Was ist Sucht? Man unterscheidet bei der Sucht zwischen seelischer (psychischer) und körperlicher (physischer) Abhängigkeit.
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- Nicolas Engel
- vor 7 Jahren
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1 Was ist Sucht? Sucht ist eine krankhafte, zwanghafte Abhängigkeit von Stoffen (= stoffgebundene Abhängigkeit ) oder sie basiert auf zwanghaften Verhaltensweisen bzw. Handlungen (=stoffungebundene Abhängigkeit). Magersucht Ess-Brech-Sucht Fettsucht Kaufsucht/Konsumzwang Arbeitssucht Spielsucht Fernsehsucht Computersucht Sportsucht -, SMS-, Telefonier- oder Chatsucht Man unterscheidet bei der Sucht zwischen seelischer (psychischer) und körperlicher (physischer) Abhängigkeit. Psychische Abhängigkeit liegt vor, wenn man um JEDEN Preis sein Suchtmittel beschaffen will oder muss. Man engt sein Verhalten durch die Droge selbst ein und verliert immer mehr das Interesse an anderen Menschen. Bei physischer Abhängigkeit reagiert der Körper auf die ständige Zufuhr des Suchtmittels und stellt den Stoffwechsel entsprechend um. Die Droge wird dann regelrecht in den Stoffwechsel eingebaut. Wird das Suchtmittel nicht mehr zugeführt (entzogen), reagiert der Körper mit Entzugserscheinungen, die abklingen, wenn das Suchtmittel erneut eingenommen wird. Die Gewöhnung mit Toleranzbildung (Erhöhung der Menge) ist das Alarmzeichen für eine riskante körperliche Abhängigkeit. Vom Körper werden dann immer höhere Dosen toleriert" oder besser gesagt ohne Vergiftungserscheinungen vertragen und verlangt, die beim ungewohnten Konsumenten im wahrsten Sinne des Wortes zu einer Rauschgift-Vergiftung oder sogar zum Tode führen könnten. Unter Gebrauch wird die sinnvolle Verwendung von Suchtmitteln verstanden. Das bezieht sich sowohl auf den gelegentlichen Konsum, als auch auf andere Verwendungsarten (zum Beispiel Alkohol zur Wunddesinfektion) Als Genuss wird definiert, wenn das Mittel zwar nicht benötigt wird, bei Gebrauch aber als angenehm empfunden wird (mal ein Glas Bier, Wein etc.). Der Missbrauch ist gekennzeichnet durch eine schädliche Verwendung quantitativer oder qualitativer Art ( sich sinnlos zu betrinken" oder Alkohol im Straßenverkehr bzw. Trunkenheit am Arbeitsplatz). Als Gewöhnung wird die physische oder psychische Bindung an ein Suchtmittel bezeichnet (jemand braucht" sein Bier, um abends abzuschalten).
2 Dabei gibt es viele einzelne Schritte und gefährliche Übergänge: Wann hört der normale Gebrauch eines Mittels auf? Wo fängt der Missbrauch an? Ab wann wird ein Mittel gewohnheitsmäßig konsumiert? Wo beginnt die Abhängigkeit, die Sucht? Persönlichkeits-Faktoren, die zur Entwicklung eines Suchtverhaltens führen können aber nicht müssen, sind oftmals Passivität, Unselbstständigkeit, mangelndes Selbstvertrauen, fehlende Konfliktbereitschaft und Durchhaltevermögen, zu hohe Leistungsansprüche an sich oder Kontaktschwierigkeiten. Hinzu kommt, dass der Süchtige das Verhalten oder die Handlung immer wieder ausführen will. Dadurch kann er ein Lustgefühl erreichen oder zumindest ein Unlustgefühl vermeiden. Suchtprävention Definition von Prävention: Prävention ist ein Oberbegriff für zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko von Erkrankungen zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern. Das Arbeitsfeld Suchtprävention ist daher stärker zu spezifizieren und zu konturieren: im Hinblick auf die Ziele, die Zielgruppen und die Aufgaben sowie mit Blick auf die Aufgabenanforderungen an die Anbieter suchtpräventiver Maßnahmen. Um die Suchtprävention zu kategorisieren gibt es verschiedene Begrifflichkeiten. Dabei werden in erster Linie zwei Einteilungen verwendet. 1. Die aus der Psychiatrie stammende und für die Suchtprävention übernommene Kategorisierung in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bezieht sich sowohl auf den Zeitpunkt der jeweiligen Präventionsmaßnahmen als auch auf deren Zielrichtung: Dabei erfasst die Primärprävention alle Maßnahmen die vor der Entstehung eines Problems umgesetzt werden und wendet sich an die allgemeine Bevölkerung sowie an spezielle Zielgruppen, die nicht als Risikogruppen klassifiziert sind. Die Sekundärprävention richtet sich an definierte Risikogruppen (Gruppen mit erhöhter Suchtgefährdung) sowie an einzelne Personen im Anfangsstadium einer Suchterkrankung. Und die Tertiärprävention zielt schließlich auf Personen, die bereits von einer Suchterkrankung betroffen sind. Eine weitere Unterscheidung ist in die Generalprävention, sowie die Spezial- und Individualprävention von der die Polizei überwiegend betroffen ist. Hier kommt der präventive Charakter kaum zum Tragen, die Seite der Strafverfolgung nimmt hier stark zu. 2. Die neuere, vom US Institute of Medicine vorgeschlagene Klassifikation der Prävention in universelle, selektive und indizierte Prävention, erfasst alle Maßnahmen, die vor der vollen Ausprägung der Suchterkrankung einsetzen: Als universelle präventive Intervention definiert wird dabei jede Maßnahme, die sich an die Allgemeinbevölkerung oder Teilgruppen der Bevölkerung wendet, um künftige Probleme zu verhindern. Dazu gehören etwa Schulprogramme zur Förderung von Lebenskompetenzen, massenmediale Kampagnen, Maßnahmen auf Gemeindeebene sowie am Arbeitsplatz. Selektive Prävention richtet sich an Gruppen mit spezifischen Risikomerkmalen in Bezug auf eine spätere Suchtproblematik
3 Des Weiteren lassen sich präventive Maßnahmen im Hinblick darauf unterscheiden, ob sie am individuellen Verhalten (Verhaltensprävention) oder an den Lebensverhältnissen ansetzen (Verhältnisprävention).. Die neuere, vom US Institute of Medicine vorgeschlagene Klassifikation der Prävention in universelle, selektive und indizierte Prävention, erfasst alle Maßnahmen, die vor der vollen Ausprägung der Suchterkrankung einsetzen: Als universelle präventive Intervention definiert wird dabei jede Maßnahme, die sich an die Allgemeinbevölkerung oder Teilgruppen der Bevölkerung wendet, um künftige Probleme zu verhindern. Dazu gehören etwa Schulprogramme zur Förderung von Lebenskompetenzen, massenmediale Kampagnen, Maßnahmen auf Gemeindeebene sowie am Arbeitsplatz. Selektive Prävention richtet sich an Gruppen mit spezifischen Risikomerkmalen in Bezug auf eine spätere Suchtproblematik Gesetzliche Grundlagen: Die Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die Gesetzgebungskompetenz für das Betäubungsmittelrecht, das Strafrecht, das Strafvollzugsrecht und das Recht der sozialen Sicherung obliegt nach dem Grundgesetz dem Bund. Auf dieser Grundlage hat er einen rechtlichen Rahmen für die Drogen- und Suchtpolitik gesetzt und gewisse Standards vorgegeben. Die Länder haben darüber hinaus neben dem Gesetzesvollzug auch eigene Gesetzgebungskompetenzen in Bereichen, die für die Drogen- und Suchtpolitik relevant sind, wie etwa dem Schul-, Gesundheits- und Bildungswesen. Für die konkrete Umsetzung der Drogen- und Suchtpolitik liegt die überwiegende Verantwortung bei den Ländern und den Kommunen. Diese können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und gemeinsamer Ziele unterschiedliche Schwerpunkte wie z.b. in der Förderung der Angebote zur Suchtprävention setzen. Weitere gesetzliche Grundlagen leiten sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ab. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) regelt und beschreibt das Recht junger Menschen, in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen zu werden. Dabei soll die Jugendhilfe Kinder und Jugendliche sowohl durch konkrete Maßnahmen als auch durch spezielle Einrichtungen in ihrer Entwicklung fördern, Benachteiligungen vermeiden oder abbauen helfen und sie dadurch vor Gefahren schützen. Die Suchtprävention ergibt sich aus dieser Aufgabenbeschreibung als eine Teilaufgabe. Geschichtlicher Abriss und daraus resultierende konzeptionelle Ansätze: In den 80er-Jahren wurde eine konzeptionelle Wende in der Suchtprävention vollzogen. Die Suchtprävention verlagerte ihren Schwerpunkt von der drogenspezifischen Aufklärung hin zur Kompetenzförderung mit Entwicklungsbezug und Lebensweltorientierung. Seit den 90er-Jahren orientiert sich Suchtprävention stark an Zielen und Konzepten der Gesundheitsförderung. Suchtprävention als Teilbereich der Gesundheitsförderung praktiziert den Ansatz der Lebenskompetenzförderung. Heute richtet man das Augenmerk auf die
4 Schutzfaktoren, die Menschen gesund erhalten, somit werden sie zum Mittelpunkt suchtpräventiver Maßnahmen gestellt. Dem konzeptionellen Ansatz von Suchtprävention als Teilbereich von Gesundheitsförderung liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass Menschen die über Ressourcen personeller, sozialer und materieller Art verfügen, die sie in die Lage versetzen, Belastungen besser zu bewältigen, die besten Chancen haben gesund zu bleiben. Schutz- oder protektive Faktoren stärken das Individuum gegenüber den Gefahren des Substanzmissbrauchs und verringern die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung von Missbrauchs- oder Suchtverhalten. Protektive Faktoren werden sowohl auf der Ebene der individuellen Persönlichkeitsentwicklung als auch durch die gesamtgesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Individuums wirksam. Um eine gesicherte empirische Basis für zukünftige präventive Maßnahmen zu schaffen, wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Untersuchungen zur Primärprävention des Substanzmissbrauchs erstellt. In diesen Studien wurden vom Institut für Therapieforschung in München nationale und internationale Konzepte und Programme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit ausgewertet. Die Expertisen kommen zu dem Ergebnis, dass Suchtprävention unter folgenden Voraussetzungen wirksam ist: Förderung von Lebenskompetenzen statt Abschreckung Kinder und Jugendliche nicht erst, wenn sie gefährdet sind, sondern frühzeitig ansprechen Langfristige kontinuierliche Programme statt kurzfristiger einmaliger Aktionen Die Ergebnisse des Bundesmodellprogramms werden zwischen 1990 bis 95 erweitert und um folgende Prinzipien ergänzt: Präventionsansätze sollten u.a. beinhalten, um wirksam zu sein: ganzheitlich ausgerichtet und ursachenorientiert sein adressatenbezogen sein (zielgruppen-, alters- und geschlechts-spezifisch) langfristig angelegt sein und prozessorientiert vorgehen sowohl kommunikative als auch strukturelle Maßnahmen umfassen sowohl suchtmittelunspezifische als auch suchtmittelspezifische Elemente enthalten. Fazit: Gezielte Maßnahmen der Primärprävention sollen davor bewahren, durch Missbrauch eines Suchtmittels in Abhängigkeit zu geraten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Aufklärung: Nur wer eine Droge einzuschätzen weiß, kann sich vor ihr in Acht nehmen.
5 Aber auch das Erlangen von Sozialkompetenzen spielt hier eine herausragende Rolle Als bedeutende protektive Faktoren, die Schutz vor Missbrauchs- oder Suchtverhalten bieten können, sind nach aktuellem Kenntnisstand zu betrachten: Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeitsgefühl, adäquate Kommunikationsfähigkeit, Handlungskompetenzen, die Fähigkeit zum kompetenten Umgang mit Stresssituationen und Konflikten, Eigenaktivität und -verantwortung, realistische Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten, gute soziokulturelle Bedingungen, ein positives Familienklima und verständnisvolle Bezugspersonen, gute Einbindung in soziale Netze. Die Förderung bestimmter Verhaltensweisen und die Stärkung der Persönlichkeit ist ein wichtiges suchtpräventives Ziel. Je früher entsprechende Maßnahmen einsetzen umso erfolgversprechender sind sie. Dies betrifft auch die Aktivitäten zur Suchtprävention. Aus der Forschung sind protektive Faktoren bekannt, die Sucht verhindern können. Das heißt Personen, die zum Beispiel: selbstsicher sind, sich auch gegen den sozialen Druck verhalten können, ausreichende Strategien besitzen, um auch mit schwierigen Lebenssituationen umzugehen, in gewissem Umfang Frustrationen aushalten können und gute Beziehungen zu anderen Menschen haben, sind besser gegen Missbrauch und Abhängigkeit von Suchtmitteln geschützt als Menschen, die hier Defizite haben. Die Förderung bestimmter Verhaltensweisen und die Stärkung der Persönlichkeit ist ein wichtiges suchtpräventives Ziel Suchtprävention als Teilbereich der Gesundheitsförderung Sie erfordert eine ganzheitliche Vorgehensweise, die sowohl die individuelle Person als auch deren Lebensbedingungen im Blickfeld hat. Suchtprävention hat also die Aufgabe auf die Förderung und Stärkung der individuellen und sozialen Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. positive Beeinflussung der Lebenszusammenhänge Erwachsener und auf die Verbesserung individueller und gesamtgesellschaftlicher Lebensbedingungen einzuwirken, (Familie, Kindertagesstätten, Schule, Freizeit), Sucht ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Suchtprävention ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um der Entwicklung und Aufrechterhaltung von Missbrauchs- und Suchtverhalten entgegenzuwirken, ist es nötig, suchtfördernde Faktoren zu verringern und gleichzeitig individuelle und gesellschaftliche Ressourcen im Sinne der Gesundheitsförderung zu mobilisieren. Suchtprävention meint Maßnahmen, die das Ziel haben, der Entwicklung von Suchtverhalten, unabhängig von jeweiligen Suchtmitteln, vorzubeugen. Dazu gehören Rahmenbedingungen für die Arbeit der Suchtprävention zu entwickeln und sichern und auf Bedingungen und Strukturen einzuwirken, die ein gesundes Leben fördern und ermöglichen. Aus dieser Beschreibung ergibt sich für Akteure in der Suchtprävention die Notwendigkeit, in allen wesentlichen gesellschaftlichen Institutionen zu agieren; die Suchtprävention muss deshalb auf Vernetzung und Kooperation setzen. Denn Vorbeugen ist besser als Reparieren
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