BÜRGERINFORMATION EINE NEUE VERKEHRSVERBINDUNG ZWISCHEN QUICKBORN-ORT UND QUICKBORN-HEIDE? EIN ÜBERBLICK ÜBER DEN AKTUELLEN STAND DER DISKUSSION
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- Margarethe Steinmann
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1 BÜRGERINFORMATION EINE NEUE VERKEHRSVERBINDUNG ZWISCHEN QUICKBORN-ORT UND QUICKBORN-HEIDE? EIN ÜBERBLICK ÜBER DEN AKTUELLEN STAND DER DISKUSSION Liebe Quickbornerinnen, liebe Quickborner, Sie alle werden, sei es im Auto oder auf dem Fahrrad, regelmäßig erleben, dass die Verkehrsverbindung zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide nicht optimal ist. Die Bahnstraße ist überlastet und weder der Ohlmöhlen/Schmaalmoorweg, noch die Ulzburger Landstraße kommen aufgrund ihres Ausbauzustands als angemessene Verkehrsverbindung infrage. Die politischen Gremien der Stadt diskutieren über diese Problematik derzeit intensiv. Einstimmig hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines fachlichen Diskussionspapiers beauftragt. Mit dieser Broschüre möchte ich Sie bereits in einem frühen Stadium, noch weit vor der grundsätzlichen Entscheidung für oder gegen eine konkrete Planungsvariante, mit dem aktuellen Sachstand vertraut machen. Ich möchte damit den Rahmen für eine sachliche, möglichst breite Diskussion schaffen. Wenn alle Fakten bekannt sind, wird die Verwaltung eine fachliche Bewertung der Planungsvorschläge erarbeiten. Die Planung wird dann offen und eingehend mit der Bevölkerung erörtert, bevor die politischen Gremien die weiteren Entscheidungen treffen. Für die Verkehrsplanung der Stadt Quickborn ist diese Diskussion von ganz entscheidender Bedeutung. Sie sind herzlich eingeladen, sich an dieser Debatte zu beteiligen und Ihre Ideen und Vorschläge einzubringen! Es grüßt Sie herzlich Ihr Thomas Köppl Bürgermeister Seite 1 von 6
2 WARUM GIBT ES ÜBERLEGUNGEN FÜR EINE NEUE STRASSENVERBINDUNG? Die Verkehrsverbindung zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide ist derzeit nicht optimal: Die Ellerauer Straße/Bahnstraße (L 76) stellt einen Umweg dar und ist zudem oftmals überlastet. Die Anlieger in der Bahnstraße sind stark durch den Verkehr betroffen. Die Strecken Ulzburger Landstraße bzw. Schmalmoorweg-Ohlmöhlenweg- Feldbehnstraße sind ebenfalls in schlechtem Ausbauzustand. Eine direkte und gut ausgebaute, attraktive Straßenverbindung fehlt. Gerade auch für den Radverkehr findet sich kein sicherer, direkter Radweg. Seite 2 von 6 PLANERISCHER VORLAUF Bereits im Zuge der Planung der A 7 in den 1960er Jahren wurde ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Anbindung der Anschlussstelle Quickborn mit Neutrassierung der zuführenden Landesstraßen festgestellt. Im Aufstellungsverfahren zum aktuellen Flächennutzungsplan 2001 erfolgte eine weitergehende Auseinandersetzung mit der Verkehrsverbindung zwischen Quickborn-Ort und Heide. In den Flächennutzungsplan wurde eine grobe Trassenkennzeichnung aufgenommen, die eine Verbindung in Verlängerung der Pascalstraße im Gewerbegebiet Hohenbecksmoor zur L 76 mit Querung der Gronau im Bereich der bestehenden Brücke Ohlmöhlenweg vorsieht. Die Trassierung stellt zunächst eine grobe Planungsidee dar, die zu ihrer konkreten Umsetzung noch detaillierter Untersuchungen und Detailplanungen bedarf. AKTUELLER ANLASS DER PLANERISCHEN DISKUSSION In der Gemeinde Ellerau wird die Problematik der Verkehrsstauung am AKN-Bahnübergang an der L 76/Berliner Damm politisch diskutiert. Ellerau hatte deshalb 2010 beim Ingenieurbüro Masuch und Olbrisch (M+O) eine Untersuchung über die technischen Möglichkeiten einer Trog-/Brückenlösung zur bahnschrankenfreien Querung der L 76 in Auftrag gegeben. Aufgrund der Grenzlage zwischen Ellerau und Quickborn ist in diesem Bereich allerdings eine gemeinsame Entscheidung der Kommunen notwendig. Für die Stadt Quickborn war bei der Beurteilung entscheidend, welche Auswirkungen die Maßnahme auf Quickborner Gebiet, insbesondere auf die Bahnstraße, hat. Hier besteht wegen der hohen Verkehrsbelastung eine besondere Sensibilität gegenüber Mehrverkehren. Welche Auswirkungen würde die Verbesserung des Verkehrsflusses am Bahnübergang durch eine Trog-/Brückenlösung für die Bahnstraße haben? Gibt es noch andere Planungsalternativen, die einerseits eine Entlastung des Knotens und gleichzeitig eine Verbesserung der Verkehrsbeziehung
3 zwischen Quickborn-Ort und Heide bewirkt? Zur besseren verkehrsplanerischen Einschätzung der Gesamtsituation ließen die Kommunen darauf gemeinsam das Ingenieurbüro M+O eine großräumige Betrachtung des Verkehrsnetzes erarbeiten, in der verschiedene Optionen für eine Verbesserung der Anbindung Quickborn-Orts an Quickborn-Heide untersucht wurde (M+O 2012). Auf der Grundlage aktueller Verkehrszählungen wurde mittels Modellrechnung auf das Jahr 2025 prognostiziert, welche Verlagerung der Verkehrsströme bei den Trassenalternativen jeweils zu erwarten ist. FOLGENDE ALTERNATIVROUTEN ( PLANFÄLLE ) WURDEN UNTERSUCHT: 1. Kreuzungsfreie Bahnquerung der L 76 am Bahnhof Ellerau 2. Direkte Verbindung zwischen dem Gewerbegebiet Halenberg in Richtung Quickborn-Ort (Gronauquerung) mit Anbindung an die L 76 ( Flächennutzungsplan-Variante ). Dies ermöglicht eine Anbindung an eine optionale Querverbindung zur B 4 (Nordumfahrung) 3. Direkte Verbindung zwischen dem Gewerbegebiet Halenberg in Richtung Quickborn-Ort (Gronauquerung) mit Anbindung an den Kreisel Malchower Brücke/Justus-von-Liebig-Ring (erspart eine zusätzliche AKN-Querung) 4. Östliche Umfahrung Quickborn-Ort (Ulzburger Landstraße) mit Anbindung an den Kreisel Pascalstraße im Norden und an die B 4 südlich des Mohlstedter Wegs im Süden ERGEBNIS DER VERKEHRSUNTERSUCHUNG: WELCHE VERKEHRSZAHLEN SIND AUF DEN MAßGEBLICHEN STRASSENABSCHNITTEN ZU ERWARTEN? (+3%) neu /Tag (+5%) neu /Tag PLANFALL 1 KREUZUNGSFREIE AKN- UNTERQUERUNG BAHNSTRASSE IN ELLERAU Durch wegfallende Schrankenschließzeiten ist mit einer Verbesserung des Verkehrsflusses zu rechnen. Diese Attraktivierung bewirkt eine leichte Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Bahnstraße. Für die Anlieger kann die wegfallende Rückstaubildung eine gewisse Entlastung mit sich bringen (-3%) neu /Tag -750 (-8%) neu 8.700/Tag Seite 3 von 6
4 PLANFALL 2 GRONAUQUERUNG MIT PERSPEKTIVISCHER ANBINDUNG AN DIE B (-52%) neu 7.000/Tag ( NORDUMFAHRUNG ) Die Bahnstraße (-52 %) und die Ulzburger Landstraße (-30 %) werden in ihrer Verkehrsbelastung deutlich reduziert. Diese Verkehre verlagern sich auf die neue Straßenverbindung, die knapp Kfz aufnehmen wird (-36%) neu /Tag (+18%) neu /Tag (+100%) neu /Tag (-30%) neu 6.600/Tag (-10%) neu /Tag PLANFALL 3 GRONAUQUERUNG MIT ANBINDUNG AN DEN KREISEL JUSTUS-VON (-38%) neu 9.200/Tag LIEBIG-RING Die Bahnstraße wird mit -38 % weniger stark entlastet als beim Planfall 2, dafür wird der Verkehr auf der Ulzburger Landstraße mehr als halbiert (-57%). Die neue Straßenverbindung wird wie im Planfall 2 knapp Kfz aufnehmen, am Kreisel Malchower Brücke verteilt sich der Verkehr in etwa zu gleichen Teilen auf die Malchower Brücke Richtung Ellerauer Straße sowie über den Justus-von-Liebig- Ring/Feldbehnstraße auf den Bereich östlich der AKN (-35%) neu /Tag (+115%) neu /Tag (+100%) neu /Tag (-29%) neu 9.450/Tag (-57%) neu 4.050/Tag Seite 4 von 6
5 PLANFALL 4 OSTUMFAHRUNG Die gesamtstädtischen Auswirkungen auf das Straßennetz werden eher gering prognostiziert. Die Bahnstraße wird lediglich um 1% entlastet, die 200 Fahrzeuge finden sich auf der neuen östlichen Umfahrung. Eine deutliche Entlastung ergibt sich für die Ulzburger Landstraße nördlich der Autobahnbrücke, wenn diese für den Durchgangsverkehr gesperrt wird (-1%) neu /Tag -700 (-12%) neu 5.150/Tag (100%) neu 9.650/Tag +200 (2%) neu 9.650/Tag -200 (-1%) neu /Tag (-100%) -30 (-0%) neu /Tag FAZIT AUS DEM UNTERSUCHUNGSERGEBNIS Aus verkehrstechnischer Sicht lassen die Planfälle 2 und 3 (neue Straßenverbindung vom Gewerbegebiet Halenberg in Richtung Ortslage) die höchste Entlastung der Bahnstraße und der Ulzburger Landstraße erwarten. Hinsichtlich des Investitionsaufwands wird der Planfall 3 (Anbindung an den Kreisel Justus-von-Liebig-Ring) günstiger eingeschätzt als der Planfall 2, insbesondere da ein zusätzliches kostenintensives Brückenbauwerk über die AKN entfällt. Zur Vorbereitung der weiteren Diskussion soll der Planfall 3 deshalb hinsichtlich seiner weiteren Auswirkungen untersucht werden. WAS MUSS BEI DEN ANSTEHENDEN ENTSCHEIDUNGEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN? ÖKOLOGISCHE UND LANDSCHAFTSPLANERISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Das Gronautal ist ein ökologisch hochwertiger, sensibler Landschaftsraum. Der Bach fließt hier noch weitgehend naturnah. Aufgrund seiner Bedeutung wurde die Gronau als naturnahes, mäandrierendes Fließgewässer mit ausgeprägter Talaue durch das Land Schleswig-Holstein in die Liste der Schutzgebiete nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie aufgenommen. Der Schutzbereich erstreckt sich über den Gewässerlauf sowie nach beiden Seiten über einen je 10m breiten Seitenstreifen. Darüber hinaus finden sich im Bereich der Gronauniederung weitere gesetzlich geschütze Biotope. Zusammenhängende Ökosysteme sind besonders sensibel gegenüber neuen Durchschneidungen durch Verkehrstrassen, die immer auch eine zusätzliche Trennwirkung hervorrufen und somit für die dort lebenden Arten eine starke Beeinträchtigung ihres Lebens- und Aktionsradiuses darstellen. Bei Seite 5 von 6
6 der Aufstellung des Flächennutzungsplans wurde hierzu ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag erarbeitet. Dieser kam 1996 zu dem Ergebnis, dass eine weitere Beeinträchtigung des Gronautals mit neuen Verkehrstrassen aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes nicht zu vertreten sei; als Trassenverlauf komme daher allenfalls der Bereich der bestehenden Brückenquerung der Feldbehnstraße infrage. Diese Untersuchung wird im Zuge der Planungsdiskussion unter aktuellen Gesichtspunkten vertieft betrachtet werden. Dabei muss darüber befunden werden, ob unter Berücksichtigung aller Belange, darunter auch die zu erwartende Verbesserung des Verkehrsflusses, eine ökologisch verträgliche Trassenlösung gefunden werden kann. BESCHLUSSLAGE VERKEHRSFUNKTION DER MALCHOWER BRÜCKE SOWIE DEREN LEISTUNGSFÄHIGKEIT Bei der Entscheidung über die Verkehrslösung für die Innenstadt, die unter anderem die Schließung des Bahnübergangs Feldbehnstraße mit dem Bau der Malchower Brücke beinhaltete, beschloss die Ratsversammlung im Jahre 2000, dass diese Brückenlösung nicht der Anbindung einer Ortsumgehung dienen soll. Eine Verlegung der L 76 steht nicht zur Disposition, die mögliche Straße wird als gemeindliche Ortsteilverbindung avisiert, sie dient nicht dem überörtlichen Umgehungsverkehr. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Malchower Brücke gehen die Gutachter davon aus, dass der Ausbauquerschnitt die zusätzliche Verkehrsmenge ohne Probleme aufnehmen kann, genauer untersucht werden muss allerdings noch eine möglicherweise notwendige Feinjustierung der Knotenpunkte Malchower Brücke/Ellerauer Straße, etwa hinsichtlich geänderter Abbiegeströme. KEINE ANBINDUNG AN DIE MAX-PLANCK-STRASSE Eine Anbindung an die Max-Planck-Straße würde die Belästigung der Anwohner nur von der Bahnstraße in neue (Wohn-)Bereiche verlagern. Diese Option wurde deshalb nicht diskutiert. Der angedachte Trassenverlauf ist weiter nördlich vorgesehen und eröffnet mit entsprechendem Lärmschutz die Möglichkeit der äußeren Anbindung von im Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohnbauflächenpotentialen. WIE GEHT ES WEITER? Derzeit befinden wir uns im Vorstadium einer Planung, die vorliegende Verkehrsuntersuchung stellt die inhaltliche Basis für die noch zu treffende Grundsatzentscheidung über die Umsetzung des Projektes dar. Die politischen Entscheidungsträger haben die Verwaltung einstimmig mit der Erarbeitung eines Grundlagenpapiers beauftragt, das als Grundlage für eine weitere politische Diskussion dienen soll. In diesem Diskussionspapier soll aufgzeigt werden, welche konkreten Rahmenbedingungen bei der Planung der neuen Verbindung zu beachten sind und es soll umrissen werden, welchen Umfang und welche inhaltlichen Aufgaben ein Planverfahren beinhalten wird. Nicht zuletzt sollen auch die finanziellen Rahmenbedingungen (Planungskosten, Investitionsrahmen) aufgezeigt werden. Voraussichtlich nach der Sommerpause wird die Politik im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt) über das Papier beraten und die weiteren Entscheidungen über den Beginn eines förmlichen Planverfahrens treffen. Inhaltliche Rückfragen richten Sie gerne an den Fachbereich Stadtentwicklung. Ansprechpartner sind Frau Walter und Herr Thermann (stadtentwicklung@quickborn.de). Seite 6 von 6
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