MPC SCHIFFSBETEILIGUNGEN. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital

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1 MPC SCHIFFSBETEILIGUNGEN M S R I O A R D E C H E M S R I O A R D E C H E Münchmeyer Petersen Capital Münchmeyer Petersen Capital

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4 Anbieter von Vermögensanlagen sind seit 1. Juli 2005 gesetzlich verpflichtet, Prospekte nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist vorab von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten. In diesem Zusammenhang besteht eine gesetzliche Pflicht, darauf hinzuweisen, dass die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist. 4

5 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Angaben über die Vermögensanlage 6 Prospektverantwortung 14 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage 15 Das Schiff 24 Die Werft 27 Der Charterer 28 Der Vertragsreeder 30 Der Markt 33 Der Anbieter die MPC Capital Vermittlung 38 Angaben über die Emittentin Die Emittentin und das Kapital der Emittentin 40 Die Gründungsgesellschafter 42 Die Geschäftstätigkeit 46 Anlageziele und Anlagepolitik 47 Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Prüfung des Jahresabschlusses 49 Mitglieder der Geschäftsführung, Beirat, Treuhänderin sowie sonstige Personen 58 Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten 61 Gewährleistete Vermögensanlage 61 Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen 62 Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan 64 Erläuterungen zum prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan 66 Liquiditätsprognose 70 Ertragsprognose 72 Erläuterungen zur Liquiditäts- und Ertragsprognose 74 Prognostizierter Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluss 79 Sensitivitätsanalyse 83 Vertragliche Rahmenbedingungen 89 Übersicht über die weiteren Vertragspartner 96 Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 97 Steuerliche Rahmenbedingungen 99 Gesellschaftsvertrag 110 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 121 Mittelverwendungsvertrag 127 Vertragsreedervertrag 130 Verbraucherinformation für den Fernabsatz 134 Abwicklungshinweise 137 Glossar 139 Quellenhinweise 142 Beitrittsunterlagen I N H A LT S V E R Z E I C H N I S 5

6 A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E Das Konzept Der Markt für Containerschiffe wächst kontinuierlich. Das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) geht von einer weiteren Verdoppelung des weltweiten Containerumschlages in den nächsten zehn Jahren aus. Als Hauptgründe für diese Entwicklung werden die Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung, die Zunahme des Containerisierungsgrades bei den Transportgütern sowie die aktive Teilnahme von immer mehr Ländern am Welthandel angeführt. Folgerichtig werden immer größere Gütermengen zwischen den Kontinenten transportiert, sodass die Nachfrage nach Containerschiffen stetig steigt. Zusätzlich zu diesen Entwicklungschancen bieten Schiffsbeteiligungen die Möglichkeit, das Anlageportfolio zu diversifizieren, da diese Beteiligungsform eine geringe Parallelentwicklung mit anderen Kapitalanlagen aufweist. Nutzen Sie diese Möglichkeiten durch eine Beteiligung an der Rio Ardeche und partizipieren Sie zukünftig am prosperierenden Welthandel. Das MS Rio Ardeche ist ein Vollcontainerschiff mit einer Stellplatzkapazität von TEU und einer Geschwindigkeit von 22 Knoten (ca. 40 km/h). Bauwerft ist die Howaldtswerke Deutsche Werft GmbH (HDW) in Kiel. Die Ablieferung ist für Mitte November 2006 vorgesehen. Das Beteiligungsangebot Rio Ardeche wird in der bewährten Partnerschaft mit der MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG als Vertragsreeder aufgelegt. Das Schiff ist nach Ablieferung für acht Jahre fest an CMA CGM S.A., Marseille, die weltweit drittgrößte Reederei im Containerverkehr, verchartert. Art der Beteiligung Der Kapitalanleger beteiligt sich mit seiner Zeichnungssumme kommanditistisch an der Rio Ardeche Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, die Eigentümerin des Schiffes ist. Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme Das Emissionsvolumen beträgt EUR zuzüglich einer möglichen Überzeichnungsreserve von bis zu EUR Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR , höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte Jeder Kommanditist ist mit weitgehenden Kontrollrechten, insbesondere auf Übersendung des Jahresabschlusses sowie Überprüfung des Abschlusses durch Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft, ausgestattet. Weitere Rechte der Kommanditisten sind beispielsweise das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, das Stimmrecht, die Ergebnisteilhabe, das Entnahmerecht, das Kündigungs- und Liquidationsrecht, das Recht auf Auseinandersetzungs- und Abfindungsguthaben. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E

7 Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage und weitere Treuepflichten gegenüber. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption Die Gesellschafter erzielen aufgrund ihrer Beteiligung an der Schifffahrtsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gesellschaft, die gewerbesteuerpflichtig ist, hat ab dem Jahr 2005 zur Gewinnermittlung nach der Tonnage gem. 5a Einkommensteuergesetz (sog. Tonnagesteuer) optiert. Sie ermittelt damit ihre Gewinne unabhängig von ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf pauschal entsprechend der Tonnage des Schiffes. Der jährlich zu versteuernde Tonnagegewinn wird ca. 0,15% der Kommanditeinlage betragen. Ein Gewinn aus einer späteren Veräußerung des Schiffes oder der Beteiligung ist durch den Tonnagegewinn abgegolten. Die MPC Capital Vermittlung GmbH als Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern. A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E 7

8 Übertragbarkeit der Vermögensanlage Die Beteiligung an der Rio Ardeche Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG hat eine prospektierte Laufzeit von ca. 16 Jahren ab Ablieferung des Schiffes. Vor Ablauf dieser Frist kann die Beteiligung gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ( 16) im Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Abtretung entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte übertragen werden. Im Falle der Veräußerung hat der Vertragsreeder ein Vorkaufsrecht zu gleichen Kaufvertragsbedingungen. Die Übertragung einer Beteiligung an der Gesellschaft ist nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Wichtige Gründe können z. B. die eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit des Käufers sein oder dass der potenzielle Gesellschafter nach Kenntnis der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Risikoperson im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich bei Übertragungen auf Ehegatten sowie auf Verwandte in gerader Linie. Entsprechendes gilt für die Übertragung und/oder Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzierung von Einlagen, eine Sicherungsübereignung oder die Bestellung eines Nießbrauches. Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende und/oder entstehende Beteiligung mindestens EUR beträgt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es bisher keinen geregelten und liquiden Zweitmarkt für Schiffsbeteiligungen gibt, sodass möglicherweise eine Veräußerung nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich ist. Vor Übertragung einer Beteiligung sollten die steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden. Der Übergang der Beteiligungen durch Erbfall ( 17 des Gesellschaftsvertrages) ist jederzeit möglich. Die Erben des Gesellschafters treten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Mehrere Erben haben zur Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen. Zahlstelle Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh (TVP), Palmaille 67, Hamburg. Die TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung. Zahlung des Erwerbspreises Die Einzahlung der übernommenen Kapitaleinlage erfolgt zu 20% zzgl. 5% Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhandkommanditistin. Die verbleibenden 80% werden zum 15. September 2006 fällig. Die entsprechenden Beträge sind auf folgendes Mittelverwendungskonto einzuzahlen: 8 A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E

9 Kontoinhaber: Rio Ardeche Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG Kontonummer: BLZ: Bank: HSH Nordbank AG, Hamburg Verwendungszweck: Rio Ardeche wegen Investition Entgegennahme der Beitrittserklärung Zeichnungsscheine nimmt die TVP Treuhandund Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Palmaille 67, Hamburg, entgegen. Vorgesehene Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird bei Erreichung des geplanten Emissionsvolumens zzgl. des möglichen Überzeichnungspotenzials von maximal EUR geschlossen. Eine vorzeitige Schließung ist nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Kürzung von Zeichnungen, Anteilen bzw. Beteiligungen. Angebotener Teilbetrag im Ausland Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland angeboten. Erwerbspreis Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zuzüglich des Agios in Höhe von 5% der Zeichnungssumme. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR Höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Weitere Kosten der Beteiligung Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ist die TVP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Basiszinssatz nach 247 BGB in Rechnung zu stellen ( 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Falls eine persönliche Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht ist, fallen für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht zusätzliche Kosten an, die vom Anleger selbst zu tragen sind. Bei der Überweisung des Zeichnungsbetrages können für den Anleger Kosten anfallen. Eine steuerliche Beratung auf Ebene des Anlegers ist mit Kosten verbunden. Der Anleger trägt im Zusammenhang mit der Übertragung ggf. entstehende Kosten, z. B. für die rechtliche und steuerliche Beratung oder die Verkaufsanbahnung. Im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft hat der Anleger eventuell Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens zu tragen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung. Weitere vom Anleger zu erbringende Leistungen Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe der von ihnen gezeichneten Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Nach vollständiger Erbringung der Einlage kann die Haftung insoweit wieder aufleben, als dem Anleger A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E 9

10 Teilbeträge seiner Einlage etwa im Rahmen von Entnahmen (Ausschüttungen) zurückgezahlt werden und die Einlage hierdurch unter die Kommanditeinlage sinkt (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten. und Beratungskosten. Als weitere Kapitalbeschaffungsgebühr erhält die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH das Agio in Höhe von 5% des Kommanditkapitals. Die Gesamthöhe der Provisionen entspricht damit EUR Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Positionen und deren jeweilige Höhe sind der Seite 64 zu entnehmen. Gesamthöhe der Provisionen 90,42% der Investitionssumme sind gemäß Investitionsplan für die Anschaffung des Schiffes vorgesehen (vgl. Seite 64 f., Prognostizierter Investitionsplan ). Die Liquiditätsreserve der Schifffahrtsgesellschaft beträgt 0,23%. Die verbleibenden 9,35% der Investitionssumme sind Gebühren für die vorbereitende Bereederung, Kreditbearbeitung/Zusageprovision, Kapitalbeschaffung, Treuhandvergütung und sonstige Gründungs- Gesellschaftsvertrag/Treuhandund Verwaltungsvertrag Der Gesellschaftsvertrag sowie der Treuhandund Verwaltungsvertrag sind im vollen Wortlaut auf den Seiten abgedruckt. Zielgruppe Unternehmerisch orientierte Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont von rund 16 Jahren, die mit den Risiken einer Anlage in Schiffe vertraut sind. 10 A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E

11 Das Beteiligungsobjekt Schiffstyp Containerkapazität Davon homogen à 14 Tonnen Kühlcontaineranschlüsse Davon unter Deck Geschwindigkeit Bauwerft 3 Modernes Vollcontainerschiff TEU TEU FEU FEU 3 Ca. 22,0 Knoten auf 10,10 m Tiefgang 3 Howaldtswerke Deutsche Werft GmbH (HDW), Kiel Baunummer Anschaffungskosten Schiffspreis Erstausrüstung Bauaufsicht Zwischenfinanzierung Kursdifferenz Zwischenfinanzierung Gesamt 3 EUR EUR EUR EUR EUR EUR Geplante Ablieferung November 2006 A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E 11

12 Wichtige Vertragspartner Anbieter Vertragsreeder Charterer Treuhänderin Mittelverwender 3 MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH, Hamburg 3 MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG, Hamburg 3 CMA CGM S. A., Marseille, Frankreich 3 TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Hamburg 3 BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg Das Beschäftigungskonzept Geplante Laufzeit Festcharterperiode Festcharterrate Kalkulierte Anschlusscharter Kaufoption 3 Ca. 16 Jahre ab Infahrtsetzung 3 Acht Jahre ab Infahrtsetzung 3 USD pro Tag 3 USD pro Tag 3 Nach Ablauf der Festcharterperiode besteht für den Charterer CMA CGM eine Kaufoption zu USD EUR Das Schiffshypothekendarlehen Darlehensart Laufzeit 3 Schiffshypothekendarlehen, wovon mindestens 50% in USD und maximal 50% in JPY valutieren 3 Zwölf Jahre ab Ablieferung Gesicherte Zinssätze inkl. Bankenmarge 3 USD-Tranche: 6,095% p. a. für 80% der Tranche bis November ) 3 JPY-Tranche: 2,910% p. a. für ca. 78,5% der Tranche 2) Angenommene Zinssätze nach Ablauf der Zinsbindungsperiode Rückzahlung 3 USD 7,5% p. a. 3 JPY 3,5% p. a. 3 Die Tilgung erfolgt in 48 vierteljährlichen Raten, beginnend drei Monate nach Ablieferung des Schiffes auf eine Restschuld von max. USD nach zwölf Jahren (angenommenes Tilgungsprofil 15 Jahre). 1) Es wurde eine Bankenmarge von 1,375% vereinbart. 2) Für die weiteren 20% bzw. 21,5% der Tranche wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, um flexibel Sondertilgungen leisten zu können. 12 A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E

13 Die Wechselkurse Kurssicherung des Schiffskaufpreises 3 Der Kaufpreis für das Schiff wurde mit der HDW-Werft in EUR vereinbart. Die Finanzierung erfolgt über Kommanditbeteiligungen in EUR und ein Schiffshypothekendarlehen, das in USD und JPY vereinbart wurde. Zur Wechselkursabsicherung während der Investitionsphase wurde im Januar 2005 ein Devisentermingeschäft mit einem USD- Wechselkurs von USD 1,3450 pro EUR für den gesamten mit der Werft vereinbarten Schiffskaufpreis von EUR 41,2 Millionen zum Liefertermin des Schiffes vereinbart. Weiterhin wurde im Oktober 2005 ein Devisentermingeschäft von USD in EUR abgeschlossen, das zum 17. November 2006 für den Eigenkapitalanteil einen festen Wechselkurs von USD 1,2280 pro EUR sicherstellt. Kurssicherung des Schiffshypothekendarlehens in JPY 3 Das Schiffshypothekendarlehen kann bis zu 50% in JPY valutieren. Der JPY-Anteil des Darlehens wurde zur Hälfte (USD ) über ein Devisentermingeschäft zum Kurs JPY 98,71 pro USD gesichert. Für den weiteren in JPY valutierenden Darlehensanteil wurden Devisenoptionsgeschäfte abgeschlossen, durch die zum 17. November 2006 ein Wechselkurs von JPY 105 pro USD für die Emittentin garantiert ist und Kursentwicklungen bis zu JPY 89,96 pro USD zugunsten der Anleger genutzt werden können. Bei der Kalkulation wurde für die Investitionsphase ein Durchschnittskurs von JPY 101,86 pro USD angenommen. Angenommener Wechselkurs in der Betriebsphase 3 USD je EUR 3 JPY je USD 1,20 bis durchgehend 1,15 ab 2008 Prognostizierte Ausschüttungen, bezogen auf die Zeichnungssumme 1) 3 8% p. a. ab % p. a. ab Ansteigend auf 20% p. a. im Jahr 2022 (zzgl. Anteil am Veräußerungserlös, voraussichtlich im Jahr 2022) 3 Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss inkl. Veräußerungserlös nach Steuern beträgt bei einer kalkulierten Laufzeit von ca. 16 Jahren gut 220% der Zeichnungssumme. Kalkulierter Veräußerungserlös 3 35% der Summe aus Schiffspreis einschließlich Kursdifferenzen aus Devisentermingeschäften sowie Kosten der Bauaufsicht und Erstausrüstung (EUR ) nach ca. 16 Betriebsjahren. 1) Bei den Ausschüttungen handelt es sich um die Verwendung vorhandener Liquidität für Entnahmen der Gesellschafter, die aus erwirtschafteten Liquiditätsüberschüssen erfolgen sowie die Rückzahlung der Kommanditeinlage beinhalten. A N G A B E N Ü B E R D I E V E R M Ö G E N S A N L A G E 13

14 P R O S P E K T V E R A N T W O R T U N G Verantwortlich für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ist die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH mit Sitz Palmaille 67, Hamburg. Von dem Inhalt dieses Prospektes abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH. Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens nach die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Prospektaufstellungsdatum Hamburg, 8. Januar 2006 Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes können sich in der Zukunft ändern (vgl. Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, S. 15 ff.). Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu geben. Der Prospektherausgeber ist nicht verantwortlich für die persönliche Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständig tätige Anlageberater oder -vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Ulrich Oldehaver Ulf Holländer Marcel Becker (Geschäftsführer) (Geschäftsführer) (Geschäftsführer) Bert Manke (Geschäftsführer) 14 P R O S P E K T V E R A N T W O R T U N G

15 D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus Sicht des Herausgebers für die Entscheidungsfindung des Anlegers wichtigen Informationen wieder. Für die umfassende Beurteilung der Kapitalanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar. Das Angebot zu einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, der selbst ein Gespür für das Risikoprofil einer unternehmerischen Beteiligung besitzt. Mit einer geplanten Laufzeit von ca. 16 Jahren ab Infahrtsetzung des Schiffes ist die Rio Ardeche Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG als langfristige Kapitalanlage konzipiert. Der Zeichner sollte daher bei Erwerb der Beteiligung über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird empfohlen, individuellen Rat bei einem Steuerberater einzuholen. Zusätzliche Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können vom Prospektherausgeber nicht erfasst werden. A L L G E M E I N E R I S I K E N V O N S C H I F F S B E T E I L I G U N G E N Der wirtschaftliche Verlauf einer Schiffsbeteiligung ist von verschiedenen in der Zukunft liegenden gesamtwirtschaftlichen Ereignissen abhängig, die die Wertentwicklung der Anlage negativ beeinflussen können: Verschlechterung des Welthandels, abnehmende Nachfrage nach Transportkapazitäten für Container, sinkende Containerschiffspreise, erhöhte Schiffbaukapazitäten und Ablieferungen etc. Aufgrund dieser allgemeinen Risiken ist es möglich, dass die Wertentwicklung der angebotenen Schiffsbeteiligung unter den Erwartungen bleibt oder sogar negativ ist, ohne dass der einzelne Anleger oder die Schifffahrtsgesellschaft dies beeinflussen können. Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken sind Investitionen in Schiffe in Form von geschlossenen Fondsbeteiligungen als unternehmerische Beteiligungen auch speziellen Risiken ausgesetzt. Diese können unterteilt werden in prognosegefährdende Risiken (Risiken, die lediglich zu einer schwächeren Prognose führen können), anlagegefährdende Risiken (Risiken, die entweder das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeichnungssumme führen können) und anlegergefährdende Risiken (Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden). Da der Anleger sich an diesem Fonds kommanditistisch beteiligt, ist die Haftung grundsätzlich auf seine Zeichnungssumme beschränkt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Risiken einzeln oder kumuliert auftreten können und dadurch negative Auswirkungen auf Gewinn und Liquidität entfalten. Für D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E 15

16 den Fall eines kumulierten Auftretens der dargestellten Risiken muss auf die Möglichkeit von Kapitalverlusten hingewiesen werden. Ferner ist denkbar, dass im Rahmen der Inanspruchnahme der so genannten Tonnagesteuer im Sinne des 5a EStG zusätzlich zum Verlust der Einlage Steuerzahlungen auf die pauschal ermittelten steuerlichen Gewinne zu leisten sind. Im ungünstigsten Fall verliert der Anleger im Ergebnis also nicht nur seine Einlage, sondern muss darüber hinaus auch die aus der Beteiligung resultierenden Steuerbelastungen tragen. Des Weiteren kann es zu einem Wiederaufleben der Haftung kommen, wenn Anleger im Rahmen von Ausschüttungen bereits Teile ihrer Kommanditeinlage zurückerhalten haben. In diesem Falle besteht das Risiko, dass bereits ausgeschüttete und in das Privatvermögen des Anlegers geflossene Beträge zurückgefordert werden. P R O G N O S E G E F Ä H R D E N D E R I S I K E N Durchführung der Investition Der Investitionsplan ist grundsätzlich verbindlich. Es kann jedoch bezüglich der in der Investitionsrechnung genannten Positionen zu Kostenüberschreitungen kommen, soweit die Positionen nicht vertraglich festgelegt sind. Ferner besteht stets die Möglichkeit, Verträge im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern. Soweit sich derartige Vertragsänderungen wesentlich auf den Investitionsplan auswirken, ist die Zustimmung der Gesellschaftsversammlung erforderlich. Eventuelle Änderungen können zu Anpassungen der Investitionssumme führen. Erhöhungen des Emissionskapitals führen zu anteiligen Verringerungen der Ergebnisse. Wechselkursrisiken Die Anleger erbringen ihre Einlageverpflichtung in EUR, wogegen die Schifffahrtsgesellschaft Einnahmen und Aufwendungen zum Teil in anderen Währungen (hauptsächlich USD und JPY) hat. Insofern besteht bei der Umrechnung in EUR das Risiko, dass die realisierten Wechselkurse unter den kalkulierten Wechselkursen liegen könnten. Dies hätte insbesondere auf folgende Bereiche Auswirkungen: Investitionsdurchführung: In der Investitionsphase sind von der Fondsgesellschaft im Wesentlichen Zahlungen in EUR zu leisten. Da das Fremdkapital in USD und JPY aufgenommen wird, wurden für den Termin der planmäßigen Ablieferung Devisentermingeschäfte und Devisenoptionsgeschäfte abgeschlossen. Durch Devisentermingeschäfte wird für das gesamte von der KfW IPEX-Bank gewährte Darlehen ein fester EUR/USD-Wechselkurs von USD 1,345 pro EUR und für die Hälfte der JPY-Tranche des Schiffshypothekendarlehens ein fester USD/ JPY-Wechselkurs von JPY 98,71 pro USD festgelegt. Sollten gegenüber der Planung höhere Aufwendungen anfallen, besteht das Risiko, dass 16 D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E

17 sich diese höheren Aufwendungen durch ungünstigere Kurse zusätzlich erhöhen. Bei einem gegenüber der Planung geringeren Aufwand in EUR besteht das Risiko, dass aus den nicht benötigten Teilen der Devisentermingeschäfte beim Rückumtausch ein Verlust entsteht. Darlehen: Ein weiteres Wechselkursrisiko liegt in der Tilgung der JPY-Tranche des Schiffshypothekendarlehens aus den laufenden USD-Einnahmen. Diese wurde in der Kalkulation zu einem Kurs von durchgehend JPY 115 pro USD berücksichtigt. Bei einem schwächeren USD gegenüber dem JPY besteht insofern das Risiko, dass mehr USD-Liquidität zur Bedienung von Zinsen und Tilgung benötigt wird. Dadurch würde weniger Liquidität für Ausschüttungen an die Gesellschafter zur Verfügung stehen. Liquiditätsüberschuss: Der nach sämtlichen Kosten und dem Kapitaldienst verbleibende Liquiditätsüberschuss in USD bildet die Grundlage für die Höhe der zu beschließenden Ausschüttungen. Bei ungünstigen Kursverhältnissen zum jeweiligen Umrechnungs-/Ausschüttungszeitpunkt besteht das Risiko, dass die EUR-Ausschüttungen geringer ausfallen. Schiffsbetriebskosten: Für Betriebskosten, die nicht in der Einnahmewährung USD anfallen, besteht ein Kursrisiko. Hierzu zählen insbesondere Teile der Aufwendungen für Ersatzteile, Reparaturen und Besatzungskosten. Veräußerungserlös: Der Veräußerungserlös ist ein wesentlicher Bestandteil der Kapitalflussrechnung. Die Veräußerung des Schiffes ist prospektmäßig nach ca. 16 Jahren geplant. Im Falle der Ausübung der Kaufoption durch den Charterer nach acht Jahren ist ein Kaufpreis in EUR und USD vorgesehen. Andernfalls ist eine Veräußerung gegen EUR, USD oder andere Währungen möglich. Die Auszahlungen an die Gesellschafter sind in EUR zu leisten. Insofern kann bei der Veräußerung ein Wechselkursrisiko bestehen. Zinsrisiko Die Zinssätze wurden während der Zinsbindungsperiode bis Mitte November 2014 für die USD-Tranche zu 80% des Darlehensbetrages und für die JPY-Tranche zu ca. 78,5% des Darlehensbetrages abgesichert. Für die weiteren 20% bzw. 21,5% besteht während dieser Periode das Risiko höherer Zinsen als kalkuliert. Dies würde zu einer höheren Belastung der Gesellschaft und damit ggf. zu niedrigeren Ausschüttungen führen. Nach Ablauf der Zinsbindungsperiode unterliegen die Darlehenszinsen der Volatilität des Kapitalmarktes, sodass das Risiko besteht, dass der dann zu vereinbarende Marktzins über dem kalkulierten Zinssatz liegen könnte. Die gegenwärtig mit der finanzierenden Bank vereinbarte Marge beträgt 1,375% p. a. Nach Ablauf der zwölfjährigen Darlehenslaufzeit ist es möglich, dass sich bei der dann abzuschließenden Anschlussfinanzierung die Marge erhöht. Dies würde zu Mehraufwendungen bei der Schifffahrtsgesellschaft führen. D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E 17

18 Marktumfeld Es ist darauf hinzuweisen, dass die Charterraten natürlichen Marktschwankungen unterliegen, die sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage ergeben. Das Fondsschiff ist nach Ablieferung im Rahmen der Erstbeschäftigung für acht Jahre an einen Charterer verchartert, der ein Dynamar-Rating von 1 2 aufweist. Eine exakte Prognose über das Marktumfeld bei Beendigung der Erstcharter kann aufgrund der Laufzeit des Prognosezeitraumes nicht gegeben werden. Daher sind negative Abweichungen von den prospektierten Plandaten nicht auszuschließen. Erzielbarer Verkaufserlös Grundsätzlich besteht das Risiko einer Unterschreitung des prospektierten Verkaufserlöses. Sollte der Charterer die Kaufoption nach acht Jahren ausüben, besteht das Risiko, dass der vereinbarte Optionspreis von USD 18 Millionen plus EUR 20 Millionen unterhalb eines dann erzielbaren Marktpreises liegt. Betriebs- und Verwaltungskostenrisiko Generell kann nicht ausgeschlossen werden, dass die angesetzten Betriebs- und Verwaltungskosten überschritten werden. Die Schifffahrtsgesellschaft plant die Schiffe mit Nicht-EU-Personal zu besetzen. Um dieses zu ermöglichen, wird das Schiff ausgeflaggt und unter liberianischer Flagge betrieben. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als Genehmigungsbehörde könnte aufgrund geänderter Rechtsvorschriften und geänderter Verwaltungspraxis die Ausflaggungsgenehmigung nicht erteilen oder nach Ablauf der zweijährigen Genehmigungsfrist nicht erneuern. Dies würde zur Rückflaggung unter die deutsche Flagge und zu erheblich höheren Personalkosten führen, da die Schiffsführung gegen deutsches Personal ausgetauscht werden müsste. Die zusätzlichen Mehrkosten würden voraussichtlich mindestens EUR p. a. betragen. Rechtliche und steuerliche Risiken Es besteht das Risiko, dass künftige Entscheidungen der Finanzverwaltung, Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung die vorhergesagten Ergebnisse entscheidend beeinflussen. Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen können erheblichen Einfluss auf die geplanten Ergebnisse haben. Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird erst im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung durch das Finanzamt getroffen. Nach der Konzeption optiert die Beteiligungsgesellschaft bereits seit dem Jahr 2005 zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG (Tonnagesteuer). Danach haben die Anleger pauschal niedrige Gewinne zu versteuern, auch wenn die Gesellschaft tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet. Sollten die Regelungen der Tonnagesteuer in der Zukunft aufgehoben oder geändert werden oder sollte die Inanspruchnah- 18 D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E

19 me der Tonnagesteuer aus anderen Gründen nicht möglich sein, müsste die Gesellschaft zur Gewinnermittlung durch den Betriebsvermögensvergleich zurückkehren. Dies würde im Vergleich zu der Prospektprognose zu einer deutlich höheren Steuerbelastung sowohl beim Anleger (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) als auch bei der Gesellschaft (Gewerbesteuer) führen. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages wurde angenommen, dass die durch die Gründungsgesellschafter zu erbringenden Leistungen vor der Auslieferung des Schiffes erfolgen und damit nicht in die Ermittlung des Gewerbeertrags einzubeziehen sind. Sollte die Leistungserbringung erst nach Auslieferung des Schiffes erfolgen, wären diese Vergütungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages zu berücksichtigen, was zu einer höheren Gewerbesteuer führen würde. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist zurzeit ein Verfahren (1 BvL 10/02) anhängig, bei dem es um die Vereinbarkeit unterschiedlicher Behandlung verschiedener Vermögensarten im Rahmen der Bemessung der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht. Die Ungleichbehandlung der verschiedenen Vermögensarten könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoßen. Es besteht das Risiko, dass die Begünstigung bestimmter Vermögensarten möglicherweise entfällt (vgl. Kapitel Steuerliche Rahmenbedingungen, S. 99 ff.). Allgemeine Vertragserfüllungsrisiken Die Schifffahrtsgesellschaft trägt das Risiko, dass Partner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht bzw. nicht vollständig nachkommen oder ggf. vorhandene Kündigungsmöglichkeiten wahrnehmen. Vertragserfüllung aus der Chartervereinbarung Die Beteiligungsgesellschaft trägt das Risiko, dass der Charterer seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Chartervertrag nicht erfüllen kann. In diesem Fall besteht das Risiko, dass eine Weiterbeschäftigung des Schiffes durch CMA CGM oder einen anderen Charterer nicht oder nur zu einer niedrigeren Charterrate möglich ist. Vertragserfüllung aus dem Vertragsreedervertrag Vertragsverletzungen seitens des Reeders könnten dazu führen, dass das Schiff nicht vorschriftsmäßig gewartet und gepflegt wird. Folglich könnten zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen notwendig sein, die zu einer Überschreitung der Betriebskosten führen würden. Weiterhin besteht das Risiko, dass die Reederei andere von ihr bereederte Schiffe bevorteilt, z. B. bei Charterabschlüssen und Personalauswahl. Bei Kündigung des Vertragsreedervertrages kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Vertragsreeder die Bereederung des Schiffes nur zu höheren Kosten übernimmt. D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E 19

20 Vertragserfüllung aus dem Poolvertrag Für das MS Rio Ardeche und das bau- gleiche Schwesterschiff Rio Adour wurde ein gemeinsamer Zwischenfinanzierungspool gegründet. Dieser dient der gleichmäßigen Verteilung der Zwischenfinanzierungskosten unter den Schiffen in der Investitionsphase. Bei diesen Poolvereinbarungen besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich der Zwischenfinanzierungsaufwand der Schifffahrtsgesellschaft durch eine verspätete Ablieferung des anderen Poolschiffes erhöhen könnte. Einlagepflicht der Gesellschafter Für den Fall, dass ein Gesellschafter seine Einlage nicht oder nicht vollständig erbringt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Basiszinssatz nach 247 BGB fällig ( 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Weiterhin besteht gemäß 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die Möglichkeit, Treugeber und Kommanditisten, die trotz Mahnung und Nachfristsetzung ihrer Einzahlungsverpflichtung nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen, aus der Kommanditgesellschaft auszuschließen. A N L A G E G E F Ä H R D E N D E R I S I K E N Soweit prognosegefährdende Risiken eine starke Ausprägung annehmen oder kumuliert auftreten, können sie zu anlagegefährdenden Risiken werden. Übergabe des Schiffes Es besteht prinzipiell das Risiko, dass das Schiff nicht oder nicht vertragsgemäß übergeben wird. Die für den Betrieb des Schiffes notwendigen behördlichen Genehmigungen, wie insbesondere das Klassifikationszertifikat, werden erst mit Ablieferung des Schiffes erteilt. Insofern besteht grundsätzlich das Risiko, dass Genehmigungen nicht erteilt werden können. Vertragserfüllungsrisiko aus dem Bauvertrag Grundsätzlich besteht das Risiko, dass das Schiff von der Bauwerft nicht abgeliefert werden kann (z. B. aufgrund von Insolvenz, Naturkatastrophe). In diesen Fällen muss der Fonds entweder rückabgewickelt oder ein neues Schiff bei einer anderen Werft bestellt werden. Es besteht eine Anzahlungsgarantie der ThyssenKrupp AG, Muttergesellschaft der Werft, die im Schadensfall bereits geleistete Anzahlungen abdeckt. Darüber hinaus ist zur Abdeckung der Nebenkosten der Investition eine Interesseversicherung abgeschlossen worden. Bei einer Neubestellung besteht das Risiko, dass ein neues Schiff nur zu 20 D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E

21 einem höheren Preis und/oder mit einem späteren Ablieferungstermin bestellt werden kann und dass eine neue Beschäftigung gesucht werden muss. Vertragserfüllungsrisiko aus der Anzahlungsgarantie Soweit die Bauwerft das Schiff nicht abliefern kann, garantiert die ThyssenKrupp AG für die bereits geleisteten Anzahlungen. Sie erstattet in diesem Fall die erfolgten Zahlungen zzgl. 8% Zinsen p. a. Es besteht das Risiko, dass die ThyssenKrupp AG zu diesem Zeitpunkt ihren Verpflichtungen aus der Garantie auch nicht mehr nachkommen kann. In diesem Fall kann der Garantiegeber die geleisteten Anzahlungen nicht mehr an die Beteiligungsgesellschaft erstatten. Vertragserfüllungsrisiko aus dem Schiffshypothekendarlehen Unter bestimmten Umständen besteht das Risiko, dass die der Schifffahrtsgesellschaft bereits zugesagten Darlehen nicht bzw. nicht vollständig ausgezahlt bzw. zurückgefordert werden können. Sollten z. B. die Auszahlungsvoraussetzungen bei Infahrtsetzung nicht erfüllt sein, kann die Zwischenfinanzierung vollständig zurückgefordert werden. Sofern in diesem Fall keine andere Finanzierung gefunden wird, droht der Schifffahrtsgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit. Platzierungsgarantie Sofern der Garant im Falle der Inanspruchnahme seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist die Gesamtfinanzierung nicht mehr sichergestellt. Landesbürgschaft Sofern das Land Schleswig-Holstein als Bürge für das Schiffshypothekendarlehen im Falle der Inanspruchnahme seiner Bürgschaftsverpflichtung nicht nachkommt, ist die Gesamtfinanzierung nicht mehr sichergestellt. Vertragserfüllungsrisiko aus dem Mittelverwendungsvertrag Sofern der Mittelverwender seinen obliegenden Prüfungspflichten nicht nachkommt, besteht das Risiko der Fehlverwendung der eingezahlten Kommanditeinlagen. Im Extremfall droht der Gesellschaft die Insolvenz. Allgemeine Betriebs- und Objektrisiken Grundsätzlich besteht das Risiko von Schäden am Schiff bis hin zum Totalverlust bzw. das Risiko von Schäden, die durch den Betrieb des Schiffes gegenüber Dritten entstehen können. In diesem Zusammenhang ist eine Durchgriffshaftung nicht vollständig auszuschließen. D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E 21

22 Betriebseinnahmenrisiko/ Beschäftigung des Schiffes Die Anleger tragen das Risiko geringerer Betriebseinnahmen, insbesondere aufgrund von: Charterausfällen während der Festcharterperiode, z. B. wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Charterers Anschlusscharter zu einem geringeren Niveau als prospektiert Charterausfällen infolge einer geringeren Anzahl von Einsatztagen, z. B. aufgrund technischer Ausfälle des Schiffes. Versicherungsverträge Folgende Versicherungen werden abgeschlossen: Kaskoversicherung Haftpflicht-/P&I-Versicherung Loss-of-Hire-Versicherung Interesseversicherung Bezüglich aller Versicherungen besteht das Risiko, dass im Schadensfall die Versicherungsgesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen bzw. einzelne Risiken nicht versicherbar oder ausgeschlossen sind. Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft kann auch durch versicherte Schadensfälle geschmälert werden, da die Versicherungsverträge häufig Selbstbehalte vorsehen. Im Fall der Loss-of-Hire- Versicherung zum Beispiel besteht i. d. R. ein Selbstbehalt für die ersten 14 Tage. Weiterhin sind Schadensausfallzeiten aus technischen Gründen von mehr als 90 Tagen oftmals nicht durch die Loss-of-Hire-Versicherung abgedeckt. Das Auftreten von Schadensfällen kann zu höheren Versicherungsprämien führen. Nichterfüllung durch die Schifffahrtsgesellschaft Für den Fall, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihre Vertragspflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt, besteht das Risiko, dass Vertragspartner, insbesondere aufgrund der ihnen gewährten Sicherheiten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen der Schifffahrtsgesellschaft vornehmen können. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner (z. B. Charterer oder Vertragsreeder) geschlossene Vereinbarungen wegen Nichterfüllung kündigen. In diesem Fall muss die Schifffahrtsgesellschaft mit anderen Vertragspartnern neue Vereinbarungen zu möglicherweise ungünstigeren Konditionen abschließen. Ausschüttungen (Entnahmen) Die Höhe und Häufigkeit der Ausschüttungen hängt von vielen Faktoren ab und kann Schwankungen unterliegen. Dies kann dazu führen, dass in einzelnen Jahren keine bzw. nur ein Teil der geplanten Ausschüttungen erfolgt. Es besteht weiterhin ein Restrisiko, dass durch das Aufeinandertreffen verschiedener Ereignisse zu keinem Zeitpunkt Ausschüttungen vorgenommen werden können. 22 D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E

23 Fungibilität Eine Veräußerung der Beteiligung ist grundsätzlich mit Zustimmung des persönlich haftenden Gesellschafters zum Ende eines Kalendervierteljahres zulässig. Dennoch kann es aufgrund der eingeschränkten Handelbarkeit vorkommen, dass ein Anteil zum gewünschten Verkaufszeitpunkt nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis verkauft werden kann. Haftung Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe der von ihnen gezeichneten Beteiligung (Haftsumme) begrenzt. Bei negativer Entwicklung kann es zu einem Totalverlust der Einlage kommen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Bei plangemäßem Verlauf erhalten die Anleger Ausschüttungen, denen keine entsprechenden Gewinne gegenüberstehen. Gemäß 169 ff. HGB führen diese Auszahlungen zum Wiederaufleben der auf das eingesetzte Kapital beschränkten Haftung, da das Kapitalkonto der Anleger dadurch unter die Haftsumme sinkt. Es besteht daher das Risiko, dass bereits ausgeschüttete Beträge zurückgefordert werden können (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung nach 172 HGB). Die Haftung in Höhe der gezeichneten Beteiligung gilt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten fort. A N L E G E R G E F Ä H R D E N D E R I S I K E N Fremdfinanzierung des Anteils Anleger, die ihre Beteiligung teilweise oder vollständig durch Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen für dieses Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Beteiligungsangebots fällig sind. Somit besteht für einen Anleger bei einer Fremdfinanzierung das Risiko, dass er regelmäßig den Kapitaldienst für seine Finanzierung leisten muss, auch wenn er keine Ausschüttungen aus seiner Beteiligung erhalten sollte. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken bekannt. D I E W E S E N T L I C H E N R I S I K E N D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E 23

24 D A S S C H I F F Das MS Rio Ardeche wird bei der Howaldtswerke Deutsche Werft GmbH (HDW) in Kiel gebaut. Der Bau erfolgt entsprechend den Regeln und unter Aufsicht der deutschen Klassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd (GL), die nach eigenen Angaben nahezu 50% des Weltneubauvolumens bei Containerschiffen klassifiziert. Die Bauaufsicht übernimmt die Reederei MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG. Das Containerschiff ist für die weltweite Fahrt einschließlich der Passage des Panama- und Suezkanals konstruiert. Das Fondsschiff ist damit einem Teilbereich der Containerschifffahrt zuzurechnen, der in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung auf den Chartermärkten verzeichnen konnte. Nach Meinung von Marktexperten des angesehenen Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) wird die Nachfrage im Segment von bis TEU auch langfristig hoch bleiben. Das Schiff verfügt über 370 Kühlcontaineranschlüsse, wovon sich ein vergleichsweise hoher Anteil von 142 Anschlüssen geschützt unter Deck befindet. Kühlcontaineranschlüsse haben den enormen Vorteil, dass sie vom Charterer zu erheblich höheren Preisen verchartert werden können. Die Schifffahrtsgesellschaft profitiert davon durch die Marktchance auf eine attraktivere Anschlussbeschäftigung nach Ablauf der Festcharterperiode im Jahr Durch die Hauptabmessungen kann es nahezu alle wichtigen Häfen anlaufen und aufgrund des eigenen Ladegeschirrs sogar etwaig fehlende Infrastruktur des Hafens bei der Be- und Entladung erfolgreich ausgleichen. Mit seinem leistungsstarken Motor verfügt das Schiff dabei über einen Aktionsradius von Seemeilen bei einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 22 Knoten. Der Gutachter des von MPC Capital beauftragten Ingenieurbüros Dipl. Ing. Ingo Schlüter kommt in seinem Gutachten vom 31. Oktober 2005 zu dem Ergebnis, dass der mit der Bauwerft vereinbarte Vertragspreis von EUR als überaus attraktiv zu bewerten ist. Die besondere Attraktivität ergibt sich dabei insbesondere durch den frühen Ablieferungstermin im November 2006 und den qualitativen Vorteil einer deutschen Werft. Die Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten für den Erwerb des Anlageobjektes betragen insgesamt EUR Flagge/Seeschiffsregister Das Schiff wird nach Ablieferung voraussichtlich in das deutsche Seeschiffsregister eingetragen und die liberianische Flagge führen. Das Fondsschiff ist besonders gut für den Betrieb in Asien und aufgrund des bordeigenen Ladegeschirrs für die Nord-Süd-Verkehre einsetzbar. 24 D A S S C H I F F

25 Technische Beschreibung des MS Rio Ardeche Bauwerft 3 Howaldtswerke Deutsche Werft GmbH, Kiel Baunummer Schiffstyp 3 Vollcontainerschiff Länge über alles 3 Ca. 211,85 m Länge zwischen den Loten 3 199,95 m Breite auf Spanten 3 29,80 m Seitenhöhe bis Hauptdeck 3 16,70 m Entwurfstiefgang 3 10,10 m Maximaltiefgang 3 11,40 m Festigkeitstiefgang* 3 11,50 m Tragfähigkeit auf Entwurfstiefgang auf Maximaltiefgang Vermessung Bruttoraumzahl Nettoraumzahl Containerkapazität Laderäume Deck Gesamt Davon homogen à 14 t/teu Kühlcontaineranschlüsse 3 Ca t 3 Ca t 3 Ca Ca TEU TEU TEU TEU Deck Laderäume Gesamt Ladegeschirr Hauptmaschine Hauptmaschinenleistung bei: (100% MCR) (90% MCR) FEU FEU FEU 3 Drei Deckkräne 3 Wärtsilä 7 RTA 72 U-B kw bei 99 U/min kw bei 95,6 U/min Klassezeichen 3 GL A5 E Containerschiff, SOLAS II-2, Reg. 19, mit Freibord 5,30 m, IW, NAV-O Geplante Ablieferung November 2006 Brennstoffverbrauch bei 90% MCR 3 Ca. 79 t/tag Dienstgeschwindigkeit 3 Ca. 22,0 kn (15% Seezuschlag auf 10,10 m Tiefgang) (bei 90% MCR) Unterkünfte für 3 27 Personen * Das Schiff kann aufgrund der Festigkeit 11,50 m tief gehen, da dann aber die Treibendmarke unter Wasser wäre, ist die tatsächliche Maximaltiefe 11,40 m. D A S S C H I F F 25

26 26

27 D I E W E R F T Das Fondsschiff wird bei der Howaldtswerke Deutsche Werft GmbH (HDW) in Kiel gebaut. stets dem neuesten Stand der Technik entsprechende Containerschiffe bauen kann. Die HDW-Werft in Kiel blickt auf eine lange Schiffbautradition und eine über 160 Jahre andauernde Schiffbaugeschichte zurück. Seither hat die Werft alle Kategorien von Schiffen gebaut darunter immer wieder Schiffe, die Meilensteine in der Geschichte des Schiffbaus waren. Die Werft zeichnet sich hierbei vor allem durch ihr großes Know-how und ihre Vielseitigkeit aus. Die Auftragsliste des vergangenen Vierteljahrhunderts verzeichnet rund 200 Schiffe der unterschiedlichsten Typen. Alle diese Schiffe haben gemeinsam, dass sie auf Basis eines hohen deutschen Qualitätsstandards gefertigt wurden. So baut und repariert die HDW neben hochmodernen Unterseebooten auch Marine-Überwasserschiffe. Im Segment der durch Brennstoffzellen angetriebenen U-Boote ist die HDW-Werft weltweit führend. Im Handelsschiffbau bietet HDW den Bau von fortschrittlichen Fähren, luxuriösen Kreuzfahrtschiffen, Luxusyachten und Containerschiffen an. Mit Förderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie hat HDW Anfang der 80er Jahre das erfolgreiche Konzept Schiff der Zukunft (SdZ) entwickelt und verwirklicht. Alle nachfolgenden Schiffe von HDW besitzen Komponenten aus diesem Konzept, das die Schifffahrt revolutioniert und besonders wirtschaftliche und sichere Schiffe hervorgebracht hat. Das Fachwissen und die Erfahrungen, die HDW dabei gewonnen hat, entwickeln die Fachleute der Werft ständig weiter, sodass die Werft Seit Januar 2005 gehört die HDW gemeinsam mit den anderen beiden deutschen Großwerften Deutsche Nordseewerke in Emden und Blohm + Voss in Hamburg sowie den ausländischen Werften Kockums und Hellenic Shipyards einem gemeinsamen Werftenverbund an. Zusammen erzielten diese Unternehmen 2005 einen Jahresumsatz von rund EUR 2,2 Milliarden und beschäftigten knapp Mitarbeiter. Geführt wird der Verbund mit Hauptsitz in Hamburg von Thyssen Krupp. Dieser Zusammenschluss gilt bereits als erster Schritt auf dem Weg zu einem großen europäischen Werftenverbund nach Vorbild des europäischen Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS (European Aeronautic Defence and Space Company). Im Zuge ihres industriellen Konzeptes hat Thyssen Krupp den ehemaligen Geschäftsbereich Überwasserschiffbau der HDW am Standort Kiel mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 auf die neu gegründete HDW Gaarden GmbH überführt. Dementsprechend beabsichtigt Thyssen Krupp, den Bauvertrag mit der Fondsgesellschaft auf die HDW Gaarden GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der HDW, zu übertragen. Es ist seitens der Fondsgesellschaft vorgesehen, dem zu entsprechen, sofern die HDW vollumfänglich und unwiderruflich die Erfüllung der Pflichten der HDW Gaarden GmbH unter dem Bauvertrag garantiert. D I E W E R F T 27

28 D E R C H A R T E R E R naher Zukunft abzusehen. Darüber hinaus richtet sich CMA CGM auch verstärkt auf die Nord-Süd- Verkehre und die Zukunftsmärkte Brasilien, Indien und Vietnam aus. Im September 2005 hat CMA CGM die französische Schifffahrtsgesellschaft DELMAS übernommen und damit insbesondere ihr Afrika-Geschäft verstärkt. Das Fondsschiff wird nach Ablieferung im November 2006 für acht Jahre an CMA CMG S. A., Marseille, die drittgrößte Linienreederei der Welt, verchartert. Die vereinbarte Charterrate beträgt während der Festcharterperiode bis November 2014 USD pro Tag. Die in Marseille beheimatete CMA CGM ist 1999 durch die Fusion der beiden großen französischen Gesellschaften Compagnie Maritime d Affrètement (CMA) und Compagnie Generale Maritime (CGM) entstanden. CMA wurde ursprünglich 1978 vom heutigen Mehrheitseigentümer von CMA CGM, Jacques R. Saadé, gegründet. Die Wurzeln von CGM reichen bis ins Jahr 1851, als die Gesellschaft unter ihrem ursprünglichen Namen Compagnie Générale Transatlantique in der Seeschifffahrt aktiv wurde. CMA CGM ist traditionell spezialisiert auf den Ost-West-Handel. Die Aktivitäten beinhalten den Handel zwischen Europa und Asien sowie Transpazifik und Transatlantik. China gewinnt dabei in den Aktivitäten zunehmend an Bedeutung. Diese Verkehre machen heute bereits 32% des Transportvolumens aus, der Anstieg auf 40% ist in Um ein noch weiter gespanntes Liniennetz anbieten zu können, unterhält CMA CGM Kooperationen mit anderen Reedereien. So bestehen auf der Nordatlantik-Route Charterarrangements mit der Schweizer Reederei MSC, ab 2006 ist ein zusätzlicher Liniendienst mit CSCL auf der Route Europa Fernost geplant. Gemeinsam mit anderen Linienreedereien ist CMA CGM auch an dem Internetportal Inttra beteiligt. Dieses Angebot gewährt den Verladern Zugriff auf Transportinformationen der beteiligten Reedereien und bietet ihnen die Möglichkeit, selbst Buchungsdaten zu übermitteln und somit die Logistik weiter zu optimieren ( Dynamar Consultancy B.V., Niederlande, eine auf die Analyse von Seeverkehr und die Transportwirtschaft spezialisierte Gesellschaft, bewertet CMA CGM in ihrem aktuellen Report vom 12. Oktober 2005 bezüglich der Kreditqualität mit einem sehr guten Rating von 1-2 (Skala: 1 = niedriges Risiko 10 = hohes Risiko). Darüber hinaus hat die international anerkannte Ratingagentur Standard & Poor s CMA CMG per 25. April 2005 mit einem Investment Grade Rating (BBB-) beurteilt. Insofern besteht für die Zeit der Festcharter eine hohe Einnahmesicherheit. 28 D E R C H A R T E R E R

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