Steuerrecht für Physiotherapeuten 2012 Mag. Markus Schaller Mitsch Grebner & Partner Steuerberatung
Themenüberblick 1.) Notwendige Meldungen 2.) Gewinnermittlungsarten der betrieblichen Einkünfte 3.) Betriebsausgabenkatalog 4.) Gewinnfreibetrag 5.) Ermittlung Einkommensteuer 5.) Umsatzsteuer 6.) Vermietung ab 1.9.2012 12.Juni 2012 2
Notwendige Meldung Meldung beim Finanzamt binnen Monatsfrist Anmeldung bei der Sozialversicherung binnen Monatsfrist Anmeldung der Dienstnehmer vor Arbeitsantritt Beantragung Neugründungsförderung Meldung des Berufssitzes bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Beantragung einer DVR-Nummer bei der Datenschutzkommission Meldung bei den relevanten Krankenversicherungsträgern 12.Juni 2012 3
Gewinnermittlungsarten der betrieblichen Einkünfte Steuerpflichtiger Gewinn Abhängig von der Gewinnermittlungsart Möglichkeiten der Gewinnermittlung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Pauschalierung Bilanzierung Angehörige freie Berufe in der Regel Einnahmen-Ausgaben Rechnung 12.Juni 2012 4
Einnahmen-Ausgaben- Rechnung Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben Einnahmen 80.000 Erlöse 80.000 Ausgaben 39.000 Wareneinkauf 5.000 Personalaufwand 15.000 Abschreibungen 7.000 Sonstige Ausgaben 12.000 (Kfz, Miete, Werbung, Zinsen, Betriebskosten,...) Gewinn 41.000 12.Juni 2012 5
Betriebseinnahmen Einnahmen, die im Rahmen eines Betriebes (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit) zufließen Betriebseinnahmen bei Physiotherapeuten: Einnahmen aus physiotherapeutischen Tätigkeit Erlöse aus Hilfsgeschäften Erlöse aus dem Verkauf der Praxiseinrichtung Einnahmen aus Vortragstätigkeiten 12.Juni 2012 6
Betriebsausgaben Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind Nicht zu prüfen, ob Ausgabe objektiv gesehen nötig war auch vermeidbare Ausgaben grundsätzlich abzugsfähig Nachweis der Ausgabe mittels Beleg Höhe der Ausgaben sind vom Finanzamt nicht zu beanstanden außer Luxusgüter (PKW 40.000,-- Grenze, Antiquitäten, etc.) Abgabenbehörde: Bekanntgabe des Empfängers der Ausgaben unbedingt notwendig 12.Juni 2012 7
Betriebsausgabenkatalog Beiträge zur Pflichtversicherung (GSVG) Beiträge zur Selbstständigenvorsorge Miete für Praxis Beratungskosten (z.b. Rechtsanwalt, Steuerberater) Kosten für Personal Kosten für Instandhaltung / Reinigung / Telefon / Versicherungen / Mitgliedsbeiträge (zb Physio Austria) Fachliteratur sowie Fachzeitschriften Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Reisekosten / Fahrtkosten Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) Fremdkapitalzinsen - kosten Gewinnfreibetrag 12.Juni 2012 8
Betriebsausgabenkatalog Fahrtkosten Abzugsfähig: für tägliche Fahrt in die Praxis oder zu Fortbildungsveranstaltungen alle beruflich veranlassten Fahrten (Steuerberater, Büromaterial, etc.) Kosten für Taxis, öffentliche Verkehrsmittel tatsächliche Kosten absetzbar (Belegnachweis) 12.Juni 2012 9
Betriebsausgabenkatalog Fahrtkosten Kosten für PKW: Betriebs- oder Privatvermögen (Überwiegensprinzip mehr als 50 % betr. Nutzung Betriebsvermögen) PKW in Betriebsvermögen: tatsächliche Kosten absetzbar PKW in Privatvermögen: Amtliches km-geld (0,42 / km); ab 30.000 km / Jahr tatsächlichen Kosten 12.Juni 2012 10
Betriebsausgabenkatalog Reisekosten Voraussetzungen für die Absetzbarkeit: Berufliche Veranlassung Tagesdiäten Inland: 26,40 / Tag (ab 11 Stunden) Entfernung Reiseziel vom Arbeitsplatz > 25 km max. 15 Tage pro Jahr Ab 3 Stunden jede angefangene Stunde 1/24 von 26,40 Nächtigungsgeld Inland: 15 Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten 12.Juni 2012 11
Betriebsausgabenkatalog: Aus- und Fortbildungskosten Aufwendungen abzugsfähig, wenn Bildungsmaßnahme im Zusammenhang zur ausgeübten Tätigkeit steht Fortbildungskosten Aufrechterhaltung und Erweiterung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf Ausbildungskosten Erlangung von Kenntnissen für Berufsausübung 12.Juni 2012 12
Gemischt veranlasste Reisen Keine Aufteilung wenn objektive Trennung nicht möglich private und berufliche Interessen sind untrennbar vermischt Keine Aufteilung wenn berufliche Mitveranlassung der Reise unbedeutend Zeitanteil der Reise < 10 % Beachtung ob auslösender Moment in der Privatsphäre liegt 12.Juni 2012 13
Gemischt veranlasste Reisen Voraussetzung für Abzugsfähigkeit im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation (z.b. Kursprogramm) Reise für Zielgruppe, die dem Tätigkeitsbereich des Steuerpflichtigen entsprechen Programmpunkte von allg. Interesse dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer lfd. betriebl. Tätigkeit als Freizeit verwendet wird 8-Stunden-Regelung detaillierte Stundenaufzeichnung über berufliche und private Teile der Reise 12.Juni 2012 14
Betriebsausgabenkatalog Abschreibung Verteilung der Kosten über Nutzungsdauer Für abnutzbares Anlagevermögen (Einrichtungen, Computer, PKW, etc.) Grenze 400,-- (geringwertige Wirtschaftsgüter) Nutzungsdauer grundsätzlich zu schätzen (in Anlehnung an deutsche AFA Tabellen) Sonderregelungen für bestimmte Güter ( 8 EStG) zwingend 8 Jahre Nutzungsdauer für PKW zwingende Nutzungsdauern bei Gebäuden 12.Juni 2012 15
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ( 20 EStG) Kosten der Lebenshaltung (Kosten für Privatwohnung, Privatkleidung, Brille, Uhr) Kosten der Lebensführung, auch wenn die Förderung des Berufes damit erfolgt (Geburtstagsfeiern) Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die unangemessen hoch sind (Angemessenheitsprüfung) Repräsentationsaufwendungen ( hierbei handelt es sich in der Regel um Bewirtungsaufwendungen) Strafen (Schnellfahren, Falschparken etc.) Einkommensteuer 12.Juni 2012 16
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ( 20 EStG) Aufwendungen für Arbeitszimmer im Wohnungsverband Aufwendungen keine Betriebsausgabe Ausnahme: Arbeitszimmer bildet Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit Kein Abzugsverbot für Arbeitsmittel, die keine Einrichtungsgegenstände sind (z.b. Computer, Drucker, etc.) 12.Juni 2012 17
Gewinnfreibetrag Gewinnfreibetrag verringert als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn Unterscheidung Gewinnfreibetrag: Grundfreibetrag Investitionsbedingter Freibetrag 12.Juni 2012 18
Gewinnfreibetrag bis 2012 Grundfreibetrag investitionsbedingter Freibetrag bis zu einem Gewinn von 30.000 davon 13 % (max. 3.900) keine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig bei einem Gewinn über 30.000 davon 13 % (max. 96.100) Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig GFB in Summe: max. 100.000 12.Juni 2012 19
Gewinnfreibetrag 2013 bis 2016 Grundfreibetrag investitionsbedingter Freibetrag bis zu einem Gewinn von 30.000 davon 13 % (max. 3.900) keine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig GFB in Summe: max. 45.350 Staffelung inv.bed. Freibetrag: Gewinn Freibetrag 30.001 bis 175.000 13,0 % 175.001 bis 350.000 7,0 % 350.001 bis 580.000 4,5 % ab 580.001 0,0 % Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig 12.Juni 2012 20
Gewinnfreibetrag Begünstigte Wirtschaftsgüter Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter Körperliche, abnutzbare Anlagegüter (Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren) bestimmte Wertpapiere (mind. 4 Jahre dem Betrieb gewidmet) PKW und Kombi, gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter 12.Juni 2012 21
Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Vorläufiger Gewinn 2011: 50.000 30.000 20.000 Grundfreibetrag Investitionsbedingter Freibetrag 12.Juni 2012 22
Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Variante 1: Es wird kein Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen Steuerpflichtiger Gewinn 50.000 Einkommenssteuerbelastung 15.912 12.Juni 2012 23
Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Variante 2: Grundfreibetrag wird in Anspruch genommen jedoch kein investitionsbedingter Freibetrag, da keine Investitionen vorläufiger Gewinn 50.000 abzügl. Grundfreibetrag 3.900 (30.000 x 13%) Steuerpflichtiger Gewinn 46.100 Einkommenssteuerbelastung 14.227 12.Juni 2012 24
Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Variante 3: Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter vorhanden Grundfreibetrag und investitionsbedingter Freibetrag werden in Anspruch genommen vorläufiger Gewinn 50.000 abzügl. Grundfreibetrag 3.900 (30.000 x 13%) abzügl. invest.bed. Freibetrag 2.600 (20.000 x 13%) Steuerpflichtiger Gewinn 43.500 Einkommenssteuerbelastung 13.104 12.Juni 2012 25
Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Steuerersparnis steuerpfl. Gewinn ESt-Belastung Variante 1 50.000 15.912 Variante 2 46.100 14.227 Variante 3 43.500 13.104 Ersparnis bis zu 2.808,- 12.Juni 2012 26
EAR Zeitliche Zuordnung der Zahlungsflüsse Grundsätzlich Zu- Abflussprinzip Berücksichtigung der Einnahmen/Ausgaben in dem Jahr, in dem Zahlung tatsächlich geflossen ist Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben die kurze Zeit vor/nach jenem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, vereinnahmt bzw. verausgabt wurden Vorauszahlungen (Beratungs-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten) gleichmäßige Verteilung außer laufende und folgende Jahr sind betroffen 12.Juni 2012 27
Einkommensteuerpflicht in Österreich Unbeschränkt steuerpflichtig: Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich Staatsbürgerschaft nicht maßgebend Unbeschränkt steuerpflichtig d.h. alle in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen) werden in Österreich besteuert Beschränkt steuerpflichtig: Weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich Es werden nur bestimmte Einkünfte in Österreich besteuert 12.Juni 2012 28
Schema der Einkommensteuerermittlung 12.Juni 2012 29
Schema der Einkommensteuerermittlung 12.Juni 2012 30
Sonderausgaben Verlustvorträge Topf-Sonderausgaben max. 2.920,- p.a.: freiwillige Kranken- Unfallversicherungen Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung Kirchenbeiträge (max. 400,- ab 2012) Spenden an begünstigte Empfänger Steuerberaterkosten (sofern nicht bereits als Betriebsausgabe abgezogen) 12.Juni 2012 31
Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen, die außergewöhnlich sind, zwangsläufig eintreten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (6-12% des Einkommens): Physiotherapeuten, Arzthonorare, Kosten für Medikamente, Zahnarztkosten, Rezeptgebühren Außergewöhnlich Belastungen ohne Selbstbehalt: Auswärtige Berufsausbildung von Kinder, Katastrophenschäden, Kinderbetreuung 12.Juni 2012 32
Progressiver Staffeltarif Einkommensteuertarif Einkommen in Berechnungsschema Grenzsteuersatz in% 0 11.000 Keine Einkommensteuer 0 11.001 25.000 = (Einkommen 11.000 ) x 5.110 14.000 25.001 60.000 = (Einkommen 25.000 ) x 15.125 + 5.110 35.000 36,51 43,21 über 60.000 = (Einkommen 60.000) x 0,5 + 20.235 50 12.Juni 2012 33
Erhebung der Einkommensteuer Einkommensteuererklärung ( Frist 30. Juni des Folgejahres) Gewinne / Verluste aus den einzelnen Einkunftsarten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen Einkommensteuerbescheid Unterjährig 4 mal Einkommensteuervorauszahlung (15.2,. 15.5, 15.8., 15.11.) Vorauszahlungen aufgrund von Schätzungen bzw. Vorjahresergebnissen -> Nachzahlung oder Gutschrift 12.Juni 2012 34
Umsatzsteuer Umsatzsteuerpflicht: Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens Steuerbefreiungen für bestimmte Berufsgruppen z.b. für Physiotherapeuten, Ärzte Keine Umsatzsteuer auf eigene Leistungen dafür aber auch kein Vorsteuerabzug 12.Juni 2012 35
Unechte Steuerbefreiung für Physiotherapeuten Es sind nur Umsätze aus Physiotherapeutische Behandlungen (Tätigkeit als Physiotherapeut) unecht umsatzsteuerfrei ( 6 Abs. 1 Z 19 UStG i.v.m. UStRL) Rechnungslegung ohne USt.-Ausweis andere Leistungen sind auf Umsatzsteuerpflicht zu überprüfen Vortragstätigkeit einschließlich der Abhaltung von Seminaren Schriftstellerische Tätigkeiten (auch in Fachzeitschriften) 12.Juni 2012 36
Rechnungslegung Steuerpflichtige Umsätze Rechnungslegung mit 20% USt. Ausweis Steuerfrei Umsätze (z.b. herkömmliche physioth. Behandlung) Rechnungslegung ohne USt. Ausweis Folgendes ist zu beachten: Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen Steuerschuld kraft Rechnungslegung 12.Juni 2012 37
Immobilie - Mietverhältnis alte Rechtslage bis 31.08.2012: Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Mieterlöse dadurch VSt-Abzug bei Wohnungskauf Mieterlöse mit 20 % USt neue Rechtslage (ab 01.09.2012) Option zur Umsatzsteuerpflicht nur wenn Mieter nahezu ausschließlich Umsätze mit VSt-Abzug (5% Grenze) Vermietung an Physiotherapeuten keine Option zur Umsatzsteuerpflicht mehr möglich 12.Juni 2012 38
Sozialversicherung GSVG für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Umfasst: Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Physiotherapeuten - Neue Selbstständige Pflichtversicherung sofern Erwerbseinkommen die Versicherungsgrenzen übersteigt Versicherungsgrenze I: 6.453,36 (nur selbständig) Versicherungsgrenze II: 4.515,12 (selb- und unselbständig) 12.Juni 2012 39
Beitragssätze Physiotherapeuten Niedrigere BMGL von der jeweiligen Versicherungsgrenze abhängig Zusätzlich verpflichtende Selbstständigenvorsorge (1,53% der KV-Beitragsgrundlagen) Überschreiten der Versicherungsgrenzen Meldung sofort (Strafzuschlag) 12.Juni 2012 40
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