Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung- (Drucks. 172) Beschluss (einstimmig):

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Transkript:

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21. Juni 2018 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen- - 93 - Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung- (Drucks. 172) Der Vertreter der Stadt wird in der 28. ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH am 12. Juli 2018 oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 für das Geschäftsjahr 2017 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2017 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung vom 20. April 2018 wird festgestellt. 3. Der Bilanzgewinn in Höhe von 5.619.282,12 EUR wird der Bauerneuerungsrücklage zugeführt. 4. Für das Geschäftsjahr 2017 wird 4.1 der Geschäftsführung, 4.2 dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 5. Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Stuttgart, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt. Seite 1 von 15

Seite 2 von 15-94 - Südwestdeutsche Salzwerke AG -Jahresabschluss 2017 und Hauptversammlung- (Drucks. 159) 1. Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung wird ermächtigt, folgenden Punkten der Tagesordnung zuzustimmen: 1.1 Aus dem Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS AG) für das Geschäftsjahr 2017 von 16.886.668,69 EUR wird eine Dividende von 1,60 EUR je Stückaktie, insgesamt 16.812.000,00 EUR ausgeschüttet und der verbleibende Betrag von 74.668,69 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 1.2 Für das Geschäftsjahr 2017 wird den amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung erteilt. 1.3 Für das Geschäftsjahr 2017 wird den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung erteilt. 1.4 Für das Geschäftsjahr 2018 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer bestellt. 1.5 Die Satzung der SWS AG wird in den Paragraphen 1 (Allgemeines), 2 (Unternehmensgegenstand), 3 (Bekanntmachungen), 13 (Aufsichtsratssitzungen), 15 (Aufsichtsratsvergütung) und 20 (Wahlen) wie folgt geändert: a. 1 erhält folgenden neuen Absatz 3: 3) Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird in dieser Satzung die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter ein. b. In 2 Abs. 1 der Satzung wird der letzte Punkt der Aufzählung g) Bearbeitung von Metallen gestrichen und das letzte Satzzeichen vor dem bisherigen lit.g) ( ; ) durch einen. ersetzt. 2 Abs. 2 der Satzung wird um folgenden neuen Satz 2 ergänzt: Zu diesen Geschäften und Maßnahmen gehören auch die Nutzung von Grundstücken, Bergwerken, Hohlräumen und sonstigen Einrichtungen der Gesellschaft für touristische Zwecke und Trassenverläufe für die Energieversorgung, die sonstige Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von Dienstleistungen/Knowhow auf den Tätigkeitsgebieten der Gesellschaft, insbesondere des Bergbaus, der Salzgewinnung/des Salzabbaus und der Entsorgung sowie die

Seite 3 von 15 sonstige Nutzung und Vermarktung von Vermögenswerten und Rechten der Gesellschaft. c. 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: 1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. d. 13 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst: 1) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Der Aufsichtsrat kann in seiner Geschäftsordnung vorsehen, dass die Sitzungen des Aufsichtsrats ausnahmsweise auch in Form einer Telefonoder Videokonferenz abgehalten werden können oder dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder ausnahmsweise im Wege der Telefon- oder Videoübertragung zugeschaltet werden können. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können auch dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen, dass sie durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied eine schriftliche Stimmabgabe überreichen lassen oder ihre Stimme gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats per Telefax oder mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel abgeben. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats kann auf Veranlassung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats ausnahmsweise auch außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, per Telefax oder mit Hilfe sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats übermittelte Stimmabgaben erfolgen; ein Widerspruch hiergegen ist nicht zulässig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dies gilt auch für Wahlen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder schriftlich, durch Telefax, durch elektronische Kommunikationsmittel oder telefonisch eingeladen wurden und mindestens sechs Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. e. 15 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung: 3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als Mitglieder persönlich oder im Wege der Zuschaltung durch Telefon- oder Videoübertragung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von je 55 EUR. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, fällt das Sitzungsgeld nur einmal an. f. 20 Abs. 2 der Satzung und die 1) vor dem bisherigen ersten und jetzt alleinigen Satz von 20 der Satzung werden ersatzlos gestrichen. 2. Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh nach 8 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, dass die Geschäftsführung der Beteili-

Seite 4 von 15 gungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh in der Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke AG am 22. Juni 2018 das Stimmrecht hinsichtlich der Gegenstände der Tagesordnung wie unter den Ziffern 1.1 bis 1.5 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 159 dargestellt ausübt. - 95 - Haushaltsplanentwurf 2019/2020 -Verzicht auf Verrechnungen von Service-, Steuerungs- und Gemeinkosten- (Drucks. 135) Künftig wird (bis auf Weiteres) bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs auf die Verrechnung von Service-, Steuerungs- und Gemeinkosten verzichtet. - 96 - Stiftungsverwaltung -Verzicht auf die Erstattung von Verwaltungskosten durch die jeweiligen Stiftungen und Nachlässe- (Drucks. 138) Bei rechtlich-unselbstständigen Stiftungen und Nachlässen, welche durch die Stadt Heilbronn verwaltet werden, erfolgt keine Erstattung von Verwaltungskosten durch die jeweiligen Stiftungen und Nachlässen. - 97 - Freie Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr der Stadt Heilbronn -Beschluss einer Satzung- (Drucks. 139) Die der Gemeinderatsdrucksache Nr. 139 als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr wird beschlossen.

Seite 5 von 15-98 - Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 -Aufstellung der Vorschlagsliste- (Drucks. 133) Beschluss (1 Enthaltung): In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden die im beigefügten Entwurf der Gemeinderatsdrucksache Nr. 133 genannten Personen aufgenommen mit der Maßgabe, dass die Vorschlagsliste um Frau Tanja Kugler und Frau Elvira Throm ergänzt wird. - 99 - Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss (Drucks. 134) Beschluss (1 Enthaltung): Entsprechend den Vorschlägen der CDU und der SPD werden Herr Stadtrat Heinrich und Frau Stadträtin Kugler-Wendt als Vertrauenspersonen sowie Herr Stadtrat Hornung und Herr Stadtrat Scheffler als deren Stellvertreter in den Schöffenwahlausschuss gewählt. - 100 - Änderung in der Besetzung des Sozialausschusses (Drucks. 143) 1. Frau Renate Haas, Kirchhausener Straße 4, 74078 Heilbronn wird auf Vorschlag vom VdK Ortsverband als ordentliches Mitglied in den Sozialausschuss widerruflich bestellt, gleichzeitig wird die Bestellung von Herrn Gerhard Münz widerrufen. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Hartmut Dolch, Güldensteinstr. 24, 74081 Heilbronn widerruflich bestellt. 2. Auf Vorschlag des Kreisseniorenrats wird Herr Walter Heinle, Hetensbacherstraße 10, 74081 Heilbronn zum stellvertretenden Mitglied in den Sozialausschuss widerruflich bestellt. Die Bestellung von Frau Renate Essich wird widerrufen.

Seite 6 von 15-101 - Bestellung eines Mitglieds für den Bezirksbeirat Böckingen (Drucks. 153) Herr Martin Alexander Naumann wird als Mitglied des Bezirksbeirats Böckingen bestellt. - 102 - Ausscheiden von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Kimmerle aus dem Gemeinderat -Anerkennung von Hinderungsgründen- (Drucks. 183) Der von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Kimmerle angegebene wichtige Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat wird anerkannt. Er scheidet zum 25. Juli 2018 aus dem Gemeinderat aus. - 103 - Gerhart-Hauptmann-Schule; Neubau einer 4-zügigen Grundschule -Vergabe von Architekten- und Fachingenieurleistungen- (Drucks. 152) 1. Die stufenweise Vergabe der Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen) für das Projekt Neubau einer 4-zügigen Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule an das Architekturbüro Broghammer Jana Wohlleber, Heerstraße 37, 78658 Zimmern ob Rottweil wird vorbehaltlich der bereitgestellten Haushaltsmittel genehmigt. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. 2. Die stufenweise Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation) für das Projekt Neubau einer 4-zügigen Grundschule Gerhart- Hauptmann-Schule an das Ingenieurbüro G-TEC Ingenieure GmbH, Friedrichstraße 60, 57072 Siegen wird vorbehaltlich der bereitgestellten Haushaltsmittel genehmigt.

Seite 7 von 15 Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. 3. Die stufenweise Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung (Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen und Förderanlagen) für das Projekt Neubau einer 4-zügigen Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule an das Ingenieurbüro G-TEC Ingenieure GmbH, Friedrichstraße 60, 57072 Siegen wird vorbehaltlich der bereitgestellten Haushaltsmittel genehmigt. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. 4. Die stufenweise Vergabe der Fachplanung Tragwerksplanung für das Projekt Neubau einer 4-zügigen Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule an das Ingenieurbüro Helber und Ruff Beratende Ingenieure, Mömpelgardstraße 16, 71640 Ludwigsburg wird vorbehaltlich der bereitgestellten Haushaltsmittel genehmigt. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. - 104 - Verzicht auf den Ausbau von Brandschutzmaßnahmen im Altbestand (Drucks. 81) Beschluss (5 Jastimmen, 29 Gegenstimmen, 1 Enthaltung): Der Antrag der Freien Wähler vom 22. Februar 2018 wird abgelehnt. - 105 - Hochwasserschutz Neckar -Ausbauschutzziel und Kostenschätzung- (Drucks. 95) Der Gemeinderat nimmt von den Gesamtkosten (Kostenschätzung) in Höhe von brutto 33.025.000 EUR unter geänderten Förderbedingungen K e n n t n i s. Beschluss (einstimmig) Das Ausbauschutzziel für den Hochwasserschutz am Neckar auf HQ200 n-1, Klima, 70 cm Freibord wird erneut genehmigt.

Seite 8 von 15-106 - Bebauungsplan 03/30 Heilbronn, Stadtgarten -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 140) Die Aufstellung des Bebauungsplans 03/30 Heilbronn Stadtgarten zur Änderung der Bebauungspläne 03/11 und 03/18 für die Flurstücke Nrn. 504, 524/5 sowie die Flurstücke Nrn. 500, 524/1, 524/4 und 527 je teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 3. Mai 2018 umgrenzt. - 107 - Bebauungsplan 14A/20 Heilbronn, An der Fichtestraße II -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 130) Die Aufstellung des Bebauungsplans 14A/20 Heilbronn An der Fichtestraße II zur Änderung des Bebauungsplans 14A/16 für die Flurstücke zwischen den Flurstücken Nrn. 4176 (Lerchenstraße), 4125/4, 4072, 4076 (Diedenhofer Weg), 7370, 7369, 7371, 7371/3, 7367, 7367/3, 7374, 7374/2, 7377/1, 7378/1, 7378/2, 7380/1, 7381/1, 7384, 7383/1, 7383/2, 7383/3, 7385 (Paracelsusstraße), 7387, 4028 (Kneippweg), 4027 (Friedrich- Naumann-Straße), 3807 (Einsteinstraße), 7400 (Im Gemmingstal), 1/22, 4517 (Silcherstraße) teilweise innerhalb, 4456, 7245 (Waiblingerstraße) teilweise innerhalb, 4451 (Alexanderstraße) teilweise innerhalb, 7340 (Dittmarstraße) teilweise innerhalb und 4141 (Alexanderstraße) wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 14A/20 Heilbronn, An der Fichtestraße II, ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 23. April 2018 umgrenzt.

Seite 9 von 15-108 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 18A/14 Heilbronn, Schützenstraße 21 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 68) Beschluss (5 Gegenstimmen): 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 18A/14 Heilbronn zur Änderung des Baulinienplans 18A/2 und der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Schützenstraße 21 für das Flurstück Nr. 1201/4 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungsbüros KMB vom 17. Mai 2018 umgrenzt. 2. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 18A/14 Heilbronn Schützenstraße 21 vom 17. Mai 2018 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros KMB vom 17. Mai 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 17. Mai 2018. Dem Bebauungsplan liegen die Begründung vom 17. Mai 2018, ein Verschattungsmodell (28. Juni 2017) des Büros KMB, die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung; Dipl.-Ing. Dieter Veile vom September 2016 sowie das schalltechnische Gutachten vom 18. November 2016 der BS Ingenieure zugrunde. 3. Die Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 2 BauGB beträgt 44 Tage. - 109 - Bebauungsplan 07B/13 Heilbronn, Südstraße 40-54 -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 132) 1. Dem Bebauungsplan 07B/13 Heilbronn Südstraße 40-54 zur Änderung der Bebauungspläne 07B/9, 07A/12 und 07A/25 im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke Nrn. 4782, 4784, 4786, 4788, 4798, 4776 teilweise und 4804 teilweise wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt.

Seite 10 von 15 Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 16. April 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten - die Begründung vom 16. April 2018, - der Gestaltungsplan vom 18. Januar 2018, - die Vorprüfung des Einzelfalls vom 16. April 2018 und - die schalltechnische Untersuchung des Büros Heine+Jud aus Stuttgart vom 23. November 2017 2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird durch die öffentliche Auslegung der Unterlagen für die Dauer von 44 Tagen durchgeführt. - 110 - Bebauungsplan 48A/12 Heilbronn-Sontheim, Kreuzäckerstraße Nord II -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 141) 1. Dem Bebauungsplan 48A/12 Heilbronn-Sontheim Kreuzäckerstraße Nord II zur Änderung des Bebauungsplans 48A/10 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für das Flurstück Nr. 3334/1 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 19. April 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten: - der Gestaltungsplan vom 19. April 2018, - die Begründung vom 19. April 2018, - die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine+Jud vom 18. April 2018. 2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird durch die öffentliche Auslegung der Unterlagen für die Dauer von 44 Tagen durchgeführt. 3. Der Aufstellungsbeschluss vom 22. Oktober 2015 wird für die Flurstücke Nrn. 3351/1, 3354/1, 3354/2, 3358 teilweise (Kreuzäckerstraße), 3359 (Hellmuth-Hirth-Straße) und 3369 aufgehoben.

Seite 11 von 15-111 - Bebauungsplan 31A/33 Heilbronn-Böckingen, Stockheimer Straße / Brucknerstraße -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 112) 1. Dem Bebauungsplan 31A/33 Heilbronn-Böckingen Stockheimer Straße / Brucknerstraße zur Änderung der Bebauungspläne 31A/5 und 30A/11 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke Nrn. 5082/2 (Stockheimer Straße, teilweise), 5085, 5086 und 5091 (Heuchelbergstraße, teilweise) wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros SC Stadtconcept aus Landau vom 7. März 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten - die Begründung des Büros SC Stadtconcept aus Landau vom 7. März 2018, - der Gestaltungsplan des Büros SC Stadtconcept aus Landau vom 7. März 2018, - die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana aus Mannheim vom 25. Juli 2017 und - die schalltechnische Untersuchung des Büros Heine+Jud aus Stuttgart vom 19. September 2017 2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird durch die öffentliche Auslegung der Unterlagen für die Dauer von 44 Tagen durchgeführt. - 112 - Bebauungsplan 12/10 Heilbronn, Areal Jägerhausstraße 104 -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 60, 60 a) 1. Im städtebaulichen Vertrag wird eine Verpflichtung des Vorhabenträgers aufgenommen, 20 Prozent der Wohnungseinheiten in Neubauten im Plangebiet des Bebauungsplans 12/10 Heilbronn, Areal Jägerhausstraße 104, als geförderte Mietwohnungen nach den jeweils maßgebenden Landeswohnraumförderungsprogrammen herzustellen und bei einer Vermarktung der Wohneinheiten als solche zu sichern. Vorhandene Bestandsgebäude bleiben von dieser Regelung ausgenommen. 2. Dem Bebauungsplan 12/10 Heilbronn Areal Jägerhausstraße 104 zur Änderung des Stadtbauplans 12/S1 im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke Nrn. 3816, 3816/1 und 3816/2 nach dem Lageplan des

Seite 12 von 15 Planungs- und Baurechtsamts vom 18. Mai 2018 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 18. Mai 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten: - die Begründung vom 18. Mai 2018 - der Gestaltungsplan vom 6. Februar 2018, - die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bauvorhaben Villa Fuchs vom Büro für Landschaftsökologie + Landschaftsplanung Adam AGL, Leingarten, vom 21. Dezember 2016, - die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Bereich Am Seelesberg 13 vom Büro für Landschaftsökologie + Landschaftsplanung Adam AGL, Leingarten, vom 25. Juli 2017 und - die schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine+ Jud, Stuttgart vom 28. August 2017. 3. Als Dauer der öffentlichen Auslegung gemäß0 3 Abs. 2 BauGB werden 44 Tage (einschließlich Samstagen, Sonn- und Feiertagen) festgelegt. - 113 - Bebauungsplan 18A/15 Heilbronn, Bahnhofstraße Flurstück Nr. 1101 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 168) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 18A/15 Heilbronn Bahnhofstraße Flurstück 1101 zur Änderung des Bebauungsplans 18A/6 und der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB für das Flurstück Nr. 1101 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 11. Dezember 2017 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten: - die Begründung vom 11. Dezember 2017 - der Gestaltungsplan vom 13. Januar 2017 - die schalltechnischen Untersuchungen vom 10. November 2017 sowie - die artenschutzfachliche Beurteilung vom September 2017

Seite 13 von 15-114 - Bebauungsplan 46/15 Heilbronn-Sontheim/Horkheim/Neckargartach, Klingenäcker -Satzungsbeschluss- (Drucks. 142) Beschluss (6 Gegenstimmen): 1. Die in dem der Gemeinderatsdrucksache Nr. 142 beiliegenden Bericht unter den Ziffern 1. und 2. wiedergegebenen Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. 2. Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 46/15 Heilbronn-Sontheim/Horkheim/Neckargartach/Klingenäcker für die Flurstücke Nrn. - im Geltungsbereich A (Gemarkung Heilbronn, Flur Sontheim): 800/2 (Lauffener Straße), 944/1 (teilweise), 946 (teilweise), 1126/1 (teilweise), 1137/2 (Lauffener Straße), 1144-1153, 1155-1166, 1168, 1169, 1175, 1177, 1180/2, 1181-1183, 1184/1, 1184/2, 1185, 1186, 1186/1, 1186/2, 1187-1192, 1193/2, 1195-1203, 1204/2, 1204/3 (teilweise), 1205, 1206 (teilweise), 1207 (teilweise), 1208, 1209 (teilweise), 1216/1, 1244-1249, 1251, 1252/1, 1252/2, 1253-1264, 1265/1, 1265/2, 1266, 1268, 1269/1, 1269/2, 1270-1274, 1275/1, 1275/2, 1275/3, 1275/4 - im Geltungsbereich B (Gemarkung Horkheim): 708, 709, 725 - im Geltungsbereich C (Gemarkung Heilbronn, Flur Sontheim): 814/2, 815 (teilw.), 816/2, 817, 818/1, 821 - im Geltungsbereich D (Gemarkung Heilbronn, Flur Sontheim): 1809, 1810, 1813, 1832, 1833, 1846, 1847, 1848, 1850, 1851, 1855, 1856 - im Geltungsbereich E (Gemarkung Heilbronn, Flur Neckargartach): 6608/10 (teilweise) als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 8. Januar 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen.

Seite 14 von 15 Für den Bebauungsplan gelten - die Begründung vom 8. Januar 2018 - mit Umweltbericht vom 30. Juli 2015 des Büro AGL aus Leingarten, - der Gestaltungsplan vom 8. Januar 2018, - der Grünordnungsplan vom 1. September 2015 des Büro AGL aus Leingarten, - die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 14. Mai 2013 der Gruppe für ökologische Gutachten aus Stuttgart - sowie die schalltechnische Untersuchung vom 3. September 2014 des Büros Heine+Jud aus Stuttgart. 3. Die dem Bebauungsplan gemäß 10 a Abs. 1 BauGB beigefügte zusammenfassende Erklärung wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Aufstellungsbeschluss 46/15 Klingenäcker vom 24. Juli 2002 wird auch für die Bereiche, die sich nicht im räumlichen Geltungsbereich des unter Ziffer 2. beantragten Bebauungsplans 46/15 befinden, aufgehoben. Die Aufhebung umfasst folgende Flurstücke Nrn. der Gemarkung Heilbronn, Flur Sontheim: 1204/3, 1206, 1207, 1209, 1212, 1213/1, 1213/2, 1214/1, 1214/2, 1214/3, 1215, 1216, 1217, 1220, 1222, 1223, 1224, 1227, 1229, 1230, 1231, 1232, 1233/2, 1234, 1235, 1236, 1237, 1238, 1240, 1242, 1243/1, 1243/2. Die Flurstücke sind im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 8. Mai 2018 umgrenzt. - 115 - Veränderungssperre Weststraße Nord -Satzungsbeschluss- (Drucks. 155) Beschluss (einstimmig) Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich Weststraße - Nord Heilbronn Nachdem vom Gemeinderat am 4. Mai 2017 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 08B/36 Heilbronn Vergnügungsstätten/Wettbüros Bahnhofsvorstadt gefasst worden ist, hat er am 21. Juni 2018 auf Grund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:

Seite 15 von 15 1 Räumlicher Geltungsbereich Zur Sicherung der Planung im einem Teilbereich des künftigen Bebauungsplans 08B/36 Heilbronn Vergnügungsstätten/Wettbüros Bahnhofsvorstadt wird eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Flurstücke Nrn. 1091, 1092/2, 1092/3, 1092/5, 1092/6, 1092/7, 1101/1, 1101/2, 1101/3, 1101/4, 1102/1, 1102/2, 1102/3, 1102/4 und 1102/5 in Heilbronn. Maßgebend ist der Lageplan vom 14. Mai 2018. 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des 14 Abs. 2 des Baugesetzbuchs erteilt werden. 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.