ist schwer durchschaubar geworden. Hieraus resultieren Unsicherheiten für die überörtliche und kommunale Planungspraxis. Ausgangssituation Es besteht die dringende Notwendigkeit, durch die konsequente Nutzung von Synergieeffekten zu einer effektiven Planungspraxis zu kommen.

2 1993: Investitions- und Wohnbaulandgesetz: Integration der Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren 1998: Baugesetzbuch: Ergänzung der umweltschützenden Belange in der Bauleitplanung ( 1a BauGB; Bodenschutzklausel, Eingriffsregelung FFH- Verträglichkeitsprüfung) UVP für Bebauungspläne, wenn dadurch die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Projekte begründet wurde Ausgangssituation (2): Novellierung en des Baurechts 2001: Baugesetzbuch Umsetzung UVP Änderungsrichtlinie und Rechtssprechung des EuGH: deutliche Ausweitung der UVP-Pflicht für Bebauungspläne 2004: EuropaAnpassungsGesetz Bau (EAG Bau): Integration der EU-Richtlinie für die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen (RL 2001/42/EG) 2006?Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BauGB-Entwurf): neuer Plan- u. Verfahrenstyp Bebauungspläne der Innenentwicklung Basisinformatione nsup- Richtlinie Ziel: Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus Pläne und Programme, deren Realisierung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben werden, sind einer umfassenden Umweltprüfung zu unterziehen Einbeziehung eines breiteren Spektrums von Faktoren bei der Entscheidungsfindung soll zu nachhaltigeren und wirksameren Lösungen beitragen SUP setzt bei Klärung von planerischen Grundsatzoder Bedarfsfragen an, also vor Annahme von Plänen und Programmen, die den Rahmen für ein UVP-relevantes Vorhaben bilden (Frühzeitigkeit) Prozessbegleitend ausgestaltet Umfassende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (transparente Entscheidungsfindung)

3 Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht bis Juli 2004 SUP-Richtlinie Gesetz zur Anpassung des Bau- gesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau)*) vom 24. Juni 2004 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG( SUPG) 25. Juni 2005 Zusätzlich Landes-UVPG Umsetzung in Deutschland 2 UVPG (Begriffsbestimmungen) Die Strategische Umweltprüfung ist ein unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen, die von einer Behörde, einer Regierung oder im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden... SUP-Pflicht für bestimmte Pläne und Programme und nach Einzelfall Anlage 3 UVPG: Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme SUP-Pflicht ( 14 b UVPG) 1 Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG 1.1 Verkehrswegeplanungen 1.2 Ausbaupläne nach 12 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes 1.3 Hochwasserschutzpläne 1.4 Maßnahmenprogramme 1.5 Raumordnungsplanungen nach 8 und 9 des Raumordnungsgesetzes 1.6 Raumordnung des Bundes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone 1.7 Festlegung der besonderen Eignungsgebiete nach 3a der Seeanlagenverordnung 1.8 Bauleitplanungen nach 6, 10 des Baugesetzbuchs 1.9 Landschaftsplanungen nach 15, 16 des Bundesnaturschutzgesetzes

4 2 Abs. 4 BauGB (Umweltprüfung) Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden... derzeit generelle UP-Pflicht für Bauleitpläne, nur wenige Ausnahmen Umweltprüfung als Trägerverfahren Umweltprüfu ng in der Bauleitplanu ng FFH-VP Bodenschutzklausel Eingriffsregelung UVP Umweltprüfung Aber unterschiedliche Rechtsfolgen von UVP, Eingriffsregelung und FFH-VP beachten! Bauleitplanverfahrensablauf mit Umweltprüfu ng 2 (4), 2a BauGB Umweltbericht (Entwurf) 2 (4) BauGB Umweltprüfung 10 (4) BauGB Zusammenfassende Erklärung 2 (4), 2a BauGB Umweltbericht 2 (4), 4 (1) BauGB Scoping-Prozess n. Jacobsen 2005

5 Nach 2a BauGB gesonderter Teil der Begründung Grundlage Anlage nach 2 (4) BauGB Beispiel: Jacobsen 2005 für die Landeshauptstadt Kiel Umweltberic ht 1 Anlass und Umfang der Umweltprüfung 2 Planungsvorgaben, Planungsziele und Kurzdarstellung Planinhalt 3 Relevante Umweltschutzziele 4 Betrachtete Planungsvarianten 5 Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt Bestand/ Vorbelastung der Schutzgüter n. 1 (6) Nr. 7a-d Auswirkungsprognose für Planfall und Nullfall Bewertung Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 6 Berücksichtigung der Belange n. 1 (6) Nr. 7e-h BauGB Darstellungen des Landschaftsplans und anderer Fachpläne Emissionsvermeidung, Entsorgung, Energienutzung 7 Methodik, Kenntnislücken 8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 9 Wesentliche umweltbezogene Gutachten und Fachbeiträge 10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Verknüpfung und Bündelung von Umweltprüfungen im Trägerverfahren: Quelle: Dr. Michael Koch, Stuttgart ( 2006

6 Für eine Bündelung und Verknüpfung der verschiedenen Umweltbelange, Planungen und Prüfinstrumente ist ein effektives Planungsmanagement nötig. Effektives Planungsmanagement Durch die frühzeitige Klärung der inhaltlichen Arbeitsteilung und des zeitlichen Ablaufs wird sichergestellt, dass der Umweltbericht aus vorhandenen bzw. aktualisierten Unterlagen und Fachplanungen seine Aussagen entwickeln kann. Auf Grund seines medienübergreifenden Charakters und seinem Bezug zur Bauleitplanung liefert der Landschaftsplan einen Großteil der Naturschutz- und Umweltinformationen. Verknüpfung von Landschaftspla n und Umweltbericht Der Umweltbericht kann bei dieser Aufgabenteilung auf eine zusammenfassende und verständliche Darstellung der Umweltbelange und Prüfergebnisse beschränkt werden.

7 Grundlagen für die Fortschreibung/ Neuaufstellung des zeitlicher Vorlauf: Koordination der Planungen und Vorarbeiten FNP Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Problemanalyse Bevölkerungsprognose Einzelhandelskonzept Ermittlung des Innenenwicklungspotential (Bestand/ Einschätzung der Mobilisierbarkeit) bestehend Bindungen durch Regionalplanung und Fachplanungen Flächenbedarfsprognose LP Klärung des notwendigen Aktualisierungsbedarfs von Erhebungen und zeitliche Abstimmung im Hinblick auf Verfügbarkeit für Alternativenentwicklung/ Prüfprozess Schwerpunktsetzungen entsprechend den lokalen Anforderungen Beiträge Umweltbericht ggf. FFH-Vorprüfung Scoping entscheidend für Aufwand und Ergebnisse der Umweltprüfun g Festlegung von Schwerpunkten entsprechend der Planungsebene (Abschichtung) Untersuchungstiefe (wie wird der Entscheidungsspielraum nachfolgender Ebenen eingeschränkt?) Vorbereitung Alternativenprüfung (eine effektive Alternativenprüfung kann nicht im Nachhinein quasi als Ergänzung des fertigen Plans erfolgen) es wird ein Zielsystem benötigt, dass Anreiz für eine umweltbezogene Planoptimierung bietet kommunalisierte Umweltziele auf der Grundlage der Gesetze und Verordnungen, übergeordneter Planungen, des Landschaftsplans und anderer Fachplänen Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen und Zielsystem/ Indikatorensatz als Grundlage für die Festlegung der Untersuchungsinhalte

8 Aufstellungsprozess Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan 10 (4) BauGB Zusammenfassende Erklärung 2 (4), 2a BauGB Umweltbericht (Entwurf) 2 (4), 2a BauGB Umweltbericht Verknüpfung von Planungen, Mehrfachnutzu ng Daten, Entlastung Umweltbericht Tiere Menschen Pflanzen Biodiv. Kultur-/ Sachgüter Landschaftsplan Boden Erneuerbare Energien Wasser Erhaltung bestm. Luft Klima/ Luft Landschaft Vermeidung Emissionen Umweltplanung, ggf. als ergänzende Module Andere prüfpflichtige Planungen Die besondere Funktion der Landschaftsplanung für die Umweltprüfung der räumlichen Gesamtplanung bzw. SUP der Fachplanungen umfasst: SUP und Landschaftsplanung Unverzichtbare Grundlage im Hinblick auf die Konkretisierung der Ziele von Natur und Landschaft Informationssystem Beitrag zur Alternativenentwicklung und -prüfung (ggf.) Beurteilung voraussichtlicher Auswirkungen Hinweise zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

9 Neue Anforderunge n des NatSchG BW zum LP Präzisierung der Aufgaben und Inhalten der Landschaftsplanung ( 16 und 1 und 2) flächendeckende Bearbeitung und Darstellung in Landschaftsplänen ( 18 Abs. 1) hergestellter Zusammenhang mit den Umweltprüfinstrumenten UVP/ SUP/ Umweltprüfung in der Bauleitplanung/ FFH-VP ( 16 Abs. 5) Ergänzung um inhaltliche und verfahrensbezogene Elemente der SUP (entsprechend 19a UVPG) bessere Verwertbarkeit der Landschaftsplanung auch für die Raumordnungspläne ( 16 Abs. 3) Aufgabe der Entwicklung einer Kompensationskonzeption ( 16 Abs. 3 und 21 Abs. 3) Unterstützung beim Aufbau eines Biotopverbundsystems und des europäischen Netzes Natura 2000 ( 16 Abs. 3) Begründungspflicht bei Abweichen von Aussagen der Landschaftsplanung ( 16 Abs. 5) Zukunft der Landschaftsplanung in BW Weiterentwicklung der Landschaftsplanung in Baden- Württemberg vor dem Hintergrund dieser neuen Anforderungen Strukturierung des Planungsprozesses, Entschlackung und Flexibilisierung Projektbetreuung: MLR BW/ LUBW AN: HHP Hage Hoppenstedt Partner, Rottenburg/ IFOK Bensheim

10 Datentechnik geplant für Herbst 2006 Fazit Es gibt gute Ansatzpunkte für eine effektive Gestaltung der Planungsprozesse. Entscheidend ist dafür die Strukturierung der Verfahren und die sinnvolle Verknüpfung der verschiedenen Instrumente. Zentrale Bedeutung kommt dabei einer Orientierungsphase und dem Scoping als Abschluss der Orientierungsphase für die Vermeidung von Doppelprüfungen und für die Mehrfachnutzung von Daten zu. Der weiterentwickelte Landschaftsplan als flächendeckendes Element der kommunalen Planung ist dabei ein wesentlicher Baustein sowohl für die Datengrundlagen als auch für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinden.

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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