Übungsskript 2 zur Vorlesung Verkehrsteuern
Aufgabe: 1 Erklären Sie unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen die umsatzsteuerliche Behandlung folgender Sachverhalte: 1. Textilgroßhändler Rifaat, Frankfurt, kauft bei Textilhersteller Khan aus Pakistan Stoffe im Warenwert von 20.000 EUR. Die vereinbarten Lieferbedingungen lauten unverzollt und unversteuert. Die Textilien werden auf dem Seeweg nach Marseille (FR) und von dort aus per Bahn nach Frankfurt transportiert. Ein Mitarbeiter des Herrn Rifaat stellt bei der zuständigen Zollbehörde in Frankfurt den Antrag auf Abfertigung zum freien Verkehr. Der von Herrn Rifaat zu entrichtende inländische Zoll beträgt 400 EUR. 2. Die Angestellte Inka, Mainz, kauft sich während einer USA-Reise eine neue Harley- Davidson für umgerechnet 9.000 EUR netto. Nach der Reise wird das Motorrad nach Deutschland überführt. Der fällige Zoll beträgt 180 EUR. 3. Baumaschinenherstellen Wirth, Singen, verkauft eine Asphaltfräse im Wert von netto 90.000 EUR an einen Tiefbauunternehmer in Winterthur (CH). Wirth liefert die Fräse unverzollt und unversteuert mit eigenem LKW von Singen nach Winterthur. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 2
Aufgabe 2 (Wiederholungsfälle) Prüfen Sie, ob folgende Umsätze für den Unternehmer im Inland steuerbar oder nicht steuerbar sind. 1. Der Metzgermeister U verkauft und übereignet in seinem Ladengeschäft in Koblenz Fleisch für netto 10 EUR an eine Kundin. 2. Der Handelsvertreter U verkauft im Namen und für Rechnung der Firma X, Köln, Staubsauger an Privathaushalte in der BRD. U erhält für seine Tätigkeit eine Provision i.h.v. 2.000 EUR netto. 3. Der Arzt U, Hannover, behandelt auf Krankenschein einen Patienten in seiner Praxis. Die Bemessungsgrundlage für Behandlungen beträgt 8 EUR. 4. Der Hauseigentümer U hat sein in Köln gelegenes Haus an Privatpersonen für netto 6.000 EUR vermietet. 5. Der Steuerberater U in Dortmund erzielt Einnahmen aus dem Verkauf seines betrieblichen PKW i.h.v. 11.900 (10.000 + 1.900 USt). 6. Der Rechtsanwalt U in Ulm erzielt Honorareinnahmen aus anwaltlicher Tätigkeit i.h.v. 23.800 brutto. 7. Ein Gesellschafter der U-GmbH, Bonn, entnimmt der Gesellschaft unentgeltlich Getränke im Wert von netto 100 EUR für seinen Privathaushalt. 8. Der Turnverein U in Wiesbaden hat zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben Mitgliedsbeiträge von netto 30.000 EUR vereinnahmt. 9. Der Turnverein U (s. o.) unterhält in Wiesbaden ein Vereinslokal. Er hat dort Getränke und Speisen für netto 10.000 EUR verkauft. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 3
10. Der Unternehmer aus Koblenz entnimmt seinem Unternehmen eine Handtasche im Wert von netto 400 EUR und schenkt dies seiner Frau zu Weihnachten. 11. Der Radiohändler U in Koblenz repariert das Autoradio im eigenen Geschäftswagen. Einem Kunden hätte er dafür netto 30 EUR berechnet. 12. Der Rechtsanwalt U in Konstanz verkauft sein gebrauchtes Segelboot an einen Arzt in Gummersbach für netto 10.000 EUR. 13. Der Unternehmer aus Bonn überlässt seinem Angestellten einen betrieblichen PKW regelmäßig (an mehr als 5 Tagen im Monat) für Privatfahren, ohne ein besonderes Entgelt zu berechnen. Der Wert der Überlassung beträgt netto 500 EUR. 14. Der Unternehmer aus Frankfurt kauft in Russland Waren für 5.000 EUR und befördert sie mit seinem eigenen LKW von Russland nach Frankfurt. Im Inland werden die Waren in den zoll- und steuerrechtlichen freien Verkehr überführt. 15. Der Unternehmer aus Trier benutzt sein gemietetes Geschäftstelefon zu 30% für private Zwecke. Die Kosten für die private Nutzung betragen netto 80%. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 4
Aufgabe 3 Der niederländische Lieferer U versendet mit der Bahn Ware für 10.000 EUR an den Unternehmer A in Köln, der die Ware für sein Unternehmen verwendet. Die Versendung beginnt am 25.7.2009 in Amsterdam und endet am 27.7.2009 in Köln. U und A sind Unternehmer mit USt-IdNr. Frage: Liegt ein steuerbarer innergemeinschaftlicher Erwerb vor? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 5
Aufgabe 4 (Wiederholungsfälle) Prüfen Sie, ob folgende Umsätze für den Unternehmer im Inland steuerbar oder nicht steuerbar sind. 1. Der Lehrer U, der als Fachbuchautor Unternehmer ist, verkauft und übergibt in Koblenz sein privates Fahrrad an einen Schüler für netto 50 EUR. 2. Die U-OHG betreibt in Bonn eine Lederwarengroßhandlung. Im vergangenen Monat hat ein Gesellschafter der U-OHG aus dem Unternehmen eine Handtasche im Wert von 300 EUR netto unentgeltlich entnommen. 3. Der Sportverein U e.v. in Wiesbaden hat zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgabe Mitgliedsbeiträge i. H. v. 20.000 EUR netto vereinnahmt. 4. Der Elektrohändler U, Berlin, entnimmt seinem Elektrogeschäft Lampen, die er in sein Mietwohngrundstück, dass seinem Unternehmen in vollem Umfang zugeordnet ist, in Berlin einbaut. Der Wert der Lampen beträgt 30 EUR netto. 5. Steuerberater U aus Essen fertigt in seinem Büro während der Geschäftszeit seine Umsatzsteuererklärung an. Einem Mandanten hätte er dafür 80 EUR netto berechnet. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 6
Aufgabe 5 Bestimmen Sie bei den folgenden Sachverhalten den Ort des Umsatzes und stellen Sie fest, ob die Leistungen des liefernden Unternehmens im Inland steuerbar sind. Nennen Sie dabei die einschlägigen Rechtsgrundlagen. 1. Großhändler G aus Hannover transportiert in 2009 mit eigenem LKW Waren für netto 4.000 EUR zu seinem Abnehmer nach Bremen. 2. Hersteller H aus Paris hat ein Auslieferungslager in Saarbrücken. H befördert mit der Bahn Waren für netto 5.000 EUR vom Auslieferungslager Saarbrücken an den Abnehmer A in Mainz. 3. Abnehmer A aus Köln hat bei Hersteller H aus Hamburg eine Maschine für 10.000 EUR netto gekauft. A holt die Maschine mit eigenem LKW bei H in Hamburg ab. 4. Hersteller H aus Stuttgart, der in Zürich (CH) ein Auslieferungslager hat, lässt 2009 mit der Bahn Waren für netto 6.000 EUR von seinem Auslieferungslager an einen schweizerischen Abnehmer in Bern befördern. 5. Der Architekt U erstellt in seinem Büro in Hannover für einen deutschen Bauherren die Bauzeichnungen für ein Ferienhaus in Zürich (CH) für netto 4.000 EUR. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 7
Aufgabe 6 Maschinenfabrikant M aus Bern (CH) bringt eine Maschine für netto 10.000 EUR, die der Stuttgarter Unternehmer A bestellt hat, mit seinem eigenen LKW nach Stuttgart. M liefert unverzollt und unversteuert, d. h. er lässt die Maschine zoll- und steuerrechtlich zum freien Verkehr abfertigen und entrichtet die Einfuhrumsatzsteuer. Fragen: 1. Liegt ein Sonderfall der Lieferung nach 3 Abs. 8 UStG vor? 2. Wo ist der Ort der Lieferung? 3. Ist die Lieferung für M in Deutschland steuerbar? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 8
Aufgabe 7 Der Hauseigentümer in Köln, der sich zulässigerweise nach 9 für die Umsatzsteuerpflicht seiner Vermietungsumsätze entschieden hat, erzielt in 2009 folgende Umsätze netto: a. Wohnungsvermietungen an Privatpersonen 60.000 EUR b. Geschäftsräumevermietungen an Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind 90.000 EUR Fragen: 1. Wie hoch sind die steuerbaren Umsätze? 2. Wie hoch sind die steuerfreien Umsätze? 3. Wie hoch sind die steuerpflichtigen Umsätze? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 9
Aufgabe 8 Unternehmer A betreibt eine Eisdiele in Koblenz. Am 21.1.2009 hat A eine Eismaschine von dem italienischen Hersteller U aus Mailand für 4.200 EUR erworben. Der Hersteller hat die Maschine am 23.1.2009 mit eigenem Fahrzeug von Mailand nach Koblenz transportiert. Beide Unternehmer benutzen ihre nationale USt-IdNr. Aufgabe: Prüfen und begründen Sie folgende Vorgänge aus Sich des Unternehmers U. Lösung: Vorgang Umsatzart Ort des Umsatzes Steuerbarkeit Steuerbefreiung Bemessungsgrundlage Höhe der Umsatzsteuer Höhe der Vorsteuer Beurteilung Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 10
Aufgabe 9 Unternehmer Lange mit Sitz in Lemgo stellt Werkzeuge her. Am 6.3.2009 veräußerte Lang dem deutschen Unternehmer Kurz mit Sitz in Königs Wusterhausen 1.000 Werkzeuge zum Preis von insgesamt 5.000 EUR. Vereinbarungsgemäß transportierte Lang die Werkzeuge mit eigenem Fahrzeug von Lemgo zu der Betriebsstätte nach Zürich. Frage: Ist die Lieferung des Lange steuerfrei? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 11
Aufgabe 10 Unsinn ist als Hals-, Nasen- und Ohrenarzt in Unna selbstständig tätig. Daneben veröffentlicht er noch regelmäßig Aufsätze zu medizinischen Themen in Fachzeitschriften und hält darüber hinaus noch wiederholt Vorträge von anderen Ärzten im Inland. Frage: Sind die Leistungen des Unsinn steuerfrei? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 12
Aufgabe 11 Berg ist selbstständiger Elektrogroßhändler in Bielefeld. Am 5.4.2009 veräußerte er einem Privatmann in seinem Geschäft in Bielefeld eine Stereoanlage. Berg stellt folgende Rechnung aus: Lieferung einer Stereoanlage 5.000 EUR 7 % USt 350 EUR 5.350 EUR Der Kunde bezahlt die Rechnung und nahm die Stereoanlage mit. Frage: Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des Berg? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 13
Aufgabe 12 Camen ist Kunsthändler in Cottbus. Am 7.4. veräußerte er ein Gemälde, das vollständig mit der Hand geschaffen war. Camen stellte folgende Rechnung aus: Lieferung eines Gemäldes 10.000 EUR 19 % USt 1.900 EUR 11.900 EUR Frage: Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des Gemäldes? Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 14