Hansa Revision Schubert & Coll GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
|
- Cathrin Hausler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortragsveranstaltung Die Renten sind sicher Bochum, 16. September 2006 Seminarunterlage zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Versorgungswerke Neuregelung der Privaten Kfz Nutzung Aktuelles
2 THEMEN A. ALTERSEINKÜNFTEGESETZ/VERSORGUNGSWERKE B. NEUREGELUNG DER PRIVATEN KFZ-NUTZUNG C. AKTUELLES I. Geplante Abgeltungssteuer auf Zins- und Kapitalerträge II. Einkommenssteuerliche Behandlung des Kaufs kassenärztlicher Zulassung III. Erbschaftssteuer IV. Steueränderungsgesetz 2007
3 A. ALTERSEINKÜNFTEGESETZ/VERSORGUNGSWERKE I. Einführung II. III. Änderungen beim Sonderausgabenabzug Neuregelungen bei der Besteuerung der Altersbezüge
4 I. Einführung Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 regelt sowohl steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen Altersbezügen 4
5 II. Änderungen beim Sonderausgabenabzug Getrennte Ermittlung der Höchstbeträge für Basisvorsorge Günstigerprüfung für 2005 bis 2019 im Hinblick auf die bis 2004 geltenden Höchstbetragsrechnung Sonstige Vorsorgeaufwendungen 5
6 Gesetzliche Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungseinrichtungen, landwirtschaftliche Alterskassen und neue private, kapitalgedeckte Rentenversicherungen (Rürup( Rürup-Rente) Zusatzversorgung Riester-Rente, Rente, betriebliche Altersversorgung Kapitalanlageprodukte Die Altersversorgung lässt sich in ein Drei- Schichten-Modell einteilen: Basisversorgung z. B. Fondssparpläne, Banksparpläne, Rentenversicherungen mit Kapital pital- wahlrecht, Kapitallebensversicherungen 6
7 1. Begünstigte Beiträge 1.1. Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen 1.2. Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen Hinweis: Für Beiträge an nicht begünstigte Versorgungswerke sind 2 Fälle zu unterscheiden: Die Mitgliedschaft bestand bereits vor 2005: Die Beiträge stellen sonstige Vorsorgeaufwendungen dar, die grundsätzlich nur im Rahmen des Höchstbetrages von / abzugsfähig sind. Die Mitgliedschaft wurde erst nach 2004 begründet: Die Beiträge können gar nicht steuerlich berücksichtigt werden, dies gilt auch für eine Berücksichtigung im Rahmen der Günstiger- prüfung.
8 1.3. Beiträge zu sog. Rürup Rürup-Versicherungen Voraussetzungen: > Versicherungsbeginn nach dem > Vertrag sieht Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Leibrente für den Steuerpflichtigen vor > Leistungen aus dem Vertrag dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erbracht werden (Rentebeginn frühestens ab 60. Geburtstag) > Ergänzende Absicherung der Berufsunfähigkeit / verminderten Erwerbsfähigkeit oder von Hinterbliebenen ist zulässig > Ansprüche dürfen nicht vererblich / übertragbar / beleihbar / veräußerbar oder kapitalisierbar sein > Kein Anspruch auf Auszahlungen über die Leibrente hinaus
9 1.4. Nicht begünstigte Verträge > Kapitallebensversicherungen > Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht > Risikolebensversicherungen > Lebensversicherungen mit Beitragsrückgewähr > reine Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsversicherungen > Ausbildungsversicherungen > Leibrentenversicherungen mit Bezugsberechtigungen Dritter
10 2. Abzugsvolumen Basisversorgung Das Abzugsvolumen beträgt grundsätzlich / (Alleinstehende / Verheiratete). Es kommt dabei nicht darauf an, wer die Beiträge, z. B. im Fall der Zusammenveranlagung, geleistet hat. Altersvorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung können 2005 zunächst z nur zu 60% der geleisteten Beiträge, maximal 60 % von / steuermindernd geltend gemacht werden. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Beiträge Ab 2006 steigert sich der Prozentsatz jährlich um 2 %, so dass im Jahr % der begünstigten Beiträge abgezogen werden können.
11 Beispiel A (Arzt, alleinstehend) ) zahlt 2006 insgesamt an Beiträgen an ein begünstigtes Versorgungswerk. Lösung: Beiträge Basisversorgung: Höchstbetrag abzugsfähig 62 % des niedrigeren Betrages Abwandlung Beispiel A (Arzt, alleinstehend) ) zahlt 2015 insgesamt an Beiträgen an ein begünstigtes Versorgungswerk. Lösung: Beiträge Basisversorgung: Höchstbetrag abzugsfähig 80 % des niedrigeren Betrages
12 3. Abzugsvolumen Sonstige Vorsorgeaufwendungen 3.1. begünstigte Aufwendungen > Arbeitslosenversicherung > Kranken- und Pflegeversicherung > Unfallversicherungen > Haftpflichtversicherungen > reine Risikolebensversicherungen > eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen > Lebensversicherungen nach altem Recht (bis 31. Dezember 2004 abgeschlossen) Reine Rentenversicherungen, die keine Basisversorgung darstellen en Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (nur noch 88% der Beiträge) Kapitallebensversicherungen (nur noch 88% der Beiträge) Abzugsvoraussetzung für die o. g. Versicherungsformen ist, dass Versicherungsbeginn und erste Beitragszahlung Versicherungsbeginn und erste Beitragszahlung vor dem lagen.
13 3.2. Abzugsvolumen Vorsorgeaufwendungen können bis zu einer Höhe von pro Jahr von denjenigen steuerlich berücksichtigt werden, die die Aufwendungen für Krankenversicherung und Krankheitskosten vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten müssen (z. B. Selbständige). Der Abzugsbetrag von ermäßigt sich auf bei Personen, die Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung bzw. Übernahme von Krankheitskosten haben (z. B. Beamte oder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer). Beispiele lediger Arbeitnehmer verheirateter Arbeitnehmer, Ehegatte mitversichert (x 2) verheirateter Arbeitnehmer, Ehegatte Beamter(in) (x 2) verheirateter Arbeitnehmer, Ehegatte selbständig beide Ehegatten selbständig (x 2) Selbständiger, Ehegatte Beamter(in)
14 4. Günstigerprüfung Beispiel Ehemann A (Arzt, verheiratet) zahlt 2006 insg an Beiträgen an ein begünstigtes Versorgungswerk. Ehefrau B (Arbeitnehmerin), Arbeitslohn , zahlt einen Arbeitnehmeranteil von (50% von 19,5% Beitragssatz in der gesetzl.. RV). Zusätzlich wird ein steuerfreier Arbeitgeberanteil in gleicher Höhe bezahlt. Lösung (altes Recht): Beiträge Versorgungswerk Beiträge Ehefr. Gesetzl.. RV Gesamt davon sind abziehbar: Vorwegabzug Kürzung um 16% der Einkünfte Ehefrau./ / verbleibende Aufwendungen Grundhöchstbetrag./ verbleiben davon 50% höchstens hälftiger Grundhöchstbetrag insgesamt abziehbar
15 4. Günstigerprüfung Lösung (neues Recht): Beiträge Basisversorgung Versorgungswerk Beiträge Ehefr.. Basisversorgung gesetzl.. RV Beiträge AG Basisversorgung gesetzl.. RV Gesamt Höchstbetrag: davon sind abziehbar: 62 % des niedrigeren Betrages abzgl. AG-Zuschuss Basisversorgung./ insgesamt abzugsfähig 8.111
16 III. Änderung bei der Besteuerung der Altersbezüge Leibrenten und andere Leistungen aus der Basisversorgung, die auf steuerentlastenden Altersvorsorgebeiträgen beruhen, unterliegen ab 2005 einheitlich auch bei Selbständigen zu 50% der Besteuerung. Dies gilt sowohl für Bestandsrenten, als auch für Renten, die erstmals in 2005 gezahlt werden Der steuerbare Anteil wird für jeden hinzukommenden Rentnerjahrgang ab 2006 um jährlich 2% bis zum Jahr 2020 erhöht. Für den Zeitraum von 2021 bis 2040 beträgt der Erhöhungsbetrag lediglich 1%. Im Jahr 2040 ist dann ein Besteuerungsanteil von 100% erreicht. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 100% 80% 50% Besteuerungsanteile
17 III. Änderung bei der Besteuerung der Altersbezüge 1. Besteuerung von Leistungen aus der Basisversorgung erfasste Leistungen Leibrenten und sonstige Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen Versorgungseinrichtungen Unabhängig davon, ob Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben gelten gemacht werden konnten Rürup-Rentenverträgen Rentenverträgen wichtig: Versicherungsbeginn hat nach dem 31. Dezember 2004 gelegen gen 17
18 III. Änderung bei der Besteuerung der Altersbezüge Ermittlung des Besteuerungsanteils Jahresbetrag der Rente Ermittlung des prozentualen Besteuerungsanteils Σ der im Kalenderjahr zugeflossenen Rentenbeiträge einschliesslich einbehaltener Beitragsanteile Steuerbarer Anteil der Rente wird ab 2006 für jeden neu hinzugekommenen Rentnerjahrgang (Kohorte) bis zum Jahr 2040 auf 100% angehoben. Maßgeblicher Zeitpunkt ist Zeitpunkt der Bewilligung. Ermittlung des Rentenfreibetrages Abzustellen ist auf das 1. Jahr des vollen Rentenbezugs nach Rentenbeginn. Steuerfrei bleibender Teil wird festgeschrieben. 18
19 Beispiel A geht im September 2006 in Rente. Seine Monatsrente beträgt zunächst Zum erfolgt eine regelmäßige Rentenanpassung um 1,5% auf Zum m wird die Rente auf monatlich erhöht. Lösung: 2006 Rentenbezug 4 x davon steuerpflichtig 52% /. Werbungskosten-Pauschbetrag 102 zu versteuern Rentenbezug 6 x Rentenbezug 6 x Summe davon steuerpflichtig 52% /. Werbungskosten-Pauschbetrag 102 zu versteuern Für die restliche Laufzeit der Rente, d. h. bis zum Tod des Rentners ners wird ein Rentenfreibetrag von festgeschrieben. 19
20 x x Summe /. Rentenfreibetrag /. Werbungskosten-Pauschbetrag 102 zu versteuern Hinweis: Durch die Festschreibung des Rentenfreibetrages werden künftige, regelmäßige Erhöhungen der Rente voll steuerpflichtig. 20
21 Hinweis: Öffnungsklausel wer über einen Zeitraum von 10 Jahren bis Beiträge oberhalb der Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat,, kann insoweit die für ihn günstigere Ertragsanteilsbesteuerung wählen, als diese Leistungen auf Beiträgen beruhen, die vor dem oberhalb der BBmG geleistet wurden. Die Leistungen müssen wie folgt unterteilt werden: Leistungen die auf Beiträgen vor 2005 bis zur BBmG beruhen (=nachgelagerte Besteuerung, d.h. Besteuerungsanteil) Leistungen die auf Beiträgen vor 2005 oberhalb der BBmG beruhen (=Ertragsanteilsbesteuerung, d.h. Ertragsanteil) Leistungen die auf Beiträgen nach 2004 beruhen (=nachgelagerte Besteuerung, B d.h. Besteuerungsanteil) 21
22 2. Besteuerung der übrigen Renten Die Ertragsanteilsbesteuerung betrifft z. B.: Renten aus Versicherungsverträgen, die nicht die Voraussetzungen für die Rürup Rürup- Rente ( 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG) erfüllen, weil sie z. B. eine Teilkapitalisierung oder Einmalkapitalauszahlung oder einen Rentenbeginn enbeginn vor Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen, oder weil die Laufzeit vor dem begonnen hat, Renten aus vor dem abgeschlossenen Direktversicherungen Renten aus umlagefinanzierten Zusatzversorgungseinrichtungen (VBL), Veräußerungsleibrenten. Aufgrund des insgesamt gesunkenen Zinsniveaus und der deutlich gestiegenen Lebenserwartung wurden die Ertragsanteile ab 2005 deutlich gesenkt. Sie gelten sowohl für Renten, deren Rentenbeginn vor dem liegt, als auch für Renten, die nach dem zu laufen beginnen. 22
23 Ende Teil A 23
24 B. NEUREGELUNG DER PRIVATEN KFZ-NUTZUNG I. Einführung II. III. Die Neuregelung im Einzelnen Beispielhafte Darstellung 24
25 I. Einführung Durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Gestaltungen hat der Gesetzgeber rückwirkend zum die Anwendung der 1% Regelung zur Ermittlung des Privatanteils bei der Privatnutzung betrieblicher PKW auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt. 25
26 II. die Neuregelung im Einzelnen 1 %-Regelung nur noch bei notwendigem BV Notwendiges BV > 50% Nachweis? Gewillkürtes BV 10 % - 50% Bewertung private Pkw-Nutzung: 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch BMF Schreiben liegt vor Bewertung private Pkw-Nutzung: Teilwert
27 III. Beispiele Ein Arzt hat ein Kfz mit einem Bruttolistenpreis von uro,, Kfz-Kosten Kosten einschließlich Abschreibungen von uro und folgender Nutzung dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet: Gesamtfahrleistung Km Fahrten Wohnung Betrieb./ Km weitere betrieblich Fahrten./ Km verbleiben Km Privatfahrten (Anteil 55 %) 27
28 III. Beispiele alte Rechtslage: private Pkw-Nutzung (1 % - Regelung): 12 Monate x 1 % x Fahrten Wohnung Betrieb 12 Monate x 0,03 % v x 10 Km abzgl. Entfernungspauschale (200 Tage x 10 Km x 0,30 )./. 600 nicht abziehbare Betriebsausgabe 480 Gewinnerhöhende Pkw-Nutzung
29 III. Beispiele neue Rechtslage: private Pkw-Nutzung: Privatanteil 55 % v Fahrten Wohnung Betrieb 20 % v abzgl. Entfernungspauschale (200 Tage x 10 Km x 0,30 )./. 600 nicht abziehbare Betriebsausgabe Gewinnerhöhende Pkw-Nutzung Nachteil der Neuregelung
30 III. Beispiele Sachverhalt: Ein Arzt hat ein Kfz mit einem Bruttolistenpreis von , Kfz-Kosten Kosten nach Ablauf des Afa- Zeitraums von und 30 % beruflicher Nutzung (keine Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb) seinem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet: 30
31 III. Beispiele alte Rechtslage: private Pkw-Nutzung (1 % - Regelung): 12 Monate x 1 % x Kostendeckelung Gewinn erhöhende Pkw-Nutzung neue Rechtslage: private Pkw-Nutzung: Privatanteil 70 % von Kostendeckelung Gewinn erhöhende Pkw-Nutzung Vorteil der Neuregelung
32 IV. Gegenstrategien In Betracht kommen z. B. folgenden Möglichkeiten: Anhebung des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils Auf längere Privatfahrten mit dem betrieblichen Kraftfahrzeug sollte verzichtet werden, ggf. den Zweitwagen benutzen (sofern vorhanden) n) Private Anschaffung eines PKW Ist relativ sicher, dass die betriebliche Nutzung unter 50 % liegen wird, bietet es sich an, den Wagen privat zu kaufen und die beruflichen n Fahrten mit der Kilometerpauschale von 0,30 uro je gefahrenen Kilometer abzurechnen. Alternativ kann die Abrechnung auch auf Basis der tatsächlichen Kosten erfolgen. Zum Nachweis kann bereits eine Reisekostenabrechnung reichen, r die Führung eines Fahrtenbuches wird nicht expressis verbis vorgeschrieben. Zusatzvorteil: Der spätere Verkauf löst keinen steuerpflichtigen Gewinn aus. 32
33 Ende Teil B 33
34 C. AKTUELLES I. Geplante Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge II. III. IV. Einkommensteuerliche Behandlung des Kaufs kassenärztlicher Zulassungen Erbschaftsteuer Steueränderungsgesetz
35 I. Geplante Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge Inkrafttreten: 2008 ggf Steuersatz 30% für % ab 2009 Besteuerung pauschal oder persönlicher Steuersatz 35
36 II. Einkommensteuerliche Behandlung des Kauf kassenärztlicher Zulassungen Finanzgericht Niedersachsen ( ) wirtschaftlicher Vorteil aus Vertragsarztzulassung als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut OFD Koblenz ( ) Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut 36
37 II. Einkommensteuerliche Behandlung des Kauf kassenärztlicher Zulassungen Praxiswert aufzuteilen auf: Öffentlich-rechtliche Kassenzulassung Personenbezogener Praxiswert Anlagevermögen Forderungen etc. Aufteilungsmaßstab: Teilwerte 37
38 III. Erbschaftsteuer Bundesfinanzhof: ErbStG ist verfassungswidrig Die Rechtsfrage wurde dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung steht noch aus. Es wird damit gerechnet, dass die Unvereinbarkeit dieser Norm mit dem Grundgesetz festgestellt und eine Gesetzesänderung angeordnet wird. Geplante Übertragungen,, insb. solche unter Nutzung der vom BFH in Frage gestellten günstigeren Rechtslage, sollten daher nicht hinaus geschoben werden, sondern eher beschleunigt werden! 38
39 III. Erbschaftsteuer Bewertung von Grundvermögen Grundstückswerte bisher ca. 50% bis 70% der Verkehrswerte Grundstückswerte künftig ca. 80% der Verkehrswerte 39
40 III. Erbschaftsteuer Steuerklassen und persönliche Freibeträge Steuerklasse Personenkreis Freibetrag I Ehegatte Kinder / Stiefkinder Enkel 205 II Eltern und Grosseltern Geschwister III alle übrigen Erwerber Steuersätze Steuerpflichtiger Erwerb % in der Steuerklasse I II III bis über
41 IV. Steueränderungsgesetz 2007 Absenkung der Entfernungspauschale Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern Absenkung der Sparerfreibeträge Anhebung des Spitzensteuersatzes 41
42 Ende des Vortrags 42
Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrNeuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 setzt der Gesetzgeber nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrAuszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005
1 ANLAGE 2 Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 EStG 3 Nr. 63, Fassung ab 1.1.2005 63. Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrNagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand
Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele
MehrProf. Dr. Ludewig + Sozien
A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrDie steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG
Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrMerkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz
Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zwölf Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung?
MehrEine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.
Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung
MehrDas Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung -
Berliner Steuergespräche Berlin, 20. September 2004 Das Alterseinkünftegesetz Gesetzliche Rentenversicherung Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Seite
MehrAnwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG
Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel
MehrNeuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich zur
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrAbzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005
Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Durch das Alterseinkünftegesetz (Abruf-Nr. 041887) kommt die nachgelagerte Besteuerung. Dadurch bleiben Aufwendungen für
MehrDie Rürup-Rente als Baustein der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rückwirkend ab 01.01.2006 verbesserten Günstigerprüfung
Die Rürup-Rente als Baustein der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rückwirkend ab 01.01.2006 verbesserten Günstigerprüfung Das neue Alterseinkünftegesetz Im Frühjahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht
MehrSteuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrDANV Deutsche Anwalt- und Notarversicherung Richard Damme Hafenstr. 50, 67061 Ludwigshafen 062154933292 3. August 2007. Nein.
Basis-Rente Stammdaten 2007 für Freiberufler im Versorgungswerk Kunde Verheiratet mit Zusammenveranlagung Bundesland Kirchensteuerpflichtig Berufsgruppe Nein Baden-Württemberg Ja Freiberufler, Selbständiger
MehrAuswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen
1 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, am 05.07.2004
MehrBESTEUERUNG VON RENTEN
BESTEUERUNG VON RENTEN Muss ich für meine Rente Steuern zahlen? Klaus-Robert Braus Finanzamt Trier, 10. September 2012 Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten
MehrDie steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge-aufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz
Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge-aufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg I. Einführung Mit Urteil vom 6. 3. 2002 Az.: 2 BvL 17/99
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrOFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600
OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach
Mehr130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010
Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00
MehrGezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.
Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrInhaltsübersicht. Erbschaftssteuer 46 Berechnungstabellen und wichtige Adressen 47 Wie wächst das Vermögen? 47 Wichtige Adressen 48
1 Inhaltsübersicht Kalender 2012/2013 2 Gesetzliche Rentenversicherung 3 Rentenanpassungen 3 Drei-Schichten-Modell 3 Inflation 4 Faustdaten zur gesetzlichen Rentenversicherung 4 Durchschnittliche Lebenserwartung
MehrDie optimale ALTERSVORSORGE
Eberhard Abelein Die optimale ALTERSVORSORGE Für jede Lebenslage das richtige Konzept FinanzBuch Verlag 1. GESETZLICHE RENTE UND BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Die Bevölkerung nimmt zwar mehr und mehr zur
MehrINFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN INFOBLATT zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Infoblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten
MehrInformationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes
1 Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes Sehr geehrte Mitglieder, am 05.07.2004 ist das Alterseinkünftegesetz, das die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrSteuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz
Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen
MehrOBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE
OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE Oberfinanzdirektion Karlsruhe! Postfach 10 02 65! 76232 Karlsruhe An die Finanzämter Karlsruhe, 19.09.2005 Durchwahl (07 21) 9 26-26 58 Zimmer-Nr.: 203 Name: Frau Decker Verteiler
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrUnternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld
Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen
MehrWir möchten Sie heute über die wesentlichen Inhalte und Folgen dieses Gesetz informieren.
Neuerungen bei der Besteuerung von "Alterseinkünften" Am 1. Januar 2005 wird das Alterseinkünftegesetz in Kraft treten. Wir möchten Sie heute über die wesentlichen Inhalte und Folgen dieses Gesetz informieren.
MehrBürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
Mehrvon Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg
Die Besteuerung der Altersbezüge nach dem Alterseinkünftegesetz von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg I. Einführung Mit Urteil vom 6. 3. 2002-2 BvL 17/99 ( BStBl 2002 II S. 618) entschied
MehrPauschalen: 2011. Eurobeträge im Lohn- und Einkommensteuerverfahren 2011
beträge im Lohn- und Einkommensteuerverfahren 2011 Pauschalen: 2011 3 Nr. 13, Nr. 16, 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2, 9 Abs. 5 EStG, R 38 und 40 Abs. 1, 3 LStR Reisekosten bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit:
MehrINFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN INFOBLATT zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Infoblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten
MehrDas Alterseinkünftegesetz
Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrAnalyse einer möglichen Basisrente
Analyse einer möglichen Basisrente für: Herrn Max Mustermann Die Auswertung wurde erstellt von: Finanzspezialistin Frau Ursula Dreyer Max-Keith-Str. 66 45136 Essen Telefon: 0201-12516854 Telefax: 0201-12516855
Mehr2 Änderungen im Einkommensteuergesetz
2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrSonderrundschreiben Die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes insbesondere I. auf die private Altersvorsorge II. III. Änderungen bei den Beamten und Werkspensionen Erhöhte Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen
MehrHeute wissen, womit Sie später rechnen können. PrivatVorsorge
Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt am Main ServiceLine 069 24 1822 24 frankfurter-sparkasse.de Stand 6.2006 Heute wissen, womit Sie später rechnen können. PrivatVorsorge An einer privaten Vorsorge kommt
MehrAusfertigung. Satzungsänderung
Ausfertigung Satzungsänderung Die Vertreterversammlung des Niedersächsischen Versorgungswerkes der Rechtsanwälte hat am 4. September 2013 aufgrund des 4 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Niedersächsische
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrDie einkommenssteuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz
Vortrag Sozialwissenschaften Fach: Einkommensteuer Datum: 09.11.2005 Die einkommenssteuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz Referenten: Katrin Biel und Svenja
MehrVersicherungsüberblick
Versicherungsüberblick I. Versicherungsüberblick Tarifbeschreibung: PLUS.invest private (Tarif 62) Fondsgebundene Rentenversicherung mit Absicherung bei Tod durch Beitragsrückgewähr/ und einer flexiblen
MehrDrei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz
Drei Säulen oder drei Schichten 1/14 Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz Dr. Pascal Krimmer Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Vortrag am
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrDie private SofortRente: Lebenslang versorgt.
Die private SofortRente: Lebenslang versorgt. Vererbbar. Steueroptimiert. Verfügbar. Top-Platzierung bei der Auszahlung der Rente! Map-Report Nr. 865-866 (Juli 2014) Langes Leben lebenslange Rente. Unsere
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrINFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS
FÜR DEN STEUERBERATER INFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS Als Steuerberater obliegt es Ihnen, die steuerlichen Belange Ihrer Mandanten zu optimieren. In diesem Zusammenhang bietet Canada Life das Produkt
Mehr1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen
1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrOFD Verfügung S 227/5/16 St 224 vom 19.09.2005 Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf ausländische Renten hier: Schweizer Pensionskassen
Hubert Hintzen Ingelheim, 21.März 2007 Dipl Finanzwirt Selztalstrasse 82 55218 Ingelheim, 21. März 2007 E-Mail: huberthintzen@aol.com Tel. 0172 677 1041 Fax: 0611 770 230 246 An Fax 0721 / 926-2725 E-
MehrSo berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig
Altersvorsorge So berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Lohmar Das Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1.1.05 die beschränkte Abzugsfähigkeit von
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern
Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften
MehrSeite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz
Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrSteuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de
Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern Inhalt Vorwort... 3 1. Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für mich?.. 4 2. Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen?... 6
MehrGenerationengerechtigkeit
Private Altersvorsorge ist generationengerecht Dr. Gerhard Rupprecht Berlin, 18.02.2004 Generationengerechtigkeit Fazit aus der psychonomics-studie Jüngere: Wie zufrieden meinen Sie, werden Sie mit dem,
MehrVI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
72 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrVortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung
1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten
MehrDas Alterseinkünftegesetz Auswirkungen, Handlungsbedarf im Jahr 2004 und Gestaltungsüberlegungen
1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Gesetzgeber
MehrAltersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse
Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse von Markus Vetter Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95485
MehrFÜR DEN STEUERBERATER
Als Steuerberater optimieren Sie die steuerlichen Belange Ihrer Mandanten. In diesem Zusammenhang bietet Canada Life Basis rentenversicherungen an eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufgrund der
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrDie VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung Versorgungsverband Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter (VBLU) Geschäftsstelle: Gotenstraße 163, 53175 Bonn Vorstandsvorsitzender:
MehrZusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Dok.-Nr.: 5234148 Bundesministerium der Finanzen Pressemitteilung vom 14.02.2012 Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2012 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2012 geltenden
MehrDas Bürgerentlastungsgesetz
Kundenvorteile TP Kommunikation 17.08.2009 Neuregelungen im Überblick Umgestaltung des Sonderausgabenabzugs für so genannte sonstige Vorsorgeaufwendungen Alte Regelung Neue Regelung ab 2010 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
MehrTalent & Performance Management
Firmenwagen Nebenleistungsangebote wie der Firmenwagen gehören zu den typischen Leistungen für Führungskräfte. Dabei steht der emotionale Wert genauso im Vordergrund wie der finanzielle Vergleich mit einem
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015
- 1 - Lohnsteuer 2014/2015 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2013 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei
MehrBetriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011
Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030
MehrSteuerersparnisrechner BasisRente
Steuerersparnisrechner BasisRente Für Herrn Dr. Martin Mustermann und Frau Maria Mustermann Steuerersparnisrechner BasisRente Inhaltsverzeichnis 1. Ihre persönlichen Daten 2. Ihre aktuelle Einkommens-
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrDie besten Steuertipps für den Ruhestand
Beck kompakt Die besten Steuertipps für den Ruhestand von Bernhard Schmid 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67358 0 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrDas Hauptproblem der gesetzlichen Rentenversicherung
Das Hauptproblem der gesetzlichen Rentenversicherung Immer weniger Beitragszahler (Beschäftigte) müssen für immer mehr Leistungsempfänger (Rentner) aufkommen Beschäftige Rentner 2001 100 40 2030 100 84
MehrInformation betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe
Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung
MehrMuss ich meine Rente versteuern?
Muss ich meine Rente versteuern? Referentinnen: Christina Lauterbach, Steuerberaterin Silke Lebert,, Steuerfachwirtin Aschaffenburg, 08. Februar 2011 2 Was passiert aktuell! => Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
Mehr