am fand die 09. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt. Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll:
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- Nadja Bergmann
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1 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am fand die 09. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt. Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll: TOP 1: Feststellung der Tagesordnung Stadtverordnetenvorsteherin Herget eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden und hält eine kurze Begrüßungsrede zum Jahresbeginn Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Tagesordnung wie vorgelegt. TOP 2: Bauleitplanung Stadt Reichelsheim Innenbereichssatzung Kastanienweg im Stadtteil Weckesheim Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Abwägungsbeschlüsse zu den eingereichten Anregungen und Bedenken: Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt: Zu Regionalplanung: Ohne Anregungen oder Bedenken. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt dies zur Kenntnis. Zu Naturschutz: Die Untere Naturschutzbehörde wurde ebenfalls beteiligt. Zu Grundwasserschutz/Wasserversorgung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich ist bereits voll erschlossen und die Wasserversorgung gesichert. Die Planzeichnung enthält bereits einen entsprechenden Hinweis auf die Lage im Heilquellenschutzgebiet. Die Untere Wasserbehörde wurde ebenfalls beteiligt, Einwände wurden nicht erhoben. Zu Kommunales Abwasser: Der Geltungsbereich ist bereit voll erschlossen und die Entwässerung über das vorhandene Kanalsystem gesichert. Zu Nachsorgender Bodenschutz: Die Flächen im Planungsraum wurden zu keiner Zeit gewerblich oder militärisch genutzt. Der Stadt Reichelsheim sind auch sonst keine Hinweise auf eine schädliche Bodenveränderung oder eine sonstige Altlast bekannt. Seit der Errichtung der bestehenden Kita haben sich hierzu auch keine neuen Erkenntnisse ergeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Planungsraum nicht bekannte Altlasten vorhanden sind, wird somit als äußerst gering eingeschätzt. Niederschrift Stadtverordnetenversammlung vom
2 Zu Vorsorgender Bodenschutz: Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, welche per se eine Maßnahme im Sinne eines sparsamen Umgangs mit dem Schutzgut Boden darstellt, indem bereits eine voll erschlossene Fläche einer Bebauung zugeführt wird. Im Übrigen liegen keine Hinweise darauf vor, dass der Boden im Bereich der zusätzlichen Baufläche sich von den umliegenden Böden unterscheidet. Eine besondere Eingriffserheblichkeit, welche über die mit einer Überbauung unvermeidlich verbundenen Auswirkung hinausgeht, ist nicht erkennbar, eine besondere Würdigung des Schutzgutes Boden wird daher als nicht erforderlich angesehen. Im Übrigen muss sich der Regelungsumfang einer Innenbereichssatzung auf einzelne Festsetzungen beschränken. Die vorgeschlagenen Regelungen zum Bodenschutz sind hierfür zu umfangreich. Zu Oberirdische Gewässer, Renaturierung und Immissionsschutz: Zu Allgemein: Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Frankfurt erhält eine Mehrausfertigung. Stellungnahme des Wetteraukreises: Zu FSt 2.3.2: Kommunalhygiene: Zu FSt 2.3.6: Brandschutz: Zu FB 4: Archäologische Denkmalpflege: Den Hinweisen wird gefolgt. Die Planzeichnung enthält bereits einen Hinweis gemäß Punkt 2 der Stellungnahme. Dieser wird entsprechend zu den Punkten 1 und 3 ergänzt. Zu FSt 4.1.2: Naturschutz und Landschaftspflege: Die Abbuchung vom Ökokonto wird rechtzeitig vorgenommen. Diese ist allerdings nicht Voraussetzung für Rechtskraft der Satzung. Zu FSt 4.1.3: Wasser- und Bodenschutz: Die Planzeichnung enthält bereits einen entsprechenden Hinweis auf die Lage im Heilquellenschutzgebiet. Niederschrift Stadtverordnetenversammlung vom
3 Zu FD 4.2: Landwirtschaft: Zu FD 4.5: Bauordnung: Zu 1.: Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die Darstellung kennzeichnet die Grenze des räumlochen Geltungsbereichs der Satzung und kennzeichnet nicht die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich. Soweit der Geltungsbereich an den Außenbereich angrenzt, wird hierfür zwar auch die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich festgelegt. Gleichzeitig muss aber auch festgelegt werden, auf welchen Flächen die Festsetzungen der Satzung gelten. Daher ist auch eine eindeutige Abgrenzung gegenüber dem Innenbereich erforderlich. An der Darstellung wird daher festgehalten. Zu 2.: Dem Hinweis wird gefolgt. Die Festsetzung der Baugrenze erfolgt als geschlossene Fläche (Baufenster). Zu FSt 4.5.0: Untere Denkmalschutzbehörde: Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände: Den Anregungen wird nicht gefolgt: Die Thujahecke ist nicht Regelgegenstand der Satzung. Sie steht weiter nördlich auf Flurstück 197 und somit außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung. Bei dem Hinweis zur Niederschlagswasserbehandlung und verwertung handelt es sich nicht um eine Festsetzung sondern nur um einen allgemeinen Hinweis auf die geltenden Regelungen des Hessischen Wassergesetzes. Die beteiligten Verbände werden über das Abwägungsergebnis informiert. Stellungnahme Regionalverband FrankfurtRheinMain: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Planungsverband erhält eine Mehrausfertigung der Satzung, sobald diese in Kraft getreten ist. Abschließend beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt: 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den durchgeführten Verfahren gemäß 13 (2) BauGB und 3 (2) BauGB gemäß den Empfehlungen des Planers abzuwägen. Die Empfehlungen werden zum Bestandteil des Protokolls erklärt. Niederschrift Stadtverordnetenversammlung vom
4 2. Die Innenbereichssatzung mit ihren Festsetzungen ist das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die Innenbereichssatzung Kastanienweg im Stadtteil Weckesheim in der Planfassung der Offenlage gemäß 3 (2) BauGB unter Einbeziehung der unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen (Planfassung Januar Entwurf zum Satzungsbeschluss). 3. Der Begründung wird zugestimmt. TOP 3: Vorlage des geprüften Jahresabschlusses zum Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. 114 HGO den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss zum und erteilt dem Magistrat entsprechende Entlastung. TOP 4: Haushaltsvollzugsbericht IV. Quartal 2016 Beschluss: Der Haushaltsvollzugsbericht IV. Quartal 2016 wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. TOP 5: Anfragen a) schriftlich: keine b) mündlich: Bürgermeister Bischofsberger beantwortet Fragen zu: -Baurecht Kleingartenanlage Weckesheim -Vermietung der Sport- und Festhalle Dorn-Assenheim am Parkverstöße auf Bürgersteigen in Reichelsheim TOP 6: Berichte a) Ausschussvorsitzende und Verbandsvertreter Stadtverordneter Eckhard Fritsch berichtet aus dem Abwasserverband Horlofftal. b) Magistrat Bürgermeister Bischofsberger berichtet: -Kita-Betreuung in Reichelsheim -Bahnsteigausbau in Weckesheim c) Stadtverordnetenvorsteherin Frau Stadtverordnetenvorsteherin Herget spricht allen Stadtverordneten und Stadträten, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten, nachträglich Glückwünsche aus und teilt mit, dass die nächste Stadtverordnetenversammlung am Montag, den in der Sport- und Festhalle Dorn- Assenheim stattfindet. Niederschrift Stadtverordnetenversammlung vom
5 TOP 7: Ehrungen Überreichung von Landesehrenbriefen an Erich Coburger, Bartholomäus Löhr, Monika Major, Dr. Wiltrud Risch-Laasch und Klaus Verwiebe. Stadtverordnetenvorsteherin Herget hält eine kurze prägnante Rede und ehrt die Anwesenden. Anschließend hält Bürgermeister Bischofsberger eine Laudatio auf alle zu Ehrenden. Im Anschluss daran erhalten die zu Ehrenden die Urkunde, sowie die Ehrennadel von Bürgermeister Bischofsberger und Stadtverordnetenvorsteherin Herget. Reichelsheim, den Lena Herget Stadtverordnetenvorsteherin Horst Wenisch Schriftführer Niederschrift Stadtverordnetenversammlung vom
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