Abkürzungen 6 Ein Steuerratgeber für Rentner u nd Ruhestandsbeamte, wozu? 7 Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 11

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2 Schnellübersicht Abkürzungen 6 Ein Steuerratgeber für Rentner u nd Ruhestandsbeamte, wozu? 7 Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 11 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 17 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung 21 Musterfall Horst und Irene Tausendsassa 25 Einkünfte aus Renten 51 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 63 und aus Versorgungsbezügen Einkünfte bei einer Nebentätigkeit 71 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 83 Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen 91 Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte 99 Von der Summe der Einkünfte zum 103 Gesamtbetrag der Einkünfte Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen 109 Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen 9 Tipps und Informationen 147 Stichwortverzeichnis

3 Abkürzungen Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AUV Auslandsumzugskostenverordnung BGB Bürgerliches Gesetzbuch BFH Bundesfinanzhof BKGG Bundeskindergeldgesetz BStBl Bundessteuerblatt BUKG Bundesumzugskostengesetz BVG Bundesversorgungsgesetz DBA Doppelbesteuerungsabkommen EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EÜR Einnahmenüberschussrechnung FG Finanzgericht GdB Grad der Behinderung ggf. gegebenenfalls i. H. v. in Höhe von LStR Lohnsteuerrichtlinien lt. laut OFD Oberfinanzdirektion o. g. oben genannt Stkl. Steuerklasse UStG Umsatzsteuergesetz z. B. zum Beispiel ZfA Zulagenstelle für Altersvermögen zzgl. zuzüglich 6

4 Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen Sonderausgaben Unterhaltsleistungen Versorgungsausgleich Vorsorgeaufwendungen Kinderbetreuungskosten Gezahlte Kirchensteuer Steuerberatungskosten Schulgeld Begünstigte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) Begünstigte Spenden Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien Verlustrücktrag und Verlustvortrag Außergewöhnliche Belastungen ABC der wichtigsten außergewöhnlichen Belastungen

5 Sonderausgaben Zur Ermittlung des Einkommens werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte die Sonderausgaben und die Außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Der Gesetzgeber hat die verschiedensten Ausgaben des Bürgers als Sonderausgaben oder wie Sonderausgaben zum Abzug bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens zugelassen, was auf unterschiedlichen gesetzgeberischen Erwägungen, vor allem sozial-, wirtschafts-, gesellschafts-, bildungs- und kulturpolitischen, beruht. Im Einzelnen kennt das Einkommensteuergesetz die folgenden Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen Versorgungsausgleich Altersvorsorgebeiträge Beiträge zu begünstigten Versicherungen Kinderbetreuungskosten gezahlte Kirchensteuer Kosten der eigenen Berufsausbildung Schulgeld Einzahlungen auf begünstigte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) begünstigte Spenden Parteispenden Verlustrücktrag und Verlustvortrag bestimmte Sonderabschreibungen im Zusammenhang mit selbst genutztem Wohneigentum (Denkmalschutz) Abzugsbeträge bei schutzwürdigen Kulturgütern Unterschieden wird zwischen den beschränkt und den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. Dies bedeutet, dass bestimmte Sonderausgaben nur bis zu einem Maximalbetrag berücksichtigt werden

6 Unterhaltsleistungen Praxis-Tipp: Sonderausgaben darf nur derjenige geltend machen, der diese selbst schuldet und entrichtet. Während es unerheblich ist, ob Sie oder Ihr Ehegatte die Beträge leisten, ist der Abzug von beispielsweise Versicherungsbeiträgen, die Sie für Ihre Kinder zahlen, nicht zulässig. Werden für Unterhaltsleistungen, Renten oder dauernde Lasten, Kirchensteuer oder Spenden keine höheren Beträge nachgewiesen, erfolgt automatisch der Ansatz des Sonderausgabenpauschbetrages in Höhe von 36 EUR bei Ledigen und 72 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten. Unterhaltsleistungen Zahlen Sie Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, so kann dieser bis zu einem Höchstbetrag von 805 EUR als Sonderausgabe abgezogen werden. Seit dem Jahr 2010 können darüber hinaus Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die der Steuerpflichtige für die zu unterhaltende Person aufwendet, zusätzlich zum Höchstbetrag abgezogen werden. Bei privat Versicherten sind die Beitragsanteile, die auf Versicherungsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind mit Ausnahme des Krankentagegelds, das dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht abzugsfähig. Wichtig: Abzugsfähig sind nur Beiträge zur sogenannten Basisabsicherung. Beitragsanteile für Wahl- oder Sonderleistungen, wie z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, sowie für das Krankengeld gehören nicht zu den abzugsfähigen Kosten. Bedingung ist jedoch, dass der Empfänger der Unterhaltsleistungen dem Abzug zustimmt. Denn dieser muss den erhaltenen Betrag bis maximal 805 EUR im Rahmen des sogenannten Realsplittings als sonstige Einkünfte versteuern

7 Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen Praxis-Tipp: Die Anwendung des Realsplittings ist immer dann interessant, wenn das Einkommen des Unterhaltszahlers wesentlich höher ist als das des Empfängers. In diesem Fall ist die Steuerersparnis auf der einen Seite höher als die Steuerlast durch die Versteuerung der erhaltenen Unterhaltsleistungen auf der anderen Seite. Bezieht der Empfänger gar kein oder nur geringes eigenes Einkommen und kommt gar nicht in die Steuer, ist das Realsplitting besonders interessant. Wichtig: Zu beachten ist, dass die Abzugsfähigkeit ausschließlich für den Ehegattenunterhalt gilt. Zahlungsverpflichtungen an die Kinder sind nicht begünstigt. Versorgungsausgleich Seit 2008 können Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie beim Empfänger versteuert werden. Die Höhe des Abzugs wird danach bestimmt, in welchem Umfang die der Leistung zugrunde liegenden Einnahmen der Besteuerung unterliegen. Liegt der Leistung beispielsweise eine nur mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente zugrunde, mindert sich das zu versteuernde Einkommen nur in Höhe des Ertragsanteils. Soweit die Leistungen in voller Höhe der Besteuerung unterliegen, ist ein Abzug der Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ebenfalls in voller Höhe vorzunehmen. Vorsorgeaufwendungen Das Alterseinkünftegesetz führte zum zu einer völligen Neuordnung der Behandlung von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben. Hintergrund ist die Einführung einer nachgelagerten Besteuerung in diesem Bereich. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2040 schrittweise die teilweise steuerfreie Auszahlung von Alterseinkünften aufgehoben wird und gleichzeitig die während der Erwerbsphase gezahlten Beiträge stärker steuerfrei gestellt werden

8 Vorsorgeaufwendungen Folge: Es gelten unterschiedliche Regelungen für Vorsorgeaufwendungen, die für die Altersvorsorge geleistet werden, und für die übrigen Vorsorgeaufwendungen. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Sie Beiträge zu begünstigten, privaten Rentenversicherungen steuerlich geltend machen. Diese werden im Rahmen des sonst für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Höchstbetrags berücksichtigt. Eine private Rentenversicherung ist begünstigt, wenn sie nicht vor Beendigung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird und weder vererblich, übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar ist. Seit gilt zudem das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, da die bisherige Regelung zur Abziehbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar galt. Nach der Neuregelung sind diejenigen Krankenversicherungsbeiträge unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig, die dazu bestimmt sind, ein sozialhilfegleiches Versorgungsniveau zu erlangen. Daneben können Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflegeversicherung) in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Konkret bedeutet dies, dass Steuerpflichtige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ihre Beiträge mit Ausnahme der Beiträge, die auf einen Krankengeldanspruch entfallen in voller Höhe abziehen können. Für den erworbenen Krankengeldanspruch wird eine pauschale Kürzung von vier Prozent der Beiträge vorgenommen, sofern dem Steuerpflichtigen der Anspruch auf Krankengeld tatsächlich zusteht. Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, bedeutet dies, dass eine Kürzung unterbleibt, sofern sie nicht aus einer anderen Tätigkeit einen Anspruch auf Krankengeld erwerben. Steuerpflichtige, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können diejenigen Beiträge unbeschränkt als Sonderausgaben abziehen, die nach Art, Umfang und Höhe den gesetzlichen Pflichtleistungen entsprechen. Beiträge für darüber hinausgehende Wahlleistungen wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, 1

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