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Transkript:

N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bönebüttel am Montag, dem 24.10.2011 im Husberger Hof, Ortsteil Husberg, 24620 Bönebüttel Beginn: 19:30Uhr Ende: 20:11Uhr Anwesend waren: Bürgermeister Gemeindevertreter von der Verwaltung Entschuldigt fehlen: Gemeindevertreter Außerdem anwesend: Herr Udo Runow Herr Rüdiger Beyme Herr Herbert Böttcher Herr Jörg Christophersen Herr Ernst Gawlich Herr Stefan Greinert Herr Klaus Gräff Frau Gisela Kummerfeldt Herr Olaf Lentföhr Herr Jürgen Meck Herr Thomas Müller Herr Manfred Retzlaff Frau Birgit Wriedt-Molzahn Herr Tammo Zimmermann Herr Hans-Jürgen Holland Frau Gundula Schuhmacher Herr Klaus Biß Herr Rolf Klein Herr Timm Kruse ca. 25 Einwohner Von der Presse: HC, Herr Seiler

Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung am 24.10.2011 3. Einwände gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2011 4. Information zu den Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.09.2011 5. Einwohnerfragestunde I 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden, der Verwaltung und der Jugendvertretung 7. Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark" für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca. 250 m westlich des Waldes "Hölle", südlich Sainredder und ca. 850 m östlich Sickfurt - Aufstellungsbeschluss Vorlage: 0043/2008/DS 8. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca. 250 m westlich des Waldes "Hölle", südlich Sainredder und ca. 850 m östlich Sickfurt - Aufstellungsbeschluss Vorlage: 0044/2008/DS 9. Leistung von überplanmäßigen Ausgaben nach 82 GO im Verwaltungshaushalt 2011 Vorlage: 0046/2008/DS 10. Anfragen der Gemeindevertreter 11. Einwohnerfragestunde II 12. Verschiedenes

1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Runow eröffnet die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt fehlen die Gemeindvertreter Herr Klaus Biß, Herr Rolf Klein und Herr Timm Kruse. 2. Genehmigung der Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung am 24.10.2011 An die Gemeindevertreter wurde vor Beginn der Sitzung ein Schreiben vom 24.10.2011 der UWG Fraktion, in dem folgende Anträge zur heutigen Sitzung gestellt werden, verteilt: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2009 zu Tagesordnungspunkt 9 (Ausweisung von Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie in der Gemeine Bönebüttel) wird aufgehoben. 2. Die Gemeindevertretung beschließt auf eine Ausweisung einer Eignungsfläche zu verzichten und erklärt, dass auf dem Gemeindegebiet keine kommerziellen Windkraftanlagen errichtet werden sollen. 3. Sollt nach der erfolgten Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III weiterhin die im Regionalplan III unter der Nummer 142 genannte Fläche der Gemeinde oder eine andere Fläche innerhalb des Gemeindegebietes als Eignungsfläche ausgewiesen sein, erklärt die Gemeindevertretung schon jetzt ihren Willen, diese Eignungsfläche unter dem Planungswillen der Gemeinde im Zuge einer Bauleitplanung zu stellen. Die Gemeindevertretung erklärt ausdrücklich, dass sie für den Fall einer beabsichtigten Errichtung von Windkraftanlagen die Planungshoheit behalten will und dann die erforderlichen Maßnahmen zur Bauleitplanung einleiten wird. 4. Dieser Beschluß ist dem Kreis Plön und dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes als Stellungnahme der Gemeinde Bönebüttel zuzuleiten. Bürgermeister Runow erklärt vor der Genehmigung der Tagesordnung: Ich habe heute lange mit Herrn Klaus Goede vom Innenministerium gesprochen. Auch Frau Schuhmacher, von der Verwaltung, erkundigte sich bei dem Fachdienst Recht der Stadt Neumünster und beim Innenministerium. Sollte die Gemeinde den Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2009 zum Planungsbedarf von Windenergieanlagen in der Gemeinde Bönebüttel aufheben, dann würde das Innenministerium aller Voraussicht nach das Ausweisungsgebiet aus der Planung streichen.

Sollte das Innenministerium anders entscheiden, dann könnte immer noch die Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss kurzfristig fassen, müsste später aber sicherlich sofort die Veränderungssperre aussprechen. Hier ist natürlich das Problem, ob wir dann die Streichung bzw. Ausweisung rechtzeitig mitbekommen. Das Innenministerium würde nur die Fläche gegen die Gemeinde durchsetzen, wenn insgesamt zu wenige Flächen ausgewiesen werden. Sollten wir heute den Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan fassen und diese Stellungnahme an das Innenministerium geben, wäre eine Korrektur des Beschlusses später nicht mehr möglich. Das sind ganz neue Gesichtspunkte, die wir in der bisherigen Diskussion nicht berücksichtigt haben. Diese Information muss vorab den Mitgliedern der Gemeindevertretung mitgeteilt werden, bevor wir über den neuen Tagesordnungspunkt abstimmen. Bevor über die Dringlichkeit des Antrages abgestimmt wurde, erklärte Herr Meck, dass die UWG die Interessen vieler Bürger und der Gemeinde nicht mehr gewährleistet sehen. Es gibt ein Bedürfnis, über diese Angelegenheit neu zu verhandeln und zu diskutieren. Die Position zur Windanlagennutzung in der Gemeinde Bönebüttel muss neu betrachtet werden. Herr Böttcher merkt an, dass er sehr verwundert über diesen Antrag ist, da vor dem Beschluss der Gemeindevertretung im Mai 2009 eine Einwohnerversammlung mit großer Beteiligung stattfand und sich die Mehrzahl der Teilnehmer für die Windenergieanlagen aussprach. Auch der Bau- und Wegeausschuss hat der Gemeindevertretung damals empfohlen sich für die Windenergie einzusetzen. Er kann nicht erkennen, warum sich das Interesse jetzt so geändert haben soll, um diesen Antrag zu stellen. Herr Zimmermann schließt sich den Äußerungen Herrn Böttchers an. Es gibt für ihn auch keine neuen Erkenntnisse und Gesichtspunkte jetzt gegen die Windenergieanlagen zu stimmen. Er sieht für eine weitere Diskussion keine Notwendigkeit. Herr Meck widerspricht und merkt an, dass es Diskussionsbedarf gäbe. Die Aufnahme des Antrages ist nicht gleichzusetzen mit dem Ausstieg aus der Windenergienutzung. Herr Gräff sieht keine neuen Gesichtspunkte für eine neue Erörterung und die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom Mai 2009. Eine neue Diskussion wird kein anderes Abstimmungsergebnis bringen, da die Mehrheit sich für die Windenergie ausgesprochen hat. Herr Müller erklärt, dass er damals gegen die Windenergie gestimmt hat, weil die Abstände zu gering waren. Unter der Planungshoheit der Gemeinde kann er jetzt für diese Anlagen stimmen. Bürgermeister Runow lässt über die Aufnahme des Antrages der UWG auf die Tagesordnung abstimmen: Beschluss: 4 Ja- Stimmen, 9 Nein- Stimmen, 1 Enthaltung Damit wird die Tagesordnung nicht geändert. Die Gemeindevertreter Herr Gawlich, Frau Wriedt- Molzahn und Herr Meck baten von 19:43 Uhr bis 19:49 Uhr um Unterbrechung der Sitzung, um sich zu beraten. Bürgermeister Runow weist darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte TOP 7 Bebauungsplan und Tagesordnungspunkt TOP 8 Flächennutzungsplan von der Reihenfolge nicht richtig angeordnet sind, da der Flächennutzungsplan übergeordnet ist. Bei Beschlussfassung beider Pläne während einer Sitzung ist dies aber unschädlich.

Damit gilt die Tagesordnung in der vorliegenden Form als genehmigt. 3. Einwände gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2011 Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. 4. Information zu den Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.09.2011 Bürgermeister Runow informiert über folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.09.2011: - Die Baulücke im Sickfurt soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden, dass in die nähere Umgebung passt. Der Kreis hat diesem bereits zugestimmt. Die Gemeinde kann innerhalb von zwei Monaten Bedenken anmelden. Gegen die Bebauung wurden keine Bedenken erhoben. - Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Erneuerung der Zähleranlagen im Feuerwehrgerätehaus kein weiteres Angebot eingeholt werden soll. Der Auftrag wird erteilt. - Der Gemeindevertretung lagen für die Regelung der Heizungsanlage im Kindergarten zwei Angebote vor. Die Gemeindevertretung beschließt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. - Die Gemeindevertretung beschließt, den bestehenden Wartungsvertrag für die Heizungsanlage zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, weil beabsichtigt ist, die Heizungsanlage zu erneuern. Danach obliegt es dem Bürgermeister, bis zur Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Heizungsanlage, die Reparaturarbeiten frei zu vergeben. 5. Einwohnerfragestunde I Es wurden keine Fragen gestellt. 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden, der Verwaltung und der Jugendvertretung

Bürgermeister Runow lobt den allgemeinen guten Zustand der Spielplätze -Der Spielplatz des Kindergartens wurde einer sicherheitstechnischen Hauptinspektion unterzogen. Insgesamt ist der Spielplatz in einem guten Zustand. Kleine Reparaturen sind dennoch durchzuführen. -Der Kreis Plön führt am 01.11.2011 die alljährliche Strauchabfuhr in der Gemeinde Bönebüttel durch. Hiervon sollte reger Gebrauch gemacht werden. -Am Samstag, 05.11 2011, wird auf dem Gemeindegrundstück am Sportlerheim wieder ein Container für Laub und Gartenabfälle für die Anlieger der Gemeinde aufgestellt. Strauchgut bitte unbedingt vorher durch die Abfuhr des Kreises Plön entsorgen. -Die Kranzniederlegungen zum Volkstrauertag am 13.11.2011 finden am Ehrenmal in Bönebüttel um 11:20 Uhr und am Ehrenmal in Husberg um 11:45 Uhr statt. Der Vorsitzende des Kindergarten-, Schul-, Sozial- und Sportausschusses, Herr Gawlich, berichtet, dass in der Sitzung am 04.10.2011 beschlossen wurde, der Gemeindevertretung zu empfehlen, dem Antrag der Jugendlichen zur Errichtung einer Skateranlage zuzustimmen. Der Finanzausschuss müsste die Haushaltsmittel für 2012 beantragen und der Bau- und Wegeausschuss müsste die bauliche Betreuung übernehmen. Herr Runow erklärt, dass der Wunsch der Schule, ein Fernsehgerät für Videofilme und 2 Schränke anzuschaffen, realisiert werden sollte, da in diesem Jahr noch Mittel zur Verfügung stehen. Ausschussvorsitzender Herr Beyme erklärt, dass der Finanzausschuss seit 12.09. 2011 nicht mehr getagt hat. Die Vorbesprechung für den Haushalt 2012 hat zwischenzeitlich stattgefunden. Über den Entwurf soll in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses ausführlich diskutiert werden. Herr Lentföhr berichtet, dass der Bau- und Wegeausschuss am 20.10.2011 als Vorberatung der Sitzung der Gemeindevertretung zu den heutigen Beschlüssen diente. Bürgermeister Runow informiert über den Termin Knickschau am 11.11.2011 um 9:00 Uhr. 7. Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark" für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca. 250 m westlich des Waldes "Hölle", südlich Sainredder und ca. 850 m östlich Sickfurt - Aufstellungsbeschluss Vorlage: 0043/2008/DS

Frau Kummerfeldt fragt, ob die Anzahl der Windenergieanlagen in dem Antrag in ausreichendem Maße genannt wurde. Herr Runow erklärt, dass auch die Anzahl mit dem Antrag im Bauleitverfahren abgewogen und festgelegt wird. Herr Runow verliest den Verhandlungsgegenstand und den Antrag und lässt abstimmen: Verhandlungsgegenstand: Bebauungsplan Nr. 31 Windpark für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca. 250m westlich des Waldes Hölle, südlich Sainredder und ca. 850m östlich Sickfuhrt -Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca.250m westlich des Waldes Hölle, südlich Sainredder und ca. 850m östlich Sickfurt wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden u. a. folgende Planungsziele verfolgt: -zusätzliche Nutzungsmöglichkeit für das Errichten von Windenergieanlagen in Teilbereichen einer Fläche für die Landwirtschaft (L); -Berücksichtigung der optischen Wirkung auf Siedlungsbereiche durch Festsetzung zur räumlichen Lage der Anlagenstandorte, Abstände zu Wohngebäuden und zur Gesamthöhe von Windkraftanlagen; -Berücksichtigung landschaftsplanerischer und artenschutzrechtlicher Gesichtspunkte, insbesondere in Bezug auf Großvögel und deren Jagdgebiete. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. 5. Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das mit der Erarbeitung der Bauleitpläne zu beauftragende Planungsbüro im Rahmen der rechtlichen Vorgaben auf die Prüfung folgender Belange hinzuweisen: - Vergrößerung von Abständen zu Wohngebäuden im Außenbereich, - Vergrößerung von Abständen zu im Zusammenhang bebauter Ortsteile, - Räumliche Lage der Anlagenstandorte, - Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen (einschl. Rotor) Beschluss: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein- Stimme, 2 Enthaltungen 8. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca. 250 m westlich des Waldes "Hölle", südlich Sainredder und ca. 850 m östlich Sickfurt - Aufstellungsbeschluss Vorlage: 0044/2008/DS Herr Runow verliest den Antrag und den Verhandlungsgegenstand und lässt abstimmen:

Verhandlungsgegenstand: 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca.250m westlich des Waldes Hölle, südlich Sainredder und ca. 850m östlich Sickfurt. -Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 25. Änderung aufgestellt, die in Teilbereichen für das Gebiet nördlich Börringbaumer Weg, ca.250m westlich des Waldes Hölle, südlich Sainredder und ca. 850m östlich Sickfurt folgende Änderung der Planung vorsieht: -zusätzliche Nutzungsmöglichkeit für das Errichten von Windenergieanlagen in Teilbereichen einer Fläche für die Landwirtschaft (L); -Berücksichtigung der optischen Wirkung auf Siedlungsbereiche durch Festsetzung zur räumlichen Lage der Anlagenstandorte, Abstände zu Wohngebäuden und zur Gesamthöhe von Windkraftanlagen; -Berücksichtigung landschaftsplanerischer und artenschutzrechtlicher Gesichtspunkte, insbesondere in Bezug auf Großvögel und deren Jagdgebiete. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungs-grad der Umweltprüfung ( 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. 5. Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das mit der Erarbeitung der Bauleitpläne zu beauftragende Planungsbüro im Rahmen der rechtlichen Vorgaben auf die Prüfung folgender Belange hinzuweisen: - Vergrößerung von Abständen zu Wohngebäuden im Außenbereich, - Vergrößerung von Abständen zu im Zusammenhang bebauter Ortsteile, - Räumliche Lage der Anlagenstandorte, - Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen (einschl. Rotor) Beschluss: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein- Stimme, 2 Enthaltungen 9. Leistung von überplanmäßigen Ausgaben nach 82 GO im Verwaltungshaushalt 2011 Vorlage: 0046/2008/DS Bürgermeister Runow erklärt, dass die Gemeinde Bönebüttel nach 111 des Schulgesetzes Schulkostenbeiträge an die Stadt Neumünster zahlen muss. Die Höhe der Schulkostenbeiträge sind durch den Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 24.01.2011 festgelegt worden. Der wesentliche Grund für die Erhöhung der Abrechnung um 38.200,00 ist die Erhöhung des Investitionsanteils von 125,00 auf 250,00 pro Schüler. 11.000 Einnahmen

erhält die Gemeinde Bönebüttel für Gastschüler aus anderen Gemeinden. Herr Gräff merkt an, dass dies ein 100 %- iger Kostenanstieg bei den Investitionskosten bedeutet und fragt, was Investitionskosten sind. Bürgermeister Runow erklärt, dass alle Schulen von diesem Landesbeschluss betroffen sind. Herr Böttcher fügt hinzu, dass neben den Sachkosten besonders die höheren Investitionskosten zur Verbesserung der Schulsubstanz führen soll. Er fragt ob diese auch dafür verwendet werden. Herr Holland bestätigt, dass durch die Änderung der Schulsysteme insbesondere in Ganztagsschulen und Gemeinschaftsschulen ein erheblicher Mehrbedarf besteht z. B. durch Mensabauten und die Erträge aus Schulkostenbeiträgen für Investitionen verwendet werden. Bürgermeister Runow verliest den Antrag und stimmt ab. Beschluss: einstimmig 10. Anfragen der Gemeindevertreter Es wurden keine Fragen gestellt. 11. Einwohnerfragestunde II Eine Bürgerin fragt, ob durch zukünftige Windenergieanlagen Einnahmen durch Investorengelder für die Gemeinde Bönebüttel zu erwarten sind und ob es schon Investoren gibt. Bürgermeister Runow kennt Beispiele, wo 70 % der Steuern und Abgaben in der betroffenen Gemeinde bleiben und der Rest zum Ort des Firmensitzes gelangt. Andere Beispiele zeigen aber auch, dass alle Steuern und Abgaben in der Gemeinde des jeweiligen Firmensitzes der Investoren bleiben. Herr Runow erklärte, dass ihm berichtet wurde, dass einige Grundstückseigentümer Vorverträge mit interessierten Investoren abgeschlossen haben. Weitere Einwohnerfragen wurden nicht gestellt. 12. Verschiedenes Es wurden keine Punkte vorgetragen. Bürgermeister Runow schließt die öffentliche Sitzung um 20:11 Uhr.

gez. Udo Runow (Bürgermeister) Gundula Schuhmacher (Protokollführerin)