INHALT. I. Einführung. Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie berechnet sich der gesetzliche. Mindestlohn?

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2 INHALT I. Einführung II. III. Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? IV. Was sind die Folgen bei Unterschreitung

3 INHALT V. Aufzeichnungspflichten VI. Welche Unterlagen müssen bereitgehalten werden VII. Welche Haftungsgefahren bestehen bei Einschaltung von Subunternehmern? VIII. Handlungsempfehlungen

4 I. Einführung: Gültig ab dem Grundlage für den Mindestlohn: Mindestlohngesetz Mindestlohn ist nicht abdingbar, d.h. der Arbeitnehmer kann nicht auf die Anwendung des Mindestlohns verzichten. Ausnahme: Gerichtlicher Vergleich! Höhe: Eur 8,50 pro geleistete Stunde

5 I. Einführung: Gilt bereits in 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten!

6 II. Für wen gilt der Mindestlohn? Grundsatz: für ALLE in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!! auch für PRIVATHAUSHALTE

7 II. Für wen gilt der Mindestlohn? Ausnahmen: 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 2. Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen

8 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.1. Fleischverarbeitung Bis September 2015 : 8,00 Oktober 2015 bis November 2016: 8,60 Dezember 2016 bis Dezember 2017: 8,75 Hierunter fallen: Schlachtereien Fleischverarbeitung Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren

9 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.2. Friseurhandwerk Bis 31. Juli 2015: 8,00

10 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.3. Gebäudereinigung Ab (nur Ost): 8,23

11 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.4. Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau auch Saisonkräfte bis 31.Dezember ,40 bis 31.Dezember ,00

12 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.4. Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn beantragt Jedoch noch keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung Für die Landwirtschaft liegt ein solcher Tarifvertrag bereits vor. Erleichterung für Saisonarbeiter siehe extra Gliederungspunkt

13 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.5. Pflegebranche

14 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.6. Wäscherei im Objektkundengeschäft Januar 2015 bis Juni 2016 (Ost) 8,00

15 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 1. Allgemeinverbindliche Tarifverträge 1.7. Zeitarbeit Januar März ,86 April 2015 bis Mai ,20 ab Juni ,50

16 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.1. Langzeitarbeitslose Wer gilt als Langzeitarbeitslos? Mindestens 1 Jahr unmittelbar vor Beschäftigung ohne Arbeit Für die ersten 6 Monate nach Wiedereinstellung kein Mindestlohn

17 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.2. Saisonarbeiter Achtung: Gesetzlicher Mindestlohn gilt trotzdem! bei kurzfristiger Beschäftigung: Ausdehnung der sozialabgabenfreien Zeit von 50 auf 70 Tage! Befristung auf 4 Jahre.

18 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.2. Saisonarbeiter Diese Regelung aber nur für solche Saisonarbeiter, die auch als kurzfristig Beschäftigte zu klassifizieren sind: Es ist für jeden einzelnen Arbeitnehmer gesondert zu prüfen, ob er in den Genuss der Sonderregelung kommt oder nicht. In 90% der Fälle wird dies nicht der Fall sein.

19 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.3. Zeitungszusteller Stufenweise Einführung Ab mind. 75% des geltenden Mindestlohns 6,38 Ab mind. 85% des geltenden Mindestlohns 7,23 Ab ,50 ACHTUNG: Prospektzusteller erhalten Mindestlohn

20 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.4.Praktikanten Wann gilt ein Praktikant nicht als Arbeitnehmer, somit kein Mindestlohn? (1.) Pflichtpraktikum aufgrund schulischer Bestimmung Ausbildungsordnung Hochschulrechtlichen Bestimmung (2.) Freiwilliges Praktikum < 3 Monate wenn zur Berufsorientierung

21 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.4.Praktikanten (3.) Sonstige Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz

22 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.4.Praktikanten Wann gilt ein Praktikant als Arbeitnehmer = Mindestlohn? freiwillige Praktika die nicht der Berufsausbildung oder Orientierung dienen freiwillige Orientierungspraktika aber > 3 Monate -> in diesem Fall gilt Mindestlohn ab dem 1. Tag ACHTUNG: Wesentliche Vertragsbedingungen sind schriftlich niederzulegen und zu unterschreiben und zwar spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit.

23 II. Für wen gilt der Mindestlohn? 2. Besonderheiten bei folgenden Personengruppen 2.5. Kinder u. Jugendliche < 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung 2.6. Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz 2.7. ehrenamtlich tätige Personen 2.8. Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten 2.9. Teilnehmer(innen)an einer Maßnahme der Arbeitsförderung Heimarbeiter(innen) nach dem Heimarbeitsgesetz Selbständige

24 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? Steuerpflichtiger Bruttolohn pro geleisteter Arbeitsstunde! = Grundlohn! 1. Welche Vergütungsbestandteile zählen zum Bruttolohn? 2. Was zählt zu den geleisteten Arbeitsstunden? 3. Wie wird die Monatsstundenzahl ermittelt? 4. Beispiele

25 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 1. Welche Vergütungsbestandteile zählen zum Bruttolohn Keine Regelung im MiLoG! ABER Mögliche Hilfskrücke : Entscheidungen vom EuGH! Danach können variable Vergütungsbestandteile dann angerechnet werden, wenn sie eine Gegenleistung für die reguläre Tätigkeit des Arbeitsnehmers darstellen wie z.b. Sonderzahlungen.

26 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 1. Welche Vergütungsbestandteile zählen zum Bruttolohn Nicht anrechenbar: Akkordprämie Wechselschichtzulagen Schmutz- und Gefahrenzulagen Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge Nachtschichtzulagen (Besonderheiten beachten)

27 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 1. Welche Vergütungsbestandteile zählen zum Bruttolohn Nicht anrechenbar: Aufwandsentschädigung Kostenersatz Vermögenswirksame Leistungen Sachzuwendungen Trinkgelder

28 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? Problematisch: Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Leistungsunabhängige Provisionen und Boni Achtung: Keine Rechtssicherheit! Klärung in Zukunft durch Gerichte!

29 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 1. Welche Vergütungsbestandteile zählen zum Bruttolohn Hinweis zu Saisonarbeiter: Aufwendungen für Kost und Logis sind hier einzubeziehen wenn: Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen wurde

30 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 2. Was zählt zu den geleisteten Arbeitsstunden? Rüstzeiten Fahrten Kunde zu Kunde Bereitschaftsdienst Rufbereitschaft (keine Arbeitszeit)

31 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 3. Wie wird die Monatsstundenzahl ermittelt? Im Sozialversicherungsrecht gilt, dass ein Monat im Durchschnitt 4,35 Wochen umfasst. Beispiel für eine 40 Stundenwoche: 40 Stunden x 4,35 Wochen = 174 Std/M

32 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 4. Beispiele Beispiel Festgehalt: Frau Meier arbeitet als Sachbearbeiterin in einer Spedition. Ihr Bruttolohn setzt sich zusammen aus: Festgehalt Fahrtkostenzuschuss 100 Betriebliche Altersvorsorge (bav) (Entgeltumwandlung) 100 Sonn-/Feiertagszuschläge 200 Gesamtbruttolohn Steuerbruttolohn 2.300

33 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 4. Beispiele Beispiel Festgehalt: Für die Berechnung des Mindestlohns ist allein der Steuerbruttolohn von maßgeblich. Die steuerfreien Vergütungselemente (Fahrtkostenzuschuss, Sonn- und Feiertagszuschläge) bleiben außen vor. Eine Besonderheit gilt dagegen für die bav bzw. die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Diese sind Bestandteil des Mindestlohns, weshalb sie zum maßgeblichen Bruttolohn hinzuaddiert werden.

34 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 4. Beispiele Beispiel Festgehalt: Daher ergibt sich folgendes Bild: Gesamtbruttolohn Steuerbruttolohn bav 100 Maßgeblicher Bruttolohn 2.400

35 III. Wie berechnet sich der gesetzliche Mindestlohn? 4. Beispiele Beispiel Festgehalt: Es ergibt sich somit folgende Berechnung: Maßgeblicher Bruttolohn Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden Monatsarbeitszeit (Wochenarbeitszeit x 4,35) 174 Stunden Grundlohn 13,79 Lösung Der Steuerbruttolohn von Frau Meier beträgt mit 13,79 deutlich mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Eine Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn ist daher nicht notwendig.

36 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns 1. Nachzahlung Vergütungsdifferenzen 2. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen 3. Steuerlich keine Folgen 4. Bürgenhaftung: Beschränkung auf den Generalunternehmer (extra Punkt VII) 5. Bußgeld

37 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns 1. Nachzahlung Vergütungsdifferenzen Arbeitnehmer kann Entgeltdifferenz erfolgreich einklagen Beispiel: Agate Müller arbeitete bisher für 448,00 im Monat als Minijobberin bei Malermeister Erwin Maier. Dies entspricht bei 64,00 geleisteten Stunden im Monat einem Lohn von 7,00. Malermeister Erwin Maier unternimmt nichts und sowohl Gehalt als auch Stunden pro Monat laufen weiter. Frau Agate Müller kann die Differenz von 7,00 zu 8,50 = 1,50 x 64 Stunden = 96,00 pro Monat nachfordern.

38 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns 2. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Sozialversicherungsträger orientieren sich am Lohn der hätte gezahlt werden müssen Liegt Lohn unter dem Mindestlohn = Nachforderung AG Anteil + AN Anteil nur beschränkte Regressmöglichkeit gegenüber AN

39 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns 2. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beispiel wie oben: Frau Maier unternimmt auch nichts und Gehalt von 448,00 läuft bis zur Sozialversicherungsprüfung in 2018 so weiter. Folge: Sozialversicherungsprüfer nimmt die geleisteten Stunden pro Monat und errechnet ein Sollgehalt unter Berücksichtigung des Mindestlohnes

40 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns 2. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Folge: 64 Stunden x 8,50 = 544,00 Darauf entfallende AG Beiträge Sozialversicherung = 118,62 Darauf entfallende AN Beiträge = 78,31 Nachforderung 1 Monat 196,93 Nachforderung 1 Jahr x ,16 Nachforderung für Prüfungszeitraum 2015 bis ,00 Wenn innerhalb der Gleitzone abgerechnet werden kann.

41 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns Beispiel Frau Schulz arbeitet seit vielen Jahren 40 Stunden pro Woche als Kellnerin in der Gaststätte von Herrn Sorglos. Sie erhält einen Bruttoarbeitslohn von 7,00. Nach Einführung des neuen gesetzlichen Mindestlohns traut sich Frau Schulz nicht, diesen auch bei Herrn Sorglos einzufordern. Sie arbeitet deshalb auch im Jahr 2015 weiterhin für ihren alten Arbeitslohn von 7,00. Das bedeutet, dass Frau Schulz weiterhin ihren alten monatlichen Bruttolohn erhält: Bruttolohn (174 Stunden x 7,00 ) 1.218

42 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns Anfang 2016 erscheint der Rentenversicherungsprüfer in der Gaststätte von Herrn Sorglos. Er wird bei seiner Prüfung den geltenden Mindestlohn von 8,50 für die Beitragsberechnungen mit Rückwirkung für das Jahr 2015 zugrunde legen. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Tatsächlicher Bruttolohn Gesetzlicher Mindestlohn (174 Stunden x 8,50 ) Differenz 261

43 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns Lösung Als Arbeitgeber muss Herr Sorglos nun sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil nachzahlen: Gesamtdifferenz für 2015 (12 Monate x 261 ) 3.132,00 davon 20 % Arbeitgeberanteil 626,40 davon 20 % Arbeitnehmeranteil 626,40 Gesamtnachzahlung 1.252,80

44 IV. Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns 5. Bußgelder Kontrolle durch Bundeszollverwaltung Risikoorientierter Prüfungsansatz Bußgelder mit bis zu ,00 Geldbuße = nicht gezahlter Mindestlohn x % Beispiel von IV.1.: 96,00 pro Monat x 12 = 1.152,00 x 2 = 2.304, % = 2.995,20 Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen

45 V. Aufzeichnungspflichten 1. Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte 2. Aufzeichnungspflichten für alle Arbeitnehmer die sofortmeldungspflichtig sind 3. Folgen bei Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflicht

46 V. Aufzeichnungpflichten 1. Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte 1.1. Was muss aufgezeichnet werden (Vorlage auf unserer Homepage und in der Anlage) Beginn Ende und Dauer 1.2. Wann muss aufgezeichnet werden Innerhalb einer Woche nach Erbringung der Arbeitsleistung

47 V. Aufzeichnungpflichten 1. Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte 1.3. Wie lange müssen Aufzeichnungen aufbewahrt werden? 2 bzw. 4 Jahre für den SV-Prüfer

48 V. Aufzeichnungpflichten 2. Aufzeichnungspflichten für alle Arbeitnehmer die sofortmeldungspflichtig sind Gilt für Branchen die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen wie z.b. Baugewerbe Gastronomie Gebäudereinigung Messebau Fleischwirtschaft

49 V. Aufzeichnungspflichten 3. Folgen bei Nichtbeachtung Bußgelder mit bis zu ,00 Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen

50 VI. Welche Unterlagen müssen bereitgehalten werden Arbeitsvertrag bzw. Dokumente, aus denen sich die wesentlichen Inhalte des Beschäftigungsverhältnisses ergeben z.b. Personalfragebogen Arbeitszeitnachweis Lohnabrechnungen Nachweis über erfolgte Lohnzahlungen

51 VI. Welche Unterlagen müssen bereitgehalten werden Bei Arbeitszeitflexibilisierung zusätzlich: schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitflexibilisierung Ausgleichskonto für jeden Arbeitnehmer

52 VII. Welche Haftungsgefahren bestehen bei Einschaltung eines Subunternehmers Haftung bei Verstoß des Subunternehmers gegen Mindeslohnvorschriften Haftung für: geschuldete Nettoentgelte der eingesetzten Arbeitnehmer Beiträge an Lohnausgleichskasse, Zusatzversorgungskassen oder Urlaubskassen

53 VII. Welche Haftungsgefahren bestehen bei Einschaltung eines Subunternehmers Keine Haftung für: Steuern Sozialabgaben Haftung unabhängig davon ob: Verstöße bekannt waren oder Ob Unternehmer diese hätte kennen können

54 VII. Welche Haftungsgefahren bestehen bei Einschaltung eines Subunternehmers Ausnahme: Nachweis, dass Weder positive Kenntnis Noch grob fahrlässig Unkenntnis über den Verstoß vorlagen

55 VII. Welche Haftungsgefahren bestehen bei Einschaltung eines Subunternehmers Empfehlung: Dokumentation, dass vor Vertragsabschluss Informationen über Subunternehmer eingeholt wurden Subunternehmer schriftl. auf Mindestlohn hinweisen ggf. in Vertragswerk mit aufnehmen Schriftliche Bestätigung geben lassen, dass Mindestlohn gezahlt wird/wurde

56 VIII. Handlungsempfehlungen 1. Überprüfung ob Arbeitsverträge / Personalfragebögen vorliegen bzw. ordentlich ausgefüllt sind 2. Ggf. Verträge oder schriftliche Vereinbarungen wie folgt anpassen: 1. Stundenlöhne vereinbaren 2. Wöchentliche Arbeitszeit 3. Arbeitszeitkontenvereinbarung

57 VIII. Handlungsempfehlungen 4. Arbeitszeitkonten führen Stunden die über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geleistet werden sind auf einem Arbeitszeitkonto zu führen (siehe Anlage) Muss schriftlich vereinbart sein Max. mtl. 50% der Sollstunden Ausgleich innerhalb von 12 Monaten

58 VIII. Handlungsempfehlungen 5. Aufzeichnung der Arbeitszeiten 6. Bei neuen Mitarbeitern und Ehegatten immer Arbeitsverträge Bei Minijob genügt Personalfragebogen mit Anlage zu Arbeitszeitkonto

59 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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