Band III Städtebauliches Sondervermögen

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Transkript:

Haushalt 217/218 Band III Städtebauliches Sondervermögen Sanierungsgebiet Wieck Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt Stadtumbau Ost Schönwalde I Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II Stadtumbau Ost Schönwalde II Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite

Inhaltsverzeichnis Seite Gliederung des Band III Haushalt 217/218-192 Sanierungsgebiet Wieck Haushalt 217/218-161 Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt Haushalt 217/218-162 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt Haushalt 217/218-193 Stadtumbau Ost Schönwalde I Haushalt 217/218-199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Schönwalde II Haushalt 217/218-198 Stadtumbau Ost Schönwalde II Haushalt 217/218-194 Stadtumbau Ost Ostseeviertel Parkseite

5 Gliederung des Band III Städtebauliches Sondervermögen Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat nach 64 KV MV für Städtebauliches Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß 136 Baugesetzbuch (BauGB), städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß 165 BauGB eine Sonderrechnung zu führen. Somit wurden abweichend vom Kernhaushalt keine Teilhaushalte gebildet, sondern jedes Sondervermögen wird in einem eigenen Haushalt geführt. Im Kernhaushalt wird im Teilhaushalt 5 das Produkt 5113 Städtebauförderung dargestellt und ist in Leistungen entsprechend den Sondervermögen untergliedert. In diesem Produkt werden nur die Komplementäranteile, zusätzlichen Eigenanteile und Aufwendungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die einzelnen Sondervermögen abgebildet. Die Sondervermögen selbst sind entsprechend den Leistungen aufgebaut und stellen alle Einnahmen und Ausgaben der Städtebauförderung in ihrer Gesamtheit dar. Aufstellung der Städtebaulichen Sondervermögen (SSV) TH Teilhaushalt Produkt Nr. SSV Bezeichnung 5 Stadtbauamt 5113 Städtebauförderung Kernhaushalt 192 Sanierungsgebiet Wieck SSV 161 Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt SSV 162 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die soziale Stadt - Greifswald, Fleischervorstadt SSV 193 Stadtumbau-Ost Greifswald Schönwalde I SSV 199 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die soziale Stadt - Greifswald, Schönwalde II 198 Stadtumbau-Ost Greifswald Programmteil Aufwertung Schönwalde II 194 Stadtumbau-Ost Greifswald Ostseeviertel Parkseite SSV SSV SSV

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7 Haushalt 217/218 Städtebauliches Sondervermögen 192 - Sanierungsgebiet Wieck - Haushaltssatzung - Vorbericht - Haushaltsplan

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9 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 1.1 Bewirtschaftungsregelungen in Ausführung des Haushaltsplanes 1.1.1 Deckungsfähigkeit 1.1.2 Haushaltsüberschreitungen 1.1.3 Ermächtigungsübertragungen 2 Haushaltssatzung 192 Sanierungsgebiet Wieck 3 Vorbericht zum Haushaltsplan 217 / 218 3.1 Entwicklung der Städtebauförderung 3.2 Laufende Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 217 / 218 4 Weitere Anlagen 4.1 Investitionsprogramm 5 Haushaltsplan 217 / 218 5.1 Ergebnishaushalt 5.2 Übersicht über Erträge und Aufwendungen 5.3 Finanzhaushalt

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11 1 Einleitung

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13 1.1 Bewirtschaftungsregelungen in Ausführung des Haushaltsplanes 1.1.1 Deckungsfähigkeit 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik: Innerhalb eines Teilergebnishaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt wird. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Ein entsprechender Deckungsvermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. Dies gilt auch für die Auszahlungen, soweit die Aufwendungen Auszahlungen zur Folge haben. 14 Abs. 3 GemHVO- Doppik: Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit können innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Ein entsprechender Deckungsvermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. 14 Abs.4 GemHVO- Doppik: Ansätze für ordentliche Auszahlungen können zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt werden. Dieser Vermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. 1.1.2 Haushaltsüberschreitungen Es gelten die Regelungen des Kernhaushaltes. 1.1.3 Ermächtigungsübertragungen 15 Abs. 1 GemHVO- Doppik: Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes können bei einem ausgeglichenen Haushalt durch Haushaltsvermerk ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden, soweit der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr dennoch erreicht werden kann. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Es gelten die Regelungen des Kernhaushaltes.

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15 2 Haushaltssatzung 192 Sanierungsgebiet Wieck

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17 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 217/218 Städtebauliches Sondervermögen 192 Sanierungsgebiet Wieck Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 217 und 218 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.1 EUR 1.1 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.1 EUR 1.1 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf EUR EUR die Einstellung in Rücklagen auf EUR EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf EUR EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf EUR EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 129.8 EUR 129.8 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 1.1 EUR 1.1 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 29.7 EUR 29.7 EUR

18 217 218 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf EUR EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 69.3 EUR 69.3 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 69.3 EUR 69.3 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. entfällt 3 Verpflichtungsermächtigungen 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 5 Hebesätze 6 derzeit nicht belegt entfällt 7 Stellen gemäß Stellenplan

19 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres 217 218 betrug liegt noch nicht vor liegt noch nicht vor Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt liegt noch nicht vor liegt noch nicht vor und zum 31.12. des Haushaltsjahres liegt noch nicht vor liegt noch nicht vor 9 Besonderer Bewirtschaftungsregelungen Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gilt diese auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt 1 Ermächtigungsübertragungen Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen werden gemäß 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Greifswald, Dr. Stefan Fassbinder Oberbürgermeister Siegel

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21 3 Vorbericht zum Haushaltsplan 215 / 216

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23 3.1 Entwicklung der Städtebauförderung Entsprechend der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern gewährt das Land nach Maßgabe der Bestimmungen der Europäischen Union, des Baugesetzbuches, den entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern und der Landeshaushaltsordnung M-V, Zuwendungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Fördermittel sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und auf diese Weise zugleich die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern. Entsprechend 157 BauGB bediente sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Erfüllung der mit den Städtebaufördermitteln in Verbindung stehenden Aufgaben bis zum 3.9.212 eines Sanierungsträgers als Treuhänder, der BauBeCon Sanierungsträger GmbH. Seit dem 1.1.212 werden die Aufgaben in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eigenständig ausgeführt. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhielt von 1991 28 Zuwendungen für das Sanierungsgebiet Wieck. Fördermittel bis 28: davon Komplementäranteil: 3.743.486 EUR 1.67.499 EUR Weitere Fördermittel wurden nicht bewilligt und werden auch nicht beantragt. Das Sanierungsgebiet befindet sich bereits in der Abrechnungsphase gegenüber dem Landesförderinstitut M-V. Die Wiecker Grundstückseigentümer beteiligten sich bis 216 an den Sanierungsmaßnahmen über die freiwillige Ablöse der Ausgleichsbetragszahlung nach 154 BauGB mit 329.342,17 EUR. Derzeit erfolgt die Ausgleichsbetragserhebung durch Erlass von Bescheiden.

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25 3.2 Entwicklung der wichtigsten Erträge und Einzahlungen sowie der Aufwendungen und Auszahlungen 217 218 Angaben in EUR Ertrag Einzahlung Ertrag Einzahlung Steuern und ähnliche Abgaben Allgemeine Umlagen und sonstige Transferleistungen Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bestandsveränderung Sonstige laufende Erträge, Einzahlungen 1. 129.7 1. 129.7 Zinserträge 1 1 1 1 Summe 1.1 129.8 1.1 129.8 Angaben in EUR Aufwand Auszahlung Aufwand Auszahlung Personal- u. Versorgungsaufwand Sach- und Dienstleistungen 1. 1. 1. 1. Abschreibungen Zuwendungen, Umlagen, Transferleistungen Soziale Sicherung Sonstige laufende Leistungen 99.1 99.1 99.1 99.1 Summe 1.1 1.1 1.1 1.1 Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben entfällt

26 Allgemeine Umlagen und sonstige Transferleistungen entfällt Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte entfällt Privatrechtliche Leistungsentgelte entfällt Kostenerstattungen und Kostenumlage entfällt Bestandsveränderung entfällt Sonstige laufende Erträge und Einzahlungen Hier sind die Erträge aus der Ausgleichsbetragserhebung gemäß 154 Baugesetzbuch geplant. Das Sanierungsgebiet befindet sich derzeit in Abrechnung. Die Abweichung zwischen Einzahlung und Erträgen ergibt sich aus dem Zugang zum Sonderposten, der nicht ertragswirksam ist. Zinserträge Hier sind die Zinserträge der Bank geplant. Sach- und Dienstleistungen Da sich das Sanierungsgebiet in Abrechnung befindet sind in den Sach- und Dienstleistungen lediglich sonstige Aufwendungen des Grundstücksverkehrs dargestellt. Abschreibungen entfällt Zuwendungen, Umlagen, Transferleistungen entfällt

Sonstige laufende Aufwendungen Unter den sonstigen laufenden Aufwendungen werden die Kontoführungsgebühren und die Abführung in den Sonderposten erfasst. Die Abführung in den Sonderposten ist erforderlich, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. 27

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29 4 Weitere Anlagen

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31 Muster 1a (zu 1 Absatz 2 Nummer 6 GemHVO-Doppik) Seite1/1 lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme Gesamtein-/-auszahlungen Teilhaushalt Produktgruppe 4.1 Investitionsprogramm - 192 - "Sanierungsgebiet Wieck" Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit' Ergebnisse 215 Ansatz 216 Ansatz 217 Ansatz 218 Ansatz 219 Ansatz 22 Planungs-daten der weiteren Haushalts-jahre bis zum Abschluss der Maßnahme bis einschließlich des Haus-haltsvorjahres bereitgestellte Mittel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 511 in davon bereits geleistet Gesamt ¹ Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gemäß 4 Absatz 12 Nummer 23 GemHVO-Doppik

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33 5 Haushaltsplan 217 / 218

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35 5.1 Ergebnishaushalt

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39 5.2 Übersicht über Erträge und Aufwendungen

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43 5.3 Finanzhaushalt

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47 Haushalt 217/218 Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt - Haushaltssatzung - Vorbericht - Haushaltsplan - Investitionsprogramm

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49 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 1.1 Bewirtschaftungsregelungen in Ausführung des Haushaltsplanes 1.1.1 Deckungsfähigkeit 1.1.2 Haushaltsüberschreitungen 1.1.3 Ermächtigungsübertragungen 2 Haushaltssatzung 161 Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt 3 Vorbericht zum Haushaltsplan 215 / 216 3.1 Entwicklung der Städtebauförderung 3.2 Laufende Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 215 / 216 4 Weitere Anlagen 4.1 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 4.2 Investitionsprogramm 5 Haushaltsplan 215 / 216 5.1 Ergebnishaushalt 5.2 Übersicht über Erträge und Aufwendungen 5.3 Finanzhaushalt

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51 1 Einleitung

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53 1.1 Bewirtschaftungsregelungen in Ausführung des Haushaltsplanes 1.1.1 Deckungsfähigkeit 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik: Innerhalb eines Teilergebnishaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt wird. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Ein entsprechender Deckungsvermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. Dies gilt auch für die Auszahlungen, soweit die Aufwendungen Auszahlungen zur Folge haben. 14 Abs. 3 GemHVO- Doppik: Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit können innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Ein entsprechender Deckungsvermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. 14 Abs.4 GemHVO- Doppik: Ansätze für ordentliche Auszahlungen können zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt werden. Dieser Vermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. 1.1.2 Haushaltsüberschreitungen Es gelten die Regelungen des Kernhaushaltes. 1.1.3 Ermächtigungsübertragungen 15 Abs. 1 GemHVO- Doppik: Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes können bei einem ausgeglichenen Haushalt durch Haushaltsvermerk ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden, soweit der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr dennoch erreicht werden kann. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Es gelten die Regelungen des Kernhaushaltes.

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55 2 Haushaltssatzung 161 Sanierungsgebiet Innenstadt/ Fleischervorstadt

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57 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 217 / 218 Städtebauliches Sondervermögen 161 Sanierungsgebiet Innenstadt / Fleischervorstadt Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom.. und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 217 und 218 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.97.2 EUR 8.381. EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 5.97.2 EUR 8.381. EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf EUR EUR die Einstellung in Rücklagen auf EUR EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf EUR EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf EUR EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 6.216.943 EUR 11.582.734 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 5.86.7 EUR 8.289. EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 41.243 EUR 3.293.734 EUR

58 217 218 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf EUR EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.543.97 EUR 4.494.642 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.983.2 EUR 8.75.2 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 439.23 EUR - 4.21.558 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 217 218 7.494.8 EUR 1.934.6 EUR. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze entfällt 6 derzeit nicht belegt

59 7 Stellen gemäß Stellenplan entfällt 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres und zum 31.12. des Haushaltsjahres liegt noch nicht vor liegt noch nicht vor liegt noch nicht vor 9 Besonderer Bewirtschaftungsregelungen Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gilt diese auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt 1 Ermächtigungsübertragungen Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen werden gemäß 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Greifswald, Dr. Stefan Fassbinder Oberbürgermeister Siegel

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61 3 Vorbericht zum Haushaltsplan 217 / 218

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63 3.1 Entwicklung der Städtebauförderung Entsprechend der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern gewährt das Land nach Maßgabe der Bestimmungen der Europäischen Union, des Baugesetzbuches, den entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern und der Landeshaushaltsordnung M-V, Zuwendungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Fördermittel sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und auf diese Weise zugleich die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern. Entsprechend 157 BauGB bediente sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Erfüllung der mit den Städtebaufördermitteln in Verbindung stehenden Aufgaben bis zum 3.9.212 eines Sanierungsträgers als Treuhänder, der BauBeCon Sanierungsträger GmbH. Seit dem 1.1.212 werden die Aufgaben in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eigenständig ausgeführt. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhält seit 1992 Zuwendungen für das Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt. Die Förderung erfolgt aus nachfolgenden Förderprogrammen: - Allgemeines Programm Innenstadt - Denkmalschutzprogramm Innenstadt - Stadtumbau Ost Innenstadt - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Landeseigenes Programm Fördermittel bis einschließlich 216 bewilligt: 12.522.432,48 EUR davon Komplementäranteil: 27.757.142,76 EUR bewilligte Mittel bis 217-22: 11.382.45, EUR davon Komplementäranteil: 3.534.465, EUR Die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet beteiligten sich bis zum heutigen Zeitpunkt über die vorzeitige Ablöse der Ausgleichsbeträge mit 1.262.99,59 EUR an der Sanierung.

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65 3.2 Entwicklung der wichtigsten Erträge und Einzahlungen sowie der Aufwendungen und Auszahlungen 217 218 Angaben in EUR Ertrag Einzahlung Ertrag Einzahlung Steuern und ähnliche Abgaben Allgemeine Umlagen und sonstige Transferleistungen 996.9 111.6 383.7 67.5 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte 46.9 46.9 46.9 46.9 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bestandsveränderung 3.147.8 3.147.8 6.74.2 6.74.2 Sonstige laufende Erträge, Einzahlungen 1.64.4 2.835.443 1.16. 4.677.934 Zinserträge 75.2 75.2 5.2 5.2 Summe 5.97.2 6.216.943 8.381. 11.582.734 Angaben in EUR Aufwand Auszahlung Aufwand Auszahlung Personal- u. Versorgungsaufwand Sach- und Dienstleistungen 5.22.9 5.49.2 8.17. 8.81.2 Abschreibungen 8. 5. Zuwendungen, Umlagen, Transferleistungen 6. 6. 2. 2. Soziale Sicherung Sonstige laufende Leistungen 24.3 157.5 24. 7.8 Summe 5.97.2 5.86.7 8.381. 8.289. Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben entfällt

66 Allgemeine Umlagen und sonstige Transferleistungen Hierunter sind die Zuweisungen von Bund/Land und die Eigenanteile der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für Aufwendungen in allen Städtebaulichen Sondervermögen geplant. Der Unterschied zwischen den Erträgen und Einzahlungen kommt hier zustande, da einerseits die Verwaltungsgebühren an das Landesförderinstitut im Sondervermögen zwar als Ertrag erfasst, aber direkt vom Kernhaushalt an das Landesförderinstitut gezahlt werden und somit im Sondervermögen nicht zahlungswirksam sind, andererseits sind die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten zum Anlagevermögen ebenfalls nur ertrags- und nicht zahlungswirksam. Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte entfällt Privatrechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte werden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet für das D.4.-Vermögen (privat nutzbare Gebäude in Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald) aus Mieten und Pachten erzielt. Kostenerstattungen und Kostenumlage entfällt Bestandsveränderung Die Bestandsveränderung ist der Differenzbetrag zwischen den Bestandserhöhungen und Bestandsverminderungen bei fertigen und unfertigen Leistung für Maßnahmen an öff. nutzbaren Objekten. Sonstige laufende Erträge und Einzahlungen Hierunter sind die Erträge und Einzahlungen von Bund, Land und Gemeinde für die Investitionen geplant. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erträgen und Einzahlungen ergibt sich einerseits daraus, dass sich die Erträge aus der Auflösung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung der Gemeinde für öffentlich nutzbare Objekte im investiven Bereich widerspiegeln und andererseits, dass entweder Erträge in diesem Jahr entstehen und erst im Folgejahr zahlungswirksam werden oder bereits im Vorjahr entstanden sind und im laufenden Jahr zahlungswirksam werden. Zinserträge Hier sind die Zinserträge der Bank und ggf. fällig werdenden Vorteilsausgleiche geplant.

67 Sach- und Dienstleistungen Sach- und Dienstleistungen sind alle Aufwendungen, die für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, z. B.: - Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen - Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung ( 14 Nr. 3 BauGB) - Städtebauliche Planung - Erörterung der beabsichtigten Sanierung ( 14 Nr. 5 BauGB) - Öffentlichkeitsarbeit - Vergütung sonstiger Beauftragter - Verkehrswertgutachten - Sonstige Aufwendungen des Grundstücksverkehrs/Vertriebskosten - Maßnahmen der Verkehrssicherung und der Grundstückszwischennutzung - Auszahlungen für das SSV, Investitionsanteil Abschreibungen Abschreibungen entstehen lediglich im Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt. Der hier geplante Aufwand resultiert aus den Abschreibungen auf das vorhandene Anlagevermögen, welches aus Zuwendungen für private Investitionen mit einer zeitlichen Zweckbindung entsteht. Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam. Zuwendungen, Umlagen, Transferleistungen Hier sind alle Zuwendungen der Sondervermögen an private Investoren oder Wohnungsgesellschaften für kleinteilige Modernisierungen geplant, die keiner zeitlichen Zweckbindung unterliegen. Sonstige laufende Leistungen Unter den sonstigen laufenden Leistungen werden die Kontoführungsgebühren und Aufwendungen für die Verwaltungsgebühren an das Landesförderinstitut erfasst. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Aufwendungen und Auszahlungen kommt zustande, da Aufwendungen im Sondervermögen erfasst, aber nicht zahlungswirksam werden (Verwaltungsgebühren Landesförderinstitut).

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69 4 Weitere Anlagen

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71 4.1 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

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Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt / Flei Verpflichtungsermächtigungen 73 Übersicht über die voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen (gemäß 1 Absatz 2 Nummer 4 GemHVO-Doppik) Voraussichtlich fällige Ausgaben 218 219 22 221 222 und ff in EUR 1 2 3 4 5 217 7.494.8, 1.934.6,,,, Summe 7.494.8, 1.934.6,,,, Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen,,,,, 41 / 2 / 1.8.216 / 11:56 / -9

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75 Muster 1a (zu 1 Absatz 2 Nummer 6 GemHVO-Doppik) Seite1/1 lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme Gesamtein-/-auszahlungen Teilhaushalt Produktgruppe 4.3 Investitionsprogramm - 161 - "Innenstadt / Fleischervorstadt" Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit' Ergebnisse 215 Ansatz 216 Ansatz 217 Ansatz 218 Ansatz 219 Ansatz 22 Planungs-daten der weiteren Haushalts-jahre bis zum Abschluss der Maßnahme bis einschließlich des Haushaltsvorjahres bereitgestellte Mittel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 11 12 1 Stadtarchiv 511 52.791 2.. 38. 2.7. 2.68. 2.52.791 6.. 52.791 2 Ernst-Moritz-Arndt-Schule 511 9.395 1.. 1.4.8 2.369.6 2.385.6 1.9.395 6.. 9.395 3 Theater 511 828. 525.2 3.969. 5.853. 8.824.8 2.. 4 Toilette Stadtteil (Museumshafen) 511 1. 1. 2. 5 Verwaltungsgebäude Domstraße 511 1. 4. 1.. 1.5. 3.. 6 Klex 511 2. 3. 4.5. 5.. 7 F.-L.-Jahn-Gymnasium 511 4. 1.. 1.6. 3.. 8 B-Plan 55 - Erschließung 511 1. 5. 5. 5. 2.9. 4.5. 9 Hafenstraße 511 29.993 4. 4. 82.993 4. 35.468 1 Martin-Luther-Straße 511 7.763 697.3 5. 2. 57.763 75. 23.172 11 Mühlenstraße 511 2.55 1. 3., 2. 5. 7. 22.55 8. 2.55 12 Pf.-Wachsmann-Straße 511 51. 5. 5. 55. 1.26 13 Robert-Blum-Straße 511 26.624 623.4 3. 3. 26.624 7. 26.624 14 Domstraße (Zw.Rotgerber und Fleischer) 511 1. 3. 7. 2. 1.. 15 Baderstraße / Wallstraße 511 6. 2. 3. 55. 6. 16 Marienstraße 511 5. 3. 5. 1.. 1.7. 2.2. 17 Kuhstraße / Rossmühlenstraße - Gehweg 511 33. 35. 18 Platz der Freiheit 511 8. 8. 4.34. 4.5. 19 Fleischerstraße 511 5. 3. 52. 6. 2 Baustraße (nördlicher Teil) 511 3. 3. 54. 6. 21 Erich-Böhmke-Straße (nördlicher Teil) 511 3. 3. 54. 6. 22 Friedrich Löffler Straße 511 8. 5. 4.87. 5.. 23 Ausreichung zweckgebundene Zuwendungen 511 152.962 847.5 2.. 1.2. 3. 3. 2.482.8 5.. 622.2 in davon bereits geleistet Gesamt 282.78 6.338.2 5.942.8 8.564.8 13.514.6 1.363. 3.254.8 5.84.916 71.35. 773.262 ¹ Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gemäß 4 Absatz 12 Nummer 23 GemHVO-Doppik Für nachfolgende Maßnahmen werden die Mittel in 216 nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und es erfolgt eine Neuveranschlagung ab dem Haushaltsjahr 217 1 Stadtarchiv -1.76., 2 Ernst-Moritz-Arndt-Schule -76., 9 Hafenstraße -347., 1 Martin-Luther-Straße -647.3, 11 Mühlenstraße -8., 12 Pf.-Wachsmann-Straße -46., 13 Robert-Blum-Straße -623.4, 14 Domstraße (Zw.Rotgerber und Fleischer) -8., 15 Baderstraße -6.,

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77 5 Haushaltsplan 217 / 218

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79 5.1 Ergebnishaushalt

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Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt / Flei Ergebnishaushalt 217 / 218 81 Nr. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Ansatz Ansatz Planung Planung 217 218 219 22 in EUR 1 2 3 4 2 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge 415111 415112 415113 4171 4172 4174 41741 vom Bund vom Land von der Gemeinde vom Bund vom Land von Gemeinden von Gemeinden (Verrechnung Verwaltungsgebühren LFI) 996.9 295.392 295.392 278.16 24.344 24.344 62.912 16.5 383.7 12. 12. 96. 22.95 22.95 21.6 16.2 316.3 85. 85. 8. 16.15 16.15 15.2 18.8 316. 85. 85. 8. 16.15 16.15 15.2 18.5 5 privatrechtliche Leistungsentgelte 4411 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 46.9 4. 46.9 4. 46.9 4. 46.9 4. 44111 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 6.9 6.9 6.9 6.9 7 + Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 4.633.2 7.85.2 13.355. 1.33.4 45131 451521 451523 Bestandserhöhung BKO Privat nutzbare Objekte Öffentlich nutzbare Objekte (Übrige) 4.4 65. 3.942.8 4.4 3. 7.464.8 4.4 2. 13.114.6 4.4 2. 1.63. 9 - Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 45132 45157 45158 sonstige laufende Erträge 466131 466132 4671 4674 4675 4679 Bestandsverminderung BKO Bestandverminderung SSV: Fertige Leistungen und fertige Erzeugnisse, privat nutzbare Objekte Bestandsverminderung SSV: Fertige Leistungen / Erzeugnisse, öff. nutzbare Objekte Bund Land Ausgleichsbeträge ( 154 BauGB) Erträge aus Verkaufserlösen privat nutzbare Objekte Erträge aus der Auflösung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung der Gemeinde für öff. nutzbare Objekte Sonstige -1.485.4-15. -1. -1.37.4 1.64.4 424.31 424.31 1. 1. 622.338 6. -1.65. -15. -1. -95. 1.16. 283.5 283.5 1. 1. 483.9-6.465. -15. -1. -6.35. 6.56. 1.488.35 1.488.35 1. 1. 3.473.3-9.915. -15. -1. -9.8. 1.1. 1.453.5 1.453.5 1. 1. 6.993. 1 13 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52315 5232 52325 526114 526115 526123 526127 5262 52643 52649 52691 52692 52694 Grundstücke des Umlaufvermögens Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen Grundstücke des Umlaufvermögens Städtebauliche Planung Öffentlichkeitsarbeit Vergütung sonstiger Beauftragter Verkehrswertgutachten Sonstige Aufwendungen des Grundstücksverkehrs / Vertriebskosten Maßnahmen der Verkehrssicherung und der Grundstückszwischennutzung Ordnungsmaßnahmen nach 147 Abs. 2 BauGB Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für privat nutzbare Objekte Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte Aufwendungen für abgeschlossene Maßnahmen 5.832. 5.22.9 45. 4.2 5. 14. 135. 12. 1. 76. 1. 745.9 3.942.8 5. 8.33.8 8.17. 45. 4.2 5. 4. 15. 11. 1. 6. 1. 2. 75. 7.464.8 5. 13.813.2 13.556.8 45. 4.2 5. 4. 15. 11. 1. 6. 1. 75. 13.114.6 5. 1.761.3 1.535.2 45. 4.2 5. 7. 15. 11. 1. 6. 1. 75. 1.63. 5. 14 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung 53221 Geleistete Zuwendungen Städtebauliches Sondervermögen 8. 8. 5. 5. 8. 8. 5. 5. 16 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 54159 an den sonstigen privaten Bereich 6. 6. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 18 sonstige laufende Aufwendungen 5635 5637 563791 56411 5681 Öffentliche Bekanntmachungen Bankgebühren Verwaltungsgebühren Landesförderinstitut Gebäudeversicherungen Grundsteuer 24.3 2. 2 16.5 6 5. 24. 2. 2 16.2 6 5. 26.6 2. 2 18.8 6 5. 26.3 2. 2 18.5 6 5. 19 2 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 11 bis 18) laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Saldo der Nummern 1 und 19) 5.97.2-75.2 8.381. -5.2 13.863.4-5.2 1.811.5-5.2 1 von 2 41 / 2 / 3.12.216 / 12:39 / -4

Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt / Flei Ergebnishaushalt 217 / 218 82 Nr. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Ansatz Ansatz Planung Planung 217 218 219 22 in EUR 1 2 3 4 21 Zinserträge und sonstige Finanzerträge 47159 4799 von sonstigen Banken und Sparkassen Zinserträge - Sonstige 75.2 2 75. 5.2 2 5. 5.2 2 5. 5.2 2 5. 23 24 27 28 31 34 37 Finanzergebnis (Saldo der Nummern 21 und 22) ordentliches Ergebnis (Summe der Nummern 2 und 23) außerordentliches Ergebnis (Saldo der Nummern 25 und 26) Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der Rücklagen (Summe der Nummern 24 und 27) Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der zweckgebundenen Ergebnisrücklagen (Saldo der Nummern 28, 29 und 3) Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen (Saldo der Nummern 31, 32 und 33) Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) (Saldo der Nummern 34, 35 und 36) 75.2 5.2 5.2 5.2 2 von 2 41 / 2 / 3.12.216 / 12:39 / -4

83 5.2 Übersicht über Erträge und Aufwendungen

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Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt / Flei 85 Übersicht über Erträge und Aufwendungen 217 / 218 Nr. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Ansatz Ansatz Planung Planung 217 218 219 22 in EUR 1 2 3 4 darunter: 2. + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge 415111 415112 415113 4171 4172 4174 41741 vom Bund vom Land von der Gemeinde vom Bund vom Land von Gemeinden von Gemeinden (Verrechnung Verwaltungsgebühren LFI) 996.9 295.392 295.392 278.16 24.344 24.344 62.912 16.5 383.7 12. 12. 96. 22.95 22.95 21.6 16.2 316.3 85. 85. 8. 16.15 16.15 15.2 18.8 316. 85. 85. 8. 16.15 16.15 15.2 18.5 darunter: darunter: darunter: 5. + privatrechtliche Leistungsentgelte 4411 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 46.9 4. 46.9 4. 46.9 4. 46.9 4. 44111 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 6.9 6.9 6.9 6.9 darunter: 5.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 4411 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 46.9 4. 46.9 4. 46.9 4. 46.9 4. 44111 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 6.9 6.9 6.9 6.9 7. + Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 45131 451521 451523 Bestandserhöhung BKO Privat nutzbare Objekte Öffentlich nutzbare Objekte (Übrige) 4.633.2 4.4 65. 3.942.8 7.85.2 4.4 3. 7.464.8 13.355. 4.4 2. 13.114.6 1.33.4 4.4 2. 1.63. - Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 45132 45157 45158 9. + Sonstige laufende Erträge 466131 466132 4671 4674 4675 4679 Bestandsverminderung BKO Bestandverminderung SSV: Fertige Leistungen und fertige Erzeugnisse, privat nutzbare Objekte Bestandsverminderung SSV: Fertige Leistungen / Erzeugnisse, öff. nutzbare Objekte Bund Land Ausgleichsbeträge ( 154 BauGB) Erträge aus Verkaufserlösen privat nutzbare Objekte Erträge aus der Auflösung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung der Gemeinde für öff. nutzbare Objekte Sonstige -1.485.4-15. -1. -1.37.4 1.64.4 424.31 424.31 1. 1. 622.338 6. -1.65. -15. -1. -95. 1.16. 283.5 283.5 1. 1. 483.9-6.465. -15. -1. -6.35. 6.56. 1.488.35 1.488.35 1. 1. 3.473.3-9.915. -15. -1. -9.8. 1.1. 1.453.5 1.453.5 1. 1. 6.993. darunter: 1. Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit darunter: darunter: 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52315 5232 52325 526114 526115 526123 526127 5262 52643 52649 52691 52692 52694 Grundstücke des Umlaufvermögens Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen Grundstücke des Umlaufvermögens Städtebauliche Planung Öffentlichkeitsarbeit Vergütung sonstiger Beauftragter Verkehrswertgutachten Sonstige Aufwendungen des Grundstücksverkehrs / Vertriebskosten Maßnahmen der Verkehrssicherung und der Grundstückszwischennutzung Ordnungsmaßnahmen nach 147 Abs. 2 BauGB Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für privat nutzbare Objekte Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte Aufwendungen für abgeschlossene Maßnahmen 5.832. -5.22.9-45. -4.2-5. -14. -135. -12. -1. -76. -1. -745.9-3.942.8-5. 8.33.8-8.17. -45. -4.2-5. -4. -15. -11. -1. -6. -1. -2. -75. -7.464.8-5. 13.813.2-13.556.8-45. -4.2-5. -4. -15. -11. -1. -6. -1. -75. -13.114.6-5. 1.761.3-1.535.2-45. -4.2-5. -7. -15. -11. -1. -6. -1. -75. -1.63. -5. darunter: 1 von 2 41 / 2 / 3.12.216 / 12:42 / -4

Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt / Flei 86 Übersicht über Erträge und Aufwendungen 217 / 218 Nr. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Ansatz Ansatz Planung Planung 217 218 219 22 in EUR 1 2 3 4 13.2 Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung 52315 5232 52325 Grundstücke des Umlaufvermögens Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen Grundstücke des Umlaufvermögens -99.2-45. -4.2-5. -99.2-45. -4.2-5. -99.2-45. -4.2-5. -99.2-45. -4.2-5. 14.- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung 53221 Geleistete Zuwendungen Städtebauliches Sondervermögen -8. -8. -5. -5. -8. -8. -5. -5. 16. - Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 54159 an den sonstigen privaten Bereich -6. -6. -2. -2. -2. -2. -2. -2. darunter: 16.1 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 54159 an den sonstigen privaten Bereich -6. -6. -2. -2. -2. -2. -2. -2. darunter: 18. - Sonstige laufende Aufwendungen 5635 5637 563791 56411 5681 Öffentliche Bekanntmachungen Bankgebühren Verwaltungsgebühren Landesförderinstitut Gebäudeversicherungen Grundsteuer -24.3-2. -2-16.5-6 -5. -24. -2. -2-16.2-6 -5. -26.6-2. -2-18.8-6 -5. -26.3-2. -2-18.5-6 -5. 19. Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 2. Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit 21. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 47159 4799 von sonstigen Banken und Sparkassen Zinserträge - Sonstige -5.97.2-75.2 75.2 2 75. -8.381. -5.2 5.2 2 5. -13.863.4-5.2 5.2 2 5. -1.811.5-5.2 5.2 2 5. darunter: 21.1 Zinserträge 47159 von sonstigen Banken und Sparkassen 2 2 2 2 2 2 2 2 21.2 Sonstige Finanzerträge 4799 Zinserträge - Sonstige 75. 75. 5. 5. 5. 5. 5. 5. darunter: 23. Finanzergebnis 24. Ordentliches Ergebnis 27. Außerordentliches Ergebnis 28. Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der Rücklagen darunter: 31. Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der zweckgebundenen Ergebnisrücklagen 34. Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) vor Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen 37. Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) nachrichtlich: 75.2 5.2 5.2 5.2 2 von 2 41 / 2 / 3.12.216 / 12:42 / -4

87 5.3 Finanzhaushalt

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Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt / Flei Finanzhaushalt 217 / 218 89 Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten (gemäß 3 Absatz 1 Satz 1 GemHVO- Doppik) Ansatz Ansatz Planung Planung 217 218 219 22 in EUR 1 2 3 4 2 + Zuwendungen,allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen 6171 6172 6176 vom Bund vom Land von Gemeinden 111.6 24.344 24.344 62.912 67.5 22.95 22.95 21.6 47.5 16.15 16.15 15.2 47.5 16.15 16.15 15.2 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6411 64111 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 46.9 4. 6.9 46.9 4. 6.9 46.9 4. 6.9 46.9 4. 6.9 7 + Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 65131 651521 651523 Bestanderhöhung BKO Privat nutzbare Objekte Öffentlich nutzbare Objekte (Übrige) 4.633.2 4.4 65. 3.942.8 7.85.2 4.4 3. 7.464.8 13.355. 4.4 2. 13.114.6 1.33.4 4.4 2. 1.63. - Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 65132 65157 65158 Bestandsverminderung BKO Bestandsverminderung SSV: Fertige Leistungen / Erzeugnisse, privat nutzbare Objekte Bestandsverminderung SSV: Fertige Leistungen / Erzeugnisse, öff. nutzbare Objekte -1.485.4-15. -1. -1.37.4-1.65. -15. -1. -95. -6.465. -15. -1. -6.35. -9.915. -15. -1. -9.8. 9 + Sonstige laufende Einzahlungen 6671 6674 6675 66751 66752 6679 Ausgleichsbeträge ( 154 BauGB) Einzahlungen aus Verkaufserlösen privat nutzbare Objekte Einzahlungen für erhaltene Anzahlungen auf Bestellung der Gemeinde für öff. nutzbare Objekte Einzahlungen für erhaltene Anzahlungen auf Bestellung der Gemeinde für öff. nutzbare Objekte Abgang sonstiger Sonderposten für Maßnahmen an öffentlich nutzbaren Objekten Sonstige 2.835.443 1. 1. 622.338 1.195.43 848.62 6. 4.677.934 1. 1. 483.9 3.517.934 566.1 8.92.1 1. 1. 3.473.3 2.36.1 2.976.7 9.649.136 1. 1. 6.993. -36.864 2.97. 1 Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 1 bis 9) 6.141.743 11.532.534 15.94.5 1.131.936 13 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 72315 7232 72325 726114 726115 726123 726127 7262 72643 72649 72691 72692 72694 Grundstücke des Umlaufvermögens Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen Grundstücke des Umlaufvermögens Städtebauliche Planung Erörterung der beabsichtigten Sanierung (14 Nr. 5 BauGB) Vergütung sonstiger Beauftragter Verkehrswertgutachten Sonstige Aufwendungen des Grundstücksverkehrs / Vertriebskosten Maßnahmen der Verkehrssicherung und der Grundstückszwischennutzung Ordnungsmaßnahmen nach 147 Abs. 2 BauGB Auszahlungen für das SSV, Investitionsanteil für privat nutzbare Objekte Auszahlungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte Auszahlungen für abgeschlossene Maßnahmen 5.49.2 45. 4.2 5. 14. 135. 12. 1. 76. 1. 745.9 3.789.1 5. 8.81.2 45. 4.2 5. 4. 15. 11. 1. 6. 1. 2. 75. 7.439. 5. 13.52. 45. 4.2 5. 4. 15. 11. 1. 6. 1. 75. 13.59.8 5. 1.521.8 45. 4.2 5. 7. 15. 11. 1. 6. 1. 75. 1.49.6 5. 14 - Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen 74159 an den sonstigen privaten Bereich 6. 6. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 16 - Sonstige laufende Auszahlungen 7635 7637 76411 7681 7699 Öffentliche Bekanntmachungen Bankgebühren Gebäudeversicherungen Grundsteuer Sonstige 157.5 2. 2 6 5. 149.7 7.8 2. 2 6 5. 7.8 2. 2 6 5. 7.8 2. 2 6 5. 17 Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der Nummern 11 bis 16) 5.86.7 8.289. 13.79.8 1.729.6 18 Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Saldo der Nummern 1 und 17) 335.43 3.243.534 2.194.7-597.664 19 + Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlungen 67159 6799 von sonstigen Banken und Sparkassen Sonstige 75.2 2 75. 5.2 2 5. 5.2 2 5. 5.2 2 5. 21 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Saldo der Nummern 19 und 2) 75.2 5.2 5.2 5.2 22 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nummern 18 und 21) 41.243 3.293.734 2.244.9-547.464 25 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nummern 23 und 24) 26 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Summe der Nummern 22 und 25) 41.243 3.293.734 2.244.9-547.464 27 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 851.2 9. 5. 5. 1 von 2 41 / 2 / 3.12.216 / 12:4 / -4

Städtebauliches Sondervermögen 161 - Sanierungsgebiet Innenstadt / Flei Finanzhaushalt 217 / 218 9 Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten (gemäß 3 Absatz 1 Satz 1 GemHVO- Doppik) Ansatz Ansatz Planung Planung 217 218 219 22 in EUR 1 2 3 4 681411 68142 681431 für das Anlagevermögen des Städtebaulichen Sondervermögens vom Land für das Anlagevermögen des Städtebaulichen Sondervermögens 289.48 289.48 272.384 36. 36. 288. 17. 17. 16. 17. 17. 16. 28 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 683312 683313 683314 683322 683323 vom Bund vom Land von der Gemeinde vom Bund vom Land 2.418.57 187. 187. 176. 934.285 934.285 2.279.642 68. 68. 64. 1.39.821 1.39.821 88.832 34. 34. 32. 39.416 39.416 881.366 34. 34. 32. 39.683 39.683 32 + Einzahlungen aus sonstigen Ausleihen und Kreditgewährungen 6876 vom sonstigen inländischen Bereich 788.8 788.8 25. 25. 25. 25. 25. 25. 33 + Einzahlungen aus Vorräten 688211 688221 688223 Bestandsverminderung von privat nutzbaren Objekten Bestandsverminderung von Maßnahmen an öff. nutzbaren Objekten Bestandsverminderung Betriebskosten 1.485.4 1. 1.37.4 15. 1.65. 1. 95. 15. 6.465. 1. 6.35. 15. 9.915. 1. 9.8. 15. 34 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 27 bis 33) 5.543.97 4.494.642 7.645.832 11.96.366 35 - Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 7845 Auszahlungen für Zuwendungen aus dem Städtebaulichen Sondervermögen 2.. 2.. 1.2. 1.2. 3. 3. 3. 3. 39 - Auszahlungen für Vorräte 788212 78822 Öffentlich nutzbare Objekte Unfertige Leistungen 3.983.2 3.942.8 4.4 7.55.2 7.464.8 4.4 13.155. 13.114.6 4.4 1.13.4 1.63. 4.4 4 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 35 bis 39) 5.983.2 8.75.2 13.455. 1.43.4 41 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 34 und 4) -439.23-4.21.558-5.89.168 692.966 42 Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag (Summe der Nummern 26 und 41) -28.987-916.824-3.564.268 145.52 45 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Saldo der Nummern 43 und 44) 48 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Saldo der Nummern 46 und 47) 49 + Abnahme der liquiden Mittel 11.789.9 16.994.2 27.164.8 21.133. 5 - Zunahme der liquiden Mittel -11.76.913-16.77.376-23.6.532-21.278.52 51 Veränderung der liquiden Mittel (Saldo der Nummern 49 und 5) 28.987 916.824 3.564.268-145.52 52 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Saldo der Nummern 45, 48 und 51) 28.987 916.824 3.564.268-145.52 55 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen (Saldo der Nummern 53 und 54) 56 Kontrollrechnung (Summe der Nummern 42, 52 und 55) 6 Stand der liquiden Mittel zum 31.12 des Haushaltsjahres (Saldo der Nummern 59 und 51) -28.987-916.824-3.564.268 145.52 2 von 2 41 / 2 / 3.12.216 / 12:4 / -4

91 Haushalt 217/218 Städtebauliches Sondervermögen 162 - Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt - Haushaltssatzung - Vorbericht - Haushaltsplan - Investitionsprogramm

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93 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 1.1 Bewirtschaftungsregelungen in Ausführung des Haushaltsplanes 1.1.1 Deckungsfähigkeit 1.1.2 Haushaltsüberschreitungen 1.1.3 Ermächtigungsübertragungen 2 Haushaltssatzung 162 Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - Fleischervorstadt 3 Vorbericht zum Haushaltsplan 217 / 218 3.1 Entwicklung der Städtebauförderung 3.2 Laufende Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 217 / 218 4 Weitere Anlagen 4.1 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 4.2 Investitionsprogramm 5 Haushaltsplan 217 / 218 5.1 Ergebnishaushalt 5.2 Übersicht über Erträge und Aufwendungen 5.3 Finanzhaushalt

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95 1 Einleitung

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97 1.1 Bewirtschaftungsregelungen in Ausführung des Haushaltsplanes 1.1.1 Deckungsfähigkeit 14 Abs. 1 GemHVO- Doppik: Innerhalb eines Teilergebnishaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt wird. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. Ein entsprechender Deckungsvermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. Dies gilt auch für die Auszahlungen, soweit die Aufwendungen Auszahlungen zur Folge haben. 14 Abs. 3 GemHVO- Doppik: Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit können innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Ein entsprechender Deckungsvermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. 14 Abs.4 GemHVO- Doppik: Ansätze für ordentliche Auszahlungen können zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt werden. Dieser Vermerk wurde in allen Sondervermögen angebracht. 1.1.2 Haushaltsüberschreitungen Es gelten die Regelungen des Kernhaushaltes. 1.1.3 Ermächtigungsübertragungen 15 Abs. 1 GemHVO- Doppik: Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes können bei einem ausgeglichenen Haushalt durch Haushaltsvermerk ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden, soweit der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr dennoch erreicht werden kann. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Es gelten die Regelungen des Kernhaushaltes.

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99 2 Haushaltssatzung 162 Fleischervorstadt Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS

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11 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 217 / 218 Städtebauliches Sondervermögen 162 Fleischervorstadt Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 217 und 218 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 8.4 EUR 28.2 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 8.4 EUR 28.2 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf EUR EUR die Einstellung in Rücklagen auf EUR EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf EUR EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf EUR EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 129.736 EUR 38.644 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 2 EUR 22.9 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 129.536 EUR 15.744 EUR