BEBAUUNGSPLANBEGRÜNDUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEBAUUNGSPLANBEGRÜNDUNG"

Transkript

1 Stadt Mühlacker Planungsund Baurechtsamt Begründung Bebauungsplan BEBAUUNGSPLANBEGRÜNDUNG Ziegelei, Teilbereich, 4. Änderung Stand:

2 Inhalt 1. ANGABEN ZUM PLANGEBIET LAGE IM STADTGEBIET (ABBILDUNG 1), GRÖSSE DES GELTUNGSBEREICHES ABGRENZUNG DES GELTUNGSBEREICHS (ABBILDUNG 2) UMGEBENDE BEBAUUNG DERZEIT GELTENDES PLANUNGSRECHT / ÜBERGEORDNETE PLANUNG REGIONALPLANUNG ENTWICKLUNG AUS DEM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÜBERLAGERUNG MIT DEM BESTEHENDEN BEBAUUNGSPLAN ZIEGELEI (ABBILDUNG 3) ÜBERLAGERUNG MIT DEM BESTEHENDEN BEBAUUNGSPLAN BANNHOLZ NORD (ABBILDUNG 4).5 3. PLANUNGSANLASS 5 4. VERFAHREN.6 5. ZIELE, ZWECKE UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG ZIELE UND ZWECKE DES BEBAUUNGSPLANES WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN.7 6. STÄDTEBAULICHE PLANUNG BEBAUUNGSSTRUKTUR GRÜNPLANUNG SCHUTZGÜTER ERSCHLIESSUNG.7 7. KENNZEICHNUNG VON FLÄCHEN MIT POTENZIELL GEFÄHRDENDEN EINWIRKUNGEN BAUBESCHRÄNKUNG PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES..7 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ART DER BAULICHEN NUTZUNG LEITUNGSRECHT FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES Ziegelei vom FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES BANNHOLZ-NORD vom LÄRMSCHUTZEINRICHTUNG NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME UMSETZUNG DER PLANUNG.8 1

3 1. ANGABEN ZUM PLANGEBIET 1.1 GRÖSSE, ABGRENZUNG UND LAGE DES GELTUNGSBEREICHS Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Mühlacker, nördlich der Bahnanlagen zwischen der Danziger- und der Vetterstraße und wird nördlich von gewerblichen Grundstücken des Bebauungsplangebietes Ziegelei, sowie vom Bebauungsplan Bannholz Nord begrenzt. Abbildung 1: Auszug aus dem Stadtplan Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung hat eine Gesamtfläche von ca. 2,96 ha und enthält folgende Flurstücke Nrn: 2136/56, 2136/58 (Teilfläche), Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 2

4 Das Plangebiet wird im Westen durch die Vetterstraße, im Osten und Süden durch die Danziger Straße und im Norden durch die gewerblich genutzten Grundstücke Fl.st. Nrn. 2136/57, 2136/65, sowie 2136/58 (Teilfläche) begrenzt. Abbildung 2: Geltungsbereich der 4. Bebauungsplanänderung einer Teilfläche des Bebauungsplanes Ziegelei 1.2 UMGEBENDE BEBAUUNG Die direkt angrenzenden Flächen sind in der Vetterstraße bebaut und gewerblich genutzt. In der Danziger Straße grenzt ein Lebensmittelmarkt sowie Wohnbebauung an die Versorgungsfläche der Stadtwerke an. Nördlich des Plangebietes befindet sich eine Geländeaufschüttung, die als Schutzfläche gem. 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB als Anlage für den Lärmschutz festgesetzt ist. 2. DERZEIT GELTENDES PLANUNGSRECHT / ÜBERGEORDNETE PLANUNG 2.1 REGIONALPLANUNG Der Regionalplan legt für den Bereich Gewerbe / Industrie Bestand fest. 2.2 ENTWICKLUNG AUS DEM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der am genehmigte FNP 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim stellt das Plangebiet als Fläche für die Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Umspannstation dar. Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 3

5 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach 2a BauGB aufgestellt. In diesem Zusammenhang erfolgt für die Teilfläche, die in eine gewerbliche Baufläche geändert wird, eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB 2.3 BESTEHENDER BEBAUUNGSPLAN Ziegelei Für den Bereich gilt derzeit der Bebauungsplan Ziegelei vom Dieser Bebauungsplan setzt für den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung Flächen für Versorgungsanlagen mit Gas, Strom und Wasser sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Abbildung 3: Überlagerung des Bebauungsplans Ziegelei mit der Bebauungsplanänderung Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung Der Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung wird im Bereich der Überschneidung den rechtskräftigen Bebauungsplan Ziegelei vom ersetzen. 2.4 BESTEHENDER BEBAUUNGSPLAN Bannholz-Nord Außerdem gilt für einen Teilbereich entlang der Danziger Straße der Bebauungsplan Bannholz Nord vom Dieser Bebauungsplan setzt für den gekennzeichneten Bereich eine Lärmschutzanlage fest, die inhaltlich fast unverändert in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung übernommen wird. Geändert wurde das Ende des Lärmschutzwalls durch eine geringfügige Kürzung im Bereich des neuen Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke, da das Gebäude in diesem Bereich als Lärmschutzanlage fungiert. Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 4

6 Abbildung 4: Überlagerung des Bebauungsplans Bannholz Nord mit der Bebauungsplanänderung Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung Der Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung wird im Bereich der Überschneidung den rechtskräftigen Bebauungsplan Bannholz Nord vom ersetzen. 3. PLANUNGSANLASS Die Stadtwerke Mühlacker haben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelei vom , nordöstlich der Vetterstraße und nordwestlich der Danziger Straße ihren Stammsitz mit einer im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen. Die Versorgungsfläche der Stadtwerke umfasst vollständig das Flurstück Nr Das nördlich daran angrenzende Flurstück Nr. 2136/56 befindet sich ebenso im Eigentum der Stadtwerke. Es ist zum Teil als Versorgungsfläche festgesetzt, zum anderen Teil als Fläche für ein eingeschränktes Gewerbegebiet gem. 8 BauNVO. Die Gebietsgrenze läuft quer durch das Grundstück. Tatsächlich ist das Flurstück Nr. 2136/56 überwiegend als gewerbliche Baufläche genutzt worden. Die Stadtwerke haben dieses Grundstück vorsorglich hinzuerworben, um bei Bedarf eine Erweiterungsfläche vorhalten zu können. Nunmehr ist absehbar, dass eine Erweiterung der Versorgungsfläche nicht mehr erforderlich ist. Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 5

7 Da die Erweiterungsfläche nicht brach liegen sollte, wurde sie in der Vergangenheit an gewerbliche Nutzer vermietet. Die Teilfläche, die im Bebauungsplan als Versorgungsfläche festgesetzt ist, ist jedoch zweckgebunden und darf ausschließlich für Versorgungsanlagen genutzt werden, die für die Bereitstellung mit Strom, Wasser und Gas erforderlich sind. Eine gewerbliche Nutzung ist hier nicht zulässig. Um die Zulässigkeit gewerblicher Mieter auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 2136/56 rechtssicher zu gestalten, haben die Stadtwerke nunmehr eine Festlegung darüber getroffen, welcher Teilbereich zukünftig nur gewerblich genutzt werden soll und die daraus resultierende Bebauungsplanänderung beantragt. Der auf Seite 4 in Abbildung 3 beigefügte Plan zeigt den derzeitig rechtskräftigen Bebauungsplan Ziegelei sowie die 4. Änderung einer Teilfläche. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, die gewünschte Änderung im beschleunigten Verfahren gem. 13 BauGB durchzuführen. 4. VERFAHREN Der Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung wird als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach 2a BauGB aufgestellt. Er setzt in einem als Versorgungsflächen mit der Zweckbestimmung überplanten Bereich zukünftig ein Gewerbegebiet fest. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, werden durch ihn nicht vorbereitet oder begründet und es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Im beschleunigten Verfahren kann außerdem von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Auch ein Monitoring gemäß 4 c BauGB wird nicht erforderlich. Im Zuge des beschleunigten Verfahrens gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB findet die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung nach 1 a Abs. 3 BauGB keine Anwendung. 5. ZIELE, ZWECKE UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 5.1 ZIELE UND ZWECKE DES BEBAUUNGSPLANES Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit des Grundstücks bezüglich der Nutzungsart dem beabsichtigten Verwertungszweck anzupassen. Im Bebauungsplan wird daher ein eingeschränktes Gewerbegebiet an Stelle der Versorgungsfläche festgesetzt. Die textlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Ziegelei vom gelten weiterhin. Außerdem gilt auch die aus dem Bebauungsplan Bannholz Nord übernommene Festsetzung für eine Schutzfläche zum Lärmschutz, die im Bereich des Fl.st.Nr. 2136/56 (fünf) 5 Meter hoch sein muss. Die Änderung wirkt sich nicht auf die bestehende Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Danziger Straße aus, da sie zwischen der Versorgungsfläche und dem bestehenden Gewerbegebiet verortet ist. Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 6

8 5.2 WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN Der Bebauungsplan regelt die absehbaren Erfordernisse für die Umsetzung der genannten Ziele. Durch die Aufstellung und Verwirklichung des Bebauungsplanes ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der bisher in der Umgebung des Gebietes arbeitenden Menschen. 6. STÄDTEBAULICHE PLANUNG 6.1 Bebauungsstruktur Das angrenzende Gewerbegebiet ist vollständig bebaut. Die Festsetzungen der Nutzungsschablone ist übernommen worden. Die Gebäudehöhe wurde hier bislang nicht definiert. Anstatt dessen ist hier eine 3-Geschossigkeit ohne Höhenbegrenzung festgesetzt. Im westlichen Bereich im direkten Anschluss an die Vetterstraße befindet sich über der Baufläche eine Hochspannungsleitung. Die Hochspannungsleitung darf zwar unterbaut werden, die Höhe wird hier jedoch auf 11 Meter beschränkt. Die baulichen Anlagen im Bereich der Versorgungsfläche dürfen wie bisher maximal 12 Meter hoch werden. Die Fläche für Versorgungsanlagen unterliegt ansonsten an der Danziger Straße den Einschränkungen der Festsetzung einer Schutzfläche zum Lärmschutz. Die überbaubare Fläche innerhalb der Baugrenze im Geltungsbereich umfasst bis auf den 6 Meter breiten Pflanzstreifen zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und den Grundstücken die gesamte Fläche. Dieser Abstand erhöht sich nur im Bereich eines Teilabschnitts der Danziger Straße (nördlich des Verwaltungsgebäudes Danziger Straße 17) auf 16,50 Meter. 6.2 Grünplanung Die Grünplanung sieht eine Aufrechterhaltung des bestehenden Pflanzstreifens entlang der Grundstücksgrenzen zu den öffentlichen Flächen vor. 6.3 Schutzgüter Aufgrund der Verfahrensart als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.s.d. 13a BauGB wird auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet. 6.4 Erschließung Die Verkehrserschließung ist vollständig vorhanden und bleibt unverändert. 7. Kennzeichnung von Flächen mit potentiell gefährdenden Einwirkungen Im Rahmen der Auslegung wurde die Stadt Mühlacker vom Enzkreis darüber in Kenntnis gesetzt, dass Teilflächen der Fl.st.Nrn. 2136/56, 2136/58, 2137 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes einer ehemaligen Mülldeponie aus den 60er Jahren zuzuordnen sind, die mit Hausmüll und mit Galvanikschlämmen aufgefüllt wurden. Aus diesem Grund ist die betreffende Fläche im Bebauungsplan gem. 9 Abs. 5 gekennzeichnet. 7.1 Baubeschränkung Die Baubeschränkung wird gem. 9 Abs.6 als nachrichtliche Übernahme festgesetzt. Grundlage hierzu bildet das Bundesbodenschutzgesetz. Im vorliegenden Fall ist eine Kennzeichnung nach Fallgruppe 4 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind- erforderlich. Ein Eingriff in den vorhandenen Auffüllraum der Deponie kann dazu führen, dass infolgedessen Galvanikschlamm in das Grundwasser gelangt. Um dieses Szenario auszuschließen, ist eine Baubeschränkung notwendig. Im Bereich der Überschneidung überbaubarer Flächen mit den gekennzeichneten Flächen sind Unterkellerungen unzulässig, Fundamentierungen in den Untergrund nur bis zu einer frostfreien Tiefe von max. 100 cm zulässig. Damit wird sichergestellt, dass Gründungen weder die Deckschichten der Industrieablagerung durchstoßen noch eine Abdichtungsschicht (anstehendes Keupergestein) beschädigen. Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 7

9 8. PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 8.1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Art der baulichen Nutzung In Anlehnung an den rechtskräftigen Bebauungsplan wird die Festsetzung des eingeschränkten Gewerbegebietes übernommen. Die Einschränkung beruht auf der Nachbarschaft zum angrenzenden Wohngebiet. Hier dürfen nur gewerbliche Nutzungen angesiedelt werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Versorgungsfläche für die Stadtwerke ist eine spezifische Nutzungsart, die hier alle Einrichtungen zulässt, die für die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas erforderlich sind Leitungsrecht Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ziegelei und in Fortsetzung der 4. Änderung ist ein Leitungsrecht für Hochspannungsleitungen festgesetzt. Eine Unterbauung ist möglich, darf jedoch nicht höher als 11 Meter sein. 8.2 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES ZIEGELEI VOM Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Ziegelei gelten weiterhin auch im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung. Sie werden ergänzt durch die aufgrund der Bodenbelastungen notwendigen Einschränkungen (siehe Ziff. 7.1 der Begründung) 8.3 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES BANNHOLZ-NORD VOM Lärmschutzmaßnahme Diese Festsetzung wurde aus dem Bebauungsplan Bannholz Nord, Ziff übernommen. Der Bebauungsplan Bannholz-Nord verfolgt mit der Festsetzung einer Lärmschutzmaßnahme entlang der Danziger Straße (Mindesthöhe 5 Meter) das Ziel, das allgemeine Wohngebiet (WA) Bannholz-Nord abzuschirmen, um das a) direkt angrenzende eingeschränkte Gewerbegebiet, sowie das b) in 300 Meter entfernte Industriegebiet in ihrer Funktion nicht einschränken zu müssen. Der Lärmschutz entlang der Danziger Straße ist, so das Gutachten, auch durch Bebauung möglich. Insofern hat das 2005 errichtete Verwaltungsgebäude der Stadtwerke auch die Funktion einer Lärmschutzanlage für einen Teilabschnitt der Danziger Straße. Infolgedessen konnte die Lärmschutzkennzeichnung in diesem Bereich um ca. 10 Meter gekürzt werden. 9. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME Die im zeichnerischen Teil dargestellte Kennzeichnung der mit verunreinigenden Stoffen belasteten Böden ist nur beschränkt nutzbar, da die ehemalige Abbaugrube der Ziegelwerke in diesem Bereich mit Hausmüll, sowie mit Galvanikschlämmen aufgefüllt wurde. Infolgedessen hat die Umweltbehörde des Enzkreises für diesen Bereich eine eingeschränkte Nutzung für zulässig erklärt, da das Schutzgut Wasser gefährdet ist, wenn die zwischen den verunreinigenden Ablagerungen und dem Grundwasser liegenden Schichten durch Baumaßnahmen beschädigt werden 10. UMSETZUNG DER PLANUNG Für die Umsetzung der Planung sind keine Erschließungsmaßnahmen und keine Flächenumlegungen erforderlich. Der Stadt Mühlacker entstehen mit Ausnahme der Planänderung keine Kosten. Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 8

10 Planungs- und Baurechtsamt 60/Bo Bebauungsplan Ziegelei, Teilfläche, 4. Änderung, hier: BEGRÜNDUNG 9

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl - 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Mehr

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt,

Mehr

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702 Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windenergieanlagen 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung Kreis Südliche Weinstraße Mai 2015 Gliederung 1. Ausgangslage 3 2. Grundlagen 4 2.1 Landesentwicklungsprogramm IV (LEP) 4 2.2 Einheitlicher

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 Verbrauchermarkt Farger Straße in Bremen-Blumenthal 121. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bremen-Blumenthal Frühzeitige Beteiligung der Behörden 13. Dezember 2012 trägerin Grundstückgesellschaft Objekt Farge GmbH Ansprechpartner: Kai-Uwe Kiehne Verfahrensstelle

Mehr

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung

Mehr

BEGRÜNDUNG. erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB

BEGRÜNDUNG. erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB 19.12.2014 gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB GEMEINDE EBERGÖTZEN

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145

HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 HANSESTADT ROSTOCK Land Mecklenburg-Vorpommern Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst (Golfanlage Warnemünde) Teilgebiet Diedrichshagen - 3

Mehr

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: - Flurstück:, 99817 Eisenach Nr. 6139; Flur 067 - Größe: ca.11538 m² - bebautes Bauland: ca. 9450 m² - Steilhangfläche: ca. 2100² BLATT 1/7 3.1 ANALYSE ER S TR CHL EP PE IESSU

Mehr

Bebauungsplan BU Nr. 4/4. Änderung Broichstraße, Stadtteil Buir BEGRÜNDUNG SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1

Bebauungsplan BU Nr. 4/4. Änderung Broichstraße, Stadtteil Buir BEGRÜNDUNG SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1 SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 Bisheriges Verfahren 1.2 Geltungsbereich 1.3 Situation 1.4 Flächennutzungsplan/Bebauungsplan 2. Ziel und Zweck der Planung 2.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Festlegung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 Erläuterungen: (1) Gemäß 192 Abs. 3 und 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Osterburken die

Mehr

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.

Mehr

Stadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung

Stadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung Anlage 04 zur VO/0365/12 Stadt Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung - Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -

Mehr

Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg

Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 107/22 und 107/23 Lage: Die Grundstücke befinden sich am Anfang des Bereichs Ausbau der Gemeinde Wendisch Rietz, nördlich

Mehr

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg Teil A: Begründung -Vorentwurf- Stand: 04.05.2015 Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg, 2. Änderung 1 Inhalt

Mehr

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur

Mehr

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------

Mehr

Bebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan)

Bebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe (Ergänzungsbebauungsplan) - 2 - Bei dem Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe handelt

Mehr

Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012

Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Amt: Stadtbauamt Stadtplanung Zur Kenntnis genommen: Amtsleiter: BM:... Stadtentwicklung Gerlingen; Sanierung Stadtkern Rathausbereich;

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 900

Bebauungsplan Nr. 900 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 900 AUGSBURG Innovationspark B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung SO U Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

Mehr

Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443)

Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Pfarrer-Goosmann-Straße, 12489 Berlin 1 / 5 Details externe Objektnummer BF 4443 Objektart Grundstück Objekttyp Gewerbe Nutzungsart

Mehr

BEHÖRDEN / TÖB ANREGUNGEN ABWÄGUNGSVORSCHLÄGE. Keine Anregungen und Bedenken

BEHÖRDEN / TÖB ANREGUNGEN ABWÄGUNGSVORSCHLÄGE. Keine Anregungen und Bedenken Gemeinde Eberdingen Bebauungsplan Biogasanlage Nussdorf mit örtlichen Bauvorschriften Öffentliche Auslegung gem. 3(2) BauGB sowie Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

STADT BAD AROLSEN. Landkreis Waldeck-Frankenberg. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Mengeringhausen Nr. 39. Plangebiet BPl. Nr.

STADT BAD AROLSEN. Landkreis Waldeck-Frankenberg. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Mengeringhausen Nr. 39. Plangebiet BPl. Nr. STADT BAD AROLSEN Landkreis Waldeck-Frankenberg Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Mengeringhausen Nr. 39 "Ehemalige Standortverwaltung" Stand April 2013 Plangebiet BPl. Nr. 39 "Ehemalige

Mehr

Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 29. September 2015

Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/28 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 29.09.15 Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 Bebauungsplan 2469 zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im unbeplanten

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung

2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 1. Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

Technischer Ausschuss öffentlich. Gemeinderat öffentlich

Technischer Ausschuss öffentlich. Gemeinderat öffentlich BU Nr. 077/2015 Bebauungsplanänderung "Saffrichhof 1. Änderung" Sachstand, Planungskostenvertrag, Beauftragungen Gremium am Technischer Ausschuss 07.05.2015 öffentlich Gemeinderat 21.05.2015 öffentlich

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach

Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Festlegung der Bodenrichtwerte nach 196 BauGB zum 31.12.2014 durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Ummendorf am 08.09.2015/22.09.2015 Bauer-

Mehr

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.

Mehr

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

Melben/Träufle-Hengst, Nord Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Städtebaulicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag Städtebaulicher Vertrag Die Stadt Radolfzell (nachfolgend Stadt genannt), vertreten durch den Oberbürgermeister Martin Staab, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell und die HESTA Beteiligungs GmbH (nachfolgend

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Stadt Laufen Begründung Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Veranlasser: Entwurfsverfasser: VR Bank Oberbayern Südost eg Arbeitsgemeinschaft Münchner

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen - Bebauungsplan Nr. II/1/52.00 Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße Satzung - Textliche Festsetzungen - 27 Angabe der Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Krailling Landkreis Starnberg

Krailling Landkreis Starnberg Gemeinde Krailling Krailling Landkreis Starnberg Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet zwischen Jahnstraße, Margaretenstraße und Elisenstraße Teiländerung Jahnstraße 5 und 7 Planfertiger Planungsverband

Mehr

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst.

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst. GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 25/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 20.04.2015 a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst. 2330 1.

Mehr

Vermeidung von Konflikten bei der Ansiedlung von Gewerbe in Wohngebietsnähe

Vermeidung von Konflikten bei der Ansiedlung von Gewerbe in Wohngebietsnähe Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -71- Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen, den 19.02.2015 Tel. 10389 (Lecke-Lopatta) Tel.8870 (Herr Zech) Bericht der Verwaltung für die Sitzung der

Mehr

Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg

Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/637 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 199 der Abgeordneten Axel Vogel und Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/466

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand

Mehr

Gemeinde Falkenstein. Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Textliche Festsetzungen

Gemeinde Falkenstein. Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Textliche Festsetzungen Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Stand: Inhaltsverzeichnis A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN gem. 9 BauGB i.v.m. 1-23 BauNVO... 2 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 BauGB)... 2 2 Maß der

Mehr

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Normen (Städtebaurecht od. Stadtplanungsrecht),

Mehr

Deputationsvorlage. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr / - FB-01 - Bremen, 19. August Telefon:

Deputationsvorlage. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr / - FB-01 - Bremen, 19. August Telefon: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - 61 - / - FB-01 - Bremen, 19. August 2015 Telefon: 361-89429 361-2640 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft

Mehr

Bebauungsplan Nr. 288

Bebauungsplan Nr. 288 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 288 Sheridan Kaserne B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung WA 1 Allgemeines Wohngebiet mit Nummerierung

Mehr

Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Frauenstraße Neue Straße - Schlegelgasse

Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Frauenstraße Neue Straße - Schlegelgasse Anlage 4 zu GD 294/11 Planbereich Plan Nr. 110 10.1 91 Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Frauenstraße Neue Straße - Schlegelgasse Ulm, 01.09.2011 Bearbeitung: Gez.: Erwin Zint Büro

Mehr

Bebauungsplan "Alter Unteröwisheimer Weg" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften

Bebauungsplan Alter Unteröwisheimer Weg Gemarkung Bruchsal Seite 1. Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften Gemarkung Bruchsal Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften Gemarkung Bruchsal Seite 2 Inhaltsverzeichnis 0 Übersichtsplan 1 Flächennutzungsplan

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG Stadt Cham Marktplatz 2 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, 25.11.2011 am Mittwoch, 26. Oktober 2011, 17.00 Uhr findet die 10. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal des

Mehr

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Ansicht über den Stienitzsee Richtung Hennickendorf Bebauungsfläche Berliner Str.9, Gemarkung

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: LIN587 "Am Tonberg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung Drucksache

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan r. 940 - Alte Wittener Straße - hier: a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stadtwerke Ellwangen Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV

Stadtwerke Ellwangen Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV I. Vertragsabschluß ( 2 AVBWasserV) Stadtwerke Ellwangen Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV 1. Das Wasserversorgungsunternehmen schließt den Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten

Mehr

Potenzialflächenfindung Morsum

Potenzialflächenfindung Morsum Potenzialflächenfindung Morsum Untersuchungsflächen n Potenzialflächen 1. Filterung: Ausschluss offensichtlich nicht geeigneter Flächen 2. Filterung: städtebauliche Untersuchung Ermittlung der Potenzialflächen

Mehr

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. (Stand: 7. April 2016) Plangebiet

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. (Stand: 7. April 2016) Plangebiet Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer (Stand: 7. April 2016) Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer Plangebiet Das ca. 4.600 m² große Plangebiet wird im Westen durch die Straße Horemer

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 17. Juni 2014 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/396

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos - 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.8.1990

Mehr

Beschlussvorlage. Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg

Beschlussvorlage. Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg Beschlussvorlage Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften beschließt die Mittelbereitstellung

Mehr

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung << GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN AM RHEIN

BEBAUUNGSPLAN AM RHEIN Begründung zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Juni 2016 1. Einführung Die Hausmülldeponie Herten wurde 1969 in der ehemaligen Kiesgrube Stamm eingerichtet und durch den Zweckverband

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Ziegelhütte II 1. Änderung

Ziegelhütte II 1. Änderung KREIS TÜBINGEN STADT ROTTENBURG AM NECKAR STADTTEIL KERNSTADT ENTWURF BEBAUUNGSPLAN Ziegelhütte II 1. Änderung Begründung vom 04.07.2014 Übersichtsplan ohne Maßstab S:\03. Stadtteile\01_Kernstadt\61.1

Mehr

1. Betreff: Bebauungsplan "Rudolph-Roth-Straße" - Billigung des Entwurfs - Auslegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB

1. Betreff: Bebauungsplan Rudolph-Roth-Straße - Billigung des Entwurfs - Auslegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Stadtplanung, Natur und Umwelt Sitzung am Aktenzeichen: 621.41 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Claudio Uptmoor, Susanne Bischofberger

Mehr

Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001

Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001 Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Festlegung

Mehr

Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz

Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz 1 Geltungsbereich (1) Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches

Mehr

Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 914 (Vorentwurf) - Eupener Straße, I. Rote-Haag-Weg im Stadtbezirk Aachen-Mitte

Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 914 (Vorentwurf) - Eupener Straße, I. Rote-Haag-Weg im Stadtbezirk Aachen-Mitte Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 914 (Vorentwurf) - Eupener Straße, I. Rote-Haag-Weg im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den

Mehr