BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Nachversteuerung gemäß 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG: Kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Nachversteuerung gemäß 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG: Kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste"

Transkript

1 BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Nachversteuerung gemäß 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG: Kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht Urteil vom , Az: I R 2/15 2. Schenkungsteuer: Inanspruchnahme des Schenkers bei vertraglicher Übernahme der Schenkungsteuer gegenüber Beschenktem Urteil vom , Az: II R 31/15 3. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen bei Zwischenvermietung Urteil vom , Az: IV R 55/10 4. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern Urteil vom , Az: IV R 24/11 5. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen bei Franchiseverträgen Urteil vom , Az: IV R 55/11 6. Einkommensteuerklärung: Pflicht zur Abgabe bei Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs in vorangegangener Veranlagung Urteil vom , Az: VI R 43/15 7. Abschreibung: Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung Urteil vom , Az: VIII R 7/14 8. Abschreibung: Abschreibbarkeit des immateriellen Wirtschaftsgutes "wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung" Urteil vom , Az: VIII R 56/14 9. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Rückabwicklung der Veräußerung führt zu Wegfall des Veräußerungsgewinns Urteil vom , Az: IX R 49/ Werbungskosten: Abziehbarkeit der Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs Urteil vom , Az: X R 41/ Umsatzsteuer: Beschränkung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland verstößt nicht gegen Unions- oder Verfassungsrecht b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 1 -

2 Urteil vom , Az: XI R 13/15 Urteile und Beschlüsse: 1. Nachversteuerung gemäß 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG: Kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht Urteil vom , Az: I R 2/15 1. Die entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (ausländische Personengesellschaft) erfüllt den Tatbestand der Nachversteuerung i.s. des 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG (i.d.f. des 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997/StBereinG 1999); die unechte Rückwirkung (Übertragung in 1999) ist nicht verfassungswidrig. 2. Die im Jahr 1999 im Zuge der Anteilsveräußerung an den Erwerber geleistete Ausgleichszahlung (Betriebsstätte mit abkommensrechtlicher Freistellung) ist weder einfachrechtlich noch als sog. finaler Verlust unionsrechtlich als Betriebsausgabe abziehbar (Anschluss an das EuGH-Urteil Timac Agro Deutschland vom 17. Dezember 2015 C 388/14, EU:C:2015:829, BStBl II 2016, 362). 2. Schenkungsteuer: Inanspruchnahme des Schenkers bei vertraglicher Übernahme der Schenkungsteuer gegenüber Beschenktem Urteil vom , Az: II R 31/15 1. Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den Schenker in Anspruch nimmt. 2. Eine Berichtigung des Tenors des finanzgerichtlichen Urteils wegen einer offenbaren Unrichtigkeit ist im Revisionsverfahren möglich. 3. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen bei Zwischenvermietung Urteil vom , Az: IV R 55/10 1. Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG findet auch in Zwischenvermie-tungsfällen statt. 2. Der Zwischenvermieter kann die Kürzung nach 9 Nr. 1 GewStG nicht in Anspruch nehmen. 4. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern Urteil vom , Az: IV R 24/11 1. Für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum fiktiven b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 2 -

3 Anlage- oder Umlaufvermögen wird bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. 2. Die Kurzfristigkeit der Anmietung einer Immobilie oder ein häufiger Wechsel angemieteter Immobilien und deren unterschiedliche Größe und Nutzbarkeit stehen der Annahme fiktiven Anlagevermögens bei dem Mieter nicht entgegen. 5. Gewerbesteuer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen bei Franchiseverträgen Urteil vom , Az: IV R 55/11 1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. 2. Der Hinzurechnung nach 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen. 6. Einkommensteuerklärung: Pflicht zur Abgabe bei Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs in vorangegangener Veranlagung Urteil vom , Az: VI R 43/ Satz 2 EStDV verpflichtet den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist, so dass der Anlauf der Festsetzungsfrist nach 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt ist. 2. Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach 56 Satz 2 EStDV gilt nur für den unmittelbar auf den festgestellten Verlustabzug folgenden Veranlagungszeitraum. 3. Ist der Steuerpflichtige nach 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nur auf seinen Antrag hin zur Einkommensteuer zu veranlagen, kommt er mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht nur seiner Erklärungspflicht gemäß 56 Satz 2 EStDV nach, sondern stellt zugleich einen Veranlagungsantrag i.s. des 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG, der wiederum die Ablaufhemmung des 171 Abs. 3 AO auslöst. 7. Abschreibung: Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung Urteil vom , Az: VIII R 7/14 1. Wird vom Erwerber einer Vertragsarztpraxis ein Zuschlag zum Verkehrswert (Überpreis) gezahlt, spricht dies wie eine Zahlung, die sich ausschließlich am Verkehrswert orientiert, dafür, dass Gegenstand der Übertragung die Praxis des Übergebers als Chancenpaket ist. Auch in diesem Fall ist in einem durch den Kaufpreis abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten (An- b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 3 -

4 schluss an BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08, BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875). 2. Der Erwerb einer Praxis als Chancenpaket im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875 kann auch vorliegen, wenn eine Gemeinschaftspraxis (Personengesellschaft) eine Einzelpraxis erwirbt und die Vertragsarztzulassung des Einzelpraxisinhabers vom Zulassungsausschuss einem Gesellschafter der Personengesellschaft erteilt wird. Dies kann auch dann gelten, wenn die Gemeinschaftspraxis nicht beabsichtigt, die ärztliche Tätigkeit in den bisherigen Räumen des Einzelpraxisinhabers fortzusetzen. 8. Abschreibung: Abschreibbarkeit des immateriellen Wirtschaftsgutes "wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung" Urteil vom , Az: VIII R 56/14 1. Für die Frage der Abnutzbarkeit immaterieller Wirtschaftsgüter kommt es maßgeblich darauf an, ob sich deren Wert in einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit erschöpft. 2. Da der Inhaber eine ihm unbefristet erteilte Vertragsarztzulassung, solange er sie innehat, gleichbleibend in Anspruch nehmen und den aus ihr resultierenden wirtschaftlichen Vorteil im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens gemäß 103 SGB V durch eine Übertragung bzw. Überleitung der Zulassung auf einen Nachfolger verwerten kann, erschöpft sich der Wert des immateriellen Wirtschaftsgutes des wirtschaftlichen Vorteils aus der Vertragsarztzulassung - unabhängig von einer Altersgrenze für Vertragsärzte - nicht in einer bestimmten bzw. bestimmbaren Zeit. 9. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Rückabwicklung der Veräußerung führt zu Wegfall des Veräußerungsgewinns Urteil vom , Az: IX R 49/15 Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (entgegen BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424, insoweit aufgegeben). 10. Werbungskosten: Abziehbarkeit der Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs Urteil vom , Az: X R 41/14 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden. 2. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungs- b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 4 -

5 ausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar. Die für die Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen begründete Rechtsprechung ist auf alle Formen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs anwendbar. 3. Der Werbungskostenabzug einer Ausgleichszahlung ist nur insoweit möglich, bis der sozialversicherungsrechtliche Höchstausgleich erreicht wird. 4. Er ist zusätzlich begrenzt auf den künftig der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente bei Rentenbeginn. 11. Umsatzsteuer: Beschränkung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland verstößt nicht gegen Unions- oder Verfassungsrecht Urteil vom , Az: XI R 13/ Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b UStG bewirkt nicht, dass eine im Freihafen ansässige Organgesellschaft als im Inland ansässig gilt. 2. Die Beschränkung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen Verfassungsrecht. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 5 -

BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen

BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen Urteil vom 25.10.2016, Az: I R 57/15 2. Grunderwerbsteuer:

Mehr

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische

Mehr

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)

Mehr

BFH-Leitsatz-Entscheidungen

BFH-Leitsatz-Entscheidungen BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: Erbschaftsteuer: Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung Urteil vom 11.06.2013, Az. II R 10/11 Grunderwerbsteuer: Verwertungsbefugnis

Mehr

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel

Mehr

BFH Leitsatz-Entscheidungen

BFH Leitsatz-Entscheidungen BFH Leitsatz-Entscheidungen Neu: Umsatzsteuer: Entgeltbeschränkung des 4 Nr. 18 Satz 1 Buchst. c UStG bei Betreuungsleistungen gemeinschaftsrechtswidrig. Urteil vom 17.02.2009, Az: XI R 67/06 Lohnsteuer:

Mehr

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: Karte 1.3 S /7 St32. 10d

Bayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: Karte 1.3 S /7 St32. 10d Bayerisches Landesamt für Steuern 10d ESt-Kartei Datum: 18.11.2011 Karte 1.3 S 2225.2.1-7/7 St32 Vererbbarkeit von Verlusten Auswirkungen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007

Mehr

BFH-Leitsatz-Entscheidungen

BFH-Leitsatz-Entscheidungen BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: Schenkungsteuer: Steuervergünstigungen nach 13a ErbStG vor 2009 bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs Urteil vom 16.05.2013,

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 7 ErbSt-Kartei Datum: Karte 15 Az.: S /St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 7 ErbSt-Kartei Datum: Karte 15 Az.: S /St 34 Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuerberatungskosten sowie Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Schenkung Gleich lautende Erlasse vom 16.März 2012 (BStBl 2012 I S. 338) Bei Schenkungen

Mehr

Dr. Roland Wacker Richter am Bundesfinanzhof München, I. Senat

Dr. Roland Wacker Richter am Bundesfinanzhof München, I. Senat Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern KSt, UmwSt, Internationales Steuerrecht Veranstaltungsorte: 07. Juli 2015 in München 08. Juli 2015 in Augsburg 14. Juli 2015 in Nürnberg

Mehr

Ludwig Wagner. Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer 1X1X1=

Ludwig Wagner. Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer 1X1X1= Ludwig Wagner Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer 1X1X1= VI! INHALTSVERZEICHNIS A. EINFÜHRUNG 1 B. DIE RECHTSSCHÖPFUNG BETRIEBSAUFSPALTUNG 8 I. Geschichtliche Entwicklung 8 1 Initiatoren des Steuersparmodells

Mehr

Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch 56 Satz 2 EStDV

Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch 56 Satz 2 EStDV Dok.-Nr.: 0950436 Bundesfinanzhof, VI-R-43/15 Urteil vom 30.03.2017 Fundstellen Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch 56 Satz 2 EStDV Leitsatz: 1. 56 Satz

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 -

Vorab per  Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München

Meinhard Wittwer Richter am BFH, München Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Gewinnermittlung und Besonderheiten der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften Veranstaltungsorte: 20. Januar 2015 in München 21. Januar

Mehr

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR

Mehr

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich I Seite

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Inhalt. Einleitung... 1 A. Problemübersicht... 1 B. Gegenstand und Gang der Untersuchung... 2

Inhalt. Einleitung... 1 A. Problemübersicht... 1 B. Gegenstand und Gang der Untersuchung... 2 Inhalt Einleitung... 1 A. Problemübersicht... 1 B. Gegenstand und Gang der Untersuchung... 2 Erster Teil Rückwirkendes Ereignis gemäß 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO... 5 Erstes Kapitel Der Begriff des rückwirkenden

Mehr

Der Unternehmensnachfolger

Der Unternehmensnachfolger Der Unternehmensnachfolger Seine rechtliche und steuerliche Situation Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching 10.05.2011 Schenkung / Erbfall / Kauf Hurra, ich bekomme ein Unternehmen!!!

Mehr

Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht

Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht Veranstaltungsorte: 29. Januar 2016 in Nürnberg 30. Januar 2016 in München Prof. Dr. Thomas Küffner Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. Ulrich Schallmoser

Mehr

BFH-Leitsatz-Entscheidungen

BFH-Leitsatz-Entscheidungen BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Einkommensteuer: Zusammenveranlagung deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz und Vermietungseinkünften in den Niederlanden Urteil vom 01.10.2014, Az: I R 18/13

Mehr

Vertragsgestaltung und Steuerrecht

Vertragsgestaltung und Steuerrecht Vertragsgestaltung und Steuerrecht von Dr. Jürgen Sontheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII 1. Teil: Vom Vertragstyp

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Der Unternehmer und sein Nachfolger

Der Unternehmer und sein Nachfolger Der Unternehmer und sein Nachfolger Die steuerliche Situation Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Olching / München 25.10.2011 Schenkung

Mehr

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt:

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt: Steuern Kompakt 19. Mai 2017 Highlights: BFH, Urteil vom 22.02.2017, I R 2/15 Auch unionsrechtlich ist nach Auffassung des BFH ein Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste aus Freistellungsbetriebsstätten

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Gewerbesteuer 1 1. Einführung Gewerbesteuer ist Real-/Objektsteuer ( 3 II AO) direkte Steuer (Steuerträger = Steuerschuldner) Gemeindesteuer ( 1 GewStG) Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Gewerbesteuergesetz

Mehr

Betr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften bis in München. Gliederung

Betr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften bis in München. Gliederung Roland Wacker Betr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften 20.10. bis 22.10.2011 in München Gliederung I. Determinanten der Rechtformwahl einschließlich Betriebsaufspaltung (Hb) II. Mitunternehmerstellung

Mehr

Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005

Unternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme

Mehr

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht

Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht Preisänderung beim Unternehmensverkauf im Ertragsteuerrecht von Dr. Nicole Tüchler ^f LexisNexis* Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Themenstellung und Aufbau der Arbeit 1 Teil A: Veräußerung aus dem

Mehr

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen Anwendung neuer BFH-Entscheidungen vom 20.09.2017 Das BMF / Aktuelles / BFH-Entscheidungen Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt

Mehr

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen

Mehr

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG

I. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

1. Aufwendungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

1. Aufwendungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung BMF 8. 11. 2010 IV C 6 - S 2128/07/10001 BStBl 2010 I S. 1292 Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung ( 3 Nummer 40, 3c Absatz 2 EStG) Bezug: aufgehoben durch: BMF v.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 23

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 23 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 23 A. Zivilrechtliche Regelung des Nießbrauchs /. Begriff des Nießbrauchs 27 1. Allgemeine

Mehr

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ , Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft

Mehr

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von

Mehr

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden

Mehr

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht ' 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1 1. Einschränkung des Eigentums ' 1 2. Nießbrauchsberechtigter 1 3. Nießbrauch an Sachen 1 a) Umfang des Nutzungsrechts

Mehr

Steuerliche Grundlagen MIG 14

Steuerliche Grundlagen MIG 14 Steuerliche Grundlagen MIG 14 für einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger (natürliche Person) Hinweis: Diese Unterlage dient lediglich einem Überblick über die steuerlichen Grundlagen

Mehr

Merkblatt Gewerbesteuer

Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Mai 2010 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.

Mehr

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie. von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe innerhalb der Familie von Dipl. Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.formhals.com Vortrag im Rahmen der Veranstaltung: Unternehmensnachfolge

Mehr

Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung

Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung www.kommunsense.de Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung Ausgewählte Veröffentlichung aus der Finanzverwaltung 2009 Themen-Übersicht: (01) Entschädigungen an komm. Beamte bei Sitzungen der Gemeinde-

Mehr

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen

I. Vorläufige Steuerfestsetzungen BMF 27.6.2005 IV A 7 -S 0338-54/05 BStBl 2005 I S. 794 Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung - mit Steuerbereinigungsgesetz - mit Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 - von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER

Mehr

Ertragsteuerliche Behandlung der doppelstöckigen Personengesellschaft

Ertragsteuerliche Behandlung der doppelstöckigen Personengesellschaft Rewert Beekmann Ertragsteuerliche Behandlung der doppelstöckigen Personengesellschaft Unter besonderer Berücksichtigung von Veräußerungsvorgängen PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG

Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG Pia Friedemann Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung...........15

Mehr

Beispiel: BMF IV C 8 - S /04 BStBl 2004 I S Bezug: BMF-Schreiben vom 20. Oktober IV C 8 - S /04 -

Beispiel: BMF IV C 8 - S /04 BStBl 2004 I S Bezug: BMF-Schreiben vom 20. Oktober IV C 8 - S /04 - BMF 29. 11. 2004 IV C 8 - S 2225-5/04 BStBl 2004 I S. 1097 Verlustabzug nach 10d EStG; Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung des 10d EStG bei besonderen Verrechnungsbeschränkungen ( 2b EStG, 15 Abs.

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 2: Die sieben Einkunftsarten

Mehr

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben BMF 18. 12. 2008 IV C 4 - S 2223/07/0020 BStBl 2009 I S. 16 Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Mehr

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 448 08982 0 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 7. Oktober 2002

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 7. Oktober 2002 Bundesministerium der Finanzen Berlin, 7. Oktober 2002 IV A 6 S 2240 134/02 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) TEL +49 (0)1888 682-0 (oder 682 0) Oberste Finanzbehörden der Länder Bedeutung

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der

Mehr

Finanzbehörde Hamburg. - Steuerverwaltung - Fach-Info. Abteilungen O /12

Finanzbehörde Hamburg. - Steuerverwaltung - Fach-Info. Abteilungen O /12 5/2013 Finanzbehörde Hamburg - Steuerverwaltung - Fach-Info Abteilungen 51 52 53 52 O 1000 003/12 Inhaltsverzeichnis 7.8.2013 Einkommensteuer 1. * Übertragung einer Rücklage nach 6b EStG aus der Ergänzungsbilanz

Mehr

2.2 Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach 157 i. V. m.

2.2 Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach 157 i. V. m. Dok.-Nr.: 5233912 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, 3 - S-3810 / 35 Erlass (koordinierter Ländererlass) vom 16.03.2012 Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuerberatungskosten

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

Nachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe

Nachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Nachfolge 2016+ Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Mag. Andrea Prozek 11. November 2016 Möglichkeiten der Betriebsübergabe Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf) Unentgeltliche Übergabe (Schenkung)

Mehr

Renten, Raten, Dauernde Lasten

Renten, Raten, Dauernde Lasten Renten, Raten, Dauernde Lasten Systematik, Rechtsprechung und Praxis bei der Einkommensteuer mit 82 Beispielen Von Dr. Rudolf Jansen Richter am Bundesfinanzhof a. D. und Friedrich Wrede Oberfinanzpräsident

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Vorwort VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)

Mehr

RDA-Workshop Köln 6. Juli 2016

RDA-Workshop Köln 6. Juli 2016 RDA Internationaler Bustouristik Verband e.v. RDA-Workshop Köln 6. Juli 2016 Steuerrecht als existentielle Bedrohung Neuer Sachstand und Perspektiven zur Gewerbesteuerlichen Hinzurechnung des Hoteleinkaufs

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkte, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR I. Allgemeines Abkürzungen 9 1. Vordrucke 13 2. Pflicht zur Abgabe

Mehr

KNAPPWORST & PARTNER. Unternehmensteuerreform Steuerberatungsgesellschaft

KNAPPWORST & PARTNER. Unternehmensteuerreform Steuerberatungsgesellschaft KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Stand Gesetzgebungsverfahren 06.02.2007 Referentenentwurf des BMF 14.03.2007 Regierungsentwurf 25.05.2007 Gesetzgebungsbeschluss durch Bundestag 08.06.2007

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Entstrickung von Wirtschaftsgütern Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Steuerliche Änderungen 2007 Ausgewählte Neuerungen ab 2007 Erhöhung des Umsatzsteuersatzes Kürzung

Mehr

Finanzbehörde Hamburg. - Steuerverwaltung - Fach-Info. Abteilungen O /002-52

Finanzbehörde Hamburg. - Steuerverwaltung - Fach-Info. Abteilungen O /002-52 4/2015 Finanzbehörde Hamburg - Steuerverwaltung - Fach-Info Abteilungen 51 52 53 O1000-2015/002-52 17.06.2015 Inhaltsverzeichnis Einkommensteuer 1*. Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen

Mehr

Einführung in die Unternehmensbesteuerung

Einführung in die Unternehmensbesteuerung Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten Band I WP/StB Prof. Dr. Bettina Schneider StB Prof. Dr. Wilhelm Schneider Einführung in die Unternehmensbesteuerung Systematische Darstellung in Übersichten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Verzeichnis der Beispiele 12 Literaturverzeichnis 14 Abkürzungsverzeichnis 21

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Verzeichnis der Beispiele 12 Literaturverzeichnis 14 Abkürzungsverzeichnis 21 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Verzeichnis der Beispiele 12 Literaturverzeichnis 14 Abkürzungsverzeichnis 21 I. Einführung in die Probleme der Besteuerung wiederkehrender Bezüge.. 25

Mehr

Ländererlass zur Neuregelung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Ländererlass zur Neuregelung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer Die Gewerbesteuerberechnung knüpft im Grundsatz zunächst an den steuerlichen Gewinn an, greift also auf die gleiche Größe zurück, die auch Bemessungsgrundlage für die Einkommenoder Körperschaftsteuer ist.

Mehr

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

1 EStG, 1 KStG: Personengesellschaften sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig

1 EStG, 1 KStG: Personengesellschaften sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht: Zwischen Transparenz und Subjekt der Gewinnermittlung von Hermann Brandenberg, Düsseldorf Berlin, 14.06.2010 1 I. Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht: Zwischen

Mehr

Korrektur von Steuerverwaltungsakten

Korrektur von Steuerverwaltungsakten Korrektur von Steuerverwaltungsakten von Dr. Roberto Bartone Richter am Finanzgericht des Saarlandes, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken und Alexander von Wedelstädt Abteilungsdirektor

Mehr

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

INHAữSVERZEIGHNIS V VII XV XIX. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. 1. Einleitung 1 1

INHAữSVERZEIGHNIS V VII XV XIX. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. 1. Einleitung 1 1 INHAữSVERZEIGHNIS Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XV XIX 1. Einleitung 1 1 11. Überblick 6 4 1. Allgemeine Begrifflichkeiten 6 4 a) Das Grundstück im zivilrechtlichen

Mehr

I. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25

I. Überblick über die Ertragsteuern A. Die Ertragsteuerarten B. Ertragbesteuerung von Unternehmen... 25 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 21. A u flage... 5 Aus dem Vorwort zur 19. Auflage... 6 Vorwort zur 1. Auflage (1969)... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Abbildungsverzeichnis... 19 I. Überblick über die Ertragsteuern...

Mehr

MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS

MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS Dozent Dipl.-Fw. Stefan Göttker Juni 2016 Aachen 1 - Aachen 2 - Bonn - Heinsberg - Köln 1 - Köln 2 Stand Mai 2016 Nachdruck -

Mehr

Vorwort... Literaturverzeichnis...

Vorwort... Literaturverzeichnis... VII Vorwort... Literaturverzeichnis... V XII Erster Teil Grundlagen Die öffentlichen Einnahmen... 1 A. Die Einnahmequellen der öffentlichen Hand... 1 I. Gliederung der Einnahmequellen... 1 II. Die öffentlichen

Mehr

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern

14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem

Mehr

Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden des Bundes und der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

BMF-Schreiben vom 27. Juni IV A 7 - S /05 -

BMF-Schreiben vom 27. Juni IV A 7 - S /05 - BMF-Schreiben vom 27. Juni 2005 - IV A 7 - S 0338-54/05 - Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Mehr

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 -

BMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 - Anlage C Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze); Änderung auf Grund des Gesetzes

Mehr

Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX

Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX erscheint im Verlag C. H. Beck München DRUCREIF Stand: 14.01.06 IX Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX 1. apitel: Steuerrechtsordnung Glossar... 1 1. Deutsches

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

BFH - Anhängige Verfahren. AEUV Art 3 Abs 2: Ungarn, Kraftfahrzeugsteuer, Transitmitgliedstaat, Assoziierungsabkommen

BFH - Anhängige Verfahren. AEUV Art 3 Abs 2: Ungarn, Kraftfahrzeugsteuer, Transitmitgliedstaat, Assoziierungsabkommen BFH - Anhängige Verfahren AEUV Art 3 Abs 2: Ungarn, Kraftfahrzeugsteuer, Transitmitgliedstaat, Assoziierungsabkommen Europäischer Gerichtshof Az: C-65/16 Vorabentscheidungsersuchen des Szegedi Közigazgatasi

Mehr

Gewerbesteuer in Berlin

Gewerbesteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz

Mehr

Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung

Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung Veräußert ein Steuerpflichtiger Gesellschaftsanteile gezielt im Hinblick auf eine bevorstehende

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Rechtsformwahl. Teil 2: Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Rechtsformwahl. Teil 2: Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG Teil 1: Rechtsformwahl Wahl der Unternehmensform 3 15 EStG Gründung einer GmbH 12 826 BGB; 30, 31,73 GmbHG 19 Abs. 4,5 GmbHG BGH, Urteil v. 9.2.2009, IIZR 292/07»Sanitary«, DB 2009 S. 891... 879 BGH, Urteil

Mehr

MCC Mastering-ConceptConsult

MCC Mastering-ConceptConsult MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte

Mehr

Gewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer

Gewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer Gewerbesteuer von Frank Hüppe Gewerbesteuer Grundsteuer Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) werden von den Gemeinden erhoben sind Steuern auf das Objekt, das Grundstück oder den Gewerbebetrieb auch Objektsteuer

Mehr