Agieren in Zeiten der Kreditklemme als Mittelständler was tun?

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1 Agieren in Zeiten der Kreditklemme als Mittelständler was tun? 10. Mittelstandstag Nordrhein-Westfalen IHK Köln 31. Mai 2012 Dr. Guido Krüger Jan-Moritz Degener Rechtsanwalt Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Diplomkaufmann (FH)

2 Inhalt I. Kreditvergabeverschärfung durch Basel III I.1 Entwicklung und neue Standards I.2 Pläne zur Umsetzung in europäisches Recht I.3 Wesentliche Änderungen durch den CRD IV-Entwurf I.4 Wirkung II. Unternehmensfinanzierung im Kontext von Basel III II.1 Mögliche Auswirkungen durch Basel III II.2 Handlungsspielräume betroffener Unternehmen i.) Bankenauswahl ii.) Ratingverbesserung iii.) Finanzkommunikation iv.) Finanzierungsalternativen III. Kontakt

3 I. Basel III I.1 Entwicklung Ende 1992 Inkrafttreten von Basel I. Januar 1996 Baseler Marktrisikopapier. I Mindest-EK pro Aktiva Juni 1999 Erstes Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II). Januar 2001 Zweites Konsultationspapier zu Basel II. Mai 2003 Drittes Konsultationspapier zu Basel II. Juni 2004 Juli 2005 Veröffentlichung der Rahmenvereinbarung zur neuen Baseler Eigenkapitalempfehlung (Basel II). Ergänzung der Rahmenvereinbarung um Handelsbuchaspekte und die Behandlung des Doppelausfallrisikos bei Garantien. Ende 2006 Inkrafttreten von Basel II. II Differenziertes Risikogewicht Mitte 2007 Beginn der Finanzmarktkrise mit der Schieflage zweier Hedgefonds der New Yorker Investmentbank Bear Stearns. Finalisierung des neuen Basel III-Rahmenwerks durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 16. Dezember III Qualitatives EK, Liquiditätsregeln, Verschuldensgrenze

4 I. Basel III I.1 Entwicklung und Mindestliquiditätsstandards (I) Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise veröffentlichte der BCBS am 16. Dezember 2010 unter dem Namen Basel III: International Framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring ein Rahmenwerk, das erstmals quantitative Mindestanforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement der Banken enthält. Ziel war es, durch die Einführung von Kennzahlen die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen Liquiditätsschocks zu erhöhen und eine internationale Angleichung aufsichtsrechtlicher Regulierungen von Liquiditätsrisiken zu forcieren. Zu den bedeutsamsten Kennzahlen innerhalb des neuen Rahmenwerks zählen: - die Liquidity Coverage Ratio (LCR) zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit einer Bank in einer Stresssituation über einen Zeitraum von mindestens einem Monat sowie - die Net Stable Funding Ratio (NSFR) zur Analyse der Stabilität der Refinanzierung einer Bank in einer Stresssituation über einen Zeitraum von einem Jahr.

5 I. Basel III I.1 Entwicklung und Mindestliquiditätsstandards (II) liquide, qualitativ hochwertige Vermögensgegenstände LCR = Netto Zahlungsausgänge im 30 Tage Stressszenario 100% Liquide, qualitativ hochwertige Vermögensgegenstände werden definiert als unbesicherte Vermögensgegenstände, die in einer Stresssituation unverzüglich und ohne wesentliche Abschläge liquidiert werden können (Unterscheidung in Level 1- sowie Level 2-Aktiva). Die Netto-Zahlungsausgänge ergeben sich aus der Differenz der impliziten Zahlungsabund Zahlungszuflüssen in einem 30-tägigen Stressszenario. Die Entwicklung des Stressszenarios erfolgt auf Basis der Finanzmarktkrise der Jahre 2007 sowie 2008 und umfasst u. a. eine erhebliche Herabstufung der Ratings, den teilweisen Abzug von Einlagen, eine Belastung des Interbankenverkehrs sowie einen Anstieg vorzuhaltender Sicherheiten.

6 I. Basel III I.1 Entwicklung und Mindestliquiditätsstandards (III) verfügbare " stabile" Refinanzierung NSFR = geforderte" stabile" Refinanzierung 100% Übertragung des Grundgedankens der Golden Rule of Balance Sheet. Ziel ist es, die Abhängigkeit der einzelnen Bank von der Funktionsfähigkeit des Interbankenmarkts zu reduzieren. Unter verfügbarer stabiler Refinanzierung wird die Summe aller Passiva definiert, die mit einem individuellen Faktor gewichtet werden [Available Stable Funding-Faktor (ASF)]: - ASF = 100% bei Tier 1- und Tier 2-Kapital; 90% bei stabilen Kundeneinlagen etc. Unter geforderter stabiler Refinanzierung wird die Summe aller Aktiva definiert, die mit einem individuellen Faktor gewichtet werden [Reliable Stable Funding-Faktor (RSF)]: - RSF = 0% bei liquiden Mitteln; 85% bei Krediten an Privatkunden und KMU < 1 Jahr etc.

7 I. Basel III I.1 Einführung einer Verschuldungsgrenze Im Rahmen von Basel III soll künftig eine für sämtliche Banken verbindliche Kennzahl - die sog. Leverage Ratio eingeführt werden, die den Verschuldungsgrad im Bankensektor begrenzt. Das Ziel des BCBS ist es, durch die Einführung der Leverage Ratio ein destabilisierend wirkendes Leveraging in wirtschaftlich schlechten Zeiten einzuschränken. Zur Ermittlung der Leverage Ratio wird das regulatorische Eigenkapital in Bezug zu den nicht-risikogewichteten Aktiva der Banken gesetzt. Innerhalb der Beobachtungsphase im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2017 sollen die Banken ihre Leverage Ratio lediglich melden. Ab dem 1. Januar 2018 soll dann die Leverage Ratio in einer noch festzusetzenden Höhe verbindlich für sämtliche Banken gelten.

8 I. Basel III I.2 Pläne zur Umsetzung in europäisches Recht Veröffentlichung des Capital Requirements Directive IV-Entwurfs am 20. Juli Dieser setzt sich aus einem Vorschlag für eine Richtlinie sowie eine Verordnung zusammen und soll zum 01. Januar 2013 in Kraft treten. Die rechtlich unmittelbar bindende Wirkung einer supranationalen Verordnung für die Mitgliedstaaten bewirkt eine Vereinheitlichung der künftigen Regelungen innerhalb der Europäischen Union. Die Vorschläge zu Basel III wurden zum größten Teil übernommen, jedoch wurden Anpassungen vorgenommen, denen auch im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen Relevanz beizumessen ist.

9 I. Basel III I.3 Wesentliche Änderungen durch den CRD IV-Entwurf Verschärfung der bestehenden Eigenkapitalanforderungen. - Künftig lediglich Core Tier 1- (hartes Kernkapital), Tier 1- (zusätzliches Kernkapital) sowie Tier 2-Kapital (Ergänzungskapital). Einführung eines Kapitalerhaltungspolsters sowie eines antizyklischen Kapitalerhaltungspolsters. Begrenzung des Verschuldungsgrads durch eine Leverage Ratio im EU-Entwurf zunächst nicht verankert. Aber erhöhte Meldepflichten der Banken ab 2013 bis 2015, anschließend ggf. Implementierung der Leverage Ratio. Noch unklare künftige Einführung weiterer Liquiditätskennzahlen: - Liquidity Coverage Ratio (LCR), zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit einer Bank in einer Stresssituation über einen Zeitraum von min. einem Monat. - Net Stable Funding Ratio (NSFR), zur Analyse der Stabilität der Refinanzierung einer Bank in einer Stresssituation über einen Zeitraum von einem Jahr.

10 I. Basel III I.4 Wirkung Die Mindestkapitalquoten für die Eigenkapitalunterlegung von Risikoaktiva der Banken sollen im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2019 schrittweise bis zur Erreichung des Zielniveaus angehoben werden. 4 Prozent Prozent Tier Tier 2 2 Prozent Prozent übriges übriges Tier Tier 1 2 Prozent Prozent Core CoreTier 1 aktuelles Niveau (Basel II) 2 Prozent Prozent Tier Tier 2 1,5 1,5 Prozent Prozent übriges übriges Tier Tier 1 4,5 4,5 Prozent Prozent Core CoreTier 1 Zielniveau (Basel III)

11 I. Basel III I.4 Wirkung (II) Die Eigenkapitalklassifikationen: Eigenkapital Eigenkapital Core-Tier 1 Core-Tier 1 Übriges-Tier 1 Tier 2 Eigene Aktien Rücklagen/ einbehaltene Gewinne Sonstige (Stille) Einlagen Genussrechte Nachrangige Verbindlichkeiten

12 I. Basel III I.4 Wirkung (III) Eigenkapitalregelungen von Basel III im Zeitablauf*: 0,6% 1,3% 1,9% 2,5% 3,5% 1,0% 2,5% 1,5% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 3,5% 4,0% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% Core Tier 1-Kapital übriges Tier 1-Kapital Tier 2-Kapital Kapitalerhaltungspolster * Ein mögliches antizyklisches Kapitalerhaltungspolster wurde nicht berücksichtigt, da über dessen Höhe noch nicht abschließend entschieden wurde.

13 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.1 Mögliche Auswirkungen auf die Kreditvergabepolitik Befürchtung seitens der Realwirtschaft, dass durch Einführung der Leverage Ratio Banken, die über ein wenig riskantes Kreditgeschäft verfügen, ihre Kreditvergabe künftig einschränken werden (als Folge von Kreditunterlegungsanforderungen). Zur Reduzierung der Gefahr einer Kreditklemme werden Erhöhungen bestehender und Einführung neuer Regelungen durch Basel III gestaffelt über mehrere Jahre vorgenommen. Unberücksichtigt bleibt dabei jedoch, dass vor allem ertragsschwache Institute - wie Landesbanken - Probleme bei der Erhöhung ihrer Core Tier 1-Quoten haben werden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Kumulation künftiger Vorschriften - wie Basel III, Bankenabgabe, Finanzaktivitätssteuer etc. - zu einer Überforderung der Banken führen kann.

14 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.1 Mögliche Auswirkungen auf die Kreditvergabepolitik (II) Gefahr, dass die neu eingeführten Mindestkapitalquoten zu einer Verknappung der Kreditvergabe - zumindest jedoch zu einer Verteuerung - führen werden. Befürchtung, dass durch Einführung einer Leverage Ratio die Banken, die vornehmlich das weniger riskante Mengengeschäft betreiben, ihre Kreditvergabe künftig einschränken werden. Sicher ist: - Die Einführung von Basel III belastet Banken unterschiedlich stark. - Auswirkungen hierdurch auf dem Markt für Unternehmenskredite sind bereits erkennbar.

15 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume Kritische Auswahl der kreditgewährenden Bank. - Überprüfung der individuellen Belastungssituation der jeweiligen Bank. Verbesserung des Ratings des Unternehmens. - In diesem Zusammenhang sollte auch auf eine transparente Kommunikation mit der kreditgewährenden Bank geachtet werden. Proaktive Finanzkommunikation. Berücksichtigung alternativer Finanzierungsformen. - Überprüfung, inwieweit Private Equity, Unternehmensanleihen, Factoring- bzw. Sale and Lease Back-Transaktionen etc. eine Finanzierungsalternative darstellen.

16 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume (II) - Bankenauswahl Durch die künftigen Anforderungen an das regulatorische Eigenkapital im Rahmen von Basel III werden Banken unterschiedlich stark belasten: - Ertragsschwache Banken werden aufgrund der angestrebten Core Tier 1-Quote künftig in ihren Kreditvergabemöglichkeiten stärker eingeschränkt. - Durch die NSFR wird es zu einer Reduzierung der Kreditlaufzeiten der Banken mit ausgeprägtem Einlagengeschäft - wie beispielsweise den Sparkassen - kommen. - Durch die Leverage Ratio werden Banken mit hohem Mengengeschäft stärker belastet. Im Vorfeld einer Kreditaufnahme sollte daher besonderes Augenmerk auf die individuelle Belastungssituation der jeweiligen Bank gelegt werden.

17 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume (III) - Ratingverbesserung Sofern zur Bemessung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung des vergeben Kredits seitens der Bank kein internes oder externes Rating zugrunde gelegt wurde, kann ggf. die Einholung eines externen Ratings sinnvoll sein. Liegt bereits ein externes Rating vor, sollten Möglichkeiten zur Verbesserung dieses Ratings mit der jeweiligen Rating-Agentur entwickelt werden. Nutzt die Bank zur Bemessung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung des Kredits ein internes Rating, sollte ebenfalls nach Möglichkeiten zur Verbesserung dieses internen Ratings gesucht werden. Zudem könnte ein Vergleich mit internen Ratings anderer Banken angezeigt sein. Durch die unter bestimmten Voraussetzungen bevorzugte Behandlung von Krediten des Mengengeschäfts wäre ebenfalls die Möglichkeit einer Fragmentierung der Kreditaufnahme zu prüfen.

18 Seite 18 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume (IV) - Ratingverbesserung Quelle: Bundesverband Deutscher Banken

19 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume (V) - Ratingverbesserung Maßnahmen zur Ratingverbesserung: Bilanzierungsspielräume aus BilMoG nutzen, z.b.: - Saldierung von Pensionsverpflichtungen - Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände Professionalisierung des Bereiches Corporate Finance

20 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume (VI) - Ratingverbesserung Innenfinanzierung BILANZ Außenfinanzierung Aktiva (Vermögen) Aktiva (Kapital) Anlagevermögen Finanzierung durch Vermögensumschichtung oder zulässige Aktivierungen Eigenkapital Selbstfinanzierung durch Gewinnthesaurierung und zulässige Verlängerung der Bilanz nachrangiges Fremdkapital Mezzanine- Finanzierung Umlaufvermögen Fremdkapital Fremd- bzw. Kreditfinanzierung Kapitalverwendung = Investition Kapitalherkunft = Finanzierung

21 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume (IV) - Finanzkommunikation Insbesondere auf folgende Aspekte sollte in Bezug auf die Kommunikation mit der kreditgewährenden Bank verstärkt geachtet werden: - Transparente Darstellung von Krisenbewältigungs- bzw. Wachstumsstrategien, inklusive Planungsrechnungen etc. - Darstellung künftiger Sondersituationen beispielsweise aufgrund von Nachfolgeregelungen sowie der in diesem Zusammenhang geplanten Handlungen. - Offenlegung wesentlicher künftiger Entwicklungsschritte, die einen erhöhten Kapitalbedarf begründen Ausdehnung der Produktionskapazitäten etc. - Offene Dokumentation der Zusammensetzung wesentlicher Bilanz- bzw. GuV- Positionen, wie beispielsweise Rückstellungen für Pensionszusagen bzw. Aufwendungen für Altersversorgung (beachte: Änderungen durch BiLMoG).

22 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Handlungsspielräume (V) - Finanzierungsalternativen Zu den möglichen Finanzierungsalternativen zählen beispielsweise: - (Standard) Mezzanine-Programmen, - Private Equity Kapital (auch Minderheitsbeteiligungen), - Factoring- bzw. Sale and Lease Back- Lösungen - Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt (Unternehmensanleihen) über spezielle Plattformen ( Entry Standard, Bondm, m:access, Der Mittelstandsmarkt, Mittelstandsbörse Deutschland) - EXKURS: Förderkredite/ Programme

23 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Finanzierungsalternativen (I) - Mezzaninekapital Ein Feld aufwendiger Vertragsgestaltung sind die sog. hybriden Finanzierungsinstrumente, die in der Finanzierungslehre überwiegend Mezzanine oder Mezzanine-Kapital genannt werden. Mezzanine werden dadurch charakterisiert, dass sie je nach Ausgestaltung eher als bilanzielles Eigenkapital (z.b. Genussrechte, Stille Gesellschaft u. A.). oder als Fremdkapital anzusehen sind Unternehmensbilanz AKTIVA PASSIVA Anlagevermögen Eigenkapital MEZZANINE Umlaufvermögen Fremdkapital aktive Rechnungsabgrenzung passive Rechnungsabgrenzung

24 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Finanzierungsalternativen (II) Private Equity Private Equity Mittel als vollhaftendes Eigenkapital zur Kapitalverbreiterung im Unternehmen. Hierdurch Erhöhung der Fremdkapitalkapazität Üblicherweise als Mehrheitsbeteiligung ausgestaltet, aber auch für Minderheitssituationen verfügbar. Insbesondere in besonderen Unternehmenssituationen attraktiv: - Wachstumsphasen - Nachlassfragen (Buyouts, Buyins) - Sondersituationen (z.b. Turnaround)

25 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Finanzierungsalternativen (III) Factoring, Sale-and-Lease-Back Forderungsverkäufe zur Liquiditätssicherung und Erhöhung (als sog. echtes und unechtes Factoring). Denkbare Gegenstände von Sale-and-Lease-Back Transaktionen: - Immobilien - Maschinen-, Maschinenparks, - IT-Systeme, - Flotten und Fuhrparks, - Marken, - Patente und Gebrauchsmuster

26 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Finanzierungsalternativen (IV) Unternehmensanleihen (I) Kapitalmarktemission von Anleihen (Schuldverschreibungen) durch Unternehmen Bedingt durch sich verändernde Finanzierungslandschaften Öffnung erster Mittelstandsplattformen : - Entry Standard Börse Frankfurt - Bondm Börse Stutgart - m:access Börse München - Der Mittelstandsmarkt Börse Düsseldorf - Mittelstandsbörse Deutschland Börsen Hamburg und Hannover Möglichkeit zur Fremdfinanzierung ohne Stellung von Sach- und Personalsicherheiten Aber: Sorgfältige Integration in ein gesamtes Unternehmensfinanzierungskonzept für erfolgreiche Platzierung notwendig.

27 Seite 27 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Finanzierungsalternativen (V) Unternehmensanleihen (II) Platzierungen als Eigen- oder Fremdemission (durch zu beauftragende Emissionsbank) möglich. Emissionsanforderungen schwanken stark in Abhängigkeit vom Börsenplatz. Mindestvolumen nur an einigen Börsenplätzen gefordert (z.b. mind. 25 Mio. EUR für Stuttgart und München), aber: Ausgabeaufwand dürfte ein gewisses faktisches Mindestvolumen erfordern (ca Mio. EUR). Emissionsentscheidung erfordert eine Kultur der offenen Unternehmenskommunikation und führt zu umfassender Publizität

28 Seite 28 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Finanzierungsalternativen (VI) Unternehmensanleihen (III) Wesentliche Anforderungen: Erstellung und Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes Billigung durch BaFin Erfüllung üblicher Anleihebedingungen (z.b. covenants, Negativverpflichtungen, Zahlungsbeschränkungen während der Laufzeit, etc.) Ggf. Mindestvolumen und Stückelung Erfüllung eines Mindestemittentenratings (ab BB+, teilweise schon ab BB) Durchführung und Begleitung durch gelisteten Kapitalmarktexperten Erfüllung der informatorischen Folgepflichten (Veröffentlichungen von Nachrichten und JA-Daten, Erstellung Finanzkalender, etc.)

29 Seite 29 II. Unternehmensfinanzierung und Basel III II.2 Finanzierungsalternativen (VII) Exkurs/ Ergänzung (langfristige) Förderkredite und Förderprogramme: Programme der KfW und Landesförderbanken (z. B. NRW.Bank) Vielfältige Programmgestaltungen (z.b. Anlass- oder Regionalförderungen) In der Regel gilt das Hausbankprinzip Dort gilt: Aktives Ansprechen nötig! Bsp.: KfW-Programmübersicht:

30 III. Kontakt (I) DR. GUIDO KRÜGER Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Uerdinger Straße Düsseldorf Tel.: Practice Group Corporate Law Spezialgebiete Restrukturierung und Sanierung, M & A, Stiftungen, Vermögen, Nachfolge Status Equity Partner, Practice Group Leiter, Mitglied des Leitungsausschusses Geboren 1959 in Hannover Karriere Universitäten Kiel und Genf (Zweites Juristisches Staatsexamen 1988); Zulassung als Anwalt 1988; Fachanwalt für Steuerrecht; Aufbau der eigenen Kanzlei seit 1990, zuletzt Gründer der Kanzlei Krüger Putz von Döllen; Partner bei Taylor Wessing; Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal Schumpeter School of Business and Economics, Fachbereich Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Unternehmensbewertung, -finanzierung und Banken Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

31 III. Kontakt (II) JAN-MORITZ DEGENER Rechtsanwalt, Diplomkaufmann (FH) Uerdinger Straße Düsseldorf Tel.: Practice Group Spezialgebiete Status Geboren Karriere Sprachen Mergers & Acquisitions Gesellschaftsrecht, M&A, Corporate Finance, Stiftungen Associate 1980 in Vreden Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (2. Staatsexamen 2011) sowie Volks- und Betriebswirtschaft an der Universität Bonn und der Rheinischen Fachhochschule in Köln (Diplom 2006). Seit 2006 bei BEITEN BURKHARDT, seit 2011 als Associate. Zuvor tätig bei der Privatbank Sal.Oppenheim & Jr. Cie., Ausbildungsstationen der Thyssen Krupp AG, beim Europäischen Parlament sowie beim Auswärtigen Amt. Mitgründer und Herausgeber der Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht. Deutsch, Englisch

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