BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Nachversteuerung gemäß 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG: Kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste
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- Curt Breiner
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1 BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Nachversteuerung gemäß 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG: Kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht Urteil vom , Az: I R 2/15 2. Schenkungsteuer: Inanspruchnahme des Schenkers bei vertraglicher Übernahme der Schenkungsteuer gegenüber Beschenktem Urteil vom , Az: II R 31/15 3. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen bei Zwischenvermietung Urteil vom , Az: IV R 55/10 4. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern Urteil vom , Az: IV R 24/11 5. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen bei Franchiseverträgen Urteil vom , Az: IV R 55/11 6. Einkommensteuerklärung: Pflicht zur Abgabe bei Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs in vorangegangener Veranlagung Urteil vom , Az: VI R 43/15 7. Abschreibung: Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung Urteil vom , Az: VIII R 7/14 8. Abschreibung: Abschreibbarkeit des immateriellen Wirtschaftsgutes "wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung" Urteil vom , Az: VIII R 56/14 9. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Rückabwicklung der Veräußerung führt zu Wegfall des Veräußerungsgewinns Urteil vom , Az: IX R 49/ Werbungskosten: Abziehbarkeit der Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs Urteil vom , Az: X R 41/ Umsatzsteuer: Beschränkung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland verstößt nicht gegen Unions- oder Verfassungsrecht b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 1 -
2 Urteil vom , Az: XI R 13/15 Urteile und Beschlüsse: 1. Nachversteuerung gemäß 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG: Kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht Urteil vom , Az: I R 2/15 1. Die entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (ausländische Personengesellschaft) erfüllt den Tatbestand der Nachversteuerung i.s. des 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG (i.d.f. des 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997/StBereinG 1999); die unechte Rückwirkung (Übertragung in 1999) ist nicht verfassungswidrig. 2. Die im Jahr 1999 im Zuge der Anteilsveräußerung an den Erwerber geleistete Ausgleichszahlung (Betriebsstätte mit abkommensrechtlicher Freistellung) ist weder einfachrechtlich noch als sog. finaler Verlust unionsrechtlich als Betriebsausgabe abziehbar (Anschluss an das EuGH-Urteil Timac Agro Deutschland vom 17. Dezember 2015 C 388/14, EU:C:2015:829, BStBl II 2016, 362). 2. Schenkungsteuer: Inanspruchnahme des Schenkers bei vertraglicher Übernahme der Schenkungsteuer gegenüber Beschenktem Urteil vom , Az: II R 31/15 1. Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den Schenker in Anspruch nimmt. 2. Eine Berichtigung des Tenors des finanzgerichtlichen Urteils wegen einer offenbaren Unrichtigkeit ist im Revisionsverfahren möglich. 3. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen bei Zwischenvermietung Urteil vom , Az: IV R 55/10 1. Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG findet auch in Zwischenvermie-tungsfällen statt. 2. Der Zwischenvermieter kann die Kürzung nach 9 Nr. 1 GewStG nicht in Anspruch nehmen. 4. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern Urteil vom , Az: IV R 24/11 1. Für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum fiktiven b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 2 -
3 Anlage- oder Umlaufvermögen wird bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. 2. Die Kurzfristigkeit der Anmietung einer Immobilie oder ein häufiger Wechsel angemieteter Immobilien und deren unterschiedliche Größe und Nutzbarkeit stehen der Annahme fiktiven Anlagevermögens bei dem Mieter nicht entgegen. 5. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen bei Franchiseverträgen Urteil vom , Az: IV R 55/11 1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. 2. Der Hinzurechnung nach 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen. 6. Einkommensteuerklärung: Pflicht zur Abgabe bei Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs in vorangegangener Veranlagung Urteil vom , Az: VI R 43/ Satz 2 EStDV verpflichtet den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist, so dass der Anlauf der Festsetzungsfrist nach 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt ist. 2. Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach 56 Satz 2 EStDV gilt nur für den unmittelbar auf den festgestellten Verlustabzug folgenden Veranlagungszeitraum. 3. Ist der Steuerpflichtige nach 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur auf seinen Antrag hin zur Einkommensteuer zu veranlagen, kommt er mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht nur seiner Erklärungspflicht gemäß 56 Satz 2 EStDV nach, sondern stellt zugleich einen Veranlagungsantrag i.s. des 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG, der wiederum die Ablaufhemmung des 171 Abs. 3 AO auslöst. 7. Abschreibung: Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung Urteil vom , Az: VIII R 7/14 1. Wird vom Erwerber einer Vertragsarztpraxis ein Zuschlag zum Verkehrswert (Überpreis) gezahlt, spricht dies wie eine Zahlung, die sich ausschließlich am Verkehrswert orientiert, dafür, dass Gegenstand der Übertragung die Praxis des Übergebers als Chancenpaket ist. Auch in diesem Fall ist in einem durch den Kaufpreis abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten (An- b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 3 -
4 schluss an BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08, BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875). 2. Der Erwerb einer Praxis als Chancenpaket im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875 kann auch vorliegen, wenn eine Gemeinschaftspraxis (Personengesellschaft) eine Einzelpraxis erwirbt und die Vertragsarztzulassung des Einzelpraxisinhabers vom Zulassungsausschuss einem Gesellschafter der Personengesellschaft erteilt wird. Dies kann auch dann gelten, wenn die Gemeinschaftspraxis nicht beabsichtigt, die ärztliche Tätigkeit in den bisherigen Räumen des Einzelpraxisinhabers fortzusetzen. 8. Abschreibung: Abschreibbarkeit des immateriellen Wirtschaftsgutes "wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung" Urteil vom , Az: VIII R 56/14 1. Für die Frage der Abnutzbarkeit immaterieller Wirtschaftsgüter kommt es maßgeblich darauf an, ob sich deren Wert in einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit erschöpft. 2. Da der Inhaber eine ihm unbefristet erteilte Vertragsarztzulassung, solange er sie innehat, gleichbleibend in Anspruch nehmen und den aus ihr resultierenden wirtschaftlichen Vorteil im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens gemäß 103 SGB V durch eine Übertragung bzw. Überleitung der Zulassung auf einen Nachfolger verwerten kann, erschöpft sich der Wert des immateriellen Wirtschaftsgutes des wirtschaftlichen Vorteils aus der Vertragsarztzulassung - unabhängig von einer Altersgrenze für Vertragsärzte - nicht in einer bestimmten bzw. bestimmbaren Zeit. 9. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Rückabwicklung der Veräußerung führt zu Wegfall des Veräußerungsgewinns Urteil vom , Az: IX R 49/15 Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (entgegen BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424, insoweit aufgegeben). 10. Werbungskosten: Abziehbarkeit der Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs Urteil vom , Az: X R 41/14 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden. 2. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungs- b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 4 -
5 ausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar. Die für die Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen begründete Rechtsprechung ist auf alle Formen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs anwendbar. 3. Der Werbungskostenabzug einer Ausgleichszahlung ist nur insoweit möglich, bis der sozialversicherungsrechtliche Höchstausgleich erreicht wird. 4. Er ist zusätzlich begrenzt auf den künftig der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente bei Rentenbeginn. 11. Umsatzsteuer: Beschränkung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland verstößt nicht gegen Unions- oder Verfassungsrecht Urteil vom , Az: XI R 13/ Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b UStG bewirkt nicht, dass eine im Freihafen ansässige Organgesellschaft als im Inland ansässig gilt. 2. Die Beschränkung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen Verfassungsrecht. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 5 -
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