ZUM VORHABENBEZOGENEN

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Transkript:

Gemeinde Moormerland B EGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. J 6 A (TEIL I) ORTSCHAFT JHERINGSFEHN VORENTWURF G EMEINDE M OORMERLAND Postfach 1120 26793 Moormerland DATUM : PAPENBURG, NOVEMBER 2016 BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SON- STIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHE BELANGE GEMÄß 4 (1) BAUGB BIS ZUM 13.01.2017

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A INHALT I INHALTSÜBERSICHT SEITE 1.0 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG... 1 2.0 RAHMENBEDINGUNGEN... 2 2.1 KARTENMATERIAL... 2 2.2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH... 2 2.3 STÄDTEBAULICHE SITUATION UND NUTZUNGSSTRUKTUR... 2 3.0 PLANERISCHE VORGABEN UND HINWEISE... 3 3.1 LANDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM (LROP)... 3 3.2 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP)... 3 3.3 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG... 3 3.4 VERBINDLICHE BAULEITPLANUNG... 3 3.5 STÄDTEBAULICHE ERFORDERLICHKEIT DES PLANVORHABENS... 3 4.0 ÖFFENTLICHE BELANGE... 4 4.1 BELANGE VON NATUR UND LANDSCHAFT... 4 4.2 BELANGE DES IMMISSIONSSCHUTZES... 4 4.3 BELANGE DER WASSERWIRTSCHAFT... 5 4.4 BELANGE DES DENKMALSCHUTZES... 6 4.5 ALTABLAGERUNGEN... 6 5.0 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES... 6 5.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG... 6 5.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG... 6 5.3 BAUWEISE, ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN... 6 6.0 VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR... 7 7.0 VERFAHRENSGRUNDLAGEN/-ÜBERSICHT/-VERMERKE... 8 7.1 RECHTSGRUNDLAGEN... 8 7.2 PLANVERFASSER... 9 P:\PLANUNG\VEPLAN\VBB_J06A\IHV-10\BG_VBB_J06A.DOCX SEITEN 16

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A INHALT II ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABB. 1: ÜBERSICHTSPLAN ZUM PLANGEBIET, OHNE MAßSTAB... 10 ABB. 2: LUFTBILD MIT ERWEITERUNGSKONZEPT, FLÄCHE VON CA. 19.450 M².... 11 ABB. 3: REGIONALES R AUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP)... 11 ABB. 4: AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1999 EINSCHLIEßLICH RECHTSWIRKSAME ÄNDERUNGEN, MAßSTAB 1 : 5.000... 12 ABB. 5: VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN, OHNE MAßSTAB... 13 ANHANG 1 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN - IMMISSIONSPROGNOSE -, BERICHT NR. L4511-01 VOM 13. MAI 2016 VOM INGENIEURBÜRO FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND IMMISSIONSSCHUTZ RICHTERS & HÜLS, AHAUS GERUCHSGUTACHTEN, G-4511-01 VOM 13. MAI 2016 VOM INGENIEURBÜRO FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND IMMISSIONSSCHUTZ RICHTERS & HÜLS, AHAUS 1 Sind die Anlagen nicht beigefügt, so können diese von der Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland, Tel. 04954 / 801 155 oder -153 angefordert werden oder sind im Internet unter der im Anschreiben angegebenen Internetseite einzusehen! P:\PLANUNG\VEPLAN\VBB_J06A\IHV-10\BG_VBB_J06A.DOCX SEITEN 16

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 1 1.0 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Gem. 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Erforderlich im Sinne des 1 Abs. 3 BauGB kann auch eine bauleitplanerische Regelung sein, die es ermöglichen soll, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (Nds. OVG 17.02.05-1 KN 7/04). Der Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A ergibt sich aus den Umbau- und Erweiterungsabsichten des im Plangebiet befindlichen Betriebes Eckhoff. Vorhabenträger für die vorgenannten Planungen ist die Fleischerei Diedrich Eckhoff, Inh. Hermann Eckhoff e. K., Moormerland Jheringsfehn. Der Vorhabenträger ist Eigentümer der für die Umsetzung der Planungen erforderlichen Flächen. Die Fleischerei ist ein seit über 80 Jahren bestehendes Familienunternehmen, das sich immer kontinuierlich weiterentwickelt hat und gewachsen ist. Aktuell sind rund 60 Mitarbeiter beschäftigt. Das Geschäft wird momentan in der dritten Generation vom Inhaber Hermann Eckhoff und seiner Frau Elke Eckhoff geführt. Die Firmennachfolge ist durch Patrick Eckhoff bereits gesichert. Patrick Eckhoff befindet sich momentan in einer Weiterbildung zum staatlich geprüften Lebensmitteltechniker, Fachrichtung Fleisch, am KIN Lebensmittelinstitut Neumünster. Bisherige Großhandelskunden wie z.b. Bünting und EDEKA fordern als Grundlage für das Weiterführen der Geschäftsbeziehung eine zeitnahe Zertifizierung nach dem IFS Standard. Unter Zugrundelegung des derzeitigen Betriebsablaufs ist eine Zertifizierung nicht möglich. Hier bedarf es einer weiteren räumlichen Gliederung der Produktionsprozesse und der getrennten Lagerung von Rohwaren und Fertigwaren sowie der Lagerung von verschiedenen Roh- und Hilfsstoffen. Bei einer turnusmäßigen Begehung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Umwelttechnik (LAVES) Oldenburg wurde seitens des LAVES unter anderem auch eine Optimierung der Prozessabläufe und die getrennte Lagerung von Betriebsmittel, Zutaten und der Verpackungsmaterialien gefordert. Das Gleiche gilt für die Lagerung von verpackten und unverpackten Lebensmitteln. Falls keine räumliche Erweiterung erfolgt, ist eine Weiterführung der momentanen Situation nicht mehr tragbar. Dies hätte zur Folge, dass Anfragen und Aufträge abgesagt und die Produktionskapazität heruntergefahren werden müsste, was auch eine Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter zur Folge hätte. Unter diesen Umständen ist der Betriebsnachfolger Patrick Eckhoff auch nicht mehr gewillt, das Unternehmen weiterzuführen. Eine Veräußerung der Betriebsgebäude scheint schwierig und ist fast aussichtslos. Dies hätte langfristig eine Schließung des Unternehmens zur Folge. Der Verzehr von typischen Wurstprodukten ist durch die Veränderung der Essgewohnheiten wie die Frischwurst, Leberwürste und Streichwürste in den letzten Jahren allgemein rückläufig. Hier wird als Ausgleich eine weitere Spezialisierung in Bereich Suppen und Fertiggerichten in Gläsern angestrebt. Hier liegt der Fokus auf traditionelle, regionale ostfriesische Gerichte und Zutaten. Die Nachfrage nach regionalen Produkten wie Suppen, Eintöpfen und Ostfriesischer Mettwurst ist in den letzten zwei Jahren stark gestiegen. Zudem wird sich nach aktuellen Marktforschungen dieser Trend noch verstärken. Durch die eigene Schlachtung und Herstellung kann die Regionalität garantiert werden. Zudem

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 2 wird seit Jahrzenten mit den lokalen landwirtschaftlichen Betrieben gearbeitet, teilweise schon in der zweiten oder dritten Generation. Die derzeitigen betrieblichen Arbeitsabläufe müssen zwingend unter wirtschaftlichen Aspekten optimiert werden. Beispielsweise muss die Verpackung komplett von den anderen Räumlichkeiten getrennt werden, um eine hygienische und möglichst keimfreie Verpackung zu gewährleisten. Ziel der vorliegenden Planungen ist es, durch planungsrechtliche Festsetzungen gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Voraussetzungen für eine betriebliche Erweiterung zu schaffen, die eine zukunftsorientierte wirtschaftliche Weiterführung des Betriebes ermöglichen. Gemäß den Vorgaben und Planungen des Vorhabenträgers ist es nicht vorgesehen, die Anzahl der genehmigten Schlachtungen zu erhöhen. Dies wurde bei der Erstellung der beigefügten Gutachten hinsichtlich der immissionsrechtlichen Auswirkungen (Lärm, Geruch) berücksichtigt. Eine Erhöhung der Schlachtzahlen ist nur mit einem gutachterlichen Nachweis, dass schützenswerte Nutzungen im Umfeld nicht nachteilig betroffen sind, möglich. Zusätzlich muss dann der vorhabenbezogenen Bebauungsplan bzw. der Durchführungsvertrag mit Zustimmung der Gemeinde angepasst werden. 2.0 RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 KARTENMATERIAL Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff wurde unter Verwendung des von der Gemeinde Moormerland zur Verfügung gestellten Kartenmaterials im Maßstab 1 : 1.000 (ALK) erstellt. Die vorgenannten Unterlagen werden nur im Verfahren nach 3 (1) und 4 (1) BauGB verwendet. Für das weitere Verfahren wird eine amtliche Plangrundlage, die vom Katasteramt oder einem ÖbVI erstellt wurde, verwendet. 2.2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff liegt im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes der Gemeinde Moormerland im Ortsteil Jheringsfehn. Das Plangebiet wird im Osten durch die Westerwieke mit anliegender Wohnbebauung, im Norden durch die Schmiedestraße mit anliegender Wohnbebauung, im Westen und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 19.450 m². 2.3 STÄDTEBAULICHE SITUATION UND NUTZUNGSSTRUKTUR Das Umfeld des Plangebietes ist überwiegend durch eine gemischte Nutzung aus Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt.

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 3 3.0 PLANERISCHE VORGABEN UND HINWEISE 3.1 LANDESRAUMORDNUNGSPROGRAMM (LROP) Nach 1 des BauGB unterliegen Bauleitpläne, in diesem Fall der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff, einer Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Aus den Vorgaben der übergeordneten Planungen ist die kommunale Planung zu entwickeln bzw. hierauf abzustimmen. Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) wird das Plangebiet dem ländlichen Raum zugeordnet. Grundsätzlich soll die Entwicklung dieser Regionen gefördert werden, um die Auswirkungen des demographischen Wandels für die Dörfer abzuschwächen und sie als Orte mit großer Lebensqualität zu erhalten. Das Planungsziel, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ein geeignetes Umfeld zu bieten bzw. einer bedarfsgerechten Erweiterung einer Fleischerei, stimmt somit mit den landesplanerischen Zielvorgaben überein. 3.2 REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP) Der Geltungsbereich liegt gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2006 (RROP 2006) für den Landkreis Leer in einem Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft auf Grund besonderer Funktion der Landwirtschaft (RROP 2006 Ziff. 4.2). Das Plangebiet wird bereits als Betriebsgelände der Fleischerei Eckhoff genutzt. Die für eine Erweiterung des Betriebes vorgesehen Flächen befinden sich auf dem Betriebsgelände und sind für die landwirtschaftliche Nutzung entbehrlich und werden zur Sicherung des landwirtschaftlichen Standortes nicht benötigt. 3.3 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG Der Geltungsbereich wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Moormerland aus dem Jahr 1999 als gemischte Baufläche dargestellt. Im Rahmen der parallel zum vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellten 37. Flächennutzungsplanänderung, wird das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fleischerei dargestellt. Somit kann der im Parallelverfahren aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. J 6 A Erweiterung Fleischerei Eckhoff gemäß 8 (2) BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. 3.4 VERBINDLICHE BAULEITPLANUNG Für den Geltungsbereich gelten derzeit die Bestimmungen des 34 BauGB -Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile-. Die geplante Aufstellung eines Bebauungsplans für einen größeren Geltungsbereich wurde nicht bis zum Satzungsbeschluss umgesetzt. 3.5 STÄDTEBAULICHE ERFORDERLICHKEIT DES PLANVORHABENS Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. J 6 A werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Fleischerei Eckhoff geschaffen. Entsprechend der derzeitigen Nutzung der Plangebietsflächen im Westen sollen hier künftig weitere, gewerblich genutzte Stellplatzflächen entsprechend den konkreten Nutzungsvorstellungen des hier bereits ansässigen Gewerbetreibenden entstehen. Hinsichtlich der städtebaulichen Erforderlichkeit des Planvorhabens gem. 1 (3) BauGB beruft sich die Gemeinde Moormerland entsprechend 1 (4) BauGB auf die Vorgaben

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 4 der Regionalplanung und die städtebaulichen Entwicklungsziele, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Moormerland dargestellt werden. Die mit dem vorliegenden Bebauungsplan vorgesehene kleinteilige Ausweitung der Fleischerei an der Schmiedestraße bzw. der Westerwieke zugunsten der betrieblichen Weiterentwicklung eines hier bereits ansässigen Betriebes, entspricht der dargelegten städtebaulichen Gesamtkonzeption der Gemeinde Moormerland. Ferner steht das Planvorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Zielvorstellung der Gemeinde, eine verträgliche Erweiterung bestehender gewerblicher Strukturen der Schaffung neuer Gewerbegebiete im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung vorzuziehen. Im vorliegenden Fall besteht ein konkreter Erweiterungswunsch eines Gewerbetreibenden. Die mit der Bauleitplanung vorbereitete, geringfügige gewerbliche Weiterentwicklung an diesem vorgeprägten Standort wird entsprechend der o. g. Aussagen einer kompletten Umsiedlung bzw. Neuansiedlung des Betriebes an einem bisher unbebauten Bereich vorgezogen. Die allgemeinen Ziele und Aufgaben der Bauleitplanung gem. 1 BauGB werden somit berücksichtigt. Das Planvorhaben trägt nicht alleine dem Erweiterungswunsch des ortsansässigen Gewerbetreibenden Rechnung, sondern dient vor dem Hintergrund der angeführten raumordnerischen Zielvorgaben zugleich der nachhaltigen Stärkung der lokalen Wirtschaft und somit dem Erhalt und der Sicherung von Arbeitsplätzen. 4.0 ÖFFENTLICHE BELANGE 4.1 BELANGE VON NATUR UND LANDSCHAFT In der Abwägung gem. 1 (7) BauGB sind in den Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 1 (6) Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen (vgl. 1a (3) BauGB). Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in die Natur und Landschaft gem. 14 (1) BNatSchG zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ( 1 a (3) BauGB) zu entscheiden (vgl. 18 (1) BNatSchG). Die Gemeinde Moormerland wird im noch zu erstellenden Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. J 6 A die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bewerten. Aufgabe des Umweltberichtes ist es, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege so umfassend zu berücksichtigen, dass die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbunden sind, sofern möglich vermieden, minimiert oder kompensiert werden können. Über die Entwicklung entsprechender Maßnahmen auf Grundlage der angewandten Eingriffsregelung erfolgt dies im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes. Als Teil II der Begründung wird der Umweltbericht dann verbindlicher Bestandteil der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. J 6 A. 4.2 BELANGE DES IMMISSIONSSCHUTZES Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die mit der Planung verbundenen, unterschiedlichen Belange untereinander und miteinander zu koordinieren, so dass Konfliktsituationen vermieden und die städtebauliche Ordnung sichergestellt wird. Im Einwirkungsbereich des Plangebietes befinden sich auch Wohngebäude. Die nachfolgend genannten Immissionsgutachten sind als Bestandteil der Begründung als Anlagen beigefügt. Zu betrachten ist zum einen der durch den Betrieb der Fleischerei hervorgerufene Gewerbelärm sowie zum anderen die Geruchsimmissionen.

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 5 Immissionen Gewerbe Das Schalltechnische Gutachten - Immissionsprognose - Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft des Fleischereifachgeschäftes Eckhoff, Bericht Nr. L4511-01 vom 13. Mai 2016 vom Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Richters & Hüls stellt folgendes heraus: Die in Kapitel 6 dargestellten Berechnungsergebnisse zeigen auf, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Immissionsorten durch die Geräuschimmissionen des Betriebes zur Tag- und Nachtzeit unterschritten werden. Zudem wird zur Tag- und Nachtzeit an allen Immissionspunkten das Irrelevanzkriterium nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 der TA Lärm erfüllt, da die Geräuschzusatzbelastung der zu beurteilenden Anlage die einzuhaltenden Richtwerte um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Auf eine Ermittlung der Vorbelastung durch weitere Betriebe kann daher verzichtet werden. Eine Überschreitung der gemäß TA Lärm zulässigen Höchstwerte infolge kurzzeitig auftretender Geräuschspitzen ist nicht zu erwarten. Im Plangebiet befinden sich drei freistehende Wohngebäude, diese befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers. Das Gebäude mit der Hausnummer 32 wird abgerissen, dies ist in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet. Die Wohngebäude mit der Hausnummer 136 und 138 werden als Betriebsleiterwohnungen im Eigentum des Vorhabenträgers genutzt. Dem Vorhabenträger ist es bewusst, dass diese Gebäude nicht veräußert oder vermietet werden dürfen und nur eine Nutzung, in Anlehnung an 8 (3) BauNVO für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zulässig ist. Geruchsimmisionen Das Geruchsgutachten für die Erweiterung und Änderung der Fleischerei Eckhoff, G-4511-01 vom 13. Mai 2016 vom Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Richters & Hüls stellt folgendes heraus: Die Zusatzbelastung überschreitet an keinem Wohnhaus einen Wert von 0,02 entsprechend 2 % der Jahresstunden. Damit hält die Anlage die Irrelevanz im Sinne von Punkt 3.3 der Geruchsimmissionsrichtlinie ein. Für die im Plangebiet befindlichen Betriebsleiterwohnungen sind aufgrund der spezifischen Nutzung höhere Immissionswerte zulässig. 4.3 BELANGE DER WASSERWIRTSCHAFT In der Bauleitplanung sind die Belange der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser von versiegelten Bauflächen muss ordnungsgemäß entsprechend wasserwirtschaftlicher Anforderungen abgeleitet werden. Die abschließende Regelung der Oberflächenentwässerung erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens beziehungsweise im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsantrages. Für die Ableitung des Oberflächenwassers wird in Abstimmung mit dem Landkreis Leer ein Entwässerungskonzept gemäß den Anforderungen und Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erstellt.

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 6 4.4 BELANGE DES DENKMALSCHUTZES Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß 1 (6) Nr. 5 BauGB die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Folglich wird nachrichtlich auf die Meldepflicht von ur- und frühgeschichtlichen Bodenfunden im Zuge von Bauausführungen hingewiesen. Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gem. 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig sind der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet. 4.5 ALTABLAGERUNGEN Derzeit sind für das Plangebiet keine Hinweise auf Altablagerungen bekannt. Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen zutage treten, so ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde zu benachrichtigen. 5.0 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES 5.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sonstiges Sondergebiet gem. 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung -Fleischerei- festgesetzt. 5.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG Durch die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung soll einerseits das städtebauliche Ziel vom sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden realisiert und andererseits das Sonstige Sondergebiet gestalterisch angemessen in die ländliche Umgebung und in den Ortskern von Jheringsfehn mit seiner ausgeprägten Fehnstruktur eingefügt werden. Entsprechend wird für das Plangebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Die zulässige Firsthöhe für bauliche Anlagen wird auf 11,0 m festgesetzt. 5.3 BAUWEISE, ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Die Baugrenze liegt, bis auf den Bereich entlang der Schmiedestraße, auf der Grenze des Geltungsbereichs. Entlang der Schmiedestraße wird die Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m festgesetzt. Im Zuge der südöstlich des Plangebietes verlaufenden Verkehrsfläche der Gemeindestraße Westerwieke soll die Baugrenze in einem Teilbereich der bestehenden gewerblichen Nutzung (Ladenlokal) auf 3,0 m verringert werden. Dies soll eine zukünftige flankierende Erweiterung des Ladenlokals unter Berücksichtigung der Kundenparkplätze ermöglichen.

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 7 Innerhalb des Sondergebiets (SO) wird entsprechend der vorhandenen Gebäudestruktur und unter Berücksichtigung der Anforderungen eine abweichende (a) Bauweise gem. 22 (4) BauNVO festgesetzt. Hierin sind Gebäude zulässig wie in der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung. Die seitlichen Grenzabstände sind einzuhalten. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) werden über die Festsetzung von Baugrenzen gem. 23 BauNVO so definiert, dass für die vorhandene und geplante Nutzung ein großer zusammenhängender und flexibler Spielraum bereitgestellt wird. 6.0 VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung der Betriebsfläche erfolgt bereits über die Schmiedestraße im Norden und der Westerwieke im Osten. Die Verkehrsführung bzgl. der Kunden und der An- und Ablieferung bleibt annähernd wie bisher beibehalten. Zukünftig besteht jedoch der Vorteil, dass der Lieferverkehr getrennt vom Kundenverkehr ausschließlich über die Zuwegung von der Schmiedestraße erfolgt. Der Zulieferverkehr ist zudem rückläufig, da bereits jetzt und zukünftig noch mehr im Allgemeinen kompaktere Lieferungen gegenüber früheren Einzeltransporten erfolgen. Da die Schlachtzahlen nicht erhöht werden sollen, finden keine zusätzlichen Viehtransporte statt. Gas- und Stromversorgung Die Gasversorgung und die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch den Anschluss an die Versorgernetze der Energieversorgung Weser-Ems (EWE). Schmutz- und Abwasserentsorgung Die Schmutz- und Abwasserentsorgung innerhalb des Plangebietes erfolgt über den Anschluss an die vorhandene Kanalisation. Wasserversorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser wird durch den Wasserversorgungsverband Moormerland-Uplengen sichergestellt. Abfallbeseitigung Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Landkreis Leer. Oberflächenentwässerung Das anstehende Oberflächenwasser wird in das vorhandene Entwässerungssystem eingeleitet und abgeführt. Die abschließende Regelung der Oberflächenentwässerung erfolgt im weiteren Verfahren bzw. im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsantrages. Für die Ableitung des Oberflächenwassers wird in Abstimmung mit dem Landkreis Leer ein Entwässerungskonzept gemäß den Anforderungen und Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erstellt.

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 8 Fernmeldetechnische Versorgung Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes erfolgt über die verschiedenen Telekommunikationsanbieter. Sonderabfälle Sonderabfälle sind vom Abfallerzeuger einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Brandschutz Die Löschwasserversorgung des Plangebietes wird entsprechend den jeweiligen Anforderungen sichergestellt. 7.0 VERFAHRENSGRUNDLAGEN/-ÜBERSICHT/-VERMERKE 7.1 RECHTSGRUNDLAGEN Der Bauleitplanung liegen zugrunde (in der jeweils aktuellen Fassung): BauGB (Baugesetzbuch), BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke: Baunutzungsverordnung), PlanZVO (Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes: Planzeichenverordnung), NBauO (Niedersächsische Bauordnung), NAGBNatSchG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz), NKomVG (Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz).

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 9 7.2 PLANVERFASSER Die Ausarbeitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. J 6 A erfolgte im Auftrag der Gemeinde Moormerland vom Planungsbüro: Telefon: 04961/9443-0 Telefax: 04961/9443-50 mail@ing-buero-grote.de Datum: Nov. 2016 Bahnhofstraße 6-10 26871 Papenburg UNTERSCHRIFT zugrunde gele- Diese Begründung hat dem Satzungsbeschluss gemäß Ratsbeschluss vom gen. M OORMERLAND, BÜRGERMEISTERIN

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 10 ABB. 1: ÜBERSICHTSPLAN ZUM PLANGEBIET, OHNE MAßSTAB

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 11 ABB. 2: LUFTBILD MIT ERWEITERUNGSKONZEPT, FLÄCHE VON CA. 19.450 M². ABB. 3: REGIONALES R AUMORDNUNGSPROGRAMM (RROP) Planbereich

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 12 ABB. 4: AUSZUG AUS DEM RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1999 EINSCHLIEßLICH RECHTSWIRKSAME ÄNDERUNGEN, MAßSTAB 1 : 5.000

GEMEINDE MOORMERLAND BEGRÜNDUNG ZUM VBBPLAN NR. J 6 A 13 ABB. 5: VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN, OHNE MAßSTAB P:\PLANUNG\VEPLAN\VBB_J06A\IHV-10\BG_VBB_J06A.DOCX SEITEN 16