Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen - 1. Bauabschnitt Sachstand - 2. Bauabschnitt weiteres Vorgehen

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1 Amt für Gebäudemanagement Az.: Sitzungsvorlage KT/41/2017 Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen - 1. Bauabschnitt Sachstand - 2. Bauabschnitt weiteres Vorgehen TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 6 Kreistag öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. nimmt den aktuellen Stand der Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts (1. BA) der Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen (BBZ) zur Kenntnis. 2. beschließt aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse den 2. Bauabschnitt in der Variante Neubau der Albert-Einstein-Schule inklusive der Cafeteria (4. Bauabschnitt) weiter zu verfolgen. 3. beauftragt die Verwaltung, die notwendigen VgV-Verfahren für die Vergaben der Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsleistungen zur Fortführung des Projekts 2. Bauabschnitt (2. BA) Neubau mit Cafeteria vorzubereiten und die Details des VgV-Verfahrens im Einvernehmen mit den zuständigen Kreisgremien abzustimmen. I. Sachverhalt Ausgangslage Die bauliche und schulorganisatorische Weiterentwicklung des BBZ wurde im Kreistag am beschlossen. Im Kreistag vom wurden zur Weiterentwicklung verschiedene Varianten vorgestellt. Es wurde beschlossen, die Variante Ergänzungsneubau auf dem vorhanden Grundstück mit anschließender Sanierung des Bestands weiterzuverfolgen.

2 Für die Gesamtmaßnahme (Bauabschnitte 1 4) ging man bei der Kostenabschätzung aus dem Jahr 2013 von 74 Mio. aus. Dabei waren der Neubau der Wilhelm-Röpke- Schule (WRS), die Sanierung der Albert-Einstein-Schule (AES) und der Bertha-von- Suttner-Schule (BvSS), sowie der Abriss des Bauteils D mit anschließendem Neubau der Cafeteria berücksichtigt. Der Baubeschluss für den 1. BA wurde im Kreistag am gefasst. Die Entwurfsplanung und die vertiefte Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 21.6 Mio., sowie die Beauftragung des Architekten, der Fachplaner und des Projektsteuerers wurden in gleicher Sitzung genehmigt. 1. Weiterentwicklung BBZ - Sachstand 1. Bauabschnitt 1.1 Vergabeverfahren Die ersten Vergabeverfahren für die Gewerke Rohbau und Fördertechnik wurden durchgeführt und die Auftragsvergaben haben in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) am stattgefunden. Mit den Zuschlagserteilungen, welche innerhalb der Kostenberechnung liegen, wurden 28 % der Bauwerkskosten für den 1. BA vergeben. Am wurden die Ausschreibungsunterlagen (Vergabepaket II, europaweite Vergabeverfahren) für die Gewerke Technik, Fenster / Fassade / Sonnenschutz und Dachabdichtung veröffentlicht, welche in Summe 40 % der Bauwerkskosten entsprechen. Die Öffnung der Angebote wurde am durchgeführt und nach rechnerischer Prüfung der Angebote liegen die vorläufigen Ausschreibungsergebnisse für das Vergabepaket II innerhalb des Kostenrahmens. Die Vergabebeschlüsse werden in der AUT-Sitzung am erfolgen, womit bei positiven Ausschreibungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits 68 % der Bauwerkskosten für den 1. BA vergeben wären. 1.2 Bauablauf Der Baubeginn hat am durch die Rohbaufirma begonnen und zum Ende des Jahres wird der Rohbau sichtbar sein. Im Frühjahr 2018 beginnen die Ausführungen der Folgegewerke (Fassadenarbeiten, Innenausbau und Teile der Technischen Gebäudeausrüstung). Die Arbeiten liegen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens. Seite 2

3 1.3 Schulbauförderung Die Bereisung der Schulbaukommission zum Abgang des Bestandsgebäudes der WRS hat am stattgefunden. Im Zuge dieser Bereisung wurde der Landkreis Karlsruhe zum Nachreichen von verschiedenen Nachweise und Erklärungen aufgefordert. Diese Unterlagen wurden am vereinbarungsgemäß nachgereicht. Darüber hinaus wurden von Vermögen und Bau weitere Stellungnahmen zur Tragfähigkeit der Geschossdecken eingefordert, welche vom Amt für Gebäudemanagement stets fristgerecht bearbeitet wurden. Im Nachgang zum Antrag auf Abgang des Bestandsgebäudes der WRS wurde am der Antrag auf Schulbauförderung für den Neubau gestellt. Parallel dazu hat das zuständige Ministerium mit Schreiben vom mitgeteilt, dass aus baulichen Gründen das Bestandsgebäude der WRS aufgegeben werden kann. Damit sind die Voraussetzungen für eine Förderung grundsätzlich gegeben. Die Höhe der Schulbauförderung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Darüber hinaus hat das Regierungspräsidium mit Schreiben vom den durch Wegfall des Bestandsgebäudes erforderlichen Raumbedarf ermittelt. Dieser deckt sich mit der Programmfläche des Neubaus (1. BA). 1.4 Zeitschiene / Meilensteine 1. BA Das weitere Vorgehen sieht folgendermaßen aus: Juli April 2018 Bauzeit Rohbau Vergabebeschluss AUT Vergabepaket II Mai 2019 September 2019 Fertigstellung 1. BA Nutzungsbeginn / Einzug 2. Weiterentwicklung BBZ - Weiteres Vorgehen 2. Bauabschnitt 2.1 Ausgangslage Zum Zeitpunkt der Erstellung des Weiterentwicklungskonzepts für das BBZ wurde vorgesehen, als 2. BA die Sanierung der Bauteile A-B-C der BvSS durchzuführen. Aufgrund der Ergebnisse aus der Voruntersuchung der Gebäudesubstanz des Bauteils D der WRS im Rahmen der nachgeforderten Unterlagen durch die Schulbaukommission und der Tatsache, dass baujahresbedingt die Bauteile E-F-G der AES eine vergleichbare Gebäudesubstanz aufweisen wie die WRS (Bauteil D), wurden punktuelle Untersuchungen in der Gebäudesubstanz der AES im Jahr 2016 zusätzlich durchgeführt. Seite 3

4 Zudem sind die Schäden an den Dächern der AES weiter vorangeschritten. Die Ergebnisse aus den stichprobenartigen Untersuchungen haben die bauliche Vergleichbarkeit der beiden Schulen und den daraus resultierenden dringenden Handlungsbedarf bestätigt. Der Anschluss der AES an den Neubau der WRS (1. BA) könnte bei dieser Variante zeitnah im Zuge der Realisierung des 2. BA ausgeführt werden. Die Anbindung ist zur Entfluchtung im Amok- und Brandfall zwingend erforderlich und erspart ein langfristiges Interimstreppenhaus. Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom den aktuellen Sachstand für den 2. BA mit der Perspektive für eine geänderte Konzeption des ursprünglichen Bauablaufs für die Gesamtmaßnahme Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde eine vorgezogen Ausführung der Cafeteria im 2. BA vorgestellt. In der Sitzung wurde daher beschlossen, eine detaillierte Voruntersuchung der Bauteile E-F-G der AES durchzuführen, um die ersten Untersuchungsergebnisse weiter präzisieren zu können. Zusätzlich wurde die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für eine vorgezogene Ausführung der Cafeteria beschlossen. 2.2 Voruntersuchung Das Architekturbüro Loewer+Partner wurde beauftragt, die Sanierung der Bauteile E-F- G zu untersuchen und zeitgleich ein Raumprogramm unter Berücksichtigung von Interims-Maßnahmen und Umzugsplanungen sowie einen Rahmenterminplan zu erstellen. Die Voruntersuchung erfolgte in einem interdisziplinären Planungsteam unter Einbeziehung von Fachplanern für Schadstoffsanierung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz. Das Planungsteam wurde mit der Untersuchung und Beurteilung der vorhandenen gebäudetechnischen Substanz und des Sanierungsbedarfes, sowie den Entwicklungsmöglichkeiten für den 2. BA beauftragt. Zwischenergebnisse Nach Untersuchung der Schlüsselthemen war das Ergebnis, dass deutliche Gebrauchsspuren an den Oberflächen und Gebrauchsteilen bestehen und sich über viele Jahre ein erheblicher Sanierungsstau aufgebaut hat. In einer tieferen Betrachtungsebene kann die Ausbausubstanz den heutigen Ansprüchen an eine moderne Schule nicht mehr genügen. Zu nennen wäre hier die vorhandene Schadstoffbelastung in allen Gebäudeteilen. Unter anderem wurde in Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Dichtungen, Fugenmassen, Dämmungen asbesthaltige Materialien sowie künstliche Mineralfasern festgestellt. Seite 4

5 Des Weiteren entsprechen die Bauteile E-F-G nicht mehr den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf die Tragfähigkeit und den konstruktiven Brandschutz. Für die Durchführung der erforderlichen Statik- und Brandschutzmaßnahmen weisen die Bauteile bauzeitlich zu geringe Geschosshöhe auf. Der verbleibende Installationsraum würde sich reduzieren und zu Problemen bei Neu-Installationen für die Technische Gebäudeausstattung führen. Die lichte Raumhöhe würde nach sämtlichen Ertüchtigungsmaßnahmen erheblich unterschritten. Erweiterte Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung für das Planungsteam wurde angesichts der Zwischenergebnisse erweitert und entgegen der ursprünglichen Sanierungskonzeption wurden im Zuge der planerischen Überlegungen weitere Varianten betrachtet. Als Ergebnis dieser vertieften Bearbeitung blieben noch drei Varianten übrig, die nachfolgend dargestellt werden: - Variante 1: Sanierung - Variante 2: Abriss und Neubau - Variante 3: Mischform (Teil-Sanierung / Teil-Abriss / Teil-Neubau) Variante 1 (Sanierung) - Die Bauzeit beträgt ca. 4,5 Jahre. - Die Kostenschätzung für eine Sanierung beläuft sich auf ca. 23,4 Mio. für die Kostengruppen zzgl. der Planungs- und Nebenkosten (ca. 40 %). Daraus folgt ein Gesamtvolumen von ca. 32,76 Mio.. Bewertung: Bei einer Sanierung verbleiben die Defizite in den Bauteilen hinsichtlich der Geschosshöhen und bei Eingriffen in die Bausubstanz entsteht ein hoher Unsicherheitsfaktor. Aufgrund eingeschränkter Ausweichmöglichkeiten muss die Sanierung in 2 Bauabschnitten erfolgen, wodurch sich längere Bauzeiten ergeben. Die Sanierungsvariante kostet, bedingt durch umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen, ca. 84% gegenüber einem Neubau vergleichbarer Größe. Variante 2 (Abriss und Neubau) - Die Bauzeit beträgt ca. 3 Jahre. - Die Kostenschätzung für einen Abriss mit anschließendem Neubau beläuft sich auf ca. 27,8 Mio. für die Kostengruppen zzgl. der Planungs- und Nebenkosten (ca. 40 %). Daraus folgt ein Gesamtvolumen von ca. 38,92 Mio.. Die Kosten für eine vorgezogene Ausführung der Cafeteria sind hierbei nicht berücksichtigt. Seite 5

6 Bewertung: In kurzer Bauzeit kann ein zeitgemäßer (Geschosshöhe) und zukunftsträchtiger (Grundriss) Neubau entstehen und die unvorhersehbaren Rest-Risiken einer Sanierung (kleinteilige Vorgehensweise bzw. Bautechniken) werden vermieden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Cafeteria baulich als kompakter Baukörper zu integrieren. Der Neubau der Cafeteria war zusammen mit dem Abriss des Bauteils D (Bestandsgebäude WRS) als 4. Bauabschnitt mit einer damaligen Kostenschätzung von 6,4 Mio. konzipiert. Variante 3 (Mischform) - Die Bauzeit beträgt ca. 3 Jahre. - Die Kostenschätzungen für eine Mischform beläuft sich auf 25,2 Mio. für die Kostengruppen zzgl. der Planungs- und Nebenkosten (ca. 40 %). Daraus folgt ein Gesamtvolumen von ca. 35,28 Mio.. Bewertung: Bei einer Mischform verbleiben die Defizite in den Bauteilen hinsichtlich der Geschosshöhen und bei Eingriffen in die Bausubstanz entsteht ein hoher Unsicherheitsfaktor. Die Mischform-Variante kostet bedingt durch umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen ca. 91% gegenüber einem Neubau vergleichbarer Größe. 2.3 Ausblick auf Variante 2+ (Abriss und Neubau mit einer vorgezogenen Ausführung der Cafeteria im 2. BA) Im Zuge der Bearbeitung stellte sich heraus, dass bei Variante 2 (Abriss und Neubau) die zusätzliche Möglichkeit besteht, den Neubau der Cafeteria an städtebaulich und organisatorisch besserer Stelle zeitlich um 5 bis 6 Jahre vorgezogen zu realisieren. Eine Inbetriebnahme der Cafeteria wäre demnach voraussichtlich bereits im Sommer 2022 möglich, anstatt wie ursprünglich konzipiert Anfang Durch diese zeitlich vorgezogene Ausführung der Cafeteria könnte durch Synergieeffekte sowie durch Berücksichtigung des Preisindex bei den Gesamtkosten der Cafeteria voraussichtlich eine Ersparnis von 13 % (bezogen auf den Kostenansatz der Cafeteria) erzielt werden. Mit Schreiben vom hat das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits mitgeteilt, dass in Zusammenhang mit der Baumaßnahme des BBZ eine Cafeteria mit einer Gesamtprogrammfläche von 144 m² förderfähig ist. Das gesamte BBZ würde dadurch eine Aufwertung erhalten und zusätzliche Möglichkeiten bereiten. Nach Abriss des Bestandsgebäudes als vierter und letzter Bauabschnitt könnte in diesem Bereich ein großzügiges Campusgelände entstehen, womit die zukunftsträchtige Neuausrichtung des Berufsbildungszentrums abgerundet werden könnte. Seite 6

7 2.4 Fazit / Empfehlung Unter Berücksichtigung aller baulichen und wirtschaftlichen Aspekte empfiehlt die Verwaltung, die Variante 2+ (Abriss und Neubau mit einer vorgezogenen Ausführung der Cafeteria) weiter zu verfolgen. Wie bereits beschrieben, kann mit einer kürzeren Bauzeit im Vergleich zur Sanierungsvariante, das pädagogische Konzept des BBZ in einem zukunftsträchtigen Neubau realisiert werden. Die Tatsache, dass der Bau eines Schulgebäudes, ebenso wie der Bau einer Cafeteria grundsätzlich förderfähig ist, bestärken die Weiterverfolgung der Variante 2+. Der aktuelle Sachstand zur Voruntersuchung des 2. BA wurde bereits in der AG-Bau am vorgestellt. Das Architekturbüro Loewer+Partner hat in dieser Sitzung die Untersuchungsergebnisse, Variantenbildung, Umzugsplanung und den möglichen Bauablauf bzw. Rahmenterminplan ausführlich dargestellt. Der Ausschusses für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung vom und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom die Variante 2+ in der Vorberatung dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. 2.5 Weitere Vorgehensweise Als nächsten Schritt müsste ein VgV-Verfahren (Vergabe der Architekten-, Ingenieurund Projektsteuerungsleistung) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach 17 VgV zur Vergabe des Planungsauftrags für den 2. BA durchgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Vergabe der Architektenleistung um die sog. Grundleistungen bzw. den Leistungsbedarf für das Gesamtprojekt definieren zu können. Zeitlich versetzt erfolgt die Vergabe der Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung sowie die Tragwerksplanung. Diese Aufträge beinhalten die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung (Lph. 1-3) unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Voruntersuchung. Die Zeit für das Vorgehen wird auf 18 Monate geschätzt. Ablauf des VgV-Verfahrens: Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (sog. Regelverfahren ) wird von einem zweistufigen Verfahren ausgegangen. Mit Beginn des Verfahrens wird eine uneingeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Aufgrund der Vergaberechtsreform sind zu diesem Zeitpunkt bereits alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, auch diejenigen die im früheren VOF-Verfahren erst zum späteren Zeitpunkt im Verhandlungsverfahren erforderlich waren. Seite 7

8 Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die Eignungsprüfung gemäß 17 (1) VgV. Nach der Eignungsprüfung wird die Zahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auf die im Vorfeld veröffentlichte Anzahl von Bietern eingegrenzt. Ziel ist es, dass sich der Auftraggeber in diesem Stadium des Verfahrens nur noch mit einem in der Zahl beschränkten Bieterkreis beschäftigt, um zu einem belastbaren Ergebnis zu gelangen. Die Basis des Verhandlungsverfahrens sind zunächst die Erstangebote und die im weiteren Verlauf vorgelegten Folgeangebote. Nach Wertung der finalen Angebote und unter Berücksichtigung der Wartefristen erfolgt nach der erforderlichen Gremienzustimmung die Zuschlagserteilung. Kosten für das VgV-Verfahren: Diese hängen von der konkreten Aufgabenstellung ab, die im ersten Halbjahr 2018 den zuständigen Kreisgremien zur Entscheidung vorgelegt wird. Die entscheidenden Kostenfaktoren liegen hierbei in der festzulegenden Höchstzahl an zugelassenen Bewerbern für das Verhandlungsverfahren, sowie den Anforderungen an die Bewerber im Rahmen der Angebotserstellung. Diese Parameter müssen im Einvernehmen mit den zuständigen Kreisgremien definiert werden. Darüber hinaus sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien, sowie detaillierte Projektinformationen unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und Untersuchungsergebnissen zu beschließen. Je nach Ausführung liegen die Verfahrenskosten bei ca Weitere Kosten entstehen durch die Beauftragungen im Rahmen der beschriebenen Voruntersuchungen sowie für erforderliche Gutachten und Beratungen zur Fortführung des Projekts. Ein Baubeschluss wird erst nach der Durchführung des VgV-Verfahrens unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Juli 2019 gefasst werden können. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Für den 1. BA sind die Mittel für in Höhe von Mio. veranschlagt. Für den 2. BA werden im Haushaltsplan 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung für vorgesehen. Die weitere Veranschlagung erfolgt ab Seite 8

9 Az III. Zuständigkeit Der Kreistag ist nach 5 (1) Nr. 1 Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für die Entscheidung über die Ausführung von Bauvorhaben bei Gesamtkosten von mehr als Seite 9

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