Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Telefon 040-4 28 04-68 07 Telefax 040-4 28 04-67 10 E-Mail wbz@hamburg-nord.hamburg.de Ansprechpartner: ### Zimmer ### Telefon 040-4 28 04 - ### Telefax ### GZ.: N/WBZ/04155/2014 Hamburg, den 18. März 2015 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug N/WBZ/00320/2012 Eingang 18.11.2014 Grundstück Belegenheiten ### Baublock 432-022 Flurstücke 11432, 11433 in der Gemarkung: Langenhorn Nutzung Apotheke GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Öffnungszeiten des Foyers: Mo, Di 8:00-15:00 Do 8:00-18:00 Fr 8:00-12:00 Beratungstermine nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: Kellinghusenstraße U1, U3 Tarpenbekstraße Bus 22, 39 Julius-Reincke-Stieg Bus 20, 25
Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Langenhorn 4 mit den Festsetzungen: GE II g; GRZ o,8; GFZ 1,2; oberirdische Bahnanlagen Baunutzungsverordnung vom 26.06.1962 Bebauungsplan Langenhorn 68 (Entwurf) - Entwurf mit den Festsetzungen: MK g; GRZ 0,8; GFZ 2,6; (B); GH 32,3, TH 40,8; GH 48,8, TH 47,3 Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990 Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 40 / 1 Bau- und Betriebsbeschreibung 40 / 2 Mieterübersicht 40 / 3 Grundriss / Erdgeschoss Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Entscheidung gem. 69 HBauO: Das Brandschutzkonzept vom 14.11.2014 (2. Ergänzung/Ausführung), erfasst und geprüft im Hauptverfahren Gz.: N/WBZ/00320/2012 unter Vorlage 1/292, lag zur Prüfung vor. Über etwaige Abweichungstatbestände zum Nutzungsantrag wurde im Hauptverfahren entschieden. N/WBZ/04155/2014 Seite 2 von 8
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage 1 - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage 2 - apothekenrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage 3 - arbeitnehmerschutzrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage 4 - infektionsschutzrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG N/WBZ/04155/2014 Seite 3 von 8
Anlage 1 zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Hamburg-Nord Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg HINWEISE 1. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 2. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 3. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: "http://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html". N/WBZ/04155/2014 Seite 4 von 8
Anlage 2 zum Bescheid APOTHEKENRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN 4. keine weiterführenden arzneimittelrechtlichen/apothekenrechtlichen Anforderungen. N/WBZ/04155/2014 Seite 5 von 8
Anlage 3 zum Bescheid ARBEITNEHMERSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE 5. Auflagen und Hinweise Zuständige Stelle für die Überwachung Zuständige Dienststelle Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz - Arbeitnehmerschutz Billstraße 80 20539 Hamburg Vorschriften Bei der Ausführung und dem Betrieb der Anlage müssen Sie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Chemikaliengesetz (ChemG) und die daraus erlassenen Rechtsvorschriften einhalten. Nebenbestimmungen 5.1. Der Laborraum muss mit einer ausreichenden, jederzeit wirksamen technischen Lüftung ausgestattet sein. Ausreichend ist eine Lüftungsanlage gemäß DIN 1946 Teil 7 "Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien". Die Luftwechselrate muss mindestens das acht-fache des Rauminhaltes betragen. ( 3a ArbStättV i.v.m. Ziff. 6.2.5 TRGS 526 Laboratorien) Hinweis: Bei nur stundenweiser Nutzung und geringem Umgang mit Gefahrstoffen ist ein Apothekenabzug (gem. DIN 12924 Teil 4) zusätzlich zur natürlichen Lüftung ausreichend. Es wird empfohlen, für die Planung eine Fachfirma hinzuzuziehen. 5.2. Im Labor sind entweder eine Augennotdusche oder eine Handbrause mit Verlängerungsschlauch (verwendbar als Notdusche) zu installieren. ( 3a ArbStättV i.v.m. Ziff. 6.6.1, 6.6.2 der TRGS 526 Laboratorien ) N/WBZ/04155/2014 Seite 6 von 8
Anlage 4 zum Bescheid INFEKTIONSSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN 6. keine weiterführenden Infektionsschutzrechtlichen Anforderungen. N/WBZ/04155/2014 Seite 7 von 8
Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung / Nutzungsänderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 4 Vollgeschosse N/WBZ/04155/2014 Seite 8 von 8