Bilanz- und Steuerpolitik im Unternehmen
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- Johannes Krüger
- vor 7 Jahren
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1 Bilanz- und Steuerpolitik im Unternehmen Übersicht über die Gesetzestexte Begriffserklärungen 1
2 Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz- und Steuerpolitik im Unternehmen gedacht. Zur besseren Veranschaulichung des Stoffgebietes habe ich dazu Informationen aus fremden und eigenen Quellen zusammengetragen, bzw. Gesetzestexte zitiert. Die Verwendung von fremden Quellen erkennen Sie an der Quellenangabe auf der jeweiligen Seite. Als Quelle für die Gesetzestexte dient einheitlich die Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann ich jedoch keine Haftung übernehmen. Die Präsentation enthält Verlinkungen zu Quellen auf andere Internetseiten. Auf die Inhalte der jeweiligen Internetseite habe ich keinen Einfluss. Aus diesem Grund kann ich für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Stand , Stefan Schütte 2
3 Übersicht Steuerformen im Unternehmen ab Folie 3 Rechtsformenvergleich ab Folie 9 Gestaltungsmöglichkeiten ab Folie 13 Begriffserklärungen ab Folie 22 3
4 Gewerbesteuer Umsatzsteuer Körperschaftssteuer latente Steuern STEUERFORMEN IM UNTERNEHMEN 4
5 Gewerbesteuer Bemessungsgrundlage 7 GewStG + Hinzurechnungen 8 GewStG - Kürzungen 9 GewStG - ggf. Freibetrag 11 I GewStG = Gewerbeertrag 7 GewStG * Steuermesszahl 3,5 % 11 II GewStG = Steuermessbetrag 11 I GewStG * Hebesatz der Gemeinde 16 IV GewStG = Gewerbesteuerschuld Anrechnung auf die Einkommenssteuerschuld 35 I EStG 5
6 Umsatzsteuer Steuerbare Umsätze Steuersubjekt Unternehmerkriterien steuerbare Liefer. und Leist. Steuerbefreiungen Klassifizierung Vorsteuerabzug Bemessungsgrundlage Steuersatz 1 UStG 2 UStG 2 I UStG 3 UStG 4 UStG 4 UStG 10UStG 12 UStG 6
7 Körperschaftssteuer Steuerobjekt: zu versteuerndes Einkommen nach EStG und KStG (Korrekturen) Steuersubjekt: juristische Personen befreite Körperschaften 1 KStG 5 KStG Steuersatz: 15 % 23 I KStG 7
8 Körperschaftssteuer Schema zur Berechnung der KSt: Handelsbilanzergebnis +/- einkommenssteuerliche Korrekturen 5-7 EStG = Steuerbilanzergebnis - steuerfreie Erträge 8b KStG + nicht abziehbare Aufwendungen 10, 8b II, 4 V EStG - abziehbare Aufwendungen 9 KStG + verdeckte Gewinnausschüttungen 8 III, 8a KStG - verdeckte Einlagen 4 I EStG = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug 8 IV KStG, 10d EStG = zu versteuerndes Einkommen 8
9 Thesaurierungsbegünstigung Gewinne, die im Unternehmen verbleiben können steuerlich begünstigt werden und anstelle des persönlichen Steuersatzes nur mit 28,25 % zzgl. SolZ also 29,80 % besteuert ( 34a EStG). Dies gilt nicht für EÜR! Dadurch entsteht eine Gleichstellung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften mit der ertragsteuerlichen Belastung von Kapitalgesellschaften. Bei Ausschüttung thesaurierter Gewinne kommt es zu einer Nachversteuerung mit 25 % Abgeltungssteuer ( 34a IV EStG). Somit ergibt sich dann insgesamt eine höhere Steuerbelastung. 9
10 Latente Steuern 274 HGB Nur in der Handelsbilanz zulässig. Entstehen durch Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen. Passive latente Steuern sind auszuweisen. Aktive latente Steuern können ausgewiesen werden. Eine Saldierung ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Steuerliche Verlustvorträge sind mit den innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustvorträgen zu berücksichtigen. 10
11 Kapitalertragsteuer Teileinkünfteverfahren Dividendenfreistellung BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN 11
12 Grundlage für die Besteuerung 1) Der Anteilseigner ist eine Privatperson Grds. immer: Beteiligung >= 25 % ( 32d II Nr. 3. a) Beteiligung >= 1 % mit beruflicher Tätigkeit ( 32d II Nr. 3. b) Kapitalertragsteuer Teileinkünfteverfahren Teileinkünfteverfahren 2) Der Anteilseigner ist eine Personengesellschaft oder Einzelunternehmer Teileinkünfteverfahren 3) Der Anteilseigner ist eine Kapitalgesellschaft Beteiligung < 15 % Beteiligung >= 15 % KSt: Dividendenfreistellung GewSt: volle Anrechnung KSt: Dividendenfreistellung GewSt: Schachtelprivileg 9 2a GewStG 12
13 Kapitalertragsteuer Steuersatz 25 % ( 43a I EStG) oder auf Antrag Günstigerprüfung, wenn der persönliche Steuersatz vorteilhafter ist ( 32d VI EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Die KESt. ist eine Abgeltungssteuer ( 43 V EStG), Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt des Zuflusses ( 44 I Satz 2) und ist als Quellensteuer von der auszahlenden Stelle abzuführen ( 44 I Satz 3). Abzug des Sparerpauschbetrages 801,00 20 IX EStG tatsächliche Werbungskosten sind ausgeschlossen o Pauschalierte Kirchensteuer: Bei Kirchensteuerpflicht ist die Bemessungsgrundlage für die KESt um die Kirchensteuer KiSt zu kürzen. Die KiSt errechnet sich aus dem Kirchensteuersatz und der festgesetzten Einkommenssteuer. Da durch die KiSt auch die festgesetzte EkSt beeinflusst wird, wird mithilfe eines pauschalierten Kirchensteuersatzes gearbeitet ( 32d I Satz 3). 13
14 Teileinkünfteverfahren 40 % des Beteiligungsgewinns sind steuerfrei 3 Nr. 40 EStG i. V. m. 20 IIX EStG Anfallende Werbungskosten dürfen entsprechend nur zu 60 % (= steuerpflichtiger Teil des Gewinns) berücksichtigt werden 3c II Satz 1 EStG der steuerpflichtige Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern Lohnt sich i. d. R., wenn der persönliche Steuersatz unter 40 % liegt 14
15 Dividendenfreistellung Vereinnahmte Dividenden einer Kapitalgesellschaft sind nach 8b I KStG steuerfrei (Vermeidung der Doppelbesteuerung) Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Dividende können in voller Höhe abgezogen werden 5 % der vereinnahmten Dividende gelten jedoch als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe ( 8b V KStG) und erhöhen somit den steuerpflichtigen Gewinn Dies führt nach 9 Nr. 2a GewStG auch zu entsprechenden Kürzungen bei der Berechnung der Gewerbesteuer, sofern die Beteiligung bei mindestens 15 % liegt (Schachtelprivileg) 15
16 Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften RECHTSFORMVERGLEICH 16
17 Rechtsformvergleich Einzelunternehmer Belastung durch Einkommens- und Gewerbesteuer Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuerzahllast Bei Bilanzierung Thesaurierungsbegüngstigung möglich Verlustrücktrag (ein Jahr) und Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt, aber betragsmäßig beschränkt sind möglich ( 10d II EStG) 17
18 Rechtsformvergleich Personengesellschaften Belastung durch Einkommens- und Gewerbesteuer Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuerzahllast Bei Bilanzierung Thesaurierungsbegüngstigung möglich Verlustrücktrag (ein Jahr) und Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt, aber betragsmäßig beschränkt sind möglich ( 10d II EStG) Zweistufige Gewinnermittlung 15 I Nr. 2 EStG (siehe Sonderbetriebseinnahmen und ausgaben) Ebene des Unternehmens Ebene des Unternehmers 18
19 Rechtsformvergleich Kapitalgesellschaften Auf Gesellschaftsebene Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Auf Gesellschafterebene Einkommenssteuer Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Teileinkünfteverfahren (60 %) möglich Keine Anrechnung der Gewerbesteuer 19
20 Größenklassen Herstellungskosten Rückstellungen Abschreibungen Grenzen der Gestaltung GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN 20
21 Maßgeblichkeitsprinzip Die handelsrechtlichen Vorschriften, denen der Jahresabschluss formal und inhaltlich unterliegen muss, gelten auch für die Steuerbilanz. Mit Einführung von BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit weggefallen. Bei Durchbrechung der Maßgeblichkeit gilt: Aktivierungswahlrechte in der Handelsbilanz führen zu einem Aktivierungsgebot in der Steuerbilanz Passivierungswahlrechte in der Handelsbilanz führen zu einem Passivierungsverbot in der Steuerbilanz 21
22 Größenklassen Buchführungspflicht Handelsrecht Buchführungspflicht besteht, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren der Umsatz > und der Jahresüberschuss > ist. 241a HGB Steuerrecht Buchführungspflicht besteht, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren der Umsatz > oder der Jahresüberschuss > ist. 140 und 141 I AO 22
23 Größenklassen Kapitalgesellschaften 267 HGB nach BilRUG : Kleinstkapitalgesellschaft 267a HGB Kleine Kapitalgesellschaft 267 I HGB mittelgroße Kapitalgesellschaft 267 II HGB große Kapitalgesellschaft 267 III HGB Bilanzsumme <= <= <= > Umsatzerlöse <= <= <= > Mitarbeiter <= 10 <= 50 <= 250 > 250 Offenlegung 326 HGB 326 HGB 327 HGB 325 HGB 23
24 Grenzen der Gestaltung Gestaltungsmissbrauch 42 AO Spannungsfeld der Gestaltung: Steuerliche Gestaltung (Finanzamt) Ausschüttungen (Eigentümer) Bonität (Kapitalgeber) 24
25 Herstellungskosten Handelsrecht 255 II Sätze 2 und 3 HGB Wertuntergrenze (dem Erzeugnis unmittelbar zurechenbare Einzelkosten) Wertobergrenze (Einbeziehung von Gemeinkosten) Verbot für Vertriebs- und Forschungskosten Steuerrecht R 6.3 und 6.4 EStR Wertunter- und Wertobergrenze (siehe HR) Verbot für Vertriebs- und Forschungskosten Besondere Bestimmungen, z. B. anschaffungsnahe Herstellunungskosten 25
26 Rückstellungen Ungewisse Verbindlichkeiten - Rückstellung für Jahresabschlusskosten - Garantierückstellung - Kulanzleistung - Prozesskostenrückstellung - Pensionsrückstellung Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Unterlassene Instandhaltung (bei Nachholung innerhalb von drei Monaten im Folgejahr) Gewährleistung ohne rechtliche Verpflichtung Unterlassene Abraumbeseitigung (bei Nachholung innerhalb von 12 Monaten) HGB Pflicht 249 I HGB Pflicht 249 I HGB Pflicht 249 I HGB Pflicht 249 I HGB Pflicht 249 I HGB EStG Pflicht 5 I, III, IV EStG Verbot 5 Iva EStG Pflicht 5 I EStG Zulässig R 5.7 XII EStR Pflicht R 5.7 XI EStR 26
27 Rückstellungen Handelsrecht Ansatz in Höhe des Erfüllungsbetrages, künftige Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Bei Laufzeiten von mehr als 12 Monaten Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ( 252 II S. 1 HGB). Steuerrecht Ansatz in Höhe der geschätzten Kosten (AK / HK als Höchstwert). Bei Laufzeiten von mehr als 12 Monaten Abzinsung mit 5,5 % ( 6 I 3a EStG). 27
28 Abschreibungen Handelsrecht 253 III HGB linear geometrisch-degressiv arithmetisch-degressiv progressiv leistungsabhängig Substanzverringerung Wechsel degressiv zu linear Sonstige Sonderabschreibungen GWG Steuerrecht 7 EStG linear Geometrisch-Degressiv Arithmetisch-Degressiv Progressiv leistungsabhängig (I) (I) (VI) Substanzverringerung Wechsel degressiv zu linear Sonstige Sonderabschreibungen 7g V, VI GWG 6 IIa EStG 28
29 Sonderabschreibungen Nach 7 g V-VI EStG können im Jahr der Anschaffung und in den 4 Folgejahren bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Sonderabschreibungen sind Vergünstigungen für kleine und mittlere Betriebe und werden neben der regulären Abschreibung vorgenommen. 5 Jahre nach der Anschaffung muss die Abschreibung aus dem Restwert für die verbleibende Restlaufzeit neu berechnet werden. 29
30 Sonderabschreibung Beispiel Ein Unternehmer kauft eine Maschine mit Anschaffungskosten. Die Maschine wird regulär auf 8 Jahre abgeschrieben. Die jährliche AfA liegt bei pro Jahr. Aufgrund außerordentlicher Erträge nutzt er im zweiten Jahr die Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten, also mit Im 6. Jahr muss die AfA für die restlichen drei Jahre aus dem Restwert neu berechnet werden. In den drei Jahre 06 bis 08 kann er nun nur noch anstelle der abschreiben. 30
31 Sonderabschreibung Beispiel Jahr AfA Restwert 01 lineare Abschreibung lineare Abschreibung Sonderabschreibung 20 % aus lineare Abschreibung lineare Abschreibung lineare Abschreibung Restwert auf 3 Jahre Restlaufzeit lineare Restabschreibung lineare Restabschreibung lineare Restabschreibung Gesamte Abschreibung
32 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 32
33 Begriffserklärungen Diskriminanzanalyse Due Dilligence Fair Value kodifizieren Korrelation Rating Unterscheidung von Elementen einer Gruppe anhand bestimmter Merkmale (z. B. gute und schlechte Kunden) Mit gebotener Sorgfalt durchgeführte umfassende (Risiko)prüfung Ansatz von Vermögensgegenständen oder Schulden mit dem marktüblichen Wert Sammlung und Aufnahme von Normen in ein nachschlagbares Regelwerk Wechselbeziehung zwischen mehreren Merkmalen anhand bestimmter Kriterien Einstufung von Risiken (Kreditrating gibt die Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb von 12 Monaten an) 33
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