Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
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- Jörn Friedrich
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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19:30 Uhr 21:59 Uhr Stimmberechtigte Stadtverordnete: 33 davon anwesend: 32 Stadtverordnetenvorsteher L. Schumacher eröffnet um Uhr die Sitzung. Einwände gegen Ladung und Tagesordnung werden seitens der CDU-Fraktion hinsichtlich TOP 3 erhoben. Diesbezüglich wird eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht verlesen. Stadtverordneter T. Betz verliest eine Stellungnahme des RA Dr. Rücker, Fulda. Die CDU-Fraktion beantragt TOP 3 von der Tagesordnung zu nehmen. Die Abstimmung hierüber ergibt: - 15 Stimmen dafür - 16 Stimmen dagegen - 1 Stimmenthaltung - 1. Bericht des Magistrats Bgm Strauch berichtet über: Gespräch über Tagesmütterprojekt im Bergwinkel Zinssteuerung und Zinssicherung mit MAGRAL AG brachte in 2012 erneut eine Einsparung von Insgesamte Einsparung seit 2006 rd. ½ Mio. Besuch von Prof. Hashimoto (Präsident der Brüder-Grimm-Gesellschaft von Japan) ARD (hr) drehte anl. Grimm-Jubiläum im Brüder-Grimm-Haus für Mittagsmagazin und Tagesthemen 200 Jubiläum Kinder- und Hausmärchen der Brüder-Grimm H. Kling nahm die gesamte Woche am internationalen Grimm-Kongress in Kassel teil u.a. mit eigenem Vortrag. Neue Grimm-Familie wurde vorgestellt Förderkreis Märchenstraße sammelte Spenden und spendete selbst Gesamtkosten Kostenanteil Stadt Scheune Brückentor wurde abgerissen Einrichtung eines Museumskaffees im Bereich der Sonderausstellungsräume des Brüder- Grimm-Hauses: Gespräch Dr. Wurzel ( Vorsitzender des Hess. Museumsverbandes) in Kassel anl. Grimm-Jubiläum am gesprochen. Thema war die Möglichkeit der Einrichtung eines Museumskaffees im Bereich der Sonderausstellungsräume des Brüder- Grimm-Hauses. Zunächst dankte Herr Dr. Wurzel, dass ich ihn frühzeitig über die Planung informiert habe, so könne er doch gleich der Einrichtung eines Museumskaffees in den Sonderausstellungsräumen des Brüder-Grimm-Hauses grundsätzlich widersprechen. Es darf im musealen Bereich (auch der Sonderausstellungsräume!) grundsätzlich kein Museumskaffee errichtet werden. Der Museumsverband hat grundsätzlich darauf zu achten, dass die erhaltenen Zuschüsse zweckgerichtet eingesetzt werden. Im kommenden Jahr werden im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst landesweit alle bezuschussten Museen einer Sonderprüfung unterzogen um den zweckgerichteten Einsatz der Zuschüsse zu überprüfen. Es wird lt. Herrn Dr. Wurzel in Einzelfällen zu erheblichen Rückforderungen von Zuschüssen kommen.
2 1. Nachtragshaushalt 2012 wurde mit Auflagen die durch Kommunal- und Finanzaufsicht des MKK genehmigt. Mitteilung über weiteren Zuweisung von Asylbewerbern In 2012 wurde für 75 Neugeborene Gutscheine ausgestellt. Beitrags- / Umlagenerhöhung 2013 des Naturpark Spessart auf 2.658,50 Regierungspräsidium gewährt Förderung im Bereich naturnahe Waldbewirtschaftung (Bestandspflege in der Abt. 40) in Höhe von 1.532,50 sowie eine weitere Förderung im Bereich Waldumweltmaßnahme (Nutzungsverzicht bei Buchen an der Tropfsteinhöhle) in Höhe von Waldumweltmaßnahmen werden ab nach einer kürzlich veröffentlichten Änderung der Richtlinien nicht mehr bezuschusst. Nachfolge Dr. Föller ist ab 1.2. bzw geregelt Altbürgermeister Schöppner, Uerzell gestorben BGM. Kreisversammlung Rückzahlung Schulsozialarbeit angekündigt - Info Windkraft d. Hessen Forst - Breitband MKK Unterstützung der Kommunen (Bauabt. / Leerrohre) % des Kreises sollen 2013 fertig werden!!! Mitteilung über weiteren Zuweisung von Asylbewerbern ADAC plant Oldtimerausfahrt durch Steinau am Fällmitteldosierung Abwasserpumpleitung Sarrod-Ulmbach Auftrag erteilt Montagearbeiten beendet seit heute (5.2.) um Uhr in Betrieb. Rettungsschirm Land nimmt unsern Vorschlag des Defizitabbaus bis HH-Jahr 2018 an. 1. Nachtragswirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes wurde mit entsprechenden Auflagen genehmigt. Alte Apotheke ist verkauft. Nutzung noch nicht bekannt. Mitt. HMDI Auslieferung LF 10 für Ulmbach in der 34 KW 2013 ( August) vorgesehen Museumsleiter Burkhard Kling hat 5 Bücher, die er verfasst hat, im Brüder-Grimm-Haus vorgestellt Vorläufige Festsetzung der Investitionspauschale 2013: (HH-Ansatz 2013 = ) 35 % der Investitionszulage können auch für Bauerhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Ehrenamtstag geplanter Termin: Donnerstag, 06. Juni 2013 (Termin mit Landrat Pipa abgestimmt) neuer Stadtplan liegt vor Abrechnung Schulsozialarbeit 2012 nach Bundeszuschuss ( ) im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes Erstattung 5.567,59 Abrechnung 2012 Kindergarten Ulmbach Erstattung ,19 Im Jahr 2012 nahmen Personen an 366 Stadtführungen teil. Steigerung um rd 2%. Nachzahlung Kindergarten Marjoß für 2012 = Jugend- und Drogenberatungsstelle der AWO in Gelnhausen bedankt sich für die Vereinszuwendung 2012 Nachzahlung Kindergärten in Steinau für 2012 = FW Hintersteinau bietet nicht mehr benötigte Ausrüstungsgegenstände an deren Steinauer Wehren an (vorbildlich!) --- auch die FW Seidenroth hat sich hier angeschlossen Abrechnung Steuerhaushalt für 2012: Einkommensteueranteil Familienleistungsausgleich - 60 Umsatzsteueranteil zus Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage sald Schlüsselzuweisung Grundsteuern A + B Sonstige (Hundest., Zinsen etc.)
3 der Haushaltsfehlbedarf 2012 = wird nach den Abschlussbuchungen unterschritten werden. Gewerbesteuer: o Haushaltsansatz 2013: o aktuelles Anordnungssoll (incl. Vz. 2013) o Differenz zum Jahresansatz Inanspruchnahme Kassenkredit per : 12,0 Mio. genehmigt 14,0 Mio. davon freie Spitze als Festgeld rd. 0,5 Mio. Hinweis auf Bürgerversammlung: Dienstag, um Uhr in der Katharinenkirche (u.a. Landrat Pipa zum Thema Breitbandverkabelung) 2. Beschluss zur Teilnahme der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße am Kommunalen Schutzschirm Hessen Abschluss der Vereinbarung mit dem Land Hessen zur Ablösung von Kassenkrediten im Rahmen des Schutzschirmgesetzes sowie zur Festlegung der Konsolidierungs-maßnahmen Bgm Strauch erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilnahme der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße am Kommunalen Schutzschirm Hessen. Der beigefügte Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Steinau an der Straße zur Teilnahme am Schutzschirmgesetz, zur Ablösung von Kassenkrediten durch das Land Hessen sowie zur Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen mit ihren Anlagen wird beschlossen und der Vollzug durch den Magistrat der Stadt Steinau an der Straße genehmigt. Gleichzeitig wird der Magistrat der Stadt Steinau an der Straße ermächtigt, die erforderlichen Ablösungs- und Zinszahlungsvereinbarungen mit der WI-Bank sowie gegebenenfalls noch weitere zur Vertragsumsetzung erforderliche Vereinbarungen abzuschließen. Der Beschluss wird mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Der Beschluss erfüllt damit das nach 3 Absatz 3 Satz 3 Schutzschirmgesetz vorgeschriebene Quorum. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Beschlussvorschlags der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung. Die SPD- Fraktion beantragt namentliche Abstimmung. Die SPD-Fraktion beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von Uhr bis Uhr unterbrochen. Die Abstimmung namentlich erfolgt wie folgt: Name Vorname Abstimmungsvermerk Amend Frank nein Amend Wilhelm nein
4 Betz Tobias nein Böck Gert ja Dill Karsten Enthaltung Frischkorn Holger ja Gaul Gerhard ja Gellhaar Ulf Enthaltung Hahn Sabine ja Happ Alexander ja Huhn Daniel nein Kaufmann Jana ja Korhammer Norbert ja Kuhlenkamp Konrad nein Lamm Irmhild nein Lifka Arnold nein Link Alexander ja Mattheis Ewald ja Pauli Marcus nein Pizzala Mario ja Rüttger Marianne ja Schmidt Werner nein Schmitt Jürgen ja Schneider Christoph nein Scholtz Gabor ja Schöppner Marco nein Schuch Renate nein Schüler Andreas nein Schultheis Anja ja Schumacher Lothar ja Senzel Sonja ja Stein Sebastian ja Die Abstimmung ergibt: ja (Stimmen dafür) - 13 nein (Stimmen dagegen) - 2 Enthaltung (Stimmenthaltung)
5 3. Bauleitplanung der Stadt Steinau an der Straße, Stadtteil Bellings - Bebauungsplan "Am Leines" hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB Bürgermeister Strauch erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird die Vorlage vom 28. November 2012 bekannt gegeben. Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst: (1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße beschließt, nach Abwägung der vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Anlage, Seite 1 32) als Stellungnahmen (Abwägung) der Stadt Steinau an der Straße. (2) Der Bebauungsplan bleibt nach Durchführung der beiden Entwurfsoffenlagen und der Behördenbeteiligung nach 3(2), 4a(3) und 4(2) BauGB weitestgehend unverändert: In Entsprechung der jeweils diesbezüglichen Anregung werden die aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) im Bebauungsplan festgesetzt bzw. ergänzt und auf die Bestimmungen der 39 und 44 BNatSchG hingewiesen. Im Bereich des bebauten Flurstückes 66/8 wird gemäß entsprechender Anregung die Festsetzung der überbaubaren Flächen (Baugrenze) kleinflächig verändert. Die Änderungen haben lediglich klarstellende Bedeutung; die Grundzüge der Planung bleiben davon unberührt. Der Umweltbericht nach 2(4) und 2a Nr. 2 BauGB bleibt nach Durchführung der Entwurfsoffenlage unverändert. (3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Am Leines im Stadtteil Bellings einschließlich der Festsetzung gemäß 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 81 HBO als Satzung und die Begründung sowie den Umweltbericht dazu. (4) Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß 10 Abs. 3 BauGB - nach Genehmigung und Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Am Leines (ohne Maßstab)
6 Der Bauausschuss hat die Beschlussvorlage mehrheitlich der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Abstimmung hierüber ergibt: - 16 Stimmen dafür - 14 Stimmen dagegen - 1 Stimmenthaltung (Stadtverordneter N. Korhammer nahm an der Abstimmung wegen möglichen Widerstreits der Interessen nicht teil). 4. Abschaffung doppelter Straßennamen Folgender Beschlussvorschlag gelangt zur Abstimmung: Stadtteil seitherige neue Straßenbezeichnung Straßenbezeichnung 1 Marborn Ulmbacher Straße Ulmbacher Weg 2 Steinauer Straße Marborner Straße 3 Seidenroth Hauptstraße Alte Hauptstraße 4 Ulmbach Gartenstraße 4.1 a) Die Stadtverordnetenversammlung hebt ihren Beschluss vom auf. Die Gartenstraße bleibt im Stadtteil Ulmbach erhalten und ist im Stadtteil Marborn umzubenennen. 5 Sarroder Straße b) Die Stadtverordnetenversammlung hält an ihrem Beschluss vom fest. Somit erfolgt eine Umbenennung in die Straßenbezeichnung In den Gärten. a) Die Stadtverordnetenversammlung hebt ihren Beschluss vom hinsichtlich der Sarroder Straße auf. Die Sarroder Straße bleibt im Stadtteil Ulmbach erhalten und ist im Stadtteil Marborn umzubenennen. b) Die Stadtverordnetenversammlung hält an ihrem Beschluss vom fest. Somit erfolgt eine Umbenennung in die Straßenbezeichnung Am Wennsberg. 6 Steinau-Innenstadt Spessartstraße St.-Paulus-Straße Paulusstraße
7 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlags einstimmig zu 1. Die Abstimmung zu 1 ergibt: - 29 Stimmen dafür - 1 Stimme dagegen - 1 Stimmenthaltung Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschlussvorschlag zu 2 Die Abstimmung zu 2 ergibt: - 31 Stimmen dafür (einstimmig) - keine Stimmen dagegen - keine Stimmenthaltung Stadtverordnete A. Schultheis stellt zu 3 folgenden Änderungsantrag: Die Stadtverordnetenversammlung hebt ihren Beschluss vom auf. Die Hauptstraße bleibt im Stadtteil Seidenroth erhalten und ist im Stadtteil Ulmbach umzubenennen. Die Abstimmung hierüber ergibt: - 6 Stimmen dafür - 20 Stimmen dagegen - 5 Stimmenthaltungen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des ursprünglichen Beschlussvorschlags zu 3 mehrheitlich. Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag zu 3 ergibt: - 27 Stimmen dafür - 1 Stimme dagegen - 3 Stimmenthaltungen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt zu 4.1 die Beschlussfassung mehrheitlich nicht. Die Abstimmung hierüber ergibt zu 4.1: - 3 Stimmen dafür - 26 Stimmen dagegen - 2 Stimmenthaltungen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung zu 4.2 einstimmig. Die Abstimmung hierüber zu Ziff. 4.2 ergibt: - 31 Stimmen dafür (einstimmig) - keine Stimmen dagegen - keine Stimmenthaltung Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt zu Ziff. 5.1 die Beschlussfassung mehrheitlich nicht. Die Abstimmung zu 5.1 ergibt: - 3 Stimmen dafür - 27 Stimmen dagegen - 1 Stimmenthaltung
8 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt zu 5.2 die Beschlussfassung einstimmig. Die Abstimmung zu 5.2 ergibt: - 30 Stimmen dafür - keine Stimme dagegen - 1 Stimmenthaltung Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Bezeichnung St. Paulus Straße nicht. Mehrheitlich wird von ihm die Bezeichnung Paulusstraße empfohlen. Das Votum des Ortsbeirates sollte lt. Haupt- und Finanzausschuss jedoch Beachtung finden. Der Ortsbeirat schlägt zu 6 die Bezeichnung Spessartblick vor. Die Abstimmung über den Vorschlag des Ortsbeirates zu 6 ergibt: - 25 Stimmen dafür - 2 Stimmen dagegen - 4 Stimmenthaltungen 5 a Antrag auf Aufnahme der Stadt Steinau an der Straße einschließlich aller Stadtteile in das Dorfentwicklungsprogramm b Antrag der CDU-Fraktion vom hier: Stadtteilübergreifendes Dorfentwicklungsprogramm Beide Anträge werden gemeinsam behandelt. Bürgermeister Strauch erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnetenversammlung wird die Vorlage vom bekannt gegeben Nach Beratung wird beschlossen, die Aufnahme aller Stadtteile der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße als ein Förderschwerpunkt im Rahmen des hessischen Dorfentwicklungsprogramms 2013 zu beantragen. Im Anschluss an die Aufnahme wird ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) gemäß Leitfaden des HMWVL erarbeitet, welches im Weiteren das zentrale Steuerungselement im Rahmen der Dorfentwicklung und auch in anderen Bereichen des kommunalen Handelns darstellt. Für den Förderzeitraum der Dorfentwicklung werden keine zur Innenentwicklung konkurrierenden Baugebiete ausgewiesen oder geplant. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschlussvorschlag. Die Abstimmung hierüber ergibt: - 31 Stimmen dafür (einstimmig) - keine Stimmen dagegen - keine Stimmenthaltung (Auf eine Abstimmung des CDU-Antrags wird einvernehmlich verzichtet). Die Sitzung wird um Uhr geschlossen.
9 gez. Schumacher Stadtverordnetenvorsteher gez. Drechsler Schriftführer Die Übereinstimmung vorstehender Abschrift mit der Niederschrift im Beschlussbuch der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit bestätigt. Steinau an der Straße, den Der Magistrat der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße Im Auftrag Drechsler
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