Niederschrift über die öffentliche Sitzung. des Gemeinderates. vom im Sitzungssaal des Rathauses

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1 Gemeinde Feldafing Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: Ende: 19:30 Uhr 21:20 Uhr Anwesend waren: Vorsitz: Schriftführer: Bernhard Sontheim, 1. Bürgermeister Petra Spreen Sontheim, Bernhard Metzner, Walter Gerber, Maximiliane Berger, Otto Bergfeld, Karin Eiling-Hütig, Ute Dr. Gleichenstein, Tino Freiherr von Hansel, Günter Hauser, Markus Dr. Jauernek, Reinhold Klug, Eva Kreißl, Peter Maier, Anton Noé-Roever, Andrea Schultheiß, Nandl John, Frank-Ulrich 1. Bürgermeister 2. Bürgermeister 3. Bürgermeisterin Ortsteilbeauftragter GH Abwesend waren: Friedl-Lausenmeyer, Sigrid Himmelstoß, Roger Zusätzlich eingeladen waren: Herr Günter Greger Architekt, Michael Wissnet Architekt, Herr Kaspar Ing. Büro Domes, Werner & Partner, Herr Seidl Ing. Büro Kaufer + Passer Die Gemeinderäte waren ordnungsgemäß geladen. Beschlussfähigkeit liegt vor.

2 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Seite 2 von 7 Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Feldafing vom Sanierung Kindergarten; Vorstellung und Diskussion über verschiedene Planalternativen 3. Bekanntgaben / Sonstiges

3 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Seite 3 von 7 TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Feldafing vom Beschluss: Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Feldafing vom werden keine Einwendungen vorgebracht. Abst.Ergebn.: 13 für 0 gegen den Beschluss TOP 2 Sanierung Kindergarten; Vorstellung und Diskussion über verschiedene Planalternativen Herr Sontheim begrüßt die Gäste und erläutert den bisherigen Planungsverlauf. In 2009 wurde eine erste Kostenschätzung für eine energetische Sanierung des Kindergartens durch das Ing. Büro Tragwerkplan Tutzing erstellt. Die Kostenschätzung lag bei ,00, eine Modernisierung des Kindergartens wurde damals nicht berücksichtigt. Anfang 2012 hat das Architekturbüro Greger die Kostenschätzung unter Berücksichtigung der derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben angepasst. Die Kosten wurden nach DIN 276 auf ,00 geschätzt. Im Zuge der weiteren Planungen hat sich jetzt herausgestellt, dass die Kosten für die Sanierung doch um einiges höher liegen, da die vorhandene Gebäudetechnik nicht mehr den heutigen Vorschriften entspricht und hier ein Austausch der vollständigen Verteilungen der Wasser, Elektro- und Heizungsanlage wirtschaftlicher ist, als die Sanierung. Auch ist der Einbau einer Lüftungsanlage gesetzlich vorgeschrieben. In der Gemeinderatssitzung im Juli hat Herr Greger drei Ausbauvarianten und die Kostenschätzung dazu vorgestellt. Die 1. Variante sah nur die reine Sanierung ohne erweiterte Nutzung vor. Die Kostenschätzung dazu betrug ,00. Bei der 2. Variante wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe mit 20 Kindern berücksichtigt. Dafür war zum Nachweis der erforderlichen Personalräume ein Teilausbau des Dachgeschosses erforderlich. Die Kostenschätzung lag bei ,00. Mit der 3. Variante wurde die Aufstockung des Kindergartens mit einem Laternengeschoss vorgeschlagen. Bei dieser Ausführung wäre eine zusätzliche Hortnutzung möglich und es würden auch noch weitere Räume im Dachgeschoss, für z.b. die Feuerwehrjugend entstehen. Die Kostenschätzung für den Vollausbau mit Erweiterung lag bei ,00. Der Gemeinderat hat in der Sitzung im Juli die Variante 2 grundsätzlich befürwortet. Vor der endgültigen Entscheidungsfindung sollte aber das Architekturbüro Greger die genauen Kosten ermitteln. Mit fortlaufender Planung und der zwischenzeitlich vorgelegten Kostenberechnung wurden die ursprünglich in Rahmen der Kostenschätzung genannten Kosten deutlich überschritten. Aufgrund der vorhandenen Gebäudesubstanz wurde von Seiten des Architekten und auch der Fachplaner kaum Einsparpotential gesehen, so dass die Variante 2 zuletzt bei 1.35 Mio. lag.

4 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Seite 4 von 7 Um den steigenden Projektkosten entgegenzuwirken und als Grundlage für eine wirtschaftliche und nachvollziehbare Entscheidungsfindung, sollte der Architekt in Zusammenarbeit mit den Fachplanern dem Gemeinderat noch einmal aufzeigen, in welchem Umfang eine Sanierung für ,00 und ,00 umgesetzt werden kann und inwieweit die gesetzlichen Vorgaben dabei erfüllt werden. Herr Greger stellt anhand einer Präsentation 4 Varianten mit jeweils unterschiedlichen Budgets vor. Variante 1 Budget ,00 sieht im Wesentlichen nur eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle vor. Die bestehenden Nutzungsbereiche werden nicht an ein modernes der heutigen Zeit entsprechendes pädagogisches Konzept angepasst. Variante 2 Budget ,00 beinhaltet zusätzlich zu der Variante 1 die haustechnische Ertüchtigung der Elektro- und HLS Anlagen. Weitere Anpassungen oder Veränderungen sind nicht vorgesehen. Variante 3 Budget ,00 enthält neben den bereits genannten Maßnahmen noch die Anpassung der Grundrisse gemäß den heutigen pädagogischen Konzepten. Auch wird hier die Neugestaltung der Innenräume mit vorgesehen. Der Teilausbau im Dachgeschoss ist nicht in den Kosten enthalten. Variante 4 Budget ,00 zeigt die ausgearbeiteten Kosten für die erweiterte Nutzung als Hort und den dadurch bedingten Teilausbau im Dachgeschoss auf. Darin nicht enthalten sind neue und zusätzliche Möbel für den Hort und die Aufwärmküche. Herr Greger empfiehlt dem Gemeinderat, sich für die Variante 3 ohne Dachausbau zu entscheiden. Da seiner Meinung nach mit dieser Variante zum Einen die derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und zum Anderen auch aus Sicht der Fachplaner die energetisch sinnvollste und auch wirtschaftlichste Lösung für die Gemeinde umgesetzt wird. Des Weiteren wird der Kindergarten durch die vorgesehenen Maßnahmen - Verbesserung der Akustik und der Schaffung zusätzlicher Therapieräume- die Ansprüche an eine moderne und zeitgemäße Kindertageseinrichtung auch für die Zukunft voll erfüllen. Das DG sollte selbstverständlich schon für einen späteren Dachausbau technisch vorbereitet werden. Diskussion: Frau Dr. Eiling-Hütig fragt, ob bei einem späteren Dachausbau auch die Balkone erweitert und saniert werden müssen, um den Brandschutz zu erfüllen. Des Weiteren möchte sie wissen, inwieweit bei den vorliegenden Planungen ggf. erforderliche Schallschutzanforderungen an die Fenster und auch Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik mit berücksichtigt wurden. Herr Greger erläutert, dass bei einem Dachgeschossausbau eine Sanierung oder auch Erweiterung der Balkone aus brandschutztechnischen Gründen nicht erforderlich sei. Die Fenster müssen aufgrund der Lage des Kindergartens keine erhöhten Anforderungen an den Schallschutz erfüllen. Die Verbesserung der Akustik wird nur bei der vorgestellten Variante 2 und 3 berücksichtigt. Frau Bergfeld möchte gerne das angedachte pädagogische Konzept erläutert haben. Herr Sontheim stellt klar, hier geht es um die Anpassung an ein modernes, der heutigen Zeit entsprechendes Raumkonzept. Dazu gehört z.b. das gemeinsame Zubereiten von Nahrungsmitteln in den Gruppenräumen. Auch fehlende Räume für Elterngespräche und therapeutische Behandlungen sollen geschaffen werden. Frau Schultheiß weist noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass der ursprüngliche Wunsch der Eltern nur die Erneuerung der Sanitärgegenstände und der Fenster war. Die nun aufgezeigten Maßnahmen sind daher für Sie nicht nachvollziehbar und auch überzogen.

5 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Seite 5 von 7 Herr Wissnet erläutert die rechtlichen Grundlagen und im Besonderen auch den öffentlichen Auftrag, den die Gemeinde nach EEwärmG zu erfüllen hat. Danach besteht die Verpflichtung, bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden als Gemeinde eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Des Weiteren gibt es Mindestvorgaben, die eingehalten werden müssen und andere technische Bauteile, die verpflichtend sind. Frau Noe-Roever fragt, warum in der Variante 2 keine Fachplanerhonorare berücksichtigt sind, obwohl der Austausch der Heizungsanlage und Elektroinstallation vorgesehen ist. Herr Sontheim erklärt die Vorgaben für die Aufstellung der einzelnen Varianten. Danach sollte explizit aufgezeigt werden, welche Leistungen die Gemeinde für ,00 und ,00 erhält. Mit neuen Fenstern und neuer Farbe an der Wand ist es aus seiner Sicht aber nicht getan. Frau Klug möchte wissen, ob zu der zur Zeit geplanten Gasbrennwerttherme noch eine Alternative berücksichtigt wurde und wie es mit einer Solaranlage aussieht. Herr Maier fragt, ob Überlegungen gemacht wurden, ggf. auch die angrenzenden gemeindlichen Einrichtungen mit einem gemeinsamen BHKW zu versorgen. Für ihn sei auch die Umsetzung durch eine Contracting-Vereinbarung denkbar. Dass die elektrischen Leitungen nicht mehr erhalten werden können, ist für ihn nicht ganz nachvollziehbar. Herr Wissnet erklärt verschiedene Heizungssysteme und im Besonderen die Wirtschaftlichkeit. Das vorgelegte Konzept ist nach seinen durchgeführten Berechnungen zur Zeit das energetisch sinnvollste und auch wirtschaftlichste. Sollte die Gemeinde ggf. in absehbarer Zeit planen auch die angrenzenden Liegenschaften über eine Heizzentrale zu versorgen, so ist der Anschluss des Kindergartens kein großer Aufwand und jederzeit möglich. Contracting-Vereinbarungen sind nach seiner Erfahrung sehr aufwändig und sehr zeitintensiv. Schon aus dem zuletzt genannten Grund kommt es daher für die Gemeinde nicht in Frage. Herr Kaspar Fachplaner für Elektroanlagen weist daraufhin, dass die Leitungen schon sehr alt sind und für die Zukunft einen Unsicherheitsfaktor darstellen. Herr Seidel Fachplaner für HLS gibt zu bedenken, dass alte Leitungen die heutigen Auflagen an den Brandschutz nicht mehr erfüllen und die Frischwasserleitungen schon aufgrund der neuen Hygienevorschriften komplett ausgetauscht werden sollten. Frau Schultheiß begrüßt, dass der Dachausbau nur vorbereitet werden soll. Ihrer Ansicht nach fehlt noch eine Variante, die keinen Innenumbau vorsieht. Herr Kreißl stellt den Vergleich zu den im Juli vorgestellten Varianten und Kosten an. Laut seinen Unterlagen liegt nun die Variante mit dem Teilausbau des Dachgeschosses um ,00 über den damals genannten Kosten. Herr Greger bestätigt die Aussage. Die ,00 waren eine erste Kostenschätzung. Die nun genannten Kosten wurden anhand einer Kostenberechnung ermittelt. Herr Maier fragt, ob auch Kosten für ggf. neue Möbel mit eingerechnet wurden. Bürgermeister Sontheim teilt hierzu mit, dass die vorhandenen Möbel soweit als möglich weiterverwendet werden. Frau Noe-Roever ergänzt die Frage noch um neue Möbel für die Küche. Herr Greger stellt klar, dass die vorliegenden Kosten genau ermittelt wurden. Möbel wurden in der Kostenberechnung nicht berücksichtigt. Herr Metzner möchte gerne noch mehr zu den energetischen Maßnahmen erfahren, im Besonderen, welche Einsparungen z.b. bei den Heizkosten erreicht werden können. Herr Wissnet erläutert seine Berechnungen. Nach Umsetzung der Maßnahmen kann bis zu 50 % der Heizenergie eingespart werden (ca. 5000,00 im Jahr). Insgesamt werden durch die Umsetzung aller Maßnahmen ca. 48 % an energetischen Einsparungen angestrebt. Frau Dr. Eiling-Hütig fragt, ob noch Zuschüsse zu erwarten sind. Herr von Gleichenstein fragt nach aktuellen Informationen über eventuelle Fördermöglichkeiten. Herr Sontheim stellt klar, dass nur bei einer zusätzlichen Nutzung neue Zuschüsse beantragt werden können. Ansonsten hat die Gemeinde im Moment die Möglichkeit, sehr zinsgünstige Darlehen zu erhalten.

6 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Seite 6 von 7 Frau Gerber bedankt sich bei Herrn Greger und den Fachplanern für die sehr verständliche Ausführung und fragt noch einmal nach den Mehrkosten für den Dachausbau mit der Gaube. Herr Greger nennt Mehrkosten in Höhe von ca ,00 für den Teilausbau im Dachgeschoss. Zur Zeit sollten allerdings nur die Vorbereitungen dafür getroffen werden. Herr Sontheim unterstützt diese Aussage. Frau Dr. Eiling-Hütig fragt nach der angeforderten Kostenaufstellung über die Gesamtprojekte der Gemeinde. Da diese Ihrer Ansicht nach für die zu treffenden Entscheidungen unbedingt erforderlich sei. Herr Sontheim wird die Aufstellung noch in dieser Woche verteilen. Herr Dr. Hauser ist der Ansicht, dass eine reine Sanierung der Gebäudehülle für die Kinder nicht erlebbar sei. Für ihn gehören die Erneuerung der Wand und Bodenbeläge sowie eine Modernisierung der Sanitäranlage dazu. Frau Klug stellt klar, dass ihrer Meinung nach eigentlich nur die energetische Sanierung geplant war. Wären alle nun aufgezeigten erforderlichen Maßnahmen vorher bekannt gewesen, hätte wahrscheinlich keiner zugestimmt. Jetzt ist die im Juli angedachte Variante mit Dachausbau genauso teuer wie die neu vorgestellte Variante ohne Dachausbau. Diese Kostensteigerung ist für Sie nicht nachvollziehbar. Aus der Kostenberechnung sind die einzelnen Mehrkosten nicht ersichtlich, z.b. welche Abbrucharbeiten in den Kosten im Einzelnen enthalten sind. Herr Greger erläutert, dass die Kostenberechnung anhand von Werkplänen erstellt worden sei. Frau Bergfeld lobt die gute und vor allem verständliche Erläuterung zu den rechtlichen Vorgaben. Des Weiteren möchte sie wissen, ob die Vorschläge der Arbeitsgruppe städtebauliche Ortsgestaltung berücksichtigt wurden. Unter Berücksichtigung der anscheinend sehr maroden Bausubstanz und dadurch bedingten hohen Sanierungskosten, fragt sie sich, ob ein Neubau nicht wirtschaftlicher für die Gemeinde wäre. Herr Sontheim schätzt einen Neubau von mindestens ,00 immer noch wesentlich teurer als die Sanierung. Die städtebaulichen Entwürfe werden mit Herrn Schließer abgestimmt und auch der Antrag der Zukunftswerkstatt wurde bereits eingearbeitet. Frau Klug möchte wissen, ob das Dachgeschoss auch separat über einen Treppenaufgang erreicht werden kann. Herr Greger erläutert die derzeitige Planung, Danach ist kein zusätzlicher Aufgang geplant. Dieser würde auch den Kostenrahmen überschreiten. Frau Dr. Eiling-Hütig fragt, ob ein Elternsprechzimmer und Therapieräume wirklich erforderlich sind. Frau Noe Roever fragt nach den Kosten für den Fahrstuhl (10.000,00 ) und der Brandmeldeanlage. Nach den ihr vorliegenden Unterlagen sind für die Außenanlagen keine Kosten eingestellt. Herr Greger erläutert die Kosten für einen vorgeschriebenen Essensaufzug. Eine Brandmeldeanlage wird gefordert. Die Außenanlagen wurden bisher nicht berücksichtigt. Nach Ende der Diskussion fasst Herr Sontheim die wesentlichen Ergebnisse zusammen. In der heutigen Sitzung sollten dem Gemeinderat hauptsächlich die verschiedenen Größenordnungen der Sanierung aufgezeigt werden. Als Grundlage für eine transparente und auch wirtschaftliche Entscheidung sollte seiner Ansicht nach die Variante 3 noch einmal unter Berücksichtigung weiterer Einsparungen genau berechnet werden. Ein Beschluss wird heute nicht gefasst. TOP 3 Bekanntgaben / Sonstiges Es lagen keine Punkte vor.

7 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Seite 7 von 7 Gefertigt: Genehmigt: Petra Spreen Bernhard Sontheim

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