Die E-Bilanz sind Sie gerüstet?



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Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten Handwerkskammer Bremen Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde Industrie- und Handelskammer Bremerhaven 7. Februar 2013 Referenten: Thomas Berg Steuerberater, Steuerberatersozietät Thierfeld & Berg, Bremen Uwe Bürst, DATEV eg, Niederlassung Hannover

Themen des Vortrags im Überblick 1. E-Bilanz Hintergrund 2. Taxonomie Kernstück der E-Bilanz 3. DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) 4. Unterstützte Anwenderszenarien 5. Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 6. Wie geht es weiter? 2

E-Bilanz Hintergrund Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Basis: Datenstandard XBRL faktisch Pflicht ab 01.01.2013 rechtlich gültig seit 01.01.2012 elektronisch Kanzlei Finanzamt Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 19.12.2008 Motto: Elektronik statt Papier 3

E-Bilanz Hintergrund Faktische Verschiebung durch Nichtbeanstandungsregelung? 28.09.2011: BMF-Anwendungsschreiben zu 5b EStG (Veröffentlichung der Taxonomie) wichtigste Botschaft: Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für 2012. dies bedeutet: E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2012 beginnen. 4

E-Bilanz Hintergrund Gesetzliche Grundlagen zur E-Bilanz - Wann wird es verpflichtend? Aber daran denken: E-Bilanz für 2013 in 2014 übermitteln, heißt: Ab 01.01.2013 E-Bilanz-konform buchen! Jahresabschluss 2012* Jahresabschluss 2013* Jahresabschluss 2015* Eigentlich E-Bilanz-Pflicht, aber: Jahresabschluss kann wie bisher in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden. E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle (das heißt elektronische Übermittlung in 2014) E-Bilanz erstmals verpflichtend bei Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (Befreiung bis 2015 für die ausländischen Betriebsstätten) inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen teilweise steuerbefreiten Körperschaften juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art 5

E-Bilanz Hintergrund Überblick E-Bilanz Was? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Wie? elektronisch auf Basis von XBRL analog EHUG Wer? alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede 1,35 Mio. Unternehmen Wann? analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012) Status? Taxonomie verabschiedet; endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom 28.09.2011 6

E-Bilanz Hintergrund XBRL Was ist das? XBRL = EXtensible Business Reporting Language XBRL ist eine Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen. Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat etc.) XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt. XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen. PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind zwar optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können. 7

Themen des Vortrags im Überblick 1. E-Bilanz Hintergrund 2. Taxonomie Kernstück der E-Bilanz 3. DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) 4. Unterstützte Anwenderszenarien 5. Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 6. Wie geht es weiter? 8

Taxonomie Kernstück der E-Bilanz Was ist eine Taxonomie? Taxonomie komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) gegliedertes Datenschema ähnlich einem Kontenrahmen E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz ) www.esteuer.de 9

Taxonomie Kernstück der E-Bilanz Taxonomie-Arten und Branchentaxonomien Haupt-Taxonomie Spezial-Taxonomien Ersetzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungs-Taxonomien Ergänzen: Haupt-Taxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), kommunale Eigenbetriebe (EBV o. ä.) 10

Taxonomie Kernstück der E-Bilanz Aufbau Pilot-Taxonomie Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul GAAP-Modul Stammdaten-Modul Jahresabschluss-Modul Erstellungsdatum Art des Berichts Berichtsbestandteile Bilanzart Bilanzierungsstandard GuV-Format Angaben zur Berichtsperiode Name des Unternehmens Rechtsform Unternehmenskenn-Nummern Gesellschafter mögliche Berichtsbestandteile Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE steuerliche Gewinnermittlung (für EU/PersGes) Eigenkapital-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel diverse Felder zur Aufnahme von Informationen steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile 11

Taxonomie Kernstück der E-Bilanz Anforderungen à Pilot-Taxonomie E-Bilanz Die Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU. Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften. 12

Taxonomie Kernstück der E-Bilanz Anforderungen à Pilot-Taxonomie E-Bilanz Die Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder rechnerisch notwendig, soweit vorhanden neue Konten im SKR 2012 Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannte Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften. 13

Taxonomie Kernstück der E-Bilanz Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie Durch die dauerhafte Nutzung der Auffangpositionen kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden. Zu bedenken hierbei ist: Auffangpositionen bleiben dauerhaft bestehen, aber unterliegen wie alle anderen Taxonomiepositionen der jährlichen Überprüfung durch die Finanzverwaltung die Nutzung von Auffangpositionen in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen Gemäß Pressemitteilung BMF Mai 2012 und FAQ-Papier Finanzverwaltung Juni 2012 14

Taxonomie Kernstück der E-Bilanz Exkurs: Auswirkungen auf die DATEV-Kontenrahmen SKR 03/SKR 04 SKR 03 SKR 04 neue Konten angepasste Konten neue Konten angepasste Konten 137 38 136 34 à 175 Kontenrahmenänderungen à 170 Kontenrahmenänderungen Es sind hierbei sowohl neu einzuführende, als auch schon bestehende Konten berücksichtigt, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird. 15

Themen des Vortrags im Überblick 1. E-Bilanz Hintergrund 2. Taxonomie Kernstück der E-Bilanz 3. DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) 4. Unterstützte Anwenderszenarien 5. Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 6. Wie geht es weiter? 16

DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) 1. relevant zum 01.01.2012 bzw. 01.01.2013 besonders wichtig für selbstbuchende Mandanten Vorsysteme: Warenwirtschaft/ Kostenrechnung usw. 17

DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) Buchungsverhalten - Auszug aus dem angepassten Kontenrahmen Kontenwerte werden in der DATEV-E-Bilanz zugeordnet. Steuerschlüssel stellen korrekte UStVA sicher, nicht aber die E-Bilanz. Vorsicht bei Sammelkonten, individuellen Konten bzw. Kontenbereichen. 18

DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Beispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs Mussfelder und neue Konten im Bereich Personalaufwand SKR 04 SKR 03 Kontenbezeichnung E-Bilanz-Taxonomie Position 6035-6038 4195-4197 Löhne für Minijobs Löhne für Minijobs neu 6149 4166 neu Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer Aufwendungen für Altersversorgung, davon für Gesellschafter- Geschäftsführer 6024-6025 4124 Geschäftsführergehälter der GmbH- Gesellschafter Vergütungen an Gesellschafter- Geschäftsführer Mussfelder 19

DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Beispiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs Lohn Buchungsbeleg anpassen? Lohn Buchungsbeleg anpassen? Separater Ausweis für alle sichtbar im Unternehmen gewünscht? 20

DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten Beispiel Löhne für Minijobs werden auf Löhne also ein anderes Konto gebucht und somit auf ein anderes Mussfeld zugeordnet. Auswirkung auf Buchungsverhalten Löhne für Minijobs Mussfeld nein Wurden Löhne an Minijobber aufgewendet? ja automatischer Eintrag von NIL (Not In List) differenziert auf: ja Konto 6035 SKR 04 bzw. 4195 SKR 03 Löhne Minijobs gebucht? nein Posten wird mit Wert gefüllt Taxonomieposition Pflichtfeldstatus Auffangposition genutzt? gebucht auf (z. B.) Konto 6010 SKR04 Konto 4110 SKR03 (Löhne) 21 nein Wert landet in Löhne, Position Minijobber mit NIL

DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall Finanzbuchführung/Jahresabschluss 1. 2. (organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum 01.01.2012 Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum 01.01.2012 oder 01.01.2013; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch E-Bilanz-Assistent 3. 4. 5. 6. Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV Plausibilitätsprüfungen in DATEV Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung 7. Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) 22

Themen des Vortrags im Überblick 1. E-Bilanz Hintergrund 2. Taxonomie Kernstück der E-Bilanz 3. DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) 4. Unterstützte Anwenderszenarien 5. Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 6. Wie geht es weiter? 23

Unterstützte Anwenderszenarien Unterschiedliche Anwenderszenarien im Überblick DATEV wird für unterschiedliche Szenarien Unterstützung bieten: Szenarien FIBU = Finanzbuchführung HaBil = Handelsbilanz StBil = Steuerbilanz Szenario A FIBU Abschluss Handelsbilanz Steuerbilanz E-Bilanz Steuern FIBU, Jahresabschluss und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV Szenario B Szenario C FIBU im Fremdsystem; HaBil und E-Bilanz mit DATEV HaBil im Fremdsystem; StBil und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV DATEV Szenario D HaBil im Fremdsystem; Überleitungsrechnung und E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV Szenario E StBil im Fremdsystem; E-Bilanz mit DATEV DATEV DATEV 24

Unterstützte Anwenderszenarien Anwenderszenario Import Fremd-FIBU Mandant erstellt seine Finanzbuchführung mit Nicht-DATEV-Software E-Bilanz- Assistent DATEV Kanzlei- Rechnungswesen pro Auftrag an Steuerberater: Aufstellen HGB-Jahresabschluss Steuerberater importiert die Summen- und Saldenliste des Mandanten nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro Steuerberater erstellt Abschlussbuchungen für den HGB-Jahresabschluss Auftrag an Steuerberater: Erstellen und Einreichen der E-Bilanz (hier: Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) Steuerberater erstellt die Überleitungsrechnung gemäß E-Bilanz-Taxonomie Steuerberater vervollständigt E-Bilanz-Datensatz (Bilanz und GuV aus DATEV Kanzlei- Rechnungswesen pro; steuerliche Gewinnermittlung per Schnittstelle Steuern etc.) Steuerberater versendet die E-Bilanz über das DATEV-Rechenzentrum 25

Themen des Vortrags im Überblick 1. E-Bilanz Hintergrund 2. Taxonomie Kernstück der E-Bilanz 3. DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) 4. Unterstützte Anwenderszenarien 5. Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 6. Wie geht es weiter? 26

Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz www.datev.de/e-bilanz 27

Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz DATEV-Info wegen Auswirkungen auf SKR 03/04 Inhalt Änderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zum Jahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E-Bilanz- Taxonomie für 2012 vorgesehen sind Übersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird Zielgruppe Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen Informationsdatenbank, Dok.-Nr. 0903471 bzw. www.datev.de/e-bilanz 28

Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz Neue SKR-Darstellung mit Taxonomie-Positionen (PDF) Informationsdatenbank, Dok.-Nr. 0907803 bzw. www.datev.de/e-bilanz 29

Themen des Vortrags im Überblick 1. E-Bilanz Hintergrund 2. Taxonomie Kernstück der E-Bilanz 3. DATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall) 4. Unterstützte Anwenderszenarien 5. Überblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 6. Wie geht es weiter? 30

Wie geht es weiter? E-Bilanz wichtige Meilensteine Jahreswechsel 2012/2013 Anpassung FIBU an E-Bilanz zum 01.01.2013 (verpflichtende Anwendung) ab Frühjahr 2013 Übermittlung von E-Bilanzen für 2012 (bei frühzeitiger Anwendung) ab Frühjahr 2014 Übermittlung von E-Bilanzen für 2013 (verpflichtende Anwendung) 31

Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen? 32

Kontakt Uwe Bürst DATEV eg Niederlassung Hannover Vahrenwalder Straße 156 30165 Hannover Telefon: 0511 9663-0 Fax: 0511 9630925 E-Mail: uwe.buerst@datev.de Internet: www.datev.de/unternehmensloesungen Thomas Berg, Steuerberater Steuerberatersozietät Thierfeld & Berg Fresenbergstr. 105 28779 Bremen Telefon: +49 421 690570 Fax: +49 421 6905757 E-Mail steuerberater@thierfeld-berg.de Internet-URL www.thierfeld-berg.de 33

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