Auszug (Beschlüsse) aus der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Wahlperiode

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1 Auszug (Beschlüsse) aus der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Wahlperiode am 25. November 2015 im Sitzungssaal des Rathauses 1

2 TAGESORDNUNG: 1. Eröffnungsregularien 2. Bürgerfragen 3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom Bericht des Bürgermeisters 5. Vereidigung des neuen Ortssprechers des Ortsteiles Schauerheim 6. Neustädter Schlosshof 7. Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a.d.aisch 8. Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d.aisch; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Sondergebiet Erneuerung des Norma-Marktes Karl-Eibl-Straße 9. Vereinbarung über den Bau und die Baulast des öffentlichen Feldweges / Radweges entlang der St 2255 Neustadt a.d.aisch Schellert Losaurach 10. Bauanträge / Bauvoranfragen 11. Vergaben 12. Eilangelegenheiten 13. Anfragen Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom wird nach Korrektur des Tippfehlers unter SPNr. 614/2015 Kinderkrippe Hasennest mit dieser Änderung genehmigt. Mitteilung aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Erster Bürgermeister Meier teilt mit, dass für folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss der Grund für die Nichtöffentlichkeit entfallen ist und gibt diesen bekannt: Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d.aisch 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 Gewerbegebiet Hutsberg Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Architektenleistungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Hutsberg an das Büro Franke + Messmer aus Emskirchen zu vergeben. Fassadenänderung am Wohn- und Geschäftshaus Würzburger Straße 15 In den letzten Wochen wurden am Gebäude Würzburger Straße 15 zwei Fensteröffnungen und die frühere Ladeneingangstür zugemauert. Diese Baumaßnahmen wurden ohne vorherige Information des Bauamtes ausgeführt. Die nunmehr öffnungslose Erdgeschosswand wirkt im Altstadtensemble äußerst störend, von einer guten Baugestaltung kann wohl nicht mehr die Rede sein. Da sich das Landratsamt als hier zuständige Bauaufsichtsbehörde in dem Sachverhalt zunächst zurückhaltend verhielt, forderte die Stadt Neustadt an der Aisch das Landratsamt mit Schreiben vom zur Überprüfung des Sachverhaltes auf. Das Landratsamt hat daraufhin mit Bescheid vom dem Eigentümer sämtliche weitere Umbauarbeiten eingestellt, ein Zwangsgeld wurde angedroht. In dem Bescheid wurde auf die Erlaubnispflicht der an und für sich genehmigungsfreien Schließung von Tür- und Fensteröffnungen hingewiesen, da sich das Gebäude innerhalb des Altstadtensembles befindet. Ein jetzt eingereichter Erlaubnisantrag sieht vor, dass die Fensteröffnungen an der Würzburger Straße wieder hergestellt werden sollen. Ferner soll das Gebäude mit einem neuen Farbanstrich versehen werden. 2

3 Neustädter Schlosshof Auswahl der Veranstaltungen für Für den Neustädter Schlosshof 2016 wird folgendes Programm ausgewählt. 1. Blech Mafia 2. Salonorchester Ferenc Babari 3. Radio Europa 4. Main City Stompers 5. Hüsch 6. Matching Ties Bei Ausfall einer der ausgewählten Gruppen wird aus dem jeweiligen Musikgenre ein Ersatz durch die Verwaltung ausgewählt. Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a.d.aisch 1. Der Stadtrat erkennt wie bereits in einem Grundsatzbeschluss zum Ausdruck gebracht die dringende Notwendigkeit des Neubaus eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a.d. Aisch an. Für den Standort zwischen der Bahnhofstraße und der B 470 müssen durch ein Bebauungsplanverfahren die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die im Raume stehenden Sachfragen gelöst werden. Um den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und da keine geeigneten Standortalternativen vorhanden sind, beschließt der Stadtrat, für den Standort zwischen der Bahnhofstraße und der B 470 die Planungen weiterzuführen. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass für den Neubau des Feuerwehrhauses ein VOF-Verfahren durchzuführen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Abstimmungsergebnis: 20:3 Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d. Aisch; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Sondergebiet Erneuerung des Norma-Marktes Karl-Eibl-Straße : A. Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung: 1. Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken vom : Der Stadt Neustadt a.d.aisch sind die landesplanerischen Vorgaben durchaus bewusst, allerdings handelt es sich um einen bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Standort einer Norma -Filiale, die erneuert werden soll. Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur von Neustadt a.d. Aisch sind nicht zu befürchten. Ferner hat sich die antragstellende Firma um Alternativstandorte bemüht, allerdings ergebnislos. Folglich bleibt die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken unberücksichtigt. 2. Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken vom : Der Stadt Neustadt a.d.aisch sind die landesplanerischen Vorgaben durchaus bewusst, allerdings handelt es sich um einen bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Standort einer Norma -Filiale, die erneuert werden soll. Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur von Neustadt a.d. Aisch sind nicht zu befürchten. Ferner hat sich die antragstellende Firma um Alternativstandorte bemüht, allerdings ergebnislos. Folglich bleibt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken unberücksichtigt. 3

4 3. Stellungnahme des Handelsverbandes Bayern e.v. vom : Die Stadt Neustadt a.d.aisch bedankt sich für den Hinweis, die Festsetzung A, Ziffer 1.1 wird wie vorgeschlagen geändert. 4. Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Ansbach vom : Die Hinweise des Staatlichen Bauamts sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. 5. Stellungnahme der IHK Mittelfranken vom : Die Stadt Neustadt a.d.aisch bedankt sich für die Hinweise, denen durch die zukünftige Öffnung der östlichen Zufahrt zum Norma -Parkplatz und TÜV für ausfahrenden Verkehr Rechnung getragen wird. Hierdurch wird die westliche Ausfahrt auf die Karl-Eibl-Straße entlastet werden. 6. Stellungnahme des Landratsamtes Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim vom : Die Stadt Neustadt a.d.aisch folgt den Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde. Der nördliche Gebäudeabstand wird zum Schutz der Hecke von 3 m auf 6 m vergrößert. 7. Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.v. vom : Die Stadt Neustadt a.d.aisch bedankt sich für die umfangreiche Stellungnahme, die zum größten Teil berücksichtigt werden kann. Der Heckenzug kann durch die Vergrößerung des Gebäudeabstandes von 3 m auf 6 m geschützt werden. Hierdurch ist allerdings auf der Parkplatzfläche kein Raum mehr für die geforderte Hochstammpflanzung, ansonsten würde eine Reihe der Parkplätze wegfallen. Die Hinweise zum Artenschutz wurden in den Textteil des Bebauungsplanes übernommen. Die Ausgestaltung der Parkplatzbeleuchtung ist nicht Gegenstand der kommunalen Bauleitplanung. Die farbliche Absetzung des Geh- und Radweges wurde in der Planung festgesetzt. 8. Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom : Auf Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Neustadt a.d.aisch - Bad Windsheim wird zum Schutz der Hecke der nördliche Grünstreifen von 3 m auf 6 m verbreitert. Da im Gegenzug beabsichtigte Baumpflanzungen wegfallen können, hat sich die besondere Beachtung von Baumab ständen hierdurch erledigt. 4

5 9. Stellungnahme der Main-Donau Netzgesellschaft vom : Die von der Main-Donau Netzgesellschaft genannten Hinweise werden im Bebauungsplan unter Punkt A.3 der Festsetzungen aufgenommen. 10. Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom : Die vom Landesamt für Denkmalpflege werden im Bebauungsplan unter Punkt C.1 der Hinweise aufgenommen. B. Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom : Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes um die ca qm große westliche Teilfläche der Flurnummer 1675 der Gemarkung Neustadt a.d.aisch. C. Beschlussfassung zur Weiterführung des Bauleitplanverfahrens: Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auszulegen. Vereinbarung über den Radwegbau entlang St 2255 Neustadt a.d.aisch Schellert Losaurach Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, und der Stadt Neustadt a.d.aisch über den Bau und die spätere Unterhaltung des Geh- und Radweges und des öffentlichen Feld- und Waldweges im Zuge der Staatsstraße 2255 von Neustadt a.d.aisch nach Losaurach über Oberschweinach und Schellert zu. 5

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