Andere Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften Es gibt keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Andere Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften Es gibt keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf"

Transkript

1 Andere Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften Es gibt keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf München, 22. Oktober 2014 Prof. Dr. Thomas Rödder

2 A. Status Quo 20, 21 UmwStG: Andere Gegenleistungen (z.b. Darlehensgewährungen) können unschädlich bis zur Höhe des eingebrachten steuerbilanziellen Buchwerts erfolgen (wobei n.h.m. Entnahmen und Einlagen im steuerlichen Rückbeziehungszeitraum der Einbringung zu berücksichtigen sind). Der Buchwert der neuen Anteile an der Übernehmerin ermittelt sich dementsprechend aus dem eingebrachten Buchwert abzüglich des GW der anderen Gegenleistung. Anders 3 ff., 11 ff. UmwStG: Hier können andere Gegenleistungen nicht unschädlich gewährt werden. N.h.M. erfolgt eine anteilige Realisation der durch die Umwandlung bewegten stillen Reserven (Trennungstheorie), wobei nach zutreffendem Verständnis der Maßstab der Anteil des GW der anderen Gegenleistung am GW der insgesamt gewährten Gegenleistung ist. 24 UmwStG: Nach FV ebenfalls Trennungstheorie. Nach neuer Rspr. Einheitstheorie (streitig bei 6 Abs. 5 S. 3 EStG). 2

3 B. Warum die Diskussion? Generell wird vermutet, man könne mit der Gewährung anderer Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften steuerfrei Reserven realisieren bzw. steuerpflichtige Asset Deals in (anteilig) steuerfreie Share Deals überführen. Dies ist der eigentliche Auslöser der Diskussion. Daneben eher untergeordneter dogmatischer Gesichtspunkt: Präferenzierung von Umstrukturierungen i.s.v. Buchwertübertragungsmöglichkeiten eigentlich konzeptionell mit Gewährung von Gesellschaftsrechten verbunden, nicht verbunden mit der Gewährung von anderen Gegenleistungen. S. auch die FRL (z.t. Erwähnung von Zuzahlungen bis zu 10 % des Nennwerts der gewährten Anteile). Thema der Abschaffung der möglichen Gewährung anderer Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften schon öfter erörtert, jetzt offensichtlich wieder steuerpolitisch auf der Agenda (Koalitionsvertrag). Bisher ist (z.b. bei Diskussion zum SEStEG) gewünschte Flexibilität bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften bewusst beibehalten worden. Aktuell wie erwähnt auch Streitpunkt in Rechtsprechung zu Einbringungen in Mitunternehmerschaften. 3

4 C. Steuerlicher Effekt der Gewährung anderer Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften In Höhe des im eingebrachten BV vorhandenen buchmäßigen Eigenkapitals wird z.b. ein Darlehensanspruch des Einbringenden ggü. der Kapges begründet. D.h., dass bei der Übernehmerin der Betrag des übernommenen buchmäßigen EK verringert und beim Einbringenden der Buchwert der neuen Anteile an der Übernehmerin z.t. durch eine Forderung ersetzt wird. Es verringert sich jedoch weder der sich verdoppelnde Betrag der stillen Reserven noch erzielt der Einbringende einen Tausch von stpfl. Asset Deal in (z.t.) steuerfreien Share Deal. Nur i.h.d. Buchwerte kann eine andere Gegenleistung unschädlich gewährt werden, nicht bzgl. der stillen Reserven. Ist Effekt wie bei Anwendung Einheitstheorie bei 16 EStG. Gefühl des steuerfreien Unternehmensverkaufs ist mithin eindeutig falsch. 4

5 D. Wo liegt also das Fiskalproblem? Es liegt ausschließlich darin, dass bei Entstehen von Gewinnen in der Übernehmerin nach Einbringung eine vorrangige Einlagerückgewähr nach der Einbringung an der Entstehung neuen ausschüttbaren Gewinns in der Übernehmerin scheitern würde, also in der Frage einer möglichen Durchbrechung der Verwendungsreihenfolge bei der Übernehmerin. Es liegt nicht in einer steuerfreien Reservenrealisation o.ä. Am Vorliegen eines beachtlichen Fiskalproblems kann mithin stark gezweifelt werden (zumal ohnehin auch andere Mechanismen zur Durchbrechung der Verwendungsreihenfolge zur Verfügung stehen [s. sogleich]). Letztlich geht es schlicht um eine Ausprägung der steuerlichen Finanzierungsfreiheit. 5

6 E. Handlungsalternativen zur Erreichung des identischen Ergebnisses Vorherige Zuordnung von FK zum einzubringenden BV. Bei einbringender Kapges z.b. durch fremdfinanzierte Ausschüttung etc. erreichbar (bei einbringender Persges denkbares PV-FK zu beachten). Steuerunschädliche Einlagenrückgewähr nach Einbringung bis zur Höhe des Anteilsbuchwerts ( 22 UmwStG). Kapitalherabsetzung nach Einbringung. Doppelstockstrukturen (untere Kapges thesauriert, obere Kapges tätigt Einlagerückgewähr). 6

7 F. Was würde dagegen aus der Einführung der Trennungstheorie bei Einbringungen resultieren? Die eingebrachten stillen Reserven wären anteilig zu realisieren. Das hat aber mit dem hier zu adressierenden Fiskalproblem, wenn es denn überhaupt ein solches sein sollte, nichts zu tun. Die angedachte Rechtsfolge passt nicht und ist überschiessend. Auch eine evtl. 10 %-Unschädlichkeitsregelung würde daran nichts ändern. Überdies würde mglw. erneut (bzgl. 24 UmwStG) eine BFH-Rechtsprechungsbrechende Gesetzesänderung vorgenommen. Die praktisch wichtigsten Umstrukturierungsvorgänge würden ohne Not massiv erschwert, was die Sicherstellung ihrer Ertragsteuerneutralität betrifft (Mitübertragung von Schulden, deren Zuordnung zum Einbringungsgegenstand zweifelhaft ist; Steuerklauseln in Einbringungsvertrag; Spruchverfahren etc.). Eine Vielzahl von nicht nötigen Steuerproblemen würde provoziert (FK-Zuordnungs- Fragen, Gesamtplanfragen, Fragen der Qualifikation von Einbringungsvertragsklauseln). Das Erreichen der gewünschten Kapitalausstattung in der Übernehmerin würde ohne Not erschwert. Es würde erheblicher bürokratischer Mehraufwand resultieren. 7

8 H. Zusammenfassung: Warum die Beibehaltung des Status Quo sinnvoll ist Generell wird vermutet, man könne mit der Gewährung anderer Gegenleistungen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften steuerfrei Reserven realisieren bzw. steuerpflichtige Asset Deals in (anteilig) steuerfreie Share Deals überführen. Dies ist der eigentliche Auslöser der Diskussion. Die Gewährung einer anderen Gegenleistung bedeutet, dass bei der Übernehmerin der Betrag des übernommenen buchmäßigen EK verringert und beim Einbringenden der Buchwert der neuen Anteile an der Übernehmerin z.t. durch eine Forderung ersetzt wird. Es verringert sich jedoch weder der sich verdoppelnde Betrag der stillen Reserven noch erzielt der Einbringende einen Tausch von stpfl. Asset Deal in (z.t.) steuerfreien Share Deal. Nur i.h.d. Buchwerte kann eine andere Gegenleistung unschädlich gewährt werden, nicht bzgl. der stillen Reserven. Gefühl des steuerfreien Unternehmensverkaufs ist mithin eindeutig falsch. Ein mögliches Fiskalproblem liegt ausschließlich darin, dass bei Entstehen von Gewinnen in der Übernehmerin nach Einbringung eine vorrangige Einlagerückgewähr nach der Einbringung an der Entstehung neuen ausschüttbaren Gewinns in der Übernehmerin scheitern würde, also in der Frage einer möglichen Durchbrechung der Verwendungsreihenfolge bei der Übernehmerin. Dies ist aber nicht sonderlich bedeutsam (zumal ohnehin auch andere Mechanismen zur Durchbrechung der Verwendungsreihenfolge zur Verfügung stehen). 8

9 H. Zusammenfassung: Warum die Beibehaltung des Status Quo sinnvoll ist Bei einem Verbot einer anderen Gegenleistung wären eingebrachte stille Reserven anteilig zu realisieren. Das hat aber mit dem hier zu adressierenden Fiskalproblem, wenn es denn überhaupt ein solches sein sollte, nichts zu tun. Die angedachte Rechtsfolge passt nicht und ist überschiessend. Die praktisch wichtigsten Umstrukturierungsvorgänge würden ohne Not massiv erschwert (Mitübertragung von Schulden, deren Zuordnung zum Einbringungsgegenstand zweifelhaft ist; Steuerklauseln in Einbringungsvertrag; Spruchverfahren etc.). Eine Vielzahl von nicht nötigen Steuerproblemen würde provoziert (auch Gesamtplanfragen). Das Erreichen der gewünschten Kapitalausstattung in der Übernehmerin würde erschwert. Es würde erheblicher bürokratischer Mehraufwand resultieren. 9

10 Kontakt Prof. Dr. Thomas Rödder Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Bonn Johanna-Kinkel-Straße Bonn Telefon 0228/ Telefax 0228/ Frankfurt MesseTurm Friedrich-Ebert-Anlage Frankfurt/Main Telefon 069/ Telefax 069/ Berlin Friedrichstraße Berlin Telefon 030/ Telefax 030/ München Brienner Straße München Telefon 089/ Telefax 089/ Repräsentanz Wien Am Heumarkt Wien Telefon +43 1/ Telefax +43 1/ wien@fgs-wien.at Repräsentanz Zürich Bahnhofstraße 69a 8001 Zürich Telefon / Telefax / zuerich@fgs-zuerich.ch 10

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf München, 22. Oktober 2014 Prof. Dr. Thomas Rödder 1131759_2 A. Einleitung 50i Abs. 2 EStG n.f.: Im Rahmen von

Mehr

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften Die Umstrukturierung von Personengesellschaften RAin/StBin Dr. Lisa Riedel, M.Sc.. Köln, 10.1.2019 Agenda A. Grundlagen der Besteuerung von Umstrukturierungen B. Grundlage einer stringenten Umstrukturierungsbesteuerung

Mehr

FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.v. Aktuelle Beratungsansätze von Unternehmen in der Krise/Sanierung

FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.v. Aktuelle Beratungsansätze von Unternehmen in der Krise/Sanierung 1 FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.v. Aktuelle Beratungsansätze von Unternehmen in der Krise/Sanierung Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Günter Kahlert, Hamburg Nordkirchen, 27. November 2017 Agenda

Mehr

HINWEISE ZU 24 UMWSTG

HINWEISE ZU 24 UMWSTG I HINWEISE ZU 24 UMWSTG 1 I. GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE 1 1. Überblick 1 2. Begünstigte Einbringungsvorgänge 2 2.1 Allgemeines 2 2.2 Zivilrechtliche Formen der Einbringung 3 2.3 Einbringung in atypisch stille

Mehr

Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg

Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai 2017 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und

Mehr

Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Einbringungsvorschriften

Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Einbringungsvorschriften Wissenschaftliche Schriften zur Wirtschaftsprüfung Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) Internationale Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung

Mehr

Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen 8. Hamburger Fondsgespräche Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen Wann sind sie verletzt? Welche Folgen haben sie? Hamburg, 10. November 2015 Dr. Martin Oltmanns, LL.M. Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

Mehr

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Universität Wien Einheit III 16. Oktober 2017 I. Allgemeines zur Einbringung 2 I. Allgemeines zur Einbringung Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben,

Mehr

Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen

Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen. 08. September 2016 Düsseldorf Referenten: WP StB Prof. Dr. Ursula Ley, Köln RD Ralf Neumann, Aachen WP StB Prof. Dr. Thomas Rödder, Bonn RA StB Prof. Dr.

Mehr

15. Münchner Unternehmenssteuerforum: Aktuelle Praxisfragen des Umwandlungssteuerrechts

15. Münchner Unternehmenssteuerforum: Aktuelle Praxisfragen des Umwandlungssteuerrechts Deutsches Steuerrecht Beck SteuerDirek Deutsches Steuerrecht 53. Jahrgang 2015 Beihefter zu Heft 3/2015 Seiten 1* 8* 16. 1. 2015 15. Münchner Unternehmenssteuerforum: Aktuelle Praxisfragen des Umwandlungssteuerrechts

Mehr

Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen

Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Bearbeitet von Joachim Patt 1. Auflage 2017. Buch. 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 259 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Management > Unternehmensorganisation

Mehr

9. Münchner Unternehmenssteuerforum

9. Münchner Unternehmenssteuerforum 9. Münchner Unternehmenssteuerforum Offene Streitpunkte des 8b KStG München, 24. Oktober 2012 Dr. Ingo Stangl Offene Streitpunkte des 8b KStG A. Hingabe von Kapitalgesellschaftsanteilen bei «Tauschvorgängen»

Mehr

Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen

Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen. 09. September 2015 Düsseldorf Referenten: WP StB Prof. Dr. Ursula Ley, Köln RD Ralf Neumann, Köln WP StB Prof. Dr. Thomas Rödder, Bonn RA StB Prof. Dr. Michael

Mehr

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Teil B: Laufende Besteuerung II. Querschnittsdarstellungen 1. Unternehmen/Unternehmensträger d) Fälle Einlagen und Entnahmen

Teil B: Laufende Besteuerung II. Querschnittsdarstellungen 1. Unternehmen/Unternehmensträger d) Fälle Einlagen und Entnahmen rbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2017 Teil B: Laufende Besteuerung II. Querschnittsdarstellungen 1. Unternehmen/Unternehmensträger d) Fälle Einlagen und Entnahmen Prof. Dr. Paul Richard

Mehr

Personengesellschaft erzielt

Personengesellschaft erzielt Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige

Mehr

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen

Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen. 10. September 2014 Düsseldorf Referenten: WP StB Prof. Dr. Ursula Ley, Köln RD Ralf Neumann, Köln WP StB Prof. Dr. Thomas Rödder, Bonn RA StB Prof. Dr. Michael

Mehr

Stellungnahme. Prof. Dr. Guido Förster, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Stellungnahme. Prof. Dr. Guido Förster, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 1 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Mehr

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschaftsrechtliche Frage, die vorrangig Verhältnis der Gesellschafter zueinander betrifft Steuerrecht knüpft an Zivilrechtslage an Rechtsprechung des BFH

Mehr

Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis. idf des KStG v (BGBl. I, 4144; BStBl. I, 1169)

Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis. idf des KStG v (BGBl. I, 4144; BStBl. I, 1169) 39KStG 39 Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis idf des KStG v. 15. 10. 2002 (BGBl. I, 4144; BStBl. I, 1169) (1) Ein sich nach 36 Abs. 7 ergebender positiver Endbetrag des Teilbetrags im Sinne des

Mehr

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge

Mehr

An den Bundesrat Büro des Finanzausschusses Berlin. Düsseldorf, den 07. Mai 2015

An den Bundesrat Büro des Finanzausschusses Berlin. Düsseldorf, den 07. Mai 2015 An den Bundesrat Büro des Finanzausschusses 11055 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: mail-fz@bundesrat.de; bundesrat@bundesrat.de Düsseldorf, den 07. Mai 2015 613 Eingabe zu den Empfehlungen der Ausschüsse

Mehr

Beispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung

Beispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung Beispiele 1. Nationale Einbringungen III/1 Konzentrationseinbringung A bringt einen inländischen (Teil-)Betrieb/Mitunternehmeranteil/Kapitalanteil in die B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile

Mehr

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte

Mehr

Amts- und Rechtshilfe im Lichte des Steuerabkommens. Linz, 16. Oktober 2012 Daniel Holenstein

Amts- und Rechtshilfe im Lichte des Steuerabkommens. Linz, 16. Oktober 2012 Daniel Holenstein Amts- und Rechtshilfe im Lichte des Steuerabkommens Linz, 16. Oktober 2012 Daniel Holenstein Amts- und Rechtshilfe im Lichte des Steuerabkommens A. Einleitung B. Begriffe C. Amtshilfe nach OECD-Standard

Mehr

Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG)

Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG) Prof. Dr. Marc Desens Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( 20-23 UmwStG) 20. Oktober 2010 Münchner Unternehmenssteuerforum (1) Gehört die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Mehr

Hat das Steuerrecht die Macht, den von der EU-Kommission vorgeschlagenen präventiven Restrukturierungsrahmen außer Kraft zu setzen?

Hat das Steuerrecht die Macht, den von der EU-Kommission vorgeschlagenen präventiven Restrukturierungsrahmen außer Kraft zu setzen? Hat das Steuerrecht die Macht, den von der EU-Kommission vorgeschlagenen präventiven Restrukturierungsrahmen außer Kraft zu setzen? Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Günter Kahlert, Hamburg Heidelberg,

Mehr

Steuern sparen durch Holding-Struktur

Steuern sparen durch Holding-Struktur Steuern sparen durch Holding-Struktur I. Problemstellung Nach derzeitigem Steuerrecht werden Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % und Veräußerungsgewinne

Mehr

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden.

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Basel, 1. März 2016 Dr. Karsten Randt A. Ausgangslage In den letzten

Mehr

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden

Mehr

Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen

Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Kapitel A: Einleitung... 13

Kapitel A: Einleitung... 13 Inhaltsverzeichnis Kapitel A: Einleitung... 13 Kapitel B: Anwendungsbereich/Rückwirkung... 15 I. Anwendungsbereich... 16 1. Überblick... 16 2. Sachlicher Anwendungsbereich... 16 a) Inländische Umwandlungsvorgänge...

Mehr

Veranstaltung am 20. Oktober 2011

Veranstaltung am 20. Oktober 2011 Planung und Gestaltung der U N T E R N E H M E N S N A C H F O L G E Veranstaltung am 20. Oktober 2011 Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV

Mehr

Umwandlungssteuerrecht

Umwandlungssteuerrecht Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20.

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20. An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 20. Januar 2015 642/515 Stellungnahme zu 50i EStG i.d.f. des Kroatien-Anpassungsgesetzes

Mehr

Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle

Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle 04. Oktober 2017 Gliederung 1. Grundzüge der Gewinnermittlung 2. Sonder-Mitunternehmerschaft 3. Sonderbilanzen bei mittelbarer Leistungsbeziehung

Mehr

Die Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht

Die Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht Die Besteuerung ist sicher oder? Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht Prof. Dr. Guido Förster Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Oeconomicum Live,

Mehr

Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern

Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan

Mehr

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016 Seminar Wintersemester 2015/2016 Begriffliche Grundlagen Mitunternehmeranteil Unter einem Mitunternehmeranteil versteht man den Anteil des Mitunternehmers am Eigenkapital der Mitunternehmerschaft, d.h.

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UmwStG Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 31. Mai 2005 I R 28/04

BUNDESFINANZHOF. UmwStG Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 31. Mai 2005 I R 28/04 BUNDESFINANZHOF Der Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile nach 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG 1995 kann im Regelfall nicht widerrufen oder zurückgenommen werden. UmwStG 1995 21 Abs. 2 Satz

Mehr

Frau Ingrid Arndt-Brauer MdB Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags Platz der Republik Berlin

Frau Ingrid Arndt-Brauer MdB Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags Platz der Republik Berlin Frau Ingrid Arndt-Brauer MdB Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags Platz der Republik 1 11011 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: finanzausschuss@bundestag.de Düsseldorf, den 25.

Mehr

Übertragung von Wirtschaftsgütern (I)

Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller

Mehr

G/V - Rechnung. Vor Anschaffung - Bank Maschine 80. Eigenkapital 580. AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss

G/V - Rechnung. Vor Anschaffung - Bank Maschine 80. Eigenkapital 580. AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss Vor Anschaffung - Bank 500 - Maschine 80 Eigenkapital 580 580 580 G/V - Rechnung AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss - 30 Nach Anschaffung - Bank 355 - Maschine 60 - Kran 334 EK alt 580

Mehr

Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Entstrickung von Wirtschaftsgütern Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Family Office Symposium Hamburg, 02. September 2009 Dr. Andreas Richter, LL.M. 2009 eine steuerliche Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen

Mehr

VII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV

VII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis.... XV I. Grundsätzliches...1 1. Vorbemerkung....1 2. Klausurtechnik...1 Fall 1...2 Fall 2...3 3. Themen der Bilanzklausuren Personengesellschaften...17

Mehr

Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015

Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015 Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2015 Veranstaltungsorte: 2. Dezember 2015 in München 10. Dezember 2015 in Nürnberg Diplom-Kaufmann Dr. Martin Strahl Steuerberater, Köln Landesverband der steuerberatenden

Mehr

Protokoll zum Thema: Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG vom

Protokoll zum Thema: Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG vom Protokoll zum Thema: Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG vom 25.11.08 Referenten: Doreen Klautzsch Viktor Kruschinski Lehrveranstaltung : Seminar zu aktuellen Themen WS 08/09 Protokollanten: Martin

Mehr

Jörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften

Jörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder

Mehr

Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung

Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung Berufsausübungsgemeinschaft Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung von StB Dr. Rolf Michels, Köln Das Vermögen, das eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für die ärztliche Tätigkeit benötigt,

Mehr

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende

Mehr

DER PRÄSIDENT. Stellungnahme

DER PRÄSIDENT. Stellungnahme DER PRÄSIDENT Frau Vorsitzende des Finanzausschusses Ingrid Arndt-Brauer Platz der Republik 1 11011 Berlin Per Mail Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages RiBFH Jürgen Brandt Tel. 089-9231-288 Fax

Mehr

Das Anwachsungsmodell zur Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften

Das Anwachsungsmodell zur Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften Konstantin Technau Das Anwachsungsmodell zur Umwandlung von Personen- in Kapitalgesellschaften PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis A. Einleitung, praktische Bedeutung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 10 GZ. RV/0541-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 29. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr

Mehr

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016 Seminar Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht Wintersemester 2015/2016 Einbringungen nach 20 ff UmwStG Überblick 20 UmwStG Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft 21 UmwStG

Mehr

Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG

Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG Düsseldrf, 29. Oktber 2013 Prf. Dr. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de

Mehr

Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG

Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG Pia Friedemann Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung...........15

Mehr

Besteuerung stiller Reserven bei der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften

Besteuerung stiller Reserven bei der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften Berichte aus der Steuerlehre Gerrit Hölzle Besteuerung stiller Reserven bei der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften D 38 (Diss. Universität Köln) Shaker Verlag Aachen 2005 Bibliografische Information

Mehr

Gruppenanfragen. 1. Internationale Steuerpraxistagung, 4. Juni 2013. Daniel Holenstein

Gruppenanfragen. 1. Internationale Steuerpraxistagung, 4. Juni 2013. Daniel Holenstein Gruppenanfragen, 4. Juni 2013 Daniel Holenstein Gruppenanfragen 1. Einleitung 2. Gruppenanfragen was ist das? 3. Gruppenanfragen wo steht das? 4. Gruppenanfragen wen betrifft es? 5. Zusammenfassung / Schlussfolgerungen

Mehr

Erläuterungen. 1 von 6. E n t wurf. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. 1 von 6. E n t wurf. Allgemeiner Teil 1 von 6 E n t wurf Allgemeiner Teil Erläuterungen Mit dieser Verordnung des Bundesministers für Finanzen sollen die Auswirkungen von einzelnen Umgründungstypen auf die gemäß 4 Abs. 12 Z 4 EStG 1988 laufend

Mehr

Die Stillen Reserven. Statuswechsel von der privilegierten zur ordentlichen Besteuerung bei Statusgesellschaften

Die Stillen Reserven. Statuswechsel von der privilegierten zur ordentlichen Besteuerung bei Statusgesellschaften Vorbemerkung Im Rahmen der USR III spielte der Statuswechsel von Statusgesellschaften und die Behandlung der damit aufgedeckten stillen Reserven eine zentrale Rolle. Diese Thematik wird auch in der neuen

Mehr

Fallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Fallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG 4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung

Mehr

Typische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG

Typische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG PERSONENGESELLSCHAFTEN Typische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Bringt jemand im Ganzen seinen Betrieb, Teilbetrieb oder

Mehr

Die Gewerbesteuer im Steuersystem

Die Gewerbesteuer im Steuersystem Die Gewerbesteuer im Steuersystem Verfassungsrechtliche Garantien Kommunale Selbst- verwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG) Finanzverfassung (Art. 106 Abs. 6 GG) Die Gewerbesteuer im Steuersystem

Mehr

Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg

Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2016 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH

Mehr

Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG

Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Aufsätze Ausgabe: 5/2012 Seite: 136 Autor: Dipl.- Kaufmann/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Franz Ostermayer Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Der neue Umwandlungssteuererlass in

Mehr

AUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG

AUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG AUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG Friedrich Graf von Kanitz WP/RA/StB / RD Dr. Peter Heinemann 69. Düsseldorfer Steuerfachtagung 26.02.2018

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...

Mehr

Erwerb von KapG Sicherung Verlustvorträge Sicherung Finanzierungskosten. LBB Sommertagung Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins

Erwerb von KapG Sicherung Verlustvorträge Sicherung Finanzierungskosten. LBB Sommertagung Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins Erwerb von KapG Sicherung Verlustvorträge Sicherung Finanzierungskosten LBB Sommertagung 01.09.2018 Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins Sicherung von Verlustvorträgen 8c uns 8d KStG Sicherung von

Mehr

Konzernsteuerrecht. M&A und Umgründungen. LexisNexis* von Dr. Andreas Baumann Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M.

Konzernsteuerrecht. M&A und Umgründungen. LexisNexis* von Dr. Andreas Baumann Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. Konzernsteuerrecht II M&A und Umgründungen von Dr. Andreas Baumann Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M. LexisNexis* ARD Orac Wien 2008 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis Vorwort XI XIII Umgründungen

Mehr

Eigenkapitalentnahme beim Eigenbetrieb und bei der Eigengesellschaft - Unterschiede aus der Sicht des Steuerrechts -

Eigenkapitalentnahme beim Eigenbetrieb und bei der Eigengesellschaft - Unterschiede aus der Sicht des Steuerrechts - Eigenkapitalentnahme beim Eigenbetrieb und bei der Eigengesellschaft - Unterschiede aus der Sicht des Steuerrechts - Verfasser: Gerhard Himmelstoß Inhaltsübersicht Seite 1. Eigenkapitalentnahme beim Eigenbetrieb

Mehr

Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt

Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt PERSONENGESELLSCHAFTEN Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Bringt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft

Mehr

M&A Transaktionen in der Schweiz. Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen

M&A Transaktionen in der Schweiz. Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen M&A Transaktionen in der Schweiz Transaktionsstrukturierung steuerliche Überlegungen Zürich, 27. August 2010 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Asset Deal - Share Deal 3. Ausgewählte Themen Zürich,

Mehr

Aktuelle ertragsteuerliche Brennpunkte bei der Strukturierung geschlossener Fonds

Aktuelle ertragsteuerliche Brennpunkte bei der Strukturierung geschlossener Fonds 8. Hamburger Fondsgespräche Aktuelle ertragsteuerliche Brennpunkte bei der Strukturierung geschlossener Fonds Hamburg, 10. November 2015 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Andreas Kortendick, LL.M. Ertragsteuerliche

Mehr

KLAUSUR Wahl der Rechtsform. Lösung Beispiel 1

KLAUSUR Wahl der Rechtsform. Lösung Beispiel 1 KLAUSUR Wahl der Rechtsform (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Die Antworten sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen zu begründen! Zulässiges Hilfsmittel = Gesetzestext Punkte gesamt = 90 Zeit = 90

Mehr

Minder- und Mehrabführungen nach 14 Abs. 4, 27 Abs. 6 KStG

Minder- und Mehrabführungen nach 14 Abs. 4, 27 Abs. 6 KStG Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa 15 Minder- und Mehrabführungen nach 14 Abs. 4, 27 Abs. 6 KStG Ausgleichspostenlösung und Einlagelösung Bearbeitet von Arne von Freeden 1. Auflage 2011.

Mehr

Wirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit

Wirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Grundbesitz Verbindlichkeit Vermietung X GbR BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Vermietung X GbR Einbringung der Kommanditanteile zum Buchwert? 1 Leitsatz 1. Ist ein Kommanditist

Mehr

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn

Erwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz

Mehr

Dokument ist urherberrechtlich. Steuergestaltung. (3) Unternehmenskauf und -verkauf. Christoph Juhn LL.M./StB

Dokument ist urherberrechtlich. Steuergestaltung. (3) Unternehmenskauf und -verkauf. Christoph Juhn LL.M./StB Steuergestaltung (3) Unternehmenskauf und -verkauf Christoph Juhn LL.M./StB Vorstellung Christoph Juhn LL.M./StB Kurzvita Station 1 (2007-2010): Studium zum Bachelor of Arts (Steuerrecht) an der FOM Station

Mehr

DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG

DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG I I. DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG 1 1. Die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Einheiten, 6 (3) EStG 1 1.1 Die Quotale Übertragung 1 1.2 Die disquotale Übertragung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Mehr

Die Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Die Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft PERSONENGESELLSCHAFTEN Die Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Der Transfer von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Mehr

Handbuch. Umstrukturierung von Unternehmen. nach UmwG, UmwStG, SEStEG

Handbuch. Umstrukturierung von Unternehmen. nach UmwG, UmwStG, SEStEG Handbuch Umstrukturierung von Unternehmen nach UmwG, UmwStG, SEStEG Kommentierungen anhand von praktischen Fallbeispielen - national und grenzüberschreitend Rechtsanwalt**uncl«BteuefDerater Harald Plewka

Mehr

Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung

Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung Weimar eg Inhalt 1. Die Genossenschaft im Rechtssystem 2. Status der Genossenschaftsanteile (Chancen / Risiken) 3. Beteiligung im Betriebsvermögen 4.

Mehr

Meine Praxis und ich trennen sich- Aufgabe/Nachfolge/Verpachtung/Veräußerung

Meine Praxis und ich trennen sich- Aufgabe/Nachfolge/Verpachtung/Veräußerung 1 Boris Juppe Dipl.- Kfm. (FH) Unternehmensberater Geschäftsführer Ich betreue Betriebe aller Rechtsformen insbesondere Unternehmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Heilpädagogik. 2 Das

Mehr

2. Überlegungen zum Erwerb der X-Lasertechnologie

2. Überlegungen zum Erwerb der X-Lasertechnologie Fachveranstaltung an der FH Münster am 13.01.2010 Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung Herr Prof. Dr. Dirk Kiso, Steuerberater Fallstudie Lasertechnologie Referent: WP/StB

Mehr

Mit Alfred P. Röhrig und Fred Unterberg Steuerberater

Mit Alfred P. Röhrig und Fred Unterberg Steuerberater AKTUELLES STEUERRECHT 2012 Mit Alfred P. Röhrig und Fred Unterberg Steuerberater TEIL I Aus dem Inhalt Praxishinweise zu 15a EStG: Abgrenzung Vorabvergütung / Sondervergütung Der neue 16 Abs. 3b EStG Rückstellungen

Mehr

Vorwort... V. 3.3 Der Umwandlungssteuererlass VERSCHMELZUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN AUF PERSONENGESELLSCHAFTEN 1 Allgemeines...

Vorwort... V. 3.3 Der Umwandlungssteuererlass VERSCHMELZUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN AUF PERSONENGESELLSCHAFTEN 1 Allgemeines... Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V KAPITEL I: ÜBERBLICK ZUM UMWANDLUNGSRECHT 1 Einleitung... 1 1.1 Begriff der Umwandlung... 1 1.1.1 Einzelrechtsnachfolge... 2 1.1.2 Gesamtrechtsnachfolge...

Mehr

Rechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG

Rechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Wirtschaft Andreas Spannl Rechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit Rechtsformwechsel- am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit zur Erlangung

Mehr

2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.

2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung. Finanzamt Steuerpflichtiger Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F Anlage zum Feststellungsbescheid 201 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.

Mehr

STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG

STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS 2017 UMSTRUKTURIERUNG ÜBERBLICK: Vorgang Einbringung Einzelpraxis in BAG GbR oder MVZ PartG Umwandlung

Mehr

LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Lösung Beispiel 1

LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Lösung Beispiel 1 LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Die Antwrten sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen zu begründen! Zulässiges Hilfsmittel = Gesetzestext

Mehr

Steuervergünstigungen beim Erwerb eines Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b

Steuervergünstigungen beim Erwerb eines Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Aktuelles Erbschaftsteuerrecht Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Durch die Ergebnisse der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu den Vergünstigungen bei Betriebsvermögen und die daraus

Mehr

2016 zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B

2016 zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage KSt 1 F gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen

Mehr