Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen nach 3 des Vertrages, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen (Zielkatalog mit Erstellung des Zeit- und Ablaufplanes nach den vorgegebenen Projektzielen) c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem 2,10 unter Verwendung des Musters 7 RLBau d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschl. Untersuchen und Bewerten 3,90 von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel - der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, - der Umweltbelange einschl. der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen, - der gestalterischen und funktionalen Anforderungen, - Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, - Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachl. Beteiligter e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum 2,00 terminlichen Ablauf f) Kostenschätzung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die erste 0,75 Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren und Übergeben der 0,25 Vorplanungsergebnisse 10,00 Seite 1 von 8
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter 4,50 Vertiefung z.b. der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Mitwirken beim Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen 0,20 und Behörden (Federführung der Verhandlungen entsprechend 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages - 0,4 v. H.) c) Darstellen des Entwurfs im Maßstab 1: 500 bis 1:100 nach Abschnitt 7,20 F3 RLBau, mit erforderlichen Angaben insbesondere - zur Bepflanzung, - zu Materialien und Ausstattungen, - zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben, - zum terminlichen Ablauf d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und 1,30 Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Erstellen des Erläuterungsberichtes unter Verwendung des Musters 7 RLBau mit Anlagen 1 und 2 e) Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die zweite 1,10 Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau einschließlich zugehöriger Mengenermittlung f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung in allen 0,80 Kostengruppen; bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse; Zusammenfassen der Unterlagen zur Entwurfsunterlage Bau / Bauunterlage gemäß nach Abschnitt F 3 RLBau und Übergabe der Unterlagen gem. Punkt 5.8.2 des Vertrages 15,60 Seite 2 von 8
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für 3,00 öffentlichrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Übergeben dieser Unterlagen b) Mitwirken beim Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch 0,10 notwendigen Verhandlungen mit den Behörden (Federführung beim Einreichen der Vorlagen und noch notwendige Verhandlungen, entsprechend 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages - 0,2 v.h. ) c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und 0,70 Berechnungen 3,80 Seite 3 von 8
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf der Grundlage der 7,50 Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, ja nach Art des 6,50 Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an 1,00 der Planung fachlich Beteiligter d) DIN-gemäßes zeichnerisches Darstellen der mit den für die 8,00 Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere - zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und relief, - zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen, - zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten, - zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrecht lichen Maßnahmen e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung 1,50 bis zur Übereinstimmung mit der tatsächlich zu realisierenden Ausführung (maximal: 25,0 v.h. Sätze) 25,00 Seite 4 von 8
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Leistungsstufe 3 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen 3,00 nach Leistungsbereichen insbesondere unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien Vergabeverfahren des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes und unter Verwendung der Standardleistungsbücher für das Bauwesen (StLBBau) unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung 2,10 als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den 0,30 an der Planung fachlich Beteiligten einschließlich Erarbeiten von Beiträgen zur Erstellung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) und der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) d) Aufstellen eines Terminplans (Balkendiagramm) nach Maßgabe der Vertragsfristen unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse e) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage der vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung g) ( Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen 0,00 für alle Leistungsbereiche, einschl. Führen der Bewerber- und Bieterliste - 0,1 v. H. ) 6,90 Seite 5 von 8
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) a) ( Einholen von Angeboten - 0,2 v.h.) 0,00 b) Prüfen und Werten der Angebote (ohne Durchsicht und Nachrechnung 1,00 der Hauptangebote und ohne Aufstellen des Preisspiegels für die Hauptangebote - 0,2 v.h. ) Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise c) (Führen von Bietergesprächen (0,1 v. H)) Teilnehmen an und Auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern 0,30 d) Erstellen der Vergabevorschläge unter Verwendung der VHB-Muster, 0,45 Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche 0,00 (Zusammenstellung d. Vertragsunterlagen und Auftragserteilung - 0,1 v.h.) f) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer 0,40 bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung unter Beachtung der Anforderungen nach Muster 16-17 RLBau; bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst g) Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,25 2,40 Seite 6 von 8
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Leistungsstufe 4 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der 15,00 Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen 1,00 c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung 1,00 fachlich Beteiligten d) Fortschreiben und Überwachen eines Terminplanes (Balkendiagramm) 1,00 nach Maßgabe der Vertragsfristen unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse e) Dokumentation des Bauablaufes, Führen des Bautagebuches gemäß 1,00 Richtlinie zum Führen des Bautagebuches (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes, Feststellen des Anwuchsergebnisses f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen jeweils 1,50 nach Baufortschritt unabhängig von Rechnungszugängen g) Rechnungsprüfung gemäß 6 Nummer 6.4.4 einschließlich 2,50 Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen, sowie Prüfen von Nachträgen von bauausführenden Firmen gemäß dem Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB) h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträge i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß 1,30 VOB/B 4 Absatz 10 nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran Fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen Unterlagen, wie z.b Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise (vgl. Muster 14 RLBau) Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften Seite 7 von 8
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,25 k) Mitwirken bei der Übergabe des Objektes gemäß Abschnitt H RLBau 0,45 einschließlich Zusammenstellen und Übergeben der dafür erforderlichen Unterlagen (vgl. Muster 14 RLBau) l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten 1,00 Mängel m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche 0,00 n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen 1,00 Maßnahmen o) Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch 1,00 Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag sowie unter Verwendung der Muster 16-18 RLBau oder gleichwertig; bei mehrerer Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst p) Kostenfeststellung mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung 0,00 unter Verwendung des Musters 6 RLBau q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der 0,25 zeichnerischen Darstellungen (letzter Stand der Ausführungs- und Detailplanung) in zweifacher Ausfertigung und digital und rechnerischen Ergebnisse (Kosten, Flächen, Rauminhalte) des Objekts unter Verwendung des Musters 6 RLBau 28,75 Seite 8 von 8