Anerkennung hochwertiger Beschäftigung durch entsprechende Bezahlung auf Grundlage aktueller Tätigkeitsbeschreibungen im TVöD Gerecht geht anders! Wir sind es wert!
Tariflandschaft NRW Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechender Tätigkeit (Facharbeiter) TVöD TVV TV WW EG 6 2064,48 EG 5 2303,73 EG 5 2464,46 Gerecht geht anders!
Anwendung der Spartentarifverträge TVV / TV WW für eine Branche? TVV 1 in rechtlich selbstständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe der Energie- und Wasserversorgung Ungeachtet der Voraussetzungen können Betriebe durch landesbezirklichen Tarifvertrag ganz oder teilweise in den Geltungsbereich einbezogen werden. TV WW 1 In Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Verbänden im Bereich der Wasserwirtschaft, die Mitglieder des KAV NW sind, unabhängig von ihrer Rechtsform, wenn sie durch einen bezirklichen Überleitungstarifvertrag in den Geltungsbereich einbezogen wurden.
Eingruppierungs- und Höhergruppierungsprobleme im TVöD Sparzwang der Verwaltungen Abhängigkeiten von Verwaltungsstrukturen Vergleichbarkeit von Qualifikation und Tätigkeiten in den Verwaltungen Fachkräftemangel Gerecht geht anders!
Abwasserbehandlung oder Abfallentsorgung? Abwasserbehandlung in den besonderen Teil Entsorgung des TVÖD?
Entgeltordnung /Eingruppierung im TVöD Spannweite d. Eingruppierungen alt - BMT-G (Lbz Regelungen) /BMT-G O bzw. BAT Überleitung in TVöD Entgeltordnung TVöD - Vorschlag- Facharbeiter mit Berufsausbildung EG 4 bis 9 EG 5 / 9 EG 6 Funktionsmerkmal: AN mit Tätigkeiten, die eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. Fuktionsmerkmale: Selbstständige Überwachung von maschinellen Anlagen, Inspektion, Wartung und Reparatur von unterschiedlichsten Geräten, Anlagen oder in unterschiedlichen Fachgebieten, die nicht Inhalt des Ausbildungsberufes sind. Herstellung von "Einzelstücken, besondere Anforderungen durch Komplexität der Aufgabenstellungen. AN mit einem Ausbildungsabschluss in Berufen mit mindestens zweieinhalbjähriger Ausbildungsdauer und entsprechender Tätigkeit, mit besonders qualifizierten oder besonders vielseitigen Tätigkeiten (Allrounder). AN der Entgeltgruppe 6 mit speziellen Kenntnissen von Anlagen, Kanalnetzen und Abscheideranlagen mit entsprechender Werkprüfung EG 7
Fragestellungen Ist die von der Arbeitsgruppe gewählte Vorgehensweise, mit Zusatzmerkmalen zu arbeiten, unumstritten? Ist der Ansatz, die Eckeingruppierung von Facharbeitern bundesweit in der EG 6 vorzunehmen, umsetzbar? Bleiben die Regelungen auf Landesebene zur Zahlung von Erschwerniszulagen erhalten?
Was ist überhaupt in den vergangenen Jahren mit den AG verhandelt worden? Sind erste Rahmenvereinbarungen über die Struktur einer Entgeltordnung getroffen worden? Werden Verhandlungen hinsichtlich einer Entgeltordnung auch auf Landesebene mit dem KAV geführt? Oder ist der gesamte Prozess noch offen?
Einbindung der BFG Wasser in den Entwicklungsprozess einer neuen Entgeltordnung für den TVöD Gerecht ist anders, denn wir sind mehr wert!