Hinweise. für die Erstellung der Ausbildungslehrerinnen- und -lehrergutachten

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1 Hinweise für die Erstellung der Ausbildungslehrerinnen- und -lehrergutachten 1. Vorbemerkungen 2. Sinn der AL-Gutachten 3. Tipps zum Erstellen von Ausbildungslehrergutachten 4. Was alles beobachtet und bewertet werden kann Was soll beobachtet und bewertet werden? 5. Formulierungshilfen zur Bewertung 6. Rechtliche Grundlagen

2 1. Vorbemerkungen Die Anfrage einer Schule führten in einer Dienstbesprechung der Ausbildungskoordinatorinnen und Ausbildungskoordinatoren zu dem Wunsch, eine kurze Handreichung für die Erstellung der Ausbildungslehrerinnen- und lehrergutachten zusammenzutragen. Hier ist nun das Ergebnis. Ausgangsbasis für die Erstellung waren eine Handreichung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Erstellung der Schulgutachten, die OVP selbst, ein Entwurf der Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in Studienseminar und Schule, eine Handreichung des Studienseminars Krefeld sowie ein Arbeitspapier des Berufskollegs Glockenspitz zum Arbeits- und Sozialverhalten. Allen Beteiligten, besonders den Mitgliedern der Regionalgruppe Nord des Studienseminars Berufskolleg Krefeld, sagen wir für die unkomplizierte und engagierte Hilfe recht herzlichen Dank. Alle an der Referendarausbildung beteiligten Seminarausbilder sind sich einig: Den Ausbildungslehrern kommt eine zentrale Rolle im Referendariat zu. Sie verbringen die meiste Zeit mit dem Referendar und haben den größten Einfluss auf seine Entwicklung zum Lehrer. Die empfundene Zufriedenheit und der messbare Erfolg der Referendare hängen oftmals direkt mit dem Engagement und der Kompetenz des Ausbildungslehrers zusammen. Bei Ihnen allen, die sich Tag für Tag und vielfach über mehrere Jahre dieser Arbeit stellen, möchte ich mich als Studienseminarleiter herzlich bedanken. Durch Ihr Tun werden die jungen Kollegen auf das II. Staatsexamen und auf den schulischen Alltag kompetent vorbereitet. Besten Dank! Die nachfolgende Broschüre soll eine Hilfe in der Durchführung Ihrer Rolle als Ausbildungslehrer sein. Das Problem: Einerseits pflegen Sie ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem Referendar - dies ist erforderlich für einen offenen Lernprozess, damit Schwierigkeiten offen angesprochen und Lob und Anerkennung angenommen werden können - andererseits sollen Sie halbjährlich ein qualifiziertes Gutachten über den Referendar schreiben, aus dem neben der Beschreibung, was er getan hat, auch eine klare Bewertung hervorgeht. Diese Spannung zwischen dem Berater und Coach auf der einen und dem Beurteiler auf der anderen Seite erschwert das Ausbildungsgeschäft und lässt sich nicht auflösen. Die folgenden Seiten sollen nun eine Hilfe sein, eine Orientierung geben, damit das mühselige Geschäft, die Formulierung des Gutachtens, leichter und dennoch gut gelingt. Der Inhalt ist wie gesagt als Orientierung und als Hilfe gedacht, nicht als Vorgabe. Selbstverständlich sind Sie in Form und Inhalt bei der Erstellung des Gutachtens frei. Die Beobachtungsvorschläge gehen besonders von den Lehrerfunktionen Unterrichten und Erziehen aus. Die Betrachtung der weiteren Lehrerfunktionen (Beraten, Diagnostizieren, Innovieren, Beurteilen, Organisieren und Verwalten) helfen, die meisten Aufgaben eines Lehrers mit in den Blick zu nehmen. 2

3 2. Sinn der AL-Gutachten Die Gutachten der Ausbildungslehrerinnen und -lehrer bilden für die Seminarausbilder eine wichtige Grundlage für ihre eigenen Beurteilungen. Sie sind deshalb von großer Bedeutung, weil in ihnen Fähigkeiten der Referendarinnen und Referendare gewürdigt werden können, die bei den punktuellen Beobachtungen durch die Seminarausbilderinnen und ausbilder kaum oder gar nicht festgestellt werden können. Durch Langzeitbeobachtungen werden z. B. Kompetenzen festgestellt wie Fähigkeiten zu längerfristiger Unterrichtsplanung, zu kontinuierlicher solider täglicher Unterrichtsarbeit, zu angemessener Korrektur und Benotung von Klassenarbeiten und Klausuren, Belastbarkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, erzieherische Fähigkeiten, Grad der Integration ins Kollegium, Bewältigung von außerunterrichtlichen Aufgaben eines Lehrers / einer Lehrerin innerhalb und außerhalb der Schule u. a. m. 3. Tipps zum Erstellen von Ausbildungslehrergutachten Berichten und Bewerten: Tragen Sie berichtend all das zusammen, was der Referendar / die Referendarin im Beurteilungszeitraum getan hat. Finden Sie eine Formulierung, wie gut das Getane im einzelnen gelungen ist. Bedenken Sie bitte: Es gibt keinen Mindest- und Höchstumfang für ein Gutachten, und alles, was zum Beruf eines Lehrers gehört, kann in ein Gutachten aufgenommen werden. Und abschließend eine leicht abgewandelte Lebensweisheit meiner Großmutter: Alles, was Sie schreiben, soll wahr sein, aber nicht alles, was wahr ist, müssen Sie aufschreiben. Ihre Fürsorgepflicht für den Referendar ist mindestens genauso groß wie die Verpflichtung zu einem aussagefähigen Gutachten. 3

4 4. Was soll beobachtet und bewertet werden? Es wurde bereits erwähnt, dass alles, was zum Lehrerberuf gehört, in das Ausbildungslehrergutachten aufgenommen werden kann. Mögliche Beobachtungsaspekte sind: Unterricht (sicherlich im Schwerpunkt), Konferenzen, Schülerberatung, Veranstaltungen nach den "Wanderrichtlinien", Klassenfahrten, Schulfeste, Sportfeste, Leitung von Theatergruppen, Besuch von Bibliotheken und Ausstellungen, projektorientierte Veranstaltungen, Pausenaufsicht usw. Unterrichten: Lehrerfunktion Unterricht vorbereiten, durchführen und evaluieren, insb. unter Beachtung der Richtlinien und Lehrpläne, des schulischen Bedingungsfeldes, der Zielgruppe. Ziele/Inhalte Lehren und Lernen sachgerecht, systematisch und adressatengerecht gestalten Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen unter Berücksichtigung der Kenntnisse über deren Eigenart und über den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Haltungen Entscheidungen zu Lehr- und Lernprozessen fachwissenschaftlich und fachdidaktisch begründen Lernsituationen gestalten, die Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Lernformen ermöglichen die Lernenden unterstützen, Lernwege aktiv und selbsttätig zu gestalten und zunehmend die Fähigkeit zur Selbstregulation des Lernens jeder Schülerin oder jeden Schülers zu entwickeln Schülerinnen und Schüler im Unterricht fördern und fordern Üben und Wiederholen systematisch in die Organisation der Lehr- und Lernprozesse integrieren. Sach- und lerngruppenadäquate Auswahl und Aufbereitung von Inhalten und Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden, Sozial-, Arbeits- und Kommunikationsformen Lerninhalte unter fachlichen Gesichtpunkten sowie im Hinblick auf übergeordnete Lernziele und die Lernnotwendigkeiten der Lerngruppe auswählen, didaktisch erschließen und aufbereiten Lehr- und Lernmethoden sowie Kommunikationsformen an den Erfordernissen der jeweiligen Lernsituation der Schülerinnen und Schüler ausrichten Inhalte und Methoden aufeinander abstimmen den Schwierigkeitsgrad von Lernaufgaben einschätzen und diese inhaltlich und methodisch differenzieren und individualisieren den didaktischen Wert von Fehlern zur Förderung der Schülerinnen und Schüler nutzen Formen des selbstständigen und kooperativen Lernens systematisch für Schülerinnen und Schüler erfahrbar werden lassen. 4

5 Führung und Begleitung von Lerngruppen Ein herausforderndes und zugleich unterstützendes Lernklima unter Berücksichtigung von notwendigem Anspruch und Schülervoraussetzungen schaffen klare Regeln für die unterrichtliche Arbeit erarbeiten, aufstellen und beachten Unterricht gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern reflektieren und auswerten. Unterrichtlicher Umgang mit Medien die Bedeutung von Medien im Leben der Schülerinnen und Schüler einschätzen Chancen und Risiken des Umgangs mit Medien kennen, sie Schülerinnen und Schülern erfahrbar machen und eine reflektierte und selbstgesteuerte Nutzung der Medien auch für das Selbstlernen fördern. Medien sach- und adressatengerecht im Unterricht einsetzen mit Medien analytisch und produktionsorientiert umgehen. Erziehen: Unterricht als Feld wahrnehmen und gestalten, in dem Beziehungslernen stattfindet; die Arbeit mit Gruppen und einzelnen bewusst auf erzieherische Ziele hin gestalten; diagnostische und pädagogische Konzepte und Kompetenz erwerben und einsetzen; mit Störungen und Konflikten umgehen; eigenes Verhalten und dessen Wirkung wahrnehmen und evaluieren. Die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit fördern Gestaltung von sozialen Beziehungen und Förderung von sozialem Verhalten Schule und Unterricht als Handlungsraum zum Erwerb sozialer Grundhaltungen und Verhaltensweisen auf der Basis von gemeinsamen Erziehungsnormen im Kollegium gestalten und reflektieren Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung fördern Unterricht unter Berücksichtigung der Erziehungsaufgabe konzipieren und gestalten das eigene Verhalten im Lern- und Lebensraum Schule als vorbildhaft begreifen und sich entsprechend verhalten. Umgang mit Verschiedenheit Unterschiedliche kulturelle und sozialisierende Einflüsse als bereichernden Anlass für Erziehung verstehen und Schülerinnen und Schüler zu Toleranz erziehen Möglichkeiten reflexiver Koedukation nutzen. Umgang mit Risikoverhalten und Disziplinproblemen Erziehungsstile und -methoden situationsspezifisch auswählen und reflektieren Methoden der Konfliktprävention und -lösung anwenden. 5

6 Diagnostizieren und Fördern Beraten Möglichkeiten und Grenzen von Beratung kennen und anwenden; Beratungskonzepte kennen und anwenden; Eltern- und Schülerberatung gestalten; Lernberatung in der Lerngruppe und bei Einzelschülern gestalten; weitere Beratungsträger kennen und vermitteln. auch: (Professionelle) Beratung annehmen, eigene Beratungstätigkeit reflektieren, den eigenen Lernweg selbst planen und Beratung suchen. Leistung messen und beurteilen Funktionen von Leistungsbeurteilung kennen und nutzen; Klassenarbeiten und Klausuren vorbereiten, konzipieren, korrigieren und auswerten; sonstige Mitarbeit in SI und SII beurteilen und in die Benotung einbeziehen; Beurteilung als schulrechtliches Handeln begreifen und umsetzen; mit Kollegen und in Teams bei Lernstände und Lernnotwendigkeiten identifizieren und Schülerinnen und Schülern entsprechend fördern Lerndiagnostik als unverzichtbar für eine gezielte personale, soziale und fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler verstehen und entsprechende Verfahren einsetzen Entwicklungsstände, Lernfortschritte und individuelle Lern- und Leistungshindernisse von Schülerinnen und Schülern erkennen und dokumentieren die passive und aktive Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler einschätzen können und Konsequenzen für die Förderung von Sprachkompetenzen ziehen aus der Erfassung von Lernständen und Lernnotwendigkeiten Konsequenzen für eine individuelle Förderung ableiten Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf oder herausragenden Leistungen und Talenten fördern. Unterstützung und Anregungen zu Lern- und Entwicklungsprozessen geben Beratungskonzepte für die schulische Arbeit kennen und Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten beraten die Probleme besonderer Beratungssituationen, z. B. im Gesundheitsbereich, kennen und mit ihnen angemessen umgehen unterschiedliche Beratungskonzepte adressaten- und situationsgerecht anwenden mit Beratungs-, Anleitungs- und Beurteilungssituationen in ihrer jeweiligen Besonderheit umgehen mit der Subjektivität eigener und fremder Wahrnehmung umgehen Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Beratungstätigkeit einschätzen und mit anderen Institutionen kooperieren. Verfahren der Erfassung von Leistungen sinnvoll anwenden, Leistungen unter Bezug auf sinnvolle Kriterien bewerten, rückmelden und dokumentieren. Konzeption und Reflexion von Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung Rechtsgrundlagen, Funktionen, Formen und Anlässe der Leistungsbeurteilung in der Schule kennen Verfahren für die Messung von Leistungen und Kriterien für die Leistungsbeurteilung kennen und mögliche Fehlerquellen beachten Aufgaben zur Überprüfung von Lernergebnissen und zur Beurteilung von Leistungen kriteriengerecht entwickeln und adressatengerecht formulieren Leistungsüberprüfungen als Rückmeldung für die eigene Unterrichtstätigkeit nutzen mit dem Spannungsverhältnis von pädagogischer Funktion 6

7 der Konzeption von Leistungsüberprüfungen kooperieren; bewusst mit der Doppelfunktion von Beurteilung und Beratung umgehen. Organisieren und Verwalten schulrechtliche und verwaltungstechnische Kenntnisse erwerben und nutzen; die eigene Arbeit organisieren mittel- und langfristig, im Rahmen von schulischen Bedingungen, in Kooperation mit Kollegen und Schülern; außerunterrichtliche Veranstaltungen organisieren. Evaluieren, Innovieren und KooperierenSchule als lernendes System begreifen reformorientierte Initiativen entwickeln und einbringen; an der schulinternen Arbeit mit Richtlinien und Lehrplänen mitwirken; andere Standpunkte einbeziehen, weiterentwickeln, kritisch sichten und sich mit ihnen auseinandersetzen; offene Lernsituationen erproben. und Zertifizierungsfunktion von Leistungsbeurteilung auch vor dem Hintergrund externer Leistungsüberprüfungen umgehen. Durchführung von Leistungsbeurteilung und transparente Vermittlung der Beurteilung schriftliche, mündliche und praktische Formen der Leistungsbeurteilung kennen und angemessen einsetzen von Richtlinien und Lehrplänen gesetzte Anforderungen sowie individuelle und lerngruppenspezifische Voraussetzungen bei der Bewertung und Notenfindung berücksichtigen konkrete Bewertungsmaßstäbe festlegen, eigene Leistungsanforderungen und erwartungen formulieren, überprüfen und transparent machen Leistungsbeurteilungen adressatengerecht begründen und vermitteln Leistungsbeurteilung zur Förderung der Selbsteinschätzung und Selbstentwicklung der Schülerinnen und Schüler und für die Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten nutzbar machen Beurteilungsgrundsätze und -verfahren mit Kolleginnen und Kollegen absprechen. Die Institution Schule und die in ihr zu leistende Arbeit systematisch und rational ausgestalten Schul- und dienstrechtliche Vorgaben und schulinterne Regelungen und Vereinbarungen für die schulische Arbeit kennen und anwenden die eigene Rolle in der Schule mit ihren Möglichkeiten und Grenzen reflektieren und ausgestalten schulische Arbeitsvorhaben kooperativ planen und umsetzen Ressourcen für die schulische Arbeit ökonomisch nutzen Unterricht und seine Ergebnisse dokumentieren und verfügbar machen Daten von Schülerinnen und Schülern erheben, ordnen und verantwortungsbewusst damit umgehen Schulische Arbeit überprüfen und weiterentwickeln, berufliche Kompetenz sichern und ausbauen Verfahren interner und externer Evaluation insbesondere von Unterricht nutzen Ergebnisse der Bildungsforschung für die Weiterentwicklung von Unterricht nutzen fachliche Standards als Evaluationskriterien nutzen sowie im kollegialen Austausch reflektieren und weiterentwickeln Prozesselemente und Instrumente von Schulentwicklung kennen und anwenden sowie sich an Schulprogrammarbeit beteiligen unterschiedliche Formen der schulinternen Zusammenarbeit und der Kooperation mit schul externen Partnern zur Weiterentwicklung von Schule und Unterricht nutzen 7

8 Unterricht kooperativ planen, durchführen und evaluieren kollegialen Austausch als Hilfe zur Unterrichtsentwicklung und als Mittel der gegenseitigen Unterstützung und Arbeitsentlastung praktizieren die eigenen beruflichen Kompetenzen reflektieren und weiterentwickeln. 8

9 5. Formulierungshilfen zur Bewertung An den Schulen besteht die Möglichkeit das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler zu bewerten. Nachfolgende Textbausteine des Berufskollegs Glockenspitz 1) können dafür sensibilisieren, wie man mit Hilfe eines Textes dem Leser des Gutachtens eine Einschätzung über den Grad vermittelt, wie eine Sache gelungen ist oder nicht. Betrachten Sie diese Textbausteine als Formulierungshilfen, die Sie so oder so ähnlich mit konkret beschriebenen Maßnahmen kombinieren können, und dadurch zu einer bewerteten Aussage kommen. Nach den Formulierungen zum Arbeitsverhalten (beschlossen von der Lehrerkonferenz des BK Glockenspitz) Sehr gut: Die Referendarin / der Referendar... gut zeigt außerordentlichen Lernwillen, Durchhaltevermögen und Leistungsbereitschaft, handelt sehr verantwortungsbewusst und zuverlässig, arbeitet sehr selbstständig und sehr flexibel sowie mit hoher Eigeninitiative, reflektiert Sachverhalte umfassend und bildet sich ein umfassendes Urteil, hinterfragt kritisch vorgegebene Sachverhalte, erkennt Interessengegensätze an, vertritt die eigene Position überzeugend. arbeitet selbstständig und findet oft eigene Lösungsansätze, kann Sachverhalte reflektieren und bildet sich ein eigenes Urteil, überschaut Zusammenhänge, geht aktiv mit der Meinung anderer um und vertritt die eigene Position sachlich, handelt verantwortungsbewusst und fast immer zuverlässig, arbeitet motiviert, beteiligt sich aktiv. befriedigend arbeitet mit kleinen Anregungen weitgehend selbstständig, zeigt Eigeninitiative, kann Sachverhalte meist reflektieren und ist noch unsicher in der Urteilsbildung, denkt kritisch mit, respektiert Argumente anderer und bringt eigene Argumente angemessen ein, zeigt sich meist für übernommene Aufgaben verantwortlich. ausreichend reflektiert Sachverhalte in Ansätzen, benötigt noch Hilfe in der Urteilsbildung, setzt sich wenig mit den Positionen anderer auseinander und bringt wenig eigene Argumente ein, mangelhaft zeigt (noch) wenig ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. zeigt sich wenig motiviert und übernimmt selten Aufgaben, arbeitet zu selten selbstständig und benötigt oft zusätzliche Anleitung, reflektiert selten Sachverhalte und bildet sich selten ein Urteil, überschaut Zusammenhänge wenig. 9

10 6. Rechtliche Grundlagen Gemäß den Rechtsvorschriften der 'Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung' (OVP) in der Fassung vom , geändert durch Verordnung vom beurteilen die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer die Lehramtsanwärterinnen und anwärter "unverzüglich schriftlich ohne Note, nachdem sie die Ausbildung bei ihnen beendet haben; bei längeren Unterrichtsabschnitten sind die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter spätestens nach einem Schulhalbjahr zu beurteilen" ( 15 OVP). Das Gutachten ist in dreifacher Ausfertigung der Leitung des zuständigen Studienseminars über die Leitung der Ausbildungsschule zuzuleiten. Eine weitere Ausfertigung erhält zuvor die Studienreferendarin oder der -referendar durch die Leitung der Ausbildungsschule. Sie bzw. er bestätigt durch Unterschrift die Kenntnisnahme. Ein fünftes Exemplar des Gutachtens erhält der Leiter oder die Leiterin der Ausbildungsschule für seine bzw. ihre Abschlussbeurteilung gemäß 17 OVP. Die Studienreferendarinnen und -referendare haben das Recht zur schriftlichen Gegenäußerung, die innerhalb einer Woche schriftlich der oder dem Beurteilenden sowie der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars und der Ausbildungsschule gegenüber geltend zu machen ist. Alle Gutachten der Ausbildungslehrerinnen und -lehrer werden Bestandteil der Personal- und der Prüfungsakte. Für ihre rechtzeitige Erstellung und Weitergabe an das Studienseminar sind die Schulleiterinnen und Schulleiter der Ausbildungsschulen verantwortlich. Wenn von Ausbildungslehrerinnen oder -lehrern kein Gutachten geschrieben werden kann (z. B. aufgrund zu schmaler Beurteilungsgrundlage), sind die Hinderungsgründe zu erklären und "als Vermerk in die Prüfungsakte aufzunehmen" (Erlass des Kultusministers v ). 10

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