Haushaltssicherungskonzept Stadt Rheinbach Der Bürgermeister. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2023

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1 Stadt Rheinbach Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2023

2 Stadt Rheinbach Vorbericht zum Haushaltssicherungskonzept Inhaltsverzeichnis Seite 1. Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis a. Entwicklung des Haushaltsausgleichs (Ergebnisplan) 3 2b. Fortschreibung des vorjährigen Haushaltssicherungskonzepts/Ergebnisplan 4 3. Mehrjährig wirkende Konsolidierungsmaßnahmen 5 4. Noch ausstehende Prüfaufträge 6 4. Weitere Informationen zu Konsolidierungsmaßnahmen/-bereichen 7 5. Entwicklung des Eigenkapitals Fortschreibung des vorjährigen Haushaltssicherungskonzepts/Finanzplan 9

3 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023 für das Haushaltsjahr Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023 Mit Verfügung vom wurde das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Rheinbach durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigt. U.a. wurde darauf hingewiesen, dass das Haushaltssicherungskonzept verbindlich und mit dem Haushalt auszuführen ist. Es ist jährlich fortzuschreiben. Der in 2021 dargestellte Haushaltsausgleich darf nicht in ein späteres Jahr verschoben werden. Daher muss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen fortlaufend beobachtet und das Haushaltssicherungskonzept (kurz: HSK) ggf. durch geeignete Maßnahmen angepasst werden. Die Konsolidierung ist stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, erreichte Verbesserungen sind im Rahmen der Haushaltssicherungskonzeptfortschreibungen jeweils detailliert darzustellen. 2a. Entwicklung des Haushaltsausgleichs (Ergebnisplan) Zuerst ein Rückblick auf die Haushaltsentwicklung (und Stand der Rechnungslegung) der vergangenen Jahre: Nach der Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ab dem sind nun Jahresabschlüsse nach den neuen Regeln aufzustellen. Ab dem Jahr 2010 ist zusätzlich ein Gesamtabschluss erforderlich. Der hierfür anfallende Aufwand ist bedeutend. Als erste Grundlage ist die Eröffnungsbilanz in der Ratssitzung am festgestellt worden. Als nächster Schritt konzentrieren sich die Arbeiten auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse. Die Arbeiten am Zahlenwerk der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 sind abgeschlossen, und werden in der nachfolgenden Darstellung des Haushaltsausgleichs berücksichtigt. Ab 2011 liegen noch keine Abschlusszahlen vor, deshalb wird auf Ansatzzahlen zurückgegriffen. Aus einer Abschätzung der Jahresergebnisse 2011 und 2012 ist zu schließen, dass die tatsächlichen Unterdeckungen für die beiden Jahre erheblich geringer ausfallen werden als geplant (Prognose Gesamtverbesserung 2011 und 2012 gegenüber Planung : >= 10 Mio.). Ursachen für diese erheblichen Verbesserungen gegenüber der Planung sind vor allem Mehrerträge aus der Gewerbesteuer, Wenigeraufwand bei Kreditzinsen, bei baulicher Unterhaltung, beim Verlustausgleich WFEG und nicht eingeplante Mehrerträge aus einem gerichtlichen Vergleich. Genauere Ausführungen zu diesen Planabweichungen sind Bestandteil der Jahresabschlüsse. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Entwicklung der Liquiditätskredite unter Ziffer 9. 3

4 Auch für das Jahr 2013 kann in einer ersten Grobschätzung festgestellt werden, dass das Jahresergebnis unter der geplanten Unterdeckung liegen wird. Die im Haushaltsplan 2014 ausgewiesene Entwicklung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum bis 2024 ist gekennzeichnet durch eine kontinuierliche Verbesserung der Ergebnisse von 8,1 Mio.. Fehlbetrag in 2013 auf 2,2 Mio. Überschuss in Das Jahr 2021 ist das erste Haushaltsjahr mit einem geplanten Überschuss in der Ergebnisrechnung (i.h.v. 0,05 Mio.). Jahr Geplantes Jahresergebnis lt. HPL/HSK14-24 Geplantes Differenz HPL/HSK14-24 Jahresergebnis ( - = Verschlechterung + = Verbesserung lt. HPL/HSK13-23 gegenüber Vorjahresplanung) Jahresfehlbeträge Jahres über schusse Keine Planung für 24 2b. Fortschreibung des vorjährigen Haushaltssicherungskonzepts/Ergebnisplan (Darstellung der Veränderungen vom HSK 2013 zum HSK 2014) Die mit dem vorjährigen HSK 2013 eingeplante grundsätzliche Entwicklung mit dem Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2021 wird auch im HSK 2014 realisiert. In der exakten Ausgestaltung des Haushaltsplans in all seinen Teilbereichen ergeben sich aber naturgemäß Änderungen gegenüber der Vorjahresplanung. Um die Änderungen gegenüber der Vorjahresplanung in übersichtlicher Form darzustellen, sind in Anlage 1 die Veränderungen nur für große Einzelpositionen aufgeführt. Dass diese Reduktion der Datenmenge noch ein aussagekräftiges Ergebnis liefert, wird in Anlage 1, Seite 1 nachgewiesen. Die ausgewählten großen Einnahmepositionen erklären die Abweichungen gegenüber der Vorjahresplanung bis auf maximal 89 T jährlich. So sind beispielsweise in der aktuellen Planung aufgrund der zu erwartenden Entwicklung die folgenden wesentlichen Verschlechterungen gegenüber der Vorjahresplanung berücksichtigt: - geringere geplante Gewerbesteuererträge - erhöhter Personal-/ und Versorgungsaufwendungen - erhöhter Aufwand im Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege 4

5 Eine genaue Aufstellung ist in der Anlage 1, Seite 2, 2a) Große Verschlechterungen dargestellt. Gleichzeitig ist nach heutigem Wissenstand aber auch mit Verbesserungen bei verschiedenen Ertrags- oder Aufwandspositionen zu rechnen. Diese Verbesserungen resultieren aus nicht von der Stadt beeinflussbaren günstigeren überörtlichen Entwicklungen (Anlage 1, Seite 3), aus zusätzlichen, von der Stadt geplanten Kompensationsmaßnahmen (Anlage1, Seite 5, Tabellen 2d und 2e) oder aus Verbesserungen durch Ansatzaktualisierungen bei bereits in der Vergangenheit erfolgten Konsolidierungsmaßnahmen (Anlage 1, Seite 5, Tabelle 2f). Die großen Ergebnisverbesserungen gegenüber der Vorjahresplanung ergeben sich beispielsweise durch: - höhere Erträge aus Schlüsselzuweisungen - geringere Belastung bei der Bereitstellung von Tageseinrichtungen für Kinder - geringeres Volumen im Bereich der baulichen Unterhaltung - geringerer Belastung bei der Kreisumlage - geplante Mehrerträge durch zusätzliche Gewerbesteuererhöhung im HSK14 - geringeren Zinsaufwand 3. Mehrjährig wirkende Konsolidierungsmaßnahmen (Muster 1 zum Ausführungserlass Haushaltsanierungsplan vom ) Die Anlage 2 konzentriert sich ausschließlich auf Konsolidierungsmaßnahmen, und hier auf die mehrjährig wirkenden. Ein weiterer Unterschied zur Darstellung der Anlage 1 liegt darin, dass die ausgewiesenen Beträge nicht durch einen Ansatz-Vergleich mit der vorjährigen Planung ermittelt werden sondern die jährlichen Zugewinne dieser Maßnahmen ausweisen. So wird beispielsweise die Maßnahme Nummer 13 Erhebung Verzinsung Eigenkapital Wasserwerk bei der erstmaligen Umsetzung im Jahr 2014 in dieser Tabelle mit einem Betrag von berücksichtigt, in den Folgejahren aber nicht, da keine über die hinausgehenden zusätzlichen Konsolidierungseffekte generiert werden. Im Unterschied dazu werden bei den Grund- und der Gewerbesteuer durch geplante jährliche Hebesatzanpassungen neue Konsolidierungseffekte ausgelöst. Die Maßnahmen Nr der Tabelle sind mit dem HSK 2013 beschlossen worden. Die bedeutenden neuen Umsetzungen des HSK 2014 sind ab der Nummer 17 aufgeführt. Bei der Nummer 17 Gewerbesteuer ist darauf hinzuweisen, dass der ausgewiesene Konsolidierungsbetrag aus zwei Elementen besteht. Zum einen ist hier die jährliche Anpassung des Hebesatzes lt. HSK 2013 berücksichtigt. Wegen verschiedener Verschlechterung im HSK 2014 ist jedoch als Kompensation ein Vorziehen der Hebesatzerhöhungen bei der Gewerbesteuer geplant und für 2015 bereits beschlossen worden. 5

6 Gewerbesteuer Hebesatz HSK HSK Die jährlichen zusätzlichen Konsolidierungsbeiträge durch das Vorziehen der Hebesatzerhöhung im HSK 2014 liegen im Zeitraum zwischen T. Die Erhebung der Nummer 18 Vergnügungssteuer auf sexuelle Handlungen gewerblicher Art ist zwar im HSK 2013 beschlossen worden, wegen der unsicheren Realisierung ist aber auf eine sofortige Einplanung verzichtet worden. Da zwischenzeitlich mit regelmäßigen Steuereinnahmen zu rechnen ist, erfolgt eine Einplanung im HSK Die Aufwandsreduzierung im Bereich der Schülerbeförderung (Nummer 19) resultiert aus einem bewusst gewählten, anderen Zuschnitt der Leistungserbringung. Es wird vermehrt die Teilleistung Schülerticket (VRS-Verkehr) eingesetzt. Infolge dessen konnte die Nachfrage nach Schülerspezialverkehr (Nicht-VRS-Busverkehre) reduziert werden. Durch die Umstellung ergeben sich Einsparungen, die auch für die Zukunft zu erwarten sind. Für das Jahr 2014 kann anhand der konkreten Daten für den Verlustausgleich der städtischen Beteiligung WFEG (Nummer 20) eine weitere Verbesserung eingeplant werden. Aus kaufmännischer Vorsicht sind die Ansätze im Zeitraum ab 2015 jedoch auf dem alten Pfad belassen worden (der eine ständige Rückführung des Verlustausgleichs vorsieht). 4. Noch ausstehende Prüfaufträge Nachfolgend aufgeführt: ist der aktuelle Stand der noch nicht umgesetzten Prüfungsaufträge - Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung (Anpassung an Entwicklung Rechtsprechung (neue Mustersatzung NWStGb) und Überprüfung der %- Sätze).- Mit einer Entscheidung zu diesem Thema wird in zweiten Jahreshälfte 2014 gerechnet - Überprüfung des Infrastrukturkostenausgleichs: Mit einer Entscheidung zu diesem Thema wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 gerechnet. - Überprüfung der Nutzungsgebühren für die Stadthalle: Die neue Miet- und Benutzungsordnung soll in der 2. Jahreshälfte 2014 beraten werden. Die neue Tarifordnung soll ab dem gelten. 6

7 5. Weitere Informationen zu Konsolidierungsmaßnahmen/-bereichen Die Entwicklung der Personalausgaben verläuft in der aktuellen Haushaltsplanung weniger günstig als im vorjährigen HSK prognostiziert. Hauptursache sind die zusätzlichen Belastungen aus dem aktuellen Tarifabschluss und zusätzlicher Stellenbedarf im Bereich Betriebshof und ü3-kinderbetreuung. Insgesamt erhöhen sich die Personalausgaben in 2014 gegenüber dem Ansatz 2013 um 4,1%. Diese Steigerung resultiert aus 3,20% Anstieg durch Tariferhöhung (3% ab , mindestens aber 90) 0,67% Mehrpersonal Betriebshof (Hauptursache: Sicherstellung Winterdienst) 0,46% Mehrpersonal zusätzliche ü3-kita-gruppe -0,23% Einsparungen an verschiedenen Stellen 4,10% Der Aufwand des Mehrpersonals wird zu Teilen kompensiert durch Mehreinnahmen (bei den Winterdienstgebühren, den Kindergartenbeiträgen und Landeszuwendungen für Betriebskostenzuschüssen von KiTas). Über den Stand der Umsetzung der energetischen Sanierung der städtischen Gebäude wird in Anlage 3 berichtet. Mit der rechtlich akzeptierten Einführung der Berechnung der Abschreibungen für Abnutzung auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte in den Gebührenkalkulationen ab 2014 (Konsolidierungseffekte siehe Anlage 2) sind alle wesentlichen Konsolidierungsmaßnahmen der Gebührenhaushalte für den allgemeinen Haushalt umgesetzt. Die verschiedenen Beteiligungen haben den folgenden Einfluss auf den städtischen Haushalt: Für die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh der Stadt Rheinbach wird derzeit ein neues Konsolidierungs- und Marketingkonzept umgesetzt. Die Verlustabdeckung für die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh der Stadt Rheinbach wurde für den Haushaltsplanentwurf in 2014 wie folgt veranschlagt: T 570 T 560 T 530 T 500 T 470 T 440 T 410 T 380 T 350 T 340 T Für die Jugendwohnheim Haus Rheinbach GmbH sind durch verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen ab 2008 KEINE Verlustausgleiche durch den städtischen Haushalt mehr erforderlich. Aus den Beteiligungen an der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG (kurz: GVE) und an der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein- Sieg-Kreis (kurz: GWG) werden aus Dividenden Ertragsüberschüsse im städtischen 7

8 Haushalt generiert, die mit einem Saldo (d.h. abzüglich Steuern u.ä.) von in 2014 eingeplant sind (GVE: , GWG: ). Die Entwicklung des Kontingents der Freiwilligen Leistungen ist in der Übersicht Anlage 4 dargestellt. Für den Bereich der Musikschule (und den Bereich Volkshochschule, der nicht als freiwillige Leistung klassifiziert ist) entwickelte sich die Umlagenbelastung wie folgt: Bei der Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept wurde vom Rat der Stadt Rheinbach auch die Deckelung des Haushaltsansatzes beschlossen. Diese ließ sich jedoch aufgrund der Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Zweckverbandes und der Zahlungsverpflichtungen aus der Zweckverbandssatzung für 2013 nicht realisieren. Daher wurde durch den Verbandsvorsteher im September 2013 eine Projektgruppe, bestehend aus dem Ersten Beigeordneten der Stadt Meckenheim, der Ersten Beigeordneten der Gemeinde Swisttal, dem zuständigen Fachbereichsleiter für Jugend, Schule und Sport und dem Sachgebietsleiter Steuerung, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling der Stadt Rheinbach, gebildet. Aufgabe der Projektgruppe war die Entwicklung eines Konsolidierungskonzeptes für den Volkshochschulzweckverband mit Musikschule. Der Großteil der Konsolidierungsvorschläge wurde zwischenzeitlich in der Verbandsversammlung am beschlossen. Da für die Umsetzung bzw. das Wirken der verschiedenen Maßnahmen ein gewisser Zeitraum benötigt wird, ist erst ab dem Jahr 2015 mit Einsparungseffekten zu rechnen. Die aktuelle Einplanung sieht wie folgt aus: Umlage Musikschule VHS Entwicklung des Eigenkapitals Als Folge der Feststellung/Abschätzung der Ergebnisse der vergangenen Jahre und der Planung der zukünftigen Jahre ergibt sich folgende Eigenkapitalentwicklung: Eigenkapital lt. EB in Euro Jahresergebnis Datenbasis Jahresergebnis Eigenkapital Jahresende Jahresrechnung Jahresrechnung Planung Planung Planung Planung Planung Planung Planung

9 Planung Planung Planung Planung Planung Planung Planung Im Zeitraum 2009 bis 2020 ist ein ständiger jährlicher Verzehr des Eigenkapitals festzustellen. Innerhalb dieser Phase ist aber das Jahr 2013 als Wendepunkt zu einer positiven Entwicklung zu identifizieren. Ab 2013 sinkt durch die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen kontinuierlich das Volumen der jährlichen Fehlbeträge. Wichtig ist auch der Hinweis, das während des gesamten Planungszeitraums eine Überschuldung (= Vollverzehr des Eigenkapitals) vermieden wird. Ab 2021 ist laut aktueller Haushaltsplanung der entscheidende Zielpunkt erreicht: Anstatt Fehlbeträge werden nun lt. Planung jährliche Überschüsse im Ergebnisplan erwirtschaftet, die zu einem geplanten Aufbau des Eigenkapitals führen. 7. Fortschreibung des vorjährigen Haushaltssicherungskonzepts/Finanzplan Die Entwicklung der Liquiditätskredite verläuft ähnlich wie der Saldo der Ergebnisrechnung: Bis 2019 sind Liquiditätsbedarfe festzustellen, ab 2020 (also 1 Jahr vor Erreichen der Überschussschwelle in der Ergebnisplanung) ist die Realisierung von Zahlungsüberschüssen geplant. Im Gegensatz zum Ergebnisplan verläuft der Abbau der Liquiditätsbedarfe im Finanzplan nicht in erkennbar jährlicher kontinuierlicher Weise. Hauptursache für diese sprunghafte und teilweise gegenläufige Entwicklung bis 2018 ist vor allem der Investitionsbereich (z.b. durch zeitverzögerte Aufnahme von Investitionskrediten bzw. Einsatz von nicht verbrauchten Investitionspauschalen). Liquiditätsstand jährl. Liquiditätsbedarf HSK 14 Gesamtstand Liquiditätskredit 2014 *)

10 Stadt Rheinbach Für Kassenkredite bzw. Kredite zur Liquiditätssicherung mussten nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2013 aufgrund extrem niedriger Zinssätze ca. 246 T (2012: 224 T, 2011: 450 T ) gezahlt werden. So schwankten die Zinssätze in 2013 zwischen 0,3% und 0,6%, während der durchschnittliche Zinssatz für Kassenkredite in 2008 noch 4,1% betrug! Für die Zukunft ist ein Anstieg des Zinssatzes für Liquiditätskredite nicht auszuschließen. Deswegen wurde der Planung für Kassenkredite die folgende Zinsentwicklung zu Grunde gelegt: Haushaltsjahr prognostizierter Zinssatz ,2% ,4% ,5% ,6% ,8% ,0% ,1% ,25% ,4% ,5% ,6% Im 1. Quartal lagen die Zinsen für Liquiditätskredite zwischen 0,4 und 0,7%. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Erläuterung der Abweichung zwischen der Ergebnisentwicklung vom vorjährigen HSK zum aktuellen HSK Muster 1 zum Ausführungserlass Haushaltsanierungsplan Energetische Sanierung Kontingent der Freiwilligen Leistungen 10

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