Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Rathaus II Windmühlenweg Soest ZUM GEPLA NTEN A BBRUCH VON SCHLICHTWOHNUNGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Rathaus II Windmühlenweg Soest ZUM GEPLA NTEN A BBRUCH VON SCHLICHTWOHNUNGEN"

Transkript

1 Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Rathaus II Windmühlenweg Soest A RT ENS CHUTZ RECHT LICHE PRÜFUNG (ST UFE II) ZUM GEPLA NTEN A BBRUCH VON SCHLICHTWOHNUNGEN AM ENDLOSEN WEG (STA DT SOEST) Stand: 28. Oktober 2013

2 Auftraggeber: Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Rathaus II Windmühlenweg Soest Auftragnehmer: Bearbeiter: Biologe Axel Müller Diplom-Geograph Volker Stelzig Stand: 28. Oktober 2013 II

3 Inhalt 1 Einleitung Vertiefte Untersuchungen Ergebnisse Diskussion und Schlussfolgerungen Vermeidungsmaßnahmen (inklusive CEF-Maßnahmen) Schaffung von Ersatzquartieren (CEF-Maßnahme) Ökologische Baubegleitung Monitoring Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung Zulässigkeit des Vorhabens Literatur III

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Stark schematisierter Gebäudeplan mit Fundstellen von Fledermauskot... 2 Abbildung 2: Horchbox an der Dachgauben-verschalung. Gut zu erkennen sind die aufgesetzten Latten, unter denen sich Spaltenquar-tiere befinden Abbildung 3: Hubsteiger-Einsatz am am Haus Nummer Abbildung 4: Öffnen der Spaltenquartiere an Haus Nummer Abbildung 5: Fledermauskot unter einem leicht abstehenden Schalbrett an einer Dachgaube von Haus Abbildung 6: Ergebnisse der Horchboxen-Untersuchung am 14./ Abbildung 7: Beispiel eines Fledermausturms mit Ganzjahresquartieren Abbildung 8: Beispiel für ein Wintertaugliches Wochenstubenquartier...11 IV

5 1 Einleitung Im Zusammenhang mit dem geplanten Abbruch von insgesamt 8 Wohnblocks sowie einem Garagenhaus am Endlosen Weg und am Bartholdweg in Soest (Stadt Soest, Kreis Soest) wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) durchgeführt (Büro Stelzig 2013). Als Gesamtergebnis der Vorprüfung wurde festgestellt, dass durch den Abriss der Gebäude Lebensstätten von Zwergfledermäusen und möglicherweise auch weiteren Fledermausarten zerstört werden. Vorkommen von Fledermaus-Wochenstuben konnten bisher nicht sicher ausgeschlossen werden. Auf der Basis dieser Erkenntnisse wurde im Rahmen eines Besprechungstermins mit der Unteren Landschaftsbehörde am vereinbart, dass vertiefende Untersuchungen durchzuführen sind. Ein Abbruch der Gebäude darf solange nicht erfolgen, bis ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Klärung der artenschutzrechtlichen Fragen erarbeitet worden ist. In der Stufe II der Artenschutzrechtlichen Prüfung ist insbesondere zu klären, ob neben Zwergfledermäusen weitere Fledermausarten in den Gebäuden vorkommen. Ferner ist die Funktion und jahreszeitliche Nutzung der (Spalten-)Quartiere in den Dachgauben genauer zu erkunden. Eine Untersuchung der Gebäude von innen soll klären, ob neben den Dachgauben weitere Quartiere in den Gebäuden vorhanden sind. Auf detaillierte Beschreibungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in allgemeiner Form wird in diesem Schriftsatz verzichtet, da diese Ausführungen bereits in der Stufe I gemacht wurden. 1

6 2 Vertiefte Untersuchungen Um genauere Kenntnis über die Fledermausarten in den Gebäuden zu erlangen, wurden an mehreren Abenden Ortsbegehungen unter Einsatz von Bat-Detektoren durchgeführt. Bereits im Rahmen der Vorprüfung waren am und Ortsbegehungen erfolgt. Eine weitere abendliche Kontrolle erfolgte am Wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit aber auch wegen des geplanten Abbruchs zumindest eines Hauses noch im Herbst 2013 war bereits im Vorgriff auf die erforderliche Durchführung der Stufe II einer Artenschutzrechtlichen Prüfung am eine weitere Begehung mit ausführlicher Inaugenscheinnahme mehrerer Gebäude (Innenräume) durchgeführt worden (siehe auch Büro Stelzig 2013). Dabei erfolgte eine eingehende Untersuchung der Gebäude einschließlich der Dachböden auf potentielle Fledermausquartiere. Insbesondere wurde das Gebäude mit Hausnummer 18, welches als erstes abgerissen werden soll, vollständig begangen. Die übrigen Häuser wurden von außen nach sichtbaren Spuren (Fledermauskot) an den Dachgauben untersucht. Abbildung 1: Stark schematisierter Gebäudeplan mit Fundstellen von Fledermauskot Ziffer in den Kästen = Hausnummer, waagerechter Strich = Fenster, rotes Kreuz = Fledermauskot, Ausrufungszeichen = Verdacht größerer Individuenansammlung. 2

7 Daneben wurde auch nach indirekten Nachweisen gesucht, insbesondere Fledermauskot und urin unter potentiellen Hangplätzen sowie Ablagerungen von Hautfett als Spuren für regelmäßigen Ein- und Ausschlupf an Spaltenquartieren. Die Zwergfledermäuse nutzen offenbar Quartiere im Bereich der Dachgauben an den Abrissgebäuden als Quartiere. In der Nacht vom 14. auf den wurden an 2 Gebäuden (Hausnummer 18 und Hausnummer 8) Horchboxen auf Höhe der Dachgauben exponiert. Auf diese Weise sollten weitere Daten über Fledermausaktivitäten im Bereich der Dachgauben und des unmittelbaren Umfelds gewonnen werden. Abbildung 2: Horchbox an der Dachgaubenverschalung. Gut zu erkennen sind die aufgesetzten Latten, unter denen sich Spaltenquartiere befinden. Schließlich erfolgte am eine direkte, exemplarische Kontrolle der Dachgauben. Dazu wurde unter Einsatz eines Hubsteigers am Haus Nummer 18 ein Teil der Verschalungen entfernt (Abbildung 3). Die Konstruktion der Verschalungen ist so aufgebaut, dass zwischen jeweils zwei flach aufliegenden Latten ein mehrere Zentimeter breiter Zwischenraum verbleibt, der wiederum von einer darüber angebrachten Latte verdeckt wird. Auf diese Weise entstehen an allen Dachgauben zahlreiche Hohlräume, die als Spaltenquartiere für Fledermäuse geeignet sind (vgl. Abbildung 2). 3

8 Von diesen Spalten aus besteht keinerlei Verbindung zu den Innenräumen oder Dachkonstruktionen der Gauben. Die Quartiernutzung ist demnach vollständig auf die beschriebenen Spalten in der Verschalung beschränkt. Abbildung 3: Hubsteiger-Einsatz am am Haus Nummer 18. Abbildung 4: Öffnen der Spaltenquartiere an Haus Nummer 18. 4

9 3 Ergebnisse ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (STUFE II) ZUM GEPLANTEN Bei der Untersuchung der Gebäude wurde an allen Gebäuden (Zwerg-)Fledermauskot unterhalb der Dachgauben festgestellt (Abbildung 1 und Abbildung 5), der als deutlicher Hinweis auf eine Nutzung der Gauben durch Fledermäuse gewertet wurde. Abbildung 5: Fledermauskot unter einem leicht abstehenden Schalbrett an einer Dachgaube von Haus 18. Nach derzeitigem Sachstand befinden sich an allen acht abzureißenden Wohngebäuden von Fledermäusen genutzte Spaltenquartiere in den Dachgauben, jeweils auf beiden Seiten der Gebäude (Nord- und Südseite) (vgl. dazu Abbildung 1). Nachgewiesen wurden bisher nur Zwergfledermäuse. Weitere Fledermausarten wurden nur überfliegend bzw. jagend beobachtet. Zusätzliche Quartiermöglichkeiten auf Dachböden und / oder in Kellerräumen scheinen nicht zu bestehen oder zumindest nur untergeordnete Bedeutung zu haben. Unklar ist bisher die Funktion der Quartiere. Sicher ist, dass sie als Paarungsquartiere im Spätsommer / Frühherbst genutzt werden. Ob sie auch als Quartiere einer Wochenstubenkolonie genutzt werden, ist noch unbekannt 1. Ebenfalls unklar ist noch, zu welchen Jahreszeiten die Quartiere genutzt werden. Möglich ist eine ganzjährige Nutzung also auch als Überwinterungsquartier. 1 Möglich ist, dass es sich um dieselbe Wochenstubengesellschaft handelt, die den großen Wohnblock am Vogelerweg bewohnt, der derzeit wegen Sanierungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. 5

10 Außerdem kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Quartiere saisonal auch von weiteren Arten bewohnt werden. Die Verteilung der Quartiernutzung über die acht Gebäude lässt kaum deutliche Schwerpunkte erkennen. Eine intensivere Nutzung scheint an den westlichen Gebäuden und hier insbesondere am nördlichsten Gebäude mit der Hausnummer 12 zu bestehen. Dort wurden vergleichsweise große Mengen Fledermauskot gefunden. Auch dies kann aber saisonalen Veränderungen unterliegen. Das Garagengebäude scheint nicht von Fledermäusen genutzt zu werden. Die Erfassung mit Hilfe dreier Horchboxen am 14./ an den Gebäuden Endloser Weg 8 (Nord- und Südseite) sowie Bartholdweg 18 (Südseite) hat trotz sehr niedriger Temperaturen in dieser Nacht gezeigt, dass auch noch im Oktober intensive Aktivität von Fledermäusen im Umfeld der Gebäude stattfindet (Abbildung 6). Bei den aufgezeichneten Kontakten handelte es sich ganz überwiegend (an Bartholdweg 18 sogar ausschließlich) um Zwergfledermäuse. Ein großer Teil der Aufnahmen betrifft solche mit regelmäßigen Sozialrufen, die von den Männchen als Balzrufe eingesetzt werden, um Weibchen zu ihren Paarungsquartieren zu locken. Mit der zeitlichen Verteilung der Rufaufnahmen bis in die frühen Morgenstunden (kurz vor Sonnenaufgang) wurde bestätigt, dass sich an den Gebäuden, speziell in den Hohlräumen der Gaubenverschalungen, Paarungsquartiere von Zwergfledermäusen befinden. Die Aufzeichnungen der weiteren Arten betreffen Tiere, die in der Nähe vorbei geflogen sind oder kurz gejagt haben. Von Abendsegler und Breitflügelfledermaus liegen nur sehr leise Aufnahmen vor, die Tiere sind vermutlich in der benachbarten Baumreihe geflogen. Rauhautfledermäuse (oder eher: eine Rauhautfledermaus) haben sich in der ersten Nachthälfte ebenfalls nur im westlichen Bereich aufgehalten. Den Balzrufen der Zwergfledermaus analoge Sozialrufe von Rauhautfledermäusen sind in den Aufnahmen nicht enthalten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit befinden sich daher keine Paarungsquartiere von Rauhautfledermäusen in den Dachgauben. Grundsätzlich sind die im Folgenden für die Zwergfledermaus getroffenen Aussagen auch auf andere Gebäude bewohnende Fledermausarten übertragbar. 6

11 Endloser Weg 8 / Nordseite, , Box Abendsegler Breitflügelfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus balzend Zwergfledermaus :30 19:30 20:30 21:30 22:30 23:30 00:30 01:30 02:30 03:30 04:30 05:30 06:30 Endloser Weg 8 / Südseite, , Box Abendsegler Breitflügelfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus balzend Zwergfledermaus :30 19:30 20:30 21:30 22:30 23:30 00:30 01:30 02:30 03:30 04:30 05:30 06:30 Bartholdweg 18 / Südseite, , Box Abendsegler Breitflügelfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus balzend Zwergfledermaus :30 19:30 20:30 21:30 22:30 23:30 00:30 01:30 02:30 03:30 04:30 05:30 06:30 Abbildung 6: Ergebnisse der Horchboxen-Untersuchung am 14./

12 4 Diskussion und Schlussfolgerungen Nach gegenwärtigem Kenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass der Abriss der Gebäude unweigerlich zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten mindestens einer streng geschützten Fledermausart führt und daher Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG auslösen. Mehrere Verbotstatbestände können durch den Abriss ausgelöst werden: 1. Falls die Abrissarbeiten erfolgen, während die Quartiere von Fledermäusen bewohnt sind, besteht ein erhöhtes Verletzungs- / Tötungsrisiko, wodurch dieser Verbotstatbestand erfüllt werden würde. Es ist verbot en, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzust ellen, sie zu fangen, zu verlet zen oder zu t öt en oder ihre Entwicklungsform en aus der Nat ur zu entnehm en, zu beschädigen oder zu zerst ören ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNat SchG). 2. Eine Störung der Tiere ist mit den Abrissarbeiten unweigerlich verbunden, erfüllt jedoch allein vermutlich keinen Verbotstatbestand, da sie sich nicht als solche ungünstig auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken wird, sofern sie nicht die Tiere einer Wochenstubengesellschaft während der Wochenstubenzeit betrifft. Es ist verbot en, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). 3. Der Abriss der Gebäude führt unweigerlich zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten mindestens einer streng geschützten Fledermausart und erfüllt daher unweigerlich diesen Verbotstatbestand. Es ist verbot en, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehm en, zu beschädigen oder zu zerst ören ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 8

13 4. Ein Verstoß gegen das Verbot des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt dagegen nicht vor, sofern die ökologische Funktion der bet roffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räum lichen Zusam m enhang weiterhin erhalten bleibt ( 44 Abs. 5 BNat SchG). Der Abriss eines einzelnen Gebäudes, sofern es sich nicht um ein bevorzugt von den Fledermäusen genutztes Gebäude handelt, stellt noch keinen Verbotstatbestand dar, da sich zahlreiche weitere, den Tieren bekannte Quartiermöglichkeiten im direkten Umfeld befinden, und daher die ökologische Funktionsfähigkeit der Quartiere im räumlichen Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten bleibt. Auch ist mit den Abrissarbeiten eine Störung der Tiere unweigerlich verbunden, erfüllt jedoch allein vermutlich keinen Verbotstatbestand, da sie sich nicht als solche ungünstig auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken wird, sofern sie nicht die Tiere einer Wochenstubengesellschaft während der Wochenstubenzeit betrifft. Die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann jedoch nicht vermieden werden. Ebenso sind Störungen der Tiere in ihren Quartieren möglicherweise (abhängig von der Frage der saisonalen Nutzung) unvermeidlich. Es ist daher zwingend erforderlich, sowohl vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) als auch eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. 9

14 5 Vermeidungsmaßnahmen (inklusive CEF-Maßnahmen) 5.1 Schaffung von Ersatzquartieren (CEF-Maßnahme) Für den Wegfall von Spaltenquartieren (Verbotstatbestand gemäß 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) sind frühzeitig Ersatzquartiere zu schaffen. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass aufgrund der Vielzahl der genutzten Spaltenquartiere an praktisch allen Häusern des Vorhabensbereiches die Zerstörung von Quartieren am Haus Nummer 18 noch keinen Verbotstatbestand darstellt, da sich zahlreiche weitere, den Tieren bekannte Quartiermöglichkeiten im direkten Umfeld befinden, und daher die ökologische Funktionsfähigkeit der Quartiere im räumlichen Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten bleibt. Je mehr Häuser abgerissen werden, desto zwingender werden jedoch Ersatzquartiere erforderlich. Es sind daher Ersatzquartiere in ausreichendem Umfang im Umfeld der Abrissgebäude herzustellen. Dazu kommen grundsätzlich mehrere Lösungen in Betracht. Zum einen können an mindestens einem Gebäude möglichst lange die vorhandenen Spaltenquartiere erhalten bleiben und durch Anbringung zusätzlicher Fledermausquartiere (Flachkästen, Überwinterungskästen) an den Außenfassaden aufgewertet werden. Zum anderen müssen in den neu entstehenden Gebäuden in ausreichendem Umfang Fledermausquartiere angebracht werden, etwa durch Einbau von in die Fassaden integrierte Einbauquartiere. Ein gegenüber den übrigen Gebäuden späterer Abbruch kommt insbesondere für das Gebäude mit der Hausnummer 12 in Betracht, welches sich durch eine intensive Nutzung von Spaltenquartieren besonders auszeichnet. Vom Bauablauf her müsste der Abbruch dieses Gebäudes so lange verzögert werden, bis die Wirksamkeit der Ersatzquartiere belegt ist (vgl. 5.3 Monitoring). Die jahreszeitliche Nutzung der Quartiere konnte nicht vollumfänglich geklärt werden. Im Sinne einer worstcase-betrachtung muss daher davon ausgegangen werden, dass auch Winterquartiere in den Dachgauben vorhanden sein können. Als Ersatzquartiere sind daher auch Winterquartiere zu schaffen. Hierfür kommen verschiedene im Fachhandel erhältliche Quartiertypen in Betracht. Abbildung 7: Beispiel eines Fledermausturms mit Ganzjahresquartieren (Quelle: 10

15 Abbildung 8: Beispiel für ein Wintertaugliches Wochenstubenquartier (Quelle: Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist im Rahmen eines begleitenden Monitorings zu dokumentieren. 5.2 Ökologische Baubegleitung Die Verletzung / Tötung von Individuen muss durch eine schonende und schrittweise Öffnung der Spaltenquartiere unter Hinzuziehung einer ökologischen Baubegleitung vermieden werden. Für den Fall, dass in den Quartieren Fledermäuse angetroffenen werden, müssen diese soweit möglich in Obhut genommen und unter geeigneten Bedingungen möglichst umgehend wieder in die Freiheit entlassen werden. Diese Vermeidungsmaßnahme muss an allen abzureißenden Gebäuden berücksichtigt werden. 11

16 5.3 Monitoring Folgende Fragen sind im Zuge eines vorbereitenden und begleitenden Monitorings zu klären: Welche Fledermausarten nutzen in welchem Umfang die Quartiere? Welche Funktion(en) haben die Quartiere? Zu welchen Jahreszeiten werden die Quartiere genutzt? Wann, in welchem Umfang und von welchen Arten werden die angebotenen Ersatzquartiere angenommen? Nach Abschluss aller Arbeiten (einschließlich der Errichtung der neuen Gebäude) ist zu dokumentieren, ob und wie sich die Nutzung des Geländes durch Fledermäuse verändert hat. Diese Erfassung ist zwei Jahre nach Abschluss aller Arbeiten zu wiederholen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchung sind ggf. ergänzende Maßnahmen festzulegen. 12

17 6 Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung Mit dem Protokoll einer artenschutzrechtlichen Prüfung hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens (MUNLV NRW) eine Grundlage veröffentlicht, mit der Art für Art alle relevanten Aspekte der artenschutzrechtlichen Prüfung nachvollziehbar dokumentiert werden können (KIEL 2007). Im Folgenden werden die Ergebnisse der Prüfung dargestellt: 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung) Eine Tötung von Individuen planungsrelevanter Arten durch das Vorhaben kann unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (ökologische Baubegleitung, kein Abriss während der Wochenstubenzeit) ausgeschlossen werden. 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung) Erhebliche Störungen planungsrelevanter Arten können unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (ökologische Baubegleitung, kein Abriss während der Wochenstubenzeit) ausgeschlossen werden. 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten) Erhebliche Beschädigungen oder der Verlust von Lebensstätten planungsrelevanter Arten im Sinne von 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG werden durch das Vorhaben sicher eintreten. Es sind daher vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu ergreifen. Um die ökologische Funktionsfähigkeit der Quartiere dauerhaft zu erhalten, bedarf es der Einrichtung von Ersatzquartieren, deren Funktionsfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss. Hierzu sind zum einen an den neu zu errichtenden Gebäuden in dem Ausgangszustand vergleichbarer Zahl Quartiermöglichkeiten zu schaffen (Fassaden- Einbauquartiere, Holzverschalungen etc., abhängig von der Bauweise der Gebäude). Um während der Bauzeiten die ökologische Funktionsfähigkeit der Quartiere zu erhalten, sind darüber hinaus Ersatzquartiere auf dem Grundstück herzustellen. Dazu sollten mehrere auch zur Überwinterung geeignete Quartiere angeboten werden. Um die Annahme durch die betroffenen Individuen wahrscheinlicher zu machen, sollen diese mit Brettern aus den geöffneten Quartieren an den Dachgauben verkleidet werden. (Die Tiere kennen diese Bretter und ihren Geruch.) 13

18 Zum anderen ist bis zum sicheren Nachweis der Funktion der angebotenen Ersatzquartiere mindestens eines der Wohngebäude in der ursprünglichen Form zu erhalten. Im Interesse eines möglichst unbeeinträchtigten Bauablaufs und weil es sich um das nach derzeitigem Sachstand am intensivsten von den Fledermäusen genutzte Gebäude handelt, sollte dies das nördlichste der westlichen Gebäude sein (Hausnummer 12). Die Öffnung der Quartiere und der nachfolgende Abriss des Gebäudes dürfen erst erfolgen, wenn die Funktionsfähigkeit der Ersatzquartiere als sicher gelten kann. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen und wenn die Funktionsfähigkeit der Ersatzquartiere gesichert ist, erfüllt der Abriss der Gebäude keinen Verbotstatbestand. Anderenfalls müsste vor dem Abriss der Gebäude eine Befreiung von den entsprechenden artenschutzrechtlichen Verboten beantragt werden. Eine solche ist aber grundsätzlich nur dann denkbar, wenn alle Möglichkeiten der Vermeidung und der Sicherstellung der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang ausgeschöpft wurden. 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Wildlebende Pflanzen) Im Plangebiet kommen keine planungsrelevanten Pflanzenarten vor. 44 Abs. 1 Nr. 5 BNatSchG (Erhaltung der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang) Die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang bleibt bei Umsetzung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erhalten. Der Nachweis vorbereitendes und begleitendes Monitoring zu erbringen. ist durch ein 14

19 7 Zulässigkeit des Vorhabens Das geplante Vorhaben ist aus artenschutzrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung von CEF- und Vermeidungsmaßnahmen sowie vorbehaltlich des Erfolgsnachweises durch ein Monitoring zulässig. 15

20 8 Literatur ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (STUFE II) ZUM GEPLANTEN KIEL, E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, Düsseldorf. LANDESAMT FÜR NATUR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2010a): Fachinformationssystem (FIS) "Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen". zuletzt abgerufen am LANDESAMT FÜR NATUR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (LANUV) (2010b): LINFOS Landschaftsinformationssammlung. Planungsrelevante Arten. zuletzt abgerufen am

21 Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben) Allgemeine Angaben Plan/Vorhaben (Bezeichnung):. Plan-/Vorhabenträger (Name): Antragstellung (Datum):. Kurze Beschreibung des Plans/Vorhabens (Ortsangabe, Ausführungsart, relevante Wirkfaktoren); ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? g Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen Art-für-Art-Protokoll ) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I ja : Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanagements)? G Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. Ggf. Auflistung der nicht einzeln geprüften Arten. ja ja nein nein Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe II ja : 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein g. Kurze Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und ggf. der außergewöhnlichen Umstände, die für das Vorhaben sprechen, und Begründung warum diese dem Artenschutzinteresse im Rang vorgehen; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Kurze Darstellung der geprüften Alternativen, und Bewertung bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.

22 Antrag auf Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fragen in Stufe III ja : Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV- Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen Art-für-Art-Protokoll ). Nur wenn Frage 3. in Stufe III nein : (weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt) Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen außergewöhnliche Umstände. Außerdem wird sich durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen Art-für-Art-Protokoll ). Antrag auf Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG Nur wenn eine der Fragen in Stufe III nein : Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.

23 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Artname deutsch (ggf. Artname wissenschaftlich) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung des Vorkommens der Art (Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, ggf. lokale Population) sowie dessen mögliche Betroffenheit durch den Plan/das Vorhaben; Nennung der Datenquellen; ggf. Verweis auf Karten. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Kurze Angaben zu den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (z.b. Baubetrieb, Bauzeitenbeschränkung, Projektgestaltung, Querungshilfen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Kurze Beschreibung der verbleibenden Auswirkungen des Plans/Vorhabens nach Realisierung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen; Prognose der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ja ja ja nein nein nein nein

24 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit ja beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den außergewöhnlichen Umständen, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen (bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld

Mehr

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) Gesamtprotokoll

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) Gesamtprotokoll Protokoll einer Artenschutzprüfun (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antrasteller (Anaben zum Plan/Vorhaben) Allemeine Anaben Plan/Vorhaben (Bezeichnun):. Plan-/Vorhabenträer (Name): Antrastellun (Datum):. Stufe

Mehr

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,

Mehr

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet

Mehr

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen 2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Gebäuderückbau. Bürgerhaus Zons. Artenschutzgutachten. erstellt von:

Gebäuderückbau. Bürgerhaus Zons. Artenschutzgutachten. erstellt von: Gebäuderückbau Bürgerhaus Zons Auftraggeber: Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dermagen mbh Kirschfeld 8 41542 Dermagen erstellt von: Büro für Landschaftsplanung und angewandte Umweltwissenschaften

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)

Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung

Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach

Mehr

Ländliche Entwicklung in Bayern

Ländliche Entwicklung in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ländliche Entwicklung in Bayern Artenschutz Vollzugshinweise www.landentwicklung.bayern.de Ländliche Entwicklung in Bayern Inhalt

Mehr

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop-

Mehr

A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost

A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost Unterlage 19.2 A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr Hatzper Str. 34 45149 Essen

Mehr

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Bechsteinfledermaus Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen 3 2 Messtischblatt

Mehr

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - 2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34

Mehr

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang. Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation

Mehr

Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks

Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks Thomas Graner Bundesamt für Naturschutz Leiter des Zentral- und Fachbereichs I Offshore-Windkraftanlagen in

Mehr

Windkraft und Artenschutz

Windkraft und Artenschutz RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer

Mehr

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt

Untersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol.

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum

Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 12 Prümer Wall - Himmeroder Wall, 4. Änderung der Stadt Rheinbach Stand: 11. Juli 2016

Mehr

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Leitfaden für Bauherrinnen und Bauherren Dezernat für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung Umweltschutzamt Einleitung An und

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung

Mehr

Bedroht und Bedrohung

Bedroht und Bedrohung Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien

Mehr

Dachstuhl / stock - Quartiere

Dachstuhl / stock - Quartiere Dachstuhl / stock - Quartiere Quartier [Name Bezeichnung Daten siehe Stammblatt] Fledermausart [bitte für jede Art einen eigenen Bogen ausfüllen] Quartiertyp Wochenstube Winterquartier Zwischenquartier

Mehr

Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz

Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen. Dr. Markus Dietz Fledermäuse und Windenergieanlagen Leitfaden in Hessen, Untersuchungen, Vermeidungen Dr. Markus Dietz Gliederung Kenntnisstand Leitfaden Artenschutzrechtliche Fragen Methoden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Mehr

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Windenergie im Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz

Windenergie im Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz im Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen 03. Juli 2012 Bildnachweis: www.michaeldeyoungphotography.com

Mehr

Untersuchung auf Fledermausvorkommen

Untersuchung auf Fledermausvorkommen Untersuchung auf Fledermausvorkommen in den Gebäuden Philippstr. 1-19 40878 Ratingen Auftraggeber: Wohnungsgenossenschaft Ratingen eg Poststr. 34 40878 Ratingen Ansprechpartner: Herr Volkmar Schnutenhaus

Mehr

1. Das neue Artenschutzrecht 1.1. Vorbemerkungen 1.2. Naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen

1. Das neue Artenschutzrecht 1.1. Vorbemerkungen 1.2. Naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen 1 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums

Mehr

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße

Mehr

Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben

Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde Merkblatt Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Sie planen ein Bauprojekt? Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Gesetze zum Schutz

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet Wilstedter Straße in Tarmstedt. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL

Mehr

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht

Mehr

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032

Mehr

EuGH C-399/14 - Waldschlösschenbrücke -

EuGH C-399/14 - Waldschlösschenbrücke - EuGH 14.01.2016 C-399/14 - Waldschlösschenbrücke - Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer 60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74

Mehr

Artenschutz vers. Gehölzpflege?

Artenschutz vers. Gehölzpflege? Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz

Mehr

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt

Mehr

P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW

P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW P. Schütz Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW 03.09.2013 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz,

Mehr

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen Seminar Windkraftanlagen Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen dietrich.kratsch@rpt.bwl.de Windkraft und Naturschutzrecht Berührte Rechtsbereiche: Landschaftsplanung

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Auftraggeber: SCHIRMER-PARTNER Landschaftsarchitekten BDLA Zillestraße Berlin

Auftraggeber: SCHIRMER-PARTNER Landschaftsarchitekten BDLA Zillestraße Berlin Bericht zur artenschutzfachlichen Begutachtung hinsichtlich des Vorkommens von Fledermäusen in den zum Abriss vorgesehenen Gebäuden auf dem Gelände am Bahnhof Erkner Auftraggeber: SCHIRMER-PARTNER Landschaftsarchitekten

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)

Mehr

Fledermäuse und Windkraft in Deutschland. aktuelle Situation und Forschung zur Lösung von Konflikten

Fledermäuse und Windkraft in Deutschland. aktuelle Situation und Forschung zur Lösung von Konflikten Fledermäuse und Windkraft in Deutschland aktuelle Situation und Forschung zur Lösung von Konflikten Dr. Robert Brinkmann, Hannover / Freiburg i. Brsg. Totfunde von Fledermäusen in Deutschland Totunden

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Schutz von Gebäude bewohnenden Vogel- und Fledermausarten bei Gebäudesanierungen 1 Unsere heimlichen Untermieter Unter unseren Dächern lebt oft unbemerkt eine Vielzahl

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der

Mehr

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Informationsveranstaltung Windenergie, 19. Dezember 2012 Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Einsatz moderner Technik zur Untersuchung von Fledermäusen im Rahmen von

Mehr

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - Seminar am 27.05.2003 in Kiel - Abweichung Ausnahme Befreiung im Bauplanungsrecht im Bauordnungsrecht 31 BauGB 76 LBO Ausnahmen - Sinn und Zweck - programmierte Abweichung

Mehr

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts P. Schütz Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts Dr. Ernst-Friedrich Kiel Referat III-4, Naturschutz, Biotop- und Artenschutz, Natura 2000 MUNLV ernst-friedrich.kiel@munlv.nrw.de

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung

Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung zum Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung Gemeinde Pleidelsheim Auftraggeber: Pflugfelder Planen und Bauen GmbH und Co KG Solitudestraße

Mehr

Abbruchantrag Reitstallgebäude B-Plan Hammfeld II (Ost): Möbel Höffner - Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung -

Abbruchantrag Reitstallgebäude B-Plan Hammfeld II (Ost): Möbel Höffner - Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung - Abbruchantrag Reitstallgebäude B-Plan 483 - Hammfeld II (Ost): Möbel Höffner - Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung - Auftraggeber: Krieger Grundstück GmbH 12529 Schönefeld Am Rondell 1 bearbeitet durch:

Mehr

Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld

Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld S. Hodges 29.9.2014 Inhalt Ort Projektziel - Projektumfang 3 Geplanter Windrad-Standort (Karte) 4 Timeline

Mehr

Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld).

Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld). Potenzialanalyse und Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP) zur langfristigen Entwicklung des Stifts Tilbeck in Havixbeck-Tilbeck (Kreis Coesfeld). Erstellt von: Dammeweg 10 48145 Münster 14.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) Landschaftsplan VG Ruwer Anhang 5: Ergänzung Rahmenstudie Windenergie Artenschutz A5.1 Anhang 5 Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) A6.1

Mehr

DGNB KRITERIUM SOC3.2 KUNST AM BAU NUTZUNGSPROFIL THEMENFELD KRITERIENGRUPPE SPEZIFISCHER BEDEUTUNGSFAKTOR

DGNB KRITERIUM SOC3.2 KUNST AM BAU NUTZUNGSPROFIL THEMENFELD KRITERIENGRUPPE SPEZIFISCHER BEDEUTUNGSFAKTOR DGNB KRITERIUM SOC3.2 KUNST AM BAU NUTZUNGSPROFIL Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Version 2012 (Upgrade 31.07.2013) THEMENFELD Soziokulturelle und funktionale Qualität KRITERIENGRUPPE Gestalterische

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Ein Dach überm Kopf Fledermausschutz im Siedlungsbereich

Ein Dach überm Kopf Fledermausschutz im Siedlungsbereich Ein Dach überm Kopf Fledermausschutz im Siedlungsbereich Eine Information des Landesumweltamtes Brandenburg. Wir danken für die Genehmigung zum leicht veränderten Nachdruck. Fledermäuse gehören heute in

Mehr

L A B. Bebauungsplan Nr. 656 Münzstraße / Zum Dörnbusch in Oberhausen E S E R L B E R T I E L E F E L D. Artenschutzfachbeitrag Fledermäuse

L A B. Bebauungsplan Nr. 656 Münzstraße / Zum Dörnbusch in Oberhausen E S E R L B E R T I E L E F E L D. Artenschutzfachbeitrag Fledermäuse Büro für Landschafts- und Freiraumplanung.. GbR Kortumstr. 35 44787 Bochum Tel.: 02 34/41 74 188-0 Fax: 02 34/41 74 188-30 LAB@lab-bochum.de www.lab-bochum.de LANDSCHAFTS- UND L A B E S E R L B E R T I

Mehr

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Fledermauserfassung auf dem ehemaligen Gelände der Electrolux Rothenburg GmbH.

Fledermauserfassung auf dem ehemaligen Gelände der Electrolux Rothenburg GmbH. Fledermauserfassung auf dem ehemaligen Gelände der Electrolux Rothenburg GmbH. September 2014 Auftraggeber: Dipl. Ing FH Manfred Jahnke Freier Landschaftsarchitekt Goethestraße 11 74629 Pfedelbach Büro

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Begründung Entwurf Stand: Öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion

Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion Vorlesung 8: Änderung und Beendigung der Sanktion PD Dr. iur. Stefan Heimgartner 21.04.16 (Titel der Präsentation), Lehrstuhl Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger, (Autor) Seite 1 Bedingte Entlassung

Mehr

Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen

Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen Im Zusammenhang mit diversen Baum- und anderen Gehölzschnittmaßnahmen muss stets ein Blick auf das mittlerweile insgesamt bundesrechtlich geregelte

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) 1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

13. Wahlperiode

13. Wahlperiode 13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003 Auf Grund des 16 Abs. 1 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002

Mehr

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und

Mehr

Artenschutz bei der Planung von Windenergie

Artenschutz bei der Planung von Windenergie Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher

Mehr

BENEDIKTUSHOF GGMBH GEMEINDE REKEN BEBAUUNGSPLAN BMV 16 BENEDIKTUSHOF II IM ORTSTEIL MARIA VEEN DARLEGUNG ZUR ARTENSCHUTZPRÜFUNG STUFE I

BENEDIKTUSHOF GGMBH GEMEINDE REKEN BEBAUUNGSPLAN BMV 16 BENEDIKTUSHOF II IM ORTSTEIL MARIA VEEN DARLEGUNG ZUR ARTENSCHUTZPRÜFUNG STUFE I BENEDIKTUSHOF GGMBH GEMEINDE REKEN BEBAUUNGSPLAN BMV 16 BENEDIKTUSHOF II IM ORTSTEIL MARIA VEEN DARLEGUNG ZUR ARTENSCHUTZPRÜFUNG STUFE I FEBRUAR 2015 Im Auftrag der Benediktus ggmbh Meisenweg 15 48734

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr der WL - Bank AG. Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr der WL - Bank AG. Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr. 565 der WL - Bank AG Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes bearbeitet für: SAL Landschaftsarchitektur GmbH Hansaring 25 48155 Münster

Mehr

Begutachtung des Areals "Schottenhöfe" in Erfurt hinsichtlich der. Vorkommen von Fledermäusen

Begutachtung des Areals Schottenhöfe in Erfurt hinsichtlich der. Vorkommen von Fledermäusen Begutachtung des Areals "Schottenhöfe" in Erfurt hinsichtlich der Vorkommen von Fledermäusen Bearbeiterin: Dipl.-Biologin Inken Karst Häßlerstraße 99 99099 Erfurt Tel. 0162-6754085 Mail: inken.karst@web.de

Mehr

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18 BUND-Kreisgruppe Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln Bezirksregierung Köln Frau Fischer-Lohn Zeughausstr. 2-10 50667 Köln BUND-Kreisverband Köln Melchiorstraße 3 50670 Köln Telefon 0221-72 47 10 Telefax 0221-739

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Landschaftsplanung Bauleitplanung Digitale Flächeninformation Peter C. Beck M.A. Geograph Hoffmannstraße 59 64285 Darmstadt Tel.: 06151-296959 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Darmstadt, den

Mehr

Wohnbebauung Deutschherrenstraße Bonn Bad Godesberg

Wohnbebauung Deutschherrenstraße Bonn Bad Godesberg Wohnbebauung Deutschherrenstraße 89-95 Bonn Bad Godesberg Artenschutzbeitrag Auftraggeber: SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstraße 7 65189 Wiesbaden Auftragnehmer: RMP Stephan

Mehr

Analyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall. Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb

Analyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall. Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb Analyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb Stand: 21. März 2011 Neutrale Prüfung der ZKS-Abfall Nachdem die ZKS-Abfall ab 1. April 2010, dem Inkrafttreten der

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Populationsstruktur. Wochenstube. Wochenstube. Wochenstube. Individuen. Individuen. Individuen

Populationsstruktur. Wochenstube. Wochenstube. Wochenstube. Individuen. Individuen. Individuen Inhalt Evolution und Artenvielfalt Morphologie Ökomorphologie Reproduktionsbiologie Populationsbiologie Ultraschall-Echoorientierung Nahrungsökologie Jagdverhalten Quartierökologie Verhalten Winterschlaf

Mehr

Vorhaben. Auftraggeber: Stadtbauamt Süßen Heidenheimer Straße Süßen

Vorhaben. Auftraggeber: Stadtbauamt Süßen Heidenheimer Straße Süßen Vorhaben Änderung des Bebauungsplans Stiegelwiesen, Bereich ehemaliger Kindergarten Süßen (Flst. 901) und Flst. 896/2 Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Habitatpotenzialanalyse) nach 44 und 45 BNatSchG

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar.

SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar. SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) H o n o r a r b e r e c h n u n g Honorargrundlage Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI

Mehr