Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Öjendorf

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg Telefon 040-4 28 54-34 48 Telefax 040-42 79-01 54 1 E-Mail Baupruefabteilung@hamburgmitte.hamburg.de Ansprechpartnerin: Telefon 040-4 28 54 - Telefax E-Mail GZ.: M/BP/00821/2015 Hamburg, den 24. März 2015 Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang 03.03.2015 Grundstück Belegenheit Baublock 130-021 Flurstück 2427 in der Gemarkung: Öjendorf Errichtung Gartenhaus GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Sprechzeiten: Mo, Di, Do 09.00-15.00 Uhr Fr 09.00-12.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Billstedt 103 mit den Festsetzungen: WR II Z = Ausgleichsmaßnahmen Natur und Landschaft, 1= Lärmschutznachweis Baugesetzbuch Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen Öjendorf-Billstedter Geest Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 0 / 1 Flurkartenauszug 0 / 2 Lageplan 0 / 3 Details - Gartenhaus Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme M/BP/00821/2015 Seite 2 von 5

Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG M/BP/00821/2015 Seite 3 von 5

Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE HINWEISE 1. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). Bitte verwenden Sie dafür den Online-Vordruck auf der Internetseite: https://afm.hamburg.de/intelliform/forms/baz_baubeginnanzeige/standard/baz_baub eginnanzeige/index 2. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vor her der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 3. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: http://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html M/BP/00821/2015 Seite 4 von 5

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 1 Vollgeschoss M/BP/00821/2015 Seite 5 von 5