Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung

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Transkript:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Bezirksamt Lichtenberg, 10360 Berlin (Postanschrift) ERGEBNISPROTOKOLL Projekt: Runder Tisch Bebauungsplan- Verfahren 11-57 Kaisergärten Datum: 27. April 2017 Betrifft: Protokoll des 2. Runden Tisches Besprechung: 20. April 2017, 18:30 Uhr Stadtteilzentrum ikarus, Wandlitzstraße 13, 10318 Berlin, Teilnehmer: Hans Krautzig Bürgerverein Karlshorst (BVK) Verteiler: Gunther Hande Bürgerverein Karlshorst (BVK) wie Teilnehmerliste Martin Jendersie Marc Würdemann Interessengemeinschaft Üderseestraße (IGÜ) Anwohner-Initiative Prinzenviertel (AIP) Rainer Tanke Wohngemeinschaft Wandlitzstraße 12 (WGW 12) Marcus Beck Carsten Rath Jan Siggelkow Peter Kottmair Frank Rudloff BerlinPUNKT GmbH (BerlinPunkt) GAB- Projektentwicklung GmbH (GAB) Ten Brinke Projektentwicklung GmbH (Ten Brinke) Architekturbüro Kottmair (Kottmair) Akustiklabor (ALB) Peter Ullrich BSM mbh (BSM) Nicolaus Fromlowitz Fromlowitz+Schilling (F+S) Wolfgang Engels Wirtschaftskreis Hohenschönhaus.-Lichtenberg (WH HoLi) BVV-Fraktionsvorsitzender Die Linke, Ausschuss Norman Wolf für öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste (AS OrdVBD) Benjamin Hudler BVV Fraktion CDU, Ausschuss ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz (AS ÖS) Birgit Monteiro Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit (BzStRin StadtSozWiArb) Harald Meier BA Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt (SGA AL S) Ulfried Templin BA Lichtenberg, Stadtentwicklungsamt (Stapl E) Georg Balzer Saskia Machel Büro STADTLANDPROJEKTE (Moderation) Büro STADTLANDPROJEKTE Gäste: Cordula Laidler Anwohner-Initiative Prinzenviertel (AIP) Christiane Strehlau Ute Gaertner Sonja Jessen Anwohner-Initiative Prinzenviertel (AIP) Bürgerverein Karlshorst Bürgerverein Karlshorst - 2 -

- 2 - Tagesordnung 1. Formalien Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung Feststellen der Beschlussfähigkeit Beschluss zum Protokoll der Auftaktveranstaltung vom 22. März 2017 Beschluss zur Tagesordnung 2. Kurzvorstellung des Verkehrsgutachtens (BSM) 3. Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes 3.1 Städtebauliche Auswirkungen der Änderungen des Konzeptes 3.2 Varianten der städtebaulichen Entwicklung und Auswirkung auf Lärm (ALB) Schlussfolgerungen zur städtebaulichen Entwicklung und Gestaltung des Vorhabens innerhalb des B- Plans 11-57 3.3 Städtebauliche Gestaltung des Kaiserbahnhofes und seines Umfeldes als Gründungsort von Karlshorst (BVK) 4. 5. Weiteres Vorgehen (Moderation) 1. Formalien (Moderation) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden begrüßt. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung Die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt, einschließlich der fristgerechten Zusendung des Protokolls der Sitzung vom 22.März 2017. Feststellen der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit des Runden Tisches wird festgestellt. Folgende stimmberechtigte Mitglieder kommen verspätet: Birgit Monteiro Benjamin Hudler Norman Wolf Ergänzend: Benennen einer Vertretung Gunther Hande gibt sein Stimmrecht an Hans Krautzig für diesen Runden Tisch ab. Beschluss zum Protokoll der Auftaktveranstaltung vom 22. März 2017 Die folgenden Änderungen zum Protokoll werden beschlossen: Seite 2, Nr. 3 Lesung der Geschäftsordnung, Änderungen und Beschlüsse: - zu den stimmberechtigten Mitgliedern wird hinzugefügt: Wolfgang Engels (Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg) - Richtigstellung der Schreibweise des Namens Benjamin Hudler Der Beschluss zum Protokoll der Auftaktveranstaltung vom 22. März 2017 wird auf den nächsten Runden Tisch am 17.Mai 2017 vertagt. Beschluss zur Tagesordnung Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Ergänzend: Vorstellen der Gäste Die zusätzlich erschienenen Anwohnerinnen stellen sich vor (Mitglieder der Anwohner- Initiative Prinzenviertel und des Bürgervereins Karlshorst). Es wird sich darauf geeinigt, dass eine geringe Anzahl an Gästen des Runden Tischen zulässig ist. Grundsätzlich soll die Anzahl der Gäste nicht erhöht werden. Es ist Aufgabe der Sprecher, Informationen zum Runden Tisch an die jeweiligen Initiativen weiter zu geben bzw. Anregungen für den kommenden Runden Tisch aufzunehmen und zur Sprache zu bringen. - 3 -

- 3 - Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zu den Sitzungen des Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Rathaus Lichtenberg generell jeden ersten Donnerstag im Monat um 19:00 Uhr Informationen zu den laufenden Runden Tischen erhalten. Der nächste Ausschuss-Termin ist der 4. Mai 2017 (AS ÖS). 2. Kurzvorstellung des Verkehrsgutachtens (BSM) Peter Ullrich stellt das Verkehrsgutachten vor (Präsentation separat im Anhang). Die Neumieter bringen schätzungsweise 160-170 neue PKW in das Plangebiet, was zu keiner wesentlichen Änderung des Charakters der Wohnstraßen führen wird. Zu den Spitzenzeiten werden im fließenden Verkehr weniger als zusätzliche 20 Fahrzeuge erwartet, das bedeutet 1 zusätzliches Fahrzeug alle 3 min. Diskussion Während der Bauzeit wird es zu geringfügig erhöhtem Verkehr durch Anlieferverkehr sowie zu einer leicht erhöhten Lärmbelastung durch den Bau kommen, vorrangig während der 6-wöchigen Tiefbauphase (Ten Brinke). Generell darf jedes Fahrzeug die Straßen passieren, also auch Baufahrzeuge. Vor Baubeginn wird ein Straßen-und Verkehrsprotokoll, inklusive eines Pflasterprotokolls, erstellt. Wenn Straßenschäden auftreten, müssen diese von den Verursachern bzw. den Auftraggebern beseitigt werden (SGA AL S). Die Straßen liegen in einem Erhaltungsgebiet. Mögliche Veränderungen am Erscheinungsbild unterliegen einer Genehmigungspflicht (Stapl E). 3. Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes 3.1 Städtebauliche Auswirkungen der Prüfung zur Änderung am Konzept Erklärt wird, dass zum ersten Runden Tisch ausreichend über potentielle städtebauliche Voraussetzungen des Konzeptes gesprochen und dabei ersichtlich wurde, dass Änderungen am Konzept nicht erforderlich sind. Darum wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen zum Tagesordnungspunkt verzichtet (GAB, Berlin Punkt). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Auffassung weder inhaltlich noch formal (Protokoll, Tagesordnung) abgestimmt ist. Sowohl im Protokoll als auch in der Tagesordnung wird dieser Inhalt aufgerufen, Änderungswünsche wurden nicht vorgebracht. Gemäß Geschäftsordnung hätte dies jedoch erfolgen müssen, die Änderung hätte zur Tagesordnung eingebracht werden können (Moderation). Die Teilnehmer werden an den Ausgangspunkt der Bildung des Runden Tisches Kaisergärten (RT) erinnert. Ziel des RT ist es, einen Ausgleich zwischen den Investorenund Anwohnerinteressen zu ermöglichen. Dies kann nur erfolgen, wenn von den Teilnehmern die Bereitschaft zur Zusammenarbeit ernst genommen wird. Mit einer Verweigerung von festgelegten Arbeitsaufträgen kann eine mögliche Annäherung nicht erreicht werden. An die Teilnehmer wird appelliert, künftige festgelegte Arbeitsaufträge auszuführen, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit am RT zu gewährleisten (BzStRin StadtSozWiArb) Der nächste Tagesordnungspunkt wird vorgezogen (Moderation). 3.2. Varianten der städtebaulichen Entwicklung und Auswirkungen auf den Schallschutz (ALB) Frank Rudloff stellt die Lärmkarten für das geplante Bauvorhaben gemäß Architektenentwurf und gemäß der Reduzierung um ein Vollgeschoss vor (Präsentation separat im Anhang). Die Reduzierung um ein Vollgeschoss im Vergleich zum Architektenentwurf würde auf das dann realisierte Bauvorhaben in 2 m Höhe keine Auswirkung haben; in Höhe der oberen Geschosse (4./5.OG) liegt der Schallpegel gegenüber des Architektenentwurfes um etwa 1dB (A) höher. Bei weiterer Reduzierung von Vollgeschossen nimmt der Schallschutz verstärkt ab, nicht linear. Das bedeutet, eine weitere Reduzierung von Vollgeschossen wurde die Lärmresistenz des geplanten Vorhabens negativ beeinflussen. - 4 -

- 4 - Die Reduzierung um ein Vollgeschoss im Vergleich zum Architektenentwurf würde auf den Schallschutz im angrenzenden Prinzenviertel in 2 m Höhe keine Auswirkung haben. In Höhe der oberen Geschosse der Wohngebäude des Prinzenviertels würde der Schallpegel um etwa 1-2dB (A) höher liegen, als beim Architektenentwurf. Diskussion Das Herausnehmen eines Gebäudes im Vergleich zum Architektenentwurf würde den Schallschutz sowohl für das Bauvorhaben, als auch für das angrenzende Prinzenviertel erheblich erschweren und verunmöglichen; der Schall würde durch die dann entstehenden Lücken dringen (ALB); der erforderliche Lärmschutz für das Vorhaben selbst wäre praktisch nicht zu realisieren. Der Lärmschutz ist planungsrechtlich für das Bauvorhaben vorgeschrieben und muss gesichert werden. Für das Prinzenviertel ergibt sich mit der geplanten Bebauung ein positiver Nebeneffekt. Eine Reduzierung um ein Vollgeschoss würde die Lärmsituation für das Vorhaben selbst und das Umfeld nur unwesentlich verändern. Eine Reduzierung um weitere Vollgeschosse wäre dagegen sehr problematisch (ALB, Moderation). Die bisherigen Anwohner sind auf die derzeitige Lärmsituation bereits eingestellt (IGÜ). 3.3 Schlussfolgerungen zur städtebaulichen Entwicklung und Gestaltung des geplanten Vorhabens Bei der Gestaltung des Bauvorhabens wird sich u.a. an folgenden Aspekten orientiert: Gestaltung/ Ästhetik, Wohnungsangebot, Lärmschutz, Wirtschaftlichkeit. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit muss folgendes beachtet werden: Der Vorhabenträger entwickelt das Vorhaben mit dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Das bedeutet, dass parallel zum Bebauungsplan auch ein städtebaulicher Vertrag zwischen Investor und Bezirk geschlossen wird, in dem festgelegt wird, dass sich der Investor an der Entwicklung der sozialen und technischen Infrastruktur im Bezirk anteilig beteiligt. Diese einzubringende erhebliche Summe wird vom Bodenwertzuwachs abgeschöpft, die der Grundstückseigentümer erfährt, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist und damit Vorhaben gemäß geltendem Planungsrecht realisiert werden können. Die Investoren der Kaisergärten beteiligen sich an folgenden Kosten (anteilig gemäß Berliner Modell): Gelder für Kita- und Schulplätze, Baukosten für Bürgersteige, Beteiligung an der Gestaltung der Freiflächen (GAB, BerlinPunkt, Ten Brinke). Bei der Reduzierung um ein Vollgeschoss würden 30 von insgesamt gegenwärtig geplanten ca. 210 WE wegfallen (GAB, Kottmair). Eine Reduzierung um 30 WE würde vermutlich eine Erhöhung des Mietpreises der verbleibenden WE nach sich ziehen (BVK). Die Reduzierung um ein Vollgeschoss mit einem Verlust von 30 WE wäre zumutbar, wenn dadurch das Bauvorhaben eine höhere Korrespondenz zum Prinzenviertel und eine höhere Akzeptanz durch die Anwohner erlangt (AS OrdVBD). Für die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung wird Bezug auf ähnlich hohe Gebäude des näheren und weiteren Umfeldes genommen (GAB, Ten Brinke). Bei genauer Betrachtung des näheren Umfeldes (unmittelbar angrenzendes Prinzenviertel) wird dagegen deutlich, dass die Bebauung überwiegend 15m Höhe oder weniger aufweist. Das geplante Vorhaben überragt die vorhandene Bebauung massiv (IGÜ). Die Diskussion wird am Modell fortgesetzt. Im Folgenden wird die Ausgestaltung des Bauvorhabens hinsichtlich einer stärker wahrnehmbaren Korrespondenz zum Prinzenviertel diskutiert. Für die optische Gestaltung des Bauvorhabens sind bisher die Staffelung, der Versprung der Gebäude und individuelle Elemente der Fassadengestaltung geplant (Kottmair, GAB). - 5 -

- 5 - Weitere Ideen zur individuellen Gestaltung der Gebäude können die Ausgestaltung der einzelnen Gebäude mittels Farbe und Baumaterial sowie eine veränderte Dachgestaltung werden. So könnte die Traufkante der geplanten Gebäude zur Wandlitzstraße hin vom jetzt 5. Vollgeschoss zum 4. Vollgeschoss reduziert werden mit der Folge, dass anstelle eines Staffelgeschosses dann zwei Staffelgeschosse errichtet werden (Kottmair, BVK). Letzterer Vorschlag wird von mehreren Teilnehmern begrüßt (u.a. BSM). Angeregt wird das Versetzen der Baukörper in Richtung Bahndamm, um eine optische Verbreiterung des Straßenraumes zu erhalten und damit das Gefühl der Kompaktheit der geplanten Bebauung zu mindern (BVK). Das Versetzen der Baukörper ist nur soweit möglich, wie die Abstandsflächen auf dem Baugrundstück verbleiben sowie ein Sicherheitsabstand zu den Starkstrommasten gewahrt wird (BSM). Durch Begrünung vor den geplanten Gebäuden oder auf dem Dach kann eine stärkere Korrespondenz zur durchgrünten Umgebung geschaffen werden (AS OrdVBD, BVK). Der Bebauungsplan sieht eine extensive Dachbegrünung von mindestens 50% vor, um Regenablauf und Retention sicherzustellen (BSM, Kottmair, GAB). Urban Gardening als eine Idee für die Nutzung und Gestaltung der Dachflächen wird angeregt (AS OrdVBD). 4. Städtebauliche Gestaltung des Kaiserbahnhofes und seines Umfeldes als Gründungsort von Karlshorst (BVK) Vom Bürgerverein Karlshorst sind folgende Ideen entwickelt worden: (1) Errichtung einer rund um den vorhandenen Baum umlaufenden Bank zum Verweilen (2) Aufstellung eines Papierkorbes im Bankbereich; BSR Papierkorb anstreben wegen regelmäßiger Entleerung. Einfassung des Rondells durch geeignete, niedrig wachsende Büsche oder Hecke (robust gegen Witterungseinflüsse, preiswert in der Anschaffung und Pflege/Unterhalt). Niedrig wachsend, um Blick auf Bank und Rondell zu ermöglichen. (3) Hinweistafel auf Aktivitäten des Bürgervereins. (4) Die beiden unmittelbar am Rondell zu errichtenden Häuser dezent, aber sichtbar werdend herausheben a) durch Fassadengestaltung, z. B. durch abweichende Farbgebung, und b) beide Häuser in der Höhe zu den anderen Häusern etwas unterscheiden (z.b. letztes Geschoss erhöhen). (5) Keine baulichen Anlagen vor den beiden Häusern errichten, dafür wenn möglich kleine Grünfläche als Hervorhebung gestalten. Diskussion Durch Versatz (z.b. ausgeprägter Rücksprung) der zwei nächstliegenden Gebäude um den Gründungsort Karlshorst in Richtung des Bahndamms könnte der Gründungsort stärker betont werden (IGÜ).Eine Umsetzung verschiedener Geschossigkeiten müsste schallschutztechnisch geprüft werden (ALB). Es wird der Vorschlag unterbreitet, eine Höhendifferenzierung mittels einer leichten Abweichung der Trauf- und/oder Firsthöhe herauszuarbeiten (BSM, Kottmair). Bei der Gestaltung des Straßenraumes muss unter anderem die rechtskräftige Erhaltungsverordnung Prinzenviertel beachtet werden. Die Überlegungen zur Gestaltung des Straßenraumes sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Detail vorgenommen werden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die betreffenden Behörden beteiligt werden (SGA AL S). Kurz vor Baubeginn könnte eine öffentliche Veranstaltung zur Gestaltung des öffentlichen Raumes durchführt werden, um über Gestaltungsabsichten des Bezirkes zu informieren und die interessierten Anwohner aktiv einzubeziehen (Moderation). Der bereits vorliegende Architekten-Entwurf für das Rondell sollte beim nächsten Runden Tisch betrachtet werden, um den Gestaltungsvorschlag des Bürgervereins zu qualifizieren (WGW 12). - 6 -

- 6-5. Weiteres Vorgehen (Moderation) Beim nächsten Runden Tisch am 17. Mai 2017 sollen folgende besprochene Aspekte vorgestellt und besprochen werden: Machbarkeit und Auswirkungen der Verschiebung der geplanten Gebäude in Richtung Bahngelände unter Beibehaltung der Vor- und Rücksprünge der Baukörper Herausarbeiten einer klar erkennbaren Traufkante am 4. Vollgeschoss der geplanten Gebäude, Möglichkeiten der individuellen Fassadengestaltung (Farbe, Baumaterial), Die mögliche Veränderung der Dachgestaltung (Grüngestaltung), Das Herausheben der 2 Häuser am Gründungsort von Karlshorst, Die Begrünung und die Gestaltung des Straßenraumes in Vor-Überlegungen. Protokollführung: Georg Balzer, Büro STADTLANDPROJEKTE / Ulfried Templin (Stapl E) Anlagen: 1. Teilnehmerliste 20. April 2017 2. Präsentation Verkehrsgutachten (BSM) 3. Präsentation Lärmthematik zu Variationen in der städtebaulichen Entwicklung (ALB) Ergänzende Anlage (Stand 27.4. 2017) 4. Antrag der Anwohner-Initiative Prinzenviertel