Inhalt und Grenzen familienrechtlicher Verträge
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- Frida Buchholz
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1 Jana Traulsen Inhalt und Grenzen familienrechtlicher Verträge Unter besonderer Berücksichtigung der Figur der gestörten Vertragsparität PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung Teil: Begriff der familienrechtlichen Vereinbarung 23 A. Ehevertrag 23 B. Trennungsvereinbarung 24 C. Scheidungsfolgenvereinbarung Teil: Regelungsgegenstände und Regelungsmöglichkeiten 26 A. Güterrecht 26 I. Ausgangspunkt gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft 26 II. Mögliche Vereinbarungen Modifizierungen innerhalb des gesetzlichen Güterstands 28 a) Regelungen zum Zugewinnausgleich 28 (1) Ausschluss nur für den Fall der Scheidung 28 (2) Bedingung / Befristung 29 (3) Einseitiger Ausschluss 29 (4) Vereinbarungen zum Anfangs- bzw. Endvermögen 29 (a) Berechnungszeitpunkt für das Anfangsvermögen 30 (b) Festschreibung des Anfangsvermögens 30 (c) Berücksichtigung von Wertsteigerungen 31 (d) Berücksichtigung von Schulden eines Ehepartners 31 (e) Ausschluss einzelner Vermögenswerte 32 (5) Pauschalierung des Ausgleichsanspruchs 32 b) Regelungen zur Schlüsselgewalt" 32 c) Regelungen zu den Verfügungsbeschränkungen Vereinbarung von Gütertrennung Vereinbarung von Gütergemeinschaft 35 a) Gesamt-, Sonder-und Vorbehaltsgut 35 b) Verwaltung des Gesamtguts bei Gütergemeinschaft 36 c) Haftung im Außenverhältnis bei Gütergemeinschaft 36 d) Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft Ehebedingte Zuwendungen 37
3 B. Versorgungsausgleich 37 I. Gesetzliche Regelung 37 II. Mögliche Vereinbarungen Vollständiger Ausschluss Modifizierung des Versorgungsausgleichs 40 a) Befristung des Ausgleichszeitraums 40 b) Vereinbarung von Bedingungen 41 c) Vereinbarung von Gegenleistungen 42 d) Einseitiger Ausschluss 42 e) Teilausschluss / Begrenzung der Höhe nach 43 C. Unterhalt 43 I. Ehegattenunterhalt Gesetzliche Regelung 43 a) Familienunterhalt 43 b) Getrenntlebensunterhalt 44 c) Nachehelicher Unterhalt Mögliche Vereinbarungen 49 a) Familienunterhalt 49 b) Getrenntlebensunterhalt 50 c) Nachehelicher Unterhalt 51 (1) Vollständiger Ausschluss 51 (2) Insbesondere: Ausschluss des Betreuungsunterhalts 51 (3) Bedingungen 53 (4) Befristungen 54 (5) Beschränkungen der Höhe nach 54 (6) Konkretisierung von Anspruchsvoraussetzungen 54 II. Kindesunterhalt Gesetzliche Regelung Mögliche Vereinbarungen 55 D. Sonstige Regelungsgegenstände und Regelungsmöglichkeiten 57 I. Allgemeine Ehewirkungen Ehename, Name der Kinder Rollenverteilung Empfängnisverhütung 58 II. Erleichterung und Erschwerung der Ehescheidung 59 III. Verschuldensabhängige Rechtsfolgen 59 IV. Eigentumsverhältnisse 60 E. Zusammenfassung 61 10
4 4. Teil: Zivilrechtliche Schranken familienrechtlicher Verträge 63 A. Allgemeine zivilrechtliche Schranken 63 I. Vertrag zu Lasten Dritter 63 II. Anfechtung, 119 ff. BGB Täuschung / Drohung, 123 BGB Inhalts-/ Erklärungsirrtum, 1191 BGB 66 III. Irrtum über die Vergleichsgrundlage, 7791 BGB 68 IV. Sittenwidrigkeit, 1381 BGB Maßstab 69 a) Geltung allgemeiner Grundsätze 69 b) Globalverzicht nicht ohne weiteres sittenwidrig 70 c) Grobes Missverhältnis allein nicht ausreichend 70 d) Hohe Anforderungen an die subjektive Komponente 71 e) Zusammenfassung Beurteilungszeitpunkt: Der Vertragsschluss Fallgruppen 74 a) Sittenwidriges Ausnutzen einer Zwangslage 74 (1) Ehevertrag als Bedingung für die Eheschließung 75 (2) Ehevertrag als Bedingung für die Fortsetzung der Ehe 78 (3) Überrumpelung mit einem Ehevertrag 79 (4) Sonstige Fälle des Ausnutzens einer Zwangslage 81 b) Sittenwidriges Zusammenwirken zum Nachteil Dritter 83 (1) Belastung des Sozialhilfeträgers 83 (a) Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen 84 (b) Vorsorgende Vereinbarungen 87 (2) Belastung Verwandter 90 c) Sittenwidriger Vertragsinhalt 90 (1) Kommerzialisierung des Sorge- oder Umgangsrechts 91 (2) Verzicht nach langer Ehezeit Zusammenfassung 95 V. Treu und Glauben, 242 BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage, 313 BGB 96 a) Vorrang der Vertragsauslegung 97 b) Beispiele aus der Rechtsprechung 98 c) Unanwendbarkeit bei bewusst abschließender Regelung Unzulässige Rechtsausübung, 242 BGB 101 a) Beurteilungszeitpunkt: Die Geltendmachung des Anspruchs b) Fallgruppen 103 (1) Schutzwürdige Interessen gemeinsamer Kinder 103 (2) Wechsel des Sorgerechts
5 (3) Lange zurückliegender Verzicht und lange Ehedauer 108 (4) Scheitern der geplanten Versorgung 109 (5) Wechsel vom Schuld- zum Zerrüttungsprinzip 111 c) Notwendiger oder angemessener Unterhalt? 111 d) Zusammenfassung 113 B. Spezielle zivilrechtliche Schranken 114 I. Güterrecht Verweisungsverbot, 1409 BGB Zwingende Vorschriften des jeweiligen Güterstandes 115 II. Versorgungsausgleich Sperrfrist, 1408 II2 BGB Genehmigung des Familiengerichts, 1587 o II3 BGB 117 III. Unterhalt- 1614, 1360 a III, 1361 IV2i.V.m. 134 BGB 118 rv.form- und Verfahrensvorschriften Grundstücksgeschäfte, 311 b BGB Notarielle Beurkundung bei Güterrecht / Versorgungsausgleich Beschränkt Geschäftsfähige / Geschäftsunfähige Notwendige Verschärfungen 120 a) Formzwang auch für Unterhaltsvereinbarungen 120 b) Persönliche statt nur gleichzeitige Anwesenheit 121 c) Überlegungsfrist analog 17 II a, S. 2 Ziff. 2,2. HS BeurkG. 122 C. Zusammenfassung Teil: Verfassungsrechtliche Schranken familienrechtlicher Verträge?. 127 A. Das Verhältnis von Zivilrecht und Verfassungsrecht 128 I. Geschichtlicher Überblick 128 II. Das Verständnis des BVerfG in seinen Entscheidungen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen 131 B. Die Entscheidungen des BVerfG zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen 131 I. Das Urteil vom 6. Februar Sachverhalt Das Urteil des AG Nürtingen Das Urteil des OLG Stuttgart Das Urteil des BVerfG 133 II. Der Beschluss vom 29. März
6 C. Artikel 6II GG als Grenze von Freistellungsvereinbarungen 135 I. Die Grundsätze des BVerfG aus dem Urteil vom II. Breite Zustimmung in der Literatur. 138 III. Umsetzung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung 139 IV. Konsequenzen 139 D. Artikel 21 GG als Grenze familienrechtlicher Vereinbarungen? I. Die Ursprünge des Begriffs der gestörten Vertragsparität Die arbeitsrechtlich orientierte Diskussion in der Literatur Frühere Entscheidungen des BVerfG zur Figur der gestörten Vertragsparität 145 a) Wettbewerbsverbote für Handelsvertreter 145 b) Bürgschaften einkommens- und vermögensloser Familienangehöriger Frühere Entscheidungen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zur gestörten Vertragsparität in Bezug auf familienrechtliche Vereinbarungen 147 II. Das Argument der negativen Eheschließungsfreiheit : Der Vergleich zur Bürgschaftsrechtsprechung des BVerfG Der Ehevertrag als zulässige Bedingung für die Eheschließung III. Die Umsetzung - die ersten instanzgerichtlichen Entscheidungen Auf Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit erkennende Urteilel53 a) OLG Naumburg, Beschluss vom b) OLG München, Urteil vom c) OLG Koblenz, Urteil vom d) AG Schwäbisch Hall, Urteil vom e) AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom f) OLG Oldenburg, Urteil vom g) OLG Düsseldorf, Beschluss vom h) OLG Koblenz, Urteil vom i) OLG Celle, Urteil vom j) OLG Düsseldorf, Urteil vom k) OLG Karlsruhe, Urteil vom ) OLG Nürnberg, Beschluss vom m)olg Celle, Beschluss vom n) OLG Stuttgart, Urteil vom o) OLG Hamm, Urteil vom Auf uneingeschränkte Wirksamkeit erkennende Urteile 168 a) OLG Köln, Urteil vom b) OLG Köln, Urteil vom c) OLG Frankfurt, Beschluss vom
7 14 d) AG Warendorf, Urteil vom e) OLG Brandenburg, Beschluss vom f) OLG München, Beschluss vom g) OLG Nürnberg, Urteil vom h) OLG Düsseldorf, Urteil vom i) OLG Koblenz, Beschluss vom j) OLG Hamm, Urteil vom k) Das Urteil des BGH vom (1) Prämisse grundsätzlicher Vertragsfreiheit 175 (2) Die Kernbereichslehre 176 (3) Weiterhin zweistufige Prüfung 177 (4) Fazit 179 1) OLG Celle, Urteil vom m)bgh, Beschluss vom (OLG München) 181 n) BGH, Beschluss vom (OLG Koblenz) 182 o) BGH, Urteil vom IV. Analyse der an Artikel 21 GG orientierten Inhaltskontrolle familienrechtlicher Verträge Ungleiche Verhandlungsposition 184 a) Mögliche Anknüpfungspunkte 184 (1) Sozio-ökonomische / psychologische Benachteiligung der Frau 184 (2) Schwangerschaft 188 (3) Einkommens- und Vermögensdisparität 191 (4) Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit 194 (5) Berufliche Qualifikation und Perspektive 195 (6) Unterschiedliche intellektuelle Fähigkeiten 197 (7) Sprachunkundigkeit 198 (8) Vertragsinhalt 201 (9) Zusammenfassende Kritik 201 b) Der Einfluss von Verfahrens- und Formfragen 204 (1) Vertretung bei Vertragsschluss 204 (2) Privatschriftform versus notarielle Beurkundung..204 (3) Erfordernis einer Beweislastumkehr? Einseitige vertragliche Lastenverteilung 210 a) Mögliche Maßstäbe 210 (1) Äquivalenz das Eheversprechen als Gegenleistung? 210 (2) Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten 212 (a) Herleitung aus Artikel 6 in Verbindung mit 3 II GG (aa) Der Beschluss des BVerfG vom (bb) Der Beschluss des BVerfG vom
8 (b) Übertragung auf familienrechtliche Verträge 214 (aa) OLG München, Urteil vom (bb) AG Schwäbisch Hall, Urteil vom (cc) AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom (dd) BGH, Beschluss vom (OLG München)215 (c) Literatur: Verfassungswidrigkeit der Zugewinngemeinschaft 215 (d) Zusammenfassende Kritik zum Teilhabeanspruch als Maßstab einseitiger vertraglicher Lastenverteilung 216 (3) Gesetzliche Scheidungsfolgen 218 b) Zusammenfassende Kritik zum Merkmal der einseitigen vertraglichen Lastenverteilung Zusammenfassung zur an Artikel 21 GG orientierten Inhaltskontrolle 221 E. Stellungnahme zu etwaigen verfassungsrechtlichen Grenzen familienrechtlicher Verträge 223 I. Das Verhältnis zwischen Zivilrecht und Verfassungsrecht Trennung von Zivilrecht und Verfassungsrecht Das BVerfG als Superrevisionsinstanz? Durchbrechung von Gewaltenteilung und Gesetzesvorbehalt 227 II. Kritik an der Figur der gestörten Vertragsparität Strukturelle" Unterlegenheit - ein unscharfer Begriff Vertragsfreiheit und Vertragslegitimation 230 a) Schmidt-Rimpler: Objektive Richtigkeitsgewähr 231 b) Raiser: Materielle Vertragsgerechtigkeit 232 c) Selbstbestimmung als Schlüssel zur Vertragslegitimation und -freiheit 233 (1) Selbstbestimmung auch bei Ungleichgewicht 233 (2) Selbstbestimmung auch bei einseitiger Vorgabe 234 (3) Selbstbestimmung auch bei unausgewogenem Vertrag Wirklich gleiche Verhandlungsstärke - eine Utopie Allgemeine Vorschriften als ausreichende Grenze Gefährdung der Rechtssicherheit Entscheidung des Gesetzgebers Plädoyer für Freiheit und Eigenverantwortung Teil: Zusammenfassung
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