Haushaltssatzung. Haushaltsplan
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1 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach für das Haushaltsjahr 2016
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3 - 3 - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 I. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am am am am (Zensus 2011) Nach der Fortschreibung aufgrund des Zensus 2011 am 30. Juni 2015 ca II. Gesamtfläche des Gemeindegebiets ha III. Finanzausgleichsdaten Bedarfsmeßzahl Steuerkraftmeßzahl Schlüsselzahl Sockelgarantie Steuerkraftsumme Steuerkraftsumme je Einwohner 1.046,82 /Ew 1.030,01 /Ew IV. Es bedeuten: Vorjahr 2015 Rechnungsergebnis 2016
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5 - 5 - Inhaltsübersicht: I. Haushaltsplan der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach Haushaltssatzung weiß 7 Vorbericht weiß 9-28 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen weiß Haushaltsquerschnitt weiß Gruppierungsübersicht weiß Finanzierungsübersicht weiß 64 Einzelpläne Verwaltungshaushalt rosa Vermögenshaushalt altgold Liste der maschinell überwachten Deckungskreise altgold 156 Anlagen 1. Sammelnachweis für die Personalausgaben grün Stellenplan grün Finanzplanung - Investitionsplanung gelb Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden - Schuldendienstnachweis - weiß Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen weiß Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen weiß Nachweisung der übernommenen Bürgschaften weiß Berechnung der Schlüsselzuweisungen u.a. weiß Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage weiß Übersicht über die Steuerhebe-, Beitragsund Gebührensätze weiß Übersicht über die Durchbuchung von Löhnen -Bauhof- weiß Übersicht über die Durchbuchung von Löhnen -Forstbetrieb- weiß Übersicht über die Aufteilung von Verwaltungskostenbeiträgen weiß Übersicht über die Beteiligungen der Gemeinde weiß 202
6 - 6 - II. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Wirtschaftsplan blau 205 Vorbericht blau Erfolgsplan Betriebszweig Wasserversorgung blau Erfolgsplan Betriebszweig Freibad blau Vermögensplan Betriebszweig Wasserversorgung blau Vermögensplan Freibad blau Finanzplan Wasserversorgung blau Finanzplan Freibad blau
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9 - 9 - Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach für das Haushaltsjahr 2016
10 Inhaltsübersicht zum Vorbericht Seite: 1. Rückblick auf das Rechnungsjahr Das abgelaufene Haushaltsjahr Vorschau auf das Haushaltsjahr Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Entwicklung der Zuführungsraten zwischen Verw.-HH und Verm.-HH Entwicklung des Bestandes der allgemeinen Rücklage Entwicklung des Schuldenstandes 26-27
11 Der Vorbericht soll einen Überblick und damit eine Einführung in die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geben. Dabei sollen die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben erläutert und der Entwicklung in den Vorjahren gegenübergestellt werden. 1. Rückblick auf das Rechnungsjahr Der Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2013 wurden durch die Verwaltung im Dezember 2013 vorgelegt. Nach Vorberatungen im Verwaltungsausschuss und durch den Gemeinderat erfolgte deren Verabschiedung in der öffentlichen Sitzung am 24. Februar Die Haushaltssatzung sah Einnahmen und Ausgaben von insgesamt vor. Dabei entfielen auf a) den Verwaltungshaushalt b) den Vermögenshaushalt Das Landratsamt Ortenaukreis -Kommunalamt- hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für 2014 mit Schreiben vom 27. Februar 2014 bestätigt. Gleichzeitig wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen genehmigt. Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2014 wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. September 2015 gemäß 95 Abs. 2 GemO festgestellt. Es entfielen dabei auf den Verwaltungshaushalt ,40 und den Vermögenshaushalt ,49. Entsprechend der Haushaltsplanung hätte im Rechnungsjahr 2014 eine Zuführung in Höhe von an den Vermögenshaushalt erfolgen sollen. Bei eingeplanten Tilgungen in Höhe wäre somit eine Netto- Investitionsrate von erzielt worden. Nach dem Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2014 ergab sich dann gegenüber der Haushaltsplanung eine deutliche Verbesserung des Rechnungsergebnisses. Auf der Einnahmeseite waren geringfüge Mehreinnahmen in Höhe von ,40 festzustellen. Es waren bei den Schlüsselzuweisungen mit rd sowie den Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten und den sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen mit rd deutliche Zuwächse zu verzeichnen. Daneben ergaben sich bei den Realsteuern mit rd und den Einnahmen aus Gebühren und Entgelten mit rd deutliche Mindereinnahmen, welche im Wesentlichen bei den Abwasser- und den Friedhofsgebühren, sowie bei der Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeiträgen zu suchen waren. Ferner konnten die Planansätze bei den Zuweisungen und Zuschüssen, sowie den inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Einnahmen um insgesamt rd nicht erreicht werden. Die Ausgabenseite wies dann gegenüber der Planung erhebliche Minderausgaben in Höhe von insgesamt rd aus. Diese ergaben sich insbesondere im Bereich der Personalausgaben mit rd , dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit rd sowie den Zuweisungen für lfd. Zwecke mit rd Wie auf der Einnahmeseite konnte für die inneren Verrechnungen bzw. den kalkulatorischen Kosten weitere Minderausgaben in Höhe von rd festgestellt werden. Infolge der vorgenannten Ergebnisverbesserung konnte die ursprünglich eingeplante Zuführung an den Vermögenshaushalt um ,69 auf ,69 deutlich gesteigert werden. Die im Rechnungsjahr 2014 tatsächlich geleisteten Tilgungen beliefen sich auf insgesamt ,20. Dies bedeutet, dass eine Netto- Investitionsrate in Höhe von ,49 erwirtschaftet wurde. Aber auch im Vermögenshaushalt ergaben sich gegenüber der Haushaltsplanung deutliche Planabweichungen. Auf der Einnahmeseite ergaben sich neben der um rd höheren Zuführungsrate nur geringfügige Mehr- bzw. Mindereinnahmen wie z.b. bei den Erlösen aus der Veräußerung von Anlagevermögen u.a.. Auf der Ausgabenseite sind jedoch gegenüber der Planung wesentliche Abweichungen festzustellen. Diese sind im Wesentlichen im Bereich der Baumaßnahmen zu suchen. Insbesondere sind hier die beiden Positionen Erneuerung von Gemeindestraßen Am Eckenacker, sowie Neugestaltung des Vorplatzes bei Kurhaus Bad Griesbach mit Mehrausgaben von rd bzw zu nennen. Diese und weitere Mehr- bzw. auch Minderaufwendungen ergaben im Rechnungsergebnis einen Mehrbedarf an Finanzmitteln in Höhe von rd Die erwirtschaftete Zuführungsrate konnte aus diesen Gründen nicht in der gleichen Höhe der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. In der Planung war zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von vorgesehen. Diese konnte infolge des vorliegenden Ergebnisses auf rd reduziert werden. Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung für 2014 bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung von Diese Finanzmittel stehen zusätzlich zur weiteren Finanzierung in Folgejahren zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen in der kameralen Jahresrechnung für das Jahr 2014 verwiesen.
12 Haushaltsjahr 2015 Nach 1 der vom Gemeinderat am 19. Januar 2015 beschlossenen Haushaltssatzung wurden die Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: a) Im Verwaltungshaushalt auf b) Im Vermögenshaushalt auf Des Weiteren war eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von eingeplant. Die nach 22 Abs. 1 GemHVO erforderliche Mindestzuführungsrate, war bei eingeplanten Darlehenstilgungen von insgesamt erfüllt. Auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts sind für das Jahr 2015 bei den Erlösen aus Holzverkäufen, den Gewerbesteuereinnahmen, sowie verschiedenen Zuweisungen erhebliche Steigerungen mit einem Betrag von insgesamt rd festzustellen. Auf der Ausgabenseite sind neben den Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage von rd verschiedene Minderausgaben mit einem Gesamtbetrag von rd zu verzeichnen. Nach dem derzeitigen Stand ist mit einer deutlichen Erhöhung der Zuführungsrate um rd auf insgesamt zu rechnen. Auf der Einnahmeseite des Vermögenshaushaltes für 2015 ergeben sich neben der bereits erwähnten Erhöhung der Zuführungsrate beachtliche Mindereinnahmen. Hier sind zunächst eingeplante Verkaufserlöse für nicht zustande gekommene Grundstücksverkäufe mit einem Betrag von rd zu nennen. Die Planansätze für Einnahmen aus Erschließungs- und Abwasserbeiträgen werden ebenfalls mit einem Betrag von rd unterschritten werden. Weitere Mindereinnahmen ergeben sich bei einem um gekürzten Zuschuss, welcher zur Erneuerung von Gemeindestraßen beantragt wurde. Aber auch auf der Ausgabenseite sind verschiedene Abweichungen gegenüber der Planung zu verzeichnen. Neben den Mehrausgaben für die Einrichtung einer Spielfläche für Kleinkinder im KiGa Bad Griesbach mit rd , der Neugestaltung des Vorplatzes beim Kurhaus Bad Griesbach mit rd ergaben sich verschiedene Minderausgaben. Hier sind insbesondere Maßnahmen wie die Verdolung Künsbächle mit rd , die Zuweisungen für den freiwilligen Kanalbau Wilde Rench mit und weitere Einsparungen bei verschiedenen Baumaßnahmen in Höhe von insgesamt rd zu nennen. Nach dem derzeitigen Stand des Haushaltsvollzugs wird eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von rd erwartet. Der Rücklagebestand wird sich für das Jahr 2015 unter Berücksichtigung der Haushaltsplandaten und des bisherigen Vollzugs des Haushaltsplanes wie folgt entwickeln: Stand der allg. Rücklage zum ,40 voraussichtliche Zuführung im Jahr 2015 ca ,00 voraussichtlicher Stand der allg. Rücklage zum Jahresende ,40 Der Schuldenstand wird sich zum Jahresende 2015 voraussichtlich wie folgt entwickeln: Schuldenstand am ,73 + Darlehensaufnahme 2015 (HH-Rest aus 2014) ,00./. Tilgungen im Haushaltsjahr ,00 voraussichtlicher Schuldenstand zum Jahresende ,73 3. Vorschau auf das Planjahr 2016 Laut Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt: 1. Im Verwaltungshaushalt auf ,00 2. Im Vermögenshaushalt auf , ,00 3. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf ,00 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ,00 5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,00
13 Der Verwaltungshaushalt Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Einnahmen Ansatz 2016 in % Ansatz 2015 in Rechnungsergebnis 2014 in 1. Grundsteuer A und B , Gewerbesteuer , Gemeindeanteil an der Einkommensteuer , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer , Andere Steuern u. steuerähnliche Einnahmen , Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale , Familienleistungsausgleich , Gebühren u. ä. Entgelte , Kurtaxe und Kurförderungsabgabe , Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten u.ä , Erstattungen für Ausgaben des Verw.-Haushalts , Innere Verrechnungen , Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke , Zinsen, sonst. Finanzeinnahmen , Kalkulatorische Einnahmen , , Kalkulatorische Einnahmen 19,04% 1. Grundsteuer A und B 4,56% 2. Gewerbesteuer 9,88% 14. Zinsen, sonst. Finanzeinnahmen 1,00% 3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 11,19% 13. Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 5,29% 4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1,44% 12. Innere Verrechnungen 7,44% 5. Andere Steuern u. steuerähnl. Einnahmen 0,31% 11. Erstattungen für Ausgaben des Verw.-Haushalts 1,33% 6. Schlüsselzuweisungen, Invesitionspauschale 12,27% 10. Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten u.ä. 11,53% 9. Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeiträge 4,23% 8. Gebühren u. ä. Entgelte 9,58% 7. Familienleistungsausgleich 0,90%
14 Übersicht über die Entwicklung von Grund- und Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil, Schlüsselzuweisungen und Gebühren , , , , , , , , , ,00 0, Grundsteuer A+B Gewerbesteuer Eink.St.Ant. Schlüsselzuweisungen Gebühren u.ä. Entgelte Kurtaxe, Fremdenverkehrsbeiträge Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Ausgaben Ansatz 2016 in % Ansatz 2015 in Rechnungsergebnis 2014 in 1. Personalausgaben , Sächlicher Verwaltungs- u. Betriebsaufwand , Innere Verrechnungen , Kalkulatorische Kosten , Zuweisungen und Zuschüsse , Zinsausgaben , Gewerbesteuerumlage , Finanzausgleichsumlage , Kreisumlage , Zinsumlage an den GVV , Weitere Finanzausgaben , Zuführung an den Vermögenshaushalt , ,
15 Weitere Finanzausgaben 0,03% 12. Zuführung an Vermögenshaushalt 2,35% 1. Personalausgaben 18,35% 2. Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand 15,36% 10. Zinsumlage an den GVV 0,08% 9. Kreisumlage 8,31% 3. Innere Verrechnungen 7,44% 8. Finanzausgleichsumlage 6,68% 7. Gewerbesteuerumlage 2,01% 6. Zinsausgaben 1,24% 4. Kalkulatorische Kosten 19,04% 5. Zuweisungen und Zuschüsse 19,14% Darstellung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands Aus der nachstehenden Darstellung kann aus der entsprechenden Gruppierung entnommen werden, wie sie die Ausgaben aufgliedern und gegenüber dem Vorjahr verändert haben. Grupp.-Nr. Bezeichnung Unterhaltung der Grundstücke, baul. Anlagen und des sonst. unbewegl. Vermögens Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Veränderung gg. Vorjahr in in % , ,12 53 Mieten und Pachten ,18 54 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen ,95 55 Haltung von Fahrzeugen ,27 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte , weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben , Steuern, Versicherungen, Geschäftsausgaben u.a. Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsausgaben , ,23 Zwischensumme , innere Verrechnungen ,92 68 kalkulatorische Kosten ,28 Gesamtsumme ,20
16 Grundsteuer A und B Wie die Gewerbesteuer ist die Grundsteuer als Realsteuer objektbezogen. Während bei der Gewerbesteuer Bund und Länder partizipieren, fließt die Grundsteuer ausschließlich der Gemeinde zu. Die Hebesätze der Grundsteuer betragen für 2016 gegenüber dem Vorjahr Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) -ab unverändert- Grundsteuer B (Grundstücke) -ab unverändert- 320 v.h. 330 v.h. Im Haushaltsjahr 2016 sind folgende Einnahmeansätze eingeplant Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist nach wie vor eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde und dies obwohl seit dem Jahr 1998 die Gewerbekapitalsteuer weggefallen ist und über die Gewerbesteuerumlage bereits ein erheblicher Teil dieser Einnahmen im Wege des Finanzausgleichs an das Land bzw. den Bund weitergeleitet werden muss. Im Haushaltserlass 2016 vom wurde der voraussichtliche Umlagesatz für die Gewerbesteuerumlage mit 69 v. H. bekanntgegeben. Die Gewerbesteuereinnahmen wurden nach den Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss mit geschätzt und in dieser Höhe in den Haushalt 2016 eingestellt. Sicherlich ist die zahlenmäßige Größe bei den Gewerbesteuereinnahmen gerade im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse einer der größten Unsicherheitsfaktoren im Gemeindehaushalt. Der Hebesatz für 2016 beträgt wie im Vorjahr unverändert 340 v.h Der Kommunale Finanzausgleich 2016 a) Allgemeines Mit Schreiben vom teilte das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft auf der Basis der Mai-Steuerschätzung den Haushaltserlass mit den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushaltsund Finanzplanung für 2015 mit. Er berücksichtigt die aktuellen Beschlüsse zur Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen. Ergänzend hierzu hat das Finanz- und Wirtschaftsministerium mit Schreiben vom auf die Ergebnisse der November-Steuerschätzung Bezug genommen und entsprechende Korrekturen an den Orientierungsdaten mitgeteilt. b) Bemessungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2016 Steuerkraftmesszahl Steuerkraftsumme Bedarfsmesszahl Grundlage für die Berechnungen des Finanzausgleichs bilden die Einwohnerzahlen zum des Vorjahres. Diese Einwohnerzahlen wurden bisher über die Wohnbevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung von 1987 ermittelt. Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden diese Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011 fortgeschrieben. Da es hier jedoch bei zahlreichen Gemeinden erhebliche Einnahmeausfälle gegeben hätte, hatte man sich entschlossen bis einschließlich 2015 eine Übergangsregelung einzuführen. Für das kommende Jahr 2016 wird jedoch die für den FAG maßgebliche Einwohnerzahl aus der Einwohnerzahl vom (Basis Zensus 2011) errechnet werden. Diese Zahl ist vom Statistischen Landesamt derzeit noch nicht veröffentlicht. Laut der eigenen Fortschreibung unseres Einwohnermeldeamtes beträgt die Einwohnerzahl der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach zum EW.
17 Für die Berechnung der einzelnen Zuweisungen und Umlagen wird auf die dem Haushalt beigefügte Anlage Nr. 8 verwiesen Hundesteuer Die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Hundesteuer ergibt sich aus 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Der Steuergegenstand ist die Haltung von Hunden im Gemeindegebiet. Die Hundesteuersatzung vom 25. November 1996 wurde vom Gemeinderat am 9. Juli 2001 mit Wirkung zum zuletzt geändert. Im Haushaltsplan für 2016 sind Einnahmen in Höhe von veranschlagt Zweitwohnungssteuer Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Sie ist eine Aufwandssteuer, d.h. besteuert wird der Aufwand, den der Steuerpflichtige für seine Zweitwohnung in der Gemeinde aufbringt. Dies ist in diesem Falle die Miete für die angemietete oder der Mietwert der eigenen Wohnung. Die Zweitwohnungssteuersatzung wurde mit Wirkung zum vom Gemeinderat am neu erlassen. Im Haushalt für 2016 sind Einnahmen in Höhe von veranschlagt Vergnügungssteuer Die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Vergnügungssteuer ergibt sich ebenfalls aus 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Denn die Vergnügungssteuer ist gleichermaßen eine örtliche Aufwandssteuer. Die Vergnügungssteuersatzung vom wurde vom Gemeinderat am mit Wirkung zum zuletzt geändert. Im Haushaltsplan für 2016 sind Einnahmen in Höhe von veranschlagt Kostenrechnende Einrichtungen/Wirtschaftliche Unternehmen Wie im gesamten Bereich des Kommunalen Wirtschaftsrechts gelten auch für die kostenrechnenden Einrichtungen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des 77 GemO, wonach die Gemeinde gehalten ist, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten und auf die stetige Aufgabenerfüllung hinzuwirken. Hinzu kommen die Einnahmebeschaffungsgrundsätze des 78 GemO. Konkret auf die kostenrechnenden Einrichtungen bezogen, lassen sich zwei Zielsetzungen ablesen: Für die Ausgaben gilt das ökonomische Prinzip. Die Einnahmen aus der Benutzung dieser Einrichtung sind so zu bemessen, daß sie entsprechend dem Vorteil der Benutzer die entstehenden Kosten voll oder wenigstens zu einem bestimmten Teil decken. Bei den wirtschaftlichen Unternehmen wie Forst- und Kurbetrieb kommen noch die Grundsätze des 102 GemO zum Tragen. Das bedeutet, dass die Unternehmen so zu führen sind, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird und sie sollten einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.
18 Übersicht über die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen im Haushaltsjahr 2016 Bezeichnung der kostenrechnenden Einrichtung Einnahmen in Ausgaben in betriebswirtschaftl. Überschuß in Zuschuß in HH-Abschnitt Kostendeckungsgrad in v.h. darin enthaltene kalk. Kosten in 7000 Abwasserbeseitigung , Bestattungswesen , Fuhrpark , Bauhof , Künstliche Besamung , Forstbetrieb , Kurbetrieb , Wohngebäude , , Abwasserbeseitigung , ,00 Bestattungswesen , ,00 Fuhrpark , ,00 Bauhof , ,00 Einnahmen Ausgaben Künstliche Besamung ,00 Forstbetrieb , ,00 Kurbetrieb , ,00 Wohngebäude , , , , , , , ,00
19 Abwasserbeseitigung Nach der Planung ergibt sich folgendes Ergebnis: Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Zu-/Überschuss 0,00 Im Bereich der Kanalnetzunterhaltung mussten für das Planjahr 2016 im Zuge des laufenden Fremdwassersanierungskonzepts mit wieder beträchtliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Gebühren wurden zuletzt bei der Einführung von gesplitteten Abwassergebühren im Jahr 2013 kalkuliert. Eine Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für die Jahre wurde notwendig, da es sich bei den einzelnen Gebührenarten zwischenzeitlich Unter- bzw. Überdeckungen ergaben. Infolge der Entwicklung des Rechnungsjahres 2015 wird für das kommende Haushaltsjahr bei den Schmutzwassergebühren eine Verbrauchsmenge von rd cbm zugrunde gelegt. Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren noch anstehenden kostspieligen Sanierungen des Kanalnetzes, insbesondere im Zuge des Fremdwassersanierungskonzeptes, bleibt es abzuwarten wie sich die Gebühren weiterhin entwickeln werden. Bestattungswesen Bei der Planung ergeben sich folgende Haushaltsansätze: Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Zuschuss ,00 Lt. der vorliegenden Planung beträgt das Defizit im Haushaltsjahr ,00. Die Gebühren wurden zuletzt zum angepasst. Der Kostendeckungsgrad beträgt demnach rd. 52,21 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Für den Unterhaltungsaufwand der Grundstücke und baulichen Anlagen müssen in den nächsten Jahren immer noch erhebliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Fuhrpark Nach dem Planungsergebnis ergibt sich beim Fuhrpark folgendes Bild: Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Zuschuss 0,00 Die Aufwendungen des werden beim Jahresabschluss entsprechend den geführten Nachweisen im Wege von inneren Verrechnungen voll auf die einzelnen Abschnitte im Haushalt umgelegt. Bauhof Nach dem Planungsergebnis ergibt sich beim Bauhof folgendes Bild: Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Zuschuss 0,00 Die Aufwendungen des Bauhofes haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund erhöht. Sie werden beim Jahresabschluss entsprechend den geführten Nachweisen im Wege von inneren Verrechnungen voll auf die einzelnen Abschnitte im Haushalt umgelegt.
20 Forstwirtschaftliche Unternehmen Im Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 hat das Amt für Waldwirtschaft im Benehmen mit der Gemeinde einen Holzeinschlag von insgesamt Erntefestmetern vorgesehen. Diese Masse teilt sich wie folgt auf: Nadelholz Stammholz fm Palettenholz fm Derbholz 600 fm fm Laubholz Stammholz 470 fm Palettenholz 250 fm Industrieholz fm Brennholz 100 fm Derbholz 200 fm fm Gesamteinschlag fm Die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Forstbetriebshaushalts für 2016 ergibt folgendes Bild: Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Überschuss ,00 Nach der Planung durch das Amt für Waldwirtschaft betragen die Einnahmen im Planjahr 2016 rd Damit hat sich das Betriebsergebnis im Forstbetrieb mit einem geplanten Überschuss von gegenüber der Planung für das Vorjahr infolge der Hiebsatzanpassung leicht erhöht. Derzeit ist immer noch ein guter Holzabsatz möglich, wobei sich auch weiterhin stabile Holzpreise erzielen lassen. Kurbetrieb Nach der Planung ergibt sich folgendes Ergebnis: Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Zuschuss ,00 Der Kurbetrieb schließt nach der vorliegenden Planung mit einem Defizit von insgesamt ab. Als Zuschuss an die Kur- und Tourismus GmbH ist für den Verlustausgleich ein Betrag mit eingeplant. Mit Gründung der Kur- und Tourismus GmbH wurde der jährliche Defizitbetrag durch Gemeinderatsbeschluss gedeckelt. Diese Deckelung bewirkt, dass sich trotz gestiegener Kosten die Belastung für den Gemeindehaushalt nicht weiter erhöht. Trotzdem sollte auch hier versucht werden, in absehbarer Zeit die Kosten zu reduzieren, da es aufgrund begrenzter Finanzmittel nicht mehr möglich sein wird, neben den eigentlichen Pflichtaufgaben die freiwilligen Leistungen in diesem Maße noch zu erfüllen Personalausgaben Die Personalausgaben wurden auf Grundlage des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016 ermittelt, welcher als Anlage Nr. 2 dem Haushaltsplan beigefügt ist. Die Personalkosten betragen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt Dies entspricht 18,35 % des Haushaltsvolumens im Verwaltungshaushalt.
21 Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Betriebskostenumlage für den Betrieb der Verbandskläranlage Die von der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach für den Betrieb der Verbandskläranlage aufzubringende Betriebskostenumlage beläuft sich im Haushaltsjahr 2016 auf vorläufig Die Betriebskostenumlage deckt die Kosten für den laufenden Betrieb, die Unterhaltung und Wartung sowie die Verwaltung und wird nach anfallender Schmutzwassermenge und dem Verschmutzungsgrad auf beide Verbandsgemeinden umgelegt. Verbandsumlage an den Gemeindeverwaltungsverband Die von der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach zu entrichtende Verbandsumlage beträgt für das Haushaltsjahr 2015 vorläufig Es handelt sich hierbei um einen Anteilsbetrag des nicht gedeckten Aufwands (ohne Verbandskläranlage), welcher aufgrund satzungsrechtlicher Bestimmungen nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen zum des Vorjahres auf die den Verband tragenden Gemeinden aufzuteilen ist. Gegenüber der Vorjahresplanung erhöht sich der Betrag um 800. Zinsumlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Nach den durchgeführten Berechnungen hat die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach im Haushaltsjahr 2016 eine Zinsumlage in Höhe von zu leisten. Gegenüber dem Vorjahr sind dies eine Erhöhung in Höhe von ca Die Umlage wird gemäß der Kostenregelung für die Anlagefinanzierung auf beide Verbandsgemeinden umgelegt, d.h. die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat 58 % des entstehenden Aufwands zu erbringen Zuschüsse an die Kath. Kirchengemeinde für den Betrieb der kath. Kindergärten St. Bernhard und St. Antonius Aufgrund eines Nachtragsvertrages ab dem Jahr 2014 wurden mit der katholischen Verrechnungsstelle Achern die Defizit-Anteile, welche die bürgerliche Gemeinde an den durch die Elternbeiträge u. sonstige Einnahmen nicht gedeckten Betriebskosten (Defizitanteil) für den Kath. Kindergartens St. Bernhard im Ortsteil Bad Peterstal und den Kath. Kindergartens St. Antonius im Ortsteil Bad Griesbach zu zahlen hat, neu vereinbart. Diese Vereinbarung sieht vor, dass nach Abzug der Elternbeiträge und evtl. weiterer Einnahmen, von der bürgerlichen Gemeinde ein Zuschuss in Höhe bis maximal 92 % der nicht gedeckten Aufwendungen zu leisten ist. Im Übrigen werden sich die kirchlichen Gemeinden in Höhe der Ihnen zufließenden Zuschüsse abzüglich eines vereinbarten Einbehalte zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage am Defizit beteiligen. Im Haushaltsplan wurden die nach derzeitigem Kenntnisstand zu zahlenden Umlagen eingeplant. Die betragsmäßige Höhe des jeweiligen Zuschusses wird jährlich durch das Rechnungsergebnis bestimmt. Für das Haushaltsjahr 2016 ergeben sich voraussichtlich folgende von der Gemeinde Bad Peterstal- Griesbach zu tragende Defizitanteile: Kindergarten St. Bernhard ,00 Kindergarten St. Antonius ,00 Gesamtbetrag ,00
22 Vermögenshaushalt Einnahmen des Vermögenshaushalts Einnahmen Ansatz 2016 in % Ansatz 2015 in Rechnungs -Ergebnis 2014 in Zuführung vom Verwaltungshaushalt , Entnahme aus der allgemeinen Rücklage , Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen , Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens , Beiträge u.ä. Entgelte 0 0, Zwischensumme - Eigenmittel , Zuweisungen und Zuschüsse , Darlehensaufnahmen (ohne Umschuldung) , Summe Einnahmen des Vermögenshaushalts , Zuführung vom Verwaltungshaushalt 15,33% Darlehensaufnahmen 31,94% Entnahme aus der allg. Rücklage 12,38% Zuweisungen von komm. und sonst. öffentl. Sonderrechnungen 1,06% Rückflüsse Kapitaleinlagen 4,09% Zuweisungen vom Land 30,77% Veräusserung von Sachen d. Anlagevermögens 4,44%
23 Ausgaben des Vermögenshaushalts Ausgaben Ansatz 2016 in % Ansatz 2015 in Rechnungs- Ergebnis 2014 in Zuführung an allgemeine Rücklage 0 0, Umlagen an den GVV , Erwerb von Grundstücken u. ä. 0 0, Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens , Baumaßnahmen , Tilgung von Krediten , Zuweisungen und Zuschüsse , , Tilgung von Krediten 14,36% Zuweisungen und Zuschüsse 5,15% Umlagen an GVV 0,78% Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens 1,42% Baumaßnahmen 78,30%
24 Wie den vorhergehenden Schaubildern entnommen werden kann, betragen die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts jeweils Folgende wesentliche Investitionen sind vorgesehen: 1. Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen u.ä. Tilgungs- und Herstellungskostenumlage an den GVV Oberes Renchtal ,00 2. Erwerb von beweglichem Vermögen Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr ,00 Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für den Bauhof ,00 3. Baumaßnahmen Erneuerung Lichttechnik in der GHS Bad Peterstal ,00 Neugestaltung des Schulhofes der GHS Bad Peterstal ,00 Sanierung der Turnhalle Bad Peterstal 1. BA ,00 Erneuerung der Brücke Littweg 24/ ,00 Erneuerung der Leopoldstraße 1.BA ,00 Erneuerung Abwasserkanäle Leopoldstraße 1. BA ,00 Erneuerung Heizungsanlage Kurhaus Bad Peterstal ,00 Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung Kurhaus Bad Peterstal ,00 Kurhaus Bad Griesbach ,00 3. Zuweisungen und Zuschüsse KiGa Bad Peterstal -Bewegungsraum u. Verbindung der Gebäude ,00 Konzeption für einen Wildtierpark beim Nationalpark ,00 Die weiteren Positionen können aus dem Vermögensplan entnommen werden. Aus der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung die als Anlage Nr. 3 dem Haushaltsplan beigefügt ist wird deutlich, dass in den kommenden Jahren aufgrund der angespannten Finanzlage keine bedeutenden Neuinvestitionen vorgenommen werden können. 3.3 Die Entwicklung der Zuführungsraten zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Gemäß 22 Abs. 1 GemHVO muss die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung gedeckt werden können. Die Tilgungsleistungen des Jahres 2016 belaufen sich auf voraussichtlich In der vorliegenden Planung ist eine Zuführung an den Vermögenshaushalt eine Zuführung in Höhe von vorgesehen. Die Mindestzuführung konnte somit zwar wieder erreicht werden, aber für die weitere Finanzierung des Vermögenshaushalts stehen somit nur noch zur Verfügung (Netto-Investitionsrate).
25 Entwicklung der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt , , ,00 0, , ,00 Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt Mindestzuführung gem. 22 Abs. 1 GemHVO 3.4. Die Entwicklung des Bestandes der allgemeinen Rücklage Die allgemeine Rücklage wird sich im Haushaltsjahr 2016 wie folgt entwickeln: Stand am voraussichtliche Zuführung im Haushaltsjahr Voraussichtlicher Bestand zum /. voraussichtliche Entnahme im Planjahr Voraussichtlicher Bestand der allg. Rücklage zum Nach 20 GemHVO soll die allgemeine Rücklage die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern. Zu diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der in der Regel mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beträgt. Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich für das Haushaltsjahr 2016 auf Die gesetzlichen Vorgaben sind somit erfüllt. Entgegen den Vorjahren ist eine Unterschreitung der Mindestrücklage nicht geplant. Sollten Finanzmittel erübrigt werden, ist an eine Aufstockung der allgemeinen Rücklage zu denken.
26 Entwicklung der allgemeinen Rücklage , , ,00 - in , , ,00 0, Rücklagenstand Mindestrücklage 3.5 Die Entwicklung des Schuldenstandes Zum Jahresende 2016 wird sich voraussichtlich ein Schuldenstand wie folgt ergeben: voraussichtlicher Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres Kreditaufnahme HH-Rest aus 2015 (wurde bislang nicht benötigt, da Kanalbaumaßnahme erst im Frühjahr 2016 erfolgt) neue Kreditaufnahme laut Haushaltsplanung Tilgungsleistungen lt. Haushaltsplan voraussichtlicher Schuldenstand zum In der Haushaltsplanung ist für das Jahr 2016 ist eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von vorgesehen. Im abgelaufenen Rechnungsjahr 2015 war Finanzierung des Vermögenshaushalts ebenfalls eine Darlehensaufnahme in Höhe von eingeplant. Dieses Darlehen wurde bislang nicht benötigt, da verschiedene Baumaßnahmen im Jahr 2015, wie z. B. der Kanalneubau im Baugebiet Schöne Aussicht einschließlich der Erstellung eines Retentionsbeckens noch nicht durchgeführt wurden. Dieser Betrag soll zunächst als Haushaltsrest nach 2016 vorgetragen und nach Fortsetzung der auf das Frühjahr verschobenen Baumaßnahmen je nach Bedarf aufgenommen werden.
27 Entwicklung des Schuldenstandes -Kernhaushalt , , , ,00 - in , , , ,00 0, Die pro-kopf-verschuldung aus dem Gemeindehaushalt zum (bezogen auf die Einwohnerzahl von Einwohner) beträgt somit: 1.308,52 nachrichtlich zu erwähnen: Die Pro-Kopf Verschuldung beim Eigenbetrieb (siehe Wirtschaftsplan für Eigenbetrieb Gemeindewerke) zum beträgt: 1.502,80 Die Pro-Kopf Verschuldung aus dem Anteil der Gemeinde an den Schulden des GVV Oberes Renchtal zum (rd ) beträgt: 117,15
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29 Gesamtplan der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach für das Haushaltsjahr Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsquerschnitt Gruppierungsübersicht Finanzierungsübersicht 64
30 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 0 Allgemeine Verwaltung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Gemeindeorgane Hauptverwaltung Ortsverwaltung Bad Griesbach 0300 Finanzverwaltung Standesamt Statistik, Wahlen Einrichtungen für die Gesamte Verwaltung Summe Einzelplan
31 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Ordnungs- und Meldeamt Grundbuchamt Feuerschutz Summe Einzelplan
32 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 2 Schulen Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Grundschule Bad Griesbach Grund- und Hauptschule Bad Peterstal 2700 Sonderschulen u Schulkindergärten f. Lernbehhinderte 2900 Sonstiges Sachkostenbeiträge Summe Einzelplan
33 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Theater, Konzerte, Musikpflege 3330 Musikschulen Heimat- und sonstige Kunstpflege 3700 Kirchen Summe Einzelplan
34 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 4 Soziale Sicherung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen 4600 Einrichtungen der Jugendhilfe 4640 Tageseinrichtungen für Kinder 4700 Förderung der Wohlfahrtspflege (ohne Altenarbeit) Summe Einzelplan
35 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 5 Gesundheit, Sport, Erholung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsämter 5400 Sonst.Einrichtungen und Massn.d.Gesundheitspflege 5500 Förderung des Sports Sporthallen Sportplätze Freibäder Park- und Gartenanlagen Sonstige Erholungseinrichtungen Summe Einzelplan
36 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Orts- und Regionalplanung Sanierungs-/Entwicklungs maßn.n.städtebauförd.g Gemeindestrassen Straßenbeleuchtung Straßenreinigung, Winterdienst 6800 Einrichtungen für den Ruhenden Verkehr 6900 Wasserläufe, Wasserbau Summe Einzelplan
37 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Mülldeponien, Erddeponien Bestattungswesen Gemeinschaftsantennen anlagen, Kabelanlagen 7650 Öffentliche Bedürfnisanstalten 7690 Vereinshaus Bad Griesbach 7695 Öffentliche Brunnen Fuhrpark Bauhof Förderung der Land und Forstwirtschaft 7820 Tierzucht Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr 7920 Förderung des Öffentl Personennahverkehrs Summe Einzelplan
38 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 8 Wirtsch. Unternehmen, Allg. Grund- u. Sondervermögen Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Elektrizitätsversorgung Fernwärmeversorgung Forstwirtschaftliche Unternehmen 8600 Kurbetrieb Wohn- und Geschäftsgrundstücke 8810 Unbebautes Grundvermögen Summe Einzelplan
39 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt EPL 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Steuern, Allg.Zuweisungen und Allg.Umlagen 9100 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft Summe Einzelplan Summe Verwaltungshaushalt
40 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Verwaltungshaushalt Einzelplan Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2 Schulen Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 4 Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 8 Wirtsch. Unternehmen, Allg. Grund- u. Sondervermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 0-9 Summe Verwaltungshaushalt
41 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Vermögenshaushalt EPL 0 Allgemeine Verwaltung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Gemeindeorgane Hauptverwaltung Ortsverwaltung Bad Griesbach 0300 Finanzverwaltung Standesamt Summe Einzelplan
42 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Vermögenshaushalt EPL 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Ordnungs- und Meldeamt Feuerschutz Summe Einzelplan
43 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Vermögenshaushalt EPL 2 Schulen Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Grundschule Bad Griesbach Grund- und Hauptschule Bad Peterstal Summe Einzelplan
44 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Vermögenshaushalt EPL 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Heimat- und sonstige Kunstpflege Summe Einzelplan
45 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Vermögenshaushalt EPL 4 Soziale Sicherung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Tageseinrichtungen für Kinder 4700 Förderung der Wohlfahrtspflege (ohne Altenarbeit) Summe Einzelplan
46 Gesamtplan Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Vermögenshaushalt EPL 5 Gesundheit, Sport, Erholung Unterabschnitt Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Einnahmen Ausgaben Verpfl.-Erm. Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Nr. Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Sonst.Einrichtungen und Massn.d.Gesundheitspflege 5610 Sporthallen Summe Einzelplan
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